Die Besteuerung von Optionsgeschäften im Privatvermögen - FHVD ...
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Veräußerung der Aktie 1.000* 19 €= 19.000 €<br />
Anschaffungskosten 1.000* 17 €= -17.000 €<br />
Veräußerungsgewinn = 2.000 €<br />
Eine derartige Doppelbesteuerung kann nicht gewollt sein. Will<br />
man die Lieferung des Wertpapiers als sonstigen Vorteil gemäß<br />
§ 23 Absatz 1 Satz 1 Nr. 4 ansehen, ist zu überdenken, ob <strong>im</strong><br />
zweiten Fall anstatt der realen Anschaffungskosten der<br />
Börsenpreis des gelieferten Wertes in Abzug zu bringen ist, was<br />
eine Doppelbesteuerung verhindern würde. 77<br />
4. Ausblick und Wertung<br />
4.1 Verfall der Option<br />
<strong>Die</strong> <strong>von</strong> der Verwaltung angeordnete Behandlung des Verfalls<br />
einer Option wurde höchstrichterlich noch nicht bestätigt. Wie<br />
bereits oben dargestellt, bestehen in der Literatur unterschiedliche<br />
Auffassungen zu diesem Thema.<br />
Eine Berücksichtigung des Verlustes wäre nur folgerichtig, wenn<br />
man bedenkt, dass eine Beschränkung der <strong>Besteuerung</strong> auf<br />
Gewinne nicht verfassungsgemäß ist. Aufgrund der steuer-<br />
rechtlichen bzw. zivilrechtlichen Sichtweise ist jedoch eine<br />
Rechtsprechung, die den Verfall künftig anerkennt, eher<br />
unwahrscheinlich.<br />
Als Indiz hierfür kann das Urteil vom 17.09.2004 des FG München<br />
gewertet werden, das den Werbungskostenabzug für Verluste aus<br />
dem Verfall <strong>von</strong> Arbeitnehmeroptionen bei den Einkünften aus<br />
nichtselbständiger Arbeit nicht zulässt.<br />
77 Delp in INF 19/1999<br />
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