Die Besteuerung von Optionsgeschäften im Privatvermögen - FHVD ...
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3.5 Problemfall: Lieferung der Wertpapiere und anschließende<br />
Veräußerung<br />
Laut Einzelbegründung des Finanzausschusses soll die effektive<br />
Lieferung eines Wertpapiers aufgrund einer ausgeübten<br />
Kaufoption einen sonstigen Vorteil gemäß § 23 Absatz 1 Satz 1<br />
Nr. 4 darstellen. Eine anschließende Veräußerung des Wert-<br />
papiers innerhalb der Frist <strong>von</strong> einem Jahr könnte so zu einer<br />
doppelten Erfassung des Gewinnes führen, wie das folgende<br />
Beispiel zeigt.<br />
Am 13.12.2005 notiert die Aktie Deutsche Telekom AG bei 14,50<br />
€, am selben Tag kauft der Steuerpflichtige einen Call über den<br />
Kauf <strong>von</strong> 1000 Aktien mit dem Basiswert 17 €. Der Optionspreis<br />
beträgt 500 €. Als die Deutsche Telekom am 01.06.2006 für 20 €<br />
an der Börse gehandelt wird, übt der Steuerpflichtige seine Option<br />
aus und erhält so die vereinbarten 1000 Telekom Aktien zu einem<br />
Preis <strong>von</strong> 17 €.<br />
Der steuerpflichtige Gewinn ermittelt sich demnach wie folgt:<br />
Notierung der Aktie: 1.000* 20 € = 20.000 €<br />
Anschaffungskosten: 1.000* 17 €= -17.000 €<br />
Optionspreis: - 500 €<br />
Vorteil nach §23 Absatz 1 Satz 1 Nr. 4 = 2.500 €<br />
Aufgrund der positiven Kursentwicklung möchte der<br />
Steuerpflichtige seinen Gewinn realisieren und verkauft die Aktie<br />
für 19 € am 01.08.2006.<br />
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