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Die Besteuerung von Optionsgeschäften im Privatvermögen - FHVD ...

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Problematisch bleibt jedoch, dass die Bevölkerung die<br />

<strong>Besteuerung</strong> und das deutsche Steuersystem als ungerecht<br />

empfindet. Durch diesen Umstand werden viele Steuerpflichtige<br />

bereit sein, legale oder illegale steuersparende Maßnahmen zu<br />

ergreifen. Nur durch eine tief greifende Reform des deutschen<br />

Steuerrechtes kann erreicht werden, dass die Steuerbelastung als<br />

gerecht empfunden wird und so die Steuerehrlichkeit der<br />

Bevölkerung steigt.<br />

Ein meines Erachtens gelungener Reformvorschlag wird <strong>im</strong><br />

Folgenden dargestellt.<br />

4.3. Reformentwurf <strong>von</strong> Mitschke in Bezug auf die<br />

<strong>Besteuerung</strong> <strong>von</strong> Termingeschäften<br />

Der Universitätsprofessor Dr. Joach<strong>im</strong> Mitschke hat <strong>im</strong> Jahre 2003<br />

ein Konzept zur Erneuerung des deutschen Einkommen-<br />

steuerrechts verfasst. Neben diversen anderen Neuordnungen der<br />

Einkommensteuer unterwirft Mitschke die privaten<br />

Veräußerungsgeschäfte den Einkünften aus Kapitalvermögen.<br />

Auch die erhaltenen Optionsprämien sind nach Mitschke unter<br />

dieser Einkunftsart zu erfassen, da die schnelle Entwicklung <strong>von</strong><br />

neuen Anlageformen eine Abgrenzung zu anderen Einkünften<br />

nicht zweckmäßig erscheinen lässt.<br />

<strong>Die</strong> Anschaffungskosten wären nach § 8 Absatz 2 seines<br />

Vorschlages als Werbungskosten (Erwerbsabzüge), die<br />

Rückzahlungen aus Anlageformen nach § 7 als Einnahme<br />

(Erwerbsbezug) anzusetzen. 79 Der <strong>Besteuerung</strong> unterliegt<br />

demnach nur die konsumtive Entnahme. 80 <strong>Die</strong>se Variante<br />

erscheint mir gerade in Bezug auf die Termingeschäfte als<br />

sinnvoll, da eine Diskussion über die Differenzierung zwischen<br />

Anschaffungskosten und Werbungskosten damit entfiele. So<br />

79 Mitschke, Rz 70, 163<br />

80 Mitschke, Rz 160<br />

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