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Die Besteuerung von Optionsgeschäften im Privatvermögen - FHVD ...

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Veräußerung der Aktie 1.000* 19 €= 19.000 €<br />

Anschaffungskosten 1.000* 17 €= -17.000 €<br />

Veräußerungsgewinn = 2.000 €<br />

Eine derartige Doppelbesteuerung kann nicht gewollt sein. Will<br />

man die Lieferung des Wertpapiers als sonstigen Vorteil gemäß<br />

§ 23 Absatz 1 Satz 1 Nr. 4 ansehen, ist zu überdenken, ob <strong>im</strong><br />

zweiten Fall anstatt der realen Anschaffungskosten der<br />

Börsenpreis des gelieferten Wertes in Abzug zu bringen ist, was<br />

eine Doppelbesteuerung verhindern würde. 77<br />

4. Ausblick und Wertung<br />

4.1 Verfall der Option<br />

<strong>Die</strong> <strong>von</strong> der Verwaltung angeordnete Behandlung des Verfalls<br />

einer Option wurde höchstrichterlich noch nicht bestätigt. Wie<br />

bereits oben dargestellt, bestehen in der Literatur unterschiedliche<br />

Auffassungen zu diesem Thema.<br />

Eine Berücksichtigung des Verlustes wäre nur folgerichtig, wenn<br />

man bedenkt, dass eine Beschränkung der <strong>Besteuerung</strong> auf<br />

Gewinne nicht verfassungsgemäß ist. Aufgrund der steuer-<br />

rechtlichen bzw. zivilrechtlichen Sichtweise ist jedoch eine<br />

Rechtsprechung, die den Verfall künftig anerkennt, eher<br />

unwahrscheinlich.<br />

Als Indiz hierfür kann das Urteil vom 17.09.2004 des FG München<br />

gewertet werden, das den Werbungskostenabzug für Verluste aus<br />

dem Verfall <strong>von</strong> Arbeitnehmeroptionen bei den Einkünften aus<br />

nichtselbständiger Arbeit nicht zulässt.<br />

77 Delp in INF 19/1999<br />

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