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KGAL-SkyClass57-Prospekt - Finest Brokers GmbH

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SKYCLASS 57<br />

REGIONALFLUGZEUG EMBRAER 195


Typgleiche Embraer 195 von Air Europa


Inhaltsverzeichnis<br />

Brief der Geschäftsführung / <strong>Prospekt</strong>verantwortung 5<br />

Beteiligungsangebot im Überblick 6<br />

Risiken der Vermögensanlage 12<br />

Initiator <strong>KGAL</strong> <strong>GmbH</strong> & Co. KG 26<br />

Expertise Flugzeuge der <strong>KGAL</strong> <strong>GmbH</strong> & Co. KG 33<br />

Asset-Manager GOAL KG 42<br />

Luftverkehrsmarkt 46<br />

Hersteller und Flugzeug 54<br />

Leasingnehmer Air Europa 60<br />

Leasingvertrag 68<br />

Investitions- und Finanzierungsplan 72<br />

Prognoserechnung 76<br />

Sensitivitätsanalysen 90<br />

Gesellschaftsrechtliche Struktur 98<br />

Vertragliche Grundlagen 112<br />

Verflechtungen und weitere rechtliche Grundlagen 120<br />

Steuerliche Grundlagen 123<br />

Beteiligung 130<br />

Gesellschaftsvertrag 136<br />

Treuhandvertrag 150<br />

Muster der Handelsregister-Vollmacht 155<br />

Jahresabschluss und Lagebericht der Fondsgesellschaft zum 31.12.2010 156<br />

Verbraucherinformationen für den Fernabsatz 164<br />

Zusatzinformationen Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung 168<br />

Angabenvorbehalt / Impressum 170<br />

Die inhaltliche Richtigkeit der im <strong>Prospekt</strong> gemachten Angaben ist nicht Gegenstand der Prüfung<br />

des <strong>Prospekt</strong>es durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.<br />

3


Foto: Thomas L. Fischer<br />

Typgleiche Embraer 195 von Air Europa


Geschäftsführung<br />

Sehr geehrte Investoren,<br />

seit mehr als 40 Jahren zeigt sich der Luftverkehr immer wieder als attraktiver<br />

Wachstumsmarkt. Auch im Jahr 2010 sowie im bisherigen Verlauf des Jahres 2011<br />

hat der internationale Luftverkehr weiter zugenommen. Dieser positive Trend soll<br />

sich nach Ansicht von Marktkennern fortsetzen. Experten gehen davon aus, dass der<br />

Luftverkehr aufgrund der steigenden Weltbevölkerung und der zunehmenden Globalisierung<br />

langfristig ein Wachstumsmarkt bleibt – mit einem in der Folge langfristig<br />

großen Bedarf an modernen und wirtschaftlichen Flugzeugen.<br />

Vor diesem Hintergrund bieten wir Ihnen über unseren neuen Flugzeugfonds die<br />

Möglichkeit zur Investition in ein marktgängiges Regionalflugzeug des Typs Embraer<br />

195 LR, welches sich durch einen hohen Passagierkomfort und vielfältige wirtschaftliche<br />

Einsatzmöglichkeiten auszeichnet.<br />

Bei der Konzeption des Beteiligungsangebotes haben wir großen Wert auf eine<br />

solide wirtschaftliche Grundlage gelegt: Das Flugzeug ist langfristig an die spanische<br />

Gesellschaft Air Europa vermietet, ein Mitglied der SkyTeam-Allianz. Gesellschafter<br />

von Air Europa ist die Globalia Corporación Empresarial S. A., eines der größten<br />

Touristikunternehmen Spaniens. Das Asset-Management erfolgt durch die GOAL KG<br />

(Joint Venture des Initiators <strong>KGAL</strong> mit der Deutsche Lufthansa AG), ein leistungsfähiges<br />

Unternehmen mit über zehn Jahren Erfahrung und Know-how in der technischen<br />

Betreuung und Vermarktung von Verkehrsflugzeugen. Profitieren Sie von der langjährigen<br />

Erfahrung der <strong>KGAL</strong> als Initiator von Flugzeugfonds sowie von der Marktkenntnis<br />

unseres Joint Ventures GOAL KG.<br />

Die <strong>KGAL</strong> <strong>GmbH</strong> & Co. KG mit Sitz in Grünwald übernimmt gemäß § 3 Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung<br />

als Anbieter die Verantwortung für den Inhalt<br />

dieses <strong>Prospekt</strong>es und erklärt, dass ihres Wissens die im <strong>Prospekt</strong> enthaltenen<br />

Angaben richtig und keine wesentlichen Umstände ausgelassen sind. Weitere Informationen<br />

zur <strong>KGAL</strong> finden Sie im Kapitel „Initiator <strong>KGAL</strong> <strong>GmbH</strong> & Co. KG“.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

<strong>KGAL</strong> <strong>GmbH</strong> & Co. KG,<br />

vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin <strong>KGAL</strong> Verwaltungs-<strong>GmbH</strong>,<br />

diese vertreten durch ihre Geschäftsführer<br />

Dr. Klaus Wolf Gert Waltenbauer<br />

R E A L I N V E STM E N TS<br />

DATUM DER<br />

PROSPEKTAUFSTELLUNG<br />

17.08.2011<br />

<strong>KGAL</strong> GMBH & CO. KG<br />

Tölzer Straße 15<br />

82031 Grünwald<br />

www.kgal.de<br />

VORSITZENDER DES<br />

VERWALTUNGSRATES<br />

Dr. Stefan Schmittmann<br />

GESCHÄFTSFÜHRUNG<br />

Carsten Eckert (Vorsitzender)<br />

Steffen Kurt Holderer<br />

Gert Waltenbauer<br />

Dieter Weiß<br />

Dr. Klaus Wolf<br />

Stefan Ziegler<br />

<strong>KGAL</strong> GMBH & CO. KG<br />

Sitz Grünwald<br />

Amtsgericht München<br />

HRA 61588<br />

UST-IDNR.<br />

DE 129 992 086<br />

PERSÖNLICH HAFTENDE<br />

GESELLSCHAFTERIN<br />

<strong>KGAL</strong> Verwaltungs-<strong>GmbH</strong><br />

Sitz Grünwald<br />

Amtsgericht München<br />

HRB 82708<br />

5


Beteiligungsangebot im Überblick<br />

Dieses Beteiligungsangebot des Initiators /Anbieters <strong>KGAL</strong><br />

<strong>GmbH</strong> & Co. KG (im Folgenden „<strong>KGAL</strong>“) eröffnet deutschen<br />

Investoren die Möglichkeit, sich langfristig über einen<br />

geschlossenen Fonds an einem Regionalflugzeug zu<br />

beteiligen (im Folgenden „Vermögensanlage“).<br />

Fondskonzept<br />

Anlageobjekt ist ein Regionalflugzeug vom Typ Embraer<br />

195 LR ( im Folgenden „Embraer 195“).<br />

Emittent der Vermögensanlage ist die GOAL Verwaltungsgesellschaft<br />

mbH & Co. Projekt Nr. 47 KG (im Folgenden<br />

„Fondsgesellschaft“) mit Sitz in Grünwald.<br />

Die Erwerber der Vermögensanlage (im Folgenden „Investoren“)<br />

können sich mittelbar über einen Treuhandkommanditisten<br />

oder unmittelbar als Kommanditisten an der<br />

Fondsgesellschaft beteiligen.<br />

Das Flugzeug steht im Eigentum der Fondsgesellschaft<br />

und ist bis Mitte Juli 2021 an die spanische Fluggesellschaft<br />

Air Europa Líneas Aéreas S.A.U. (im Folgenden „Air<br />

Europa“) vermietet.<br />

Prognostiziertes Ende der Fondslaufzeit zum 21.07.2021.<br />

Eine ordentliche Kündigung der Beteiligung durch den<br />

Investor ist erstmals zum 31.12.2024 möglich.<br />

Zielgruppe<br />

Das Beteiligungsangebot richtet sich an natürliche Personen,<br />

die<br />

in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind und<br />

ihre Beteiligung im Privatvermögen halten (siehe hierzu<br />

das Kapitel „Steuerliche Grundlagen“ ab Seite 123),<br />

die Absicht haben, sich mit einem Teil ihres Vermögens<br />

langfristig an einem Regionalflugzeug mit attraktiven<br />

prognostizierten Ausschüttungen / Entnahmen zu beteiligen<br />

(unternehmerische Beteiligung) und<br />

bereit sind, die mit der Beteiligung verbundenen Risiken<br />

zu tragen (siehe hierzu das Kapitel „Risiken der Vermögensanlage“<br />

ab Seite 12).<br />

6 I Beteiligungsangebot im Überblick<br />

Potenziellen Investoren wird empfohlen, sich vor Zeichnung<br />

des Beteiligungsangebotes bei Vertretern der rechtsund<br />

steuerberatenden bzw. wirtschaftsprüfenden Berufe<br />

über die rechtlichen und steuerlichen Auswirkungen zu<br />

informieren.<br />

Beitritt / Mindestbeteiligung<br />

Der Beitritt zur Fondsgesellschaft ist frühestens zum<br />

31.10.2011 möglich, danach jeweils monatlich bis zum<br />

30.06.2012 (vorbehaltlich einer vorherigen Vollplatzierung<br />

/ Schließung).<br />

Die Zeichnungsfrist kann vom geschäftsführenden Gesellschafter<br />

der Fondsgesellschaft zweimal um jeweils sechs<br />

Monate bis spätestens zum 30.06.2013 verlängert werden.<br />

Die Mindestbeteiligung beträgt EUR 10.000; höhere Beteiligungssummen<br />

(Kapitaleinlagen) müssen jeweils auf<br />

volle EUR 1.000 lauten.<br />

Auf die jeweilige Kapitaleinlage ist ein Agio in Höhe von<br />

5 % zu leisten.<br />

Die Kapitaleinlage des Investors zuzüglich des Agios wird<br />

in einer Summe spätestens zum letzten Bankarbeitstag<br />

des jeweiligen Monats gemäß den Angaben im Zeichnungsschein<br />

fällig.<br />

Das zur Zeichnung zur Verfügung stehende Kommandit -<br />

kapital beläuft sich auf EUR 8,48 Mio.<br />

Flugzeug / Hersteller<br />

Bei dem Flugzeug dieses Beteiligungsangebotes handelt es<br />

sich um ein marktgängiges Regionalflugzeug vom Typ<br />

Embraer 195 des brasilianischen Herstellers Embraer<br />

(Empresa Brasileira de Aeronáutica S. A.; im Folgenden<br />

„Embraer“), das im April 2009 an Air Europa ausgeliefert und<br />

am 21.07.2011 von der Fondsgesellschaft erworben wurde.<br />

Diese jüngste Weiterentwicklung unter den Embraer-Jets<br />

bietet hohen Passagierkomfort und kann sehr wirtschaftlich<br />

eingesetzt werden.


Die Anschaffungskosten des Flugzeuges beliefen sich<br />

umgerechnet auf rund EUR 20,4 Mio. auf Basis des US-<br />

Dollar / Euro-Stichtagskurses von 1 EUR = 1,421 USD.<br />

Wertermittlung<br />

Es wurden drei Gutachten unabhängiger Gutachter hinsichtlich<br />

des Verkehrswertes des Flugzeuges eingeholt. Im<br />

Mittel bewerteten die drei Gutachter die Embraer 195 zum<br />

Zeitpunkt des Erwerbs im Jahr 2011 mit umgerechnet rund<br />

EUR 20,6 Mio. 1)<br />

Leasingnehmer<br />

Air Europa ist eine erfolgreiche spanische Fluggesellschaft.<br />

Gesellschafter von Air Europa ist die Globalia Corporación<br />

Empresarial S. A., eines der größten Touristikunternehmen<br />

in Spanien.<br />

Leasingvertrag<br />

Die Fondsgesellschaft hat für das Flugzeug einen Leasingvertrag<br />

mit Air Europa abgeschlossen. Der Leasingvertrag<br />

läuft zehn Jahre ab dem Zeitpunkt des Erwerbs des Flugzeuges<br />

durch die Fondsgesellschaft zu einer anfänglichen<br />

Leasingrate in Höhe von umgerechnet rund EUR 192.787<br />

pro Monat 1) (siehe hierzu das Kapitel „Leasingvertrag“ ab<br />

Seite 68).<br />

Als Sicherheit hat Air Europa USD 1.098.800 hinterlegt.<br />

Für die Triebwerke des Flugzeuges werden von Air Europa<br />

monatlich Wartungsrücklagen geleistet.<br />

1) Unterstellter kalkulatorischer Wechselkurs: 1 EUR = 1,421 USD<br />

Asset-Manager<br />

Für die technische Betreuung des Flugzeuges sowie bei<br />

dessen Vermarktung steht der Fondsgesellschaft die GOAL<br />

German Operating Aircraft Leasing <strong>GmbH</strong> & Co. KG (im Folgenden<br />

„GOAL KG“), ein Joint Venture der Deutsche Lufthansa<br />

AG (im Folgenden „Lufthansa“) und der <strong>KGAL</strong>, als Asset-<br />

Manager zur Verfügung.<br />

Flugzeugvermarktung<br />

Die Vermarktung des Flugzeuges (insbesondere den prognostizierten<br />

Verkauf des Flugzeuges am Ende der Fondslaufzeit)<br />

übernimmt der Asset-Manager GOAL KG. In Abhängigkeit<br />

von der Marktlage kann ein Verkauf des Flugzeuges<br />

auch vor Ablauf des Leasingvertrages bzw. die Vermittlung<br />

eines Anschlussleasingvertrages vorteilhaft sein.<br />

Investition / Finanzierung<br />

Das Gesamtinvestitionsvolumen beträgt auf Basis des<br />

US-Dollar / Euro-Stichtagskurses und einem unterstellten<br />

kalkulatorischen Wechselkurs von 1 EUR = 1,421 USD rund<br />

EUR 22,56 Mio. und setzt sich wie folgt zusammen:<br />

Anschaffungs- und Anschaffungsnebenkosten rund EUR<br />

20,79 Mio. (92,1 %)<br />

Fondsabhängige Vergütungen rund EUR 1,55 Mio. (6,9 %)<br />

Fondsabhängige Nebenkosten rund EUR 0,14 Mio. (0,6 %)<br />

Liquiditätsreserve rund EUR 0,08 Mio. (0,4 %)<br />

Die Finanzierung erfolgt in Höhe von rund EUR 8,90 Mio.<br />

(39,5 %) über Kommanditkapital und Agio der Investoren,<br />

in Höhe von rund EUR 13,58 Mio. (60,1 %) über Fremdkapital<br />

in US-Dollar (umgerechnet zum US-Dollar / Euro-Stichtagskurs)<br />

sowie in Höhe von rund EUR 0,08 Mio. (0,4 %)<br />

durch den Einnahmenüberschuss bis zum 30.11.2011.<br />

7


Wesentliche Rechte der Investoren<br />

Beteiligung am Vermögen, Gewinn und Verlust der Fondsgesellschaft<br />

Einsichts-, Kontroll- und Informationsrechte eines Kommanditisten<br />

Stimmrechte in der Gesellschafterversammlung<br />

Zu diesen und den weiteren Rechten der Investoren siehe die<br />

umfassende Darstellung im Kapitel „Gesellschaftsrechtliche<br />

Struktur“ ab Seite 105.<br />

Steuerliche Behandlung<br />

Mit der Beteiligung an der Fondsgesellschaft erzielen die<br />

Investoren Einkünfte aus Gewerbebetrieb.<br />

Einzahlungs- und Platzierungsgarantie<br />

Die <strong>KGAL</strong> garantiert die vollständige Einzahlung und Platzierung<br />

des erforderlichen Kommanditkapitals zum Ablauf der<br />

Zeichnungsfrist (siehe hierzu Seite 118 im Kapitel „Vertrag -<br />

liche Grundlagen“).<br />

8 I Beteiligungsangebot im Überblick<br />

Gute Gründe für eine Beteiligung<br />

Hohe prognostizierte Ausschüttungen/Entnahmen von<br />

9,25 % p. a. erstmals bereits anteilig im Dezember 2011<br />

Attraktives Investment in den Luftverkehr, einen Markt<br />

mit langfristigem Wachstumspotenzial<br />

Modernes und gut vermarktbares Flugzeug mit hoher<br />

Wirtschaftlichkeit<br />

Leistungsfähiger Asset-Manager GOAL KG (Joint Venture<br />

von Lufthansa und <strong>KGAL</strong>)<br />

Fester Leasingvertrag bis zum Ende der geplanten<br />

Fondslaufzeit<br />

Prognostizierte Laufzeit von nur knapp zehn Jahren<br />

Einkommensteuerzahlung prognosegemäß erst im<br />

Jahr 2022


Auf einen Blick (Stand: 17.08.2011)<br />

Mindestbeteiligung (Kapitaleinlage) 1) EUR 10.000<br />

Erster Beitrittstermin 31.10.2011<br />

Beitritt monatlich<br />

Prognosezeitraum bis 21.07.2021<br />

Prognostizierte Ausschüttungen / Entnahmen p.a. 2) 3) (jeweils anteilig zum 30.06. und 30.12. des laufenden Jahres)<br />

2011 – 2021: 9,25%<br />

Prognostizierte Ausschüttung / Entnahme aus Veräußerung (einmalig) 4) 2021: 100,6%<br />

Gesamte prognostizierte Ausschüttungen / Entnahmen vor Steuern 5) 189,8%<br />

Gesamte prognostizierte Ausschüttungen / Entnahmen nach Steuern 5) 6) 157,0%<br />

2) 4)<br />

PROGNOSE: Ausschüttungen / Entnahmen p. a. mit Veräußerungserlös (inklusive Kapitalrückzahlung)<br />

110 %<br />

100 %<br />

90 %<br />

80 %<br />

70 %<br />

60 %<br />

12 %<br />

10 %<br />

8 %<br />

6 %<br />

4 %<br />

2 %<br />

0 %<br />

9 ,25 %<br />

2011 3)<br />

9 ,25 %<br />

2012<br />

9 ,25 %<br />

2013<br />

Ausschüttungen/Entnahmen vor Steuern<br />

9 ,25 %<br />

2014<br />

9 ,25 %<br />

2015<br />

9 ,25 %<br />

Prognostizierter Liquiditätsüberschuss vor Steuern 7) EUR 8.483<br />

Prognostizierter Liquiditätsüberschuss nach Steuern 6) 7) EUR 5.204<br />

1) Zuzüglich 5 % Agio auf die Kapitaleinlage. Die Gesamthöhe der Provisionen übersteigt das Agio. Höhere Beteiligungen müssen jeweils auf volle EUR 1.000 lauten.<br />

2) Jeweils bezogen auf die Kapitaleinlage ohne Agio. Die angegebenen Ausschüttungen / Entnahmen beinhalten auch die Kapitalrückzahlung. Im Beitrittsjahr zeitanteilige Berechnung<br />

ab dem ersten Kalendertag des auf den Beitritt folgenden Monats.<br />

3) Der Investor erhält die Ausschüttungen/Entnahmen jeweils zeitanteilig für die Dauer seiner Beteiligung (2011) bzw. bis zum geplanten Verkauf des Flugzeuges (2021) unter Berück -<br />

sichtigung der jeweiligen Ausschüttungstermine (30.06. und 30.12. eines Jahres).<br />

4) Bezogen auf die Kapitaleinlage ohne Agio. Der prognostizierte Veräußerungserlös kann der Prognoserechnung auf den Seiten 76 und 77 entnommen werden.<br />

5) Bezogen auf die Kapitaleinlage ohne Agio. Die angegebenen Ausschüttungen / Entnahmen beinhalten auch die Kapitalrückzahlung.<br />

6) Die Steuerzahlung aus dem zu versteuernden Gewinn wurde im Jahr 2022 liquiditätswirksam angenommen. Die Versteuerung des nach Verrechnung mit den Verlusten gemäß §15b<br />

EStG verbleibenden Gewinnes des Jahres 2021 erfolgt unter Anwendung eines unterstellten (Grenz-)Steuersatzes von 42 % zuzüglich eines Solidaritätszuschlages in Höhe von 5,5%<br />

bezogen auf die Steuerschuld. Hierbei wurde eine liquiditätswirksame Anrechnung des anteiligen Gewerbesteuermessbetrages nach § 35 EStG angenommen.<br />

7) Bezogen auf die Mindestbeteiligung in Höhe von EUR 10.000.<br />

2016<br />

Ausschüttungen/Entnahmen nach Steuern<br />

9 ,25 %<br />

2017<br />

9 ,25 %<br />

2018<br />

9 ,25 %<br />

2019<br />

9 ,25 %<br />

2020<br />

9 ,25 %<br />

2021 3)<br />

100,6 %<br />

67,9 %<br />

Veräußerung<br />

6)<br />

9


Typgleiche Embraer 195 von Air Europa


Foto: Thomas L. Fischer


Risiken der Vermögensanlage<br />

Mit einer Beteiligung an der Fondsgesellschaft geht der<br />

Erwerber der Vermögensanlage (im Folgenden „Investor“) ein<br />

langfristiges Engagement mit unternehmerischen Risiken<br />

ein. Wenn die dem Beteiligungsangebot zugrunde liegenden<br />

und auf Annahmen basierenden Prognosewerte nicht eintreten,<br />

kann der verfügbare Liquiditätsüberschuss geringer ausfallen<br />

als prognostiziert. Die Erzielung der prognostizierten<br />

Ergebnisse kann nicht garantiert werden.<br />

Die wirtschaftliche Entwicklung der Fondsgesellschaft<br />

hängt von einer Vielzahl wirtschaftlicher, rechtlicher und<br />

steuerlicher Rahmenbedingungen ab. Zukünftige Entwicklungen<br />

können die erwarteten Ergebnisse nachteilig beeinflussen.<br />

Der Investor sollte finanziell angemessen ausgestattet<br />

sein und eine ausreichende Liquiditätsreserve zur<br />

Verfügung haben. Die Beteiligung sollte ohne Übergewichtung<br />

lediglich eine Beimischung zum übrigen Vermögens -<br />

portfolio des Investors darstellen und eigenfinanziert sein.<br />

Der Investor trägt mit einer Beteiligung an der Fondsgesellschaft<br />

das Risiko eines Totalverlustes seines eingesetzten<br />

Kapitals (Summe aus Kapitaleinlage und Agio). Dieses Beteiligungsangebot<br />

ist somit nur für Investoren geeignet, die<br />

bei negativer Entwicklung der Vermögensanlage einen entstehenden<br />

Verlust hinnehmen können. Ein Totalverlust tritt<br />

ein, wenn die Rückflüsse aus der Vermietung des Flugzeuges<br />

ganz oder teilweise ausbleiben und damit nicht ausreichen,<br />

um die Kosten und Steuern der Fondsgesellschaft und des<br />

Investors zu decken. Insbesondere bei einer Fremdfinanzierung<br />

der Beteiligung durch den Investor kann es zudem über<br />

den Verlust des eingesetzten Kapitals hinaus auch zu einer<br />

Gefährdung des weiteren Vermögens des Investors bis hin<br />

zu einer Privatinsolvenz kommen ( siehe hierzu den<br />

Abschnitt „Investorgefährdende Risiken“ ab Seite 22).<br />

12 I Risiken der Vermögensanlage<br />

Die folgende Darstellung enthält die wesentlichen tatsächlichen<br />

und rechtlichen Risiken im Zusammenhang mit der<br />

angebotenen Vermögensanlage (Beteiligung an der Fondsgesellschaft),<br />

soweit sie dem Anbieter zum Zeitpunkt der<br />

<strong>Prospekt</strong>aufstellung (17.08.2011) bekannt sind. Eventuelle<br />

zusätzliche Risiken, die sich möglicherweise aus der individuellen<br />

Situation eines Investors ergeben, können dabei<br />

nicht berücksichtigt werden. Dem Investor wird daher empfohlen,<br />

das Beteiligungsangebot und die damit verbun -<br />

denen Risiken eingehend zu prüfen und sich dazu, soweit<br />

erforderlich, fachkundiger Berater zu bedienen.<br />

Die nachfolgend aufgeführten Risiken können sowohl einzeln<br />

als auch kumulativ eintreten und in jedem Fall erheb -<br />

liche negative Auswirkungen haben.<br />

Prognose- und<br />

anlagegefährdende Risiken<br />

Prognose- und anlagegefährdende Risiken sind Risiken,<br />

deren Eintritt dazu führen kann, dass die prognostizierten<br />

Ergebnisse nicht erzielt werden und dass es zu einer Verringerung<br />

oder zu einem Ausbleiben von Ausschüttungen /<br />

Entnahmen kommt. Darüber hinaus kann der Eintritt dieser<br />

Risiken zu einem teilweisen oder vollständigen Verlust des<br />

vom Investor eingesetzten Kapitals führen.<br />

Vermietung / Leasingnehmerbonität<br />

Das Ergebnis der Beteiligung hängt wesentlich von den Einnahmen<br />

aus der Vermietung des Flugzeuges ab. Das Flugzeug<br />

ist während der Laufzeit des Leasingvertrages zu fest<br />

vereinbarten Leasingraten (eine Anpassung erfolgt an den<br />

jeweiligen Zinssatz der Fremdfinanzierung) vermietet. Es<br />

besteht das Risiko, dass sich die Bonität des Leasingnehmers<br />

verschlechtert und er seine Verpflichtungen aus dem


Leasingvertrag nicht oder nicht rechtzeitig erfüllt. Dies kann<br />

zu Einnahmeausfällen bei der Fondsgesellschaft und zu<br />

einer vorzeitigen Beendigung des Leasingvertrages führen.<br />

Entspricht bei einem Ausfall des Leasingnehmers der Rückgabezustand<br />

des Flugzeuges nicht dem vertraglich definierten<br />

Zustand, fallen bei der Fondsgesellschaft möglicher -<br />

weise zusätzliche Wartungskosten an. Im Falle einer<br />

Beendigung des Leasingvertrages besteht auch das Risiko,<br />

dass nicht sofort eine Anschlussvermietung gefunden werden<br />

kann und /oder die Einnahmen aus der Anschlussvermietung<br />

unter den prognostizierten Werten liegen.<br />

Über die zukünftigen Vermietungsmöglichkeiten des Flugzeuges<br />

kann heute keine gesicherte Aussage getroffen<br />

werden, da diese üblicherweise großen Schwankungen<br />

unterworfen sind (z. B. starkes Flottenwachstum am Flugzeugmarkt<br />

oder schwache Entwicklung des Welthandels<br />

sowie des Luftverkehrs und daraus resultierendes Über -<br />

angebot an vermietbaren Flugzeugen auf dem Markt).<br />

Der Eintritt der genannten Risiken kann für den Investor<br />

negative Auswirkungen auf das Ergebnis seiner Beteiligung<br />

haben bis hin zu einem teilweisen oder vollständigen Verlust<br />

des eingesetzten Kapitals.<br />

Luftverkehrsmarkt<br />

Ein erhöhter Wettbewerb und steigende Kerosinpreise<br />

können die Geschäftsentwicklung von Fluggesellschaften<br />

beeinträchtigen. Ebenso kann die Nachfrage nach Flugreisen<br />

durch rezessive Entwicklungen der Weltwirtschaft oder<br />

externe negative Faktoren (z. B. sich weltweit verbreitende<br />

Infektionskrankheiten) sinken. Auch der für 2012 vorgesehene<br />

Emissionshandel im Luftverkehr in der Europäischen<br />

Union kann die Wirtschaftlichkeit von Fluggesellschaften<br />

negativ beeinflussen.<br />

Diese möglichen Entwicklungen können dazu führen, dass<br />

der Leasingnehmer seinen Verpflichtungen aus dem Leasingvertrag<br />

nicht oder nicht vollständig nachkommen kann. Dies<br />

kann das Ergebnis der Beteiligung für den Investor negativ<br />

beeinflussen bis hin zu einem teilweisen oder vollständigen<br />

Verlust des eingesetzten Kapitals.<br />

Flugbetrieb<br />

Der Leasingvertrag sieht eine Verpflichtung des Leasingnehmers<br />

vor, etwaige Risiken aus dem Flugbetrieb jeweils in<br />

vollem Umfang zu tragen, diese in üblichem Umfang zu versichern<br />

und die Fondsgesellschaft von jeglicher Inanspruchnahme<br />

Dritter freizustellen. Es besteht das Risiko, dass eine<br />

Versicherung für die geltend gemachten Schadenersatz -<br />

ansprüche nicht besteht, die Versicherungsgesellschaft ihre<br />

Verpflichtungen nicht erfüllt bzw. die Schadenshöhe die<br />

Höhe der vereinbarten Versicherungssumme überschreitet<br />

und/oder dass die Fondsgesellschaft für Schäden im<br />

Zusammenhang mit dem Betrieb des Flug zeuges direkt in<br />

Anspruch genommen wird.<br />

Bei einer Schädigung Dritter durch das Flugzeug könnte<br />

unter Umständen eine Haftung der Fondsgesellschaft als<br />

Eigentümerin des Flugzeuges in Betracht kommen. Sollten<br />

trotz der Versicherung und der Einstands- und Freistellungspflicht<br />

des Leasingnehmers die Fondsgesellschaft in einem<br />

solchen Fall in Anspruch genommen werden, haftet ein<br />

Kommanditist nach deutschem Recht grundsätzlich unmittelbar<br />

bis zur Höhe seiner im Handelsregister eingetragenen<br />

Haftsumme. Dies gilt mittelbar über die Regelungen des<br />

Treuhandvertrages entsprechend auch für einen Investor,<br />

der über den Treuhandkommanditisten als Treugeber an der<br />

Fondsgesellschaft beteiligt ist. Da das Flugzeug überwiegend<br />

im Ausland betrieben wird, kann insbesondere bei<br />

einer Schädigung Dritter im Zusammenhang mit dem<br />

Betrieb des Flugzeuges nicht ausgeschlossen werden, dass<br />

13


ein ausländisches Gericht die beschriebene Beschränkung<br />

der Kommanditistenhaftung nicht anerkennt (siehe hierzu<br />

den Abschnitt „Haftung des Gesellschafters“ ab Seite 22).<br />

Veräußerung des Flugzeuges<br />

Das Ergebnis der Beteiligung ist wesentlich vom Erlös aus<br />

der Veräußerung des Flugzeuges abhängig. Basierend auf<br />

den eingeholten Gutachten unterstellt die Prognoserechnung<br />

einen bestimmten Veräußerungserlös des Flugzeuges<br />

nach Ablauf des Leasingvertrages mit Air Europa.<br />

Der künftig erzielbare Veräußerungserlös für das Flugzeug<br />

hängt insbesondere von der Preisentwicklung für<br />

Gebrauchtflugzeuge des entsprechenden Flugzeugtyps ab.<br />

Diese wird von zahlreichen Einflussfaktoren wie der Entwicklung<br />

des weltweiten Personentransportvolumens, den<br />

Produktionsvolumina der Flugzeughersteller, den Vermarktungsaktivitäten<br />

der Fluggesellschaften (z. B. Verkauf aufgrund<br />

Ausmusterung von bestimmten Flugzeugtypen), von<br />

der weltweiten wirtschaftlichen Lage sowie der vorherrschenden<br />

Inflation beeinflusst. Entwickeln sich diese Einflussfaktoren<br />

schlechter als erwartet, so besteht das Risiko,<br />

dass der tatsächliche Veräußerungserlös niedriger als prognostiziert<br />

ausfällt.<br />

Der Leasingnehmer ist verpflichtet, das Flugzeug in einem<br />

vertraglich vereinbarten Rückgabezustand an die Fondsgesellschaft<br />

zurückzugeben, der marktüblichen Standards entspricht<br />

und sicherstellen soll, dass der nächste Eigentümer<br />

oder Leasingnehmer in der Lage ist, das Flugzeug eine<br />

bestimmte Zeit ohne Wartungsarbeiten betreiben zu können.<br />

Darüber hinaus muss der Leasingnehmer bei Beendigung<br />

des Leasingvertrages eine vertraglich vereinbarte<br />

Kompensationszahlung an die Fondsgesellschaft leisten. In<br />

Summe soll dies dazu führen, dass sich das Flugzeug bei<br />

Rückgabe im sogenannten „Full-Life-Zustand“ befindet. Es<br />

14 I Risiken der Vermögensanlage<br />

besteht das Risiko, dass die Kompensationszahlung in der<br />

Prognoserechnung zu hoch kalkuliert wurde. Des Weiteren<br />

besteht das Risiko, dass der Leasingnehmer seiner Verpflichtung<br />

nicht nachkommt und die Kompensationszahlung<br />

nicht oder nicht vollständig leistet.<br />

Es ist zu beachten, dass der Veräußerungserlös und die Kompensationszahlung<br />

vorrangig zur Rückführung der Fremd -<br />

finanzierung eingesetzt werden müssen.<br />

Der Eintritt der genannten Risiken kann für den Investor<br />

negative Auswirkungen auf das Ergebnis seiner Beteiligung<br />

haben bis hin zu einem teilweisen Verlust des eingesetzten<br />

Kapitals.<br />

Um einen möglichst günstigen Veräußerungszeitpunkt für<br />

das Flugzeug wählen zu können, kann die Veräußerung<br />

des Flugzeuges auch deutlich vor bzw. nach Ablauf des<br />

Planungszeitraumes stattfinden. Es besteht daher das Risiko,<br />

dass die Fondsgesellschaft früher oder später als prognostiziert<br />

aufgelöst wird. Dies könnte den individuellen<br />

Interessen einzelner Investoren zuwiderlaufen.<br />

Betriebskosten<br />

Der Leasingnehmer ist vertraglich verpflichtet, alle Kosten<br />

im Zusammenhang mit dem Betrieb des Flugzeuges zu tragen.<br />

Sollten aufgrund verbindlicher Vorgaben z. B. der European<br />

Aviation Safety Agency (Europäische Agentur für Luftsicherheit)<br />

technische Modifikationen an dem Flugzeug<br />

erforderlich werden, die einen Aufwand von mehr als USD<br />

75.000 verursachen, so ist die Fondsgesellschaft zu einer anteiligen<br />

Kostenübernahme für den USD 75.000 übersteigenden<br />

Anteil des Aufwands verpflichtet. Der von der Fondsgesellschaft<br />

zu tragende Kostenanteil richtet sich nach der<br />

Restlaufzeit des Leasingvertrages. Die genaue Berechnung<br />

wird durch eine im Leasingvertrag geregelte Formel be-


stimmt. In diesem Fall und auch für den Fall, dass der Leasingnehmer<br />

seiner vertraglichen Verpflichtung zur Übernahme<br />

der Betriebskosten nicht nachkommt, besteht das Risiko<br />

einer Reduzierung der für die Ausschüttungen / Entnahmen<br />

zur Verfügung stehenden Liquidität der Fondsgesellschaft.<br />

Dies kann für den Investor negative Auswirkungen auf das<br />

Ergebnis seiner Beteiligung haben bis hin zu einem teilweisen<br />

Verlust seines eingesetzten Kapitals.<br />

Währung<br />

Da Flugzeuge weltweit üblicherweise in US-Dollar gehandelt<br />

werden, wird der Veräußerungserlös im Fall des<br />

Verkaufs des Flugzeuges voraussichtlich in US-Dollar vereinnahmt.<br />

Des Weiteren werden auch etwaige Anschlussleasingraten,<br />

z. B. im Falle eines vorzeitigen Ausfalls des<br />

Leasingnehmers, voraussichtlich ausschließlich in US-Dollar<br />

vereinnahmt. Daher besteht für einen in Euro kalkulierenden<br />

Investor ein Wechselkursrisiko hinsichtlich der durch die<br />

Veräußerungserlöse und etwaige Anschlussleasingraten<br />

generierten Ausschüttungen / Entnahmen. Dies kann für<br />

den Investor negative Auswirkungen auf das Ergebnis seiner<br />

Beteiligung haben bis hin zu einem teilweisen Verlust seines<br />

eingesetzten Kapitals.<br />

Gutachten und Angaben Dritter<br />

Dem vorliegenden Beteiligungsangebot liegen unter anderem<br />

Gutachten und weitere Angaben Dritter zugrunde, deren Korrektheit<br />

vorausgesetzt wird, aber seitens des Anbieters nicht<br />

vollständig überprüft werden kann. Es besteht daher das<br />

Risiko, dass sich Annahmen und Schlussfolgerungen von Gutachten<br />

und/oder Angaben Dritter als unvollständig, ungenau<br />

oder unzutreffend herausstellen (beispielsweise, wenn die<br />

Gutachten methodische oder inhaltliche Fehler aufweisen).<br />

Dies kann für den Investor negative Auswirkungen auf das<br />

Ergebnis seiner Beteiligung haben bis hin zu einem teilweisen<br />

Verlust seines eingesetzten Kapitals.<br />

Finanzierung<br />

Bis zur vollständigen Einzahlung des erforderlichen Eigenkapitals<br />

hat die Fondsgesellschaft bei der Bayerischen<br />

Landesbank (im Folgenden „BayernLB“) und der Hamburger<br />

Sparkasse AG, ein Eigenkapital-Zwischenfinanzierungsdarlehen<br />

aufgenommen. Sollte die Fondsgesellschaft ihren<br />

Verpflichtungen aus dem Eigenkapital-Zwischenfinan -<br />

zierungsdarlehen nicht nachkommen und die BayernLB sowie<br />

die Hamburger Sparkasse AG die Rückzahlung vorzeitig<br />

fällig stellen, besteht das Risiko einer vorzeitigen Beendigung<br />

der Beteiligung mit der Folge eines teilweisen oder<br />

vollständigen Verlustes des eingesetzten Kapitals.<br />

Die <strong>KGAL</strong> hat gegenüber der Fondsgesellschaft eine Einzahlungs-<br />

und Platzierungsgarantie zur Sicherstellung des<br />

erforderlichen Kommanditkapitals zum Ablauf der Zeichnungsfrist<br />

abgegeben. Es besteht das Risiko, dass die <strong>KGAL</strong><br />

ihren Verpflichtungen aus dieser Garantie nicht nachkommen<br />

kann. Die Nichterfüllung kann für den Investor zu einer<br />

vorzeitigen Beendigung der Beteiligung führen mit dem<br />

möglichen Risiko eines teilweisen oder vollständigen Verlustes<br />

des eingesetzten Kapitals.<br />

Die Fondsgesellschaft hat mit der Norddeutschen Landesbank,<br />

Girozentrale, Hannover (im Folgenden „NordLB“), ein<br />

Langfristdarlehen zur teilweisen Finanzierung des Flugzeugerwerbes<br />

in Höhe von USD 19,3 Mio. abgeschlossen. Das<br />

Darlehen hat eine Laufzeit von zehn Jahren, beginnend mit<br />

dem Erwerb des Flugzeuges durch die Fondsgesellschaft.<br />

Hierbei bestehen Risiken, die mit Fremdfinanzierungen einhergehen.<br />

Insbesondere besteht die Gefahr, dass die Erträge<br />

aus der Vermietung des Flugzeuges, z. B. im Falle einer vorzeitigen<br />

Beendigung des Leasingvertrages, nicht ausreichen,<br />

um fällige Tilgungen und Zinsen zu bedienen oder etwaige<br />

Zinssteigerungen zu kompensieren. Dies kann dazu führen,<br />

dass die finanzierende Bank die Finanzierung vorzeitig<br />

15


kündigt und die gestellten Sicherheiten verwertet. Dies<br />

kann sich für den Investor negativ auf das Ergebnis seiner<br />

Beteiligung aus wirken bis hin zu einem teilweisen Verlust<br />

des eingesetzten Kapitals.<br />

Als Sicherheit hat die Fondsgesellschaft der NordLB ein Pfandrecht<br />

an dem Flugzeug bestellt. Darüber hinaus wurden der<br />

NordLB unter anderem Ansprüche und Rechte aus Versicherungen<br />

und dem Leasingvertrag zur Sicherheit abgetreten.<br />

Sollte das Flugzeug nicht wie unterstellt bei Beendigung<br />

des Leasingvertrages veräußert, sondern anschlussvermietet<br />

bzw. zu einem späteren Zeitpunkt veräußert werden, müsste<br />

eine entsprechende Anschlussfinanzierung von der Fondsgesellschaft<br />

aufgenommen werden. Sollte dies nicht möglich<br />

sein, können für den Investor negative Auswirkungen auf das<br />

Ergebnis seiner Beteiligung entstehen bis hin zu einem teilweisen<br />

Verlust seines eingesetzten Kapitals.<br />

Spanisches Registerpfandrecht<br />

Als Sicherheit für das Langfristdarlehen hat die Fondsgesellschaft<br />

der Bank ein spanisches Registerpfandrecht an dem<br />

Flugzeug bestellt. Da für das Pfandrecht zwingend ein Euro-<br />

Höchstbetrag eingetragen werden muss, das Langfristdar -<br />

lehen aber in US-Dollar valutiert, entsteht für die Bank als<br />

Sicherungsnehmer aufgrund von Wechselkursschwankungen<br />

ein Unterbesicherungsrisiko unter dem Pfandrecht,<br />

welches durch eine Nachbesicherung auszugleichen wäre.<br />

Die Eintragungskosten einer möglichen Nachbesicherung<br />

(derzeit 1 % des Nachbesicherungsbetrages) trägt originär<br />

die Fondsgesellschaft bis zu einer Wechselkursänderung auf<br />

1 EUR = 0,85 USD. Insoweit hat die Fondsgesellschaft eine<br />

Nachbesicherung vorzunehmen und einen angepassten<br />

Euro-Höchstbetrag für das Registerpfandrecht im spanischen<br />

Register eintragen zu lassen. Jedoch hat sich die <strong>KGAL</strong> in ihrer<br />

16 I Risiken der Vermögensanlage<br />

Funktion als Konzeptionär im Konzeptionsvertrag bereit<br />

erklärt, für die Fondsgesellschaft die Nachbesicherungskosten<br />

bis zu einem Betrag von EUR 124.100 zu übernehmen.<br />

Die Kosten einer möglichen Nachbesicherung ab einer Wechselkursänderung<br />

unter 1 EUR = 0,85 USD (d. h. wenn der US-<br />

Dollar unter den Wert von 0,85 zum Euro fällt) trägt der<br />

Leasingnehmer. Es besteht das Risiko, dass zukünftige Nachbesicherungskosten<br />

höher ausfallen als kalkuliert und die<br />

Kostenübernahme durch die <strong>KGAL</strong> in Höhe von maximal<br />

EUR 124.100 nicht ausreicht. Außerdem ist für den Fall, dass<br />

der Leasingnehmer und/oder die <strong>KGAL</strong> der Nachbesicherungsverpflichtung<br />

nicht nachkommen, nicht auszuschließen,<br />

dass die Fondsgesellschaft als Sicherungsgeber und<br />

Eigentümer des Flugzeuges auch für diese Kosten aufkommen<br />

muss. Dies kann zu zusätzlichen, nicht prognostizierten<br />

Aufwendungen der Fondsgesellschaft führen und das Ergebnis<br />

der Beteiligung für den Investor negativ beeinflussen bis<br />

hin zu einem teilweisen Verlust des eingesetzten Kapitals.<br />

Zinsen<br />

Air Europa hat sich für eine variable Verzinsung des lang -<br />

fristigen Darlehens und – in Abhängigkeit vom jeweiligen<br />

Zinssatz – eine entsprechend variable Leasingrate über die<br />

Laufzeit entschieden.<br />

Sollte abweichend zur Prognose nach Ablauf des Leasingvertrages<br />

oder bei Ausfall des Leasingnehmers anstelle einer Veräußerung<br />

des Flugzeuges eine Anschlussvermietung erfolgen,<br />

besteht ein entsprechendes Zinsänderungsrisiko für die<br />

Fondsgesellschaft. Dies kann für den Investor negative Auswirkungen<br />

auf das Ergebnis seiner Beteiligung haben bis hin<br />

zu einem teilweisen Verlust seines eingesetzten Kapitals.<br />

Vertrags- und Rechtsrisiko<br />

Sollten Vertragspartner der Fondsgesellschaft und /oder<br />

sonstige Dritte, die gegenüber der Fondsgesellschaft Ver-


pflichtungen eingegangen sind, bestehende Verträge<br />

und /oder geschuldete Pflichten nicht erfüllen, im Einzelfall<br />

anders als die Fondsgesellschaft auslegen oder bestehende<br />

Verträge ordentlich oder außerordentlich kündigen, so<br />

besteht das Risiko, dass neue Vertragspartner entweder<br />

nicht oder nur zu schlechteren Konditionen verpflichtet<br />

werden können. Dies kann zu zusätzlichen, nicht prognostizierten<br />

Aufwendungen und zu Rechtsstreitigkeiten mit den<br />

damit verbundenen Prozess- und Kostenrisiken führen.<br />

Ebenso besteht das Risiko, dass sich rechtliche Rahmenbedingungen<br />

in Bezug auf die Vermögensanlage mit Wirkung<br />

für die Zukunft oder Wirkung für die Vergangenheit ändern<br />

oder von Behörden oder Gerichten abweichend beurteilt<br />

werden. Hierdurch besteht das Risiko, dass die Vermögensanlage<br />

umstrukturiert oder rückabgewickelt werden muss<br />

und die Rückflüsse aus der Umstrukturierung bzw. Rückabwicklung<br />

nicht ausreichen, um die Verbindlichkeiten der<br />

Fondsgesellschaft abzulösen, und es dadurch gegebenenfalls<br />

zu einer Insolvenz der Fondsgesellschaft kommen kann.<br />

Der Eintritt dieser Risiken kann für den Investor negative<br />

Auswirkungen auf das Ergebnis seiner Beteiligung haben bis<br />

hin zu einem teilweisen oder vollständigen Verlust des eingesetzten<br />

Kapitals.<br />

Insolvenz- / Bonitätsrisiko<br />

Es besteht das Risiko, dass die Fondsgesellschaft aufgrund<br />

gegenüber der Prognose geringerer Einnahmen und /oder<br />

höherer Ausgaben zahlungsunfähig wird oder in Überschuldung<br />

gerät. Die daraus folgende Insolvenz kann für den<br />

Investor zu einem vollständigen Verlust des eingesetzten<br />

Kapitals führen.<br />

Darüber hinaus besteht das Risiko, dass Vertragspartner der<br />

Fondsgesellschaft und /oder sonstige Dritte, die gegenüber<br />

der Fondsgesellschaft Leistungen erbringen sollen, insolvent<br />

werden und in der Folge ihre vertraglich geschuldete<br />

Leistung gegenüber der Fondsgesellschaft nicht mehr<br />

erbringen können. Dies kann insbesondere im Falle der<br />

Insolvenz des Leasingnehmers, des Einzahlungs- und Platzierungsgaranten<br />

oder des Versicherers negative Auswirkungen<br />

auf das Ergebnis der Beteiligung für den Investor<br />

haben bis hin zu einem teilweisen oder vollständigen Verlust<br />

des eingesetzten Kapitals.<br />

Steuern<br />

Die nachfolgende Darstellung unterstellt, dass sich eine<br />

natürliche Person mit unbeschränkter Steuerpflicht in<br />

Deutsch land an der Fondsgesellschaft beteiligt. Sollte diese<br />

Prämisse auf einen Investor nicht zutreffen, gelten für den<br />

entsprechenden Investor andere steuerliche Rahmenbedingungen,<br />

und es können sich damit andere steuerliche Risiken<br />

ergeben.<br />

Änderungen der Auffassung der Finanzverwaltung, Änderungen<br />

der finanzgerichtlichen Rechtsprechung sowie Steuergesetzesänderungen<br />

können zu einer erhöhten Steuerbelastung<br />

für die Fondsgesellschaft und die Investoren führen.<br />

Ferner können allgemein negative Auswirkungen auf das<br />

Ergebnis der Beteiligung dadurch entstehen, dass die<br />

Finanzverwaltung zu der dem Beteiligungsangebot zugrunde<br />

liegenden Konzep tion im Rahmen der Veranlagung oder<br />

nach einer steuer lichen Außenprüfung (Betriebsprüfung)<br />

eine andere Auffassung vertritt. Dies könnte darauf beruhen,<br />

dass die Finanzverwaltung die Höhe der Erträge oder<br />

die steuerliche Abzugsfähigkeit von Aufwendungen dem<br />

Grunde und /oder der Höhe nach anders beurteilt oder auch<br />

eine andere Auffassung zum zeitlichen Anfall von Erträgen<br />

und Aufwendungen einnimmt und deshalb zu anderen<br />

steuer lichen Ergebnissen bzw. zu einem abweichenden zeit-<br />

17


lichen Ergebnisverlauf bei der Fondsgesellschaft bzw. den<br />

Investoren und damit zu anderen Steuerwirkungen kommt<br />

als prognostiziert.<br />

Es besteht das Risiko, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht<br />

(BaFin) bzw. die Finanzverwaltung<br />

die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des sogenannten<br />

Gewerbesteuerprivilegs nach § 19 Absatz 4 Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung<br />

nicht anerkennt, mit<br />

der Folge, dass ein quotaler Anteil von 25 % der Entgelte für<br />

Schulden nach § 8 Nr. 1 a Gewerbesteuergesetz bei der<br />

Ermittlung des Gewerbeertrages der Gesellschaft hinzuzurechnen<br />

wäre.<br />

Abweichungen zu den prognostizierten Ergebnisverläufen<br />

resultieren zwangsläufig aus einem sich über den Prognosezeitraum<br />

gegenüber dem unterstellten Wechselkurs von<br />

1 EUR = 1,421 US-Dollar verändernden Fremdwährungsumrechnungskurs,<br />

soweit nicht Bewertungseinheiten gemäß<br />

§ 254 HGB in Verbindung mit § 5 Absatz 1a Satz 2 Einkommensteuergesetz<br />

zum Ansatz kommen. Negative steuer -<br />

liche Wirkungen auf Ebene der Fondsgesellschaft sowie<br />

auf Ebene der Investoren sind diesbezüglich nicht auszuschließen.<br />

Bei jedem Investorenwechsel (Veräußerung, Schenkung, Erbschaft)<br />

entfällt der anteilige gewerbesteuerliche Verlustvortrag<br />

des ausscheidenden Investors. Der verbleibende Verlustvortrag<br />

kann nur von solchen künftigen Gewerbeerträgen<br />

abgezogen werden, die anteilig auf die verbliebenen Investoren<br />

entfallen. Das heißt, der ausscheidende Investor und der<br />

neu eintretende Investor haben der Fondsgesellschaft den<br />

Gewerbesteuermehraufwand aufgrund des Investorenwechsels<br />

gesamtschuldnerisch zu erstatten, was beim jeweilig<br />

Kostenpflichtigen unter Umständen zu einem steuerlichen<br />

Totalverlust führen kann.<br />

18 I Risiken der Vermögensanlage<br />

Ein Investor, der seine Beteiligung veräußert oder anderweitig<br />

überträgt, muss mit einer besonderen Prüfung der Gewinnerzielungsabsicht<br />

durch das jeweils zuständige Finanzamt<br />

rechnen. Sonderbetriebsausgaben, z. B. durch eine Fremd -<br />

finanzierung der Kapitaleinlage, können den Totalgewinn und<br />

damit die Anerkennung der Gewinnerzielungsabsicht des jeweiligen<br />

Investors gefährden. Aus diesen Gründen sowie aus<br />

Gründen der steuerlichen Anerkennung der Beteiligung sollte<br />

die Aufnahme einer Anteilsfinanzierung nur nach Rücksprache<br />

mit einem steuerlichen Berater erfolgen.<br />

Es besteht das Risiko, dass gegebenenfalls anfallende<br />

Gewerbesteuer nicht in jedem Fall durch den Entlastungsbetrag<br />

gemäß § 35 des Einkommensteuergesetzes bei der<br />

Einkommensteuer des Investors kompensiert werden kann.<br />

Eine teilweise oder vollständige Kompensation ist von der<br />

persönlichen steuerlichen Situation des Investors abhängig,<br />

insbesondere von seinen übrigen gewerblichen Einkünften.<br />

Ferner ist die endgültige Anerkennung der steuerlichen<br />

Grundlagen der Fondsgesellschaft der Betriebsprüfung vorbehalten.<br />

Da die Betriebsprüfung zeitverzögert erfolgt, kann<br />

es zu Steuernachzahlungen kommen. Steuernachzahlungsbeträge<br />

sind nach Maßgabe der §§ 233 a und 238 Abgabenordnung<br />

mit 6 % jährlich zu verzinsen.<br />

Die prognostizierten Ergebnisse können nicht garantiert werden.<br />

Insbesondere die Risiken aus der steuerlichen Konzep -<br />

tion und aus Steuerrechtsänderungen, auch soweit sie Rückwirkung<br />

entfalten, trägt vollständig und allein der Investor.<br />

Andere Rechtskreise<br />

Der Kaufvertrag über das Flugzeug, der Leasingvertrag, der<br />

Vertrag über die Abtretung der Gewährleistungsansprüche<br />

hinsichtlich des Flugzeuges, der Darlehensvertrag für die<br />

Langfristfinanzierung sowie die Nebenabrede für das Pfand-


echt unterliegen englischem Recht. Die Zusicherung des<br />

Triebwerkherstellers hinsichtlich der Gewährleistungsansprüche<br />

unterliegt dem Recht des Staates New York / USA.<br />

Bei einer Flugzeugbeteiligung ist regelmäßig mit der Anwendung<br />

ausländischer Rechtsordnungen zu rechnen, da das<br />

Flugzeug überwiegend im Ausland eingesetzt wird. Dies gilt<br />

beispielsweise für eine Mithaftung des Flugzeuges für Flughafengebühren<br />

und Steuern sowie bei Unfällen und Frachtbzw.<br />

Verfrachtungsschäden. Diese Verpflichtungen können<br />

unmittelbar die Fondsgesellschaft als Eigentümerin des Flugzeuges<br />

treffen. Aber auch wenn diese Verpflichtungen den<br />

Leasingnehmer als Betreiber des Flugzeuges treffen und er<br />

diese nicht erfüllt, kann nicht ausgeschlossen werden, dass<br />

die Fondsgesellschaft diese Verpflichtungen übernehmen<br />

muss, etwa um ihre Rechte an dem Flugzeug zu wahren.<br />

Eventuelle gerichtliche Auseinandersetzungen in diesem<br />

Zusammenhang richten sich grundsätzlich nach den im<br />

betroffenen ausländischen Staat geltenden gesetzlichen<br />

Regelungen oder den vertraglich vereinbarten ausländischen<br />

Regelungen, die erheblich vom deutschen Rechtsverständnis<br />

abweichen können. Aufgrund der Andersartigkeit dieser<br />

Rechtskreise ist die Einschätzung etwaiger Prozessrisiken<br />

erschwert, und die Durchsetzung oder die Abwehr von<br />

Ansprüchen kann sich schwieriger gestalten und/oder mit<br />

erheblichen Kosten verbunden sein. Dies kann zu zusätz -<br />

lichen, nicht prognostizierten Aufwendungen und damit zu<br />

negativen Auswirkungen auf das Ergebnis der Beteiligung<br />

für den Investor bis hin zu einem teilweisen oder vollständigen<br />

Verlust des eingesetzten Kapitals führen.<br />

Angaben zur Wirtschaftlichkeit / Renditeprognosen<br />

Der in diesem Beteiligungsangebot verwendete Rendite -<br />

begriff nach der IRR-Methode drückt die Verzinsung des<br />

jeweils kalkulatorisch gebundenen Kapitals aus. Ein Vergleich<br />

zwischen verschiedenen Kapitalanlagen (z. B. geschlossene<br />

Fonds) mit unterschiedlichen Kapitalbindungsverläufen ist<br />

ebenso wie ein Vergleich mit anderen Kapitalanlagen, bei<br />

denen keine Änderung des kalkulatorisch gebundenen Kapitals<br />

eintritt (z. B. festverzinsliche Wertpapiere), im Allgemeinen<br />

nicht möglich.<br />

Die nach der IRR-Methode ermittelte Rendite stellt nur<br />

einen Prognosewert dar; es besteht keine Sicherheit, dass<br />

eine Rendite bzw. die prognostizierte Rendite erzielt wird.<br />

Die in die Prognoserechnung einfließenden Größen und<br />

Variablen basieren auf derzeit geltendem Recht, auf abgeschlossenen<br />

Verträgen sowie auf zeitlichen und quantitativen<br />

Annahmen des Initiators. Das tatsächlich erzielbare<br />

Ergebnis der Beteiligung kann durch die in diesem Kapitel<br />

dargestellten sowie durch weitere, zum Zeitpunkt der <strong>Prospekt</strong>aufstellung<br />

noch nicht erkennbare Risiken, soweit sie<br />

sich verwirklichen, negativ beeinflusst werden.<br />

Kosten<br />

Im Investitions- und Finanzierungsplan und in der Prognoserechnung<br />

sind sonstige Kosten der Fondsgesellschaft, z. B. für<br />

Rechts- und Steuerberatung, eine etwaige Nachbesicherung<br />

im Zusammenhang mit dem spanischen Registerpfandrecht<br />

am Flugzeug, Wirtschaftsprüfung und Mitgliedschaft in der<br />

IHK enthalten. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass<br />

diese Kosten höher als prognostiziert ausfallen werden oder<br />

künftig zusätzliche Kosten anfallen, die nicht berücksichtigt<br />

worden sind mit der Folge, dass sich die Kosten der Fondsgesellschaft<br />

erhöhen würden und die Ausschüttungen/Entnahmen<br />

für die Investoren reduziert werden müssten.<br />

Falls ein Investor einen im Zuge einer Ersatzpflicht gegenüber<br />

der Fondsgesellschaft geschuldeten Betrag nicht beibringt,<br />

so verbleibt die entsprechende Belastung bei der<br />

19


Fondsgesellschaft. Dies kann das Ergebnis der Beteiligung<br />

für alle Investoren negativ beeinflussen.<br />

Potenzielle Interessenkonflikte<br />

Es bestehen kapitalmäßige und personelle Verflechtungen<br />

zwischen dem geschäftsführenden Gesellschafter der Fondsgesellschaft<br />

und weiteren Projektbeteiligten wie z. B.<br />

dem Treuhandkommanditisten, dem Eigenkapitalvermittler<br />

ALCAS <strong>GmbH</strong>, dem Asset-Manager und dem Initiator <strong>KGAL</strong>.<br />

Letzterer ist zugleich Anbieter, Platzierungsgarant, Konzeptionär,<br />

Fremdkapitalvermittler sowie möglicher Darlehens -<br />

geber der Eigenkapital-Zwischenfinanzierung.<br />

Darüber hinaus bestehen kapitalmäßige und personelle Verflechtungen<br />

zwischen dem Initiator und seinen Gesellschaftern,<br />

welche auch als Vertriebspartner und /oder Darlehensgeber<br />

agieren bzw. agieren können.<br />

Aus diesen Verflechtungen können Interessenkonflikte entstehen.<br />

Es besteht das Risiko, dass diese zum Nachteil der<br />

Investoren gelöst werden, was sich negativ auf das Ergebnis<br />

der Beteiligung auswirken kann.<br />

Die <strong>KGAL</strong> ist neben ihrer Tätigkeit für die Fondsgesellschaft<br />

auch Initiator weiterer Beteiligungsangebote im Bereich<br />

Flugzeuge. Es ist nicht ausgeschlossen, dass daraus ebenfalls<br />

Interessenkonflikte entstehen.<br />

Management<br />

Das Ergebnis der Beteiligung wird auch durch die Qualität<br />

des Managements der Fondsgesellschaft sowie des Asset-<br />

Managers beeinflusst. Bei unternehmerischen Fehlentscheidungen<br />

dieser Personen und /oder beauftragter Dritter<br />

und /oder der Gesellschafterversammlung als weiterem<br />

Entscheidungsträger der Fondsgesellschaft besteht das<br />

Risiko negativer Auswirkungen auf die wirtschaftliche Entwicklung<br />

der Beteiligung.<br />

20 I Risiken der Vermögensanlage<br />

Fondsgesellschaft / Stimmrechte<br />

Im Falle der (teilweisen) Inanspruchnahme der Platzierungsgarantie<br />

ist nicht auszuschließen, dass der Platzierungs -<br />

garant oder ein von diesem benannter Dritter die Stimmrechtsmehrheit<br />

in der Fondsgesellschaft erhält und damit<br />

einen beherrschenden Einfluss ausüben kann. Gleiches kann<br />

auch durch die Zeichnung eines sehr hohen Gesellschaftsanteils<br />

durch einen einzelnen Investor oder durch eine<br />

Gruppe von Investoren mit gegebenenfalls gleichen Interessen<br />

erfolgen.<br />

Die gemäß Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft mit<br />

einfacher oder qualifizierter Mehrheit gefassten Beschlüsse<br />

sind für den Investor bindend. Dabei ist zu berücksichtigen,<br />

dass der geschäftsführende Gesellschafter gemäß Gesellschaftsvertrag<br />

ein eigenes Stimmrecht besitzt und ohne<br />

Zustimmung der übrigen Gesellschafter zur Vornahme aller<br />

Handlungen berechtigt ist, die zum gewöhnlichen Geschäftsbetrieb<br />

der Gesellschaft gehören und die er zur Verwirk -<br />

lichung des Gesellschaftszwecks für sachdienlich erachtet.<br />

Beschlüsse über eine Änderung des Gesellschaftsvertrages<br />

und die Auflösung der Gesellschaft bedürfen der Zustimmung<br />

des geschäftsführenden Gesellschafters. Insgesamt<br />

besteht somit für den einzelnen Investor das Risiko, seine<br />

individuellen Interessen nicht durchsetzen zu können.<br />

Fehlende / verspätete Einzahlung<br />

durch den Investor<br />

Bei ganz oder teilweise verspäteter Bereitstellung / Einzahlung<br />

oder bei Nichtzahlung der Kapitaleinlage zuzüglich<br />

Agio (auch bei Lastschriftrückgabe) können dem Investor<br />

Verzugszinsen berechnet werden. Darüber hinaus kann dies<br />

dazu führen, dass das Treuhandverhältnis nicht wirksam<br />

zustande kommt, da die vollständige Einzahlung der Kapitaleinlage<br />

zuzüglich Agio eine aufschiebende Bedingung für<br />

das wirksame Zustandekommen des Treuhandverhältnisses<br />

darstellt. Das würde bedeuten, dass der Treuhandkomman-


ditist der Fondsgesellschaft nicht im Auftrag des Investors<br />

beitritt. Der Treuhandkommanditist ist in diesen Fällen zu<br />

einer außerordentlichen Kündigung des Treuhandvertrages<br />

berechtigt. Der Investor erhält die von ihm geleistete Ein -<br />

lage zurück. Zusätzlich kann die Fondsgesellschaft pauschal<br />

15 % der Kapitaleinlage als Schadenersatz verlangen.<br />

Ausschluss aus der Fondsgesellschaft<br />

Aufgrund des Gesellschaftsvertrages (§§ 8 und 10) bzw. des<br />

Treuhandvertrages (§ 7) kann der Investor in bestimmten<br />

Fällen aus der Fondsgesellschaft ausgeschlossen werden<br />

bzw. seine treuhänderische Beteiligung außerordentlich<br />

gekündigt werden. Tritt dies ein, weil er seinen Zahlungsverpflichtungen<br />

gegenüber der Fondsgesellschaft bzw. dem<br />

Treuhandkommanditisten nicht nachkommt, über sein Vermögen<br />

ein Insolvenzverfahren eröffnet wird, die Eröffnung<br />

eines Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt wird,<br />

in seinen Gesellschaftsanteil bzw. in seine Beteiligung die<br />

Zwangsvollstreckung betrieben wird, ein Verstoß gegen das<br />

Geldwäschegesetz oder sonst ein wichtiger Grund vorliegt,<br />

erhält er eine Abfindung, deren Höhe in den meisten Fällen<br />

unter dem von ihm eingesetzten Kapital liegt.<br />

Wurde der Ausschluss bzw. die außerordentliche Kündigung<br />

durch den Investor verursacht, so hat dieser die anfallenden<br />

Kosten der Fondsgesellschaft zu erstatten.<br />

Eingeschränkte Fungibilität der Beteiligung<br />

Die Beteiligung an diesem Fonds ist ein langfristiges Engagement,<br />

das bis zum 31.12.2024 nicht ordentlich gekündigt<br />

werden kann. Bei Ausübung der Kündigungsmöglichkeit<br />

wird die Auszahlung der Abfindung frühestens zum nächsten<br />

dem Ausscheiden folgenden Ausschüttungstermin fällig<br />

und nur, soweit die Fondsgesellschaft zu diesem Zeitpunkt<br />

über ausreichend Liquidität verfügt, spätestens jedoch zehn<br />

Jahre nach Ausscheiden.<br />

Entsprechend den gesellschaftsvertraglichen Regelungen ist<br />

zwar ein vorzeitiger Verkauf der Beteiligung durch den<br />

Investor zulässig, die Fondsgesellschaft übernimmt jedoch<br />

keine Gewähr für dessen Veräußerbarkeit. Da kein geregelter<br />

Markt für den Handel solcher Beteiligungen existiert<br />

und folglich auch kein Marktwert für eine Veräußerung<br />

ermittelbar ist, kann sich ein vorzeitiger Verkauf einer Beteiligung<br />

sehr schwierig gestalten bzw. nicht oder nur mit Verlusten<br />

möglich sein.<br />

Änderung regulatorischer Rahmenbedingungen<br />

Sowohl international als auch national bestehen Bestrebungen,<br />

neue regulatorische Anforderungen an Finanzmärkte<br />

und deren Teilnehmer zu stellen. Hiervon werden auch<br />

geschlossene Fonds und deren Verwalter erfasst. Auf europäischer<br />

Ebene wurde am 27.05.2011 die Richtlinie über die<br />

Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFMD) verabschiedet,<br />

welche innerhalb der nächsten zwei Jahre in nationales<br />

Recht umzusetzen ist. Es besteht das Risiko, dass die Fondsgesellschaft<br />

in Zukunft die erhöhten aufsichtsrechtlichen<br />

Anforderungen dieser Richtlinie sowie weitere neue aufsichtsrechtliche<br />

Anforderungen zu erfüllen hat, wodurch<br />

sich die Kosten der Fondsgesellschaft erhöhen könnten, so<br />

dass die Ausschüttungen / Entnahmen für die Investoren<br />

reduziert werden müssten.<br />

Verbraucherrechte im Zusammenhang<br />

mit Fernabsatz<br />

Hinsichtlich der Anwendbarkeit und Umsetzung der gesetzlichen<br />

Regelungen zum Fernabsatz bei Finanzdienstleistungen<br />

auf den Vertrieb von Beteiligungen an geschlossenen<br />

Fonds wie der Fondsgesellschaft gibt es bislang keine gefestigte<br />

Rechtsprechung. Gleiches gilt für die Frage der Ordnungsmäßigkeit<br />

einer Widerrufsbelehrung. Es kann daher<br />

nicht ausgeschlossen werden, dass es bei erfolgreicher<br />

Geltendmachung gegebenenfalls bestehender Rechte und<br />

21


Ansprüche durch Investoren zu Liquiditätsabflüssen aus der<br />

Fondsgesellschaft und dadurch gegebenenfalls zu Liquiditätsengpässen<br />

bis hin zu einer Insolvenz der Fondsgesellschaft<br />

kommen kann. Dies kann das Ergebnis der Betei -<br />

ligung für den Investor negativ beeinflussen bis hin zu<br />

einem teilweisen oder vollständigen Verlust des eingesetzten<br />

Kapitals.<br />

Schlichtungsverfahren der Ombudsstelle<br />

Geschlossene Fonds<br />

Die Fondsgesellschaft hat sich dem Schlichtungsverfahren<br />

der Ombudsstelle Geschlossene Fonds angeschlossen, welches<br />

Investoren die kostenlose und vereinfachte Geltendmachung<br />

von in der Verfahrensordnung näher bestimmten<br />

Ansprüchen ermöglicht. Dies kann zu finanziellen Belastungen<br />

der Fondsgesellschaft und damit des Investors führen.<br />

Investorgefährdende Risiken<br />

Investorgefährdende Risiken sind Risiken, die über den Verlust<br />

des vom Investor eingesetzten Kapitals (Summe aus<br />

Kapitaleinlage und Agio) hinaus auch das weitere Vermögen<br />

des Investors gefährden, so dass das Risiko einer Privatinsolvenz<br />

(maximales Risiko) nicht ausgeschlossen ist.<br />

Haftung des Gesellschafters<br />

Für einen Investor, der sich unmittelbar als Kommanditist<br />

an der Fondsgesellschaft beteiligt, besteht das Risiko,<br />

gegenüber Gläubigern der Fondsgesellschaft bis zur Höhe<br />

seiner im Handelsregister eingetragenen Haftsumme (1%<br />

der übernommenen Kapitaleinlage ohne Agio) persönlich zu<br />

haften. Leistet der Investor seine Kapitaleinlage, erlischt seine<br />

persönliche Haftung. Entnimmt oder erhält der Investor<br />

Beträge (z. B. Ausschüttungen / Entnahmen), die sein Kapitalkonto<br />

unter den Betrag seiner Haftsumme sinken lassen,<br />

so lebt seine persönliche Haftung wieder auf. Das Gleiche<br />

22 I Risiken der Vermögensanlage<br />

gilt, soweit der Investor Gewinnanteile entnimmt, während<br />

seine Kapitaleinlage durch Verluste unter den Betrag der geleisteten<br />

Haftsumme herabgemindert ist.<br />

Unabhängig von der Erbringung der Kapitaleinlage besteht<br />

immer eine Haftung für die Kosten von Anmeldungen zum<br />

Handelsregister, die vom Investor oder in seinem Namen als<br />

Gesellschafter vorzunehmen sind.<br />

Die Kommanditisten haften nach ihrem Ausscheiden aus der<br />

Fondsgesellschaft – wenn nicht gleichzeitig die Gesellschaft<br />

aufgelöst wird – bis zur Höhe ihrer eingetragenen Haftsumme<br />

für bis dahin begründete Verbindlichkeiten der Fondsgesellschaft,<br />

die bis zum Ablauf von fünf Jahren nach ihrem<br />

Ausscheiden fällig werden und gegen sie gerichtlich geltend<br />

gemacht oder von den Kommanditisten schriftlich anerkannt<br />

wurden. Die Frist beginnt mit Ablauf des Tages, an dem das<br />

Ausscheiden in das Handelsregister eingetragen wird. Wird<br />

die Fondsgesellschaft aufgelöst, verjähren die Ansprüche der<br />

Gesellschaftsgläubiger gegen die Kommanditisten spätestens<br />

fünf Jahre nach Eintragung der Auflösung der Fondsgesellschaft<br />

in das Handelsregister oder – wenn die Ansprüche<br />

erst nach Eintragung der Auflösung fällig werden – fünf<br />

Jahre nach Fälligkeit der Ansprüche. Diese Haftungsrisiken<br />

muss der Investor aus seinem Privatvermögen decken.<br />

Die Investoren, die sich als Treugeber an der Fondsgesellschaft<br />

beteiligen, haften grundsätzlich nicht unmittelbar<br />

für Verbindlichkeiten der Fondsgesellschaft. An ihrer Stelle<br />

hält der Treuhandkommanditist als Treuhänder die Stellung<br />

eines Kommanditisten. Allerdings muss der Treugeber den<br />

Treuhandkommanditisten von einer Haftung aus der Beteiligung,<br />

die er für den Treugeber hält, freistellen. Wirtschaftlich<br />

betrachtet ist daher der Treugeber dem Kommanditisten<br />

bezüglich der Haftung gleichgestellt. Dadurch besteht


das Risiko, dass die Treugeber wie Kommanditisten persönlich<br />

mit ihrem Privatvermögen haften. In einigen instanzgerichtlichen<br />

Entscheidungen wurde der Treugeber dem Kommanditisten<br />

bezüglich der Haftung jedoch auch rechtlich<br />

gleichgestellt. Dies kann bei der vorliegenden Ausgestaltung<br />

des Rechtsverhältnisses dazu führen, dass der Treugeber<br />

wie der Kommanditist auch unmittelbar für Verbindlichkeiten<br />

der Fondsgesellschaft in Anspruch genommen wird.<br />

Es ist zu beachten, dass das Flugzeug weltweit betrieben<br />

wird. Insbesondere bei einer Schädigung Dritter im Zusammenhang<br />

mit dem Betrieb des Flugzeuges kann daher nicht<br />

ausgeschlossen werden, dass ein ausländisches Gericht die<br />

beschriebene Beschränkung der Kommanditistenhaftung<br />

nicht anerkennt.<br />

Abgaben- und Kostenbelastung<br />

Belastungen der Fondsgesellschaft mit Abgaben und anderen<br />

Kosten, die auf Handlungen bzw. dem Verhalten eines<br />

Gesellschafters beruhen (auch durch Ausschluss eines<br />

Gesellschafters) oder ihren Grund in der Person oder Rechtspersönlichkeit<br />

/ Rechtsform eines Gesellschafters haben,<br />

können dem jeweiligen Gesellschafter und einem etwaigen<br />

Rechtsnachfolger weiterbelastet werden. Der jeweilige<br />

Investor trägt insoweit das Risiko einer Ersatzpflicht gegenüber<br />

der Fondsgesellschaft.<br />

Steuerbelastung<br />

Es ist nicht auszuschließen, dass dem Investor positive steuerliche<br />

Ergebnisse aus der Fondsgesellschaft zugewiesen<br />

werden, ohne dass dieser ausreichend Liquidität aus Ausschüttungen/Entnahmen<br />

für etwaige persönliche Steuerzahlungen<br />

erhält. Ursache hierfür können Zinsen aus der<br />

Anlage von Liquidität sein, die nicht im Jahr ihrer Entstehung<br />

an die Investoren ausgeschüttet /entnommen werden.<br />

In Kombination mit der Realisierung weiterer Risiken ist<br />

nicht auszuschließen, dass der Investor aus seinem übrigen<br />

Vermögen Steuern aufgrund der Beteiligung an der Fondsgesellschaft<br />

zahlt und gleichzeitig einen Verlust seines eingesetzten<br />

Kapitals erleidet.<br />

Fremdfinanzierung der Beteiligung an der<br />

Fondsgesellschaft<br />

Im Falle einer vollständigen oder teilweisen Fremdfinanzierung<br />

der Kapitaleinlage des Investors besteht das Risiko,<br />

dass die Ausschüttungen / Entnahmen aus diesem Beteiligungsangebot<br />

nicht ausreichen, um die anfallenden Zinsen<br />

der Fremdfinanzierung auszugleichen bzw. die Finanzierung<br />

zurückzuführen. Die Verpflichtungen aus einer Fremdfinanzierung<br />

bestehen auch dann, wenn Ausschüttungen / Entnahmen<br />

nicht wie prognostiziert erfolgen. In diesen Fällen<br />

müsste der Investor weitere Mittel zur Rückführung der<br />

Fremdfinanzierung samt Zinsen aufwenden. Anderenfalls<br />

besteht das Risiko, dass die finanzierende Bank die Finanzierung<br />

kündigt und die gestellten Sicherheiten verwertet. Von<br />

einer Fremdfinanzierung der Kapitaleinlage wird abgeraten.<br />

Über die in diesem Kapitel erläuterten Risiken hinaus sind<br />

dem Anbieter zum Zeitpunkt der <strong>Prospekt</strong>aufstellung keine<br />

weiteren wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Risiken<br />

im Zusammenhang mit der Vermögensanlage bekannt.<br />

23


Detailansicht einer typgleichen Embraer 195 von Air Europa


Foto: Thomas L. Fischer


Initiator <strong>KGAL</strong> <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />

Unternehmensprofil<br />

Initiator des vorliegenden Beteiligungsangebotes ist die<br />

<strong>KGAL</strong> <strong>GmbH</strong> & Co. KG (im Folgenden „<strong>KGAL</strong>“) mit Sitz in<br />

Grünwald bei München. Bereits seit über 40 Jahren konzipiert<br />

die <strong>KGAL</strong> Gruppe innovative Finanzierungslösungen.<br />

Im Verlauf der letzten 30 Jahre hat sie verstärkt privaten und<br />

institutionellen Investoren attraktive Beteiligungsangebote<br />

eröffnet.<br />

Der Investitionsschwerpunkt der <strong>KGAL</strong> liegt auf Realkapitalanlagen<br />

(Sachwerte), an deren Marktwert- und Ertrags -<br />

<strong>KGAL</strong> im Überblick (Gesellschafter und Beteiligungen)<br />

100 %<br />

100 %<br />

100 %<br />

Commerzbank BayernLB HASPA Finanzholding<br />

Sal. Oppenheim<br />

45 % 30 % 15 % 10 %<br />

Verwaltungsdienstleistungen<br />

Eigenkapitalvertrieb<br />

Asset Sourcing und Management<br />

Nordamerika<br />

Verwaltungsdienstleistungen Asset Management und<br />

Operating Leasing für Flugzeuge 2)<br />

1) 50 % V. Ships Group Ltd.<br />

2) 40 % Lufthansa-Gruppe.<br />

3) 49 % Lufthansa-Gruppe, 5 % Sonstige.<br />

26 I Initiator <strong>KGAL</strong> <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />

50 %<br />

100 %<br />

60 %<br />

entwicklung die Investoren teilhaben. Dabei werden<br />

geplante Investitionen anhand strenger Kriterien bezüglich<br />

Rendite erwartung und Risiko geprüft, bevor eine Anlageentscheidung<br />

getroffen wird. Die <strong>KGAL</strong> setzt auf ein aktives<br />

Asset Management (Betreuung der Investition vom Erwerb<br />

des Assets bis zur Beendigung des Beteiligungsangebotes)<br />

durch eigene Experten und bindet bei Bedarf über Joint<br />

Ventures oder strategische Partnerschaften zusätzliche<br />

Kompetenzen ein. Damit soll die Basis für langjährige,<br />

erfolgreiche Investorenbeziehungen gelegt werden.<br />

Dienstleistungen für Schiffsfonds 1)<br />

Asset Sourcing und Management<br />

Italien<br />

100 %<br />

100 %<br />

46 %<br />

Asset Sourcing und Management<br />

Österreich<br />

Structuring und Asset Management<br />

Österreich<br />

Strukturierte Finanzierungslösungen<br />

insbesondere für die<br />

Lufthansa-Gruppe 3)


<strong>KGAL</strong> in Zahlen<br />

Als Spezialist in komplexen nationalen und internationalen<br />

Märkten entwickelt und managt die <strong>KGAL</strong> Investitionen in<br />

Publikumsfonds der <strong>KGAL</strong> nach Assetbereichen 1)<br />

Immobilien, Flugzeuge, Infrastruktur, Schiffe sowie Private<br />

Equity.<br />

Immo- Flugzeuge Infra- Schiffe Private Sonstige 2) Gesamt<br />

bilien struktur Equity<br />

Im Markt seit 1993 1990 2005 2003 2004 1994 3)<br />

Anzahl Fonds 26 53 7 11 9 24 130<br />

Investitionsvolumen<br />

(inklusive Agio) in Mio. EUR<br />

2.158,5 2.524,3 420,4 655,4 923,7 2.245,5 8.927,8<br />

Eigenkapital<br />

(inklusive Agio) in Mio. EUR<br />

1.278,7 1.492,9 199,5 326,4 923,7 1.920,5 6.141,7<br />

Anzahl Beteiligungen<br />

durch Investoren<br />

39.793 15.428 7.800 10.988 39.706 28.636 142.351<br />

1) Kumulierte Werte inklusive aufgelöster Fonds zum 31.12.2010.<br />

2) Mobilien (7), Medien (15), Lebensversicherung (1), Wald (1).<br />

3) Mobilien.<br />

Foto: Peter von Felbert<br />

27


Zum 31.12.2010 betreut die <strong>KGAL</strong> Investoren mit 111.700<br />

Beteiligungen in 160 aktiven geschlossenen Fonds. Diese<br />

setzen sich zusammen aus 61 Publikumsfonds sowie sechs<br />

Fonds für institutionelle Investoren und 93 individuellen<br />

Geschäftsergebnis- / Platzierungszahlen der <strong>KGAL</strong> 1)<br />

28 I Initiator <strong>KGAL</strong> <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />

Investments für vermögende Kunden. Für diese Fonds<br />

haben die Investoren der <strong>KGAL</strong> Eigenkapital in Höhe von<br />

rund EUR 6,5 Mrd. anvertraut. Weitere Zahlen der <strong>KGAL</strong> sind<br />

nachfolgender Übersicht zu entnehmen:<br />

2010 2009<br />

Verwaltetes Investitionsvolumen aller Objekt- und Beteiligungsgesellschaften in Mio. EUR 25.245,4 22.716,1<br />

– davon Assets under Administration 2) in Mio. EUR 19.739,4 k. A.<br />

– davon Assets under Management 3) in Mio. EUR 5.505,9 k. A.<br />

– davon Neugeschäftsvolumen im Geschäftsjahr in Mio. EUR 2.696,3 4) 1.108,4<br />

Anzahl Fonds- und Leasinggesellschaften 1.484 1.618<br />

Gesamtinvestitionsvolumen aller Fonds (inklusive Agio) in Mio. EUR 13.279,6 5) 13.107,7 5)<br />

– davon Assets under Administration 2) (inklusive Agio) in Mio. EUR 8.083,5 8.387,0<br />

– davon Assets under Management 3) (inklusive Agio) in Mio. EUR 5.196,1 4.720,7<br />

– davon Neugeschäftsvolumen aller Fonds (inklusive Agio) im Geschäftsjahr in Mio. EUR 580,3 830,4<br />

Eigenkapital aller Fonds (inklusive Agio) in Mio. EUR 6.489,4 6) 6.230,0 6)<br />

– davon Eigenkapital aus Neugeschäft Fonds (inklusive Agio) im Geschäftsjahr in Mio. EUR 473,3 460,2<br />

Anzahl geschlossene Fonds 160 7) 162 7)<br />

– davon Publikumsfonds 61 65<br />

– davon Private Placements 93 92<br />

– davon Fonds für institutionelle Investoren 6 5<br />

Anzahl Beteiligungen durch Investoren 111.700 107.200<br />

Anzahl Mitarbeiter (Konzern) 377 375<br />

1) Angaben bezogen auf den aktiven Bestand (ohne aufgelöste Fonds) jeweils zum 31.12.<br />

2) Verwaltung der Investitionsobjekte liegt in der Verantwortung von Vertragspartnern der <strong>KGAL</strong>; üblicherweise klassische Leasingengagements.<br />

3) Verwaltung der Investitionsobjekte liegt in der Verantwortung der <strong>KGAL</strong>; üblicherweise operative Gesellschaften.<br />

4) Inklusive Nachmeldungen aus dem Vorjahr.<br />

5) 2010 und 2009: Ohne rund EUR 12 Mrd. aus bereits aufgelösten Fonds.<br />

6) 2010 und 2009: Ohne rund EUR 5 Mrd. aus bereits aufgelösten Fonds.<br />

7) 2010: Ohne 176 bereits aufgelöste Fonds (2009: 166).


Bewertung der <strong>KGAL</strong> durch Experten<br />

Die Analysehäuser Feri EuroRating Services AG 1) (im Folgenden<br />

„Feri“) und Scope Analysis <strong>GmbH</strong> 2) (im Folgenden<br />

„Scope“) haben die <strong>KGAL</strong> und deren Managementqualität<br />

als Initiator von geschlossenen Fonds in separaten Ratings<br />

gleichermaßen mit der Note „AA“ als „sehr hoch“ bewertet.<br />

„Initiator mit ausgezeichneter Qualität“ –<br />

Feri hat der <strong>KGAL</strong> nach der Analyse von<br />

Unternehmensstrukturen, Marktexpertise<br />

und Leistungsfähigkeit in den Bereichen<br />

Produkt und Service ein exzellentes Zeugnis<br />

aus gestellt: Im Feri Initiatoren Rating erhielt die <strong>KGAL</strong> im<br />

Juni 2011 erneut die Note AA 3) als Emissionshaus mit ausgezeichneter<br />

Qualität und bestätigte damit ihre Bewertung<br />

vom Oktober 2009. Die Rating-Agentur lobte ausdrücklich<br />

das sehr gute Produktspektrum, die hervorragende Aufstellung<br />

als Unternehmen und den hohen Stellenwert des Risikomanagements.<br />

„Sehr hohe Qualität“ – Auch<br />

Scope hat die <strong>KGAL</strong> im Juni<br />

2011 erneut analysiert und<br />

bewertet und dabei das Rating vom November 2009 bestätigt:<br />

Die Rating-Agentur verlieh der <strong>KGAL</strong> wieder die Note<br />

AA4) für die sehr hohe Qualität des Managements. Scope hob<br />

dabei das langjährig branchenerfahrene Managementteam<br />

und die deutlich überdurchschnittliche Vertriebsqualität hervor.<br />

Positiv bewertet wurde das ebenfalls überdurchschnitt -<br />

liche Maß an Inhouse-Kompetenz und die im Branchenver-<br />

1) Eine der führenden europäischen Rating-Agenturen für die Bewertung von Anlage -<br />

märkten und -produkten sowie eines der größten Wirtschaftungsforschungs- und<br />

Prognoseinstitute. Nähere Informationen unter www.feri.de.<br />

2) Gehört zur Scope Group, einem der führenden deutschen Finanzanalyse- und Advisoryinstitute<br />

und ist spezialisiert auf die qualitative Analyse und Bewertung von Kapitalanlagen,<br />

Investitionsmärkten und Managementgesellschaften. Nähere Informationen<br />

unter www.scope.de.<br />

3) Rating-Klassen: AAA (Unternehmen außergewöhnlich hoher Qualität) bis E- (Unter -<br />

nehmen ohne jegliche Qualität).<br />

4) Rating-Klassen: AAA (Aufstellung des Unternehmens zeigt hervorragende Qualität) bis<br />

D (Aufstellung des Unternehmens ist zur Erreichung seiner Zielvorgaben im Wesent -<br />

lichen nicht geeignet).<br />

gleich „maßstabgebenden“ Systeme zur Risikokontrolle. Die<br />

Experten bescheinigten der <strong>KGAL</strong> eine sehr hohe Qualität in<br />

allen Assetbereichen.<br />

Die Bewertungen wurden im Auftrag und auf Kosten der<br />

<strong>KGAL</strong> durchgeführt. Sie werden regelmäßig überprüft und<br />

gegebenenfalls aktualisiert. Weitere Informationen und<br />

eventuelle Aktualisierungen der Bewertungen sind auf der<br />

Homepage der <strong>KGAL</strong> (www.kgal.de) zu finden.<br />

Leistungsbilanz der <strong>KGAL</strong><br />

zum 31.12.2009<br />

Die vorliegende Leistungsbilanz belegt die Zuverlässigkeit<br />

und Seriosität der <strong>KGAL</strong>, die seit mehr als zehn Jahren zu<br />

den Top Five der Anbieter geschlossener Fonds in Deutschland<br />

zählt. Zunehmende Platzierungen über institutionelle<br />

Vertriebspartner und bankenunabhängige Finanzdienstleister<br />

unterstreichen zudem ihre Marktstellung.<br />

Anspruch der <strong>KGAL</strong> ist es, den gesamten Lebenszyklus eines<br />

Fonds mit hoher Qualität zu begleiten, angefangen bei der<br />

Konzeption der Beteiligungsangebote und fortgesetzt durch<br />

professionelles Asset Management bis hin zur Beendigung<br />

der Engagements.<br />

Gemäß der testierten Leistungsbilanz per 31.12.2009 wurden<br />

insgesamt 127 Publikumsfonds initiiert. Die Verteilung<br />

auf die einzelnen Assetbereiche ist der Grafik auf der folgenden<br />

Seite zu entnehmen.<br />

29


Fondsportfolio nach Assetbereichen per 31.12.2009<br />

Infrastruktur<br />

6<br />

Private Equity<br />

9<br />

Sonstige 1)<br />

24<br />

Schiffe<br />

10<br />

30 I Initiator <strong>KGAL</strong> <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />

Immobilien<br />

25<br />

1) Mobilien (7), Medien (15), Lebensversicherung (1) und Wald (1).<br />

105<br />

9<br />

85<br />

Flugzeuge<br />

53<br />

Performance-Indikator kumulierte Ausschüttungen/Entnahmen 1)<br />

Anzahl<br />

110<br />

100<br />

75<br />

50<br />

25<br />

0<br />

11<br />

110<br />

11<br />

85<br />

14<br />

2008 2009<br />

höher als Prognose<br />

gemäß Prognose<br />

niedriger als Prognose<br />

105<br />

94<br />

110<br />

96<br />

2008 2009<br />

gemäß/höher<br />

als Prognose<br />

105<br />

11<br />

110<br />

14<br />

2008 2009<br />

niedriger<br />

als Prognose<br />

Zur Performancemessung wurden insgesamt 110 Fonds<br />

herangezogen. 17 operative Fonds konnten für das Jahr<br />

2009 nicht einbezogen werden, da bei diesen entweder der<br />

Prognosezeitraum erst nach dem Berichtsjahr 2009 begonnen<br />

hat oder kein Soll-Ist-Vergleich hinsichtlich der Prognose<br />

möglich ist, weil die jeweiligen <strong>Prospekt</strong>e keine oder keine<br />

vergleichsfähige Prognoserechnung enthalten.<br />

Den wesentlichen Performance-Indikator stellt die Größe<br />

„kumulierte Ausschüttungen / Entnahmen“ dar. Von den<br />

110 bewerteten Fonds (Vorjahr 105) lagen die kumulierten<br />

Ausschüttungen / Entnahmen bei 96 Fonds (Vorjahr 94) im<br />

Rahmen der Prognose oder höher. Dies entspricht einer<br />

Prognosesicherheit von 87 %. Hierbei lagen elf Fonds höher,<br />

85 Fonds gemäß und 14 Fonds niedriger als die Prognose.<br />

Für diese Fonds wurden bisher kumulierte Ausschüttungen<br />

/ Entnahmen in Höhe von EUR 1.847 Mio. (Vorjahr<br />

EUR 1.685 Mio.) vorgenommen.<br />

Erläuterungen zur Grafik<br />

Aus der Performance der Fonds in der Vergangenheit kann nicht auf zukünftige<br />

Entwicklungen geschlossen werden.<br />

Die in der Leistungsbilanz enthaltenen Leasingfonds (73) haben durch ihre Vertragsgestaltung<br />

in der Regel eine hohe Prognosesicherheit und sind nicht mit dem<br />

vorliegenden Beteiligungsangebot vergleichbar.<br />

Die Bayerische Finanzverwaltung hat ihre Auffassung zur steuerlichen Behandlung von<br />

Medienfonds überraschend nachträglich geändert. Die Investoren von 10 Medienfonds<br />

der <strong>KGAL</strong> müssen mit teilweise erheblichen Steuernachzahlungen rechnen. Zur Wahrung<br />

der Interessen dieser Investoren wurden Rechtsmittel eingelegt.<br />

Es wird eine prognosegemäße kumulierte Ausschüttung/Entnahme angenommen,<br />

sofern der Wert in einem Korridor von +/- 5% bleibt. Weichen die Ist-Werte um<br />

mehr als +/- 5% ab, werden sie entsprechend mit höher bzw. niedriger als Prognose<br />

gewertet.<br />

Höher als die Prognose (2009) lagen: sechs operative Immobilienfonds, zwei operative<br />

Schiffsfonds und drei operative Infrastrukturfonds.<br />

Niedriger als die Prognose (2009) lagen: ein operativer Flugzeugfonds, vier operative<br />

Immobilienfonds, fünf operative Schiffsfonds, drei operative Medienfonds und<br />

ein Medien-Leasingfonds.<br />

1) Zum 31.12. des jeweiligen Jahres.


Nachfolgende Kennzahlen geben einen weiteren Einblick in<br />

die finanzielle Situation der bewerteten 110 Fonds und<br />

untermauern die bei den Ausschüttungen / Entnahmen dargestellte<br />

Prognosesicherheit von 87 %.<br />

Die Kennzahlen der Prognosesicherheit 1)<br />

in %<br />

110<br />

100<br />

75<br />

50<br />

25<br />

0<br />

87 %<br />

kumulierte Ausschüttungen/Entnahmen<br />

kumulierte Tilgungen<br />

100 %<br />

92 %<br />

1) Werte im Verhältnis Ist-zu-Prognose zum 31.12.2009.<br />

100 %<br />

kumuliertes Nettobetriebsergebnis<br />

Stand Liquiditätsreserve<br />

Tilgungen<br />

Die kumulierten Tilgungen aufgenommener Finanzierungen<br />

belaufen sich Ende 2009 auf insgesamt EUR 1.554 Mio.<br />

Bezogen auf den kumulierten Prognosewert von EUR 1.552<br />

Mio. entspricht dies 100 %.<br />

Nettobetriebsergebnis<br />

Das kumulierte Nettobetriebsergebnis – kumulierter Einnahmenüberschuss<br />

vor Tilgungen und Ausschüttungen /<br />

Entnahmen – beläuft sich über alle 110 Fonds auf EUR 3.447<br />

Mio. Damit wird eine Prognosesicherheit von 92 % erzielt<br />

(kumulierter Prognosewert: EUR 3.761 Mio.).<br />

Liquiditätsreserve<br />

Der Stand der Liquiditätsreserve zum 31.12.2009 über alle<br />

operativen Fonds (bei Leasingfonds wird strukturbedingt keine<br />

Liquiditätsreserve gebildet) entspricht mit EUR 31 Mio.<br />

dem prognostizierten Wert. Damit wird auch hier ein Wert<br />

von 100 % erreicht.<br />

Weitere Informationen zur <strong>KGAL</strong> und zu den einzelnen Beteiligungsangeboten<br />

können der ausführlichen und geprüften<br />

Leistungsbilanz der <strong>KGAL</strong> entnommen werden. Ein Auszug<br />

aus der Leistungsbilanz der <strong>KGAL</strong> zum 31.12.2009 hinsichtlich<br />

der bis dahin aufgelegten Flugzeugfonds ist im Kapitel<br />

„Expertise Flugzeuge der <strong>KGAL</strong> Gmbh & Co. KG“ abgedruckt.<br />

Die aktuelle vollständige Leistungsbilanz kann unter der Telefonnummer<br />

089 64143-427 bestellt oder im Internet unter<br />

www.kgal.de abgerufen werden.<br />

31


Unternehmensdaten / Funktionen der <strong>KGAL</strong><br />

Daten der <strong>KGAL</strong><br />

Firma <strong>KGAL</strong> <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />

Sitz Grünwald<br />

Geschäftsanschrift Tölzer Straße 15, 82031 Grünwald<br />

Rechtsform Kommanditgesellschaft<br />

Handelsregister HRA 61588<br />

Amtsgericht München<br />

Datum der Gründung 30.04.1968<br />

Tag der ersten Eintragung 27.08.1968<br />

Gegenstand des Unternehmens Das Auflegen, Initiieren, Vertreiben und Verwalten von geschlossenen Fonds einschließlich<br />

Spezialfonds, Unternehmens das Strukturierungsgeschäft und das Leasinggeschäft mit Vermögensgegenständen<br />

aller Art sowie – für das Fonds-, Strukturierungs- und Leasinggeschäft –<br />

der Erwerb (unter Einschluss von Bau, Errichtung, Erstellung und Entwicklung), die Verwaltung,<br />

Nutzung und Verwertung von Immobilien und der Erwerb (unter Einschluss von Erstellung und<br />

Entwicklung), die Verwaltung, Nutzung, Verwertung und Vermittlung von Vermögensgegenständen<br />

bzw. Rechten sonstiger Art, sowie alle sonstigen Tätigkeiten, die damit im Zusammenhang<br />

stehen, insbesondere Verwaltungstätigkeiten für Fonds- und Projektgesellschaften im<br />

Rahmen der vorstehenden Tätigkeiten; die Immobilien-Projektentwicklung ist nicht Gegenstand<br />

der Gesellschaft. Gegenstand der Gesellschaft ist weiterhin die Vermittlung von Immobilien,<br />

Darlehen und Kapitalanlagen nach §34c der Gewerbeordnung. Zur Förderung des<br />

Gesellschaftszwecks kann die Gesellschaft – insbesondere durch Tochtergesellschaften und<br />

Zweigniederlassungen im In- und Ausland – alle Geschäfte betreiben, die hierfür erforderlich<br />

oder zweckmäßig erscheinen, jedoch selbst keine Bankgeschäfte, für die nach dem Kredit -<br />

wesengesetz eine Erlaubnis erforderlich ist.<br />

Gesellschaftskapital EUR 20.451.675,25<br />

Persönlich haftender <strong>KGAL</strong> Verwaltungs-<strong>GmbH</strong>, Grünwald<br />

und geschäftsführender Stammkapital: 2.045.167,50<br />

Gesellschafter Geschäftsführer:<br />

Carsten Eckert (Vorsitzender der Geschäftsführung),<br />

Steffen Kurt Holderer, Gert Waltenbauer,<br />

Dieter Weiß, Dr. Klaus Wolf, Stefan Ziegler<br />

Alle geschäftsansässig:<br />

Tölzer Straße 15, 82031 Grünwald<br />

Kommanditisten Commerzbank AG, Frankfurt am Main<br />

Bayerische Landesbank, München<br />

(auch Darlehensgeber für die Eigenkapital-Zwischenfinanzierung)<br />

HASPA Finanzholding, Hamburg (deren Tochtergesellschaft Hamburger Sparkasse AG<br />

auch Darlehensgeber für die Eigenkapital-Zwischenfinanzierung)<br />

Sal. Oppenheim jr. & Cie. AG & Co. KGaA, Köln<br />

Funktionen der <strong>KGAL</strong> bei dieser Vermögensanlage<br />

Anbieter<br />

Konzeptionär<br />

Platzierungsgarant<br />

Fremdkapitalvermittler<br />

Gegebenenfalls Darlehensgeber der Eigenkapital-Zwischenfinanzierung<br />

32 I Initiator <strong>KGAL</strong> <strong>GmbH</strong> & Co. KG


Expertise Flugzeuge der <strong>KGAL</strong> <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />

Erfahrung Flugzeugfonds<br />

Per 31.12.2010 hat die <strong>KGAL</strong> Gruppe 53 Flugzeugfonds<br />

(davon fünf operative Flugzeugfonds) initiiert mit einem<br />

Gesamtinvestitionsvolumen von rund EUR 2,5 Mrd. und<br />

einem Eigenkapital in Höhe von rund EUR 1,5 Mrd. Dabei<br />

profitieren die Investoren von der ausgezeichneten Expertise<br />

der <strong>KGAL</strong>, die seit dem Jahr 1990 insgesamt über 300 Verkehrsflugzeuge<br />

finanziert hat (inklusive Mieterbeteiligungsmodelle<br />

und ähnliche Beteiligungsmodelle).<br />

Im Jahr 2011 hat die <strong>KGAL</strong> mit SkyClass 54, 55 und 56 bereits<br />

drei weitere operative Flugzeugfonds initiiert. Das Investitionsobjekt<br />

ist – typgleich zum Fondsflugzeug – ebenfalls<br />

jeweils eine Embraer 195.<br />

Mit der GOAL KG betreut zudem ein erfahrener und leistungsstarker<br />

Asset-Manager die im Rahmen von operativen Flugzeugfonds<br />

finanzierten Flugzeuge. Das Portfolio der GOAL KG<br />

umfasst derzeit 55 Flugzeuge (inklusive des in diesem Beteiligungsangebot<br />

genannten und anderer noch auszuliefernder<br />

Flugzeuge) unterschiedlicher Bauarten, für die die GOAL KG<br />

ihre Dienstleistungen zur Verfügung stellt. Darüber hinaus<br />

hat sie in den letzten Jahren 38 Anschlussvermarktungen<br />

erfolgreich durchgeführt.<br />

Ein Auszug aus der Leistungsbilanz der <strong>KGAL</strong> zum 31.12.2009<br />

ist auf den folgenden Seiten abgedruckt.<br />

Expertise Flugzeuge der <strong>KGAL</strong> <strong>GmbH</strong> & Co. KG I 33


Flugzeugfonds der <strong>KGAL</strong><br />

Auszug aus der Leistungsbilanz der <strong>KGAL</strong> zum 31.12.2009<br />

hinsichtlich bislang aufgelegter und zum 31.12.2009 noch nicht aufgelöster Flugzeug-Leasingfonds<br />

Allgemeine Angaben zum Fonds Investition/Finanzierung Vermietung/Bewirtschaftung<br />

Fonds-<br />

Nr.<br />

Fondsgesellschaft<br />

121 LH Echo-<br />

Romeo KG<br />

116 LH Echo-<br />

Sierra KG<br />

117 LH Echo-<br />

Tango KG<br />

118 LH Echo-<br />

Uniform KG<br />

119 LH Echo-<br />

Victor KG<br />

120 LH Echo-<br />

Whiskey KG<br />

Fondsobjekt<br />

B 757-<br />

330<br />

Leasingnehmer/<br />

Mieter<br />

Condor<br />

Flugdienst<br />

Condor<br />

Flugdienst<br />

Condor<br />

Flugdienst<br />

Condor<br />

Flugdienst<br />

Condor<br />

Flugdienst<br />

B 757-<br />

ALCAS/<br />

330<br />

Real I.S.<br />

B 757-<br />

ALCAS/<br />

330<br />

Real I.S.<br />

B 757-<br />

ALCAS/<br />

330<br />

Deutsche Bank<br />

B 757-<br />

ALCAS/<br />

330<br />

Deutsche Bank<br />

B 757- Condor ALCAS/<br />

330 Flugdienst Deutsche Bank<br />

34 I Expertise Flugzeuge der <strong>KGAL</strong> <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />

Initiator Platzierungsjahr(e)<br />

Pro g no -<br />

sezeit raum<br />

bis<br />

ALCAS 2000 2010 1) 371 46.156,3 16.822,8 14.621,7 14.711,8 13,1% 13,1% 0,0% 6,7% 6,7%<br />

2000 2010 1) 429 46.156,3 16.822,8 14.621,7 14.711,8 13,1% 13,1% 0,0% 6,7% 6,7%<br />

2000 2010 1) 457 46.156,3 16.822,8 14.621,7 14.711,8 13,1% 13,1% 0,0% 6,7% 6,7%<br />

2000 2010 1) 351 46.156,3 16.822,8 14.621,7 14.711,8 13,1% 13,1% 0,0% 6,7% 6,7%<br />

2000 2010 1) 381 46.156,3 16.822,8 14.621,7 14.711,8 13,1% 13,1% 0,0% 6,7% 6,7%<br />

2000 2010 1) 279 46.156,3 16.822,8 14.621,7 14.711,8 13,1% 13,1% 0,0% 6,7% 6,7%<br />

Die Beträge wurden in TEUR (Fondswährung jeweils EUR) angegeben. Prozentangaben beziehen sich (mit Ausnahme der<br />

Abweichungen) auf die (Bar-)Einlage.<br />

1) Die Auflösungen erfolgten jeweils zum Prognoseende im Jahr 2010.<br />

2) bzw. Betriebsprüfung erfolgt.<br />

Anzahl Investitions-<br />

der Investorenvolumen<br />

(Bar-)<br />

Einlage<br />

Eigenkapital<br />

(ohne Agio)<br />

Gegebenenfalls aktualisierte Prognosewerte (Soll) aufgrund der Einführung der gewerblichen Mindestbesteuerung (§10a GewStG);<br />

die Investoren der jeweiligen Fonds wurden über die Steueränderung informiert.<br />

In den dargestellten sechs Flugzeug-Leasingfonds sind insgesamt sechs Flugzeuge (je Fonds ein Flugzeug) enthalten.<br />

Anteilsfinanzierung<br />

Fremd(Bar-)Ausschütdarlehentung kumuliert<br />

Abweichung<br />

(Bar-)Ausschüttung<br />

2009<br />

Soll Ist Soll Ist<br />

höher als Prognose (> +5%) 0<br />

gemäß Prognose 6<br />

niedriger als Prognose (> -5%)0<br />

Über die oben abgebildeten sechs aktiven Leasingfonds hinaus wurden 42 weitere Flugzeug-Leasingfonds aufgelegt, die per<br />

31.12.2009 bereits aufgelöst sind und allesamt prognosegemäß verliefen. Einzelheiten können der Leistungsbilanz der<br />

<strong>KGAL</strong> zum 31.12.2009 entnommen werden (dort Seiten 170 bis 173).<br />

Leasingfonds haben durch ihre Vertragsgestaltung stets eine hohe Prognosesicherheit. Bei dem vorliegenden Beteiligungsangebot<br />

handelt es sich jedoch um einen operativen Fonds, der nicht direkt mit den aufgelegten Leasingfonds vergleichbar ist.


Steuerli ches Er geb nis<br />

2009<br />

Steuerliches<br />

Ergeb nis kumuliert<br />

Abweichung<br />

Bestands-<br />

kräftig veranlagt<br />

bis 2)<br />

Ergänzende Informationen zu den Darlehen<br />

Fremddarlehen<br />

Restvaluta<br />

Fremddarlehen<br />

Tilgung kumuliert<br />

8,8% 8,8% -166,1% -165,8% 0,2% 2004 1.010,1 1.010,1 13.701,8 13.701,8 0,0% 1.421,6 1.421,6 14.621,7 14.621,7<br />

8,8% 8,8% -166,1% -165,8% 0,2% 2004 1.010,1 1.010,1 13.701,8 13.701,8 0,0% 1.421,6 1.421,6 14.621,7 14.621,7<br />

8,8% 8,8% -166,1% -165,8% 0,2% 2004 1.010,1 1.010,1 13.701,8 13.701,8 0,0% 1.421,6 1.421,6 14.621,7 14.621,7<br />

8,8% 8,8% -166,1% -165,7% 0,3% 2004 1.010,1 1.010,1 13.701,8 13.701,8 0,0% 1.421,6 1.421,6 14.621,7 14.621,7<br />

8,8% 8,9% -166,1% -165,6% 0,3% 2004 1.010,1 1.010,1 13.701,8 13.701,8 0,0% 1.421,6 1.421,6 14.621,7 14.621,7<br />

8,8% 8,8% -166,0% -165,6% 0,2% 2003 1.010,1 1.010,1 13.701,8 13.701,8 0,0% 1.421,6 1.421,6 14.621,7 14.621,7<br />

Abweichung<br />

Fremddarlehen<br />

Tilgung 2009<br />

Anteils finanzierung<br />

Restvaluta<br />

Soll Ist Soll Ist Soll Ist Soll Ist Soll Ist Soll Ist<br />

35


Auszug aus der Leistungsbilanz der <strong>KGAL</strong> zum 31.12.2009<br />

hinsichtlich bislang aufgelegter operativer Flugzeugfonds<br />

Allgemeine Angaben zu den Fonds<br />

Beteiligungs- Fondsgesellschaft Fondsobjekt(e) Anzahl der Initiator Platzierungs- Fondswährung<br />

angebot Flugzeuge jahr(e)<br />

136 Luftfahrzeugverwaltungsgesellschaft Canadair Regional 1 ALCAS 2001 EUR<br />

GOAL Delta mbH & Co. KG Jet CRJ 200 LR<br />

129 Luftfahrzeugpool GOAL 2 Boeing 737-300 5 ALCAS 2001 EUR<br />

<strong>GmbH</strong> & Co. Nr. 1 KG 1 Boeing 737-800<br />

1 Boeing 737-400<br />

1 Airbus A310-300<br />

SkyClass 51 SkyClass 51 <strong>GmbH</strong> & Co. KG Dash 8-Q400 3 <strong>KGAL</strong> 2008/2009 EUR<br />

SkyClass 52 GOAL Verwaltungsgesellschaft Dash 8-Q400 5 <strong>KGAL</strong> 2008/2009 EUR<br />

mbH & Co. Projekt Nr. 52 KG<br />

SkyClass 53 GOAL Verwaltungsgesellschaft Embraer 195 LR 3 <strong>KGAL</strong> 2009/2010 EUR<br />

mbH & Co. Projekt Nr. 36 KG<br />

Bei allen Zahlenangaben sind Rundungsdifferenzen durch EDV-bedingte Auf- und Abrundungen möglich; die Prozentabweichungen wurden auf Basis der exakten Werte berechnet.<br />

Die Beträge sind in der angegebenen Fondswährung in Tausend angegeben. Das Agio ist in % des Eigenkapitals angegeben.<br />

1) Bei Fonds mit Agio beinhaltet das angegebene Investitionsvolumen jeweils das Agio als Teil der Eigenkapitalvermittlung.<br />

36 I Expertise Flugzeuge der <strong>KGAL</strong> <strong>GmbH</strong> & Co. KG


Investition / Finanzierung 1) Erläuterungen<br />

Investitionsvolumen Eigenkapital (ohne Agio) Agio Fremddarlehen<br />

Soll Ist Soll Ist Soll Ist<br />

25.353,0 25.353,0 5.467,7 5.467,7 0 % 19.885,3 19.885,3<br />

141.026,0 143.405,4 49.210,0 49.210,0 0 % 91.816,0 94.195,4<br />

45.920,0 46.144,6 13.220,0 13.220,0 5 % 32.039,2 32.263,6<br />

64.402,7 73.258,9 18.540,0 18.589,0 5 % 40.397,1 48.435,0<br />

65.879,9 62.566,6 21.100,0 339,0 5 % 43.642,7 62.210,7<br />

Die Platzierungs- und Investitionsphase des Fonds konnte im Berichtsjahr<br />

erfolgreich abgeschlossen werden. Per 31.12.2009 wurde das Eigenkapital<br />

i. H.v. TEUR 13.220 vollständig platziert.<br />

Die Platzierungs- und Investitionsphase des Fonds konnte im Berichtsjahr<br />

2009 erfolgreich abgeschlossen werden. Per 31.12.2009 wurde Eigenkapital<br />

i.H.v. TEUR 18.589 (prospektiert: TEUR 18.540) platziert. Die Auslieferung<br />

des vierten und fünften Flugzeugs ist im Januar 2009 erfolgt.<br />

Der Fonds befindet sich noch in der Platzierungs- und Investitionsphase.<br />

Per 31.12.2009 wurde Eigenkapital i.H.v. TEUR 339 platziert. Im Fremddarlehen<br />

ist zum 31.12.2009 eine Eigenkapitalzwischenfinanzierung i.H.v.<br />

TEUR 18.062 enthalten.<br />

37


Fonds Fondsentwicklung<br />

Beteiligungs- Fondsgesellschaft Ausschüttung / Entnahme Ausschüttung / Entnahme Abwei- Steuerliches Ergebnis Abweiangebot<br />

2009 in % des Eigen- kumuliert in % des Eigen- chung kumuliert in % des Eigen- chung<br />

kapitals (ohne Agio) kapitals (ohne Agio) in % kapitals (ohne Agio) in %<br />

Bei allen Zahlenangaben sind Rundungsdifferenzen durch EDV-bedingte Auf- und Abrundungen möglich; die Prozentabweichungen wurden auf Basis der exakten Werte berechnet.<br />

Die Beträge sind in der angegebenen Fondswährung in Tausend angegeben.<br />

38 I Expertise Flugzeuge der <strong>KGAL</strong> <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />

Soll Ist Soll Ist Soll Ist<br />

136 Luftfahrzeugverwaltungs- 4,8% 4,8% 38,0% 38,0% 0,0% - 139,4% - 148,4% - 6,5%<br />

gesellschaft GOAL Delta<br />

mbH & Co. KG<br />

129 Luftfahrzeugpool GOAL 6,8% 3,7% 112,4% 45,5% - 59,5% - 106,5% - 66,3% 37,8%<br />

<strong>GmbH</strong> & Co. Nr. 1 KG<br />

SkyClass 51 SkyClass 51 <strong>GmbH</strong> & Co. KG 6,5% 6,5% 6,5% 6,5% 0,0% - 9,5% - 13,2% - 38,8%<br />

SkyClass 52 GOAL Verwaltungsgesellschaft 8,9% 8,9% 8,9% 8,9% 0,0% - 4,5% - 10,9% >- 100%<br />

mbH & Co. Projekt Nr. 52 KG<br />

SkyClass 53 GOAL Verwaltungsgesellschaft – – – – – – – –<br />

mbH & Co. Projekt Nr. 36 KG<br />

höher als Prognose (> + 5 %) 0<br />

gemäß Prognose 3<br />

niedriger als Prognose (> - 5 %) 1


Stand Abwei- Fremddarlehen<br />

Liquiditätsreserve chung Restvaluta<br />

in %<br />

Soll Ist Soll Ist<br />

392,6 471,7 20,2% 9.374,2 6.895,2<br />

1128,7 61,0 - 94,6% 38.658,2 9.819,2<br />

206,6 509,6 > 100% 29.739,1 30.249,0<br />

367,3 1.011,2 > 100% 37.298,0 40.813,0<br />

– – – – –<br />

Informationen zu den Darlehen Ergänzende Informationen<br />

Die höhere Liquiditätsreserve resultiert aus nicht kalkulierten Zinseinnahmen und geringeren<br />

laufenden Kosten. Veränderungen aufgrund von Wechselkursschwankungen wurden bei der<br />

Liquiditätsreserve nicht berücksichtigt.<br />

Die Abweichungen bei Zins und Tilgung resultieren hauptsächlich aus der frühzeitigen<br />

Rückführung der Darlehen aufgrund der vorzeitigen Veräußerung. Die Tilgung der Darlehen in<br />

USD (Ist-Werte) wurde mit Jahresdurchschnittskursen in EUR umgerechnet. Die Ausschüttungen<br />

/ Entnahmen entsprechen den in USD erwirtschafteten Nettobeträgen zuzüglich der teilweisen<br />

Auflösung der Liquiditätsreserve. In 2008 und 2009 wurde Liquidität für anfallende Gewerbesteuer<br />

(ausgelöst durch die Flugzeugverkäufe) einbehalten. Die kumulierte Einnahmen-Überschussrechnung<br />

beinhaltet Kursdifferenzen aus der Bewertung der USD-Zahlungsströme. Die<br />

Darstellung der kumulierten Soll-Ausschüttung erfolgt hinsichtlich der vier vorzeitigen<br />

Flugzeugverkäufe in 2008 und 2009 unter Berücksichtigung der abgezinsten Ausschüttungen<br />

/ Entnahmen bis zum Prognoseende 2011 einschließlich der Schlussausschüttung, basierend<br />

auf dem im <strong>Prospekt</strong> aufgeführten mittleren Szenario. Die Diskontierung erfolgte mit der prognostizierten<br />

IRR-Rendite vor Steuern von 6,41 %. Die Ausschüttungsabweichungen in EUR resultieren<br />

aus geringeren Erlösen aus Leasingraten, geringeren Restwerten und aus veränderten<br />

USD / EUR-Wechselkursen. Die Abweichung der Liquiditätsreserve resultiert aus verändertem<br />

USD / EUR-Wechselkurs sowie Ausgaben für ein Zinssicherungsgeschäft in 2004. Im Zusammenhang<br />

mit der Ausschüttung im Dezember 2009 reduzierte sich die Liquiditätsreserve entsprechend.<br />

Die Auflösung bzw. Gutschrift eines Wertpapierverkaufs i.H.v. TEUR 407 erfolgte Anfang<br />

Januar 2010, wurde jedoch bereits in der Liquiditätsrechnung per 31.12.2009 berücksichtigt.<br />

Ebenso ist in der Liquiditätsreserve die einbehaltene Gewerbesteuer bereits abgezogen. Der<br />

Stand Fremddarlehen enthält nicht die bilanzielle Zinsabgrenzung. Der EUR-Wert des<br />

Fremdwährungsdarlehens ist im Soll mit dem <strong>Prospekt</strong>wechselkurs von 0,8860 und im Ist mit<br />

dem Stichtagskurs von 1,4406 umgerechnet. Das steuerliche Ergebnis beinhaltet die außerbilanzielle<br />

Hinzurechnung der Gewerbesteuer, der kumulierte Ist-Wert wurde entsprechend angepasst.<br />

Diese kann bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 35 EStG auf die Einkommensteuer<br />

angerechnet werden.<br />

Die Investitionsphase wurde mit Auslieferung des dritten Flugzeugs im Juni 2009 abgeschlossen.<br />

Die im Vorjahr unter „Sonstige Einnahmen“ gezeigte, noch nicht investierte Eigenkapitaleinzahlung<br />

der Investoren wurde in 2009 verwendet. Der Ausschüttungsbetrag von TEUR 632,3 entspricht<br />

unter Berücksichtigung des tatsächlichen Platzierungsverlaufs einer Ausschüttung /<br />

Entnahme von 6,5 % und damit zeitanteilig der prospektierten Ausschüttung / Entnahme 2009.<br />

Die Abweichung im steuerlichen Ergebnis resultiert im Wesentlichen aus Zinsaufwendungen für<br />

die Zwischenfinanzierung des Eigenkapitals sowie Wechselkursdifferenzen, da im <strong>Prospekt</strong> ein<br />

Umrechnungskurs von 1,4574 unterstellt wurde.<br />

Die Abweichung zwischen Soll und Ist resultiert im Wesentlichen aus der späteren Auslieferung<br />

des vierten und fünften Flugzeugs sowie aus den Differenzen zwischen dem im <strong>Prospekt</strong> unterstellten<br />

Wechselkurs von 1,5700 und den tatsächlichen Wechselkursen. Der Ausschüttungsbetrag<br />

von TEUR 1.057,5 entspricht unter Berücksichtigung des tatsächlichen Platzierungsverlaufs<br />

einer zeitanteiligen Ausschüttung / Entnahme von 8,9 %, dies entspricht wiederum der entsprechend<br />

berechneten prognostizierten Ausschüttung. Der Euro-Wert der Fremdwährungsdarlehen<br />

ist im Soll mit dem <strong>Prospekt</strong>wechselkurs von 1,5700 und im Ist mit dem Stichtagskurs zum<br />

31.12.2009 von 1,4406 umgerechnet. Die Abweichung im steuerlichen Ergebnis resultiert im<br />

Wesentlichen aus Zinsaufwendungen für die Zwischenfinanzierung des Eigenkapitals und aus<br />

Wechselkursdifferenzen, da im <strong>Prospekt</strong> einheitlich ein Kurs von 1,5700 unterstellt wurde.<br />

Die bis zum 31.12.2009 erwirtschafteten Einnahmenüberschüsse wurden mit TEUR 82 prognostiziert.<br />

Die Bewirtschaftung verläuft planmäßig.<br />

39


Wesentliche Entwicklungen nach Stichtag der Leistungs -<br />

bilanz der <strong>KGAL</strong> (31.12.2009)<br />

Beteiligungsangebot 136 – Luftfahrzeugverwaltungsgesellschaft<br />

GOAL Delta mbH & Co. KG<br />

Im Juli 2011 hat die Fondsgesellschaft – vor dem regulären<br />

Auslauf des Leasingvertrages im Oktober 2011 – ein unter<br />

Berücksichtigung der negativen Marktentwicklung für Flugzeuge<br />

des Typs Bombardier CRJ200 vorteilhaftes Angebot<br />

zum Verkauf des Flugzeuges der Gesellschaft angenommen<br />

und einen Kaufvertrag abgeschlossen. Die tatsächliche<br />

Schlussausschüttung wird nach dem derzeitigen Wechselkursstand<br />

USD/EUR in Euro jedoch nur rund ein Viertel des<br />

prognostizierten Wertes betragen. Gründe sind zum einen<br />

die zwischenzeitliche Änderung des in der Prognoserechnung<br />

unterstellten Wechselkurses von 1 EUR = 0,90 USD auf<br />

ca. 1 EUR = 1,40 USD sowie die erheblich gesun kenen Restwerte<br />

im Bereich der 50-sitzigen Flugzeuge, zu dem auch<br />

das Fondsflugzeug gehört.<br />

Die Ausschüttungen bis einschließlich April 2011 sind<br />

prognosegemäß erfolgt.<br />

40 I Expertise Flugzeuge der <strong>KGAL</strong> <strong>GmbH</strong> & Co. KG


Detailansicht einer typgleichen Embraer 195 von Air Europa<br />

Foto: Thomas L. Fischer


Asset-Manager GOAL KG<br />

Ein professionelles Asset-Management ist bei Investitionen<br />

in Sachwerte unabdingbar. Neben Finanzierungs- und Strukturierungs-Know-How<br />

erfordern operative Flugzeugfonds<br />

daher auch eine umfassende technische Expertise sowie<br />

Marktzugang für eventuelle Anschlussvermietungen und<br />

Verkäufe von Flugzeugen. Die wichtigsten Erfolgsfaktoren<br />

eines professionellen Asset-Managements sind regelmäßige<br />

Inspektionen des Flugzeuges, ein detailliertes Dokumentenmanagement<br />

sowie eine professionelle Vermarktung nach<br />

Beendigung des Leasingvertrages.<br />

Das Asset-Management der Flugzeugfonds der <strong>KGAL</strong> wird<br />

von der GOAL German Operating Aircraft Leasing <strong>GmbH</strong> & Co.<br />

KG (im Folgenden „GOAL KG“) durchgeführt. Zum Vertrag<br />

über die technische Betreuung und Vermarktung siehe im<br />

Kapitel „Vertragliche Grundlagen“ ab Seite 116.<br />

Die GOAL KG ist ein seit 1998 operativ tätiges Gemeinschaftsunternehmen<br />

(„Joint Venture“) der Lufthansa (40 %)<br />

und der <strong>KGAL</strong> (60 %). In der GOAL KG bündeln Lufthansa und<br />

<strong>KGAL</strong> ihre langjährige Erfahrung im Hinblick auf die technische<br />

Betreuung und Vermarktung von Flugzeugen einerseits<br />

und die Konzeption von Flugzeugfonds andererseits.<br />

Asset-Manager GOAL KG<br />

Mittelbare Beteiligung Mittelbare Beteiligung<br />

40 %<br />

42 I Asset-Manager GOAL KG<br />

1)<br />

60 %<br />

1) Die Deutsche Lufthansa AG ist weder <strong>Prospekt</strong>herausgeber noch hat sie an der<br />

<strong>Prospekt</strong>erstellung mitgewirkt und übernimmt insofern keine Verpflichtungen im<br />

Zusammenhang mit diesem Beteiligungsangebot.<br />

Leistungsspektrum<br />

Neben dem klassischen Operating Leasing von Flugzeugen<br />

bietet die GOAL KG auch Dritten sämtliche Dienstleistungen<br />

rund um Flugzeuge an. Dazu zählen unter anderem die<br />

technische Betreuung von Flugzeugen, Flugzeuginspektionen<br />

und die Prüfung der zugehörigen Dokumentation,<br />

Organisation von Wartungs- und Serviceaufgaben sowie<br />

die Übernahme der Vermietung und des Verkaufs von Flugzeugen.<br />

Leistungsspektrum der GOAL KG<br />

Marktbeobachtung/Objektakquisition<br />

Marktbeobachtung<br />

Identifikation und Evaluierung<br />

von Projekten<br />

Verhandlung von Verträgen/<br />

Due Diligence<br />

Technische Abnahme/<br />

Übernahme von Flugzeugen<br />

Abschlussvermarktung<br />

Marktbeobachtung<br />

Marktbeobachtung/<br />

Objektakquisition<br />

Abschluss-<br />

vermarktung<br />

Wertermittlungen<br />

Identifikation von Flugzeugkäufern<br />

Verkaufsverhandlungen<br />

Flugzeug- und Dokumentenübergabe<br />

Laufende technische<br />

Betreuung<br />

Vermietung/<br />

Anschlussvermietung<br />

Laufende technische Betreuung<br />

Überwachung und Abrechnung<br />

von Wartungsereignissen<br />

Durchführung von Inspektionen<br />

Monitoring von Flugzeugmodifikationen<br />

Dokumentenmanagement<br />

über Archive<br />

Vermietung/Anschlussvermietung<br />

Marktbeobachtung<br />

Wertermittlungen<br />

Identifikation von Anschlussmietern<br />

Verhandlung von Operating<br />

Leasing-Verträgen<br />

Vertragsüberwachung<br />

Mitwirkung bei der Versicherung<br />

von Flugzeugen


Über 10 Jahre GOAL KG<br />

Seit dem Jahr 1998 hat die GOAL KG ein Portfolio aus derzeit 55 Flugzeugen im Gesamtwert von über<br />

1 Mrd. USD aufgebaut. Das Portfolio enthält inklusive des in diesem Beteiligungsangebot genannten<br />

Flugzeuges sieben Embraer 195; die weiteren Flugzeugtypen sind Airbus A310-300, A320-200, Boeing<br />

B737-800, Bombardier CRJ200, CRJ900, Dash 8-Q400 und Global 5000.<br />

Aktuell betreut ein Team von 15 Mitarbeitern, darunter sechs Luftfahrtingenieure und Techniker,<br />

dieses Portfolio und insgesamt 11 Kunden.<br />

Mitarbeiter der GOAL KG bei der Inspektion eines Flugzeuges<br />

Foto: Thomas L. Fischer


Erfahrung der GOAL KG<br />

Die GOAL KG hat inzwischen 38 Vermarktungen (inklusive<br />

Mehrfachvermarktungen) in Form von Anschlussvermietungen<br />

oder Verkäufen von Flugzeugen erfolgreich durchgeführt.<br />

Bei drei Vermarktungen ist kein Vergleich mit Werten<br />

des Gutachters AVAC möglich, da die Vermarktung jeweils<br />

auf stundenabhängiger Basis erfolgte. 26 Vermarktungen<br />

erfolgten zum bzw. über dem jeweiligen Gutachterwert<br />

(siehe nachstehende Grafik).<br />

6<br />

5<br />

4<br />

3<br />

2<br />

1<br />

0<br />

Track Record der GOAL KG – Gesamt<br />

2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010<br />

Vermarktung über/zum Gutachterwert<br />

Im Durchschnitt betrachtet konnte sogar bei 35 Vermarktungen<br />

eine Leasingrate bzw. ein Verkaufspreis erzielt werden,<br />

die bzw. der über dem jeweiligen Mid-Case-Wert des<br />

Gutachters AVAC zum Zeitpunkt der Vermarktung lag.<br />

44 I Asset-Manager GOAL KG<br />

Vermarktung unter Gutachterwert<br />

Die Marktexpertise der GOAL KG wird auch von der deutschen<br />

Bundesregierung (Bundesamt für Wehrtechnik und<br />

Beschaffung) bei der Beschaffung von vier Bombardier<br />

Global 5000 Geschäftsreiseflugzeugen im Rahmen der<br />

Erneuerung der Mittelstreckenflotte der Flugbereitschaft der<br />

Bundeswehr seit Ende des Jahres 2007 in Anspruch genommen.<br />

Die GOAL KG beschafft im Rahmen dieses Projektes im<br />

Unterauftrag der Lufthansa Technik AG die Flugzeuge vom<br />

Hersteller Bombardier in Kanada. Neben der Spezifikation<br />

der Flug zeuge gehören allgemeines Projektmanagement,<br />

Baubegleitung und Abnahme beim Hersteller sowie die<br />

Übergabe an den Endkunden dazu.<br />

Weitere Informationen zur GOAL KG finden sich im Kapitel<br />

„Gesellschaftsrechtliche Struktur“ auf Seite 101 und können<br />

im Internet unter www.goal-leasing.de abgerufen werden.


GOAL KG – Auf einen Blick<br />

Bündelung von technischem und Strukturierungs-Know-how (Lufthansa/<strong>KGAL</strong>)<br />

Langjährige Erfahrung<br />

Sehr guter Marktzugang<br />

Nutzung des weltweiten Lufthansa-Netzwerkes bei Bedarf<br />

Effizientes, qualifiziertes Management mit Überwachung wesentlicher Checks vor Ort<br />

Web-basiertes IT-Flugzeugdokumentenmanagementsystem<br />

Professionelle und effiziente Flugzeugvermarktung<br />

Zusatzversicherung der Fondsflugzeuge über die GOAL-Flottenpolice<br />

Mitglied der Aircraft Fleet Recycling Association (AFRA) im Interesse eines nachhaltigen Recycling<br />

von Flugzeugteilen zur Schonung der Umwelt<br />

Detailansicht eines Flugzeugtriebwerkes<br />

Foto: Thomas L. Fischer


Wachstum der Weltwirtschaft korreliert<br />

mit dem Wachstum im Luftverkehr<br />

BIP global (Veränderung in %) RPK (Veränderung in %)<br />

7,5<br />

5<br />

2,5<br />

0<br />

- 2,5<br />

Luftverkehrsmarkt<br />

Der Luftverkehr – Ein wichtiger Wirtschaftsfaktor<br />

Über 2 Milliarden Passagiere jährlich<br />

Weltweiter Arbeitsmarkt für 32 Millionen Menschen<br />

Wirtschaftsleistung von 8 % des weltweiten Brutto -<br />

inlandsprodukts<br />

35 % des Welthandelsvolumens (wertmäßig) werden<br />

auf dem Luftweg transportiert<br />

Der wirtschaftliche Erfolg des vorliegenden operativen Flugzeugfonds<br />

hängt entscheidend von der zuverlässigen Erbringung<br />

der Leasingraten durch den Leasingnehmer Air Europa<br />

sowie von den Vermarktungsmöglichkeiten des Flugzeuges<br />

(Veräußerung oder Weitervermietung) nach Ablauf des<br />

Leasingvertrages ab. Der letztlich erzielbare Beteiligungserfolg<br />

ist somit auch im hohen Maße von der mittel- bis langfristigen<br />

Entwicklung des Luftverkehrsmarktes abhängig.<br />

Zusammenhang Weltwirtschaft –<br />

Luftverkehrsaufkommen<br />

Die Entwicklung des Luftverkehrsaufkommens basiert auch<br />

auf der Entwicklung der Weltwirtschaft. Die historische Korrelation<br />

zwischen dem Weltwirtschaftswachstum und dem<br />

Wachstum im Luftverkehr (hier bezogen auf das Passagieraufkommen)<br />

verdeutlicht die nachstehende Grafik.<br />

1970 1980 1990 2000 2010<br />

- 5<br />

Bruttoinlandsprodukt (BIP) global<br />

Passagieraufkommen gemessen in Revenue Passenger Kilometers (RPK) weltweit<br />

Quelle: In Anlehnung an Boeing Current Market Outlook 2011 – 2030<br />

46 I Luftverkehrsmarkt<br />

15<br />

10<br />

5<br />

0<br />

Der Internationale Währungsfonds (IWF) erwartet in seiner<br />

im Juni 2011 aktualisierten Prognose für die Weltwirtschaft<br />

im Jahr 2011 ein weiterhin dynamisches Wachstum von<br />

4,3 %, das nur leicht unter der Schätzung vom April diesen<br />

Jahres liegt (4,4 %). Die Wachstumserwartung für das Jahr<br />

2012 bleibt mit 4,5 % unverändert. Für das Welthandels -<br />

volumen rechnet der IWF in diesem Jahr mit einer Zunahme<br />

von 8,2 % und hebt seine Prognose damit deutlich an. Diese<br />

per saldo positiven Aussichten zeigen im Einzelnen jedoch<br />

weiterhin sehr unterschiedliche Wachstumspfade: Einige<br />

Schwellenländer, insbesondere China und Indien, bleiben<br />

Motor der Weltwirtschaft. Für China erwartet der IWF im<br />

Jahr 2011 einen BIP-Zuwachs von 9,6 %, in Indien von 8,2%.<br />

Innerhalb der Industriestaaten ist das Bild heterogen: Während<br />

sich das Wachstum im Euroraum positiver als erwartet<br />

entwickelt, trüben sich die Wachstumsausblicke der USA<br />

und Japans ein. In Industrieländern mit niedrigen Wachstumserwartungen<br />

bleibt auch die Lage an den Arbeits -<br />

märkten entsprechend gedämpft. Frühindikatoren zum<br />

Geschäftsklima in den Industriestaaten stützen dieses Bild:<br />

Sie deuten im zweiten Quartal 2011 in der Tendenz auf eine<br />

etwas schwächere Wachstumsdynamik hin.<br />

Der IWF betont zunehmende Abwärtsrisiken: Volatilitäten an<br />

den Finanzmärkten nehmen unter anderem aufgrund der<br />

anhaltenden Schuldenkrise in einigen europäischen Staaten<br />

und des weiterhin geschwächten US-amerikanischen Immobilienmarktes<br />

zu. Schwankungen speziell an den Rohstoffmärkten<br />

und geopolitische Instabilitäten im Nahen Osten<br />

und Nordafrika bergen ebenfalls Unsicherheiten für die<br />

Weltwirtschaft. In Schwellen- und Entwicklungsländern verstärken<br />

sich zudem Anzeichen einer Überhitzung, die sich in<br />

dem hohen Inflationsdruck manifestieren (2011: 6,1 %).


Detailansicht eines CF34-10E5 Triebwerkes einer typgleichen Embraer 195 der Air Europa<br />

Foto: Thomas L. Fischer


Passagieraufkommen<br />

In den vergangenen Jahrzehnten konnte die kommerzielle<br />

Luftfahrt ein enormes Wachstum verzeichnen. Seit dem Jahr<br />

1970, als das erste Flugzeug vom Typ Boeing 747 Jumbo in<br />

Dienst gestellt wurde, konnte ein Anstieg des Passagier -<br />

aufkommens, gemessen in der Einheit „Revenue Passenger<br />

Kilometers“ (im Folgenden „RPK“; auch „verkaufte Passagierkilometer“)<br />

1) von 0,5 Billionen auf mehr als 4 Billionen<br />

verzeichnet werden. Dies entspricht einem durchschnittlichen<br />

jährlichen Wachstum von rund 6 %.<br />

Zwischen den Jahren 1970 und 2010 wurde nur in vier Jahren<br />

ein Rückgang des internationalen Luftverkehrs verzeichnet:<br />

Im Jahr 1991 als Folge des Golfkrieges, in den Jahren<br />

2001 und 2002, ausgelöst durch die Ereignisse des 11. September<br />

2001, den Irak-Krieg und die Lungenkrankheit SARS<br />

sowie im Jahr 2009 in Folge der Finanz- und Wirtschaftskrise.<br />

Trotz dieser externen Krisen wuchs der Luftverkehr im<br />

Zeitraum von 2000 und 2010 durchschnittlich um rund 4%<br />

pro Jahr.<br />

5,0<br />

4,5<br />

4,0<br />

3,5<br />

3,0<br />

2,5<br />

2,0<br />

1,5<br />

1,0<br />

0,5<br />

Weltweiter jährlicher Flugverkehr in Billionen RPK<br />

0<br />

Ölkrise Ölkrise Golfkrieg<br />

1970 1975 1980 1985 1990 1995 2000 2005 2010<br />

* seit 2000<br />

Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an Airbus Global Market Forecast 2010 – 2029<br />

und AVITAS<br />

48 I Luftverkehrsmarkt<br />

Ereignisse<br />

11.9.2001<br />

Asienkrise<br />

SARS<br />

Finanzkrise<br />

1) Diese Kennzahl errechnet sich aus den geflogenen Kilometern multipliziert mit den<br />

über diese Entfernung beförderten Passagieren.<br />

+52%*<br />

Nach einem Rückgang im Passagierverkehr (in verkauften<br />

Passagierkilometern) im Jahr 2009 um rund 3,5 % gegenüber<br />

dem Jahr 2008 ist der internationale Luftverkehr im<br />

Verlauf des Jahres 2010 wieder stark gewachsen und befand<br />

sich nach Branchenangaben bereits im Mai 2010 wieder auf<br />

einem höheren Niveau als vor der Finanz- und Wirtschaftskrise.<br />

Der Luftfahrt-Branchenverband IATA (International Air<br />

Transport Association) vermeldete für das Jahr 2010 einen<br />

Zuwachs um 8,2 % gegenüber dem Vorjahreszeitraum, der<br />

Frachtverkehr (in Fracht-Tonnen-Kilometern) konnte sogar<br />

ein Wachstum von 20,6 % verzeichnen. Im bisherigen Verlauf<br />

des Jahres 2011 setzte sich der positive Trend mit einem<br />

Wachstum der RPK im Zeitraum Januar bis Juni von 8,0 % im<br />

Vergleich zum Vorjahreszeitraum und der FTK (Frachttonnenkilometer)<br />

von 1,7 % fort. Diese positive Entwicklung des<br />

Luftverkehrs unterstreicht die bisherige Erfahrung, dass die<br />

Luftfahrtindustrie sich nach Krisen relativ schnell wieder<br />

erholt und auf den Wachstumskurs zurückkehrt.<br />

Auch langfristig soll der Luftverkehr nach Ansicht von<br />

Marktkennern wachsen. Boeing, neben Airbus einer der beiden<br />

großen Hersteller von Verkehrsflugzeugen, rechnet mit<br />

einem Wachstum der verkauften Passagierkilometer bis<br />

zum Jahr 2030 um jährlich 5,1 %. Insbesondere in den Regionen<br />

Lateinamerika, Asien-Pazifik und Mittlerer Osten wird<br />

ein überdurchschnittlich starkes Wachstum von 6,9 %, 6,7%<br />

bzw. 6,6 % jährlich erwartet.<br />

Die im Branchenverband IATA organisierten Mitgliedsunternehmen<br />

haben im Jahr 2010 einen Branchengewinn in Höhe<br />

von USD 18 Mrd. erzielt (Vorjahr: minus USD 9,9 Mrd.). Für<br />

das Jahr 2011 geht die IATA derzeit vor dem Hintergrund<br />

einer erwarteten Verlangsamung des weltwirtschaftlichen<br />

Wachstums sowie eines höheren Niveaus des Ölpreises von<br />

einem deutlich geringeren Branchengewinn seiner Mitgliedsunternehmen<br />

aus.


Wachstum des Flugverkehrs (in RPK) nach Regionen in Prozent pro Jahr (PROGNOSE)<br />

Nordamerika<br />

2010–2030<br />

2,9 %<br />

Lateinamerika<br />

2010–2030<br />

6,9 %<br />

Quelle: In Anlehnung an Boeing Current Market Outlook 2011–2030<br />

Flugzeugmarkt<br />

Europa<br />

2010–2030<br />

4,3 %<br />

Afrika<br />

2010–2030<br />

5,1 %<br />

Eine effizientere Nutzung der vorhandenen Flugzeugflotten<br />

reicht nicht aus, um die prognostizierte Nachfragesteigerung<br />

nach Beförderungsleistungen befriedigen zu können.<br />

Hierzu muss die Anzahl der weltweit verfügbaren Flugzeuge<br />

deutlich ansteigen. In den nächsten rund 20 Jahren wird<br />

gemäß einer im zweiten Quartal 2011 veröffentlichten<br />

Boeing-Studie mit einer Verdopplung der Welt-Flugzeugflotte<br />

(ohne Berücksichtigung von Turboprop-Regionalflugzeugen)<br />

auf insgesamt rund 39.500 Verkehrsflugzeuge gerechnet.<br />

Es wird davon ausgegangen, dass rund 30 % der heute<br />

im Einsatz befindlichen Flugzeuge, also 6.030 Flugzeuge,<br />

auch noch in 20 Jahren im Einsatz sein werden. Damit<br />

bestünde in den nächsten 20 Jahren ein Bedarf an rund<br />

Mittlerer Osten<br />

2010–2030<br />

6,6 %<br />

Weltweit<br />

2010–2030<br />

5,1 %<br />

GUS<br />

2010–2030<br />

4,3 %<br />

Asien-Pazifik<br />

2010–2030<br />

6,7 %<br />

33.500 neuen Flugzeugen, was einem Investitionsbedarf<br />

von rund USD 4.060 Mrd. entspricht.<br />

Bei Regionalflugzeugen (Turboprop-Regionalflugzeuge und<br />

Regional Jets bis zu 149 Sitzplätzen) wird ebenfalls mit<br />

einem deutlichen Anstieg der weltweiten Flotte gerechnet.<br />

Der Hersteller Bombardier prognostiziert in den nächsten<br />

20 Jahren einen Anstieg von 11.000 auf 17.400 Regionalflugzeuge.<br />

Berücksichtigt man, dass rund 40 % der heute im<br />

Einsatz befindlichen Regionalflugzeuge, also 4.300, auch<br />

noch in 20 Jahren im Einsatz sein werden, bedeutet dies in<br />

den nächsten 20 Jahren einen Bedarf an rund 13.100 neuen<br />

Regionalflugzeugen.<br />

49


Aufgrund des langfristig erwarteten Wachstums im Regionalflugverkehr,<br />

der volatilen bzw. hohen Kerosinpreise sowie<br />

den Bemühungen zur Reduzierung von CO2-Emissionen ist<br />

innerhalb des Bereiches der Regionalflugzeuge ein Trend zu<br />

größeren Flugzeugen zu verzeichnen.<br />

Für den für das Fondsflugzeug relevanten Teilmarkt (Regionalflugzeuge<br />

mit 100 bis 149 Sitzplätzen) rechnet der Hersteller<br />

Bombardier mit einer deutlichen Zunahme der Flotte<br />

von derzeit 5.200 Flugzeugen auf 9.200 Flugzeuge im Jahr<br />

2030. Da nur noch ein Teil der aktuellen Flotte auch im Jahr<br />

2030 noch in Betrieb sein wird, entspricht dies einem erwarteten<br />

Neubedarf von rund 7.000 Flugzeugen in diesem Segment.<br />

PROGNOSE: Entwicklung der weltweiten Regionalflugzeugflotte<br />

bis zum Jahr 2030 (Gesamtflotte)<br />

Flugzeuge<br />

20.000<br />

16.000<br />

12.000<br />

8.000<br />

4.000<br />

0<br />

50 I Luftverkehrsmarkt<br />

5.200<br />

2.200<br />

3.600<br />

9.200<br />

6.800<br />

1.400<br />

2010 2030<br />

100 bis 149 Sitze 60 bis 99 Sitze 20 bis 59 Sitze<br />

Quelle: In Anlehnung an Bombardier Commercial Aircraft Market Forecast 2011-2030<br />

Operating Leasing-Markt<br />

Im Rahmen eines Operating Leasing-Vertrages wird ein Flugzeug<br />

einer Fluggesellschaft über einen vertraglich vereinbarten<br />

Zeitraum zu festgelegten monatlichen Leasingraten<br />

zur Nutzung überlassen. Dies erfolgt in der Regel über sogenannte<br />

„Dry-Lease-Verträge“, bei denen der Leasinggeber<br />

nur das Flugzeug zur Verfügung stellt und der Leasingnehmer<br />

für Betrieb, Wartung, Versicherung und Crew selbst verantwortlich<br />

ist. Nach Ablauf des Leasingvertrages, der üblicherweise<br />

eine Laufzeit zwischen einem und sieben Jahren<br />

aufweist (Erstleasingverträge auch länger), wird das Flugzeug<br />

in einem vorher definierten Wartungszustand an den<br />

Leasinggeber / Eigentümer zurückgegeben. Dieser hat dann<br />

– je nach Marktlage – die Möglichkeit, das Flugzeug zu veräußern<br />

oder an einen neuen Leasingnehmer weiterzuvermieten.<br />

Für Fluggesellschaften hat die Anmietung eines Flugzeuges<br />

im Rahmen eines Operating Leasing-Vertrages folgende Vorteile:<br />

Das Unternehmen kann dadurch auf kurz- und mittelfristige<br />

Nachfrageschwankungen reagieren, ohne kapitalintensive<br />

Investitionen vorzunehmen. Zudem bestehen bei<br />

der Bestellung von Neuflugzeugen erhebliche Lieferzeiten.<br />

Die Anmietung eines Teils der Flotte ermöglicht den Fluggesellschaften<br />

damit eine kapitalschonende und flexible Reaktion<br />

auf Nachfragezuwächse.<br />

Die Deregulierung und Liberalisierung des Luftverkehrs verstärkt<br />

den Trend zum Operating Leasing, da in immer mehr<br />

Ländern neue Fluglinien auf den Markt drängen. In der<br />

dadurch entstehenden Konkurrenzsituation sind alle Flug-


gesellschaften bemüht, ihre Flugzeugflotte so günstig und<br />

so liquiditätsschonend wie möglich zu finanzieren. Verstärkt<br />

wurde dieser Trend durch die Schwierigkeiten der Luftfahrtbranche<br />

zu Beginn des letzten Jahrzehntes und den dadurch<br />

entstandenen hohen Kostendruck.<br />

In den vergangenen Jahren hat sich das Operating Leasing<br />

von Flugzeugen somit von einer Finanzierungsmöglichkeit,<br />

welche nahezu ausschließlich von Fluggesellschaften ohne<br />

Alternative zur Beschaffung von Flugzeugen genutzt wurde,<br />

zu einem weitverbreiteten Finanzierungsinstrument entwickelt,<br />

das auch von großen Fluggesellschaften weltweit eingesetzt<br />

wird. Im Jahr 1970 war rund 1,5 % der weltweiten<br />

Flotte im Rahmen des Operating Leasing gemietet (siehe<br />

untenstehende Grafik). Bis zum Jahr 2010 stieg diese Quote<br />

auf über 30 % der weltweiten Flugzeugflotte (rund 7.400<br />

Flugzeuge). Dies entspricht einem jährlichen Zuwachs der<br />

Operating Leasing-Flugzeuge um rund 13 %. Damit wuchs<br />

die Operating Leasing-Flotte stärker als die weltweite Flugzeugflotte.<br />

Historische Entwicklung des Operating Leasing für Flugzeuge<br />

Geleaste Flugzeuge:<br />

57 (1,5 %)<br />

Gesamtflotte:<br />

3.811 Flugzeuge<br />

Quelle: Boeing Capital Corporation<br />

Geleaste Flugzeuge:<br />

208 (3 %)<br />

Gesamtflotte:<br />

6.397 Flugzeuge<br />

Geleaste Flugzeuge:<br />

1.658 (17 %)<br />

Gesamtflotte:<br />

9.775 Flugzeuge<br />

Ausblick<br />

Langfristig erwarten Marktkenner, dass der Luftverkehr in<br />

Folge der fortschreitenden Globalisierung, der steigenden<br />

Kaufkraft in den Schwellenländern sowie der zunehmenden<br />

Deregulierung ein attraktiver Wachstumsmarkt bleibt. Der<br />

Flugzeughersteller Boeing rechnet weltweit im Zeitraum<br />

2011 bis 2030 mit einem durchschnittlichen jährlichen<br />

Wachstum des Passagieraufkommens (in verkauften Sitzkilometern)<br />

von 5,1 % und einem Bedarf von rund 33.500 neuen<br />

Flugzeugen.<br />

Jedoch erfordern potenzielle Marktschwankungen, die auf<br />

externen Faktoren basieren, bei Investitionen in diesem Sektor<br />

ein marktgängiges und gut vermarktbares Asset, eine<br />

solide Strukturierung mit einem adäquaten Sicherheitenpaket<br />

sowie ein hohes Maß an Produkt-Know-How und ein<br />

proaktives Asset-Management des Flugzeuges.<br />

Geleaste Flugzeuge:<br />

3.826 (24 %)<br />

Gesamtflotte:<br />

15.859 Flugzeuge<br />

Geleaste Flugzeuge:<br />

7.442 (33 %)<br />

1970 1980 1990 2000 2010<br />

Gesamtflotte:<br />

22.689 Flugzeuge<br />

51


Wartungshalle in Palma de Mallorca mit einer typgleichen Embraer 195 (Flugzeug rechts im Bild) sowie einer Boeing B737-800 von Air Europa


Foto: Thomas L. Fischer


Hersteller und Flugzeug<br />

Hersteller Embraer<br />

Hersteller des Flugzeuges des Beteiligungsangebotes vom<br />

Typ Embraer 195 ist das brasilianische Unternehmen Embraer<br />

– Empresa Brasileira de Aeronáutica S. A. (im Folgenden<br />

„Embraer“), neben Boeing und Airbus einer der großen Flugzeugbauer<br />

der Welt. Das Unternehmen wurde im Jahr 1969<br />

von der brasilianischen Regierung gegründet und im Jahr<br />

1994 privatisiert. Heute befindet es sich mehrheitlich im<br />

Besitz institutioneller Investoren.<br />

Embraer ist im zivilen und im militärischen Flugzeugmarkt<br />

aktiv und einer der größten Exporteure Brasiliens. Embraer<br />

hat seinen Hauptsitz in São José dos Campos unweit der<br />

Metropole São Paulo. Weltweit werden derzeit rund 17.200<br />

Mitarbeiter beschäftigt.<br />

Gemäß den vorläufigen, untestierten Geschäftszahlen konnte<br />

Embraer im Geschäftsjahr 2010 bei einem geringfügig<br />

gesunkenen Umsatz einen Jahresüberschuss von umgerechnet<br />

rund EUR 240 Mio. erwirtschaften. Der Rückgang gegenüber<br />

dem Jahr 2009 resultiert angabegemäß insbesondere<br />

aus abweichenden Steuerzahlungen im Jahr 2010 gegenüber<br />

dem Jahr 2009.<br />

Geschäftszahlen Embraer<br />

In Mio. EURO 2010 1) 2009 2) 2008 2) 2007 2) 3) Veränderung<br />

in % 4)<br />

Umsatz 3.725 3.818 5.152 4.383 - 2,4<br />

Jahresüberschuss 240 333 188 520 - 27,9<br />

Bilanzsumme 5.827 6.173 9.429 6.788 - 5,6<br />

Eigenkapital 2.175 2.002 2.619 2.034 + 8,6<br />

Umrechnungskurse per 17.08.2011: 1 EUR = 2,28 Brasilianische Real / 1 EUR = 1,44 USD.<br />

1) Untestierte Zahlen.<br />

2) Dem testierten konsolidierten Jahresabschluss entnommen; jeweils zum 31.12.<br />

3) Der Jahresabschluss 2007 wurde zur besseren Vergleichbarkeit im Sinne der neuen<br />

Rechnungslegungsvorschriften in Brasilien neu aufgestellt.<br />

4) Veränderung im Jahr 2010 gegenüber dem Jahr 2009.<br />

Quelle: Investor Relations / Financial Information (www.embraer.com)<br />

54 I Hersteller und Flugzeug<br />

Die Ratingagentur Standard & Poor’s hat Embraer im Jahr<br />

2006 mit „BBB-“ bewertet; ein aktuelleres Rating liegt nicht<br />

vor. Die Skala für langfristige Bonitätsratings bei der Ratingagentur<br />

Standard & Poor’s reicht von „AAA“ bis „D“. In der<br />

Finanzbranche wird das Rating insbesondere für Investoren<br />

in die beiden Gruppen „Investment Grade“ und „Speculative<br />

Grade“ aufgeteilt. Zur feineren Differenzierung wurden<br />

zudem „+“ und „–“ Ratings eingeführt. Das Rating „BBB-“<br />

liegt damit im Mittelfeld der Gesamtskala und wird noch<br />

unter „Investment Grade“ eingestuft. Das Rating „BBB“ wird<br />

verwendet für Schuldner mittlerer Güte, die momentan<br />

zufriedenstellend agieren. 1)<br />

Fondsflugzeug<br />

Allgemeines<br />

Bei dem Anlageobjekt handelt es sich um ein Flugzeug vom<br />

Typ Embraer 195. Es gehört der sogenannten 170/190-Baureihe<br />

(im Folgenden auch „E-Jet-Familie“) des Herstellers<br />

Embraer an. Die Baureihe umfasst die Flugzeugtypen Embraer<br />

170, 175, 190 und 195. Sie wurde von Grund auf neu<br />

entwickelt, um die Lücke zwischen den 70- und den 120-sitzigen<br />

Flugzeugen zu schließen. Aufgrund dieser Lücke waren<br />

viele Fluggesellschaften in der Vergangenheit gezwungen,<br />

Strecken weniger effizient zu betreiben. So wurden beispielsweise<br />

Strecken mit unterbesetzten Flugzeugen bedient oder<br />

unkomfortable Bestuhlungen gewählt.<br />

Die 170 / 190-Baureihe im Detail<br />

Die 170 / 190-Baureihe ist eine Weiterentwicklung im<br />

Bereich der Jetflugzeuge mit dem Ziel, den Fluggesellschaften<br />

neue Möglichkeiten hinsichtlich des Einsatzes zu eröffnen<br />

und zugleich den gestiegenen Passagieransprüchen<br />

Rechnung zu tragen. Durch den Einsatz von sogenannten<br />

1) Weitere Informationen hierzu können im Internet nach kostenfreier Registrierung unter<br />

folgendem englischsprachigen Link abgerufen werden:<br />

http://www.standardandpoors.com/prot/ratings/entityratings/en/us/<br />

?entityID=278625&sectorCode=CORP


Detailansicht Cockpitfenster einer typgleichen Embraer 195 von Air Europa<br />

Foto: Thomas L. Fischer


E-Jets (das „E“ steht für efficiency = leistungsorientiert)<br />

sollen ein Überhang an Sitzplatzkapazität, die Verschwendung<br />

von Treibstoff, überdurchschnittliche gewichtsbezogene<br />

Flughafengebühren und Kompromisse hinsichtlich der<br />

Performance und im Kabinenkomfort vermieden werden.<br />

Die Embraer E-Jets können bei geringeren operativen Kosten<br />

längere Strecken fliegen als viele andere Regionalflugzeuge.<br />

Die E-Jet-Familie zeichnet sich verglichen mit anderen<br />

Regionalflugzeugen durch ein besseres Nutzlast- / Reichweiteverhältnis<br />

aus. Beispielsweise kann die Embraer 195 Ziele<br />

in einem Umkreis von bis zu rund 3.500 Kilometern anfliegen.<br />

Im Vergleich hierzu hat die Bombardier CRJ 900LR eine<br />

Reichweite von 3.385 Kilometern.<br />

Die E-Jets von Embraer weisen aufgrund ihrer besonderen<br />

Bauweise im Vergleich zu Modellen der etablierten Wettbewerber<br />

ein sehr gutes Verhältnis Nutzlast zu Leergewicht<br />

auf und gelten deshalb bei den Fluggesellschaften als sehr<br />

rentabel. Das Verhältnis maximale Nutzlast zu Leergewicht<br />

ist beispielsweise bei einer Embraer 195 um 21 % besser als<br />

bei einer Boeing 737-600 und um 30 % besser als bei einem<br />

Airbus 318. Als Nutzlast werden Passagiere und /oder Fracht<br />

bezeichnet, wohingegen das Leergewicht das Gewicht des<br />

Flugzeuges ohne Treibstoff darstellt. Kann also ein Flugzeugtyp<br />

bei gleichem oder sogar geringerem Treibstoffverbrauch<br />

im Verhältnis mehr Nutzlast als ein anderer Flugzeugtyp<br />

transportieren, verbessert sich das Verhältnis<br />

Nutzlast zu Leergewicht. Dies hat für Fluggesellschaften<br />

eine wesent liche Bedeutung, weil es direkt deren gewichtsbezogene<br />

Operationskosten wie z. B. für Treibstoff, Landegebühren<br />

oder Luftnavigationsgebühren reduziert.<br />

Die Flugzeuge der 170 / 190-Baureihe zeichnen sich durch<br />

eine hohe Kommunalität aus, d. h. die verschiedenen Typen<br />

werden zu großen Teilen aus gleichen Komponenten<br />

56 I Hersteller und Flugzeug<br />

gebaut. Dies ermöglicht eine große Flexibilität hinsichtlich<br />

Wartungspersonal, Crewmitgliedern und Routenplanern<br />

und reduziert die Trainingskosten.<br />

Alle Typen der Embraer 170 /190-Baureihe verfügen über<br />

das gleiche Cockpit und Fly-by-Wire-System (elektronische<br />

Flugsteuerung). Weiterhin können sie mit demselben Type-<br />

Rating geflogen werden. Ein Type-Rating ist eine Musterberechtigung,<br />

die zum Führen eines bestimmten Luftfahrzeuges<br />

berechtigt. Damit ist unter anderem gewährleistet, dass<br />

Fluggesellschaften, die derzeit kleine Flugzeuge der Bau -<br />

reihe einsetzen, ohne Schwierigkeiten auch Embraer 195<br />

betreiben können.<br />

Embraer setzt darüber hinaus neue Standards im Hinblick<br />

auf die Cockpittechnologie. Alle Cockpits sind sogenannte<br />

„Glascockpits“, d. h. sie sind mit LCD-Displays ausgestattet,<br />

die alle wichtigen Informationen digital an einem Bildschirm<br />

anzeigen.<br />

Bestellungen und Auslieferungen<br />

Seit Indienststellung des ersten E-Jets vor fast sieben Jahren<br />

wurden rund 700 Maschinen an mehr als 50 Fluggesellschaften<br />

in 35 Länder ausgeliefert. Flugzeuge der E-Jet-<br />

Familie sind sowohl bei Air Europa als auch bei Flybe (größte<br />

Regionalfluggesellschaft Europas), Air Dolomiti und Lufthansa<br />

Cityline (100 % Deutsche Lufthansa AG), Air Canada<br />

und Finnair im Einsatz.<br />

Embraer 170 / 190 Familie (Stand 30.06.2011)<br />

Modell Bestellungen Auslieferungen<br />

Embraer 170 190 182<br />

Embraer 175 189 136<br />

Embraer 190 519 349<br />

Embraer 195 105 75<br />

Gesamt 1003 742<br />

Quelle: www.embraer.com


Per Juli 2011 war nach Angaben des Gutachters AVAC keines<br />

der bisher ausgelieferten Flugzeuge vom Typ Embraer 195<br />

geparkt.<br />

Fondsflugzeug Embraer 195 LR<br />

Die Embraer 195 LR (LR steht für Long Range = hohe Reichweite)<br />

ist die jüngste Weiterentwicklung der 170 / 190-<br />

Baureihe und entspricht im Wesentlichen einer gestreckten<br />

Embraer 190. In der Embraer 195 finden – je nach Art der<br />

Bestuhlung – zwischen 108 und 122 Passagiere Platz. Der<br />

Einsatz modernster Technologie führt nach Herstellerangaben<br />

zu einer Verringerung der Sprit- und Wartungskosten.<br />

Die Embraer 195 LR ist ein modernes und marktgängiges<br />

Flugzeug mit einem relativ stabilen Restwert. Dies wird durch<br />

das gute Rating von derzeit „B+“ des renommierten Gutachters<br />

AVAC bestätigt (letzte Aktualisierung: April 2011). Hierbei<br />

handelt es sich um die siebte Rangstufe von 25 (mögliche<br />

Ratings: „A++“ bis „E--“). Somit liegt das Rating im oberen<br />

Drittel. Da die ersten drei Rangstufen derzeit unbesetzt sind,<br />

ist es zudem derzeit das viertbeste vergebene Rating.<br />

Technische Beschreibung des Fondsflugzeuges<br />

Baumuster Embraer 195 LR (Jet)<br />

Auslieferung April 2009<br />

Sitzplätze 120<br />

Spannweite 28,72 m<br />

Länge 38,65 m<br />

Höhe 10,55 m<br />

Maximale Reisegeschwindigkeit 870 km / h<br />

Maximales Abfluggewicht 50.790 kg<br />

Reichweite rund 3.500 km<br />

Triebwerke General Electric CF34 –Turbofans CF34-10E5<br />

Seriennummer 19000281<br />

Rumpf-Querschnitt Embraer 195<br />

Größe Handgepäck<br />

61x40x25 cm<br />

39°<br />

Quelle: Embraer<br />

0,46 m<br />

0,78 m<br />

0,50 m<br />

2,74 m<br />

3,01 m<br />

Die sogenannte „double-bubble“-Hülle des Flugzeugrumpfes<br />

(Umformung und Vergrößerung des vormals kreisförmigen<br />

Rumpf-Querschnittes) bietet Verbesserungen bei Kabinenkomfort<br />

und Nutzbarkeit. Eine geräumige Zwei-Plus-Zwei-<br />

Bestuhlung hat den oftmals unbeliebten Mittelsitz endgültig<br />

eliminiert und erhöht damit den Reisekomfort. Der E-Jet<br />

bietet bis zu 17 % mehr persönlichen Platz pro Passagier als<br />

vergleichbare Regionalflugzeuge. Die Kabinenhöhe beträgt<br />

komfortable zwei Meter. Darüber hinaus verfügt das Flugzeug<br />

über reichlich Gepäckstauraum in der Kabine und im<br />

Frachtraum.<br />

1,44 m<br />

2,0 m<br />

0,94 m<br />

3,35 m<br />

57


Anschaffungskosten<br />

Die Fondsgesellschaft hat das Flugzeug von einer Tochtergesellschaft<br />

der Globalia-Gruppe, der Globalia Lease Finance<br />

Three Limited, am 21.07.2011 erworben. Die Anschaffungskosten<br />

wurden anteilig in US-Dollar und in Euro gezahlt. Für<br />

die Umrechnung des Euro- Anteils wurde ein Wechselkurs in<br />

Höhe von 1 EUR = 1,421 USD fixiert. Die Anschaffungs -<br />

kosten der Fondsgesellschaft für das Flugzeug beliefen sich<br />

umgerechnet auf rund EUR 20,4 Mio.<br />

Wertgutachten<br />

Hinsichtlich des Fondsflugzeuges wurden Wertgutachten<br />

(ohne Inspektion) von den folgenden renommierten Gutachtern<br />

eingeholt:<br />

Ascend Worldwide Ltd. („Ascend“)<br />

Anschrift: Cardinal Point, Newall Road, Heathrow Airport,<br />

TW6 2AS, Vereinigtes Königreich<br />

Rechtsform: Private Limited Company (vergleichbar einer<br />

<strong>GmbH</strong>)<br />

The Aircraft Value Analysis Company („AVAC“)<br />

Anschrift: Richmond House, 23 Cherry Lane, Bearley, Nr<br />

Stratford upon Avon, Warks, CV37 0SX, Vereinigtes Königreich<br />

Rechtsform: Private Company (vergleichbar einer Personengesellschaft)<br />

AVITAS Inc. („AVITAS“)<br />

Anschrift: 14520 Avion Parkway, Suite 300, Chantilly, VA<br />

20151, USA<br />

Rechtsform: Corporation (vergleichbar einer AG)<br />

Unternehmensgegenstand der vorgenannten Gutachter ist<br />

unter anderem die Anfertigung von Bewertungen und Gutachten<br />

für Flugzeuge.<br />

58 I Hersteller und Flugzeug<br />

Die nachstehende Tabelle zeigt die prognostizierte Wertentwicklung<br />

der Embraer 195 bis zum Jahr 2021 anhand von<br />

drei Szenarien auf. Die Werte entsprechen den gemittelten<br />

gutachterlichen Restwerten auf Basis des von den Gutachtern<br />

unterstellten Wartungszustandes, des sogenannten<br />

„Full-Life-Zustandes“ (siehe hierzu im Kapitel „Leasingvertrag“<br />

den Abschnitt „Rückgabe“ auf Seite 70). Die Prognosen<br />

der einzelnen Gutachter finden sich auf der folgenden Seite.<br />

Da der Gutachter Ascend lediglich Werte für die Kategorien<br />

„niedrig“ und „mittel“ veröffentlicht, wurde für die Ermittlung<br />

des durchschnittlichen Marktwertes in der Kategorie<br />

„hoch“ bei Ascend der Wert aus der Kategorie „mittel“<br />

verwendet.<br />

Zum Erwerbszeitpunkt im Jahr 2011 weisen die Gutachter<br />

für alle drei bzw. zwei (Ascend) Kategorien jeweils nur einen<br />

Wert aus; die Bandbreite reicht hierbei von USD 28,9 Mio.<br />

bis USD 30,0 Mio. Zum prognostizierten Veräußerungszeitpunkt<br />

im Jahr 2021 reicht die Bandbreite der gutachter -<br />

lichen Mid-Case-Werte von USD 18,6 Mio. bis USD 21,3 Mio.<br />

Durchschnittliche Marktwerte Embraer 195 (Serien -<br />

nummer 19000281; Auslieferung April 2009)<br />

Alle Angaben in Mio. USD, gerundet<br />

(PROGNOSE; Stand: 17.08.2011)<br />

Niedrig Mittel Hoch<br />

(Mid-Case<br />

Werte)<br />

2011 29,3 29,3 29,3<br />

2012 24,6 29,5 30,9<br />

2013 23,7 28,7 30,3<br />

2014 22,2 27,2 28,9<br />

2015 21,2 26,3 28,2<br />

2016 20,5 25,7 27,7<br />

2017 19,4 24,5 26,6<br />

2018 18,3 23,3 25,5<br />

2019 17,1 22,1 24,3<br />

2020 16,1 21,0 23,2<br />

2021 15,3 20,1 22,5


PROGNOSE des Gutachters AVAC vom Juli 2011:<br />

Marktwerte Embraer 195 (Seriennummer 19000281;<br />

Auslieferung April 2009)<br />

Alle Angaben in Mio. USD, gerundet<br />

Niedrig Mittel Hoch<br />

(Mid-Case<br />

Werte)<br />

2011 30,0 30,0 30,0<br />

2012 26,4 30,0 30,6<br />

2013 24,4 28,7 29,9<br />

2014 21,8 26,6 28,4<br />

2015 19,9 25,1 27,4<br />

2016 18,7 24,4 27,1<br />

2017 17,0 22,8 26,0<br />

2018 15,9 22,0 25,5<br />

2019 15,1 21,5 25,4<br />

2020 14,3 20,9 25,2<br />

2021 13,7 20,5 25,1<br />

Die unterstellte Inflationsrate variiert auf jährlicher Basis.<br />

PROGNOSE des Gutachters Ascend vom 01.08.2011:<br />

Marktwerte Embraer 195 (Seriennummer 19000281;<br />

Auslieferung April 2009)<br />

Alle Angaben in Mio. USD, gerundet<br />

Niedrig Mittel<br />

(Mid-Case<br />

Werte)<br />

2011 28,9 28,9<br />

2012 22,3 29,7<br />

2013 21,5 28,7<br />

2014 20,8 27,7<br />

2015 20,0 26,8<br />

2016 19,3 25,8<br />

2017 18,6 24,9<br />

2018 17,9 23,9<br />

2019 17,3 23,0<br />

2020 16,6 22,2<br />

2021 16,0 21,3<br />

Der Gutachter Ascend unterstellt eine jährliche Inflationsrate von 2,5 %.<br />

PROGNOSE des Gutachters AVITAS vom 02.08.2011:<br />

Marktwerte Embraer 195 (Seriennummer 19000281;<br />

Auslieferung April 2009)<br />

Alle Angaben in Mio. USD, gerundet<br />

Niedrig Mittel Hoch<br />

(Mid-Case<br />

Werte)<br />

2011 29,2 29,2 29,2<br />

2012 25,3 28,9 32,5<br />

2013 25,1 28,6 32,2<br />

2014 23,9 27,3 30,7<br />

2015 23,6 27,0 30,4<br />

2016 23,5 26,9 30,2<br />

2017 22,6 25,9 29,1<br />

2018 21,0 24,0 27,0<br />

2019 19,0 21,7 24,5<br />

2020 17,4 19,9 22,4<br />

2021 16,3 18,6 21,0<br />

Der Gutachter AVITAS unterstellt eine jährliche Inflationsrate von 1,5 %.<br />

Dem Anbieter sind zum Zeitpunkt der <strong>Prospekt</strong>aufstellung<br />

keine weiteren Bewertungsgutachten für das Anlageobjekt<br />

bekannt.<br />

59


Leasingnehmer Air Europa<br />

Das Flugzeug ist für einen Zeitraum von zehn Jahren an Air<br />

Europa Líneas Aéreas, S.A.U. (im Folgenden „Air Europa“)<br />

vermietet.<br />

Historie der Fluggesellschaft<br />

Air Europa hat im Jahr 1986 den Flugbetrieb aufgenommen.<br />

Bis zur Übernahme im Jahr 1991 durch eine spanische<br />

Investorengruppe um Juan José Hidalgo, den Gründer und<br />

Mehrheitsgesellschafter der Globalia-Gruppe, eines großen<br />

spanischen Touristik-Konzerns mit über 1.300 Reisebüros in<br />

Spanien und Portugal, gehörte Air Europa zu dem britischen<br />

Touristikunternehmen International Leisure Group.<br />

Im Jahr 1993 erhielt Air Europa als erste private Fluggesellschaft<br />

Spaniens die Genehmigung, Inlandsflüge im Passagierverkehr<br />

durchzuführen und durchbrach damit das Monopol<br />

der damaligen staatlichen spanischen Fluggesellschaft<br />

Iberia.<br />

Im Jahr 1994 beteiligte sich Air Europa an der Gründung von<br />

Eurohandling UTE, einer Gesellschaft, die Abfertigungsdienste<br />

für andere Fluggesellschaften an spanischen Flughäfen<br />

anbietet. Im Jahr 1995 führte Air Europa die ersten<br />

internationalen Linienflüge mit den Zielen London und New<br />

York durch.<br />

Das Wachstum der Airline erhielt im Jahr 1996 einen weiteren<br />

Schub mit der Aufnahme von 15 neuen Flugstrecken<br />

(z. B. nach Paris / Frankreich, Varadero / Kuba und Salvador de<br />

Bahia / Brasilien) sowie über 750 wöchentlich durchgeführten<br />

Flügen. Mit der Inbetriebnahme von sechs neuen Boeing<br />

737-800 Next-Generation-Flugzeugen im Jahr 1999 sowie<br />

vier weiteren Boeing 737-800 und des ersten Langstreckenflugzeuges<br />

Boeing 767-300 im Jahr 2000 wurde auch die<br />

60 I Leasingnehmer Air Europa<br />

Flotte sukzessive erneuert und vergrößert. Im gleichen Jahr<br />

wurde ein Vielfliegerprogramm gestartet.<br />

In den Folgejahren wurden zahlreiche Flugzeugbestellungen<br />

zur Flottenmodernisierung getätigt. So wurden unter anderem<br />

acht Flugzeuge des sogenannten „Dreamliners“ Boeing<br />

B787 bestellt.<br />

Im Jahr 2006 feierte Air Europa sein 20jähriges Bestehen. Im<br />

gleichen Jahr wurde ein neuer Hangar auf dem Flughafen<br />

Palma de Mallorca eröffnet. Im Jahr 2007 trat Air Europa der<br />

Allianz SkyTeam als assoziiertes Mitglied bei, in der unter<br />

anderem auch Air France – KLM Mitglied ist. Im Jahr 2009<br />

wurden die ersten Flugzeuge vom Typ Embraer 195 in die<br />

Flotte aufgenommen.<br />

Heute ist Air Europa eine erfolgreiche spanische Fluggesellschaft<br />

mit rund 3.000 Mitarbeitern und rund 9 Mio. Passagieren<br />

im Jahr 2010.<br />

Eigentümerstruktur<br />

Globalia Corporación Empresarial, S. A. (im Folgenden<br />

„Globalia“) besitzt 100 % der Anteile an Air Europa.<br />

Globalia entstand aus der im Jahr 1971 von Juan José Hidalgo<br />

gegründeten Reisebürokette Viajes Halcón. Juan José<br />

Hidalgo ist mit rund 52 % der Anteile Mehrheitsgesellschafter<br />

von Globalia. In den Geschäftsbereichen Airline, Reiseveranstaltung,<br />

Hotel und Handling (Abfertigungsdienstleistungen<br />

auf Flughäfen) mit insgesamt rund 15.000<br />

Mitarbeitern wurde im Jahr 2010 ein Umsatz von rund EUR<br />

3,0 Mrd. und ein Gewinn vor Steuern von rund EUR 23,5<br />

Mio. erzielt.


Detailansicht Seitenleitwerk einer typgleichen Embraer 195<br />

Foto: Thomas L. Fischer


Flotte<br />

Die Flotte von Air Europa umfasst derzeit 43 Flugzeuge der<br />

Typen Boeing B737-800, B767-300, Airbus A330-200 sowie<br />

Embraer 195. Mit einem Durchschnittsalter von rund sechs<br />

Jahren betreibt Air Europa eine junge und effiziente Flotte.<br />

Stand Flotte per März 2011<br />

Boeing B737-800 25<br />

Boeing B767-300 2<br />

Airbus A330-200 7<br />

Embraer 195 9<br />

Im Jahr 2009 wurden die ersten Flugzeuge des Typs Embraer<br />

195 in die Flotte aufgenommen. Mit 120 Sitzplätzen und<br />

damit einer geringeren Kapazität als die deutlich größere<br />

Boeing B737-800 (186 Sitzplätze) wird dieser Flugzeugtyp<br />

insbesondere auf Inlandsstrecken sowie zu Zielen ins europäische<br />

Ausland mit mittlerem Verkehrsaufkommen eingesetzt.<br />

62 I Leasingnehmer Air Europa<br />

Um die Flotte weiter zu modernisieren, bestehen bereits<br />

Bestellungen und Optionen für weitere neue Flugzeuge.<br />

Neue Bestellungen (Stand März 2011)<br />

2011 2 Embraer 195<br />

2011 – 2016 24 Boeing B737-800<br />

2016 – 2017 8 Boeing B787-800<br />

Mit der geplanten Indienststellung der acht „Dreamliner“<br />

ab dem Jahr 2016 sollen die bisherigen Langstreckenflugzeuge<br />

vom Typ B767-300 bzw. A 330-200 ersetzt werden. Air<br />

Europa hätte damit eine noch effizientere Flotte aus nur<br />

noch drei Flugzeugtypen.


Streckennetz<br />

Air Europa war die erste spanische Fluggesellschaft, die<br />

sowohl Charter- als auch Linienflüge durchführte. Die Vermarktung<br />

eines Teils der Beförderungskapazitäten (derzeit<br />

rund 20 %) durch Veranstalter der Globalia-Gruppe ermöglicht<br />

Air Europa eine gezielte Steuerung der Auslastung der<br />

Flugzeuge sowie der Ticketpreise. Air Europa unterhält ein<br />

dichtes Streckennetz in Spanien sowie über das Drehkreuz<br />

Madrid zahlreiche Verbindungen nach Mittel- und Südamerika<br />

mit über 200 Flügen täglich zwischen 29 Destinationen<br />

in 18 Ländern.<br />

Flugstrecken in Europa (Stand Januar 2011)<br />

Teneriffa<br />

Süd<br />

Dakar<br />

Aberdeen<br />

Edinburgh<br />

Dublin<br />

Vigo<br />

Lissabon<br />

Oviedo<br />

Madrid<br />

Newcastle<br />

Sevilla Alicante<br />

Malaga<br />

Marrakesch<br />

Oslo<br />

Bremen<br />

Göteborg<br />

Nürnberg<br />

Paris<br />

Genf<br />

Ljubljana<br />

Lyon<br />

Mailand Venedig<br />

Nizza<br />

Rom<br />

Palma<br />

Tunis<br />

Cluj<br />

Athen<br />

Bukarest<br />

In Zusammenarbeit mit:<br />

Air France<br />

Aeroflot<br />

Alitalia<br />

Tarom<br />

Moskau<br />

Flugstrecken in Spanien (Stand Januar 2011)<br />

Santiago de<br />

Compostela<br />

Vigo<br />

Santa Cruz<br />

de la Palma<br />

A Coruña<br />

Teneriffa<br />

Süd<br />

Oviedo<br />

Teneriffa<br />

Nord<br />

León<br />

MADRID<br />

Bilbao<br />

Pamplona<br />

Córdoba<br />

Sevilla<br />

Granada<br />

Málaga<br />

Gran Canaria<br />

Lanzarote<br />

Fuerteventura<br />

Saragossa<br />

Barcelona<br />

Lleida<br />

Valencia Valencia<br />

Albacete<br />

Alicante<br />

Murcia Murcia<br />

Tarragona<br />

Flugstrecken Nord-/ Mittel-/Südamerika<br />

(Stand Januar 2011)<br />

Mexico<br />

Mérida<br />

Cancun<br />

Miami<br />

In Zusammenarbeit mit:<br />

Iberworld<br />

Aeroméxico<br />

New York<br />

Havanna<br />

Punta Cana<br />

Santo Domingo<br />

Lima<br />

Caracas<br />

Buenos Aires<br />

Palma<br />

Ibiza<br />

Menorca<br />

In Zusammenarbeit mit:<br />

Spanair<br />

Renfe<br />

MADRID<br />

BARCELONA<br />

Salvador de Bahia<br />

63


Foto: Thomas L. Fischer<br />

Wartungshalle in Palma de Mallorca während der Schichtbesprechung


Geschäftszahlen<br />

Air Europa konnte mit einem Gewinn nach Steuern in Höhe<br />

von rund EUR 17,2 Mio. den positiven Trend der vergangenen<br />

Jahre auch im Geschäftsjahr 2010 fortsetzen und schloss<br />

damit das zehnte Geschäftsjahr in den vergangenen elf Jahren<br />

mit einem Gewinn ab. Lediglich im Jahr 2001 wurde in<br />

Folge der Auswirkungen der Terroranschläge des 11. September<br />

2001 ein Verlust verzeichnet. Der Umsatz konnte seit<br />

dem Jahr 2000 um durchschnittlich rund 6,0 % p. a. gesteigert<br />

werden. Während andere Fluggesellschaften bzw. die<br />

Luftfahrtbranche allgemein im Zuge der Finanz- und Wirtschaftskrise<br />

der Jahre 2008 und 2009 deutliche Verluste erlitten,<br />

agierte Air Europa auch währenddessen profitabel.<br />

Entwicklung Passagierzahlen Air Europa<br />

Mio. Passagiere<br />

12<br />

10<br />

8<br />

6<br />

4<br />

2<br />

0<br />

8,4<br />

2005<br />

9,0<br />

2006<br />

Quelle: Annual Report 2010 Globalia Corporación Empresarial S.A.<br />

Kennzahlen Air Europa in Mio. EUR ( jeweils per 31.10.)<br />

Ausblick<br />

Die im bisherigen Verlauf des Jahres 2011 verzeichnete positive<br />

Entwicklung im weltweiten Luftverkehr sollte auch<br />

einen entsprechenden positiven Effekt auf Air Europa haben.<br />

Auch durch die Vollmitgliedschaft in der Allianz SkyTeam, die<br />

Air Europa seit dem Jahr 2010 innehat, erwartet die Fluggesellschaft<br />

positive Effekte. Für das Geschäftsjahr 2010/2011<br />

ist ein positives Jahresergebnis geplant.<br />

2010 2009 2008 2007 2006 2005 2004 2003<br />

Umsatz 1.177,8 1.123,8 1.265,0 1.170,9 1.042,9 898,4 789,1 694,5<br />

Operatives Ergebnis 44,9 32,2 1,1 34,3 11,2 4,6 27,7 32,9<br />

Gewinn nach Steuern 17,2 16,5 5,1 20,7 7,5 1,6 20,0 18,8<br />

Bilanzsumme 491,3 457,8 380,1 369,7 328,7 347,0 290,6 253,7<br />

Eigenkapital 59,2 60,8 44,4 60,0 46,7 40,8 58,8 57,5<br />

Quelle: Jahresabschlüsse Air Europa<br />

9,9<br />

2007<br />

9,7<br />

2008<br />

8,9<br />

2009<br />

8,9<br />

2010<br />

Entwicklung Umsatz Air Europa<br />

in Mio. EUR<br />

1.500<br />

1.250<br />

1.000<br />

750<br />

500<br />

250<br />

0<br />

661<br />

2000<br />

763<br />

2001<br />

657<br />

2002<br />

694<br />

2003<br />

789<br />

2004<br />

898<br />

2005<br />

1.265<br />

1.171 1.124<br />

1.178<br />

1.043<br />

2006<br />

Quelle: Basierend auf den Jahresabschlüssen von Air Europa<br />

Wachstum rund + 6 % p. a.<br />

2007<br />

2008<br />

2009<br />

2010<br />

65


Wartungshalle in Palma de Mallorca mit einer typgleichen Embraer 195 (Flugzeug rechts im Bild) sowie einer Boeing B737-800 von Air Europa


Foto: Thomas L. Fischer


Leasingvertrag<br />

Die Fondsgesellschaft hat am 20.07.2011 einen Leasingvertrag<br />

mit Air Europa abgeschlossen. Im Rahmen dieses Vertrages<br />

verleast die Fondsgesellschaft das im Leasingvertrag<br />

näher bestimmte Flugzeug des Typs Embraer 195 an Air<br />

Europa.<br />

Laufzeit<br />

Die Laufzeit des Leasingvertrages beträgt zehn Jahre ab<br />

Erwerb des Flugzeuges durch die Fondsgesellschaft am<br />

21.07.2011. Eine ordentliche Kündigung des Leasingvertrages<br />

während der Laufzeit ist ausgeschlossen.<br />

Leasingrate<br />

Die Leasingrate in Höhe von anfänglich umgerechnet EUR<br />

192.787 ist monatlich vorschüssig zahlbar. Sie valutiert teilweise<br />

in Euro und teilweise in US-Dollar. Der US-Dollar-Anteil<br />

entspricht der Tilgung und der Verzinsung des US-Dollar-Darlehens.<br />

Aus dem Euro- Anteil werden nach Abzug der laufenden<br />

Kosten und der Eigenkapital-Zwischenfinanzierungszinsen<br />

sowie nach Einbehalt einer Liquiditätsreserve die Ausschüttungen/Entnahmen<br />

für die Investoren vorgenommen.<br />

Air Europa hat sich für einen variablen US-Dollar-Zinssatz<br />

für das aufgenommene Darlehen über die Laufzeit entschieden.<br />

In Abhängigkeit von dem jeweils zwei Tage vor Ablauf<br />

der Zinsbindungsfrist zu fixierenden variablen US-Dollar-<br />

Zinssatz wird der US-Dollar-Anteil der Leasingrate entsprechend<br />

angepasst. Die Höhe des Euro-Anteils ist während<br />

der Laufzeit des Leasingvertrages vom Darlehens-Zinssatz<br />

unabhängig.<br />

Betrieb<br />

Der Leasingvertrag sieht vor, dass Air Europa während der<br />

Laufzeit des Leasingvertrages sämtliche Risiken eines Verlustes,<br />

der Beschädigung oder der Zerstörung des Flugzeuges<br />

trägt. Air Europa hat sämtliche Kosten zu tragen, die mit<br />

dem Betrieb des Flugzeuges zusammenhängen, und darüber<br />

hinaus auf eigene Kosten dafür Sorge zu tragen, dass<br />

68 I Leasingvertrag<br />

der im Leasingvertrag vorgesehene umfängliche Versicherungsschutz<br />

eingedeckt wird und während der gesamten<br />

Laufzeit des Leasingvertrages bestehen bleibt.<br />

Air Europa ist dafür verantwortlich, dass das Flugzeug ordnungsgemäß<br />

und in Übereinstimmung mit allen anwendbaren<br />

rechtlichen Vorschriften und Vorgaben der nationalen<br />

und internationalen Luftfahrtbehörden betrieben wird.<br />

Air Europa ist darüber hinaus vollumfänglich für die Wartung<br />

verantwortlich und hat sicherzustellen, dass sich das Flugzeug<br />

stets in einem einwandfreien technischen Zustand befindet.<br />

Soweit Defekte oder Beschädigungen auftreten, hat Air<br />

Europa diese auf eigene Kosten zu beseitigen. Sollten jedoch<br />

aufgrund verpflichtender Vorgaben, z. B. der Euro pean Aviation<br />

Safety Agency (Europäische Agentur für Luftsicherheit),<br />

technische Modifikationen am Flugzeug erforderlich werden,<br />

die einen Aufwand von mehr als USD 75.000 verursachen, so<br />

ist die Fondsgesellschaft als Leasinggeber zu einer anteiligen<br />

Kostenübernahme für den USD 75.000 übersteigenden Anteil<br />

des Aufwands verpflichtet. Der von der Fondsgesellschaft zu<br />

tragende Kostenanteil richtet sich nach der Restlaufzeit des<br />

Leasingvertrages. Die genaue Berechnung wird durch eine im<br />

Leasingvertrag festgelegte Formel bestimmt.<br />

Wartungsrücklagen<br />

Zur Absicherung der Erfüllung der Wartungsverpflichtungen<br />

hat Air Europa hinsichtlich der Triebwerke monatliche Wartungsrücklagen<br />

als Sicherheit an die Fondsgesellschaft zu<br />

leisten. Die Rücklagen dienen der zweckgebundenen Verwendung<br />

im Zusammenhang mit der Durchführung von<br />

Wartungsarbeiten. Sie dienen als Sicherheit dafür, dass die<br />

für die Durchführung der Wartungsarbeiten erforderlichen<br />

liquiden Mittel auch tatsächlich zur Verfügung stehen. Nach<br />

Durchführung der entsprechenden Wartungsarbeiten wird<br />

die anteilige Wartungsrücklage gegen Vorlage der entsprechenden<br />

Rechnungen an Air Europa ausgezahlt.


Alternativ zur Leistung der Wartungsrücklagen kann Air<br />

Europa einen Wartungsvertrag mit einem renommierten<br />

Wartungsbetrieb abschließen. Der Fondsgesellschaft werden<br />

in diesem Fall als Gegenleistung für den Verzicht auf die<br />

Wartungsrücklagen die Leistungsansprüche aus dem Wartungsvertrag<br />

für die Triebwerke abgetreten.<br />

Sicherheitsleistung<br />

Zu Beginn des Leasingvertrages hat Air Europa einen Betrag<br />

von USD 1.098.800 als Sicherheit bei der Fondsgesellschaft<br />

hinterlegt (sogenanntes „Deposit“). Das Deposit wurde in<br />

Form eines Bankguthabens erbracht. Air Europa hat das<br />

Recht, bis zu 50 % des Bankguthabens durch eine Bank -<br />

garantie zu ersetzen. Kommt Air Europa den Verpflichtungen<br />

unter dem Leasingvertrag nicht nach und wird dieser<br />

infolgedessen gekündigt, so hat die Fondsgesellschaft das<br />

Recht, das Deposit bzw. die Bankgarantie zur Erfüllung der<br />

offenen Verpflichtungen zu verwenden.<br />

Versicherungen<br />

Air Europa ist verpflichtet, das Flugzeug nach international<br />

üblichen Bedingungen zu versichern.<br />

Die Kasko-Versicherung inklusive Kriegs-Kaskoversicherung<br />

(„Hull All Risk and Hull War Risk“) muss dabei während der<br />

gesamten Laufzeit des Leasingvertrages einen vorab fest<br />

vereinbarten Wert abdecken. Dieser Wert beträgt zu Beginn<br />

der Laufzeit rund USD 33,4 Mio. und reduziert sich jährlich<br />

um eine Million US-Dollar. Etwaige Selbstbehalte dürfen<br />

einen Betrag von derzeit USD 200.000 nicht überschreiten.<br />

Innenansicht einer typgleichen Embraer 195<br />

Foto: Embraer<br />

69


Die Haftpflichtversicherung muss eine Deckungssumme<br />

von derzeit mindestens USD 750 Mio. für jeden Schadensfall<br />

vorsehen. Die Fondsgesellschaft ist als Mitversicherte in den<br />

Schutz der Haftpflichtversicherung einzubeziehen.<br />

Die Versicherungen müssen vorsehen, dass die Mitversicherten<br />

keine Verpflichtung haben, Versicherungsprämien zu zahlen<br />

und mit einer Mindestfrist von 30 Tagen durch die Versicherer<br />

unterrichtet werden müssen, bevor eine Kündigung<br />

der Versicherungen wirksam wird. Hinsichtlich der Kriegsfolgenversicherung<br />

kann eine solche Unterrichtung in Übereinstimmung<br />

mit marktüblichen kürzeren Fristen erfolgen.<br />

Zusätzlich ist das Flugzeug unter der sogenannten Contingency<br />

Versicherung des Asset-Managers GOAL KG versichert.<br />

Diese Versicherung deckt Schäden an Dritten (bis zu<br />

einer vereinbarten Höchstsumme) ab, die in einem eventuellen<br />

Schadensfall über den durch Air Europa bereits versicherten<br />

Schutz hinausgehen. Des Weiteren könnte das Flugzeug<br />

bei Ausfall von Air Europa und einer darauf folgenden<br />

Wiederinbesitznahme („Repossession“) durch die Fonds -<br />

gesellschaft im Rahmen dieser Versicherung versichert<br />

werden.<br />

Registrierung<br />

Das Flugzeug wurde im spanischen Luftfahrtregister eingetragen.<br />

Zur Absicherung der finanzierenden Bank wurde am<br />

Flugzeug ein Pfandrecht nach spanischem Recht bestellt.<br />

Rückgabe<br />

Bei Leasingvertragsende hat Air Europa das Flugzeug mit<br />

sämtlichen zugehörigen Dokumenten im vertraglich vereinbarten<br />

Rückgabezustand an die Fondsgesellschaft zurück -<br />

zugeben. Der vertraglich vereinbarte Rückgabezustand<br />

entspricht marktüblichen Standards und sieht vor, dass<br />

70 I Leasingvertrag<br />

bestimmte festgelegte Wartungszustände erreicht bzw.<br />

erfüllt werden müssen. Die vereinbarten Rückgabebedingungen<br />

stellen sicher, dass der nächste Eigentümer oder Leasingnehmer<br />

in der Lage ist, das Flugzeug eine bestimmte Zeit ohne<br />

Wartungsarbeiten betreiben zu können. Dies ist für eine<br />

erfolgreiche Verwertung von grundlegender Bedeutung. Sollte<br />

das Flugzeug sich zum Zeitpunkt der Rück gabeinspektion<br />

nicht in dem vertraglich vereinbarten Zustand befinden, ist<br />

Air Europa verpflichtet, entweder im Zuge einer Verlängerung<br />

des Leasingvertrages den Zustand des Flugzeuges nachzubessern<br />

oder aber einen entsprechenden finanziellen Ausgleich<br />

an die Fondsgesellschaft zu leisten.<br />

Darüber hinaus muss Air Europa bei Beendigung des Leasingvertrages<br />

vertraglich vereinbarte Kompensationszahlungen<br />

(Differenz zwischen dem „Full-Life-Zustand“ und dem vertraglich<br />

vereinbarten Rückgabezustand) für die Flugzeugzelle,<br />

die Triebwerke (unter Anrechnung der Wartungsrücklagen),<br />

das Fahrwerk sowie die Hilfsturbine an die Fondsgesellschaft<br />

leisten. Der Begriff „Full-Life-Zustand“ bezeichnet wirtschaftlich<br />

den Zustand eines Flugzeuges (inklusive Triebwerke und<br />

anderer Komponenten), der wertmäßig grundsätzlich einem<br />

vollständig gewarteten Flugzeug einschließlich Komponenten<br />

entspricht.<br />

Untervermietung<br />

Der Leasingvertrag gestattet es Air Europa, das Flugzeug<br />

unterzuvermieten, sofern bestimmte leasingvertraglich<br />

vereinbarte Voraussetzungen (z. B. darf sich die Rechtsposi -<br />

tion der Fondsgesellschaft durch die Untervermietung<br />

nicht wesentlich verschlechtern) erfüllt sind. Die Verpflichtungen<br />

von Air Europa gegenüber der Fondsgesellschaft<br />

werden jedoch durch etwaige Untervermietungen nicht<br />

beeinträchtigt.


Kündigungsrechte der Fondsgesellschaft<br />

Die Fondsgesellschaft ist berechtigt, bei Insolvenz sowie bei<br />

vertragswidrigem Verhalten von Air Europa den Leasingvertrag<br />

vorzeitig zu beenden und die Rückgabe des Flugzeuges<br />

zu verlangen. Als vertragswidriges Verhalten gilt insbesondere<br />

z. B. ein Zahlungsverzug von Air Europa, ein Verstoß gegen<br />

die vertraglich vereinbarten Versicherungsbestimmungen<br />

für das Flugzeug oder von Air Europa unrichtig bzw.<br />

wahrheitswidrig abgegebene Zusicherungen.<br />

Der Leasingvertrag sieht des Weiteren vor, dass die Fondsgesellschaft<br />

zur Kündigung des Vertrages berechtigt ist, wenn<br />

Air Europa bestimmte anderweitige Verpflichtungen gegenüber<br />

Dritten nicht erfüllt.<br />

Sollte die Globalia Corporación Empresarial S. A. zu irgendeinem<br />

Zeitpunkt während der Laufzeit des Leasingvertrages<br />

weniger als 51 % der Anteile an Air Europa halten und somit<br />

keinen beherrschenden Einfluss auf Air Europa mehr ausüben<br />

können und diese Anteile nicht auf einen Erwerber mit<br />

vergleichbarer Bonität übertragen, berechtigt dies die<br />

Fondsgesellschaft ebenfalls zur Kündigung des Leasingvertrages.<br />

Anwendbares Recht / Gerichtsstand<br />

Auf den Leasingvertrag findet englisches Recht Anwendung.<br />

Gerichtsstand ist England.<br />

Ausschnitt typischer Arbeitskarten für Wartungsarbeiten bei Flugzeugen des Typs Embraer 195<br />

Foto: Thomas L. Fischer<br />

71


Die Investitions- Investition und und Finanzierungsplan<br />

Finanzierung<br />

Im Investitions- und Finanzierungsplan werden alle Zahlungsströme<br />

kumuliert zum 30.11.2011 abgebildet, obwohl<br />

diese in der Investitionsphase zu unterschiedlichen Zeitpunkten<br />

geleistet werden. Des Weiteren wird eine vollstän -<br />

dige Platzierung des Kommanditkapitals der Investoren zum<br />

30.11.2011 unterstellt. Sämtliche im Investitions- und Finan-<br />

Investitions- und Finanzierungsplan der Fondsgesellschaft (PROGNOSE; Stand: 17.08.2011)<br />

Investition EUR in % des Gesamt- in % des<br />

investitionsvolumens Eigenkapitals<br />

Anschaffungs- und Anschaffungsnebenkosten 92,1 233,5<br />

(1) Anschaffungskosten Flugzeug 20.408.163 90,4 229,2<br />

(2) Anschaffungsnebenkosten 382.432 1,7 4,3<br />

Fondsabhängige Vergütungen 6,9 17,4<br />

(3) Fremdkapitalvermittlung 180.000 0,8 2,0<br />

(4) Eigenkapitalvermittlung (inklusive Agio) 788.200 3,5 8,9<br />

(5) Einzahlungs- und Platzierungsgarantie 169.600 0,8 1,9<br />

(6) Konzeption 285.000 1,3 3,2<br />

(7) Vorabverwaltung 130.000 0,6 1,5<br />

Fondsabhängige Nebenkosten 0,6 1,6<br />

(8) Sonstige Anlaufkosten 142.589 0,6 1,6<br />

Investitionskosten 22.485.985 99,6 252,5<br />

(9) Liquiditätsreserve 79.773 0,4 0,9<br />

Gesamtinvestitionsvolumen 22.565.758 100,0 253,4<br />

Finanzierung<br />

Eigenkapital 39,5<br />

(10) Kommanditkapital 8.480.000 37,6<br />

(11) Agio 424.000 1,9<br />

Fremdkapital 60,2<br />

(12) Darlehen 13.581.985 60,2<br />

Sonstige Finanzierungsbestandteile 0,4<br />

(13) Einnahmenüberschuss bis 30.11.2011 79.773 0,4<br />

Gesamtfinanzierungsvolumen 22.565.758 100,0<br />

Mögliche Rundungsdifferenzen durch EDV-bedingte Auf- und Abrundungen.<br />

Etwaige US-Dollar-Beträge wurden zum Stichtagskurs bzw. zum unterstellten Wechselkurs von 1 EUR = 1,421 USD umgerechnet.<br />

72 I Investitions- und Finanzierungsplan<br />

zierungsplan genannten Beträge sind ohne Umsatzsteuer<br />

kalkuliert. Sofern dennoch Umsatzsteuer anfällt und der Vorsteuerabzug<br />

nicht möglich ist, muss diese von der Fondsgesellschaft<br />

aus der Liquiditätsreserve getragen bzw. zwischenfinanziert<br />

werden.


(1) Anschaffungskosten Flugzeug<br />

Die Fondsgesellschaft hat das Flugzeug zu Anschaffungskosten<br />

in Höhe von umgerechnet rund EUR 20,4 Mio. erworben.<br />

Die Anschaffungskosten wurden teilweise in US-Dollar<br />

und teilweise in Euro erbracht. Der in US-Dollar geleistete<br />

Teil der Anschaffungskosten wurde in der Prognoserechnung<br />

zu dem US-Dollar / Euro-Stichtagskurs von 1 EUR =<br />

1,421 USD umgerechnet.<br />

(2) Anschaffungsnebenkosten<br />

Die Anschaffungsnebenkosten in Höhe von EUR 382.432<br />

umfassen Aufwendungen für externe Rechtsberatung und<br />

für die erstmalige Eintragung des Flugzeugregisterpfandrechts<br />

in Spanien zu Gunsten der finanzierenden Bank.<br />

(3) Fremdkapitalvermittlung<br />

Das langfristige Darlehen wurde von der <strong>KGAL</strong> vermittelt.<br />

Sie erhält hierfür von der Fondsgesellschaft eine Gebühr in<br />

Höhe von EUR 180.000.<br />

(4) Eigenkapitalvermittlung (inklusive Agio)<br />

Für die Beschaffung des Kommanditkapitals in Höhe von<br />

EUR 8,48 Mio. einschließlich der erforderlichen Marketingmaßnahmen<br />

erhalten die ALCAS <strong>GmbH</strong> und weitere<br />

Vertriebspartner von der Fondsgesellschaft eine vertraglich<br />

vereinbarte Vergütung in Höhe von EUR 788.200 (inklusive<br />

EUR 25.000 für die ALCAS <strong>GmbH</strong> zur Organisation und<br />

Abwicklung der Eigenkapitalvermittlung). Dies entspricht<br />

rund 9,3 % bezogen auf das Kommanditkapital ohne Agio<br />

bzw. rund 8,9 % bezogen auf das Eigenkapital (Summe aus<br />

Kommanditkapital und Agio). Das Agio wird vollständig zur<br />

Finanzierung eines Teils dieser Vergütung verwendet.<br />

Der Initiator <strong>KGAL</strong> behält sich vor, gegebenenfalls zusätzlich<br />

zur oben genannten Vergütung Zahlungen oder sonstige<br />

geldwerte Zuwendungen aus eigenen Mitteln an einzelne<br />

Vertriebspartner zu leisten. Es ist weiterhin möglich, dass<br />

einzelne Vertriebspartner eine geringere Provision erhalten<br />

oder dass ihnen weitere Zuwendungen oder Provisionen<br />

von sonstigen Dritten zufließen. Die dem einzelnen Vertriebspartner<br />

tatsächlich insgesamt zufließenden Provisionen<br />

und Zuwendungen sind daher nur auf Ebene des jeweiligen<br />

Vertriebspartners ermittelbar. Dem Investor wird<br />

empfohlen, sich bei Interesse für weitere Informationen an<br />

diesen zu wenden.<br />

(5) Einzahlungs- und Platzierungsgarantie<br />

Die <strong>KGAL</strong> garantiert die vollständige Einzahlung und Platzierung<br />

des erforderlichen Kommanditkapitals in Höhe von<br />

EUR 8,48 Mio. und erhält hierfür eine Gebühr von 2 % (EUR<br />

169.600).<br />

(6) Konzeption<br />

Die <strong>KGAL</strong> wurde über einen Konzeptionsvertrag mit der<br />

Erstellung der Fondskonzeption sowie der Bereitstellung der<br />

notwendigen Unterlagen und Informationen beauftragt. Sie<br />

erhält hierfür von der Fondsgesellschaft eine Gebühr in<br />

Höhe von EUR 285.000. Aus dieser Konzeptionsgebühr wird<br />

die <strong>KGAL</strong> gegebenenfalls anfallende Kosten für eine Nach -<br />

besicherung (siehe hierzu im Kapitel „Vertragliche Grund -<br />

lagen“ die Abschnitte „Nebenabrede Pfandrecht“ ab Seite<br />

114 und „Konzeptionsvertrag“ auf Seite 115) in Höhe von<br />

bis zu EUR 124.100 für die Fonds gesellschaft leisten.<br />

73


(7) Vorabverwaltung<br />

Für die Übernahme von Sonderleistungen, insbesondere für<br />

den erhöhten Verwaltungsaufwand vor dem ersten Beitrittstermin<br />

der Investoren, erhält die AL Konzept Gesellschaft für<br />

Leasingfinanzierungen mbH (im Folgenden „AL Konzept“)<br />

von der Fondsgesellschaft vorab eine Gebühr in Höhe von<br />

EUR 130.000.<br />

Gesamthöhe der Provisionen<br />

Die Gesamthöhe aller Provisionen im Sinne des § 4 Satz 1<br />

Nr. 12 VermVerkProspV beträgt EUR 1.552.800. Sie setzt sich<br />

zusammen aus den Positionen (3) bis (7). Der Betrag entspricht<br />

rund 18,3 % des Kommanditkapitals bzw. rund 17,4%<br />

bezogen auf die Summe aus Kommanditkapital und Agio.<br />

(8) Sonstige Anlaufkosten<br />

Die sonstigen Anlaufkosten umfassen die folgenden Positionen<br />

(teilweise auf Basis von Erfahrungswerten geschätzt):<br />

Kosten für Gutachten, für die Erstellung des Beteiligungs -<br />

prospektes sowie für weitere Vertriebsmaterialien zu diesem<br />

Beteiligungsangebot und sonstige mit der Erstellung<br />

des Angebots zusammenhängende Kosten<br />

Kosten der steuerlichen Prüfung des Fondskonzeptes<br />

Notar-, Gerichts- und Handelsregisterkosten im Zusammenhang<br />

mit dem Investorenbeitritt<br />

Bankgebühr im Rahmen der Eigenkapital-Zwischenfinanzierung<br />

Reserve für unvorhergesehene Kosten in der Anlaufphase.<br />

74 I Investitions- und Finanzierungsplan<br />

(9) Liquiditätsreserve<br />

Für zukünftige unvorhergesehene Ausgaben und zur Glättung<br />

des Ausschüttungs- / Entnahmeverlaufs wird eine<br />

Liquiditätsreserve in Höhe von anfänglich EUR 79.773<br />

vorgehalten. Bei Nichtbedarf wird die Liquiditätsreserve im<br />

Zuge der Liquidation an die Investoren ausgeschüttet.<br />

(10) Kommanditkapital<br />

Das Kommanditkapital der Fondsgesellschaft beträgt<br />

EUR 8,48 Mio.<br />

Bis zur vollständigen Platzierung des Kommanditkapitals hat<br />

die Fondsgesellschaft bei der Bayerischen Landesbank und<br />

der Hamburger Sparkasse AG ein Darlehen zur Zwischen -<br />

finanzierung aufgenommen (siehe hierzu im Kapitel<br />

„Vertragliche Grundlagen“ den Abschnitt „Eigenkapital-<br />

Zwischenfinan zierung“ auf Seite 113). Die Darlehenszusage<br />

beläuft sich auf bis zu EUR 7,7 Mio. und ist befristet bis zum<br />

31.12.2011.<br />

(11) Agio<br />

Auf ihre jeweilige Kapitaleinlage ist von den Investoren ein<br />

Agio in Höhe von 5% (EUR 424.000) zu zahlen, welches vollständig<br />

zur Deckung eines Teils der Eigenkapitalvermittlungskosten<br />

verwendet wird.


(12) Darlehen<br />

Die Norddeutsche Landesbank, Girozentrale, Hannover, hat<br />

der Fondsgesellschaft zur Langfristfinanzierung des Flugzeuges<br />

ein Darlehen in Höhe von USD 19,3 Mio. ausgereicht<br />

(entspricht bei einer Umrechnung zum US-Dollar / Euro-<br />

Finanzierungskonditionen<br />

(13) Einnahmenüberschuss bis 30.11.2011<br />

Der bis zum 30.11.2011 erwirtschaftete Einnahmenüberschuss<br />

wird mit EUR 79.773 prognostiziert und resultiert<br />

insbesondere aus den Mieteinnahmen in Höhe von EUR<br />

400.497 und USD 801.683 abzüglich der Annuitäten für die<br />

Langfristfinanzierung (USD 801.683), der Zinszahlungen für<br />

die Zwischenfinanzierung des Eigenkapitals (EUR 149.945),<br />

der Zahlung an die <strong>KGAL</strong> als Gegenleistung für die Zusiche-<br />

Stichtagskurs rund EUR 13,6 Mio.). Die Eck daten finden sich<br />

in der nachstehenden Übersicht. Die Höhe der Tilgungen<br />

kann der Ziffer (8) in der Liquiditätsrechnung der Fonds -<br />

gesellschaft (siehe Kapitel „Prognoserechnung“ ab Seite 76)<br />

entnommen werden.<br />

Gesamtdarlehensbetrag USD 19,3 Mio. (entspricht rund EUR 13,6 Mio. 1) )<br />

Auszahlung erfolgte bei Übernahme des Flugzeuges am 21.07.2011<br />

Laufzeit 10 Jahre (bis 21.07.2021)<br />

Zinsfestschreibung variabel über die gesamte Vertragslaufzeit<br />

Zinssatz 2) 4,10 % p. a. inklusive einer Marge und Liquiditätskosten von 3,62 % p. a.<br />

Tilgung jeweils zum 21. eines Monats, erstmals zum 21.07.2011<br />

Restvaluta nach zehn Jahren USD 5,0 Mio.<br />

Besicherung Abtretung der Ansprüche aus dem Kauf- und Leasingvertrag<br />

Spanisches Pfandrecht zugunsten der finanzierenden Bank<br />

Abtretung der Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Flugzeughersteller<br />

Verpfändung sämtlicher Konten der Fondsgesellschaft mit Ausnahme des<br />

Einzahlungskontos<br />

1) Dem Wert liegt der US-Dollar/Euro-Stichtagskurs von 1 EUR = 1,421 USD zugrunde.<br />

2) Der Zinssatz ist bis zum 22.08.2011 vereinbart. Im Anschluss ist der Zinssatz im Monats-Turnus neu zu vereinbaren. Im Rahmen der Prognoserechnung wurde ein Zinssatz von 0,5 % p. a.<br />

(zuzüglich Marge und Liquiditätskosten) für die verbleibende Darlehenslaufzeit unterstellt.<br />

rung im Zusammenhang mit der Eigenkapital-Zwischenfinanzierung<br />

in Höhe von EUR 133.728, der Zahlungen an die<br />

GOAL KG für die technische Betreuung des Flugzeuges (EUR<br />

12.900) sowie der Steuerberatungs-, Testats- und sonstigen<br />

Kosten inklu sive IHK-Beiträgen (EUR 24.150). Die angegebenen<br />

US- Dollar-Beträge wurden zum unterstellten Wechselkurs<br />

von 1 EUR = 1,421 USD umgerechnet.<br />

75


Prognoserechnung<br />

Die Prognoserechnung stellt den aus heutiger Sicht zu erwartenden<br />

Ergebnisverlauf der Investition dar. Es wird eine vollständige<br />

Platzierung des Kommanditkapitals zum 30.11.2011<br />

sowie die Veräußerung des Flugzeuges zehn Jahre nach<br />

Liquiditätsrechnung der Fondsgesellschaft in Tausend Euro (PROGNOSE; Stand: 17.08.2011)<br />

76 I Prognoserechnung<br />

Erwerb durch die Fondsgesellschaft unterstellt. Die Prognoserechnung<br />

beginnt mit dem Ende der Investitionsphase und<br />

umfasst den Zeitraum vom 01.12.2011 bis zum unterstellten<br />

Verkauf des Flugzeuges im Juli 2021.<br />

Investition 2011 2012 2013<br />

Einnahmen<br />

(1) Eigenkapital (Kommanditkapital und 5 % Agio) 8.904<br />

(2) Bankdarlehen 13.582<br />

(3) Einnahmenüberschuss bis 30.11.2011 80<br />

(4) Erlöse aus Leasingraten<br />

(5) Veräußerungserlös<br />

193 2.316 2.319<br />

Summe Einnahmen 22.566 193 2.316 2.319<br />

Ausgaben<br />

(6) Anschaffungskosten Flugzeug 20.408<br />

(7) Anlaufkosten 2.078<br />

(8) Tilgung 1) 69 842 879<br />

(9) Zinsausgaben 45 534 500<br />

(10) Laufende Verwaltung 15 58 59<br />

(11) Technische Betreuung und Vermarktung 3 37 38<br />

(12) Sonstige Kosten 11 23 24<br />

(13) Gewerbesteuer 0 0 0<br />

Summe Ausgaben 22.486 144 1.494 1.500<br />

(14) Liquiditätsüberschuss 80 49 822 818<br />

(15) Ausschüttungen / Entnahmen 2) 65 784 784<br />

in % des Kommanditkapitals 2) 9,25% 3) 9,25% 9,25%<br />

(16) Änderung der Liquiditätsreserve 80 - 16 37 34<br />

Stand der Liquiditätsreserve 80 63 101 134<br />

(17) Stand Bankdarlehen 13.582 13.137 12.294 11.415<br />

Die vorstehenden Prognosezahlen stellen Jahresendwerte bzw. jahresweise aufsummierte Zahlungsströme dar.<br />

Mögliche Rundungsdifferenzen durch EDV-bedingte Auf- und Abrundungen.<br />

Für die Umrechnung von US-Dollar in Euro wurde der Stichtagskurs angesetzt bzw. ein Wechselkurs von 1 EUR = 1,421 USD unterstellt.<br />

Abweichend davon wurde für den Zeitpunkt des unterstellten Verkaufs des Flugzeuges im Juli 2021 ein Wechselkurs von 1 EUR = 1,467 USD prognostiziert.<br />

1) Zusätzlich werden während der Investitionsphase bis zum 30.11.2011 planmäßig EUR 376.119,41 (umgerechnet zum kalkulatorischen Wechselkurs) getilgt.<br />

2) Die prognostizierten Ausschüttungen / Entnahmen enthalten auch die Kapitalrückzahlung. Im Beitrittsjahr zeitanteilige Berechnung ab dem ersten Kalendertag des auf den<br />

Beitritt folgenden Monats.<br />

3) Der Investor erhält die Ausschüttungen / Entnahmen jeweils zeitanteilig für die Dauer seiner Beteiligung (2011) bzw. bis zum geplanten Verkauf des Flugzeuges (2021) unter<br />

Berücksichtigung der jeweiligen Ausschüttungstermine (30.06. und 30.12. eines Jahres).


Da es sich bei der Prognoserechnung um Planzahlen handelt,<br />

sind Abweichungen möglich. Grundsätzlich nimmt die Prognosesicherheit<br />

mit der Dauer der Laufzeit der Beteiligung ab.<br />

Mögliche Abweichungen einzelner Prognosedaten und deren<br />

Aus wirkungen werden im Kapitel „Sensitivitätsanalysen“<br />

(ab Seite 90) näher erläutert. Der unterstellte kalkulatorische<br />

Wechselkurs für US-Dollar-Umrechnungen in der Prognoserechnung<br />

beträgt 1 EUR = 1,421 USD mit Ausnahme des<br />

unterstellten Verkaufszeitpunktes im Jahr 2021, für den ein<br />

Wechselkurs von 1 EUR = 1,467 USD prognostiziert wird.<br />

2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 Verkauf Summe<br />

2.314 2.314 2.315 2.315 2.315 2.316 2.313 1.138<br />

8.904<br />

13.582<br />

80<br />

22.170<br />

12.627 12.627<br />

2.314 2.314 2.315 2.315 2.315 2.316 2.313 1.138 12.627 57.363<br />

917 955 995 1.038 1.082 1.128 1.175 607 3.408<br />

20.408<br />

2.078<br />

13.096<br />

458 419 381 337 293 248 198 93 3.507<br />

61 63 65 67 69 71 73 58 133 792<br />

39 41 42 43 44 46 47 48 428<br />

25 25 26 27 28 29 30 30 12 291<br />

0 0 0 0 0 0 0 0 666 666<br />

1.500 1.504 1.509 1.512 1.516 1.521 1.523 836 4.219 41.265<br />

815 811 807 803 799 795 790 301 8.408 16.097<br />

784 784 784 784 784 784 784 438 8.534 16.097<br />

9,25% 9,25% 9,25% 9,25% 9,25% 9,25% 9,25% 9,25% 3) 100,6% 189,8%<br />

30 26 23 19 14 10 6 - 137 - 126 0<br />

165 191 214 232 247 257 263 126 0<br />

10.498 9.543 8.548 7.510 6.428 5.300 4.125 3.519 0<br />

77


Erläuterungen<br />

(1) Eigenkapital (Kommanditkapital und 5 % Agio)<br />

Das Eigenkapital der Fondsgesellschaft beträgt insgesamt<br />

rund EUR 8,9 Mio. Im Rahmen der Prognoserechnung wird<br />

eine vollständige Platzierung und Einzahlung per 30.11.2011<br />

unterstellt.<br />

(2) Bankdarlehen<br />

Die Fondsgesellschaft hat ein Bankdarlehen in US-Dollar<br />

von umgerechnet rund EUR 13,6 Mio. aufgenommen.<br />

(3) Einnahmenüberschuss bis 30.11.2011<br />

Die bis zum 30.11.2011 erwirtschafteten Liquiditätsüberschüsse<br />

werden mit EUR 79.773 prognostiziert.<br />

(4) Erlöse aus Leasingraten<br />

Seit Auslieferung des Flugzeuges hat Air Europa Leasing -<br />

raten zu entrichten. Die Leasingrate beträgt anfangs umgerechnet<br />

EUR 192.787 pro Monat und ist vorschüssig zahlbar<br />

(siehe auch im Kapitel „Leasingvertrag“ den Abschnitt<br />

„Leasingrate“ auf Seite 68). Die Leasingraten valutieren teilweise<br />

in Euro und teilweise in US-Dollar. Der Euro-Anteil der<br />

Leasingrate ist über die Laufzeit des Leasingvertrages zinsunabhängig.<br />

Der US-Dollar-Anteil ist zinsabhängig und wird<br />

bei Zinsänderung entsprechend der Darlehensbedienung<br />

angepasst.<br />

(5) Veräußerungserlös<br />

Die Prognoserechnung unterstellt einen Verkauf des Flugzeuges<br />

zu einem Preis in Höhe von umgerechnet rund<br />

EUR 13,3 Mio. Dieser liegt unter dem auf Seite 58 darge -<br />

stellten gutachterlichen Mid-Case-Wert in Höhe von umgerechnet<br />

rund EUR 13,7 Mio (kalkulatorisch unterstellter<br />

Wechselkurs 1 EUR = 1,467 USD).<br />

Der in der Prognoserechnung zum prognostizierten Veräu -<br />

ßerungszeitpunkt im Juli 2021 angesetzte Veräußerungser-<br />

78 I Prognoserechnung<br />

lös in Höhe von umgerechnet rund EUR 12,6 Mio. ist abzüglich<br />

der im Kapitel „Vertragliche Grundlagen“ im Abschnitt<br />

„Verwaltungsvertrag“ ab Seite 115 sowie im Abschnitt<br />

„Vertrag über die technische Betreuung und Vermarktung“<br />

ab Seite 116 näher beschriebenen Vergütung für die AL<br />

Konzept und Vermarktungsgebühr für die GOAL KG (in Höhe<br />

von 2,0 % bzw. 3,0 % des Verkaufspreises) dargestellt.<br />

Die GOAL KG erhält über die genannte Vermarktungsgebühr<br />

von 3,0 % hinaus gegebenenfalls eine weitere Erfolgsbetei -<br />

ligung (siehe hierzu ebenfalls im Kapitel „Vertragliche<br />

Grundlagen“ den Abschnitt „Vertrag über die technische<br />

Betreuung und Vermarktung“ ab Seite 116).<br />

(6) Anschaffungskosten Flugzeug<br />

Die Anschaffungskosten des Flugzeuges betragen umgerechnet<br />

rund EUR 20,4 Mio.<br />

(7) Anlaufkosten<br />

Die ausgewiesenen Anlaufkosten entsprechen den gesamten<br />

unter Ziffer (2) bis (8) im Investitionsplan auf Seite 72<br />

aufgeführten Kosten.<br />

(8) Tilgung<br />

Das in US-Dollar aufgenommene Darlehen wird bis zum<br />

Ende der Leasingvertragslaufzeit nach zehn Jahren auf<br />

USD 5,0 Mio. getilgt. Die Tilgungen erfolgen monatlich vorschüssig.<br />

Bis zum Beginn der Prognoserechnung betragen die planmäßigen<br />

Tilgungen umgerechnet rund EUR 0,4 Mio. (siehe<br />

hierzu auch die Erläuterung zu Ziffer (13) des Investitionsplans<br />

auf Seite 72). Diese werden aus den bisherigen Mietüberschüssen<br />

bedient.<br />

(9) Zinsausgaben<br />

Diese Position enthält die laufenden Zinszahlungen für das<br />

langfristige Darlehen. Derzeit sind die Zinsen für den Ein-


Monats-Zeitraum bis zum 22.08.2011 fixiert. Die für die<br />

Zinszahlungen benötigte Liquidität wird vom Leasingnehmer<br />

über den US-Dollar-Anteil der monatlich zahlbaren Leasingraten<br />

zur Verfügung gestellt. Die Zahlungen an die finanzierende<br />

Bank erfolgen zu den Tilgungszeitpunkten monatlich<br />

nachschüssig.<br />

(10) Laufende Verwaltung<br />

Für die laufende Verwaltung der Fondsgesellschaft erhält die<br />

AL Konzept ab dem 31.10.2011 ein Honorar in Höhe von<br />

jährlich EUR 46.000. Zusätzlich fällt eine Komplementärver -<br />

gütung für den persönlich haftenden Gesellschafter in Höhe<br />

von jährlich EUR 5.000 und eine Treuhandvergütung für den<br />

Treuhandkommanditisten in Höhe von jährlich EUR 5.000 an.<br />

Im Jahr 2011 ist die Komplementärvergütung in voller Höhe<br />

und die Treuhandvergütung in Höhe von EUR 2.000 zahlbar.<br />

Die genannten Gebühren werden jeweils ab dem 01.01.2012<br />

jährlich mit 3 % indexiert.<br />

Darüber hinaus werden beim Verkauf im Jahr 2021 neben<br />

den laufenden Gebühren zusätzliche Beträge in Höhe von<br />

insgesamt EUR 133.048 angesetzt, um die während der<br />

Liquidation anfallenden Verwaltungs-, Liquidatoren- und<br />

Treuhandvergütungen begleichen zu können.<br />

(11) Technische Betreuung und Vermarktung<br />

Die GOAL KG erhält neben der in der Ziffer (5) ausgewie -<br />

senen Vermarktungsgebühr ein Honorar für die technische<br />

Betreuung und Vermarktung seit Auslieferung des Flugzeuges<br />

von EUR 3.000 pro Monat. Dieses Honorar wird ab dem<br />

01.01.2012 jährlich mit 3 % indexiert.<br />

(12) Sonstige Kosten<br />

In dieser Position sind Kosten für Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung<br />

sowie sonstige Nebenkosten (z. B. Zusatzversicherungen,<br />

Erstellung des jährlichen Geschäftsberichts,<br />

Bankspesen) mit insgesamt jährlich EUR 22.500 budgetiert.<br />

Die genannten Kosten werden ab dem 01.01.2012 jährlich<br />

mit 3 % indexiert. Zusätzlich wurden IHK-Beiträge über die<br />

gesamte Fondslaufzeit in Höhe von EUR 13.695 kalkuliert.<br />

(13) Gewerbesteuer<br />

Berücksichtigt sind die sich aus der Prognoserechnung ergebenden<br />

Gewerbesteuerzahlungen.<br />

(14) Liquiditätsüberschuss<br />

Der Liquiditätsüberschuss ermittelt sich aus der Summe der<br />

Einnahmen abzüglich der Summe der Ausgaben.<br />

(15) Ausschüttungen / Entnahmen<br />

In dieser Position wird der prognostizierte Ausschüttungsverlauf<br />

dargestellt. Ausschüttungen / Entnahmen werden<br />

abhängig von der Liquiditätssituation der Fondsgesellschaft<br />

nach den Regelungen des Gesellschaftsvertrages getätigt.<br />

(16) Änderung der Liquiditätsreserve<br />

Die Änderung der Liquiditätsreserve ergibt sich aus dem<br />

Liquiditätsüberschuss (14) abzüglich der Ausschüttungen /<br />

Entnahmen (15) und führt zusammen mit dem Stand der<br />

Liquiditätsreserve des Vorjahres zum Stand der Liquiditätsreserve.<br />

Die Liquiditätsreserve dient als Risikopuffer für unvorhergesehene<br />

Ausgaben sowie zur Glättung des Ausschüttungs- /<br />

Entnahmeverlaufs. Die verbleibende Liquiditätsreserve wird<br />

spätestens im Zuge der Liquidation der Fondsgesellschaft<br />

an die Investoren ausgeschüttet. Eine Verzinsung der Liquiditätsreserve<br />

wird in der Prognoserechnung nicht berücksichtigt.<br />

(17) Stand Bankdarlehen<br />

In dieser Position ist der Stand des Darlehens zum Ende des<br />

Jahres nach erfolgter Tilgung (siehe Ziffer 8) angegeben.<br />

79


Betriebsergebnisrechnung der Fondsgesellschaft in Tausend Euro (PROGNOSE; Stand: 17.08.2011)<br />

80 I Prognoserechnung<br />

2011 2012 2013<br />

Erträge<br />

(18) Erträge aus Leasingraten 1) (19) Wechselkursgewinn<br />

(20) Veräußerungsertrag<br />

193 2.313 2.314<br />

Summe Erträge 193 2.313 2.314<br />

Aufwendungen<br />

(21) Abschreibungen 2) 174 2.091 2.091<br />

(22) Zinsaufwendungen 3) 45 533 498<br />

(23) Laufende Verwaltung 15 58 59<br />

(24) Technische Betreuung und Vermarktung 3 37 38<br />

(25) Sonstige Kosten 11 23 24<br />

(26) Gewerbesteuer 0 0 0<br />

Summe Aufwendungen 249 2.742 2.711<br />

(27) Betriebsergebnis der Fondsgesellschaft - 56 - 429 - 397<br />

(28) Außerbilanzielle Hinzurechnung (Gewerbesteuer) 0 0 0<br />

Die vorstehenden Prognosezahlen stellen Jahresendwerte bzw. jahresweise aufsummierte Zahlungsströme dar.<br />

Mögliche Rundungsdifferenzen durch EDV-bedingte Auf- und Abrundungen.<br />

Für die Umrechnung von US-Dollar in Euro wurde der Stichtagskurs angesetzt bzw. ein Wechselkurs von 1 EUR = 1,421 USD unterstellt.<br />

Abweichend davon wurde für den Zeitpunkt des unterstellten Verkaufs des Flugzeuges im Juli 2021 ein Wechselkurs von 1 EUR = 1,467 USD prognostiziert.<br />

1) Aufgrund der vorschüssigen Zahlungsweise und der notwendigen Abgrenzung zum 30.11.2011 übersteigen während der Prognoserechnung die steuerlichen Erträge aus Leasingraten<br />

die entsprechenden Erlöse aus Zeile 4 der Liquiditätsrechnung der Fondsgesellschaft (siehe Seiten 76 und 77). Der Differenzbetrag fällt in die Investitionsphase und ist in Zeile 13 des<br />

Investitions- und Finanzierungsplans entsprechend berücksichtigt.<br />

Erläuterungen<br />

(18) Erträge aus Leasingraten<br />

Die Zahlung der Leasingraten erfolgt monatlich vorschüssig<br />

seit Auslieferung des Flugzeuges. Dargestellt sind die Leasingraten<br />

abgegrenzt nach Jahren.<br />

(19) Wechselkursgewinn<br />

Das von der finanzierenden Bank im Jahr 2011 in US-Dollar<br />

ausgereichte Darlehen wurde im Investitions- und Finanzierungsplan<br />

zum US-Dollar/Euro-Stichtagskurs von 1 EUR =<br />

1,421 USD in Euro umgerechnet. Die Rückführung eines Darlehensteilbetrages<br />

in Höhe von USD 5,0 Mio. erfolgt endfällig,<br />

d. h. am Ende des Prognosezeitraumes mit Verkauf des Flugzeuges.<br />

Da der in der Prognoserechnung für den Verkaufszeitpunkt<br />

im Juli 2021 unterstellte Wechselkurs (1 EUR = 1,467<br />

USD) über dem Stichtagskurs bei Ausreichung des Darlehens-<br />

betrages im Jahr 2011 liegt, muss bei der Rückführung des<br />

Darlehens ein geringerer Euro-Gegenwert aufgebracht werden<br />

als bei der Ausreichung. Dies führt zu einem bilanziellen Wechselkursgewinn,<br />

der entsprechend ertragswirksam erfasst wird.<br />

(20) Veräußerungsertrag<br />

Dargestellt wird der Erlös aus der Veräußerung des Flugzeuges<br />

(siehe hierzu Zeile 5 der Liquiditätsrechnung der Fondsgesellschaft<br />

auf den Seiten 76 und 77) abzüglich des Restbuchwertes<br />

bei Veräußerung entsprechend dem buchmäßigen<br />

Aufwand durch den Abgang des Flugzeuges im Jahr 2021.<br />

(21) Abschreibungen<br />

Das Flugzeug einschließlich aller aktivierungspflichtigen Anschaffungsnebenkosten<br />

wird ab dem Zeitpunkt der Auslieferung<br />

bzw. ab dem Jahr der Leistungserbringung über die steuerliche<br />

Restnutzungsdauer von elf Jahren linear abgeschrieben.


2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 Verkauf Summe<br />

2.312 2.312 2.313 2.311 2.311 2.312 2.310 1.254 22.254<br />

110 110<br />

10.650 10.650<br />

2.312 2.312 2.313 2.311 2.311 2.312 2.310 1.254 10.760 33.014<br />

2.091 2.091 2.091 2.091 2.091 2.091 2.091 1.162 20.152<br />

457 418 380 336 292 247 197 88 3.492<br />

61 63 65 67 69 71 73 58 133 792<br />

39 41 42 43 44 46 47 48 428<br />

25 25 26 27 28 29 30 30 12 291<br />

0 0 0 0 0 0 0 0 666 666<br />

2.673 2.638 2.603 2.564 2.524 2.483 2.437 1.386 811 25.821<br />

- 361 - 326 - 291 - 252 - 212 - 171 - 128 - 133 9.950 7.193<br />

0 0 0 0 0 0 0 0 666 666<br />

2) Inklusive der in der Steuerbilanz zu aktivierenden Werte aus der Übernahme des negativen Kapitalkontos des Gründungskommanditisten.<br />

3) Aufgrund der nachschüssigen Zahlungsweise und der notwendigen Abgrenzung zum 30.11.2011 übersteigen während der Prognoserechnung die Zinsausgaben aus Zeile 9 der<br />

Liquiditätsrechnung der Fondsgesellschaft (siehe Seiten 76 und 77) die entsprechenden Aufwendungen. Der Differenzbetrag fällt in die Investitionsphase und ist in Zeile 13 des<br />

Investitions- und Finanzierungsplans entsprechend berücksichtigt.<br />

(22) Zinsaufwendungen<br />

Die Zinsaufwendungen entsprechen der prognostizierten<br />

Höhe der Finanzierungszinsen angepasst um die Abgrenzung<br />

zum 30.11.2011.<br />

(23) Laufende Verwaltung<br />

Die Honorare für die laufende Verwaltung entsprechen den<br />

Beträgen aus der Liquiditätsrechnung.<br />

(24) Technische Betreuung und Vermarktung<br />

Das dargestellte Honorar für die technische Betreuung und<br />

Vermarktung entspricht den Beträgen aus der Liquiditätsrechnung.<br />

(25) Sonstige Kosten<br />

Die sonstigen Kosten beinhalten den steuerlichen Aufwand<br />

für die Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung sowie die<br />

sonstigen Nebenkosten.<br />

(26) Gewerbesteuer<br />

Gewerbesteuer fällt laut Prognoserechnung im Jahr 2021<br />

mit Verkauf des Flugzeuges an.<br />

(27) Betriebsergebnis der Fondsgesellschaft<br />

Das Betriebsergebnis resultiert aus dem Saldo zwischen den<br />

Erträgen und Aufwendungen.<br />

(28) Außerbilanzielle Hinzurechnung<br />

(Gewerbesteuer)<br />

Die Gewerbesteuer kann seit dem Jahr 2008 steuerlich nicht<br />

mehr als abzugsfähige Betriebsausgabe geltend gemacht werden<br />

und ist daher außerbilanziell hinzuzurechnen (siehe hierzu<br />

auch das Kapitel „Steuerliche Grundlagen“ ab Seite 123).<br />

81


Exemplarische Darstellung der Rechnung für eine Beteiligung in Höhe von EUR 10.000 (PROGNOSE; Stand: 17.08.2011)<br />

Erläuterungen<br />

(29) Kapitaleinlage zuzüglich Agio<br />

Die Einzahlung der Kapitaleinlage zuzüglich 5 % Agio wird<br />

zum 30.11.2011 unterstellt.<br />

(30) Ausschüttungen / Entnahmen<br />

Abhängig von der Höhe des Liquiditätsüberschusses werden<br />

halbjährlich Ausschüttungen/Entnahmen (am 30.06. und<br />

30.12. eines jeden Jahres, erstmals zum 30.12.2011) getätigt.<br />

82 I Prognoserechnung<br />

2011 2012 2013 2014<br />

(29) Kapitaleinlage zuzüglich Agio 1) - 10.500<br />

(30) Ausschüttungen / Entnahmen 2) 77 925 925 925<br />

in % der Kapitaleinlage 2) 9,25 % 3) 9,25 % 9,25 % 9,25 %<br />

davon Kapitalrückzahlung 77 925 925 925<br />

davon Gewinnausschüttung 0 0 0 0<br />

Liquidität aus der Beteiligung (vor Steuern) - 10.423 925 925 925<br />

Kumulierte Liquidität (vor Steuern) - 10.423 - 9.498 - 8.573 - 7.648<br />

(31) Steuerliches Ergebnis des Investors unter Berücksichtigung<br />

außerbilanzieller Hinzurechnungen (Gewerbesteuer)<br />

- 66 - 506 -468 -426<br />

(32) Ausgleich mit anderen Einkünften 4) 0 0 0 0<br />

(33) Einkommensteuerwirkung (unter Berücksichtung von<br />

§15b EStG und Anwendung von § 35 EStG)<br />

0 0 0 0<br />

5)<br />

Liquidität aus der Beteiligung (nach Steuern) - 10.423 925 925 925<br />

Kumulierte Liquidität (nach Steuern)<br />

(34) Ausschüttungen / Entnahmen (nach Steuern)<br />

- 10.423 - 9.498 - 8.573 - 7.648<br />

in % der Kapitaleinlage 2) 9,25 % 3) 9,25 % 9,25 % 9,25 %<br />

(35) Haftungsvolumen 0 0 0 0<br />

(36) Anteiliges Fremdkapital 15.491 14.498 13.461 12.380<br />

Die vorstehenden Prognosezahlen stellen Jahresendwerte bzw. jahresweise aufsummierte Zahlungsströme dar.<br />

Angaben in Euro. Mögliche Rundungsdifferenzen durch EDV-bedingte Auf- und Abrundungen.<br />

1) Die Einzahlung der Kapitaleinlage zuzüglich 5 % Agio wurde zum 30.11.2011 unterstellt, eine abweichende Einzahlung wurde nicht berücksichtigt.<br />

2) Die prognostizierten Ausschüttungen / Entnahmen enthalten auch die Kapitalrückzahlung. Im Beitrittsjahr zeitanteilige Berechnung ab dem ersten Kalendertag des auf den Beitritt folgenden<br />

Monats.<br />

3) Der Investor erhält die Ausschüttungen / Entnahmen jeweils zeitanteilig für die Dauer seiner Beteiligung (2011) bzw. bis zum geplanten Verkauf des Flugzeuges (2021) unter Berücksichtigung<br />

der jeweiligen Ausschüttungstermine (30.06. und 30.12. eines Jahres).<br />

4) Aufgrund der Einschlägigkeit des § 15 b EStG können die anfänglichen steuerlichen Verluste des Investors aus dieser Beteiligung nur mit späteren positiven Einkünften aus derselben<br />

Einkunftsquelle (im Jahr 2021) verrechnet werden.<br />

5) Die Steuerzahlung aus dem zu versteuernden Gewinn wird im Jahr 2022 liquiditätswirksam angenommen. Die Versteuerung des nach Verrechnung mit dem Verlust gemäß § 15 b EStG<br />

verbleibenden Gewinnes des Jahres 2021 erfolgt unter Anwendung eines unterstellten (Grenz-)Steuersatzes von 42 % zuzüglich eines Solidaritätszuschlages in Höhe von 5,5 % bezogen<br />

auf die Steuerschuld. Hierbei wurde eine liquiditätswirksame Anrechnung des anteiligen Gewerbesteuermessbetrages nach § 35 EStG angenommen.<br />

Zusätzlich wird dargestellt, in welcher Höhe die Ausschüttungen/Entnahmen<br />

als Kapitalrückzahlung bzw. als Gewinnausschüttung<br />

zu klassifizieren sind.<br />

(31) Steuerliches Ergebnis des Investors<br />

unter Berücksichtigung außerbilanzieller<br />

Hinzurechnungen (Gewerbesteuer)<br />

Die steuerlichen Ergebnisse des Investors sind pro Kalenderjahr<br />

ausgewiesen. Sie stellen das auf den jeweiligen Betei -<br />

ligungsanteil im betreffenden Jahr entfallende steuerliche<br />

Ergebnis dar.


2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 Verkauf 2022 Summe<br />

925 925 925 925 925 925 516 10.064<br />

- 10.500<br />

18.983<br />

9,25 % 9,25 % 9,25 % 9,25 % 9,25 % 9,25 % 9,25 % 3) 100,6 % 189,8 %<br />

925 925 925 925 925 925 516 1.581 10.500<br />

0 0 0 0 0 0 0 8.483 8.483<br />

925 925 925 925 925 925 516 10.064 8.483<br />

- 6.723 - 5.798 - 4.873 - 3.948 - 3.023 - 2.098 - 1.581 8.483<br />

- 385 - 343 -298 - 250 - 202 - 151 - 157 12.518 9.267<br />

0 0 0 0 0 0 0 9.267 9.267<br />

0 0 0 0 0 0 0 - 3.278 - 3.278<br />

925 925 925 925 925 925 516 10.064 - 3.278 5.204<br />

- 6.723 - 5.798 - 4.873 - 3.948 - 3.023 - 2.098 - 1.581 8.483 5.204<br />

9,25 % 9,25 % 9,25 % 9,25 % 9,25 % 9,25 % 9,25 % 3) 100,6 % - 32,8 % 157,0 %<br />

0 0 0 0 100 100 100 100 100<br />

11.254 10.080 8.856 7.580 6.250 4.865 4.149 0<br />

(32) Ausgleich mit anderen Einkünften<br />

Aufgrund der Einschlägigkeit des §15b EStG können die<br />

anfänglichen steuerlichen Verluste des Investors aus dieser<br />

Beteiligung nur mit späteren positiven Einkünften aus<br />

derselben Einkunftsquelle (prognosegemäß im Jahr 2021)<br />

verrechnet werden.<br />

(33) Einkommensteuerwirkung (unter Berücksichti -<br />

gung von § 15b EStG und Anwendung von § 35 EStG)<br />

Unter Beachtung der Restriktionen des §15b EStG ergeben<br />

sich Einkommensteuerwirkungen aus der Versteuerung des<br />

Gewinnes im Jahr 2021. Die Steuerzahlung aus dem zu versteuernden<br />

Gewinn wurde im Jahr 2022 liquiditätswirksam<br />

angenommen. Die Versteuerung des nach Verrechnung mit<br />

dem Verlust gemäß §15b EStG verbleibenden Gewinns des<br />

Jahres 2021 erfolgt unter Anwendung eines unterstellten<br />

(Grenz-)Steuersatzes von 42 % zuzüglich eines Solidaritätszuschlags<br />

in Höhe von 5,5 % bezogen auf die Steuerschuld. Dabei<br />

wurde der erhöhte (Grenz-)Steuersatz aufgrund der sogenannten<br />

„Reichensteuer“ in der Prognoserechnung außer<br />

Betracht gelassen. Es wurde eine liquiditätswirksame Anrechnung<br />

des anteiligen Gewerbesteuermessbetrages nach<br />

83


§ 35 EStG angenommen (siehe auch im Kapitel „Steuerliche<br />

Grundlagen“ den Abschnitt „Steuerermäßigung bei gewerblichen<br />

Einkünften gemäß § 35 EStG“ auf Seite 128).<br />

(34) Ausschüttungen / Entnahmen (nach Steuern)<br />

In dieser Position wurden die Ausschüttungen / Entnahmen<br />

nach Berücksichtigung der auf Investorenebene zu leistenden<br />

Steuerzahlungen in Prozent bezogen auf die geleistete<br />

Kapitaleinlage dargestellt.<br />

84 I Prognoserechnung<br />

(35) Haftungsvolumen<br />

In den Jahren, in denen das Kapitalkonto der Investoren unter<br />

den Betrag der Haftsumme (1 % der Kapitaleinlage)<br />

sinkt, entsteht eine persönliche Haftung des Kommanditisten<br />

gemäß § 172 HGB. Dargestellt wird das Haftungsvolumen<br />

im jeweiligen Jahr.<br />

(36) Anteiliges Fremdkapital<br />

Ausgewiesen wird der je Investor anteilige Stand des langfristigen<br />

US-Dollar-Bankdarlehens zum Ende des Geschäftsjahres<br />

unter Berücksichtigung der kumulierten Tilgung<br />

(umgerechnet zum unterstellten Wechselkurs von 1 EUR =<br />

1,421 USD).


Frontansicht einer typgleichen Embraer 195 von Air Europa<br />

Foto: Thomas L. Fischer


Liquiditätsüberschuss<br />

Bei einer Betrachtung über den gesamten Prognosezeitraum<br />

erzielt der Investor bei einer beispielhaften Kapitaleinlage<br />

in Höhe von EUR 10.000 (zuzüglich Agio) einen Liquiditätsüberschuss<br />

vor Steuern in Höhe von EUR 8.483 bzw. EUR<br />

5.204 nach Steuern. Der Liquiditätsüberschuss setzt sich<br />

wie folgt zusammen:<br />

Wartungshalle in Palma de Mallorca mit einer typgleichen Embraer 195 (im Vordergrund) sowie einer Boeing B737-800 von Air Europa<br />

Foto: Thomas L. Fischer<br />

86 I Prognoserechnung<br />

Liquiditätsüberschuss für eine Kapitaleinlage<br />

in Höhe von EUR 10.000 (PROGNOSE; Stand: 17.08.2011)<br />

Kapitaleinlage und 5 % Agio - 10.500<br />

Laufende Ausschüttungen / Entnahmen<br />

(ohne Veräußerungserlös)<br />

8.919<br />

Veräußerungserlös im Jahr 2021 10.064<br />

Liquiditätsüberschuss (vor Steuern) 8.483<br />

Steuerwirkung gesamt 1) - 3.278<br />

Liquiditätsüberschuss (nach Steuern) 5.204<br />

Angaben in Euro. Mögliche Rundungsdifferenzen durch EDV-bedingte Auf- und Abrun -<br />

dungen.<br />

1) Die Steuerzahlung aus dem zu versteuernden Gewinn wurde im Jahr 2022 liquiditätswirksam<br />

angenommen. Die Versteuerung des nach Verrechnung mit dem Verlust<br />

gemäß §15b EStG verbleibenden Gewinnes des Jahres 2021 erfolgt unter Anwendung<br />

eines unterstellten (Grenz-) Steuersatzes von 42% zuzüglich eines Solidaritätszuschlages<br />

in Höhe von 5,5 % bezogen auf die Steuerschuld. Hierbei wurde eine liquiditätswirksame<br />

Anrechnung des anteiligen Gewerbesteuermessbetrages nach § 35 EStG angenommen.


Kumulierte Liquidität (vor Steuern)<br />

Die kumulierte Liquidität besteht anfänglich aus der geleisteten<br />

Kapitaleinlage und dem Agio und reduziert sich jährlich<br />

um die erhaltenen Ausschüttungen / Entnahmen. In der<br />

Nachsteuerbetrachtung erhöht sie sich zusätzlich jährlich<br />

um die Steuerwirkungen. Am Ende des Prognosezeitraums<br />

entspricht die kumulierte Liquidität dem Liquiditätsüberschuss<br />

aus der Beteiligung.<br />

Die Entwicklung der kumulierten Liquidität über die Laufzeit<br />

bei einer beispielhaften Kapitaleinlage in Höhe von EUR<br />

10.000 (zuzüglich Agio) und die Ausschüttungen / Entnahmen<br />

sowie die Steuerwirkungen bei der Nachsteuerbetrachtung<br />

sind in nachstehender Tabelle dargestellt:<br />

Kapitalflussrechnung für eine Kapitaleinlage in Höhe von EUR 10.000 zuzüglich Agio (PROGNOSE; Stand: 17.08.2011)<br />

Datum Kapital- Ausschüttungen/ Kumulierte Steuerwirkungen Kumulierte<br />

einlage und Entnahmen Liquidität (inklusive Anrechnung Liquidität<br />

Agio (vor Steuern) (vor Steuern) nach §35 EStG) (nach Steuern)<br />

30.11.2011 - 10.500 - 10.500 - 10.500<br />

30.12.2011 77 - 10.423 0 - 10.423<br />

30.06.2012 463 - 9.960 0 - 9.960<br />

30.12.2012 463 - 9.498 0 - 9.498<br />

30.06.2013 463 - 9.035 0 - 9.035<br />

30.12.2013 463 - 8.573 0 - 8.573<br />

30.06.2014 463 - 8.110 0 - 8.110<br />

30.12.2014 463 - 7.648 0 - 7.648<br />

30.06.2015 463 - 7.185 0 - 7.185<br />

30.12.2015 463 - 6.723 0 - 6.723<br />

30.06.2016 463 - 6.260 0 - 6.260<br />

30.12.2016 463 - 5.798 0 - 5.798<br />

30.06.2017 463 - 5.335 0 - 5.335<br />

30.12.2017 463 - 4.873 0 - 4.873<br />

30.06.2018 463 - 4.410 0 - 4.410<br />

30.12.2018 463 - 3.948 0 - 3.948<br />

30.06.2019 463 - 3.485 0 - 3.485<br />

30.12.2019 463 - 3.023 0 - 3.023<br />

30.06.2020 463 - 2.560 0 - 2.560<br />

30.12.2020 463 - 2.098 0 - 2.098<br />

30.06.2021 463 - 1.635 0 - 1.635<br />

21.07.2021 10.118 8.483 0 8.483<br />

01.07.2022 0 8.483 - 3.278 5.204<br />

Summe - 10.500 18.983 - 3.278<br />

Angaben in Euro. Mögliche Rundungsdifferenzen durch EDV-bedingte Auf- und Abrun dungen.<br />

87


Typgleiche Embraer 195 von Air Europa


Foto: Thomas L. Fischer


Sensitivitätsanalysen<br />

Abweichungen von der Prognose<br />

Wesentlich für den wirtschaftlichen Erfolg der Beteiligung ist<br />

insbesondere der Verkaufspreis des Flugzeuges (sowohl bei<br />

regulärer Beendigung des Leasingvertrages als auch bei<br />

einem Ausfall des Leasingnehmers während der Vertragslaufzeit)<br />

sowie der US-Dollar/Euro-Wechselkurs. Bei der<br />

Nachsteuerbetrachtung ist zusätzlich der Steuersatz von<br />

Bedeutung. Die Prognoserechnung basiert auf Annahmen<br />

hinsichtlich dieser Parameter. Daher sollen die nachstehenden<br />

Sensitivitätsanalysen beispielhaft auf zeigen, wie das Ergebnis<br />

der Beteiligung durch veränderte Annahmen hinsichtlich<br />

der genannten Parameter beeinflusst wird.<br />

Zu beachten ist, dass sich – abweichend von der hier vorgenommenen<br />

isolierten Betrachtung – verschiedene Einflussfaktoren<br />

gleichzeitig verändern können oder dass die Veränderung<br />

eines Einflussfaktors Veränderungen weiterer<br />

Einflussfaktoren nach sich ziehen kann, wodurch das Ergebnis<br />

der isolierten Betrachtung verstärkt oder ausgeglichen<br />

werden kann.<br />

Die Sensitivitätsanalysen sollen dem Investor eine eigene<br />

Einschätzung auf Basis der dargestellten Szenarien ermöglichen.<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass die beispielhaft<br />

angenommenen Veränderungen nicht die jeweils maximal<br />

denkbaren Veränderungen darstellen. Es sind auch höhere<br />

Abweichungen mit entsprechenden Auswirkungen auf das<br />

prognostizierte Beteiligungsergebnis möglich (siehe hierzu<br />

das Kapitel „Risiken der Vermögensanlage“ ab Seite 12).<br />

Als Maßstab für die Vergleichbarkeit mit der Prognose -<br />

rechung werden der jeweilige Liquiditätsüberschuss (vor<br />

und nach Steuern) sowie die IRR- Rendite p. a. (nach Steuern)<br />

inklusive des dabei jeweils kalkulatorisch gebundenen Kapitals<br />

verwendet. Vor diesem Hintergrund wird im folgenden<br />

Abschnitt zunächst die verwendete Renditeberechnungsmethode<br />

erläutert. Anschließend werden exemplarische<br />

Prognoseabweichungen dargestellt (Sensitivitätsanalysen).<br />

90 I Sensitivitätsanalysen<br />

Renditeberechnungsmethode –<br />

Methode des internen Zinsfußes<br />

(IRR-Methode)<br />

Bei der im Kapitel „Prognoserechnung“ dargestellten<br />

Liquiditätsbetrachtung zur Beschreibung des Anlageerfolges<br />

der Beteiligung handelt es sich um ein rein statisches<br />

Verfahren, bei dem die Zeitpunkte der Liquiditätszu- und<br />

-abflüsse nicht berücksichtigt werden. Die Berücksichtigung<br />

dieser Zeitpunkte ist jedoch mitentscheidend für die Beurteilung<br />

der tatsächlichen Rentabilität der Beteiligung, da die<br />

Liquiditätszuflüsse zu einem früheren Zeitpunkt unter<br />

anderem aufgrund der verzinslichen Wiederanlagemöglichkeit<br />

und der Inflation mehr wert sind als zu einem späteren<br />

Zeitpunkt. Aus diesem Grund wird im Rahmen der Sensitivitätsanalysen<br />

zusätzlich die Rendite nach der IRR-Methode<br />

(im Folgenden „IRR-Rendite“; IRR steht dabei für „Internal<br />

Rate of Return“ bzw. „Interner Zinsfuß“) dargestellt.<br />

Bei der IRR-Methode, einem Verfahren der dynamischen<br />

Investitionsrechnung, handelt es sich um eine für geschlossene<br />

Fonds und ähnliche Kapitalanlageformen häufig verwendete<br />

Renditeberechnungsmethode, die finanzmathematische<br />

Kenntnisse erfordert. Die IRR-Rendite eignet sich<br />

jedoch nur eingeschränkt für einen Vergleich der Vorteilhaftigkeit<br />

solcher Kapitalanlagen; dies ist nur unter Einbeziehung<br />

des Kapitalbindungsverlaufs, des Liquiditätsüberschusses<br />

und der Anlagedauer der jeweiligen Investition möglich.<br />

Zudem sollte die IRR-Rendite nicht das einzige Kriterium für<br />

eine Investitionsentscheidung sein; der potenzielle Investor<br />

sollte alle Eigenschaften des Beteiligungsangebotes (siehe<br />

hierzu auch das Kapitel „Risiken der Vermögensanlage“ ab<br />

Seite 12) in seine Investitionsentscheidung einbeziehen.<br />

Bei der IRR-Methode wird die Ertragskraft der Beteiligung<br />

nicht statisch als Überschuss der Ausschüttungen / Entnahmen<br />

über die Kapitaleinlage dargestellt, sondern unter<br />

Berücksichtigung der zeitlichen Komponente als (rechnerische<br />

bzw. interne) Verzinsung des jeweils in der Beteiligung


kalkulatorisch gebundenen Kapitals. Das kalkulatorisch<br />

gebundene Kapital ändert sich im Verlauf der Beteiligung<br />

(z. B. durch Ausschüttungen / Entnahmen). Die IRR-Rendite<br />

beziffert daher nicht die Verzinsung der tatsächlich gezeichneten<br />

Kapitaleinlage, sondern des jeweils kalkulatorisch<br />

gebundenen Kapitals.<br />

Bei der Renditeberechnung für die Investoren werden folgende<br />

Zahlungszeitpunkte unterstellt:<br />

Einzahlung des gesamten Eigenkapitals (Kommanditkapital<br />

und Agio) zum 30.11.2011<br />

Ausschüttungen / Entnahmen jeweils zum 30.06. und<br />

30.12. eines Jahres, erstmals zum 30.12.2011<br />

Ausschüttung /Entnahme des Veräußerungserlöses zum<br />

21.07.2021<br />

Steuerwirkung aus dem Veräußerungsgewinn zum<br />

01.07.2022.<br />

Auf Basis der prognostizierten Ergebnisse der Fondsgesellschaft<br />

ergibt sich damit für den Investor bezogen auf die<br />

Summe aus Kapitaleinlage und Agio (in Höhe von 5 % der<br />

Kapitaleinlage) eine IRR-Rendite vor Steuern von rund 8,7%<br />

p. a. bzw. eine IRR-Rendite nach Steuern von rund 6,3 % p. a.<br />

Das durchschnittlich gebundene Kapital beträgt EUR 10.104<br />

(vor Steuern) bzw. EUR 7.792 (nach Steuern).<br />

Zum besseren Verständnis soll die IRR-Methode nachfolgend<br />

anhand eines Vergleichs mit einem gedachten / fiktiven<br />

Sparkonto erläutert werden. Dieser Vergleich bezieht<br />

sich lediglich auf die Berechnungsweise, nicht aber auf die<br />

Sicherheit der Anlage.<br />

Bei einem Sparkonto ist der Zinssatz regelmäßig fest vereinbart.<br />

Verzinst wird immer nur der jeweils aktuelle Kontostand.<br />

Der Kontostand erhöht sich, wenn Einzahlungen auf<br />

das Konto geleistet werden oder die vereinbarten Zinsen<br />

dem Konto gutgeschrieben werden. Er vermindert sich,<br />

sobald Beträge vom Konto ausgezahlt werden.<br />

Auch ein geschlossener Fonds wie das vorliegende Beteiligungsangebot<br />

kann entsprechend betrachtet werden, wobei<br />

die Leistung der Kapitaleinlage und des Agios (und bei der<br />

Nachsteuerbetrachtung die Steuerzahlungen) die Einzahlungen<br />

auf das „Sparkonto“ darstellen und dementsprechend<br />

der Erhalt der Ausschüttungen/Entnahmen die Auszahlungen<br />

vom „Sparkonto“.<br />

Anders als bei einem Sparkonto ist bei geschlossenen Fonds<br />

nicht die Verzinsung festgelegt, sondern die Ausschüttungen<br />

/ Entnahmen sind abhängig von der Höhe der jeweils<br />

erwirtschafteten Ergebnisse und der verfügbaren Liquidität.<br />

Legt man eine beispielhafte Einlage von EUR 10.500 (inklu -<br />

sive 5 % Agio) auf ein „Sparkonto“ und will die prognosti -<br />

zierten Gesamtausschüttungen / -entnahmen in Höhe von<br />

EUR 18.983 (vor Steuern) über die Laufzeit des Beteiligungsangebotes<br />

verteilt entnehmen, dann müssen die anfäng -<br />

liche Einlage und die späteren Kontostände – das jeweils<br />

kalkulatorisch gebundene Kapital – entsprechend verzinst<br />

werden.<br />

91


Analog können bei dem vorliegenden Beteiligungsangebot<br />

bei einem Zinssatz von rund 8,7 % p. a. auf den jeweiligen<br />

Kontostand des fiktiven „Sparkontos“ bzw. auf das jeweils<br />

Berechnungsbeispiel vor Steuern (PROGNOSE; Stand: 17.08.2011)<br />

92 I Sensitivitätsanalysen<br />

kalkulatorisch gebundene Kapital die prognostizierten Ausschüttungen<br />

/ Entnahmen zu den genannten Zeitpunkten<br />

getätigt werden (siehe nachfolgende Tabelle):<br />

Datum Kapital- Ausschüttungen/ rechnerische Kontostand des<br />

einlage Entnahmen Verzinsung Sparkontos/<br />

und Agio (interner Zinsfuß: kalkulatorisch<br />

rund 8,7 % p. a.) gebundenes Kapital<br />

30.11.2011 10.500 10.500<br />

30.12.2011 - 77 72 10.495<br />

30.06.2012 - 463 448 10.481<br />

30.12.2012 - 463 448 10.466<br />

30.06.2013 - 463 445 10.449<br />

30.12.2013 - 463 446 10.433<br />

30.06.2014 - 463 443 10.413<br />

30.12.2014 - 463 445 10.396<br />

30.06.2015 - 463 442 10.375<br />

30.12.2015 - 463 443 10.356<br />

30.06.2016 - 463 442 10.336<br />

30.12.2016 - 463 442 10.315<br />

30.06.2017 - 463 438 10.290<br />

30.12.2017 - 463 440 10.268<br />

30.06.2018 - 463 436 10.241<br />

30.12.2018 - 463 438 10.216<br />

30.06.2019 - 463 434 10.188<br />

30.12.2019 - 463 435 10.161<br />

30.06.2020 - 463 434 10.132<br />

30.12.2020 - 463 433 10.103<br />

30.06.2021 - 463 429 10.069<br />

21.07.2021 - 10.118 48 0<br />

Summe 10.500 - 18.983 8.483<br />

Angaben in Euro. Mögliche Rundungsdifferenzen durch EDV-bedingte Auf- und Abrun dungen.<br />

Dies bedeutet, dass sich die IRR-Rendite der prognostizierten<br />

Zahlungsreihe auf rund 8,7 % p. a. (vor Steuern) beläuft.<br />

Genau bei diesem Zinssatz wird der Liquiditätsüberschuss<br />

von EUR 8.483 als Zinszahlung auf das jeweils kalkulatorisch<br />

gebundene Kapital (Kontostand) über die Laufzeit der<br />

Beteiligung verteilt. Das durchschnittlich kalkulatorisch<br />

gebundene Kapital beträgt in diesem Berechnungsbeispiel<br />

EUR 10.104.


Der Liquiditätsüberschuss lässt sich auch darstellen als das<br />

durchschnittlich gebundene Kapital multipliziert mit der<br />

IRR-Rendite über die Fondslaufzeit:<br />

Liquiditätsüberschuss vor Steuern<br />

(PROGNOSE; Stand: 17.08.2011)<br />

Liquiditäts- Durchschnittlich IRR-Rendite Zeitraum<br />

überschuss gebundenes (vor Steuern)<br />

(vor Steuern) Kapital<br />

EUR 8.483 = EUR 10.104 x 8,7 % x 9,65 Jahre<br />

Mögliche Rundungsdifferenzen durch EDV-bedingte Auf- und Abrun dungen.<br />

Mathematisch ausgedrückt wird bei der IRR-Methode der -<br />

jenige Abzinsungssatz (Interner Zinsfuß; IRR-Rendite) ermittelt,<br />

bei dem die Summe der Barwerte aller zu verschiedenen<br />

Zeitpunkten anfallenden Ein- und Auszahlungen gleich<br />

groß ist und damit zu einem Kapitalwert von Null führt.<br />

Barwert und Kapitalwert sind Begriffe aus der Finanzmathematik.<br />

Der Barwert entspricht dem Wert, den eine zukünftig<br />

angenommene Zahlung bei einem gegebenen Abzinsungssatz<br />

zum Zeitpunkt der Investition besitzt. Der Kapitalwert<br />

einer Investition ist die Summe der Barwerte aller durch diese<br />

Investition verursachten Zahlungen (Ein- und Auszahlungen).<br />

Die IRR-Rendite nach Steuern wird rechnerisch gemäß derselben<br />

Methodik ermittelt wie die IRR-Rendite vor Steuern.<br />

Es fließen in die Berechnung jedoch zusätzlich die Steuerwirkungen<br />

ein. Die IRR-Rendite nach Steuern beträgt bei<br />

dieser Beteiligung prognosegemäß rund 6,3 % p. a. auf das<br />

jeweils kalkulatorisch gebundene Kapital. Das durchschnittlich<br />

gebundene Kapital beträgt hierbei EUR 7.792.<br />

Liquiditätsüberschuss nach Steuern<br />

(PROGNOSE; Stand: 17.08.2011)<br />

Liquiditäts- Durchschnittlich IRR-Rendite Zeitraum<br />

überschuss gebundenes (nach Steuern)<br />

(nach Steuern) Kapital<br />

EUR 5.204 = EUR 7.792 x 6,3 % x 10,59 Jahre<br />

Mögliche Rundungsdifferenzen durch EDV-bedingte Auf- und Abrun dungen.<br />

Analyse möglicher<br />

Prognoseabweichungen<br />

Am Beispiel einer Kapitaleinlage von EUR 10.000 (zuzüglich<br />

5 % Agio) wird nachfolgend exemplarisch aufgezeigt, welche<br />

Auswirkungen es für die Beteiligung des Investors hat, wenn<br />

bestimmte Parameter von ihren prognostizierten Werten<br />

abweichen. Dabei werden die erfolgsabhängigen Vergütungen<br />

berücksichtigt (siehe hierzu im Kapitel „Vertragliche<br />

Grundlagen“ ab Seite 116).<br />

Verkaufspreis<br />

Die Prognoserechnung unterstellt einen Verkauf des Flugzeuges<br />

zu einem Preis in Höhe von umgerechnet rund<br />

EUR 13,3 Mio. Dieser liegt unter dem auf Seite 58 dargestellten<br />

gutachterlichen Mid-Case-Wert in Höhe von umgerechnet<br />

rund EUR 13,7 Mio. (jeweils kalkulatorisch unterstellter<br />

Wechselkurs 1 EUR = 1,467 USD).<br />

Sofern der tatsächliche Verkaufspreis zum unterstellten Verkaufszeitpunkt<br />

im Juli 2021 über oder unter dem kalkulierten<br />

Wert liegt, ergeben sich die nachstehend dargestellten<br />

Liquiditätsüberschüsse bzw. Renditen.<br />

Verkaufspreis (Abweichungen zur Prognose)<br />

Liquiditätsüberschuss (vor/nach Steuern) in EUR<br />

12.000<br />

10.000<br />

8.000<br />

6.000<br />

4.000<br />

2.000<br />

0<br />

5.759<br />

3.534<br />

4,6 %<br />

(7.177)<br />

7.121<br />

4.369<br />

5,5 %<br />

(7.489)<br />

8.483<br />

5.204<br />

6,3 %<br />

(7.792)<br />

9.152<br />

5.615<br />

IRR-Rendite (nach Steuern) p. a.<br />

(durchschnittlich gebundenes Kapital in EUR)<br />

6,7 %<br />

(7.938)<br />

9.822<br />

6.025<br />

7,0 %<br />

(8.082)<br />

- 20 % - 10 % PROGNOSE + 10 % + 20 %<br />

Änderung Verkaufspreis in %<br />

93


Verkaufspreis bei Ausfall des Leasingnehmers<br />

Die Prognoserechnung unterstellt eine Laufzeit des Leasingvertrages<br />

von zehn Jahren ab Auslieferung. Nachfolgend soll<br />

dargestellt werden, welche Auswirkungen die Höhe des<br />

erzielbaren Verkaufspreises bei einem vorzeitigen Ausfall des<br />

Leasingnehmers hat. Dabei wurden nachfolgende Prämissen<br />

unterstellt: Der Leasingnehmer fällt im vierten Quartal des<br />

Jahres 2016 aus (fünf Jahre nach dem in der Prognoserechnung<br />

unterstellten Beitrittstermin der Investoren; d. h. etwa<br />

nach der Hälfte des Planungszeitraumes). Es wird ein Verkauf<br />

des Flugzeuges nach einer Vermarktungsphase von drei<br />

Monaten und zusätzlich der Anfall von Standzeitkosten in<br />

Höhe von insgesamt umgerechnet rund EUR 369.000 unterstellt<br />

sowie das von Air Europa bei Mietbeginn geleistete<br />

Deposit in Höhe von rund USD 1,1 Mio. einkalkuliert.<br />

Der prognostizierte Verkaufspreis für das Flugzeug beträgt<br />

umgerechnet rund EUR 15,5 Mio. Neben den gutachterlichen<br />

Mid-Case-Werten (siehe hierzu im Kapitel „Hersteller<br />

und Flugzeug“ den Abschnitt „Wertgutachten“ ab Seite 58)<br />

wird dabei unterstellt, dass der Leasingnehmer seinen vertraglichen<br />

Verpflichtungen nicht vollständig nachkommt.<br />

Sofern der tatsächliche Verkaufspreis im Jahr 2017 über<br />

oder unter dem kalkulierten Wert liegt, ergeben sich die<br />

nachstehend dargestellten Liquiditätsüberschüsse bzw.<br />

Renditen (jeweils kalkulatorisch unterstellter Wechselkurs<br />

1 EUR = 1,467 USD).<br />

94 I Sensitivitätsanalysen<br />

Verkaufspreis bei Ausfall des Leasingnehmers<br />

(Abweichungen zur Prognose)<br />

Liquiditätsüberschuss (vor/nach Steuern) in EUR<br />

10.000<br />

8.000<br />

6.000<br />

4.000<br />

2.000<br />

0<br />

- 2.000<br />

- 1,9 %<br />

(4.021)<br />

- 829<br />

- 1.494<br />

IRR-Rendite (nach Steuern) p. a.<br />

(durchschnittlich gebundenes Kapital in EUR)<br />

0,3 %<br />

(4.148)<br />

178<br />

138<br />

2,4 %<br />

(4.283)<br />

1.802<br />

1.107<br />

- 20 % - 10 % Rund EUR<br />

15,5 Mio.<br />

Mid Case nach<br />

5 Jahren<br />

4,2%<br />

(4.409)<br />

3.230<br />

1.982<br />

Änderung Verkaufspreis in %<br />

5,9 %<br />

(4.534)<br />

4.657<br />

2.857<br />

8.483<br />

6,3 %<br />

(7.792)<br />

5.204<br />

+ 10 % + 20 % Basisfall<br />

(PROGNOSE)<br />

9,65 Jahre Laufzeit<br />

Mid Case


Wechselkurs<br />

Da Flugzeuge grundsätzlich in US-Dollar gehandelt werden,<br />

besteht ein entsprechender Einfluss des US-Dollar/Euro-<br />

Wechselkurses auf die Rendite der Beteiligung. Jedoch wurde<br />

mit dem Leasingnehmer Air Europa vereinbart, dass während<br />

der Laufzeit des Leasingvertrages der auf das Eigen -<br />

kapital entfallende Teil der Leasingrate in Euro zu zahlen ist,<br />

so dass während dieser Zeit eine Änderung des US-Dollar/<br />

Euro-Wechselkurses nicht zu Prognoseabweichungen führt.<br />

Sollte der US-Dollar/Euro-Wechselkurs zum Zeitpunkt der<br />

Flugzeugveräußerung über oder unter dem unterstellten<br />

US-Dollar/Euro-Wechselkurs von 1 EUR = 1,467 USD liegen,<br />

so ergeben sich die nachstehend dargestellten Liquiditätsüberschüsse<br />

bzw. Renditen.<br />

Wechselkurs (Abweichungen zur Prognose)<br />

Liquiditätsüberschuss (vor/nach Steuern) in EUR<br />

12.000<br />

10.000<br />

8.000<br />

6.000<br />

4.000<br />

2.000<br />

0<br />

6.825<br />

4.188<br />

5,3 %<br />

(7.422)<br />

1 EUR =<br />

1,7604 USD<br />

7.579<br />

4.650<br />

5,8 %<br />

(7.592)<br />

1 EUR =<br />

1,6137 USD<br />

8.483<br />

5.204<br />

6,3 %<br />

(7.792)<br />

1 EUR =<br />

1,467 USD<br />

(PROGNOSE)<br />

9.587<br />

5.881<br />

IRR-Rendite (nach Steuern) p. a.<br />

(durchschnittlich gebundenes Kapital in EUR)<br />

6,9 %<br />

(8.032)<br />

1 EUR =<br />

1,3203 USD<br />

Änderung Wechselkurs<br />

10.968<br />

6.728<br />

7,6 %<br />

(8.324)<br />

1 EUR =<br />

1,1736 USD<br />

Steuersatz<br />

Bei der Nachsteuerbetrachtung spielt der (Grenz-)Steuersatz<br />

des Investors eine wesentliche Rolle. In der Prognoserechnung<br />

ist durchgehend der Spitzensteuersatz (ohne Reichensteuer)<br />

von 42 % zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag unterstellt.<br />

Abweichungen von diesem Steuersatz ergeben die<br />

nachfolgend dargestellten Auswirkungen auf den Liquiditätsüberschuss<br />

bzw. die Rendite.<br />

Steuersatz (Abweichungen zur Prognose)<br />

Liquiditätsüberschuss (vor/nach Steuern) in EUR<br />

9.000<br />

8.000<br />

7.000<br />

6.000<br />

5.000<br />

4.000<br />

3.000<br />

2.000<br />

1.000<br />

0<br />

8.483 8.483 8.483 8.483 8.483<br />

4.911<br />

6,1 %<br />

(7.657)<br />

5.204<br />

6,3 %<br />

(7.792)<br />

45 % * 42 % *<br />

(PROGNOSE)<br />

5.595<br />

6,6 %<br />

(7.970)<br />

5.889<br />

IRR-Rendite (nach Steuern) p. a.<br />

(durchschnittlich gebundenes Kapital in EUR)<br />

* jeweils zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag<br />

6,9 %<br />

(8.101)<br />

6.182<br />

7,1 %<br />

(8.231)<br />

38 % * 35 % * 32 % *<br />

Änderung Steuersatz<br />

95


Frontansicht einer typgleichen Embraer 195 von Air Europa


Foto: Thomas L. Fischer


Gesellschaftsrechtliche Struktur<br />

Die Investoren dieser Vermögensanlage beteiligen sich mittelbar<br />

an einem Flugzeug des Typs Embraer 195. Die nachfolgenden<br />

Darstellungen geben einen Überblick über die<br />

gesellschaftsrechtliche Struktur der Beteiligung. Es handelt<br />

sich hierbei um eine Zusammenfassung, die jedoch nicht<br />

die sorgfältige Prüfung des gesamten Beteiligungsange -<br />

botes einschließlich der Zeichnungsunterlagen durch den<br />

Investor ersetzt.<br />

Beteiligungsstruktur<br />

Vereinfachte Darstellung der Beteiligungsstruktur<br />

GOAL P 23 <strong>GmbH</strong><br />

Geschäftsführender<br />

Komplementär<br />

ohne Einlage<br />

1) Je nach Wahl des Investors.<br />

98 I Gesellschaftsrechtliche Struktur<br />

Investor<br />

GOAL Verwaltungsgesellschaft<br />

mbH&Co.<br />

Projekt Nr. 47 KG<br />

(Fondsgesellschaft)<br />

TERTIA ZWEITE<br />

Beteiligungstreuhand<br />

<strong>GmbH</strong><br />

Eigentum<br />

Kommanditist 1)<br />

Treugeber 1)<br />

Treuhandkommanditist<br />

Fondsgesellschaft / Emittent<br />

Angaben zum Emittenten<br />

Fondsgesellschaft und Emittent dieser Vermögensanlage:<br />

GOAL Verwaltungsgesellschaft mbH & Co.<br />

Projekt Nr. 47 KG<br />

Firma, Sitz GOAL Verwaltungsgesellschaft mbH & Co.<br />

Projekt Nr. 47 KG, Grünwald<br />

Geschäftsanschrift Tölzer Straße 15, 82031 Grünwald<br />

Rechtsform Kommanditgesellschaft<br />

Rechtsordnung unterliegt deutschem Recht<br />

Handelsregister HRA 92536<br />

Amtsgericht München<br />

Datum der Gründung 25.06.2008<br />

Tag der ersten Eintragung 04.07.2008<br />

Dauer der Gesellschaft auf unbestimmte Zeit errichtet<br />

Gegenstand des Der An- und Verkauf von Luftfahrzeugen<br />

Unternehmens sowie deren Verwaltung, Nutzung, Ver-<br />

(zugleich wichtigster mietung, Leasing und Verwertung. Zu<br />

Tätigkeitsbereich) diesem Zweck können auch Beteiligungen<br />

an anderen Gesellschaften eingegangen<br />

werden. Die Gesellschaft ist berechtigt,<br />

alle mit dem Unternehmensgegenstand<br />

im Zusammenhang stehenden<br />

Persönlich haftender<br />

Geschäfte vorzunehmen, die der Erreichung<br />

des Unternehmensgegenstandes<br />

unmittelbar oder mittelbar dienen; ausgenommen<br />

sind Tätigkeiten oder Geschäfte,<br />

die in §34c der Gewerbeordnung aufgeführt<br />

sind, oder die als Unternehmensgegenstand<br />

sonst staatlicher Genehmigung<br />

oder Erlaubnis bedürfen.<br />

GOAL German Operating Aircraft<br />

Gründungsgesellschafter Leasing <strong>GmbH</strong><br />

Gründungskommanditist GOAL German Operating Aircraft<br />

Leasing <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />

Persönlich haftender GOAL German Operating Aircraft<br />

und geschäftsführender<br />

Gesellschafter<br />

Leasing Projekt Nr. 23 <strong>GmbH</strong><br />

Mitglieder der Michael Radunz, Christian Schloemann<br />

Geschäftsführung in ihrer Funktion als Geschäftsführer<br />

des persönlich haftenden und<br />

geschäftsführenden Gesellschafters<br />

Geschäftsanschrift im Sinne von<br />

§ 12 Absatz 1 Nr. 1 der Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung:<br />

Tölzer Straße 15, 82031 Grünwald<br />

Kommanditist URGO Verwaltungsgesellschaft mbH<br />

Künftige weitere Treuhandkommanditist; neu<br />

Gesellschafter beitretende Kommanditisten


Die Fondsgesellschaft ist zum Zeitpunkt der <strong>Prospekt</strong>aufstellung<br />

ein Tochterunternehmen der <strong>KGAL</strong> im Sinne des<br />

§ 18 Aktiengesetz („Konzern und Konzernunternehmen“) in<br />

Verbindung mit den §§ 290 ff. Handelsgesetzbuch1) . Mit<br />

sukzessivem Beitritt der Investoren ändern sich Umfang und<br />

Zuordnung der Kapitalanteile und Stimmrechte und damit<br />

die Grundlagen der konzernmäßigen Zurechnung der<br />

Fondsgesellschaft. Unter welchen Umständen sich bei der<br />

Rechtsform der <strong>GmbH</strong> & Co. KG die konzernmäßige Zuordnung<br />

ändert, ist in Rechtsprechung und Literatur nicht<br />

geklärt.<br />

Der Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft ist ab Seite<br />

136 abgedruckt. Er weicht in allen wesentlichen Punkten<br />

von der gesetzlichen Regelung zur Kommanditgesellschaft<br />

ab, siehe die Übersicht im Anschluss an den Gesellschafts -<br />

vertrag auf Seite 149.<br />

1) Die <strong>KGAL</strong> stellt einen befreienden Konzernabschluss nach den internationalen Rechnungslegungsstandards<br />

der IFRS auf.<br />

Gründungsgesellschafter und derzeitige<br />

Gesellschafter des Emittenten<br />

Persönlich haftender Gründungsgesellschafter der Fondsgesellschaft<br />

ist die GOAL German Operating Aircraft Leasing<br />

<strong>GmbH</strong> (im Folgenden „GOAL <strong>GmbH</strong>“):<br />

GOAL German Operating Aircraft Leasing <strong>GmbH</strong><br />

Firma GOAL German Operating Aircraft Leasing <strong>GmbH</strong><br />

Sitz München<br />

Geschäftsanschrift Tölzer Straße 15, 82031 Grünwald<br />

Rechtsform <strong>GmbH</strong><br />

Handelsregister HRB 118934<br />

Amtsgericht München<br />

Tag der ersten Eintragung 22.12.1997<br />

Gegenstand des Erwerb, Verleasen und Veräußerung von<br />

Unternehmens Fluggerät und anderen dem Luftverkehr<br />

dienenden Anlagegegenständen sowie<br />

diesen Zweck fördernde Tätigkeiten einschließlich<br />

der Beteiligung an entsprechenden<br />

Unternehmen. Die Gesellschaft<br />

ist berechtigt, die Geschäftsführung und<br />

Vertretung anderer Gesellschaften auch<br />

als persönlich haftende Gesellschafterin<br />

zu übernehmen. In diesem Zusammenhang<br />

ist sie berechtigt, im Sinne von §34c<br />

Absatz 1 Nr. 1 (a) der Gewerbeordnung<br />

den Abschluss von Verträgen über Darlehen<br />

zu vermitteln oder die Gelegenheit<br />

zum Abschluss solcher Verträge nachzuweisen.<br />

Stammkapital EUR 51.129,20<br />

Gesellschafter AIRCON Leasing <strong>GmbH</strong>, Grünwald<br />

(100%ige Tochtergesellschaft der <strong>KGAL</strong>; 60%)<br />

Lufthansa Commercial Holding <strong>GmbH</strong>, Köln (40%)<br />

Geschäftsführer Michael Radunz, Christian Schloemann<br />

Beide geschäftsansässig:<br />

Tölzer Straße 15, 82031 Grünwald<br />

Weitere Funktionen Persönlich haftender Gesellschafter des<br />

Asset-Managers GOAL German Operating<br />

Aircraft Leasing <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />

Er leistet keine Einlage und ist am Vermögen sowie am Ergebnis<br />

der Fondsgesellschaft nicht beteiligt.<br />

Mit Vertrag vom 31.05.2011 ist die GOAL <strong>GmbH</strong> aus der<br />

Fondsgesellschaft ausgeschieden, nachdem die GOAL German<br />

Operating Aircraft Leasing Projekt Nr. 23 <strong>GmbH</strong>, als<br />

persönlich haftender Gesellschafter (im Folgenden „persön-<br />

99


lich haftender Gesellschafter“ oder „geschäftsführender<br />

Gesellschafter“ oder „GOAL P 23 <strong>GmbH</strong>“) in die Fondsgesellschaft<br />

eingetreten ist.<br />

Die GOAL P 23 <strong>GmbH</strong> ist nunmehr persönlich haftender und<br />

geschäftsführender Gesellschafter der Fondsgesellschaft:<br />

GOAL German Operating Aircraft Leasing<br />

Projekt Nr. 23 <strong>GmbH</strong><br />

Firma GOAL German Operating Aircraft<br />

Leasing Projekt Nr. 23 <strong>GmbH</strong><br />

Sitz Grünwald<br />

Geschäftsanschrift Tölzer Straße 15, 82031 Grünwald<br />

Rechtsform <strong>GmbH</strong><br />

Handelsregister HRB 181837<br />

Amtsgericht München<br />

Tag der ersten Eintragung 14.10.2009<br />

Gegenstand des Unmittelbarer oder mittelbarer Erwerb,<br />

Unternehmens Umbau, Vermieten, Verleasen, Verwaltung<br />

und Verwertung von Mobilien, insbesondere<br />

von Fluggeräten, deren Zubehör und<br />

von anderen dem Luftverkehr dienenden<br />

Gegenständen, Eingehen von Beteiligungen<br />

zu diesem Zweck, sowie alle Tätigkeiten<br />

und Geschäfte, die damit im Zusammenhang<br />

stehen; ausgenommen sind<br />

Tätigkeiten oder Geschäfte, die in §34c<br />

GewO aufgeführt sind oder die als Unternehmensgegenstand<br />

sonst staatlicher<br />

Stammkapital<br />

Genehmigung bedürfen. Darüber hinaus<br />

verwaltet die Gesellschaft ihr eigenes Vermögen.<br />

EUR 25.000<br />

davon eingezahlt: EUR 12.500<br />

davon ausstehend: EUR 12.500<br />

Gesellschafter GOAL German Operating Aircraft<br />

Leasing <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />

Geschäftsführer Michael Radunz, Christian Schloemann<br />

Beide geschäftsansässig:<br />

Tölzer Straße 15, 82031 Grünwald<br />

Sie leistet ebenfalls keine Einlage und ist am Vermögen<br />

sowie am Ergebnis der Fondsgesellschaft nicht beteiligt.<br />

Der persönlich haftende Gesellschafter ist allein zur<br />

Geschäftsführung und zur Vertretung der Fondsgesellschaft<br />

berechtigt und verpflichtet (siehe § 12 Ziffer 1 Gesellschafts-<br />

100 I Gesellschaftsrechtliche Struktur<br />

vertrag). Die Geschäftsführungsbefugnis erstreckt sich auf<br />

die Vornahme aller Handlungen, die zum gewöhnlichen<br />

Geschäftsbetrieb der Fondsgesellschaft gehören. Andere<br />

Handlungen kann der persönlich haftende Gesellschafter nur<br />

mit Zustimmung der Gesellschafter vornehmen (siehe § 12<br />

Ziffer 3 und § 13 Gesellschaftsvertrag). Außerdem erfolgt die<br />

Liquidation der Fondsgesellschaft durch den persönlich haftenden<br />

Gesellschafter oder durch einen von ihm zu bestellenden<br />

Liquidator (siehe § 16 Ziffer 1 Gesellschaftsvertrag).<br />

Schadenersatzansprüche aus dem Gesellschaftsverhältnis<br />

gegen den geschäftsführenden Gesellschafter bestehen<br />

lediglich bei grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzungen<br />

(siehe hierzu § 12 Ziffer 5 Gesellschaftsvertrag).<br />

Grundsätzlich haftet der persönlich haftende Gesellschafter<br />

einer Kommanditgesellschaft unbeschränkt. Abweichend von<br />

dieser gesetzlichen Regelung haftet vorliegend der persönlich<br />

haftende Gesellschafter der Fondsgesellschaft als Kapital -<br />

gesellschaft in der Rechtsform einer <strong>GmbH</strong> nur beschränkt<br />

mit seinem Gesellschaftsvermögen.<br />

Der Gesellschaftsvertrag des persönlich haftenden Gesellschafters<br />

weicht in folgenden Bestimmungen von der gesetzlichen<br />

Regelung zur <strong>GmbH</strong> ab: Sind mehrere Geschäftsführer<br />

bestellt, so erfolgt die Vertretung durch zwei Geschäftsführer<br />

oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen.<br />

Die Geschäftsführer sind aufgrund Gesellschafterbeschluss<br />

befugt, die Gesellschaft auch bei Rechtsgeschäften<br />

mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten zu vertreten<br />

(Befreiung von § 181 BGB). Änderungen der Satzung des persönlich<br />

haftenden Gesellschafters können nur einstimmig<br />

beschlossen werden. Jede Verfügung über Geschäftsanteile<br />

oder Teile von solchen ist nur mit schriftlicher Genehmigung<br />

der Gesellschaft zulässig, es sein denn, die Verfügung erfolgt<br />

zugunsten eines oder mehrerer Mitgesellschafter.


Gründungskommanditist der Fondsgesellschaft ist die GOAL<br />

German Operating Aircraft Leasing <strong>GmbH</strong> & Co. KG mit einer<br />

Kommanditbeteiligung in Höhe von EUR 10.000:<br />

GOAL German Operating Aircraft Leasing <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />

Firma GOAL German Operating Aircraft<br />

Leasing <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />

Sitz Grünwald<br />

Geschäftsanschrift Tölzer Straße 15, 82031 Grünwald<br />

Rechtsform Kommanditgesellschaft<br />

Rechtsordnung unterliegt deutschem Recht<br />

Handelsregister HRA 72237<br />

Amtsgericht München<br />

Tag der Eintragung 05.02.1998<br />

Gegenstand des Der Erwerb, das Verleasen und die Veräu-<br />

Unternehmens ßerung von Fluggerät und anderen<br />

dem Luftverkehr dienenden Anlagengegenständen<br />

sowie diesen Zweck fördernde<br />

Tätigkeiten einschließlich der Beteiligung<br />

an entsprechenden Unternehmen.<br />

Die Gesellschaft ist berechtigt, die Geschäftsführung<br />

und Vertretung anderer<br />

Gesellschaften – auch als persönlich haftende<br />

Gesellschafterin – zu übernehmen.<br />

In diesem Zusammenhang ist sie berechtigt,<br />

im Sinne von §34c Absatz 1 Nr. 1 (a)<br />

der Gewerbeordnung den Abschluss von<br />

Verträgen über Darlehen zu vermitteln<br />

oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher<br />

Verträge nachzuweisen.<br />

Gesellschaftskapital EUR 18.768.670,22<br />

Persönlich haftender GOAL German Operating<br />

und geschäftsführender Aircraft Leasing <strong>GmbH</strong>,<br />

Gesellschafter München<br />

Kommanditisten Lufthansa Commercial Holding<br />

<strong>GmbH</strong>, Köln (40 %)<br />

AIRCON Leasing <strong>GmbH</strong>, Grünwald<br />

(100%ige Tochtergesellschaft der <strong>KGAL</strong>; 60 %)<br />

Weitere Funktion Asset Manager und Alleingesellschafter<br />

des persönlich haftenden Gesellschafters<br />

der Fondsgesellschaft, der GOAL German<br />

Operating Aircraft Leasing Projekt Nr. 23 <strong>GmbH</strong><br />

Die von der GOAL German Operating Aircraft Leasing<br />

<strong>GmbH</strong> & Co. KG (im Folgenden „GOAL KG“) übernommene<br />

Pflichteinlage entspricht der im Handelsregister eingetragenen<br />

Haftsumme. Der Gründungskommanditist ist mittelbar<br />

ein Gemeinschaftsunternehmen des Initiators <strong>KGAL</strong> und der<br />

Deutsche Lufthansa AG.<br />

Die GOAL KG hat ihre Kommanditbeteiligung mit Wirkung<br />

zum 30.05.2011 im Wege der Sonderrechtsnachfolge auf die<br />

URGO Verwaltungsgesellschaft mbH (im Folgenden „URGO<br />

<strong>GmbH</strong>“) übertragen und ist damit aus der Fondsgesellschaft<br />

ausgeschieden.<br />

URGO Verwaltungsgesellschaft mbH<br />

Firma URGO Verwaltungsgesellschaft mbH<br />

Sitz Grünwald<br />

Geschäftsanschrift Tölzer Straße 15, 82031 Grünwald<br />

Rechtsform <strong>GmbH</strong><br />

Handelsregister HRB 64715<br />

Amtsgericht München<br />

Tag der ersten Eintragung 23.01.1981<br />

Stammkapital EUR 71.580,86<br />

Gesellschafter <strong>KGAL</strong> <strong>GmbH</strong> & Co. KG (99,5 %)<br />

INVENTO Grundstücks-Verwaltungsgesellschaft<br />

mbh (0,5 %)<br />

Geschäftsführer Steffen Kurt Holderer, Dr. Klaus Wolf,<br />

Stefan Ziegler<br />

Alle geschäftsansässig:<br />

Tölzer Straße 15, 82031 Grünwald<br />

Die URGO <strong>GmbH</strong> wird mit Beitritt des Treuhandkommanditisten<br />

TERTIA ZWEITE Beteiligungstreuhand <strong>GmbH</strong> aus der<br />

Fondsgesellschaft ausscheiden und ist berechtigt, die bis zu<br />

diesem Zeitpunkt erwirtschafteten Liquiditätsüberschüsse<br />

der Fondsgesellschaft zu entnehmen. Zum Ausgleich eines<br />

negativen Buchwertes ist sie nicht verpflichtet (siehe §3<br />

Ziffer 2 Gesellschaftsvertrag).<br />

Der Gesamtbetrag der von den Gründungsgesellschaftern<br />

gezeichneten Kommanditeinlagen beträgt zum Zeitpunkt der<br />

<strong>Prospekt</strong>aufstellung Null Euro, da die Gründungsgesellschafter<br />

bereits aus der Fondsgesellschaft ausgeschieden sind.<br />

Die GOAL P 23 <strong>GmbH</strong> erhält für die Übernahme der<br />

Geschäftsführung und der persönlichen unbeschränkten<br />

Haftung in der Fondsgesellschaft eine laufende jährliche<br />

Vergütung in Höhe von EUR 5.000 zuzüglich einer gegebe-<br />

101


nenfalls anfallenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Vergütung<br />

ist jeweils nachschüssig am 30.12. des jeweiligen Jahres<br />

fällig und erhöht sich ab dem 01.01.2012 um jeweils 3%<br />

p. a. gegenüber der jeweiligen Vorjahresvergütung.<br />

Der Gründungsgesellschafter GOAL <strong>GmbH</strong> hat bis zu seinem<br />

Ausscheiden eine Haftungsvergütung in Höhe von EUR 750<br />

p. a. erhalten.<br />

Der Gründungsgesellschafter GOAL KG erhält in seiner<br />

Funktion als Asset-Manager eine Vergütung in Höhe von<br />

EUR 3.000 pro Monat zuzüglich einer gegebenenfalls anfallenden<br />

Umsatzsteuer (ab dem 01.01.2012 jährlich mit 3%<br />

indexiert). Darüber hinaus erhält er erfolgsabhängige Honorare:<br />

Bei Abschluss eines Anschlussmietvertrages für das<br />

Flugzeug beträgt das Honorar einmalig 5 % der Summe der<br />

für eine feste Laufzeit (ohne Optionen) vereinbarten Netto-<br />

Leasingraten zuzüglich etwaig anfallender Umsatzsteuer.<br />

Bei Vermittlung eines Käufers hat die GOAL KG einen<br />

Anspruch auf 3 % des vertraglich vereinbarten Verkaufspreises<br />

sowie gegebenenfalls auf 35 % des Mehrerlöses, welcher<br />

sich aus der Differenz zwischen einem eventuell höheren<br />

tatsächlichen Verkaufspreis und dem in der Prognoserechnung<br />

unterstellten Verkaufspreis (in US-Dollar) ergibt,<br />

zuzüglich etwaig anfallender Umsatzsteuer (zu den Details<br />

siehe im Kapitel „Vertragliche Grundlagen“ den Abschnitt<br />

„Vertrag über die technische Betreuung und Vermarktung“<br />

ab Seite 116).<br />

Den Gründungsgesellschaftern GOAL <strong>GmbH</strong> und GOAL KG<br />

stehen über die in diesem Abschnitt dargestellten Vergütungen<br />

hinaus keine Gewinnbeteiligungen, Entnahmerechte<br />

oder sonstigen Gesamtbezüge weder innerhalb noch außerhalb<br />

des Gesellschaftsvertrages zu, insbesondere keine<br />

Gehälter, Gewinnbeteiligungen, Aufwandsentschädigungen,<br />

Versicherungsentgelte, Provisionen und Nebenleistungen<br />

jeglicher Art.<br />

102 I Gesellschaftsrechtliche Struktur<br />

Die Gründungsgesellschafter sind weder mittelbar noch unmittelbar<br />

an Unternehmen beteiligt, die mit dem Vertrieb<br />

der emittierten Vermögensanlage beauftragt sind, die der<br />

Fondsgesellschaft Fremdkapital zur Verfügung stellen oder<br />

die im Zusammenhang mit der Anschaffung oder Herstellung<br />

des Anlageobjektes (siehe hierzu Seite 169) nicht nur<br />

geringfügige Lieferungen oder Leistungen erbringen.<br />

Künftiger weiterer Gesellschafter des Emittenten<br />

Weiterer Gesellschafter der Fondsgesellschaft wird künftig<br />

die TERTIA ZWEITE Beteiligungstreuhand <strong>GmbH</strong>:<br />

TERTIA Zweite Beteiligungstreuhand <strong>GmbH</strong><br />

Firma TERTIA ZWEITE Beteiligungstreuhand <strong>GmbH</strong><br />

Sitz Grünwald<br />

Geschäftsanschrift Tölzer Straße 15, 82031 Grünwald<br />

Rechtsform <strong>GmbH</strong><br />

Handelsregister HRB 149878<br />

Amtsgericht München<br />

Tag der ersten Eintragung 12.11.2003<br />

Gegenstand des Treuhänderisches Halten von Beteiligun-<br />

Unternehmens gen sowie die damit einhergehenden<br />

Tätigkeiten; ausgenommen sind Tätigkeiten<br />

oder Geschäfte, die staatlicher Genehmigung<br />

im Sinne des § 8 <strong>GmbH</strong>G bedürfen,<br />

insbesondere Tätigkeiten oder Geschäfte,<br />

die der Genehmigung oder Erlaubnis nach<br />

§34c GewO oder nach dem Kreditwesengesetz<br />

oder dem Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften<br />

bedürfen.<br />

Stammkapital EUR 25.000<br />

Gesellschafter <strong>KGAL</strong> <strong>GmbH</strong> & Co. KG (99,6 %)<br />

PARTUS Grundstücks-Verwaltungsgesellschaft<br />

mbH (0,4 %)<br />

Geschäftsführer Martin Graser, Franziska Koch<br />

Beide geschäftsansässig:<br />

Tölzer Straße 15, 82031 Grünwald<br />

Die TERTIA Zweite Beteiligungstreuhand <strong>GmbH</strong> (im Folgenden<br />

„TERTIA“ oder „Treuhandkommanditist“) wird mit Zustandekommen<br />

des ersten Treuhandverhältnisses in die Fondsgesellschaft<br />

eintreten. Die Kapitaleinlage der TERTIA richtet sich<br />

nach der Höhe der durch die als Treugeber beteiligten Investoren<br />

insgesamt gezeichneten Kapitaleinlagen. Die im Han-


delsregister einzutragende Haftsumme beträgt 1 % der Summe<br />

der gezeichneten Kapitaleinlagen der Treugeber.<br />

Der Treuhandkommanditist hält seine Beteiligung im eigenen<br />

Namen, jedoch ausschließlich im Auftrag und für Rechnung<br />

der jeweiligen Treugeber. Dementsprechend übt er seine<br />

Gesellschafterrechte zwar im eigenen Namen, jedoch<br />

gemäß den Weisungen der Treugeber aus, sofern diese<br />

Gesellschafterrechte nicht an die Treugeber abgetreten wurden<br />

oder diesen zur Ausübung überlassen wurden (siehe<br />

den Abschnitt „Treuhandkonzept“ ab Seite 109).<br />

Der Treuhandkommanditist ist berechtigt, seine Kommanditbeteiligung<br />

ohne Zustimmung des geschäftsführenden<br />

Gesellschafters vollständig oder teilweise auf einen nachfolgenden<br />

Treuhandkommanditisten oder anteilig auf die Treugeber<br />

zu übertragen. Gleiches gilt für die anteilige Abtretung<br />

der Ansprüche auf Auseinandersetzungsguthaben und<br />

Abfindungen an die Treugeber.<br />

Kapital des Emittenten<br />

Die Fondsgesellschaft ist eine Kommanditgesellschaft. Das<br />

Gesellschaftskapital setzt sich daher aus der Einlage des<br />

persönlich haftenden Gesellschafters und den Kommanditeinlagen<br />

der Kommanditisten zusammen. Vorliegend leistet<br />

der persönlich haftende Gesellschafter keine Einlage. Zum<br />

Zeitpunkt der <strong>Prospekt</strong>aufstellung beträgt das gezeichnete<br />

Gesellschaftskapital EUR 10.000, wovon EUR 6.500 eingezahlt<br />

sind und EUR 3.500 noch ausstehen. Zum Zeitpunkt<br />

der <strong>Prospekt</strong>aufstellung ist ein Kommanditist an der Fondsgesellschaft<br />

beteiligt. Seine im Handelsregister eingetra -<br />

gene Haftsumme beträgt EUR 10.000. Das Gesellschafts -<br />

kapital wird durch die Aufnahme der Investoren auf EUR<br />

8.480.000 zuzüglich einer Zeichnungsreserve in Höhe von<br />

EUR 50.000 erhöht, ohne dass es einer Zustimmung der weiteren<br />

Gesellschafter bedarf (siehe § 3 Ziffer 3 Gesellschaftsvertrag).<br />

In Bezug auf die Fondsgesellschaft wurden bisher keine<br />

Wertpapiere oder Vermögensanlagen im Sinne des § 8 f<br />

Absatz 1 des Verkaufsprospektgesetzes ausgegeben.<br />

Investoren<br />

Die Erwerber der Vermögensanlage (im Folgenden „Investoren“)<br />

beteiligen sich zunächst als Treugeber über die TERTIA<br />

an der Fondsgesellschaft. Sie können jedoch bereits im Zeichnungsschein<br />

festlegen, ob sie weiterhin als Treugeber beteiligt<br />

sein wollen oder ob sie ihre Beteiligung in eine unmit -<br />

telbare Kommanditbeteiligung umwandeln und sich als<br />

Kommanditisten in das Handelsregister eintragen lassen<br />

möchten (siehe hierzu das Kapitel „Beteiligung“ ab Seite 130).<br />

Über entsprechende Regelungen im Treuhandvertrag und<br />

im Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft wird erreicht,<br />

dass die Treugeber den unmittelbar beteiligten Kommanditisten,<br />

soweit rechtlich möglich, hinsichtlich der steuerlichen<br />

und rechtlichen Folgen gleichgestellt sind.<br />

Pflichten der Investoren<br />

Die Vermögensanlage ist für die Investoren mit den nachfolgenden<br />

Pflichten verbunden:<br />

Zahlungsverpflichtung<br />

Die Zahlungsverpflichtung der Investoren bezieht sich auf<br />

die mit Unterzeichnung des Zeichnungsscheins vom jeweiligen<br />

Investor übernommene Kapitaleinlage zuzüglich des<br />

Agios (5 % der Kapitaleinlage). Weitere Einzelheiten hierzu<br />

sowie zu den mit dem Erwerb, der Verwaltung und der Veräußerung<br />

der Vermögensanlage verbundenen weiteren Kosten<br />

ergeben sich aus dem Kapitel „Beteiligung“ ab Seite 130<br />

sowie aus dem Zeichnungsschein. Die in das Handelsregister<br />

einzutragende Haftsumme entspricht 1 % der übernommenen<br />

Kapitaleinlage ohne Agio.<br />

103


Im Falle nicht fristgerechter Erbringung bzw. Nichterbringung<br />

der Kapitaleinlage zuzüglich Agio kann die Fondsgesellschaft<br />

Verzugszinsen gemäß § 288 BGB verlangen. Darüber<br />

hinaus kann dies dazu führen, dass das Treuhandverhältnis<br />

nicht wirksam zustande kommt (siehe § 1 Ziffer 2 Treuhandvertrag<br />

in Verbindung mit § 3 Ziffer 4 Gesellschaftsvertrag<br />

sowie den Zeichnungsschein). Der Treuhandkommanditist<br />

ist in diesen Fällen zu einer außerordentlichen Kündigung<br />

des Treuhandvertrages berechtigt (siehe § 3 Ziffer 2 Treuhandvertrag).<br />

Zusätzlich kann die Fondsgesellschaft pauschal<br />

15 % der Kapitaleinlage des jeweiligen Investors als<br />

Schadenersatz verlangen. Dem Investor bleibt der Nachweis<br />

vorbehalten, dass kein oder nur ein wesentlich geringerer<br />

Schaden entstanden ist (siehe § 4 Ziffer 4 Gesellschaftsvertrag<br />

und den Zeichnungsschein). Darüber hinaus kann der<br />

Investor, falls er der Fondsgesellschaft bereits als Kommanditist<br />

beigetreten ist, aus der Fondsgesellschaft ausgeschlossen<br />

werden (siehe § 8 Ziffer 2 (a) Gesellschaftsvertrag).<br />

Pflicht zur Kosten- /Abgabenerstattung<br />

und Nachschusspflicht<br />

Belastungen der Fondsgesellschaft mit Abgaben (beispielsweise<br />

Steuern, Gebühren, Beiträge) und anderen Kosten, die<br />

auf Handlungen bzw. dem Verhalten eines Gesellschafters<br />

beruhen (z. B. Übertragung der Beteiligung, vorzeitiges<br />

Ausscheiden aus der Gesellschaft) oder ihren Grund in der<br />

Person oder Rechtspersönlichkeit /Rechtsform/Sitz eines<br />

Gesellschafters haben, sind von dem die jeweilige Belastung<br />

auslösenden Gesellschafter und einem etwaigen Rechtsnachfolger<br />

als Gesamtschuldner zu tragen (siehe § 11 Ziffer 1<br />

Gesellschaftsvertrag).<br />

Auf Ebene des Investors etwa entstehende individuelle<br />

Steuerbelastungen (siehe im Kapitel „Risiken der Vermö-<br />

104 I Gesellschaftsrechtliche Struktur<br />

gensanlage“ ab Seite 17 sowie auf Seite 23) sind von diesem<br />

selbst zu tragen. Weder der Anbieter noch der Emittent<br />

übernimmt die Zahlung von Steuern für die Investoren.<br />

Eine über die in den vorstehenden Abschnitten dargestellte<br />

Abgaben- und Kostenerstattungspflicht hinausgehende<br />

Nachschusspflicht kann nur mit den Stimmen aller Gesellschafter<br />

beschlossen werden (siehe § 15 Ziffer 1 Gesellschaftsvertrag).<br />

Haftung<br />

Die Investoren, die sich als Kommanditisten unmittelbar an<br />

der Fondsgesellschaft beteiligen, haften gegenüber Gläubigern<br />

der Fondsgesellschaft bis zur Höhe ihrer im Handelsregister<br />

eingetragenen Haftsumme, die 1 % der übernommenen<br />

Kapitaleinlage beträgt. Soweit der Investor seine<br />

Kapitaleinlage geleistet hat, erlischt seine persönliche Haftung.<br />

Die Haftung lebt wieder auf, wenn das Kapitalkonto<br />

des Investors durch Ausschüttungen / Entnahmen unter den<br />

Betrag seiner Haftsumme sinkt. Nach ihrem Ausscheiden<br />

aus der Fondsgesellschaft haften die Investoren bis zur<br />

Höhe ihrer Haftsumme für bis dahin begründete Verbindlichkeiten<br />

der Fondsgesellschaft, die bis zum Ablauf von<br />

fünf Jahren nach ihrem Ausscheiden fällig werden und<br />

gegen sie gerichtlich geltend gemacht wurden. Zu den<br />

Details siehe ab Seite 22 im Kapitel „Risiken der Vermögensanlage“.<br />

Die Investoren, die sich als Treugeber mittelbar über<br />

den Treuhandkommanditisten an der Fondsgesellschaft<br />

beteiligen, haften nicht unmittelbar für die Verbindlichkeiten<br />

der Fondsgesellschaft, müssen aber den Treuhandkommanditisten<br />

von dessen Haftung freistellen. Wirtschaftlich<br />

sind sie daher den Kommanditisten hinsichtlich der Haftung<br />

gleichgestellt.


Vertraulichkeit<br />

Jeder Gesellschafter ist zur Verschwiegenheit gegenüber<br />

unbeteiligten Dritten in allen Angelegenheiten der Fondsgesellschaft<br />

verpflichtet.<br />

Weitere Leistungsverpflichtungen<br />

Über die in diesem Abschnitt „Pflichten der Investoren“ dargestellten<br />

Leistungsverpflichtungen (Zahlungsverpflichtung,<br />

Pflicht zur Kosten- /Abgabenerstattung und Nachschusspflicht,<br />

Haftung) hinaus sind die Erwerber der<br />

Vermögensanlage nicht verpflichtet, weitere Leistungen zu<br />

erbringen, insbesondere weitere Zahlungen zu leisten.<br />

Rechte der Investoren<br />

Die Vermögensanlage ist für die Investoren mit den nachfolgend<br />

dargestellten Rechten verbunden:<br />

Beteiligung am Jahresergebnis, Ausschüttungen / Entnahmen<br />

Stimmrecht bei Gesellschafterbeschlüssen<br />

Einsichts-, Kontroll- und Informationsrechte<br />

Kündigungsrecht<br />

Recht zur Übertragung und Belastung von Gesellschaftsanteilen.<br />

Beteiligung am Jahresergebnis,<br />

Ausschüttungen / Entnahmen<br />

Die Gesellschafter sind grundsätzlich im Verhältnis ihrer<br />

Kapitalanteile am Vermögen und am Ergebnis der Fonds -<br />

gesellschaft beteiligt. Der geschäftsführende Gesellschafter<br />

schüttet die erwirtschafteten Geldüberschüsse (unter<br />

Berücksichtigung einer angemessenen Liquiditätsreserve)<br />

grundsätzlich jeweils am 30.06. und 30.12. eines jeden<br />

Jahres an die Gesellschafter im Verhältnis ihrer Kapitalanteile<br />

aus, erstmals zum 30.12.2011. Die Ausschüttungen / Ent-<br />

nahmen erfolgen grundsätzlich in Euro. Die GOAL P 23<br />

<strong>GmbH</strong> kann jedoch Ausschüttungen / Entnahmen auch in<br />

US-Dollar vorsehen.<br />

Die Gesellschafter erhalten bis zum Ablauf der Zeichnungsfrist<br />

unabhängig vom Ergebnis der Fondsgesellschaft eine<br />

Ausschüttung / Entnahme vorbehaltlich der Bildung einer<br />

von dem geschäftsführenden Gesellschafter als angemessen<br />

erachteten Liquiditätsreserve. Die Aufteilung der Ausschüttungen/Entnahmen<br />

zwischen den Gesellschaftern<br />

erfolgt entsprechend der Höhe der von diesen geleisteten<br />

Einlagen und der Dauer ihrer Beteiligung an der Fondsgesellschaft<br />

(siehe § 14 Ziffer 6 Gesellschaftsvertrag).<br />

Bis zum Zeitpunkt der Gleichstellung der Gesellschafter in<br />

Bezug auf die jeweilige Summe der Kapitalkonten III und IV<br />

im Verhältnis zu ihrer Kapitaleinlage ist die Ergebnis zuwei -<br />

sung unabhängig vom Zeitpunkt ihres Beitritts so vorzunehmen,<br />

dass die Gesellschafter hinsichtlich der Summe ihrer<br />

Kapitalkonten III und IV soweit steuerrechtlich möglich<br />

gleichgestellt werden (siehe § 14 Ziffer 3 c Gesellschaftsver -<br />

trag).<br />

Stimmrecht bei Gesellschafterbeschlüssen<br />

Das Stimmrecht der Gesellschafter richtet sich nach der<br />

Höhe der übernommenen Kapitaleinlage. Auf je volle<br />

EUR 1.000 der Einlage entfällt eine Stimme. Der geschäftsführende<br />

Gesellschafter hat 50 Stimmen (siehe § 13 Ziffer 6<br />

Gesellschaftsvertrag).<br />

Grundsätzlich erfordern Gesellschafterbeschlüsse die einfache<br />

Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen, sofern<br />

im Gesellschaftsvertrag nichts anderes geregelt ist oder<br />

zwingende gesetzliche Vorschriften andere Mehrheitser -<br />

105


fordernisse vorsehen. Davon abweichend ist für Änderungen<br />

des Gesellschaftsvertrages, die Auflösung sowie für<br />

sonstige Grundlagengeschäfte der Fondsgesellschaft eine<br />

Mehrheit von 3/4 der abgegebenen gültigen Stimmen sowie<br />

die Zustimmung des geschäftsführenden Gesellschafters<br />

notwendig (qualifizierte Mehrheit; siehe hierzu § 13 Ziffer 9<br />

Gesellschaftsvertrag).<br />

Ebenso können der Ausschluss des geschäftsführenden<br />

Gesellschafters, der Entzug der Vertretungsmacht und der<br />

Entzug der Geschäftsführungsbefugnis des geschäftsführenden<br />

Gesellschafters ohne Vorliegen eines wichtigen<br />

Grundes nur mit 3/4-Mehrheit der abgegebenen gültigen<br />

Stimmen beschlossen werden.<br />

Änderungen des Gesellschaftsvertrages, die nicht alle Gesellschafter<br />

formell und materiell gleich behandeln, den Gesellschaftern<br />

zusätzliche Pflichten auferlegen oder die Rechtsstellung<br />

des geschäftsführenden Gesellschafters zu dessen<br />

Nachteil verändern, bedürfen der Zustimmung aller Gesellschafter.<br />

Gesellschafterbeschlüsse werden grundsätzlich schriftlich<br />

und im Umlaufverfahren gefasst. Die Beschlussfassung<br />

führt der geschäftsführende Gesellschafter durch. Er kann<br />

vom Umlaufverfahren absehen und stattdessen eine Gesellschafterversammlung<br />

einberufen, wenn hierfür ein wichtiger<br />

Grund vorliegt. Jeder Gesellschafter kann sich in der<br />

Gesellschafterversammlung durch einen anderen Gesellschafter,<br />

seinen Ehegatten, einen Elternteil, ein volljähriges<br />

Kind, einen Testamentsvollstrecker oder seinen ständigen<br />

Generalbevollmächtigten vertreten lassen (siehe § 13 Ziffer<br />

5 Gesellschaftsvertrag). Zur Beschlussfähigkeit siehe § 13<br />

Ziffern 3 und 5 Gesellschaftsvertrag.<br />

106 I Gesellschaftsrechtliche Struktur<br />

Gesellschafter können bei Vorliegen eines wichtigen Grundes<br />

unter Benennung dieses Grundes und des Abstimmungspunktes<br />

eine außerordentliche Beschlussfassung verlangen,<br />

wenn sie mindestens 10 % des Kommanditkapitals<br />

auf sich vereinigen (siehe § 13 Ziffer 4 Gesellschaftsvertrag).<br />

Kann eine Entscheidung durch Gesellschafterbeschluss<br />

nicht rechtzeitig erreicht werden, entscheidet der geschäftsführende<br />

Gesellschafter nach pflichtgemäßem Ermessen im<br />

Interesse der Fondsgesellschaft (siehe § 13 Ziffer 3 Gesellschaftsvertrag).<br />

Einsichts-, Kontroll- und Informationsrechte<br />

Die Gesellschafter verfügen über die gesetzlichen Einsichts-,<br />

Kontroll- und Informationsrechte eines Kommanditisten<br />

gemäß § 166 HGB mit der Maßgabe, dass die Unterlagen<br />

bezüglich der Beteiligung an der Fondsgesellschaft nur durch<br />

einen standesrechtlich zur Verschwiegenheit verpflichteten<br />

Angehörigen eines rechts-, steuerberatenden oder wirtschaftsprüfenden<br />

Berufes eingesehen werden dürfen.<br />

Kündigungsrecht<br />

Die Fondsgesellschaft ist auf unbestimmte Zeit errichtet.<br />

Das Gesellschaftsverhältnis kann von jedem Gesellschafter<br />

mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Geschäftsjahres,<br />

erstmals zum 31.12.2024, ordentlich gekündigt<br />

werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus<br />

wichtigem Grund bleibt unberührt (siehe § 8 Ziffer 1 Gesellschaftsvertrag).<br />

Eine Kündigung hat mittels eingeschriebenen<br />

Brief zu erfolgen, der an die Fondsgesellschaft zu richten<br />

ist. Für die Fristeinhaltung ist der Zugang der Kündigung<br />

bei der Fondsgesellschaft maßgeblich.


Der durch Kündigung ausscheidende Gesellschafter erhält<br />

eine Abfindung in Höhe des Verkehrswertes seiner Beteiligung.<br />

Der Auszahlungsbetrag wird zwei Wochen nach Aufforderung<br />

durch den ausgeschiedenen Gesellschafter fällig,<br />

frühestens jedoch zum nächsten, auf das Ausscheiden<br />

folgenden Ausschüttungstermin, und nur, soweit die Fondsgesellschaft<br />

zu diesem Zeitpunkt über ausreichend Liquidität<br />

verfügt, spätestens jedoch zehn Jahre nach Ausscheiden<br />

(siehe hierzu § 10 Ziffer 6 Gesellschaftsvertrag).<br />

Recht zur Übertragung und Belastung<br />

von Gesellschaftsanteilen<br />

Ein Gesellschafter kann seinen Gesellschaftsanteil vollständig<br />

oder teilweise übertragen (durch Abtretung im Rahmen<br />

einer Schenkung oder Veräußerung), belasten oder eine<br />

sonstige Verfügung hierüber treffen. Dies ist grundsätzlich<br />

nur mit Wirkung zum folgenden 01.01. eines Kalenderjahres<br />

möglich und bedarf zur Wirksamkeit der vorherigen schriftlichen<br />

Zustimmung des geschäftsführenden Gesellschafters.<br />

Diese Zustimmung kann nur aus wichtigem Grund versagt<br />

werden (siehe hierzu § 7 Ziffer 1 Gesellschaftsvertrag).<br />

Eine teilweise Übertragung ist ausgeschlossen, sofern<br />

dadurch ein Gesellschaftsanteil von unter EUR 10.000 oder<br />

ein nicht auf volle EUR 1.000 lautender Anteil entsteht. Die<br />

Bestellung eines Nießbrauchs an einem Gesellschaftsanteil<br />

ist unzulässig.<br />

Zu den steuerlichen Implikationen einer Übertragung eines<br />

Gesellschaftsanteils siehe im Kapitel „Steuerliche Grundlagen“<br />

ab Seite 126.<br />

Alle im Zusammenhang mit einer Übertragung oder sonstigen<br />

Verfügung über den Gesellschaftsanteil entstehenden<br />

Kosten und Abgaben sind von dem übertragenden/verfü-<br />

genden und dem eintretenden Gesellschafter gesamtschuldnerisch<br />

zu tragen (siehe hierzu vorstehend den Abschnitt<br />

„Pflicht zur Kosten-/Abgabenerstattung und Nachschusspflicht“<br />

sowie im Kapitel „Beteiligung“ auf Seite 134).<br />

Tod eines Gesellschafters<br />

Verstirbt ein Gesellschafter, geht seine Beteiligung auf seine<br />

Erben über und die Fondsgesellschaft wird mit den Erben<br />

fortgesetzt (siehe hierzu § 9 Gesellschaftsvertrag).<br />

Ausschluss / Ausscheiden aus der Fondsgesellschaft<br />

Der geschäftsführende Gesellschafter ist berechtigt, einen<br />

Gesellschafter mit sofortiger Wirkung oder mit Wirkung zu<br />

einem späteren Zeitpunkt aus der Fondsgesellschaft auszuschließen,<br />

wenn dieser seinen Zahlungsverpflichtungen<br />

nicht nachkommt, ein Insolvenz- oder vergleichbares Verfahren<br />

über sein Vermögen eröffnet oder die Eröffnung<br />

mangels Masse abgelehnt wird, in seinen Gesellschaftsanteil<br />

die Einzelzwangsvollstreckung betrieben wird, ein Verstoß<br />

gegen seine Mitteilungspflichten und /oder das Geldwäschegesetz,<br />

in Bezug auf den Gesellschafter ein in §3<br />

Ziffer 5 Gesellschaftsvertrag genannter Umstand eintritt,<br />

oder sonst ein wichtiger Grund vorliegt. In diesen Fällen erhält<br />

der ausgeschlossene bzw. ausgeschiedene Gesellschafter<br />

eine Abfindung in Höhe des handelsrechtlichen Buchwertes<br />

seiner Beteiligung, wie er sich aus der Schlussbilanz<br />

des Geschäftsjahres ergibt, welches vor seinem Ausscheiden<br />

beendet war, zuzüglich des zeitanteilig auf den Zeitpunkt<br />

des Ausscheidens berechneten Ergebnisses unter Berücksichtigung<br />

zwischenzeitlich getätigter Ausschüttungen /<br />

Entnahmen sowie noch nicht erfüllter Abgaben- und Kostenerstattungspflichten<br />

nach § 7 Ziffer 4 und 6 sowie § 11<br />

Gesellschaftsvertrag, höchstens aber in Höhe des Verkehrswertes<br />

seiner Beteiligung (siehe § 8 Ziffer 2, § 10 Ziffer 2<br />

Gesellschaftsvertrag).<br />

107


Datenschutz<br />

Die Daten des Gesellschafters werden bis zur Beendigung<br />

der Beteiligung im Rahmen der zur Durchführung der Beteiligung<br />

notwendigen Maßnahmen verarbeitet, genutzt und<br />

gespeichert (siehe § 18 Ziffer 2 Gesellschaftsvertrag und<br />

§ 13 Ziffer 2 Treuhandvertrag).<br />

Eine Weitergabe von Gesellschafterdaten erfolgt nur, wenn<br />

eine entsprechende rechtliche Verpflichtung besteht und<br />

nur unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes. Die<br />

Rechtsprechung hat unter bestimmten Voraussetzungen<br />

einem Gesellschafter das Recht zuerkannt, die Namen und<br />

Anschriften seiner Mitgesellschafter zu erfahren. Die Rechtsfragen<br />

in diesem Zusammenhang sind derzeit noch ungeklärt,<br />

insbesondere, ob auch die Namen und Anschriften der<br />

als Treugeber beteiligten Investoren hiervon erfasst sind.<br />

Aktuell sind verschiedene Gerichtsverfahren diesbezüglich<br />

anhängig, jedoch nicht in Bezug auf die Fondsgesellschaft.<br />

Hauptmerkmale der Anteile der derzeitigen und<br />

der künftigen Gesellschafter im Vergleich<br />

Die Hauptmerkmale der Anteile der derzeitigen Gesellschafter<br />

GOAL P 23 <strong>GmbH</strong> und URGO <strong>GmbH</strong> weichen in den folgenden<br />

Punkten von den Hauptmerkmalen der Anteile der<br />

künftigen Gesellschafter ab:<br />

Die GOAL P 23 <strong>GmbH</strong> ist persönlich haftender Gesellschafter<br />

und hat keine Kommanditeinlage übernommen.<br />

Die GOAL P 23 <strong>GmbH</strong> erhält ab dem Jahr 2011 eine jähr -<br />

liche Vergütung in Höhe von EUR 5.000, welche sich ab<br />

dem 01.01.2012 um jeweils 3 % pro Jahr gegenüber der<br />

Vorjahresvergütung erhöht.<br />

Die GOAL P 23 <strong>GmbH</strong> haftet unbeschränkt mit ihrem<br />

Gesellschaftsvermögen.<br />

Der GOAL P 23 <strong>GmbH</strong> stehen unbeschränkte Einsichts-,<br />

Kontroll- und Informationsrechte zu.<br />

108 I Gesellschaftsrechtliche Struktur<br />

Die GOAL P 23 <strong>GmbH</strong> ist berechtigt, die Fassung von<br />

Gesellschafterbeschlüssen zu initiieren, und sie führt die<br />

Beschluss fassungen durch; sie hat 50 Stimmen.<br />

Die GOAL P 23 <strong>GmbH</strong> entscheidet unter Berücksichtigung<br />

einer angemessenen Liquiditätsreserve über die Höhe der<br />

ausschüttungsfähigen Beträge, erhält jedoch selbst keine<br />

Ausschüttungen / Entnahmen.<br />

Die Auflösung und Liquidation der Fondsgesellschaft ist<br />

nur mit Zustimmung der GOAL P 23 <strong>GmbH</strong> möglich.<br />

Die GOAL P 23 <strong>GmbH</strong> und die URGO <strong>GmbH</strong> werden von<br />

der Fondsgesellschaft von der Haftung für ihre Handlungen<br />

oder Unterlassungen im Rahmen des Gesellschaftsverhältnisses<br />

freigestellt, es sei denn, die Haftung basiert<br />

auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.<br />

Die GOAL P 23 <strong>GmbH</strong> kann bei ihrem Ausscheiden die Freistellung<br />

von ihrer Forthaftung für Gesellschafterverbindlichkeiten<br />

verlangen.<br />

Die GOAL P 23 <strong>GmbH</strong> ist berechtigt die Zeichnungsfrist bis<br />

zum 30.06.2013 zu verlängern.<br />

Die im Handelsregister eingetragene Haftsumme der<br />

URGO <strong>GmbH</strong> beträgt nicht nur 1 %, sondern 100 % ihrer<br />

Kapitaleinlage.<br />

Die URGO <strong>GmbH</strong> ist mit ihrem Ausscheiden berechtigt, bis<br />

zu diesem Zeitpunkt erwirtschaftete Liquiditätsüberschüsse<br />

der Fondsgesellschaft zu entnehmen.<br />

Die Hauptmerkmale der Anteile der derzeitigen Gesellschafter<br />

weichen darüber hinaus von den Hauptmerkmalen des<br />

Anteils des künftigen Gesellschafters TERTIA wie folgt ab: Die<br />

derzeitigen Gesellschafter sind, anders als die TERTIA, selbst<br />

wirtschaftlich Berechtigte ihrer Anteile. Der TERTIA stehen<br />

daher keine eigenen Ausschüttungs-/Entnahmeansprüche,<br />

Ansprüche auf Anteile am Liquidationserlös oder Ansprüche<br />

auf ein Auseinandersetzungsguthaben zu, da diese an die Investoren<br />

abgetreten werden. Die TERTIA erhält jedoch eine


Treuhandvergütung von EUR 5.000 jährlich inklusive gesetzlicher<br />

Umsatzsteuer. Die TERTIA wird zudem ihre Kontroll -<br />

rechte gemäß § 166 HGB sowie ihre Stimmrechte den Investoren<br />

zur Ausübung überlassen. Die TERTIA ist verpflichtet,<br />

ihren Gesellschaftsanteil auf Verlangen des jeweiligen Investors<br />

anteilig auf diesen zu übertragen.<br />

Darüber hinaus gibt es keine weiteren Abweichungen der<br />

Hauptmerkmale der Anteile der derzeitigen Gesellschafter<br />

gegenüber den vorstehend in den Abschnitten „Pflichten<br />

der Investoren“ (ab Seite 103) und „Rechte der Investoren“<br />

(ab Seite 105) dargestellten Hauptmerkmalen der Anteile<br />

der künftigen Gesellschafter.<br />

Treuhandkonzept<br />

Die Investoren beteiligen sich zunächst ausschließlich als<br />

Treugeber über den Treuhandkommanditisten TERTIA ZWEITE<br />

Beteiligungstreuhand <strong>GmbH</strong> an der Fondsgesellschaft.<br />

Mit Annahme der Beteiligungserklärung durch den Treuhandkommanditisten<br />

kommt der Treuhandvertrag zwischen<br />

dem Investor und dem Treuhandkommanditisten<br />

wirksam zustande. Der Treuhandvertrag ist als Bestandteil<br />

dieses Beteiligungsprospektes ab Seite 150 abgedruckt. Die<br />

Annahme erfolgt durch Erstellung einer Zeichnungsbestätigung.<br />

Das mit dem Treuhandvertrag vereinbarte Treuhandverhältnis,<br />

d. h. der Beitritt des Treuhandkommanditisten<br />

zur Fondsgesellschaft im Auftrag des Treugebers, entsteht<br />

erstmals mit Eintritt der im Zeichnungsschein vereinbarten<br />

Voraussetzungen (siehe auch im Kapitel „Beteiligung“ den<br />

Abschnitt „Annahme der Beteiligungserklärung“ auf Seite<br />

132 sowie § 1 Ziffer 2 Treuhandvertrag in Verbindung mit §3<br />

Ziffer 4 Gesellschaftsvertrag).<br />

Der Treugeber ist berechtigt, durch Erklärung im Zeichnungsschein<br />

sowie innerhalb einer Frist von 20 Tagen nach<br />

Bestätigung der Annahme der Beteiligungserklärung die<br />

Umwandlung seiner treuhänderischen Beteiligung in eine<br />

gesellschaftsrechtliche Beteiligung an der Fondsgesellschaft<br />

als Kommanditist zu verlangen. Danach kann der Treugeber<br />

durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Treuhandkommanditisten<br />

mit einer Frist von drei Monaten jeweils zum<br />

Ablauf des 31.12. eines Jahres die Umwandlung seiner treuhänderischen<br />

Beteiligung in eine gesellschaftsrechtliche<br />

Beteiligung an der Fondsgesellschaft als Kommanditist verlangen.<br />

Das Umwandlungsverlangen wird wirksam, sobald<br />

der Fondsgesellschaft eine notariell beglaubigte Handelsregister-Vollmacht<br />

durch den Treugeber zur Verfügung gestellt<br />

wird. Die durch die Beendigung des Treuhandvertrages verursachten<br />

Kosten, Gebühren und Auslagen gehen zu Lasten<br />

des Treugebers.<br />

Der Treuhandkommanditist hat aufgrund des Treuhandvertrages<br />

(Rechtsgrundlage) die Aufgabe, im Auftrag und auf<br />

Rechnung des Investors der Fondsgesellschaft als Kommanditist<br />

beizutreten. Er hat darüber hinaus die Aufgabe, die<br />

Beteiligung an der Fondsgesellschaft für den Investor treuhänderisch<br />

zu halten (siehe § 1 Ziffer 2 Treuhandvertrag).<br />

Der Gegenstand des Treuhandvertrages ist auf das treuhänderische<br />

Halten der Kommanditanteile der Investoren<br />

beschränkt. Das Treuhandverhältnis dient ausschließlich der<br />

Verwaltungsvereinfachung im Interesse der Fondsgesellschaft<br />

und der Treugeber sowie dem Vertraulichkeitsinteresse<br />

der Investoren (siehe hierzu § 1 Ziffer 8 Treuhandvertrag).<br />

Der Treuhandkommanditist tritt sämtliche Ansprüche aus<br />

der treuhänderisch für den Treugeber gehaltenen Komman-<br />

109


ditbeteiligung an die Treugeber im Verhältnis der Höhe ihrer<br />

Anteile ab (siehe § 2 Ziffer 1 Treuhandvertrag).<br />

Die Treugeber üben ihre Stimmrechte selbst aus und können<br />

sich auf Verlangen zur Ausübung der dem Treuhandkommanditisten<br />

gegenüber der Gesellschaft zustehenden<br />

Kontrollrechte bevollmächtigen lassen (siehe § 2 Ziffer 2 und<br />

§ 4 Treuhandvertrag, § 5 Ziffer 1 Gesellschaftsvertrag).<br />

Die Rechte und Pflichten der Investoren aus dem Treuhandvertrag<br />

können nur unter Berücksichtigung der entsprechenden<br />

Regeln des Gesellschafts- und Treuhandvertrages<br />

übertragen oder belastet werden (siehe § 6 Treuhandvertrag).<br />

Gleiches gilt beim Tod des Treugebers (siehe § 9 Treuhandvertrag).<br />

Der Treuhandvertrag endet unter anderem, wenn der Treugeber<br />

seine Beteiligung an der Fondsgesellschaft gemäß §7<br />

Ziffer 6 Treuhandvertrag in Verbindung mit § 8 Ziffer 1<br />

Gesellschaftsvertrag wirksam gekündigt hat, zum Zeitpunkt<br />

des Wirksamwerdens der Kündigung, ansonsten mit vollständiger<br />

Abwicklung der Liquidation der Fondsgesellschaft<br />

(siehe hierzu § 7 Ziffer 6 Treuhandvertrag). Weitere Beendigungsgründe<br />

ergeben sich aus § 7 des Treuhandvertrages.<br />

Der Treuhandkommanditist haftet den Treugebern nur bei<br />

grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung der ihm<br />

obliegenden Verpflichtungen; er übernimmt keine Haftung<br />

für den Eintritt der vom Treugeber mit dem Abschluss des<br />

Treuhandvertrages angestrebten wirtschaftlichen oder<br />

steuerlichen Ziele (siehe § 11 Treuhandvertrag). Er übernimmt<br />

darüber hinaus keine Haftung für die Richtigkeit und<br />

Vollständigkeit des Beteiligungsprospektes (siehe § 11 Treuhandvertrag).<br />

Der Treuhandkommanditist übernimmt im<br />

Zusammenhang mit der Zeichnung der Beteiligung an der<br />

110 I Gesellschaftsrechtliche Struktur<br />

Fondsgesellschaft durch den Treugeber keine Beratungs -<br />

leistung und stellt dem Treugeber keine Informationen zur<br />

Verfügung.<br />

Für den Treuhandkommanditisten ergeben sich folgende<br />

Rechte und Pflichten:<br />

Die wesentlichen Pflichten des Treuhandkommanditisten<br />

bestehen im treuhänderischen Halten der Beteiligung an<br />

der Fondsgesellschaft für die Investoren und darin, sämt -<br />

liche Rechte als Gesellschafter der Fondsgesellschaft an die<br />

Investoren abzutreten.<br />

Das einzige wesentliche Recht des Treuhandkommanditisten<br />

aus dem Treuhandvertrag besteht in dem Anspruch auf<br />

eine jährliche pauschale Vergütung in Höhe von EUR 5.000<br />

inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer. Abweichend davon<br />

erhält der Treuhandkommanditist für das Jahr 2011 eine<br />

Vergütung in Höhe von EUR 2.000. Die Vergütung erhöht<br />

sich ab dem 01.01.2012 um jeweils 3 % p. a. gegenüber der<br />

jeweiligen Vorjahresvergütung (siehe § 12 Treuhandvertrag<br />

in Verbindung mit § 5 Ziffer 3 Gesellschaftsvertrag). Da der<br />

Anspruch des Treuhandkommanditisten auf Vergütung bis<br />

zum Zeitpunkt der Vollbeendigung der Fondsgesellschaft<br />

besteht und diese auf unbestimmte Zeit errichtet ist, kann<br />

zum Zeitpunkt der <strong>Prospekt</strong>aufstellung kein Gesamtbetrag<br />

der für die Wahrnehmung der Aufgaben vereinbarten Vergütung<br />

des Treuhänders angegeben werden.<br />

In seiner Eigenschaft als Gesellschafter der Fondsgesellschaft<br />

stünden ihm darüber hinaus Ausschüttungsansprüche,<br />

Stimmrechte und Kontrollrechte zu; diese hat er jedoch<br />

sämtlich an die Treugeber / Investoren abgetreten bzw. zur<br />

Ausübung überlassen.


Interessenkonflikte des Treuhandkommanditisten können<br />

aus der Tatsache entstehen, dass dieser eine Tochtergesellschaft<br />

des Initiators ist und die Geschäftsführer zugleich<br />

Mitarbeiter des Initiators sind (siehe hierzu im Kapitel „Risiken<br />

der Vermögensanlage“ den Abschnitt „Potenzielle Interessenkonflikte“<br />

auf Seite 20 sowie im Kapitel „Verflechtungen<br />

und weitere rechtliche Grundlagen“ ab Seite 120).<br />

Der Treuhandvertrag unterliegt deutschem Recht.<br />

111


Vertragliche Grundlagen<br />

Vertragsstruktur<br />

Vereinfachte Darstellung der Vertragsstruktur<br />

Norddeutsche<br />

Landesbank<br />

Bayerische Landesbank<br />

und<br />

Hamburger Sparkasse AG<br />

AL Konzept <strong>GmbH</strong><br />

<strong>KGAL</strong><br />

ALCAS <strong>GmbH</strong><br />

Überblick<br />

112 I Vertragliche Grundlagen<br />

Darlehensgeber<br />

Fremdkapital<br />

Darlehensgeber<br />

Eigenkapitalzwischenfinanzierung<br />

Verwaltung<br />

Konzeption,<br />

Einzahlungs- und<br />

Platzierungsgarantie,<br />

Vermittlung<br />

Fremdkapital<br />

Vermittlung<br />

Eigenkapital<br />

Zur Realisierung und Finanzierung des Projektes und zur<br />

Erzielung der prognostizierten Ergebnisse ist die Fondsgesellschaft<br />

neben dem Gesellschaftsvertrag (ab Seite 136) und<br />

den Treuhandverträgen von den folgenden Verträgen abhängig,<br />

die von wesentlicher Bedeutung für die Geschäftstätigkeit<br />

sind:<br />

Leasingvertrag<br />

Kaufvertrag (Vertrag über die Anschaffung des Anlageobjektes)<br />

Verträge über Gewährleistungsansprüche<br />

Darlehensverträge<br />

Nebenabrede Pfandrecht<br />

Konzeptionsvertrag<br />

GOAL Verwaltungsgesellschaft<br />

mbH&Co.<br />

Projekt Nr. 47 KG<br />

(Fondsgesellschaft)<br />

Eigentum<br />

Leasingnehmer<br />

Asset-Management<br />

Verkäufer<br />

Air Europa<br />

GOAL KG<br />

Globalia Lease Finance<br />

Three Limited<br />

Verwaltungsvertrag<br />

Vertrag über die technische Betreuung und Vermarktung<br />

Eigenkapital-Vermittlungsvertrag<br />

Fremdkapital-Vermittlungsvertrag<br />

Einzahlungs- und Platzierungsgarantie.<br />

Darüber hinaus ist die Fondsgesellschaft nicht abhängig von<br />

Patenten, Lizenzen, weiteren Verträgen oder neuen Herstellungsverfahren.<br />

Aus der nachfolgenden Darstellung der oben aufgeführten<br />

Verträge der Fondsgesellschaft sowie aus der Darstellung<br />

des Leasingvertrages (Seite 68 bis 71) ergibt sich der Realisierungsgrad<br />

dieses Projektes.


Darstellung der Verträge<br />

Kaufvertrag<br />

Zur Anschaffung des Anlageobjektes hat die Fondsgesellschaft<br />

am 20.07.2011 mit der Globalia Lease Finance Three<br />

Limited mit Sitz in Irland, einer Tochtergesellschaft der<br />

Globalia Corporación Empresarial S.A., einen Vertrag über<br />

den Erwerb des Flugzeuges vom Typ Embraer 195 zu einem<br />

Kaufpreis in Höhe von USD 29,0 Mio. geschlossen. Aufgrund<br />

dieses Vertrages hat die Fondsgesellschaft am 21.07.2011<br />

Eigentum an dem Flugzeug erworben, das im Jahr 2009 vom<br />

Hersteller Embraer an den Verkäufer ausgeliefert wurde.<br />

Der Vertrag unterliegt englischem Recht. Gerichtsstand ist<br />

England.<br />

Verträge über Gewährleistungsansprüche<br />

Die Globalia Corporación Empresarial S. A. hat am<br />

21.07.2011 ihre Gewährleistungsansprüche gegenüber<br />

Embraer bezüglich des Flugzeuges (ohne Triebwerke) an<br />

die Fondsgesellschaft abgetreten. Die Fondsgesellschaft hat<br />

den Leasingnehmer Air Europa während der Leasingvertragslaufzeit<br />

zur Ausübung der Gewährleistungsansprüche<br />

ermächtigt.<br />

Der Abtretungsvertrag unterliegt englischem Recht. Gerichtsstand<br />

ist England.<br />

Die Gewährleistungsansprüche bezüglich der Triebwerke gegenüber<br />

dem Triebwerkhersteller General Electric Company<br />

stehen dem Leasingnehmer zu und können während der Leasingvertragslaufzeit<br />

ebenfalls vom Leasingnehmer ausgeübt<br />

werden. Der Triebwerkhersteller hat jedoch am 21.07.2011<br />

vertraglich zugesichert, die Gewährleistungsansprüche für<br />

die Triebwerke nur solange gegenüber dem Leasingnehmer<br />

Air Europa zu erfüllen, bis ihm die Been digung des Leasingvertrages<br />

zwischen der Fondsgesellschaft und Air Europa<br />

angezeigt wird. Ab diesem Zeitpunkt kann General Electric<br />

Company die Gewährleistungsrechte nur noch gegenüber<br />

der Fondsgesellschaft, der Nord deutschen Landesbank, Girozentrale,<br />

Hannover (im Folgenden „NordLB“) oder einem von<br />

diesen benannten Dritten erbringen.<br />

Der Vertrag über die Zusicherung unterliegt dem Recht des<br />

Staates New York / USA. Gerichtsstand ist New York / USA.<br />

Darlehensverträge<br />

Eigenkapital-Zwischenfinanzierung<br />

Die Bayerische Landesbank (im Folgenden „BayernLB“) und<br />

die Hamburger Sparkasse AG (im Folgenden „Hamburger<br />

Sparkasse“) haben der Fondsgesellschaft mit Vertrag vom<br />

07.07.2011 eine Darlehenszusage in Höhe von bis zu EUR<br />

7,7 Mio. erteilt. Das Darlehen wurde am 20.07.2011 in Höhe<br />

des insbesondere zum Erwerb des Flugzeuges und der Zahlung<br />

der Gebühr für die Eintragung des Registerpfandrechtes<br />

erforderlichen Eigenkapitals in Höhe von EUR 7.264.250<br />

zur Verfügung gestellt. Der Zinssatz für dieses Darlehen<br />

entspricht jeweils dem 1-Monats-EURIBOR zuzüglich einer<br />

Marge in Höhe von 3,25 % p. a. und zuzüglich der Liquiditätskosten<br />

der BayernLB und der Hamburger Sparkasse. Für<br />

die Bereitstellung haben die BayernLB und die Hamburger<br />

Sparkasse eine Strukturierungsgebühr in Höhe von einmalig<br />

0,25 % der zugesagten Darlehenssumme berechnet.<br />

Die Eigenkapital-Zwischenfinanzierung ist befristet bis<br />

längstens zum 31.12.2011. Für den Fall einer Beendigung<br />

der Eigenkapital-Zwischenfinanzierung vor dem 31.12.2011<br />

und einer zu diesem Zeitpunkt nicht vollständigen Platzierung<br />

des Kommanditkapitals der Fondsgesellschaft wird die<br />

<strong>KGAL</strong> im Rahmen ihrer Einzahlungs- und Platzierungsgarantie<br />

eine Anschlussfinanzierung sicherstellen. Gleiches gilt<br />

für den Fall einer nicht vollständigen Platzierung des Kommanditkapitals<br />

der Fondsgesellschaft zum 31.12.2011.<br />

113


Die Fondsgesellschaft beabsichtigt, die Rückzahlung des<br />

Darlehens entsprechend dem Platzierungsfortschritt durch<br />

eingeworbenes Eigenkapital vorzunehmen.<br />

Der Vertrag unterliegt deutschem Recht. Gerichtsstand ist<br />

München.<br />

Die Eigenkapital-Zwischenfinanzierung wird durch die Einzahlungs-<br />

und Platzierungsgarantie der <strong>KGAL</strong> abgesichert.<br />

Weiterhin werden etwaige Einzahlungsansprüche gegenüber<br />

Investoren abgetreten und das Einzahlungskonto verpfändet.<br />

Fremdkapital (Langfristfinanzierung)<br />

Die Finanzierung des Flugzeuges erfolgt über ein langfristiges<br />

Darlehen in Höhe von USD 19,3 Mio., welches die<br />

NordLB der Fondsgesellschaft mit Vertrag vom 20.07.2011<br />

zur Verfügung gestellt hat. Das Darlehen wurde bei Eigentumserwerb<br />

des Flugzeuges durch die Fondsgesellschaft<br />

am 21.07.2011 ausgezahlt und hat eine Laufzeit von zehn<br />

Jahren bis zum Ende des Leasingvertrages. Die Restvaluta<br />

bei Leasingvertragsende beträgt USD 5,0 Mio.<br />

Für die Verzinsung des Darlehens wurde ein variabler Zinssatz<br />

auf 1-Monats-LIBOR-Basis gewählt. Die mit der NordLB<br />

verein barte Marge inklusive Liquiditätskosten beläuft sich<br />

auf 3,62 % p. a. Der Darlehensvertrag wurde am 20.07.2011<br />

unterzeichnet.<br />

Die NordLB hat für die Bereitstellung eine Bankgebühr in<br />

Höhe von einmalig 1,10 % der zugesagten Kreditsumme<br />

berechnet. Diese Bankgebühr wurde durch Air Europa<br />

getragen.<br />

Das Darlehen wird insbesondere durch Abtretung der<br />

Ansprüche aus dem Leasingvertrag und ein spanisches<br />

Pfandrecht an dem Flugzeug zugunsten der finanzierenden<br />

114 I Vertragliche Grundlagen<br />

Bank besichert (siehe hierzu den folgenden Abschnitt<br />

„Nebenabrede Pfandrecht“). Weiterhin wurden sämtliche<br />

Konten an die NordLB verpfändet, mit Ausnahme des Kontos,<br />

das für die Einzahlung der Gesellschaftereinlagen verwendet<br />

wird. Zudem wurden zukünftige Rechte aus einem eventuellen<br />

Triebwerkwartungsvertrag, Entschädigungsansprüche im<br />

Rahmen einer potenziellen Enteignung, die Versicherungsansprüche,<br />

Ansprüche aus dem technischen Betreuungs- und<br />

Vermarktungsvertrag sowie Gewährleistungsansprüche für<br />

das Flugzeug an die Bank abgetreten. Die NordLB hat sich<br />

branchenübliche Mitsprache- und Entscheidungsrechte<br />

gegenüber der Fondsgesellschaft vorbehalten, insbesondere<br />

hinsichtlich der Vermietung und der Versicherung des Flugzeuges.<br />

Sie hat unter anderem das Recht, den Darlehensvertrag<br />

zu kündigen oder weitere Sicherheiten zu verlangen,<br />

wenn z. B. Ereignisse eintreten, die die ordnungsgemäße<br />

Rückführung der Darlehen gefährden oder wenn die Fondsgesellschaft<br />

wesentlichen Verpflichtungen aus dem Darlehensvertrag<br />

nicht nachkommt. In diesem Fall hat die NordLB<br />

das Recht zur Verwertung ihrer Sicherheiten (inklusive des<br />

Flugzeuges). Sollten sich durch Rechtsänderungen oder<br />

gesetzliche/behördliche Maßnahmen für die Bank zusätz -<br />

liche Kosten oder geringere Zinseinnahmen oder Tilgungsleistungen<br />

ergeben, so hat die Fondsgesellschaft die Bank<br />

von diesen zusätzlichen Kosten freizustellen bzw. die reduzierten<br />

Einnahmen auszugleichen.<br />

Die NordLB hat das Beteiligungsangebot nicht geprüft und<br />

die für die Fremdfinanzierung relevanten Verträge lediglich<br />

im Hinblick auf ihre Interessen als Darlehensgeber überprüft.<br />

Sie ist weder <strong>Prospekt</strong>herausgeber noch hat sie an der<br />

<strong>Prospekt</strong>erstellung mitgewirkt und übernimmt insofern keine<br />

Verpflichtungen im Zusammenhang mit diesem Beteiligungsangebot.<br />

Der Vertrag unterliegt englischem Recht. Gerichtsstand ist<br />

England.


Weitere Informationen zu den Rahmendaten der Finanzierung<br />

finden sich im Kapitel „Investitions- und Finanzierungsplan“<br />

auf Seite 75.<br />

Nebenabrede Pfandrecht<br />

Als Sicherheit für das Langfristdarlehen hat die Fondsgesellschaft<br />

der NordLB ein spanisches Registerpfandrecht in<br />

Höhe von 135 % des ursprünglich ausgereichten Darlehens<br />

an dem Flugzeug bestellt. Da für das Pfandrecht zwingend<br />

ein Euro-Höchstbetrag eingetragen werden muss, das Langfristdarlehen<br />

aber in US-Dollar valutiert, entsteht für die<br />

NordLB als Sicherungsnehmer aufgrund von Wechselkursschwankungen<br />

ein Unterbesicherungsrisiko unter dem<br />

Pfandrecht, welches durch eine Nachbesicherung auszugleichen<br />

wäre. Dies wurde in einer Nebenabrede zum Pfandrecht<br />

vereinbart. Der Kurs bei Ersteintragung des Pfandrechts<br />

lag bei 1 EUR = 1,4282 USD.<br />

Die Eintragungskosten einer möglichen Nachbesicherung<br />

(derzeit 1 % des Nachbesicherungsbetrages) trägt originär<br />

die Fondsgesellschaft bis zu einer Wechselkursänderung auf<br />

1 EUR = 0,85 USD. Insoweit hat die Fondsgesellschaft eine<br />

Nachbesicherung vorzunehmen und einen angepassten<br />

Euro-Höchstbetrag für das Registerpfandrecht im spanischen<br />

Register eintragen zu lassen, wenn der Euro entsprechend an<br />

Wert verlieren sollte. Jedoch hat sich die <strong>KGAL</strong> in ihrer Funktion<br />

als Konzeptionär unter dem Konzeptionsvertrag bereit<br />

erklärt, die Nachbesicherungskosten für die Fondsgesellschaft<br />

bis zu einem Betrag von EUR 124.100 zu übernehmen.<br />

Zur Kostenübernahme durch die <strong>KGAL</strong> siehe den folgenden<br />

Abschnitt „Konzeptionsvertrag“.<br />

Die Kosten einer möglichen Nachbesicherung ab einer<br />

Wechselkursänderung unter 1 EUR = 0,85 USD (d. h. wenn<br />

der US-Dollar unter den Wert von 0,85 zum Euro fällt) trägt<br />

der Leasingnehmer.<br />

Der Vertrag unterliegt englischem Recht. Gerichtsstand ist<br />

England.<br />

Konzeptionsvertrag<br />

Die Fondsgesellschaft hat die <strong>KGAL</strong> durch Konzeptionsvertrag<br />

vom 05.08.2011 mit der Erstellung der Fondskonzeption<br />

beauftragt. Hierfür erhält die <strong>KGAL</strong> ein Honorar in Höhe<br />

von EUR 285.000 zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.<br />

Aus dieser Konzeptionsgebühr wird die <strong>KGAL</strong> gegebenenfalls<br />

anfallende Kosten für eine Nachbesicherung in Höhe<br />

von bis zu EUR 124.100 für die Fondsgesellschaft leisten.<br />

Der Honoraranspruch entsteht mit Abschluss der Konzeptionsleistung<br />

und wird fällig gemäß laufendem Platzierungsfortschritt,<br />

spätestens zum 30.06.2013.<br />

Die <strong>KGAL</strong> ist berechtigt, ihre sämtlichen Rechte und Pflichten<br />

aus dem Konzeptionsvertrag auf eine andere Gesellschaft,<br />

deren Anteile unmittelbar oder mittelbar zu 100%<br />

von der <strong>KGAL</strong> gehalten werden, zu übertragen, um einer<br />

etwaigen Änderung aufsichtsrechtlicher Vorschriften Rechnung<br />

zu tragen.<br />

Der Konzeptionsvertrag unterliegt deutschem Recht. Gerichtsstand<br />

ist München.<br />

Verwaltungsvertrag<br />

Die Fondsgesellschaft hat am 25.06.2008 einen Verwaltungsvertrag<br />

mit der <strong>KGAL</strong> geschlossen. Die <strong>KGAL</strong> hat ihre<br />

sämtlichen Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag mit<br />

Datum vom 02.05.2011 auf die AL Konzept Gesellschaft für<br />

Leasingfinanzierungen mbH (im Folgenden „AL Konzept“),<br />

eine 100%ige Tochtergesellschaft der <strong>KGAL</strong>, übertragen:<br />

115


AL Konzept Gesellschaft für Leasingfinanzierungen mbH<br />

Firma AL Konzept Gesellschaft für<br />

Leasingfinanzierungen mbH<br />

Sitz Grünwald<br />

Geschäftsanschrift Tölzer Straße 15, 82031 Grünwald<br />

Rechtsform <strong>GmbH</strong><br />

Handelsregister HRB 135885<br />

Amtsgericht München<br />

Tag der ersten Eintragung 21.02.2001<br />

Gegenstand des Konzeption, Durchführung und Vermitt-<br />

Unternehmens lung von Leasinggeschäften mit Vermögensgegenständen<br />

aller Art sowie alle<br />

sonstigen Tätigkeiten, die damit im Zusammenhang<br />

stehen sowie Vermittlung von<br />

Immobilien, Darlehen und Kapitalanlagen<br />

nach §34c der Gewerbeordnung.<br />

Stammkapital EUR 3.000.000<br />

Gesellschafter <strong>KGAL</strong> <strong>GmbH</strong> & Co. KG (100 %)<br />

Geschäftsführer Carsten Eckert, Steffen Kurt Holderer,<br />

Gert Waltenbauer, Dieter Weiß,<br />

Dr. Klaus Wolf, Stefan Ziegler<br />

Alle geschäftsansässig:<br />

Tölzer Straße 15, 82031 Grünwald<br />

Der Vertrag wurde am 05.08.2011 durch die Fondsgesellschaft<br />

und die AL Konzept neu gefasst. Er umfasst die laufende<br />

Verwaltung der Fondsgesellschaft einschließlich der Investorenverwaltung.<br />

Für die laufende Verwaltungstätigkeit bis zum ersten Beitrittstermin<br />

erhält die AL Konzept eine Vorabvergütung in<br />

Höhe von insgesamt EUR 130.000 zuzüglich der gesetz -<br />

lichen Umsatzsteuer von der Fondsgesellschaft. Die Vergütung<br />

wird anteilig fällig gemäß laufendem Platzierungsfortschritt,<br />

spätestens jedoch zum 30.06.2013.<br />

Für die laufende Verwaltung der Fondsgesellschaft erhält<br />

die AL Konzept ab dem 31.10.2011 ein jährliches Entgelt von<br />

EUR 46.000 zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, zahlbar<br />

am 30.06. und 30.12. eines jeden Jahres. Dieses Entgelt<br />

wird ab dem 01.01.2012 jährlich mit 3 % indexiert. Das Verwaltungshonorar<br />

reduziert sich ab Veräußerung des Flugzeuges<br />

und Beginn der Liquidation auf 50 % des zuletzt<br />

geschuldeten Honorars. Nach Ablauf von drei Jahren nach<br />

116 I Vertragliche Grundlagen<br />

Veräußerung des Flugzeuges und Beginn der Liquidation der<br />

Fondsgesellschaft ist kein Honorar mehr geschuldet.<br />

Für eine erhöhte Verwaltungsleistung im Falle der Veräußerung<br />

des Flugzeuges erhält die AL Konzept darüber hinaus<br />

eine Vergütung in Höhe von 2,0 % des tatsächlich erzielten<br />

Verkaufspreises des Flugzeuges, zuzüglich der gesetzlichen<br />

Umsatzsteuer, fällig mit Zahlung des Kaufpreises.<br />

Die AL Konzept ist berechtigt, ihre sämtlichen Rechte und<br />

Pflichten aus dem Verwaltungsvertrag auf eine andere<br />

Gesellschaft, deren Anteile ebenfalls unmittelbar oder mittelbar<br />

zu 100 % von der <strong>KGAL</strong> gehalten werden, zu übertragen,<br />

um einer etwaigen Änderung aufsichtsrechtlicher Vorschriften<br />

Rechnung zu tragen.<br />

Der Verwaltungsvertrag unterliegt deutschem Recht. Gerichtsstand<br />

ist München.<br />

Vertrag über die technische Betreuung<br />

und Vermarktung<br />

Im Rahmen eines Betreuungs- und Vermarktungsvertrages<br />

mit Datum vom 30.06.2011 hat die Fondsgesellschaft die<br />

GOAL KG (siehe hierzu Kapitel „Gesellschaftsrechtliche<br />

Struktur“ auf Seite 101) mit der technischen Betreuung und<br />

Vermarktung des Flugzeuges beauftragt. Die Laufzeit dieses<br />

Vertrages endet mit Veräußerung des Flugzeuges.<br />

Für die technische Betreuung des Flugzeuges sowie die<br />

Marktbeobachtung erhält die GOAL KG ein laufendes Honorar<br />

in Höhe von EUR 3.000 pro Monat zuzüglich gegebenenfalls<br />

anfallender Umsatzsteuer. Das Honorar wird ab dem<br />

01.01.2012 jährlich mit 3 % indexiert. Für die Vermittlung<br />

bzw. den Neuabschluss von Anschlussmietverträgen sowie<br />

bei einer Veräußerung des Flugzeuges erhält die GOAL KG ein<br />

erfolgsabhängiges Honorar: Bei Abschluss eines Anschlussmietvertrages<br />

beträgt das Honorar einmalig 5 % der Summe<br />

der für eine feste Laufzeit (ohne Optionen) vereinbarten


Netto-Leasingraten zuzüglich etwaig anfallender Umsatzsteuer,<br />

fällig mit Abschluss des Anschlussmietvertrages. Falls<br />

mehrere mögliche Anschlussmieter in Betracht kommen, hat<br />

der Asset-Manager der Fondsgesellschaft einen Vorschlag<br />

zur Auswahl des Mieters zu unterbreiten. Wird dem Vorschlag<br />

des Asset-Managers Folge geleistet, ist die Vergütung<br />

nicht mit Abschluss des Anschlussmietvertrages, sondern<br />

anteilig über die feste Mietzeit des Anschlussmietvertrages<br />

(ohne Optionen) fällig. Sofern in diesem Fall der Anschlussmietvertrag<br />

aus einem vom Leasingnehmer zu vertretenden<br />

Grund vorzeitig endet, ist ab dem Zeitpunkt der vorzeitigen<br />

Beendigung eine Vergütung aus dieser Anschlussvermietung<br />

nicht mehr geschuldet.<br />

Bei Vermittlung eines Käufers hat die GOAL KG einen<br />

Anspruch auf 3 % des vertraglich vereinbarten Verkaufspreises<br />

des Flugzeuges sowie gegebenenfalls auf 35 % des<br />

Mehrerlöses, welcher sich aus der Differenz zwischen einem<br />

eventuell höheren tatsächlichen Verkaufspreis und dem in<br />

der Prognoserechnung unterstellten Verkaufspreis (in US-<br />

Dollar) ergibt, zuzüglich etwaig anfallender Umsatzsteuer.<br />

Der Verkaufspreis (inklusive der Kompensationszahlung aufgrund<br />

des besseren Wartungszustandes) wurde mit rund<br />

USD 19,50 Mio. prognostiziert.<br />

Bei Veräußerung vor oder nach dem Stichtag wird der prognostizierte<br />

Verkaufspreis in der Weise bestimmt, dass der<br />

Investor bei diesem Verkaufspreis und ansonsten planmäßigem<br />

Verlauf die prognostizierte Rendite nach Steuern in<br />

Höhe von 6,3 % p. a. (IRR) erzielt.<br />

Der Vertrag unterliegt deutschem Recht. Gerichtsstand ist<br />

München.<br />

Eigenkapital-Vermittlungsvertrag<br />

Die Fondsgesellschaft hat die ALCAS <strong>GmbH</strong> (im Folgenden<br />

„ALCAS“) mit Vertrag vom 05.08.2011 mit der Organisation<br />

des Vertriebs des Kommanditkapitals beauftragt:<br />

ALCAS <strong>GmbH</strong><br />

Firma ALCAS <strong>GmbH</strong><br />

Sitz Grünwald<br />

Geschäftsanschrift Tölzer Straße 30, 82031 Grünwald<br />

Rechtsform <strong>GmbH</strong><br />

Handelsregister HRB 103659<br />

Amtsgericht München<br />

Tag der ersten Eintragung 10.09.1993<br />

Gegenstand des Auszugsweise: Vermittlung des Abschlus-<br />

Unternehmens ses und Nachweis der Gelegenheit zum<br />

Abschluss von Verträgen über Darlehen,<br />

Erwerb von Anteilscheinen an einer Kapitalanlagegesellschaft,<br />

Erwerb von ausländischen<br />

Investmentanteilen, Erwerb von<br />

öffentlich angebotenen Anteilen an einer<br />

Kapital- oder Kommanditgesellschaft und<br />

von verbrieften Forderungen gegen eine<br />

Kapital- oder Kommanditgesellschaft.<br />

Stammkapital EUR 102.258,38<br />

Gesellschafter <strong>KGAL</strong> <strong>GmbH</strong> & Co. KG (100 %)<br />

Geschäftsführer Dr. Thomas Schröer, Gert Waltenbauer<br />

Beide geschäftsansässig:<br />

Tölzer Straße 15, 82031 Grünwald<br />

Die ALCAS ist berechtigt, für die Vermittlung von Investoren<br />

Dritte einzuschalten, die zu diesem Zweck unmittelbar in<br />

Vertragsbeziehung mit der Fondsgesellschaft treten und<br />

einen auf das von ihnen jeweils vermittelte Kommandit -<br />

kapital entfallenden Teil der Vertriebsprovision erhalten.<br />

Die von der Fondsgesellschaft zu leistende Vertriebsprovision<br />

für die Vermittlung des Kommanditkapitals in Höhe von<br />

EUR 8,48 Mio. beträgt EUR 339.200 zuzüglich eines Agios in<br />

Höhe von EUR 424.000. Somit beträgt die Gesamtvergütung<br />

für die Eigenkapitalvermittlung EUR 763.200 gegebenenfalls<br />

zuzüglich einer gesetzlich geltenden Umsatzsteuer.<br />

Zusätzlich ist ein Entgelt für die Organisation und Abwicklung<br />

der Eigenkapitalvermittlung in Höhe von insgesamt<br />

EUR 25.000 inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer zu entrichten,<br />

welches am 10.11.2011 zur Zahlung fällig wird.<br />

Die von der Fondsgesellschaft zu leistende Vertriebsprovision<br />

entspricht somit insgesamt einem Betrag in Höhe von<br />

rund 9,3 % bezogen auf das Kommanditkapital ohne Agio<br />

117


(bzw. rund 8,9 % bezogen auf die Summe aus Kommanditkapital<br />

und Agio).<br />

Der Initiator <strong>KGAL</strong> behält sich vor, gegebenenfalls zusätzlich<br />

zur oben genannten Vergütung Zahlungen oder sonstige<br />

geldwerte Zuwendungen aus eigenen Mitteln an einzelne<br />

Vertriebspartner zu leisten. Es ist weiterhin möglich, dass<br />

einzelne Vertriebspartner eine geringere Provision erhalten<br />

oder dass ihnen weitere Zuwendungen oder Provisionen<br />

von sonstigen Dritten zufließen. Die dem einzelnen Vertriebspartner<br />

tatsächlich insgesamt zufließenden Provisionen<br />

und Zuwendungen sind daher nur auf Ebene des jeweiligen<br />

Vertriebspartners ermittelbar. Dem Investor wird<br />

empfohlen, sich bei Interesse für weitere Informationen an<br />

diesen zu wenden.<br />

Die ALCAS ist berechtigt, ihre sämtlichen Rechte und Pflichten<br />

aus dem mit der Fondsgesellschaft geschlossenen Vertrag<br />

über die Organisation, Betreuung und Abwicklung des<br />

Vertriebs des Kommanditkapitals auf eine andere Gesellschaft,<br />

deren Anteile ebenfalls unmittelbar oder mittelbar<br />

zu 100 % von der <strong>KGAL</strong> gehalten werden, zu übertragen, um<br />

einer etwaigen Änderung aufsichtsrechtlicher Vorschriften<br />

Rechnung zu tragen.<br />

Der Vertrag unterliegt deutschem Recht. Gerichtsstand ist<br />

München.<br />

Fremdkapital-Vermittlungsvertrag<br />

Die <strong>KGAL</strong> wurde von der Fondsgesellschaft durch Vertrag vom<br />

30.06.2011 einschließlich des Nachtrags vom 05.08.2011 mit<br />

der Vermittlung des benötigten Fremdkapitals beauftragt.<br />

Sie erhält hierfür eine Vergütung in Höhe von insgesamt<br />

EUR 180.000. Die Vergütung ist anteilig nach Vereinbarung,<br />

vollständig jedoch spätestens bis zum 30.06.2013 zahlbar.<br />

118 I Vertragliche Grundlagen<br />

Die <strong>KGAL</strong> ist berechtigt, ihre sämtlichen Rechte und Pflichten<br />

aus diesem Vertrag auf eine andere Gesellschaft, deren<br />

Anteile unmittelbar oder mittelbar zu 100 % von der <strong>KGAL</strong><br />

gehalten werden, zu übertragen, um einer etwaigen Änderung<br />

aufsichtsrechtlicher Vorschriften Rechnung zu tragen.<br />

Der Vertrag unterliegt deutschem Recht. Gerichtsstand ist<br />

München.<br />

Einzahlungs- und Platzierungsgarantie<br />

Die <strong>KGAL</strong> garantiert mit Vertrag vom 30.06.2011 inklusive<br />

Nachtrag vom 05.08.2011 die vollständige Einzahlung und<br />

Platzierung des erforderlichen Kommanditkapitals in Höhe<br />

von EUR 8,48 Mio. bis zum Ablauf der Zeichnungsfrist am<br />

30.06.2012 bzw. bei Verlängerung der Zeichnungsfrist seitens<br />

des geschäftsführenden Gesellschafters spätestens bis<br />

zum 30.06.2013 (siehe § 3 Ziffer 4 Gesellschaftsvertrag). Die<br />

Vergütung für die Garantie beträgt insgesamt EUR 169.600<br />

(2,0 % des einzuwerbenden Kommanditkapitals ohne Agio<br />

zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer). Die Vergütung<br />

wird fällig mit Vollplatzierung des Kommanditkapitals.<br />

Die <strong>KGAL</strong> sichert zudem das Zinsänderungsrisiko im Rahmen<br />

der Eigenkapital-Zwischenfinanzierung für den Fall ab,<br />

dass die Zwischenfinanzierungs zinsen die prognostizierten<br />

Ausschüttungen / Entnahmen übersteigen. Hierfür erhält<br />

sie eine Vergütung in Höhe des jeweiligen Differenzbetrages<br />

zwischen 9,25 % bezogen auf das noch nicht platzierte Kommanditkapital<br />

und den Zwischenfinanzierungszinsen.<br />

Für den Fall, dass die bis zum 31.12.2011 befristete Eigen -<br />

kapital-Zwischenfinanzierung durch die BayernLB und die<br />

Hamburger Sparkasse vorzeitig beendet oder nicht über den<br />

31.12.2011 hinaus verlängert wird und zu diesem Zeitpunkt<br />

das Kommanditkapital der Fondsgesellschaft nicht vollstän-


dig platziert ist, wird die <strong>KGAL</strong> im Rahmen ihrer Einzahlungs-<br />

und Platzierungsgarantie eine Anschlussfinanzierung<br />

sicherstellen. Reicht die <strong>KGAL</strong> oder ein von ihr benannter<br />

Dritter in diesem Fall entsprechende Eigenkapital-Zwischenfinanzierungsmittel<br />

aus, so erhält sie oder der Dritte hierfür<br />

Zinsen in Höhe bestehender Ausschüttungs- / Entnahme -<br />

ansprüche, welche sich für das anteilig zwischenfinanzierte<br />

Kommanditkapital ergeben.<br />

Die <strong>KGAL</strong> ist berechtigt, ihre sämtlichen Rechte und Pflichten<br />

aus diesem Vertrag auf eine andere Gesellschaft, deren<br />

Anteile unmittelbar oder mittelbar zu 100 % von der <strong>KGAL</strong><br />

gehalten werden, zu übertragen, um etwaigen Änderungen<br />

aufsichtsrechtlicher Vorschriften Rechnung zu tragen. Auch<br />

im Falle einer Übertragung hat die <strong>KGAL</strong> sicherzustellen,<br />

dass diese Tochtergesellschaft die Verpflichtungen aus der<br />

Einzahlungs- und Platzierungsgarantie erfüllen wird.<br />

Der Vertrag unterliegt deutschem Recht. Gerichtsstand ist<br />

München.<br />

Steuerberatung / Wirtschaftsprüfung /<br />

Sonstige Leistungen<br />

Die Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung der Fondsgesellschaft<br />

wird von unabhängigen Gesellschaften / Steuerberatern<br />

/ Wirtschaftsprüfern übernommen. Die für diese<br />

Leistungen anfallenden Entgelte und die sonstigen Kosten<br />

(z. B. IHK-Beiträge, Rechtsberatungskosten) wurden auf<br />

anfänglich rund EUR 21.500 geschätzt und sind von der<br />

Fondsgesellschaft zu tragen. Die prognostizierten Kosten<br />

werden ab dem 01.01.2012 jährlich mit 3 % indexiert.<br />

119


Verflechtungen und weitere rechtliche Grundlagen<br />

Verflechtungen<br />

Kapitalmäßige Verflechtungen<br />

Die <strong>KGAL</strong> ist Alleingesellschafter der PARTUS Grundstücks-<br />

Verwaltungsgesellschaft mbH („PARTUS“). Die <strong>KGAL</strong> (zu<br />

99,6 %) und die PARTUS (zu 0,4 %) sind Gesellschafter des<br />

Treuhandkommanditisten TERTIA ZWEITE Beteiligungstreuhand<br />

<strong>GmbH</strong> („Treuhandkommanditist“). Damit ist die <strong>KGAL</strong><br />

unmittelbar und mittelbar Alleingesellschafter des Treuhandkommanditisten.<br />

Darüber hinaus ist die <strong>KGAL</strong> Alleingesellschafter der INVENTO<br />

Grundstücks-Verwaltungsgesellschaft mbH („INVENTO“). Die<br />

<strong>KGAL</strong> (zu 99,5 %) und die INVENTO (zu 0,5 %) sind Gesellschafter<br />

des derzeitig alleinigen Kommanditisten der Fondsgesellschaft,<br />

der URGO Verwaltungsgesellschaft mbH („URGO“).<br />

Damit ist die <strong>KGAL</strong> unmittelbar und mittelbar Alleingesellschafter<br />

des derzeitigen Kommanditisten der Fondsgesellschaft.<br />

Zudem ist die <strong>KGAL</strong> Alleingesellschafter der AIRCON Leasing<br />

<strong>GmbH</strong> („AIRCON“). Die AIRCON ist zu 60 % Gesellschafter<br />

der GOAL German Operating Aircraft Leasing <strong>GmbH</strong> (ausgeschiedener<br />

persönlich haftender Gründungsgesellschafter<br />

der Fondsgesellschaft; „GOAL <strong>GmbH</strong>“) und der GOAL German<br />

Operating Aircraft Leasing <strong>GmbH</strong> & Co. KG („GOAL KG“). Die<br />

GOAL KG ist ausgeschiedener Gründungskommanditist der<br />

Fondsgesellschaft, Alleingesellschafter des derzeitigen persönlich<br />

haftenden und geschäftsführenden Gesellschafters<br />

der Fondsgesellschaft, der GOAL German Operating Aircraft<br />

Leasing Projekt Nr. 23 <strong>GmbH</strong> („GOAL P 23 <strong>GmbH</strong>“) sowie der<br />

Asset-Manager des Beteiligungsangebotes.<br />

120 I Verflechtungen und weitere rechtliche Grundlagen<br />

Die <strong>KGAL</strong> ist 100%iger Gesellschafter der mit dem Vertrieb<br />

der Vermögensanlage betrauten ALCAS sowie der mit der<br />

Verwaltung der Fondsgesellschaft betrauten AL Konzept.<br />

Personelle Verflechtungen<br />

Die Herren Carsten Eckert, Steffen Kurt Holderer, Gert<br />

Waltenbauer, Dieter Weiß, Dr. Klaus Wolf und Stefan<br />

Ziegler sind Geschäftsführer des Komplementärs der <strong>KGAL</strong><br />

(der <strong>KGAL</strong> Verwaltungs-<strong>GmbH</strong>) und zugleich Geschäftsführer<br />

des Verwalters der Fondsgesellschaft, der AL Konzept.<br />

Die Herren Steffen Kurt Holderer, Dr. Klaus Wolf und Stefan<br />

Ziegler sind ferner Geschäftsführer der AIRCON und der<br />

URGO.<br />

Die Herren Carsten Eckert und Steffen Kurt Holderer sind<br />

ferner Geschäftsführer der PARTUS und der INVENTO.<br />

Herr Gert Waltenbauer ist auch Geschäftsführer der<br />

ALCAS.<br />

Herr Markus Bocker ist zugleich Mitarbeiter der <strong>KGAL</strong> und<br />

Geschäftsführer der PARTUS und INVENTO.<br />

Herr Dr. Thomas Schröer ist zugleich Mitarbeiter der <strong>KGAL</strong><br />

und Geschäftsführer der ALCAS.<br />

Herr Michael Radunz ist Geschäftsführer der GOAL <strong>GmbH</strong><br />

und des persönlich haftenden und geschäftsführenden<br />

Gesellschafters der Fondsgesellschaft, der GOAL P 23<br />

<strong>GmbH</strong>.<br />

Herr Christian Schloemann ist ebenfalls Geschäftsführer<br />

der GOAL <strong>GmbH</strong> sowie der GOAL P 23 <strong>GmbH</strong> und zugleich<br />

Mitarbeiter der <strong>KGAL</strong>.<br />

Frau Franziska Koch und Herr Martin Graser sind zugleich<br />

Mitarbeiter der <strong>KGAL</strong> und Geschäftsführer der TERTIA.


Informationen zu Lieferungen<br />

und Leistungen<br />

Der Anbieter <strong>KGAL</strong> ist <strong>Prospekt</strong>verantwortlicher, Platzierungsgarant,<br />

Konzeptionär und Initiator des Beteiligungsangebotes<br />

sowie Fremdkapitalvermittler und möglicher Darlehensgeber<br />

der Eigenkapital-Zwischenfinanzierung.<br />

Der Treuhandkommanditist hat aufgrund des Treuhandvertrages<br />

die Aufgabe, im Auftrag und auf Rechnung des Investors<br />

der Fondsgesellschaft beizutreten. Er hat darüber<br />

hinaus die Aufgabe, die Beteiligung an der Fondsgesellschaft<br />

für den Investor treuhänderisch zu halten.<br />

Die Mitglieder der Geschäftsführung der Fondsgesellschaft<br />

führen die Geschäfte der Fondsgesellschaft.<br />

Der ausgeschiedene Gründungskommanditist GOAL KG ist<br />

mit dem Asset-Management des Flugzeuges beauftragt.<br />

Darüber hinaus erbringen der Anbieter (<strong>Prospekt</strong>verantwortlicher),<br />

die Gründungsgesellschafter, die Mitglieder der<br />

Geschäftsführung der Fondsgesellschaft sowie der Treuhandkommanditist<br />

keine nicht nur geringfügigen Leistungen<br />

und Lieferungen im Sinne des § 9 Abs. 2 Nr. 8 der Verordnung<br />

über Vermögensanlagen-Verkaufsprospekte.<br />

Erklärung zur <strong>Prospekt</strong>haftung<br />

Die gesetzliche <strong>Prospekt</strong>haftung gemäß § 13 Verkaufsprospektgesetz<br />

(VerkProspG) in Verbindung mit § 44 Absatz 1<br />

Satz 1 Börsengesetz (BörsG) kann nur von Investoren geltend<br />

gemacht werden, welche binnen sechs Monaten ab<br />

dem ersten öffentlichen Angebot des Beteiligungsangebo-<br />

tes beigetreten sind. Der Anbieter <strong>KGAL</strong> sieht hierin eine ungerechtfertigte<br />

Benachteiligung später beitretender Investoren<br />

und hat daher freiwillig durch ein selbstständiges<br />

Schuldversprechen 1) eine Haftung für <strong>Prospekt</strong>fehler im<br />

Rahmen der gesetzlichen Vorgaben unabhängig von der<br />

Ausschlussfrist des §13 VerkProspG in Verbindung mit §44<br />

Absatz 1 Satz 1 BörsG übernommen. Damit können auch<br />

solche Investoren, die nach Ablauf von sechs Monaten nach<br />

dem ersten öffentlichen Angebot des Beteiligungsange -<br />

botes beigetreten sind, Ansprüche aus <strong>Prospekt</strong>haftung geltend<br />

machen.<br />

Schlichtungsverfahren der<br />

Ombudsstelle Geschlossene Fonds<br />

Die <strong>KGAL</strong>, die Fondsgesellschaft und der Treuhandkom -<br />

manditist (im Folgenden „Beschwerdegegner“) haben sich<br />

dem Schlichtungsverfahren der Ombudsstelle Geschlossene<br />

Fonds angeschlossen und unterwerfen sich der jeweils gültigen<br />

Verfahrensordnung sowie den Schlichtungssprüchen der<br />

Ombudsperson, die im Rahmen dieser Verfahrensordnung<br />

ergehen. Investoren der Fondsgesellschaft haben die Möglichkeit,<br />

im Falle von Streitigkeiten ihre Beschwerden schriftlich<br />

an die Ombudsstelle Geschlossene Fonds zu richten und<br />

damit ein außergerichtliches Schlichtungsverfahren einzuleiten.<br />

Das Verfahren wird schriftlich geführt. Soweit sich die<br />

Parteien nicht während des Verfahrens einigen, ergeht als<br />

Ergebnis der Prüfung ein Schlichtungsspruch der Ombudsperson.<br />

Nach der Verfahrensordnung der Ombudsstelle<br />

Geschlossene Fonds ist der Beschwerdegegner an einen<br />

Schlichtungsspruch der Ombudsperson gebunden, sofern<br />

der Beschwerdegegenstand EUR 5.000 nicht übersteigt. Dies<br />

bedeutet, dass der Beschwerdegegner in einem Fall, in dem<br />

1) Der Text des selbstständigen Schuldversprechens kann auf der Homepage des Anbieters<br />

<strong>KGAL</strong> <strong>GmbH</strong> & Co. KG (www.kgal.de) eingesehen werden. Eine schriftliche Version des<br />

selbstständigen Schuldversprechens kann von jedem Investor bei dem Anbieter <strong>KGAL</strong><br />

<strong>GmbH</strong> & Co. KG angfordert werden.<br />

121


der vom beschwerdeführenden Investor geltend gemachte<br />

Anspruch bei einem Streitwert bis einschließlich EUR 5.000<br />

liegt, einer Entscheidung der Ombudsperson nachkommen<br />

muss und gegen den Schlichtungsspruch den ordentlichen<br />

Rechtsweg nicht beschreiten kann. Bei Beschwerden mit<br />

einem höheren Streitwert gibt die Ombudsperson eine<br />

Empfehlung ab. Dem Investor steht es immer frei, den<br />

ordentlichen Rechtsweg zu beschreiten. Durch rechtzeitig vor<br />

Eintritt der Verjährung erfolgte Einleitung des Schlichtungsverfahrens<br />

durch den Investor tritt gegenüber dem<br />

Beschwerdegegner bezüglich des beschwerdegegenständ -<br />

lichen Anspruches die Hemmung der Verjährung ein.<br />

Nähere Informationen zur Ombudsperson und dem Schlichtungsverfahren<br />

sind bei der Ombudsstelle Geschlossene<br />

Fonds erhältlich. Die Adresse lautet:<br />

Ombudsstelle Geschlossene Fonds e.V.<br />

Postfach 64 02 22<br />

10048 Berlin<br />

Tel: 030 / 257 616 90<br />

Fax: 030 / 257 616 91<br />

E-mail: info@ombudsstelle-gfonds.de<br />

Die Verfahrensordnung und eine Informationsbroschüre<br />

finden sich zudem im Internet unter:<br />

www.ombudsstelle-gfonds<br />

122 I Verflechtungen und weitere rechtliche Grundlagen


Steuerliche Grundlagen<br />

Vorbemerkung<br />

Die nachfolgende Darstellung der wesentlichen Grundlagen<br />

der steuerlichen Konzeption der Vermögensanlage und der<br />

wesentlichen steuerlichen Konsequenzen einer Beteiligung<br />

an der Fondsgesellschaft bezieht sich ausschließlich auf in<br />

Deutschland unbeschränkt steuerpflichtige natürliche Personen,<br />

die ihre Beteiligung im Privatvermögen halten. Hierbei<br />

können jedoch nicht alle Umstände berücksichtigt werden,<br />

die für einen an der Fondsgesellschaft beteiligten<br />

Investor nach seiner besonderen steuerlichen Situation<br />

möglicherweise von Bedeutung sind. Dem Investor wird daher<br />

empfohlen, einen steuerlichen Berater hinzuzuziehen.<br />

Diesem Beteiligungsangebot liegen die derzeit geltende<br />

Gesetzeslage, die aktuelle Rechtsprechung und die geltenden<br />

Verwaltungsauffassungen der Finanzbehörden zugrunde.<br />

Änderungen der steuerlichen Rahmenbedingungen (künftige<br />

Gesetzesänderungen, geänderte Rechtsprechung oder<br />

geänderte Anwendungen bestehender Vorschriften oder<br />

Regelungen) sind möglich und können das Ergebnis der<br />

Beteiligung beeinflussen.<br />

Die endgültige Anerkennung der steuerlichen Konzeption<br />

bleibt der Beurteilung der Betriebsprüfung durch die Finanzverwaltung<br />

vorbehalten (siehe auch im Kapitel „Risiken der<br />

Vermögensanlage“ den Abschnitt „Steuern“ ab Seite 17).<br />

Steuerliche Grundlagen für die<br />

Fondsgesellschaft<br />

Allgemeines<br />

Die Investoren beteiligen sich als Kommanditisten/Treugeber<br />

an der Fondsgesellschaft. Die Tätigkeit der Fondsgesellschaft<br />

umfasst den Erwerb und die langfristige Vermietung eines<br />

Flugzeuges. Nach Auffassung der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs<br />

(im Folgenden „BFH“) sowie der Auffassung<br />

der Finanzverwaltung ist die langfristige Vermietung eines<br />

Flugzeuges ohne Sonderleistungen regelmäßig keine gewerbliche<br />

Tätigkeit (BFH-Urteil vom 02.05.2000 – IX R 71/96,<br />

BStBl. 2000 II Seite 467; R 15.7 Absatz 3 EStR und H 15.7<br />

Absatz 3 EStR) und würde entweder zu sonstigen Einkünften<br />

oder, bei Eintragung des Flugzeuges in ein öffentliches Register<br />

(Flugzeugrolle), zu Einkünften aus Vermietung und<br />

Verpachtung führen. Da die Fondsgesellschaft jedoch eine<br />

gewerblich geprägte Gesellschaft im Sinne des § 15 Absatz 3<br />

Nr. 2 Einkommensteuergesetz (im Folgenden „EStG“) ist, wird<br />

eine der vorgenannten Überschuss-Einkunftsarten durch die<br />

gewerbliche Prägung überlagert. Demnach werden auf Ebene<br />

der Fondsgesellschaft Einkünfte aus Gewerbebetrieb gemäß<br />

§ 15 EStG erzielt. Ob die Vermietung eines Flugzeuges über<br />

einen Operating Leasing-Vertrag einer Ein-Objekt-Gesellschaft<br />

den Rahmen einer vermögensverwaltenden Tätigkeit<br />

übersteigt (BFH-Urteil vom 26.06.2007 – IV R 49/04, BStBl.<br />

2009 II Seite 289; BMF-Schreiben vom 01.04.2009, BStBl.<br />

2009 I Seite 515), kann daher dahingestellt bleiben.<br />

Wirtschaftliches Eigentum<br />

Bei der vorliegenden Leasingtransaktion der Fondsgesellschaft<br />

handelt es sich um einen sogenannten Operating<br />

Leasing-Vertrag über ein mobiles Wirtschaftsgut, der steuerlich<br />

aufgrund fehlender Ankaufsrechte, Andienungsrechte<br />

oder Mehrerlösbeteiligungen seitens einer der Vertragsparteien<br />

als normaler Mietvertrag zu qualifizieren ist. Demzufolge<br />

sind die Leasingerlasse der Finanzverwaltung nicht<br />

einschlägig. Die Zurechnung des wirtschaftlichen Eigentums<br />

an dem Flugzeug richtet sich somit mangels anzuwendender<br />

Spezialnormen nach der Generalnorm des § 39<br />

Abgabenordnung (im Folgenden „AO“). Aufgrund der Tat -<br />

sache, dass der Herausgabeanspruch des zivilrechtlichen<br />

Eigentümers prognosegemäß, auch nach Ablauf des Operating<br />

Leasing-Ver trages, noch als werthaltig unterstellt werden<br />

kann, ist der Fondsgesellschaft auch das wirtschaftliche<br />

Eigentum an dem vermieteten Flugzeug zuzurechnen.<br />

Steuerliche Grundlagen I 123


Eine Gewinnerzielungsabsicht, beurteilt auf Basis der Steuerbilanz<br />

nach §§ 4, 5 EStG, ist zu bejahen, zumal die Fondsgesellschaft<br />

während des laufenden Leasingvertrages und<br />

der sich anschließenden Weiterverwendung / -verwertung<br />

prognosegemäß einen signifikanten Totalgewinn erzielen<br />

wird.<br />

Ferner unterliegen die Einkünfte des Gewerbebetriebes der<br />

Fondsgesellschaft der inländischen Besteuerung, da sich<br />

ihre Geschäftsleitung im Inland befindet.<br />

Anlaufkosten / Dienstleistungshonorare<br />

Die sogenannten Anlaufkosten wie Konzeptions- und<br />

Rechtsberatungsgebühren, Eigenkapital- und Fremdkapital-<br />

Vermittlungsprovisionen, Kosten für die Einzahlungs- und<br />

Platzierungsgarantie und für Gutachten im Zusammenhang<br />

mit diesem Beteiligungsangebot sowie sonstige Beratungsgebühren<br />

werden entsprechend der Auffassung der Finanzverwaltung<br />

nicht als sofort abzugsfähige Betriebsausgaben<br />

behandelt. Diese Aufwendungen sind steuerlich zusammen<br />

mit den Anschaffungskosten des Flugzeuges zu aktivieren<br />

und abzuschreiben, da es sich um Gebühren für in gesonderten<br />

Verträgen vereinbarte Dienstleistungen handelt und<br />

sich die Investoren aufgrund eines vom Initiator vorformulierten<br />

Vertragswerkes an der Fondsgesellschaft beteiligen<br />

(BMF-Schreiben vom 20.10.2003, BStBl. 2003 I Seite 546;<br />

sogenannter „Einheitlicher Fondserlass“ bzw. „5. Bauherrenerlass“).<br />

Abschreibungen<br />

Gemäß der derzeit geltenden amtlichen Abschreibungs -<br />

tabelle für Luftfahrtunternehmen (BMF-Schreiben vom<br />

28.09.1994, BStBl. 1994 I Seite 769), die für ein neues Flugzeug<br />

des vorliegenden Typs eine betriebsgewöhnliche<br />

Nutzungsdauer von zwölf Jahren vorsieht, wird das im Juli<br />

2011 gebraucht erworbene Flugzeug (Baujahr 2009) über<br />

eine geschätzte Restnutzungsdauer von elf Jahren abge-<br />

124 I Steuerliche Grundlagen<br />

schrieben. Der vorliegenden Fondskalkulation liegt die lineare<br />

Abschreibungsmethode zugrunde, wobei für das Jahr der<br />

Anschaffung die Abschreibung zeitanteilig angesetzt wird<br />

(§ 7 Absatz 1 Satz 1 und Satz 4 EStG).<br />

Zinsschranke gemäß § 4 h EStG<br />

Die Restriktionen der sogenannten Zinsschranke (§ 4 h<br />

EStG), wonach Zinsaufwendungen in bestimmten Fällen nur<br />

noch beschränkt abzugsfähig sind, finden auf das vorliegende<br />

Beteiligungsangebot im Prognosezeitraum keine Anwendung,<br />

da der jährliche negative Zinssaldo die Freigrenze des<br />

§ 4 h Absatz 2 a EStG in Höhe von EUR 3 Mio. prognosegemäß<br />

unterschreiten wird und zudem der Betrieb der Fondsgesellschaft<br />

– bei unterstelltem Platzierungsverlauf – nicht<br />

in einen Konzernabschluss einzubeziehen ist oder einbezogen<br />

werden könnte.<br />

Umsatzsteuer<br />

In umsatzsteuerlicher Hinsicht wird das Flugzeug an einen<br />

Unternehmer (Air Europa) vermietet, der als ausländische<br />

Fluggesellschaft überwiegend im entgeltlichen, internationalen<br />

Luftverkehr tätig ist. Seit Inkrafttreten des sogenannten<br />

Mehrwertsteuerpaketes zum 01.01.2010 (Jahressteuergesetz<br />

2009, BGBl. I 2008, Seite 2794 ff.) sind derartige<br />

Vermietungsleistungen nicht mehr im Inland umsatzsteuerbar,<br />

sondern am Sitzort des Leistungsempfängers. Im vorliegenden<br />

Fall liegt das Besteuerungsrecht damit in Spanien,<br />

dem Sitz von Air Europa. An der Berechtigung der Fondsgesellschaft<br />

zum Vorsteuerabzug im Inland ändert diese<br />

Neuregelung jedoch nichts (§ 15 Absatz 3 Nr. 2a in Verbindung<br />

mit Absatz 2 Nr. 2 und § 4 Nr. 2 in Verbindung mit §8<br />

Absatz 2 Umsatzsteuergesetz).<br />

Gewerbesteuer<br />

Die Einkünfte der Fondsgesellschaft unterliegen der Gewerbesteuer.


Aufgrund der unmittelbaren Beteiligung der Investoren an<br />

der Fondsgesellschaft – darunter fällt auch ein steuerlich<br />

anerkanntes Treuhandverhältnis – unterliegen grundsätzlich<br />

nur die laufenden Einkünfte der Fondsgesellschaft der<br />

Gewerbesteuer (§ 7 Satz 2 Gewerbesteuergesetz, im Folgenden<br />

„GewStG“). Der Gewerbesteuer unterliegt der stehende<br />

Gewerbebetrieb (§ 2 Absatz 1 GewStG), infolgedessen unterliegen<br />

Aufgabe- / Veräußerungsgewinne im Sinne der<br />

§§ 16, 34 EStG bei einer Personengesellschaft nicht der<br />

Gewerbesteuer (Umkehrschluss aus § 7 Satz 2 GewStG;<br />

Richtlinie R 7.1 (3) Satz 1 Nr. 1 in Verbindung mit Satz 4<br />

Gewerbesteuerrichtlinien, im Folgenden „GewStR“ und Hinweis<br />

H 7.1 (3) GewStR). Nach einem im Jahr 2007<br />

ergangenen BFH-Urteil (Urteil vom 26.06.2007 –IV R 49 / 04,<br />

BStBl. 2009 II Seite 289) kam das Gericht jedoch zu der Auffassung,<br />

dass ein Gewinn aus der Veräußerung von Wirtschaftsgütern<br />

des Anlagevermögens zum gewerbesteuer -<br />

baren, laufenden Gewinn gehört, wenn die Veräußerung<br />

Bestandteil eines einheitlichen Geschäftskonzepts der<br />

unternehmerischen Tätigkeit ist. Dieses Urteil wird von der<br />

Finanzverwaltung auch auf Ein-Objekt-Gesellschaften angewendet<br />

(BMF-Schreiben vom 01.04.2009, BStBl. I Seite 515).<br />

Der Initiator geht in der Prognoserechnung daher aus Vorsichtsgründen<br />

davon aus, dass sowohl die prognostizierten<br />

laufenden Gewinne als auch der unterstellte Veräußerungsgewinn<br />

des Flugzeuges den laufenden Einkünften zuzurechnen<br />

sind und demzufolge die Begünstigungen nach § 16 in<br />

Verbindung mit § 34 EStG auf Ebene der Investoren nicht<br />

greifen und auf Gesellschaftsebene der Veräußerungsgewinn<br />

der Gewerbesteuer unterliegt (zur Anwendbarkeit der<br />

Steuerermäßigung von § 35 EStG siehe Seite 128).<br />

§ 11 des Gesellschaftsvertrages der Fondsgesellschaft stellt<br />

klar, dass etwaige Gewerbesteuerbelastungen, die auf Handlungen<br />

bzw. dem Verhalten eines Gesellschafters beruhen<br />

oder ihren Grund in der Person oder Rechtspersönlichkeit /<br />

Rechtsform eines Gesellschafters haben, vom Veräußerer/<br />

Übertragenden bzw. Erwerber/Übertragungsempfänger im<br />

Wege der gesamtschuldnerischen Haftung der Gesellschaft<br />

zu erstatten sind.<br />

Bei jedem Investorenwechsel (Veräußerung, Schenkung,<br />

Erbschaft) entfällt der anteilige gewerbesteuerliche Verlustvortrag<br />

des ausscheidenden Investors auf Ebene der Fondsgesellschaft.<br />

Darüber hinaus findet ein Wegfall von gewerbesteuerlichen<br />

Verlustvorträgen auch dann statt, wenn<br />

diese einer Kapitalgesellschaft als Mitunternehmer unmittelbar<br />

oder mittelbar zuzurechnen sind und bei dieser Kapitalgesellschaft<br />

ein schädlicher Anteilswechsel nach § 8 c<br />

Körperschaftsteuergesetz eintritt (§10a Satz 10 GewStG).<br />

Der verbleibende Verlustvortrag kann nur von solchen künftigen<br />

Gewerbeerträgen abgezogen werden, die anteilig auf<br />

den verbleibenden Altgesellschafter entfallen.<br />

Die Fondsgesellschaft betreibt aus Sicht des Kreditwesengesetzes<br />

(im Folgenden „KWG“) Finanzierungsleasing im Sinne<br />

des § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 10 KWG und unterliegt der<br />

Verwaltungsaus nahme nach § 2 Absatz 6 Satz 1 Nr. 17 KWG.<br />

Demzufolge wird sie von dem sogenannten Gewerbesteuerprivileg<br />

des § 19 Absatz 4 der Durchführungsverordnung zum<br />

Gewerbesteuergesetz Gebrauch machen und von der Hinzurechnung<br />

der Entgelte für Schulden nach § 8 Nr. 1 a GewStG<br />

Abstand nehmen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht<br />

(im Folgenden „BaFin“) lässt es nach derzeitiger<br />

Praxis für die Einstufung als Finanzierungsleasing im Sinne<br />

der vorgenannten, einschlägigen Norm des KWG genügen,<br />

dass aufgrund der Kalkulation der Leasingraten ein so wesentlicher<br />

Teil der Kosten des Leasinggebers durch die Zahlung der<br />

Leasingraten ausgeglichen wird, dass im Normalfall die Vollamortisation<br />

nach Rückgabe des Leasinggegenstandes, ohne<br />

erneutes Verleasen an weitere Leasingnehmer, durch Verwertung<br />

erreicht werden kann. Die BaFin hat hierfür den Begriff<br />

„faktisch kalkulatorische Amortisa tion“ geprägt.<br />

125


Seit dem Veranlagungszeitraum 2008 sind die Gewerbesteuer<br />

sowie darauf entfallende Nebenleistungen nicht<br />

mehr als Betriebsausgaben abzugsfähig (§ 4 Absatz 5b<br />

EStG). Um die dadurch erhöhten Gewerbesteuerbelastungen<br />

abzumildern, wurde korrespondierend die Steuerermäßigung<br />

gemäß § 35 EStG angepasst (siehe Seite 128).<br />

Steuerliche Grundlagen für<br />

die Investoren<br />

Allgemeines<br />

Die Investoren beteiligen sich mittelbar als Treugeber über<br />

den Treuhandkommanditisten oder unmittelbar als Kommanditisten<br />

an der Fondsgesellschaft.<br />

Mitunternehmerschaft<br />

Nach der Konzeption dieses Beteiligungsangebotes ist jeder<br />

Investor (Kommanditisten und Treugeber) auf der Grund lage<br />

der geltenden steuerlichen Regelungen und der höchstrichterlichen<br />

Rechtsprechung als Mitunternehmer im Sinne des<br />

§ 15 Absatz 1 Nr. 2 EStG zu qualifizieren. Die Investoren partizipieren<br />

am laufenden Gewinn und Verlust sowie an den<br />

stillen Reserven, und es stehen ihnen nach dem Gesellschaftsvertrag<br />

– bei Treugebern mittelbar über den Treuhandvertrag<br />

– Mitspracherechte (Stimm- und Kontrollrechte)<br />

zu, die den gesetzlichen Bestimmungen des Handelsgesetzbuches<br />

entsprechen.<br />

Damit erzielen die Investoren in Höhe der ihnen zugewiesenen<br />

steuerlichen Ergebnisse Einkünfte aus Gewerbebetrieb.<br />

Bei dieser Beurteilung hat die Fondsgesellschaft jedoch individuelle<br />

Einflüsse, wie eine etwaige Fremdfinanzierung der<br />

Beteiligung (Anteilsfinanzierung), auf die Gewinnerzielung<br />

der einzelnen Investoren nicht berücksichtigt. Wie im<br />

Abschnitt „Steuerliche Grundlagen für die Fondsgesellschaft“<br />

ab Seite 123 beschrieben, erfolgt die Prüfung der<br />

126 I Steuerliche Grundlagen<br />

Gewinnerzielungsabsicht auf Basis der nach §§ 4, 5 EStG<br />

aufgestellten Steuerbilanz. Beim einzelnen Investor sind<br />

jedoch zusätzlich die jeweiligen Sonderbetriebseinnahmen<br />

und -ausgaben in die Prüfung mit einzubeziehen. Die<br />

Sonderbetriebseinnahmen und -ausgaben der Investoren<br />

können von der Fondsgesellschaft nicht im Einzelnen vorhergesehen<br />

werden. Hier ist deshalb eine individuelle Überprüfung<br />

durch den einzelnen Gesellschafter angeraten.<br />

Ergebnisverteilung und Verfahren zur<br />

Feststellung der Einkünfte<br />

Die Beteiligung am handels- und steuerbilanziellen Gewinn<br />

und Verlust der Fondsgesellschaft sowie die Ausschüttungen<br />

/ Entnahmen erfolgen entsprechend dem Verhältnis der<br />

Beteiligung am Festkapital der Fondsgesellschaft (Kapitalkonten<br />

I).<br />

Für Besteuerungszwecke erfolgt auf Ebene der Fondsgesellschaft<br />

eine einheitliche und gesonderte Feststellung der<br />

Einkünfte (§ 180 Absatz 1 Nr. 2 AO). In die Feststellung der<br />

Fondsgesellschaft sind grundsätzlich auch etwaige Sonderbetriebseinnahmen<br />

und Sonderbetriebsausgaben der Investoren<br />

mit aufzunehmen.<br />

Die Investoren werden daher gebeten, die Sonderbetriebseinnahmen<br />

und -ausgaben des jeweiligen Veranlagungs -<br />

jahres der Fondsgesellschaft bis zum 28.02. des Folgejahres<br />

anzuzeigen (§ 14 Ziffer 6 Gesellschaftsvertrag).<br />

Nach Feststellung der steuerlichen Ergebnisanteile werden<br />

diese von dem für die Fondsgesellschaft zuständigen<br />

Finanzamt an die jeweiligen Wohnsitzfinanzämter der<br />

Investoren gemeldet. Sie sind unmittelbar für die Einkommensteuerveranlagung<br />

des jeweiligen Investors maßgebend<br />

(§ 182 Absatz 1 AO). Zudem erhält jeder Beteiligte von<br />

der Fondsgesellschaft seine für die persönliche Einkommensteuererklärung<br />

relevanten Daten.


Auf die nachfolgenden Ausführungen zu den Verlustausgleichsbeschränkungen<br />

für Steuerstundungsmodelle gemäß<br />

§15b EStG wird verwiesen.<br />

Verlustausgleichsbeschränkung bei beschränkter<br />

Haftung nach § 15a EStG<br />

§15a EStG kommt auf das vorliegende Beteiligungsangebot<br />

nicht zur Anwendung, da diese Vorschrift gemäß §15b<br />

Absatz 1 Satz 3 EStG subsidiär ist (siehe nachfolgende Erläuterungen<br />

zu §15b EStG).<br />

Verlustausgleichsbeschränkung für sogenannte<br />

Steuerstundungsmodelle nach § 15b EStG<br />

Aufgrund der modellhaften Gestaltung und der Höhe der<br />

Verlustzuweisungen im Verhältnis zum gezeichneten und<br />

aufzubringenden Kapital innerhalb der Anfangsphase des<br />

vorliegenden Beteiligungsangebotes (Überschreiten der<br />

sogenannten 10%igen Aufgriffsgrenze) unterliegen die Verluste<br />

den Verlustausgleichsbeschränkungen des §15b EStG.<br />

Verluste im Zusammenhang mit einem Steuerstundungsmodell<br />

dürfen weder mit Einkünften aus Gewerbebetrieb<br />

noch mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten ausgeglichen<br />

werden. Sie dürfen auch nicht nach §10d EStG abgezogen<br />

werden. Die Verluste mindern jedoch die Einkünfte,<br />

die der Steuerpflichtige in den folgenden Wirtschaftsjahren<br />

aus derselben Einkunftsquelle erzielt.<br />

Die jährlich einheitlich und gesondert festzustellenden §15b<br />

EStG-Verluste dieses Beteiligungsangebotes (§15b Absatz 4<br />

EStG) sind demzufolge zunächst nicht mit anderen Einkünften<br />

ausgleichsfähig, können auch nicht in einen Verlustabzug<br />

nach §10d EStG einbezogen werden, sondern mindern ausschließlich<br />

die (prognosegemäß im Jahr 2021) erzielten positiven<br />

Einkünfte der Investoren aus dem vorliegenden Beteiligungsangebot.<br />

„Reichensteuer“<br />

Die Auswirkungen der sogenannten „Reichensteuer“, die<br />

sich bei zu versteuernden Einkommen von mehr als EUR<br />

250.730 (bzw. EUR 501.460 bei Verheirateten) in einem um<br />

3 % höheren Grenzsteuersatz von 45 % niederschlagen,<br />

werden im Rahmen der Prognoserechnung in diesem Beteiligungsangebot<br />

nicht berücksichtigt, da dort der geltende<br />

Grenzsteuersatz ohne Einschlägigkeit der „Reichensteuer“<br />

von 42 % zuzüglich Solidaritätszuschlag unterstellt wird.<br />

Sofern sich die zu versteuernden Einkommen von Investoren<br />

voraussichtlich im relevanten Jahr 2021 in dem genannten<br />

Bereich bewegen würden, wäre dies von den betreffenden<br />

Investoren zusätzlich in ihr Kalkül mit einzubeziehen<br />

(wegen der Einschlägigkeit von §15b EStG könnte dies aber<br />

prognosegemäß grundsätzlich erst im Jahr 2021 der Fall<br />

sein, wenn die anteiligen Gewinne aus dem Beteiligungsangebot<br />

die verrechenbaren Verluste im Sinne des §15b EStG<br />

überschreiten). Es wird empfohlen, dies mit dem persönlichen<br />

steuerlichen Berater zu besprechen.<br />

Ausschüttungen / Entnahmen<br />

Die für Personengesellschaften geltende sogenannte<br />

Thesaurierungsbegünstigung nach §34a EStG, wonach die<br />

Anwendung eines ermäßigten Steuersatzes auf nicht entnommene<br />

laufende Gewinne beantragt werden kann und<br />

bei späterer Entnahme eine Nachversteuerung erfolgt, ist<br />

auf das vorliegende Fondsangebot nicht anwendbar, da<br />

prognosegemäß die Ausschüttungen / Entnahmen schon<br />

während der Verlustphase beginnen sollen und aufgrund<br />

der Einschlägigkeit des §15b EStG bei Erreichung der<br />

Gewinnphase die zunächst nicht ausgleichsfähigen Verluste<br />

mit den dann erzielten Gewinnen derselben Einkunftsquelle<br />

(Fondsgesellschaft) verrechnet werden.<br />

Die an die Investoren vorgenommenen Ausschüttungen /<br />

Entnahmen unterliegen keiner weiteren Besteuerung.<br />

127


Veräußerung des Flugzeuges<br />

Im Jahr 2021 wurde prognosegemäß eine Veräußerung des<br />

Flugzeuges im Zusammenhang mit einer Betriebsaufgabe<br />

unterstellt. Der Initiator unterstellt aus Vorsichtsgründen,<br />

dass bei Veräußerung des Flugzeuges auf Ebene der Fondsgesellschaft<br />

laufende Gewinne im Sinne des § 15 EStG entstehen<br />

werden und Begünstigungen einer Betriebsaufgabe<br />

nicht zur Anwendung kommen (siehe hierzu den Abschnitt<br />

„Gewerbesteuer“ ab Seite 124). Demnach würden keine einkommensteuerlichen<br />

Vergünstigungen gemäß der §§ 16, 34<br />

EStG auf Ebene der Investoren greifen.<br />

Kirchensteuer<br />

Die Wirkungen der Kirchensteuer wurden in der Prognoserechnung<br />

nicht berücksichtigt.<br />

Umsatzsteuer<br />

Auf Ebene der Gesellschafter ergeben sich keine umsatzsteuerlichen<br />

Folgen.<br />

Gewerbesteuer<br />

Sonderbetriebseinnahmen und Sonderbetriebsausgaben<br />

einzelner Gesellschafter fließen in die Bemessungsgrund -<br />

lage für die Gewerbesteuer der Fondsgesellschaft mit ein.<br />

Sofern die Fondsgesellschaft hierdurch mit Gewerbesteuer<br />

belastet wird, ist diese von den entsprechenden Anteilseignern<br />

zu tragen.<br />

Steuerermäßigung bei gewerblichen<br />

Einkünften gemäß § 35 EStG<br />

Die anteilig auf gewerbliche Einkünfte entfallende tarifliche<br />

Einkommensteuer, vermindert um sonstige Steuerermä -<br />

ßigungen, ermäßigt sich, soweit sie anteilig auf im zu versteuernden<br />

Einkommen enthaltene gewerbliche Einkünfte<br />

entfällt, um eine pauschale Anrechnung des anteiligen<br />

Gewerbesteuermessbetrages. Gewerbliche Einkünfte im<br />

Sinne des § 35 EStG umfassen die Einkünfte aus Gewerbebetrieb<br />

im Sinne des § 15 EStG, wenn sie dem Grunde nach<br />

128 I Steuerliche Grundlagen<br />

gewerbesteuerpflichtig und nicht von der Anwendung des<br />

§ 35 EStG ausgeschlossen sind. Die Einkommensteuerermäßigung<br />

beträgt das 3,8-fache des Gewerbesteuermessbetrages,<br />

bei Mitunternehmern den entsprechenden quotalen<br />

Anteil, der auf Basis des allgemeinen Gewinnverteilungsschlüssels<br />

gemäß den Regelungen im Gesellschaftsvertrag<br />

zu ermitteln ist. Die anteiligen Gewerbesteuermessbeträge<br />

werden einheitlich und gesondert vom zuständigen<br />

Betriebsfinanzamt festgestellt.<br />

In der Prognoserechnung wird unterstellt, dass § 35 EStG<br />

auf Ebene der Investoren die Belastungswirkung durch<br />

Gewerbesteuer auf Ebene der Fondsgesellschaft im Jahr<br />

2021 kompensieren kann.<br />

Diese Kompensationswirkung würde nicht eintreten bzw.<br />

nicht in vollem Umfang greifen, sofern Investoren in den<br />

Jahren mit Anfall von Gewerbesteuer auf Ebene der Fondsgesellschaft<br />

negative Einkünfte aus Gewerbebetrieb aus<br />

Einzelunternehmen bzw. anderen Mitunternehmerschaften<br />

als dem vorliegenden Beteiligungsangebot erzielen würden.<br />

Erbschaft- und Schenkungsteuer<br />

Erbschaft- und schenkungsteuerliche Wirkungen wurden<br />

bei der Renditeberechnung nicht einbezogen. Eine Übertragung<br />

der Kommanditbeteiligung durch Erbschaft oder<br />

Schenkung unterliegt jedoch grundsätzlich der Erbschaftbzw.<br />

Schenkungsteuer, so dass diese die Rendite der Beteiligung<br />

beeinflussen kann.<br />

Eine unmittelbare Beteiligung als Kommanditist am vorliegenden<br />

Fondsangebot lässt sich dem Wortlaut nach dem<br />

begünstigten Betriebsvermögen zuordnen (§13b Absatz 1<br />

Nr. 2 in Verbindung mit Absatz 2 Erbschaftsteuergesetz,<br />

im Folgenden „ErbStG“) und kann in Abhängigkeit von<br />

bestimmten Voraussetzungen, insbesondere der Behaltensfristen<br />

von fünf bzw. sieben Jahren, zu 85 % bzw. zu 100%<br />

steuerlich verschont bleiben (§13b Absatz 4 in Verbindung


mit §13a Absatz 8 ErbStG). Inwieweit diese Voraussetzungen<br />

bei dem vorliegenden Beteiligungsangebot erfüllt werden<br />

können, ist jedoch nicht absehbar und insbesondere<br />

auch von den persönlichen Verhältnissen des einzelnen<br />

Investors abhängig.<br />

Die Finanzverwaltung hält an ihrer seit 2005 vertretenen<br />

Rechtsauffassung, wonach bei einer mittelbaren Beteiligung<br />

als Treugeber über einen Treuhandkommanditisten im<br />

Erb- oder Schenkungsfall kein begünstigtes Betriebsvermögen<br />

übertragen wird, sondern der Herausgabeanspruch des<br />

Treugebers gegenüber dem Treuhandkommanditisten auf<br />

Rückübereignung des Treuguts, nach einem inzwischen<br />

rechtskräftigen Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichtes<br />

vom 28.07.2010 (Aktenzeichen 3 K 215 / 09; siehe DStRE<br />

2010 Seite 1191) nicht länger fest (Bayerisches Staatsministerium<br />

der Finanzen, Erlass vom 16.09.2010, 34 – S 3811 –<br />

035 – 38476 / 10, siehe DStR 2010 Seite 2084).<br />

Somit wird für erbschaft- /schenkungsteuerliche Zwecke<br />

grundsätzlich nicht mehr zwischen einer unmittelbaren<br />

Beteiligung als Kommanditist und der mittelbaren Beteiligung<br />

als Treugeber über einen Treuhandkommanditisten<br />

differenziert. Die erbschaft- /schenkungsteuerliche Beurteilung<br />

einer treuhänderisch gehaltenen Beteiligung richtet<br />

sich nach der Vermögensart des Treugutes.<br />

Es wird empfohlen, die steuerlichen Konsequenzen eines<br />

Erb- und Schenkungsfalles mit einem Vertreter der steuerberatenden<br />

Berufe zu erörtern.<br />

Cockpitansicht einer typgleichen Embraer 195<br />

Foto: Thomas L. Fischer<br />

129


Beteiligung<br />

Allgemeines zur Beteiligung<br />

Bei der angebotenen Vermögensanlage handelt es sich um<br />

Kommanditbeteiligungen an der Fondsgesellschaft. Der<br />

Erwerber der Vermögensan lage (im Folgenden „Investor“)<br />

kann sich mittelbar als Treugeber über den Treuhandkommanditisten<br />

oder unmittelbar als Kommanditist beteiligen<br />

(siehe hierzu den folgenden Abschnitt „Handelsregistereintragung<br />

bei unmittelbarer Beteiligung als Kommanditist“).<br />

Der Erwerbspreis der Vermögensanlage entspricht der<br />

gezeichneten Kapitaleinlage zuzüglich 5 % Agio. Die Mindestbeteiligung<br />

beträgt grundsätzlich EUR 10.000; höhere<br />

Kapitaleinlagen müssen stets auf volle EUR 1.000 lauten,<br />

jeweils zuzüglich 5 % Agio. Der Gesamtbetrag der angebotenen<br />

Vermögensanlage, d. h. die Summe der Kapitaleinlagen,<br />

die insgesamt eingeworben werden sollen, beläuft sich auf<br />

EUR 8,48 Mio. zuzüglich einer Zeichnungsreserve in Höhe<br />

von EUR 50.000. Ausgehend von der Mindestbeteiligung in<br />

Höhe von EUR 10.000 können somit maximal 853 Anteile an<br />

der Vermögensanlage angeboten werden. Das Beteiligungsangebot<br />

kommt zustande, wenn sich mindestens ein Investor<br />

mit einem Anteil in Höhe der Mindestbeteiligung von<br />

EUR 10.000 zuzüglich 5 % Agio beteiligt hat.<br />

Die <strong>KGAL</strong> garantiert die vollständige Einzahlung und Platzierung<br />

des erforderlichen Kommanditkapitals in Höhe von bis<br />

zu EUR 8,48 Mio. bis zum Ablauf der Zeichnungsfrist am<br />

30.06.2012 bzw. bei Verlängerung der Zeichnungsfrist spätestens<br />

bis zum 30.06.2013 (siehe hierzu im Kapitel „Vertragliche<br />

Grundlagen“ den Abschnitt „Einzahlungs- und<br />

Platzierungsgarantie“ auf Seite 118).<br />

Das öffentliche Angebot der Vermögensanlage (Zeichnungsfrist)<br />

beginnt einen Werktag nach Veröffentlichung des<br />

Verkaufsprospektes (Bekanntmachung in einem überregionalen<br />

Börsenpflichtblatt) und endet mit Vollplatzierung /<br />

Schließung des Beteiligungsangebotes, planmäßig am<br />

30.06.2012. Der geschäftsführende Gesellschafter der<br />

130 I Beteiligung<br />

Fondsgesellschaft hat das Recht, die Zeichnungsfrist zweimal<br />

um jeweils sechs Monate zu verlängern. Das öffentliche<br />

Angebot endet damit spätestens am 30.06.2013.<br />

Eine Zeichnung ist grundsätzlich bis zur vollständigen Platzierung<br />

der angebotenen Vermögensanlage möglich. Dies<br />

kann abhängig von der Nachfrage jederzeit innerhalb der<br />

vorgenannten Zeichnungsfrist der Fall sein. Auch eine vorzeitige<br />

Schließung der Zeichnung durch den geschäftsführenden<br />

Gesellschafter ist nach dessen eigenem Ermessen<br />

jederzeit möglich. Darüber hinaus besteht keine Möglichkeit,<br />

die Zeichnung vorzeitig zu schließen. Die Möglichkeit, Zeichnungen,<br />

Anteile oder Beteiligungen zu kürzen, besteht nicht.<br />

Die mit der Beteiligung verbundenen Rechte und Pflichten<br />

sind im Kapitel „Gesellschaftsrechtliche Struktur“ (ab Seite<br />

103) dargestellt und ergeben sich aus dem Gesellschafts -<br />

vertrag (ab Seite 136), dem Treuhandvertrag (ab Seite 150)<br />

sowie dem Zeichnungsschein.<br />

Handelsregistereintragung bei unmittelbarer<br />

Beteiligung als Kommanditist<br />

Der Investor beteiligt sich zunächst als Treugeber über den<br />

Treuhandkommanditisten an der Fondsgesellschaft. Er kann<br />

jedoch bereits im Zeichnungsschein festlegen, ob er weiterhin<br />

als Treugeber beteiligt sein will oder ob er seine Betei -<br />

ligung in eine unmittelbare Kommanditbeteiligung umwandeln<br />

und sich als Kommanditist in das Handelsregister<br />

eintragen lassen möchte.<br />

Sofern der Investor sich für eine unmittelbare Beteiligung<br />

als Kommanditist entscheidet, verpflichtet er sich, dem<br />

geschäftsführenden Gesellschafter der Fondsgesellschaft<br />

eine notariell beglaubigte Vollmacht zur handelsregister -<br />

lichen Eintragung zu erteilen. Ein Muster dieser Handels -<br />

register-Vollmacht ist auf Seite 155 dieses Beteiligungs -<br />

prospektes exemplarisch abgedruckt. Das entsprechende<br />

Formblatt wird dem Investor von der Fondsgesellschaft zuge-


sandt. Es ist vollständig ausgefüllt, unverändert und mit<br />

notariell beglaubigter Unterschrift im Original an die Fondsgesellschaft<br />

zurückzusenden. Die Kosten, die im Zusammenhang<br />

mit der notariellen Beglaubigung entstehen, trägt der<br />

Investor; sie richten sich nach der Höhe der Beteiligung und<br />

können deshalb nicht exakt beziffert werden.<br />

Die Anmeldung zum Handelsregister wird stets vom<br />

geschäftsführenden Gesellschafter der Fondsgesellschaft<br />

veranlasst. Die in das Handelsregister einzutragende Haftsumme<br />

entspricht 1 % der übernommenen Kapitaleinlage<br />

ohne Agio (siehe insgesamt zur Handelsregistereintragung<br />

und Beendigung des Treuhandvertrages § 7 Treuhandvertrag).<br />

Falls der Investor im Zeichnungsschein bzw. innerhalb einer<br />

Frist von 20 Tagen nach Bestätigung der Annahme der Beteiligungserklärung<br />

die unmittelbare Beteiligung wählt, werden<br />

die Kosten für die Handelsregister-Anmeldung und -Eintragung<br />

von der Fondsgesellschaft übernommen; sie sind insoweit<br />

im Investitionsplan enthalten. Bei einer späteren Umwandlung<br />

der Beteiligung in eine unmittelbare Kommanditbeteiligung<br />

sind diese Kosten vom Investor selbst zu tragen.<br />

Ausschüttungen / Entnahmen<br />

Reguläre Ausschüttungen / Entnahmen erfolgen jeweils<br />

nachschüssig zum 30.06. und 30.12. des laufenden Jahres,<br />

erstmals voraussichtlich anteilig zum 30.12.2011 (siehe<br />

hierzu § 14 Ziffer 4 Gesellschaftsvertrag).<br />

Zahlstelle<br />

Alle Zahlungen aus der Beteiligung wie z. B. Ausschüttungen<br />

/ Entnahmen erfolgen durch die Fondsgesellschaft GOAL<br />

Verwaltungsgesellschaft mbH & Co. Projekt Nr. 47 KG, Tölzer<br />

Str. 15, 82031 Grünwald, die somit als Zahlstelle fungiert.<br />

Dort wird auch der Verkaufsprospekt zur kostenlosen Ausgabe<br />

bereitgehalten.<br />

Erforderliche Zeichnungsunterlagen<br />

Zur Zeichnung der Beteiligung sind die vollständig ausgefüllten<br />

Zeichnungsunterlagen im Original an die folgende<br />

Stelle zu senden, die die Zeichnungsunterlagen entgegennimmt:<br />

<strong>KGAL</strong> <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />

Investor Services<br />

Stichwort: SkyClass 57<br />

Tölzer Straße 15<br />

82031 Grünwald<br />

Die für den Beitritt benötigten Zeichnungsunterlagen setzen<br />

sich wie folgt zusammen:<br />

Vollständig ausgefüllter und unterzeichneter Zeichnungsschein<br />

mit Empfangsbestätigung, Widerrufsbelehrung<br />

und Legitimationsnachweis<br />

Kopie des gültigen Personalausweises (Vorder- und Rückseite)<br />

oder des gültigen Reisepasses (Lichtbildseite)<br />

Bei Legitimationsprüfung durch Postident-Verfahren:<br />

Zusendung des vom Investor unterschriebenen Postident-<br />

Formulars durch die Deutsche Post AG.<br />

Wenn eine unmittelbare Beteiligung als Kommanditist<br />

gewünscht ist, erhält der Investor von der Fondsgesellschaft<br />

das vorausgefüllte Formular „Handelsregister-Vollmacht“.<br />

Dieses ist nach Unterschriftsbeglaubigung durch einen<br />

Notar an die Fondsgesellschaft zur Handelsregistereintragung<br />

zurückzusenden.<br />

Unvollständige sowie nicht vollständig oder falsch ausgefüllte<br />

Zeichnungsunterlagen werden in der Bearbeitung zurückgestellt.<br />

Der Zeichnungsschein ist insbesondere auch dann<br />

nicht vollständig ausgefüllt, wenn der Investor seinen Mitwirkungspflichten<br />

nach dem Geldwäschegesetz in der jeweils<br />

gültigen Fassung nicht nachkommt, d. h. wenn die Angaben<br />

zur beruflichen Stellung, Mittelherkunft, Branche und poli-<br />

131


tisch exponierter Person nicht angekreuzt sind, die Angabe<br />

zum wirtschaftlich Berechtigten nicht durch Ankreuzen bejaht<br />

wird oder wenn die Identitätsprüfung durch den Berater/<br />

Vermittler oder die Deutsche Post AG nicht oder nicht<br />

korrekt durchgeführt wurde. In diesen Fällen kann die Beteiligungserklärung<br />

des Investors vor Behebung des Hinderungsgrundes<br />

nicht angenommen werden. Die Fondsgesellschaft<br />

wird in diesem Fall den Vermittler/Berater bzw. den Investor<br />

informieren und die Möglichkeit zur Vervollständigung der<br />

Unterlagen geben. Mündliche oder telefonische Beitrittswünsche<br />

können nicht berücksichtigt werden.<br />

Annahme der Beteiligungserklärung<br />

Die Annahme der Beteiligungserklärung des Investors erfolgt<br />

mit Erstellung der Zeichnungsbestätigung durch den Treuhandkommanditisten.<br />

Damit kommt der Treuhandvertrag<br />

wirksam zustande. Die Zeichnungsbestätigung wird nicht<br />

versandt; der Investor verzichtet insoweit auf den Zugang<br />

der Annahmeerklärung. Er erhält jedoch von der Fondsgesellschaft<br />

im Namen des Treuhandkommanditisten unverzüglich<br />

eine Bestätigung der Annahme seiner Beteiligungserklärung<br />

in Textform (siehe § 1 Ziffer 1 Treuhandvertrag).<br />

Der Treuhandkommanditist tritt der Fondsgesellschaft im<br />

Auftrag des Investors bei und hält die Beteiligung für den<br />

Investor in treuhänderischer Form (wirksames Treuhandverhältnis)<br />

nach Erfüllung folgender Voraussetzungen:<br />

Eingang der vollständigen Original-Zeichnungsunterlagen<br />

bei der <strong>KGAL</strong>,<br />

Annahme der Beteiligungserklärung durch den Treuhandkommanditisten<br />

und<br />

Eingang der vollständigen Kapitaleinlage zuzüglich Agio<br />

auf dem Konto der Fondsgesellschaft.<br />

Der Beitritt erfolgt frühestens zum Ablauf des Monats, in<br />

welchem auch die letzte der genannten Voraussetzungen<br />

erfüllt ist (aufschiebende Bedingungen; siehe § 1 Ziffer 2<br />

132 I Beteiligung<br />

Treuhandvertrag in Verbindung mit § 3 Ziffer 4 Gesellschaftsvertrag).<br />

Frühestmöglicher Beitrittstermin ist der 31.10.2011.<br />

Kapitaleinzahlung<br />

Die Investoren haben grundsätzlich die Möglichkeit den<br />

Erwerbspreis (Kapitaleinlage) zuzüglich Agio durch Teilnahme<br />

am Einzugsermächtigungsverfahren von der Fondsgesellschaft<br />

einziehen zu lassen oder den Betrag selbst auf das<br />

Konto der Fondsgesellschaft zu überweisen. Der geschäftsführende<br />

Gesellschafter kann Ausnahmen zu den genannten<br />

Einzahlungsmöglichkeiten zulassen. Details sind im Zeichnungsschein<br />

geregelt, der dem Investor ausgehändigt wird.<br />

Die Fälligkeit der Kapitaleinlage zuzüglich Agio richtet sich je<br />

nach dem Zeitpunkt des Eingangs der Original-Zeichnungsunterlagen<br />

bei der <strong>KGAL</strong> nach den folgenden Angaben.<br />

Fälligkeit der Kapitaleinlage zuzüglich Agio<br />

Bei Eingang der vollständigen Original-Zeichnungsunterlagen<br />

bei der <strong>KGAL</strong> bis einschließlich des 20. eines Monats<br />

und Annahme der Beteiligungserklärung durch den Treuhandkommanditisten<br />

ist die Kapitaleinlage zuzüglich Agio<br />

spätestens zum letzten Bankarbeitstag (in München) des<br />

entsprechenden Monats zur Zahlung fällig. Erfolgt der Eingang<br />

der vollständigen Original-Zeichnungsunterlagen nach<br />

dem 20. eines Monats, ist die Kapitaleinlage zuzüglich Agio<br />

spätestens zum letzten Bankarbeitstag (in München) des<br />

folgenden Monats zur Zahlung fällig.<br />

Sofern die vollständigen Original-Zeichnungsunterlagen<br />

zwischen dem 21. und dem letzten Bankarbeitstag eines<br />

Monats bei der <strong>KGAL</strong> eingehen und die Beteiligungserklärung<br />

durch den Treuhandkommanditisten angenommen<br />

wird, ist ein Beitritt zum Ablauf desselben Monats möglich,<br />

wenn die vollständige Kapitaleinlage zuzüglich Agio per<br />

Überweisung spätestens bis zum letzten Bankarbeitstag desselben<br />

Monats auf dem Konto der Fondsgesellschaft eingeht.


Einzugsermächtigungsverfahren<br />

Durch Angabe der Kontoverbindung in Abschnitt A. des<br />

Zeichnungsscheins nimmt der Investor am Einzugsermächtigungsverfahren<br />

teil und ermächtigt die Fondsgesellschaft<br />

dadurch widerruflich, die Kapitaleinlage zuzüglich des Agios<br />

rechtzeitig vor Fälligkeit zu Lasten des in Abschnitt A. des<br />

Zeichnungsscheins genannten Kontos einzuziehen. Der<br />

Investor verpflichtet sich beim Einzugsermächtigungsverfahren,<br />

die Kapitaleinlage zuzüglich Agio spätestens zwei<br />

Bankarbeitstage (in München) vor dem im Absatz „Fälligkeit<br />

der Kapitaleinlage zuzüglich Agio“ genannten Termin für<br />

den Einzug auf seinem im Zeichnungsschein genannten<br />

Konto bereitzustellen. Der Einzug des erforderlichen Betrages<br />

wird von der Fondsgesellschaft veranlasst.<br />

Überweisung<br />

Bei Nichtteilnahme am Einzugsermächtigungsverfahren<br />

verpflichtet sich der Investor, die Kapitaleinlage zuzüglich<br />

Agio so rechtzeitig zu überweisen, dass der Zahlungseingang<br />

der Überweisung spätestens zu dem im Absatz „Fälligkeit<br />

der Kapitaleinlage zuzüglich Agio“ genannten Termin<br />

auf dem nachfolgend genannten Konto der Fondsgesellschaft<br />

festgestellt wird.<br />

Empfänger: GOAL Verwaltungsgesellschaft mbH & Co.<br />

Projekt Nr. 47 KG<br />

Bank: Bayerische Landesbank, München<br />

Kontonummer: 004 212 025<br />

Bankleitzahl: 700 500 00<br />

Verwendungszweck: Beteiligungs-Nr. und Prüfziffer (siehe<br />

Bestätigung der Annahme der Beteiligung), Name, Vorname<br />

Sonstige Hinweise zu Zahlungen /<br />

Andere Einzahlungsmöglichkeiten<br />

Sofern Ausnahmen zu den Einzahlungsmöglichkeiten zugelassen<br />

wurden, sind die Regelungen im Zeichnungsschein zu<br />

beachten.<br />

Die Einhaltung des Einzahlungstermins sowie die vollstän -<br />

dige Erbringung der Kapitaleinlage und des Agios sind von<br />

erheblicher Bedeutung. Eine ganz oder teilweise verspätete<br />

Einzahlung bzw. Nichteinzahlung der Kapitaleinlage zuzüglich<br />

Agio (auch bei Lastschriftrückgabe) kann zu erheblichen<br />

Konsequenzen für den Investor führen (siehe hierzu das<br />

Kapitel „Gesellschaftsrechtliche Stuktur“, Abschnitt „Zahlungsverpflichtung“<br />

ab Seite 103).<br />

Hinweise zum Investorenkreis<br />

Einen Anteil an der Fondsgesellschaft können grundsätzlich<br />

nur einzelne natürliche Personen (d. h. keine Ehepaare und<br />

keine BGB-Gesellschaften) erwerben. In Ausnahmefällen<br />

können jedoch mit Zustimmung des geschäftsführenden<br />

Gesellschafters auch juristische Personen, Personenhandelsgesellschaften<br />

oder sonstige Gesellschaften und Gemeinschaften<br />

aufgenommen werden. Der Erwerb oder das Halten<br />

von Anteilen als Treuhänder für Dritte ist grundsätzlich<br />

nicht zulässig, soweit nicht anders im Gesellschaftsvertrag<br />

geregelt (siehe hierzu § 3 Ziffer 5 Gesellschaftsvertrag).<br />

Gemäß geldwäscherechtlicher Vorschriften dürfen sogenannte<br />

politisch exponierte Personen (siehe hierzu den<br />

Zeichnungsschein), deren unmittelbare Familienmitglieder<br />

und diesen bekanntermaßen nahe stehende Personen nur<br />

bei verstärkter und kontinuierlicher Kontrolle der Geschäftsbeziehung<br />

sowie unter Einschaltung weiterer Sicherungsmaßnahmen<br />

zur Feststellung der Herkunft der Vermögenswerte<br />

in den Investorenkreis aufgenommen werden. Der<br />

Investor ist verpflichtet, die für die Abklärung der Frage, ob<br />

es sich bei ihm um eine solche Person handelt, erforder -<br />

lichen Informationen zur Verfügung zu stellen sowie Änderungen,<br />

die sich im Laufe der Geschäftsbeziehung ergeben,<br />

unverzüglich anzuzeigen. Sollte die Erfüllung dieser Pflichten<br />

gefährdet sein, muss die Beteiligungserklärung des<br />

Investors im Einzelfall abgelehnt bzw. eine bereits bestehende<br />

Geschäftsbeziehung beendet werden.<br />

133


Das Angebot erfolgt nur in der Bundesrepublik Deutschland.<br />

Es richtet sich insbesondere nicht an Personen, die Staatsbürger<br />

der USA, Kanadas, Australiens oder Japans sind, dort<br />

wohnen oder über eine dauerhafte Aufenthalts- oder<br />

Arbeitserlaubnis für eines dieser Länder (z. B. „Green Card“<br />

für die USA) verfügen. Gesellschaften und sonstige Gemeinschaften,<br />

die nach dem Recht eines dieser Länder errichtet<br />

worden sind oder dort ihren Sitz haben, sind von einer Beteiligung<br />

ebenso ausgeschlossen wie Vermögensmassen (z. B.<br />

Trusts), die in diesen Ländern steuerpflichtig sind.<br />

Weitere Kosten im Zusammenhang<br />

mit Erwerb, Verwaltung und<br />

Veräußerung der Vermögensanlage<br />

Neben der Kapitaleinlage zuzüglich Agio in Höhe von 5%<br />

sowie den Kosten für die Beglaubigung der gegebenenfalls<br />

zu erteilenden Vollmacht zur handelsregisterlichen Eintragung<br />

(siehe hierzu Abschnitt „Handelsregistereintragung<br />

bei unmittelbarer Beteiligung als Kommanditist“ ab Seite<br />

130) können folgende weitere Kosten im Zusammenhang<br />

mit dem Erwerb, der Verwaltung und einer etwaigen Veräußerung<br />

der Vermögensanlage entstehen:<br />

Abgaben- und Kostenbelastungen (z. B. Steuern, Gebühren,<br />

Beiträge) der Fondsgesellschaft, die vom Investor zu<br />

tragen sind (siehe hierzu § 11 Gesellschaftsvertrag und im<br />

Kapitel „Gesellschaftsrechtliche Stuktur“ ab Seite 103)<br />

Kosten im Zusammenhang mit einer etwaigen Übertragung<br />

oder Veräußerung der Beteiligung, insbesondere die<br />

Kosten des Verwaltungsaufwandes in Höhe von bis zu<br />

EUR 2.000, die der Fondsgesellschaft von der Verwalterin<br />

in Rechnung gestellt werden (siehe hierzu § 7 Ziffer 4<br />

Gesellschaftsvertrag)<br />

134 I Beteiligung<br />

Eventuell anfallende Bankgebühren im Zusammenhang<br />

mit der Einzahlung der Kapitaleinlage und des Agios<br />

Bei nicht vertragsgemäßem Verhalten des Investors in<br />

Form nicht rechtzeitiger Einzahlung der Kapitaleinlage und<br />

des Agios: Berechnung von Verzugszinsen sowie Schadenersatzansprüche<br />

der Fondsgesellschaft in Höhe von pauschal<br />

15 % der Kapitaleinlage (siehe hierzu § 4 Ziffer 4<br />

Gesellschaftsvertrag).<br />

Die Höhe dieser Kosten ist vom Einzelfall abhängig und<br />

kann daher nicht exakt beziffert werden.<br />

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass in Einzelfällen<br />

durch Handlungen, das Verhalten oder durch einen sonst in<br />

der Person oder Rechtspersönlichkeit / Rechtsform eines<br />

Investors liegenden Grund diesem zusätzliche Kosten entstehen,<br />

z. B. Kosten für persönliche Rechts- und Steuerberatung,<br />

Kosten im Zusammenhang mit der Ausübung der<br />

Kontrollrechte des Investors (wie beispielsweise Reisekosten),<br />

Kosten für die Handelsregister-Anmeldung und -Eintragung<br />

bei einer späteren Umwandlung der Beteiligung in<br />

eine unmittelbare Kommanditbeteiligung oder Kosten im<br />

Zusammenhang mit einem eventuellen Ausschluss aus der<br />

Fondsgesellschaft. Diese zusätzlichen Kosten können vom<br />

Initiator nicht abschließend beziffert werden, da sie in der<br />

Sphäre des Investors liegen.<br />

Weitere Kosten sind mit dem Erwerb, der Verwaltung und<br />

einer etwaigen Veräußerung der Vermögensanlage nicht<br />

verbunden.


Übertragung / Zweitmarkt<br />

Die Gesellschaftsanteile sind grundsätzlich mit Wirkung<br />

zum folgenden 01.01. eines Kalenderjahres und mit vorhe -<br />

riger schriftlicher Zustimmung des geschäftsführenden<br />

Gesellschafters im Wege der Abtretung ganz oder teilweise<br />

übertragbar, sofern dadurch nicht Gesellschaftsanteile von<br />

unter EUR 10.000 oder nicht auf volle EUR 1.000 lautende<br />

Anteile entstehen (siehe hierzu im Kapitel „Gesellschaftsrechtliche<br />

Stuktur“ den Abschnitt „Recht zur Übertragung<br />

und Belastung von Gesellschaftsanteilen“ auf Seite 107). Es<br />

existiert jedoch kein geregelter Markt für den Handel solcher<br />

Beteiligungen an geschlossenen Fonds. Daher kann<br />

sich die Ermittlung des Marktwertes einer Beteiligung sowie<br />

ein vorzeitiger Verkauf schwierig gestalten oder auch nicht<br />

möglich sein. Dadurch ist die freie Handelbarkeit der Vermögensanlage<br />

eingeschränkt (siehe hierzu auch im Kapitel<br />

„Risiken der Vermögensanlage“ den Abschnitt „Eingeschränkte<br />

Fungibilität der Beteiligung“ auf Seite 21).<br />

In den letzten Jahren haben sich jedoch verschiedene Möglichkeiten<br />

herausgebildet, Käufer für einen Anteil an einem<br />

geschlossenen Fonds zu finden. Diese Möglichkeiten werden<br />

als Zweitmarkt bezeichnet. Neben Zweitmarktfonds,<br />

institutionellen Zweitmarktkäufern und initiatoreigenen<br />

Lösungen hat sich die Fondsbörse Deutschland Betei -<br />

ligungsmakler AG, Hamburg, auf dem Zweitmarkt etabliert.<br />

Die Fondsbörse Deutschland Beteiligungsmakler AG betreibt<br />

die Internetplattform www.zweitmarkt.de und kann beauftragt<br />

werden, Käufer bzw. Verkäufer für geschlossene Fondsanteile<br />

zu suchen. Diese Internetplattform ist keine Börse im<br />

klassischen Sinne. Die Makler der Fondsbörse Deutschland<br />

Beteiligungsmakler AG vergleichen die Gebote von Kauf- und<br />

Verkaufsinteressenten, um einen Preis zu ermitteln. Sollte<br />

eine Vermittlung erfolgreich sein, erfolgt die Übertragung<br />

des Anteils durch Abschluss eines individuell gestalteten Vertrages<br />

zwischen Veräußerer und Erwerber.<br />

Die Fondsbörse Deutschland Beteiligungsmakler AG ist mit<br />

dem Standard- und dem Premiumsegment in zwei Segmente<br />

aufgeteilt. Einige der von der <strong>KGAL</strong> aufgelegten Fonds<br />

sind bereits in eines dieser beiden Segmente aufgenommen.<br />

Eine Aufnahme des Fonds in die Internetplattform der<br />

Fondsbörse Deutschland Beteiligungsmakler AG kann einen<br />

Verkauf von Fondsanteilen erleichtern, ohne jedoch eine<br />

laufende Veräußerbarkeit wie etwa bei Wertpapierbörsen zu<br />

ermöglichen. Insbesondere ist zunächst keine Aufnahme in<br />

das Premiumsegment vorgesehen und damit besteht auch<br />

keine Garantie für den Verkauf eines Anteils eines veräußerungswilligen<br />

Investors zu einem bestimmten Mindestkaufpreis.<br />

135


Gesellschaftsvertrag<br />

Gesellschaftsvertrag<br />

der<br />

GOAL Verwaltungsgesellschaft mbH & Co. Projekt Nr. 47 KG<br />

mit Sitz in Grünwald<br />

§ 1<br />

Firma und Sitz<br />

Die Gesellschaft führt die Firma GOAL Verwaltungsgesellschaft<br />

mbH & Co. Projekt Nr. 47 KG und hat ihren Sitz in Grünwald (im Folgenden<br />

„Fondsgesellschaft“).<br />

§ 2<br />

Gegenstand des Unternehmens<br />

1. Gegenstand des Unternehmens ist der An- und Verkauf von Luftfahrzeugen<br />

sowie deren Verwaltung, Nutzung, Vermietung, Leasing<br />

und Verwertung. Zu diesem Zweck können auch Beteiligungen<br />

an anderen Gesellschaften eingegangen werden.<br />

2. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle mit dem Unternehmensgegenstand<br />

im Zusammenhang stehenden Geschäfte vorzunehmen,<br />

die der Erreichung des Unternehmensgegenstandes unmittelbar<br />

oder mittelbar dienen; ausgenommen sind Tätigkeiten oder<br />

Geschäfte, die in §34c der Gewerbeordnung aufgeführt sind,<br />

oder die als Unternehmensgegenstand sonst staatlicher Genehmigung<br />

oder Erlaubnis bedürfen.<br />

§ 3<br />

Gesellschafter, Kapitaleinlagen, Beitritt<br />

1. Persönlich haftender Gesellschafter ist die GOAL German Operating<br />

Aircraft Leasing Projekt Nr. 23 <strong>GmbH</strong> mit Sitz in Grünwald<br />

(im Folgenden „persönlich haftender Gesellschafter“ oder<br />

„geschäftsführender Gesellschafter“). Er leistet keine Kapitaleinlage<br />

und ist am Vermögen der Fondsgesellschaft nicht beteiligt.<br />

2. Die URGO Verwaltungsgesellschaft mbH mit dem Sitz in Grünwald<br />

(im Folgenden „URGO“) ist mit einer Einlage von EUR 10.000<br />

derzeitiger Kommanditist der Fondsgesellschaft. Die URGO scheidet<br />

aus der Fondsgesellschaft im Innenverhältnis zeitgleich mit<br />

dem Eintritt des Treuhandkommanditisten aus, ohne dass es einer<br />

weiteren Handlung oder Erklärung der Beteiligten bedarf, im<br />

Außenverhältnis mit der Eintragung des Ausscheidens im Handelsregister.<br />

Die URGO ist bis zum Beitritt des ersten Investors berechtigt, die<br />

bis zu diesem Zeitpunkt erwirtschafteten Liquiditätsüberschüsse<br />

der Fondsgesellschaft zu entnehmen. Zum Ausgleich eines negativen<br />

Buchwertes ist die URGO nicht verpflichtet.<br />

136 I Gesellschaftsvertrag<br />

3. Treuhandkommanditist wird die TERTIA ZWEITE Beteiligungstreuhand<br />

<strong>GmbH</strong> mit Sitz in Grünwald (im Folgenden „Treuhandkommanditist“).<br />

Der Treuhandkommanditist tritt mit Wirksamwerden<br />

des ersten Treuhandverhältnisses, d. h. nach Eintritt der im Zeichnungsschein<br />

genannten Bedingungen, mit der von diesem Treugeber<br />

gezeichneten Kapitaleinlage in die Fondsgesellschaft im Innenverhältnis<br />

ein, ohne dass es einer weiteren Erklärung oder<br />

Handlung der Beteiligten bedarf, im Außenverhältnis mit Eintragung<br />

des Eintritts in das Handelsregister. Die Beteiligung des Treuhandkommanditisten<br />

bestimmt sich nach der Höhe der Kapitaleinlagen<br />

der jeweils wirksam gewordenen Treuhandverhältnisse.<br />

Der Treuhandkommanditist ist unter Befreiung von den Beschränkungen<br />

des § 181 BGB unabhängig vom Zeitpunkt seines Beitritts<br />

zur Fondsgesellschaft berechtigt und bevollmächtigt, ohne<br />

Zustimmung der Mitgesellschafter das Kommanditkapital der<br />

Fondsgesellschaft auf Weisung des geschäftsführenden Gesellschafters<br />

durch Aufnahme weiterer Treugeber und /oder Kommanditisten<br />

(Treugeber und Kommanditist /en im Folgenden<br />

gemeinsam nach Beitritt der /die „Gesellschafter“ und vor<br />

Beitritt gemeinsam der/die „Investor /en“) auf insgesamt bis zu<br />

EUR 8.480.000 zuzüglich einer Zeichnungsreserve in Höhe von<br />

EUR 50.000 („maximales Kommanditkapital“) zu erhöhen („Platzierung“).<br />

Die Kapitaleinlage jedes Investors muss grundsätzlich mindestens<br />

EUR 10.000 betragen („Mindestbeteiligung“). Höhere Kapitaleinlagen<br />

müssen auf volle EUR 1.000 lauten.<br />

4. Der Treuhandkommanditist tritt der Fondsgesellschaft im Auftrag<br />

der Investoren bei und hält die Beteiligung für die Investoren in<br />

treuhänderischer Form (wirksames Treuhandverhältnis) nach<br />

Eingang der vollständigen Original-Zeichnungsunterlagen bei<br />

der <strong>KGAL</strong> <strong>GmbH</strong> & Co. KG, Tölzer Straße 15, 82031 Grünwald,<br />

Annahme der Beteiligungserklärung durch den Treuhandkommanditisten<br />

und Eingang der vollständigen Kapitaleinlage zuzüglich<br />

Agio (§ 4 Ziffer 1) auf dem Konto der Fondsgesellschaft,<br />

frühestens jedoch zum Ablauf des Monats, in welchem auch<br />

die letzte der genannten Voraussetzungen erfüllt ist (aufschiebende<br />

Bedingungen). Frühestmöglicher Beitrittstermin ist der<br />

31.10.2011.<br />

Die Platzierung durch Aufnahme weiterer Gesellschafter bzw. die<br />

Erhöhung des Kommanditkapitals des Treuhandkommanditisten<br />

endet planmäßig am 30.06.2012 („Zeichnungsfrist“). Der<br />

geschäftsführende Gesellschafter kann die Zeichnungsfrist im<br />

eigenen Ermessen auch zu einem früheren Zeitpunkt beenden. Im<br />

Falle des Erreichens des maximalen Kommanditkapitals gemäß<br />

Ziffer 3 („Vollplatzierung“) endet die Zeichnungsfrist zum Zeitpunkt<br />

der Vollplatzierung. Der geschäftsführende Gesellschafter<br />

ist darüber hinaus nach eigenem Ermessen berechtigt, die Zeich-


nungsfrist zweimal um jeweils sechs Monate bis maximal zum<br />

30.06.2013 zu verlängern.<br />

5. Es können grundsätzlich nur einzelne natürliche Personen Gesellschafter<br />

der Fondsgesellschaft sein. Insbesondere eine Beteiligung<br />

von BGB-Gesellschaften und Ehepaaren ist ausgeschlossen.<br />

In Ausnahmefällen können mit Zustimmung des geschäftsführenden<br />

Gesellschafters jedoch auch juristische Personen, Personenhandelsgesellschaften<br />

oder sonstige Gesellschaften und<br />

Gemeinschaften Gesellschafter sein. Diese Zustimmung kann an<br />

weitere Bedingungen geknüpft werden. Die Beteiligung von politisch<br />

exponierten Personen im Sinne des Geldwäschegesetzes in<br />

der jeweils gültigen Fassung, deren unmittelbaren Familienmitgliedern<br />

und ihnen bekanntermaßen nahe stehenden Personen<br />

kann im Einzelfall verwehrt werden.<br />

Der Erwerb oder das Halten eines Anteils als Treuhänder für Dritte<br />

ist nicht zulässig. Eine Beteiligung eines einzelnen Kommanditisten<br />

von mehr als 50 % des gesamten Kommanditkapitals ist<br />

grundsätzlich nicht zulässig. Ausgenommen von den vorgenannten<br />

Beschränkungen sind der Treuhandkommanditist, Personen,<br />

falls und soweit diese Platzierungsgarantien ausgereicht haben<br />

(im Folgenden der „Platzierungsgarant“) oder vom Platzierungsgaranten<br />

zur Erfüllung der Platzierungsgarantien benannte Dritte<br />

und die vom geschäftsführenden Gesellschafter im Fall des<br />

Ausscheidens eines Gesellschafters gemäß § 8 Ziffer 4 benannte<br />

Dritte.<br />

Grundsätzlich sind von der Beteiligung an der Fondsgesellschaft<br />

natürliche und juristische Personen, Gesellschaften sowie Gemeinschaften<br />

ausgeschlossen, welche die US-amerikanische Staatsangehörigkeit<br />

haben beziehungsweise nach US-amerikanischem<br />

Recht errichtet wurden und/oder in den USA ihren (Wohn-) Sitz<br />

haben und/oder Inhaber einer Greencard sind beziehungsweise<br />

über einen ähnlichen Status verfügen und/oder in den USA unbeschränkt<br />

steuerpflichtig sind. Gleiches gilt für die Staatsbürger/<br />

juristischen Personen der Länder/mit Sitz in den Ländern Kanada,<br />

Japan und Australien.<br />

6. Die mit Unterzeichnung des Zeichnungsscheins übernommenen<br />

Kapitaleinlagen (ohne Agio) stellen die im Verhältnis zur Fonds -<br />

gesellschaft geschuldeten Pflichteinlagen dar. Die in das Handelsregister<br />

einzutragende Haftsumme entspricht 1 % der Pflicht -<br />

einlage.<br />

7. Bei den Pflichteinlagen handelt es sich um Festeinlagen, die für<br />

jeden Gesellschafter auf einem Festkonto (Kapitalkonto I) gebucht<br />

werden und den Kapitalanteil eines Gesellschafters bilden. Das<br />

Kapitalkonto I allein ist maßgebend für die Beteiligung der Gesellschafter<br />

am Vermögen, am Gewinn und Verlust der Fondsgesellschaft<br />

sowie für alle Gesellschafterrechte, soweit nichts anderes<br />

geregelt ist. Dieses Konto ist vorbehaltlich der Erhöhung oder Verringerung<br />

der Pflichteinlage unveränderlich und kann nur durch<br />

einstimmigen Gesellschafterbeschluss geändert werden, soweit<br />

in diesem Vertrag nicht abweichend geregelt. Ferner wird für<br />

jeden Gesellschafter ein weiteres Festkonto (Kapitalkonto II)<br />

geführt, auf dem das Agio gebucht wird. Für jeden Gesellschafter<br />

wird darüber hinaus ein variables Kapitalkonto (Kapitalkonto III)<br />

geführt, auf dem Gewinnzuschreibungen, Verluste und Gewinn -<br />

entnahmen sowie Kapitaleinlagen gemäß § 7 Ziffern 4 und 6<br />

sowie § 11 gebucht werden und ein Kapitalkonto IV, auf dem<br />

Kapitalrückzahlungen gebucht werden. Erfolgt eine Kapitalrückzahlung,<br />

so führt dies nicht zur Herabsetzung des Festkapital -<br />

kontos.<br />

Die Kapitalkonten werden in Euro gebucht und nicht verzinst.<br />

8. Alle Treugeber, die eine Umwandlung ihrer Beteiligung in eine<br />

unmittelbare Beteiligung als Kommanditisten beantragen, sind<br />

verpflichtet, der Fondsgesellschaft unverzüglich nach Übersendung<br />

eines Formblattes für eine Handelsregistervollmacht, welches<br />

exemplarisch im Verkaufsprospekt abgedruckt ist, eine entsprechende<br />

Handelsregistervollmacht zu Gunsten des geschäftsführenden<br />

Gesellschafters (Änderungen des Formblatts aufgrund<br />

besonderer Anforderungen des Registergerichts oder Rechtsänderungen<br />

bleiben vorbehalten) in notariell beglaubigter Form zur<br />

Verfügung zu stellen, die den geschäftsführenden Gesellschafter<br />

für die gesamte Dauer der Beteiligung zur Vornahme aller Handlungen<br />

im Zusammenhang mit der Eintragung in das Handelsregister<br />

bevollmächtigt. Die hierfür anfallenden Kosten sind von<br />

dem jeweiligen Treugeber selbst zu tragen. Diese Regelung gilt<br />

entsprechend für aufgrund Rechtsnachfolge neu hinzugekommene<br />

Gesellschafter.<br />

§ 4<br />

Einzahlung der Kapitaleinlagen<br />

1. Die Kapitaleinlagen der Investoren sowie das Agio (einmaliges<br />

Aufgeld bei Erwerb der Beteiligung) in Höhe von 5 % der Kapitaleinlage<br />

(Kapitaleinlage und Agio im Folgenden zusammen auch<br />

der „gesamte Einzahlungsbetrag“) sind in einem Betrag zu erbringen<br />

und spätestens zum letzten Bankarbeitstag (in München) des<br />

jeweiligen Monats gemäß den Angaben im Zeichnungsschein<br />

fällig.<br />

2. Die Investoren haben grundsätzlich die Möglichkeit, den gesamten<br />

Einzahlungsbetrag durch Teilnahme am Einzugsermächtigungsverfahren<br />

von der Fondsgesellschaft einziehen zu lassen oder den<br />

Betrag selbst auf das im Zeichnungsschein angegebene Konto der<br />

Fondsgesellschaft zu überweisen. Der geschäftsführende Gesellschafter<br />

kann Ausnahmen zu den genannten Einzahlungsmöglichkeiten<br />

zulassen. Details sind dem Zeichnungsschein zu entneh-<br />

137


men. Die Investoren verpflichten sich, den gesamten Einzahlungsbetrag<br />

spätestens zum Zahlungstermin gemäß den Angaben im<br />

Zeichnungsschein auf ihrem Konto zum Einzug bereitzustellen<br />

bzw. auf das Konto der Fondsgesellschaft zu überweisen.<br />

3. Der Treuhandkommanditist erbringt die von ihm übernommene<br />

Kapitaleinlage sowie das Agio nach Vorliegen entsprechender<br />

Treuhandaufträge der Treugeber durch Eingang des gesamten<br />

Einzahlungsbetrages auf dem Konto der Fondsgesellschaft.<br />

4. Bei ganz oder teilweise verspäteter Einzahlung bzw. Nichteinzahlung<br />

des gesamten Einzahlungsbetrages (auch bei Lastschrift -<br />

rückgabe) können Verzugszinsen gemäß § 288 BGB bis zum Zeitpunkt<br />

der vollständigen Leistung des gesamten Einzahlungsbetrages<br />

berechnet werden. Einer Mahnung bedarf es nicht. Darüber<br />

hinaus kann der Verzug mit der Einzahlung des Einzahlungsbetrages<br />

dazu führen, dass der Treuhandkommanditist der Fondsgesellschaft<br />

insofern nicht im Auftrag des Investors beitritt bzw.<br />

seine Kapitaleinlage nicht entsprechend erhöht. Die Fondsgesellschaft<br />

kann in diesen Fällen pauschal 15 % der Kapitaleinlage als<br />

Schadenersatz verlangen. Dem Investor bleibt der Nachweis vorbehalten,<br />

dass kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden<br />

entstanden ist.<br />

§ 5<br />

Rechtsstellung der treuhänderisch beteiligten Gesellschafter<br />

(Treugeber), Treuhandvergütung<br />

1. Der Treuhandkommanditist hält und verwaltet seine Kommanditbeteiligung<br />

treuhänderisch für die Treugeber, mit denen er Treuhandverträge<br />

geschlossen hat. Er leistet dabei den Weisungen seiner<br />

Treugeber Folge. Liegt keine Weisung eines Treugebers vor, so<br />

übt er die Gesellschafterrechte nicht aus. Dies gilt insbesondere<br />

für die Ausübung von Stimmrechten. Diese erfolgt ausschließlich<br />

durch die Treugeber oder ihre Vertreter.<br />

2. Im Innenverhältnis der Gesellschafter untereinander und zu der<br />

Gesellschaft werden die Treugeber nach Maßgabe des Treuhandvertrages<br />

zwischen dem jeweiligen Treugeber und dem Treuhandkommanditisten<br />

wie unmittelbar beteiligte Gesellschafter<br />

behandelt. Dies gilt insbesondere für die Stimmrechte, die Beteiligung<br />

am Gesellschaftsvermögen, am Gewinn und Verlust, an<br />

einem Abfindungsguthaben, einem Liquidationserlös sowie für<br />

die Ausübung mitgliedschaftlicher Rechte und die Möglichkeit,<br />

ihre Treugeberstellung auf Dritte zu übertragen. Die Regelungen<br />

dieses Gesellschaftsvertrages gelten insoweit entsprechend für<br />

die Treugeber, auch wenn die Treugeber nicht ausdrücklich<br />

erwähnt sind.<br />

138 I Gesellschaftsvertrag<br />

3. Für seine Bereitschaft, die Stellung eines Treuhandkommanditisten<br />

einzunehmen, einschließlich der tatsächlichen Übernahme<br />

der Treuhandkommanditistenstellung erhält der Treuhandkommanditist<br />

von der Fondsgesellschaft eine pauschale Vergütung in<br />

Höhe von EUR 5.000 jährlich inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer.<br />

Abweichend davon erhält der Treuhandkommanditist für das Jahr<br />

2011 eine Vergütung in Höhe von EUR 3.750. Die Vergütung<br />

ist jeweils jährlich nachschüssig zum 30.12., erstmalig zum<br />

30.12.2011, letztmalig anteilig zum Zeitpunkt der Vollbeendigung<br />

der Fondsgesellschaft fällig. Die Vergütung erhöht sich ab dem<br />

01.01.2012 um jeweils 3 % p. a. gegenüber der jeweiligen Vorjahresvergütung.<br />

§ 6<br />

Dauer der Fondsgesellschaft, Geschäftsjahr<br />

1. Die Fondsgesellschaft ist auf unbestimmte Zeit errichtet.<br />

2. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.<br />

§ 7<br />

Übertragung und Belastung von Gesellschaftsanteilen<br />

1. Eine Übertragung, teilweise Übertragung, Belastung oder sonstige<br />

Verfügung über Gesellschaftsanteile bedarf zu ihrer Wirksamkeit<br />

der vorherigen schriftlichen Zustimmung des geschäftsführenden<br />

Gesellschafters. Die Zustimmung kann nur aus wichtigem<br />

Grund versagt werden. Eine teilweise Übertragung ist grundsätzlich<br />

ausgeschlossen, soweit dadurch Gesellschaftsanteile von unter<br />

EUR 10.000 oder Anteile, die nicht auf volle EUR 1.000 lauten,<br />

entstehen sollten. § 3 Ziffer 5 gilt entsprechend.<br />

Grundsätzlich ist eine Übertragung oder sonstige Verfügung über<br />

den Gesellschaftsanteil nur mit Wirkung zum folgenden 01.01.<br />

eines Kalenderjahres wirksam. Im Falle einer Übertragung können<br />

Ausschüttungs- / Entnahmeansprüche bereits unterjährig an den<br />

künftigen Erwerber abgetreten werden.<br />

Die Bestellung eines Nießbrauchs ist unzulässig.<br />

2. Jede beabsichtigte Übertragung, teilweise Übertragung, Belastung<br />

oder sonstige Verfügung ist dem geschäftsführenden Gesellschafter<br />

zur Erteilung der Zustimmung in angemessener Frist vorab<br />

schriftlich anzuzeigen.<br />

3. Bei Übertragung oder bei jedem sonstigen Übergang der Gesellschafterstellung<br />

auf einen Dritten, gleichgültig, ob im Rahmen<br />

von Gesamtrechts- oder Sonderrechtsnachfolge, werden alle Kon-


ten gemäß § 3 Ziffer 7 unverändert und einheitlich fortgeführt.<br />

Bei der teilweisen Übertragung eines Gesellschaftsanteils erfolgt<br />

die Fortführung auf getrennten Konten in dem der Teilung entsprechenden<br />

Verhältnis. Die Übertragung oder der Übergang<br />

einzelner Rechte und /oder Pflichten hinsichtlich nur einzelner<br />

Gesellschafterkonten ist getrennt vom jeweiligen Gesellschaftsanteil<br />

nicht möglich.<br />

4. Alle Kosten einschließlich etwaiger Steuern einer ganzen / teilweisen<br />

Übertragung oder Belastung sowie eines sonstigen<br />

ganzen / teilweisen Übergangs, insbesondere die Kosten der Handelsregistereintragungen,<br />

tragen im Verhältnis zur Fondsgesellschaft<br />

der übertragende bzw. der belastende Gesellschafter sowie<br />

der Erwerber als Gesamtschuldner. Darüber hinaus tragen der<br />

übertragende / belastende Gesellschafter sowie der Erwerber die<br />

Kosten des Verwaltungsaufwandes einschließlich etwaiger Steuern,<br />

die der Fondsgesellschaft von ihrem Verwalter in Rechnung<br />

gestellt werden, bis zu einer Höhe von EUR 2.000 als Gesamtschuldner.<br />

Der Gesellschafter hat auf Anforderung des geschäftsführenden<br />

Gesellschafters unverzüglich eine Kapitaleinlage in<br />

entsprechender Höhe in sein Kapitalkonto (Kapitalkonto III) zu<br />

leisten. § 11 bleibt unberührt.<br />

5. Abweichend von den vorstehenden Regelungen ist es<br />

(a) dem Treuhandkommanditisten gestattet, seinen Kommanditanteil<br />

jederzeit ganz oder anteilig auf einen nachfolgenden<br />

Treuhandkommanditisten oder seine Treugeber zu übertragen<br />

sowie Ausschüttungs- / Entnahmeansprüche, Auseinandersetzungsguthaben<br />

und Abfindungen, die ihm als Treuhandkommanditisten<br />

zustehen, jeweils anteilig an seine Treugeber<br />

abzutreten;<br />

(b) dem Platzierungsgaranten beziehungsweise dessen Vertriebspartnern<br />

gestattet, den Gesellschaftsanteil, den sie gegebenenfalls<br />

im Rahmen ihrer jeweiligen Platzierungsgarantien<br />

gezeichnet haben, jederzeit und ohne Zustimmung des<br />

geschäftsführenden Gesellschafters auf Dritte zu übertragen<br />

oder Dritten zu verpfänden;<br />

(c) dem geschäftsführenden Gesellschafter im Fall des Ausscheidens<br />

eines Gesellschafters gestattet, eine Übertragung des<br />

Gesellschaftsanteils des ausscheidenden Gesellschafters auf<br />

Dritte jederzeit herbeizuführen.<br />

6. Auf Antrag eines Erben, Schenkers oder Beschenkten wird diesem<br />

ein vereinfacht ermittelter Steuerwert des übertragenen Anteils<br />

von der Fondsgesellschaft gegen Kostenerstattung mitgeteilt. Der<br />

Gesellschafter hat auf Anforderung des geschäftsführenden<br />

Gesellschafters unverzüglich eine Kapitaleinlage in entsprechender<br />

Höhe in sein Kapitalkonto III zu leisten.<br />

§ 8<br />

Kündigung, Ausschluss, Ausscheiden<br />

1. Jeder Gesellschafter kann seine Beteiligung an der Fondsgesellschaft<br />

mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines jeden<br />

Geschäftsjahres, erstmals jedoch zum Ablauf des 31.12.2024,<br />

durch eingeschriebenen Brief kündigen. Das Recht zur außerordentlichen<br />

Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die<br />

Kündigung ist an die Fondsgesellschaft zu richten. Für die Fristeinhaltung<br />

ist der Zugang des Kündigungsschreibens maßgeblich.<br />

Der kündigende Gesellschafter scheidet mit Wirkung zu dem Zeitpunkt,<br />

zu dem er fristgerecht gekündigt hat, aus der Fondsgesellschaft<br />

aus. Beschließen die Gesellschafter innerhalb von drei<br />

Monaten nach Wirksamkeit der Kündigung die Liquidation oder<br />

tritt die Fondsgesellschaft aus zwingenden Gründen vor dem Ausscheiden<br />

oder im Zeitpunkt des Ausscheidens des kündigenden<br />

Gesellschafters in Liquidation, so nimmt der kündigende Gesellschafter<br />

an der Liquidation teil.<br />

2. Der geschäftsführende Gesellschafter ist berechtigt und unter<br />

Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB bevollmächtigt,<br />

einen Gesellschafter durch schriftliche einseitige Erklärung<br />

mit sofortiger Wirkung oder mit Wirkung zu einem späteren Zeitpunkt<br />

aus der Fondsgesellschaft auszuschließen, und im Falle<br />

eines Treugebers den Kommanditanteil des Treuhandkommanditisten<br />

entsprechend herabzusetzen, wenn<br />

(a) dieser Gesellschafter seine Einlage nicht fristgerecht erbracht<br />

hat, insbesondere wenn bei Teilnahme am Einzugsermächtigungsverfahren<br />

die Lastschrift zurückgegeben wird;<br />

(b) dieser Gesellschafter entgegen seiner Pflicht nach § 7 Ziffern 4<br />

und 6 und § 11 der Fondsgesellschaft und den Gesellschaftern<br />

nicht unverzüglich nach schriftlicher Aufforderung durch den<br />

geschäftsführenden Gesellschafter alle Nachteile aufgrund<br />

des Gesellschafterwechsels erstattet;<br />

(c) über das Vermögen dieses Gesellschafters ein Insolvenz- oder<br />

vergleichbares Verfahren eröffnet oder die Eröffnung eines<br />

beantragten Insolvenz- oder vergleichbaren Verfahrens mangels<br />

Masse abgelehnt wird;<br />

(d) die Einzelzwangsvollstreckung in seinen Gesellschaftsanteil<br />

betrieben wird und der betroffene Gesellschafter nicht inner-<br />

139


halb eines Monats ab Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses<br />

an die Fondsgesellschaft oder vergleichbarer<br />

Maßnahmen die Abwendung der eingeleiteten Zwangsvollstreckungsmaßnahme<br />

nachgewiesen hat (bis zum Ablauf<br />

dieser Frist werden alle seinen Gesellschaftsanteil betreffenden<br />

Zahlungen aus dem Gesellschaftsverhältnis mit Wirkung<br />

für alle Gesellschafter ausgesetzt);<br />

(e) der betroffene Gesellschafter seinen Verpflichtungen nach<br />

§ 18 Ziffer 4 nicht nachkommt;<br />

(f) in Bezug auf einen Gesellschafter einer der in § 3 Ziffer 5<br />

genannten Umstände vorliegt bzw. eintritt;<br />

(g) der Gesellschafter einen Verstoß gegen das Geldwäschegesetz<br />

begeht oder<br />

(h) ein sonstiger wichtiger Grund vorliegt.<br />

Der Gesellschafter scheidet mit Zugang der Ausschließungserklärung<br />

oder zu dem gegebenenfalls in der Ausschließungserklärung<br />

genannten späteren Zeitpunkt aus der Fondsgesellschaft aus. Die<br />

Ausschließungserklärung gilt spätestens drei Tage nach Absendung<br />

an die zuletzt der Fondsgesellschaft schriftlich genannte<br />

Adresse als zugegangen.<br />

3. In allen Fällen des Ausscheidens eines Gesellschafters wird die<br />

Fondsgesellschaft zwischen den verbleibenden Gesellschaftern<br />

fortgesetzt. Der Anteil am Gesellschaftsvermögen des ausscheidenden<br />

Gesellschafters wächst den übrigen Gesellschaftern im<br />

Verhältnis ihrer bisherigen Beteiligung zueinander an, soweit der<br />

Anteil nicht auf einen Dritten übertragen worden ist. Die Treugeber<br />

nehmen über den Treuhandkommanditisten an der Anwachsung<br />

teil, im Übrigen reduziert sich die Kapitaleinlage des Treuhandkommanditisten<br />

um die Kapitaleinlage eines ausgeschiedenen<br />

Treugebers.<br />

4. In den Fällen des Ausschlusses nach Ziffer 2 ist der geschäftsführende<br />

Gesellschafter nach seiner Wahl unter Befreiung von den<br />

Beschränkungen des § 181 BGB auch berechtigt und unwiderruflich<br />

bevollmächtigt, anstatt eines Ausschlusses den Anteil des<br />

betroffenen Gesellschafters auf einen oder mehrere von dem<br />

geschäftsführenden Gesellschafter zu benennende(n) Dritte(n) zu<br />

übertragen; der Dritte übernimmt bzw. die Dritten übernehmen<br />

anteilig die Kapitalkonten des auszuschließenden Gesellschafters.<br />

Die von diesem bzw. diesen zu leistende Einlage bestimmt sich<br />

nach der an den auszuschließenden Gesellschafter zu zahlenden<br />

Abfindung (§ 10 Ziffern 2 und 3). Der Dritte übernimmt alle Rechte<br />

und Pflichten des ausgeschiedenen Gesellschafters einschließ-<br />

140 I Gesellschaftsvertrag<br />

lich einer etwaig noch offenen Einlageforderung der Fondsgesellschaft<br />

im Hinblick auf die Beteiligung des auszuschließenden<br />

Gesellschafters. § 11 bleibt unberührt.<br />

§ 9<br />

Tod eines Gesellschafters<br />

1. Verstirbt ein Gesellschafter, geht seine Beteiligung zum Zeitpunkt<br />

des Erbfalles auf seine Erben jeweils in Höhe der jeweiligen Erbquote<br />

über (Sonderrechtsnachfolge). Die Fondsgesellschaft wird<br />

mit den Erben fortgesetzt. Mehrere Erben haben sich hinsichtlich<br />

der Beteiligung an der Gesellschaft so auseinanderzusetzen, dass<br />

eine Aufteilung in auf volle EUR 1.000 lautende Beteiligungen<br />

(mindestens aber EUR 5.000) erfolgt. Bis zur Auseinandersetzung<br />

benennen die Erben einen gemeinschaftlichen Vertreter und<br />

erteilen ihm Vollmacht zur Wahrnehmung ihrer Rechte. Das<br />

Stimmrecht kann bis zur Auseinandersetzung vorbehaltlich der<br />

Regelung in Ziffer 2 nur durch diesen Vertreter ausgeübt werden.<br />

Ist Testamentsvollstreckung angeordnet, so ist jeder Testamentsvollstrecker<br />

als Vertreter berufen. Zudem gilt jeder Erbe / Testamentsvollstrecker<br />

von den übrigen Erben als bevollmächtigt, für<br />

sie Zustellungen und Erklärungen der Fondsgesellschaft entgegenzunehmen.<br />

Die Erben müssen sich durch Vorlage eines Erbscheines, ein Testamentsvollstrecker<br />

durch Vorlage eines Testamentsvollstreckerzeugnisses<br />

legitimieren. § 18 Ziffer 4 gilt entsprechend. Werden<br />

der Fondsgesellschaft ausländische Urkunden zum Nachweis des<br />

Erbrechts oder der Verfügungsbefugnis vorgelegt, so ist die<br />

Fondsgesellschaft berechtigt, auf Kosten dessen, der seine<br />

Berechtigung auf die ausländischen Urkunden stützt, diese übersetzen<br />

zu lassen und /oder ein Rechtsgutachten („legal opinion“)<br />

über die Rechtswirkungen der vorgelegten Urkunden einzuholen.<br />

Die Fondsgesellschaft kann nach freiem Ermessen auf die Vorlage<br />

eines Erbscheins / Testamentsvollstreckerzeugnisses verzichten,<br />

wenn ihr eine Ausfertigung oder beglaubigte Abschrift einer in<br />

einer öffentlichen Urkunde enthaltenen letztwilligen Verfügung<br />

(notarielles Testament / Erbvertrag) nebst zugehöriger Eröffnungsniederschrift<br />

oder im Einzelfall andere geeignete Nachweise<br />

vorgelegt werden, die die Erbenstellung nach Überzeugung der<br />

Fondsgesellschaft nachweisen. Die Fondsgesellschaft darf den -<br />

jenigen, der darin als Erbe bzw. Testamentsvollstrecker bezeichnet<br />

ist, als Berechtigten ansehen und den Anteil des Verstorbenen auf<br />

ihn umschreiben, ihn verfügen lassen und insbesondere mit<br />

befreiender Wirkung an ihn leisten.<br />

2. Bis zur Vorlage eines ausreichenden Erbnachweises gemäß Ziffer<br />

1 ruhen die Stimmrechte und sonstigen Gesellschafterrechte<br />

der Erben mit Ausnahme der Beteiligung am Gewinn und Verlust.


Die Fondsgesellschaft ist während dieser Zeit berechtigt, Ausschüttungen<br />

/ Entnahmen oder sonstige Zahlungen mit schuldbefreiender<br />

Wirkung auf das ihr zuletzt benannte Konto des Erb -<br />

lassers zu leisten.<br />

3. Übertragungen zur Erfüllung von Vermächtnissen und Teilungsanordnungen<br />

sowie im Zuge der Erbauseinandersetzung erfolgen<br />

nach § 7. Abweichend von § 7 kann der Übergang der Beteiligung<br />

mit Wirkung zum Zeitpunkt der Erfüllung der letztwilligen Ver -<br />

fügung bzw. des Erbfalles und ohne Zustimmung des geschäftsführenden<br />

Gesellschafters erfolgen. Die Mindestbeteiligung soll<br />

dabei nicht unterschritten werden.<br />

4. § 7 Ziffer 4 und § 11 gelten in allen Fällen entsprechend.<br />

§ 10<br />

Auseinandersetzung mit ausscheidenden<br />

Gesellschaftern/Abfindung<br />

1. Scheidet ein Gesellschafter durch Kündigung gemäß § 8 Ziffer 1<br />

aus der Fondsgesellschaft aus, richtet sich seine Abfindung nach<br />

dem Verkehrswert seiner Beteiligung. Die Bestimmung des Verkehrswertes<br />

nimmt der geschäftsführende Gesellschafter nach<br />

pflichtgemäßem Ermessen vor. Bis zur Auszahlung wird die Abfindung<br />

zum dann geltenden Marktzinssatz verzinst.<br />

2. Wird ein Gesellschafter gemäß § 8 Ziffer 2 aus der Fondsgesellschaft<br />

ausgeschlossen, erhält er eine Abfindung in Höhe des handelsrechtlichen<br />

Buchwertes seiner Beteiligung, wie er sich aus der<br />

Schlussbilanz des Geschäftsjahres ergibt, welches vor seinem<br />

Ausscheiden beendet war, zuzüglich des zeitanteilig auf den Zeitpunkt<br />

des Ausscheidens berechneten Ergebnisses unter Berücksichtigung<br />

zwischenzeitlich getätigter Ausschüttungen / Entnahmen<br />

sowie noch nicht erfüllter Abgaben- und Kostenerstattungspflichten<br />

nach § 7 Ziffern 4 und 6 sowie § 11, höchstens aber den<br />

Verkehrswert gemäß Ziffer 1 Satz 2.<br />

3. Anstatt eine Abfindung nach Ziffer 2 an den ausgeschlossenen<br />

Gesellschafter zu leisten, hat der geschäftsführende Gesellschafter<br />

zudem die Möglichkeit, den Gesellschaftsanteil des ausgeschlossenen<br />

Gesellschafters an Dritte zu veräußern. In diesem Fall<br />

steht dem ausgeschlossenen Gesellschafter der Veräußerungserlös<br />

aus dem Verkauf des Gesellschaftsanteils abzüglich einer Provision<br />

von 9 % des Veräußerungserlöses zu. Der geschäftsführende<br />

Gesellschafter kann zwischen den genannten Verwertungsalternativen<br />

frei wählen.<br />

4. § 7 Ziffern 4 und 6 und § 11 gelten entsprechend.<br />

5. Ausscheidende Gesellschafter können keine Sicherstellung ihrer<br />

Abfindung verlangen. Sie haben keinen Anspruch auf Freistellung<br />

von Gesellschaftsverbindlichkeiten oder auf Sicherstellung wegen<br />

künftiger Inanspruchnahme durch Gesellschaftsgläubiger. Hiervon<br />

abweichend kann der geschäftsführende Gesellschafter<br />

jedoch bei seinem Ausscheiden Freistellung von seiner Forthaftung<br />

für Gesellschaftsverbindlichkeiten verlangen.<br />

6. Ein von der Fondsgesellschaft gemäß Ziffern 1 und 2 zu leistender<br />

Betrag wird zwei Wochen nach Anforderung durch den ausgeschiedenen<br />

Gesellschafter fällig, frühestens jedoch zum nächsten,<br />

dem Ausscheiden folgenden Ausschüttungstermin und nur,<br />

soweit die Fondsgesellschaft zu diesem Zeitpunkt über ausreichend<br />

Liquidität verfügt, spätestens jedoch zehn Jahre nach Ausscheiden.<br />

§ 11<br />

Abgaben- und Kostenbelastung der Gesellschaft<br />

1. Belastungen der Fondsgesellschaft mit Abgaben (beispielsweise<br />

Steuern inklusive Quellensteuern, Gebühren, Beiträge) und anderen<br />

Kosten oder Nachteilen, die auf Handlungen bzw. dem Verhalten<br />

eines Gesellschafters beruhen oder ihren Grund in der Person<br />

oder Rechtspersönlichkeit / Rechtsform / Sitz eines Gesellschafters<br />

haben, sind von den jeweiligen die Belastung auslösenden Gesellschaftern<br />

und einem etwaigen Rechtsnachfolger (hinsichtlich des<br />

betroffenen Gesellschaftsanteils) als Gesamtschuldner zu tragen.<br />

Gleiches gilt bei mittelbaren Veränderungen im Sinne des § 8 c<br />

KStG bzw. einer entsprechenden Nachfolgeregelung. Dieser hat<br />

auf Anforderung des geschäftsführenden Gesellschafters unverzüglich<br />

eine Kapitaleinlage in entsprechender Höhe in sein Kapitalkonto<br />

III zu leisten. Von der Abgaben- und Kostenerstattungspflicht<br />

ausgenommen sind Ansprüche gegen die URGO, den<br />

geschäftsführenden Gesellschafter sowie Dritte, die im Zuge der<br />

Erfüllung einer Platzierungsgarantie der Fondsgesellschaft bei -<br />

treten.<br />

Diese Abgaben- und Kostenerstattungspflicht gilt insbesondere<br />

auch insoweit, als bei der Fondsgesellschaft eine Gewerbesteuerbelastung<br />

auch dadurch entstehen kann,<br />

(a) dass der von einem Gesellschafter aufgrund der Veräußerung<br />

oder sonstigen Übertragung seines Gesellschaftsanteils erzielte<br />

Gewinn bei der Ermittlung des Gewerbeertrags der Fondsgesellschaft<br />

zu berücksichtigen ist oder ein etwaiger gewerbesteuerlicher<br />

Verlustvortrag der Fondsgesellschaft nicht mehr<br />

ausgenutzt werden kann;<br />

141


(b) dass im Zuge der Liquidation der Fondsgesellschaft oder des<br />

Ausschlusses oder Ausscheidens eines Gesellschafters sich bei<br />

der Fondsgesellschaft der Gewerbeertrag aus Gründen erhöht,<br />

die in der Person oder der Rechtsform eines oder mehrerer<br />

Gesellschafter / -s liegen, oder ein etwaiger gewerbesteuerlicher<br />

Verlustvortrag der Fondsgesellschaft nicht mehr ausgenutzt<br />

werden kann;<br />

(c) dass bei der Fondsgesellschaft im Zuge der Liquidation ein<br />

Aufgabegewinn entsteht, der den Gewerbeertrag der Fondsgesellschaft<br />

erhöht, weil alle oder einzelne Gesellschafter nicht<br />

unmittelbar beteiligte natürliche Personen sind oder der Aufgabegewinn<br />

schon als solcher der Gewerbesteuer unterliegt;<br />

(d) dass sich bei der Fondsgesellschaft der Gewerbeertrag<br />

dadurch erhöht, dass das Auseinandersetzungsguthaben /der<br />

Auseinandersetzungsertrag des ausscheidenden Gesellschafters<br />

bei der Ermittlung des Gewerbeertrags der Fondsgesellschaft<br />

zu berücksichtigen ist;<br />

(e) dass bei einem Gesellschafter Sonderbetriebseinnahmen<br />

anfallen und/oder für einen Gesellschafter negative Ergänzungsbilanzen<br />

zu bilden sind und sich dadurch Belastungen mit<br />

Gewerbesteuer ergeben, die die Fondsgesellschaft belasten;<br />

(f) dass im Zuge von (Teil-)Übertragungen von Gesellschaftsanteilen<br />

etwaige Zinsvorträge im Sinne der Zinsschranke (§ 4h EStG)<br />

entfallen bzw. nicht nutzbar sind.<br />

2. Die Fondsgesellschaft hat dem kostentragungspflichtigen Gesellschafter<br />

einen geeigneten Nachweis zur Begründung ihrer Erstattungsforderung<br />

vorzulegen. Soweit und solange die Erstattungsforderung<br />

nicht beziffert werden kann, ist die Fondsgesellschaft im<br />

Fall der Liquidation der Fondsgesellschaft bzw. des Ausscheidens<br />

eines Gesellschafters berechtigt, als Sicherheit für ihre Erstattungsforderung<br />

gegen den betroffenen Gesellschafter ein Zurückbehaltungsrecht<br />

in Höhe des voraussichtlichen Erstattungsbetrages<br />

gegen den Anspruch auf Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens/Liquidationsguthabens<br />

geltend zu machen. Im<br />

Fall der Übertragung oder sonstigen Veräußerung eines Gesellschaftsanteiles<br />

kann der geschäftsführende Gesellschafter seine<br />

gemäß § 7 Ziffer 1 erforderliche Zustimmung von einer angemessenen<br />

Sicherheitsleistung für diese Erstattungsforderung der<br />

Fondsgesellschaft abhängig machen. Sobald der Fondsgesellschaft,<br />

insbesondere nach Zugang entsprechender Abgabenbescheide,<br />

die Bezifferung ihrer Erstattungsforderung möglich ist,<br />

hat sie unverzüglich die endgültige Abrechnung vorzunehmen.<br />

142 I Gesellschaftsvertrag<br />

§ 12<br />

Geschäftsführung, Vertretung<br />

1. Geschäftsführender Gesellschafter ist der persönlich haftende<br />

Gesellschafter. Er vertritt die Gesellschaft nach außen allein. Der<br />

geschäftsführende Gesellschafter ist berechtigt, die Geschäftsführung<br />

ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen.<br />

2. Der geschäftsführende Gesellschafter ist von den Beschränkungen<br />

des § 181 BGB sowie dem Wettbewerbsverbot nach §§ 161<br />

Absatz 2, 112 HGB befreit.<br />

3. Handlungen, die über den gewöhnlichen Betrieb des Handelsgewerbes<br />

nach § 116 Absatz 1 HGB hinausgehen, kann der geschäftsführende<br />

Gesellschafter nur mit Zustimmung der Gesellschafter<br />

durch Gesellschafterbeschluss vornehmen. Zum gewöhnlichen<br />

Geschäftsbetrieb der Fondsgesellschaft gehören dabei insbesondere:<br />

(a) Umsetzung sämtlicher Maßnahmen und Handlungen zur Verwaltung<br />

der Fondsgesellschaft einschließlich Abschluss von<br />

Verwaltungs-, Geschäftsbesorgungs- und Treuhandverträgen,<br />

insbesondere Angelegenheiten zur Regelung der Rechtsverhältnisse<br />

zwischen Fondsgesellschaft und Gesellschafter /n,<br />

Abschluss von Vermittlungsverträgen (einschließlich Eigen -<br />

kapitalvermittlungsverträgen), Konzeptions-, Vermarktungsund<br />

Betreuungsverträgen sowie Steuerberatungsverträgen;<br />

(b) Umsetzung von Investitionsvorhaben gemäß dem Gesellschaftszweck,<br />

insbesondere der Erwerb eines Flugzeuges des<br />

Typs Embraer 195 einschließlich des Abschlusses, der Änderung,<br />

Kündigung, Abtretung, Übertragung und Aufhebung<br />

sämtlicher in diesem Zusammenhang erforderlichen oder<br />

gebotenen weiteren Vereinbarungen (einschließlich Gewährleistungszusagen,<br />

Garantieverträgen, Bankgarantien, Wartungsverträgen<br />

etc.);<br />

(c) Vermietung und Untervermietung des in lit. (b) genannten<br />

Luftfahrzeuges einschließlich der Ausübung von Gewährleistungsrechten;<br />

(d) Durchführung von Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen<br />

von dem in lit. (b) genannten Flugzeug;<br />

(e) Abwicklung von Versicherungsfällen;<br />

(f) Abschluss von Vereinbarungen über die Einzahlung und /oder<br />

Platzierung von Eigenkapital sowie Abschluss von Darlehen<br />

zum Zwecke der Zwischenfinanzierung des Eigenkapitals;


(g) Abschluss von Darlehens- und Finanzierungsverträgen einschließlich<br />

Zinssicherungsgeschäften sowie sämtlicher Sicherungsvereinbarungen<br />

und die Bestellung entsprechender<br />

Sicherheiten;<br />

(h) Anlage liquider Mittel;<br />

(i) Gerichtliche und außergerichtliche Verfolgung sämtlicher<br />

Rechte aus den in dieser Ziffer genannten Verträgen, einschließlich<br />

Vergleichsabschlüssen sowie die Führung von Prozessen<br />

gegen Gesellschafter auf Leistung ihrer Einlage;<br />

(j) Abwicklung des Zahlungsverkehrs;<br />

(k) Buchführung und Erstellung von Jahresabschlüssen;<br />

(l) Entscheidung über die Einrichtung, Höhe und Verwendung<br />

einer im Rahmen der Geschäftstätigkeit angemessenen Liquiditätsreserve;<br />

(m) Betreuung der Gesellschafter, insbesondere Durchführung von<br />

Beschlussfassungen der Fondsgesellschaft durch Gesellschafterbeschlüsse<br />

im schriftlichen Verfahren, sowie die Abhaltung<br />

von Gesellschafterversammlungen;<br />

(n) Alle sonstigen Geschäfte, die die Gesellschafter durch<br />

Beschluss als zum gewöhnlichen Betrieb des Handelsgewerbes<br />

gehörig bestimmen oder die der geschäftsführende<br />

Gesellschafter zur Verwirklichung des Gesellschaftszwecks als<br />

sachdienlich erachtet.<br />

4. Soweit der geschäftsführende Gesellschafter zum Abschluss von<br />

Verträgen und Vereinbarungen berechtigt ist, umfasst dies auch<br />

das Recht zur Durchführung, Änderung und Beendigung dieser<br />

Verträge und mit diesen Verträgen verbundenen Maßnahmen.<br />

Die gerichtliche und außergerichtliche Wahrnehmung und Verfolgung<br />

sämtlicher Rechte und Ansprüche aus solchen Verträgen<br />

einschließlich des Abschlusses von Vergleichen obliegt dem<br />

geschäftsführenden Gesellschafter.<br />

5. Schadenersatzansprüche aus dem Gesellschaftsverhältnis gegen<br />

den geschäftsführenden Gesellschafter bestehen lediglich bei<br />

grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung. Dies gilt<br />

auch, soweit eine Verantwortlichkeit für Dritte gemäß § 278 BGB<br />

besteht. Solche Schadenersatzansprüche aus dem Gesellschaftsverhältnis,<br />

sofern sie nicht auf Vorsatz beruhen, verjähren sechs<br />

Monate nach Kenntniserlangung von der zum Schadenersatz verpflichtenden<br />

Handlung durch den /die Anspruchsteller, spätes-<br />

tens jedoch drei Jahre nach Vornahme / Unterlassung der zum<br />

Schadenersatz verpflichtenden Handlung, soweit sie nicht kraft<br />

Gesetzes einer kürzeren Verjährungsfrist unterliegen. Die Haftungseinschränkungen<br />

dieser Vorschrift gelten nicht für Schadenersatzansprüche,<br />

die wegen einer vorsätzlichen oder fahrlässigen<br />

Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit bestehen.<br />

6. Die Fondsgesellschaft stellt den geschäftsführenden Gesellschafter,<br />

die URGO, die Platzierungsgaranten, den Treuhandkommanditisten,<br />

deren Angestellte, Geschäftsführer und Beauftragte (im<br />

Folgenden „Freistellungsberechtigte“) vollumfänglich von jeglicher<br />

Haftung für Handlungen oder Unterlassungen im Rahmen<br />

des Gesellschaftsverhältnisses frei. Ein Anspruch auf Freistellung<br />

ist ausgeschlossen, sofern die Freistellungsberechtigten vorsätzlich<br />

oder grob fahrlässig gehandelt bzw. nicht gehandelt haben.<br />

§ 13<br />

Gesellschafterbeschlüsse<br />

1. Gesellschafterbeschlüsse werden grundsätzlich schriftlich und im<br />

Umlaufverfahren gefasst.<br />

2. Es findet jährlich bis zum 30.09. eine Beschlussfassung zur Feststellung<br />

des Jahresabschlusses des abgelaufenen Geschäftsjahres<br />

statt.<br />

3. Der geschäftsführende Gesellschafter führt alle Beschlussfassungen<br />

durch. Er bestimmt den Abgabetermin, der nicht vor Ablauf<br />

von vier Wochen nach Absendung der Beschlussfassungsunterlagen<br />

an die Gesellschafter liegen darf. Bei Eilbedürftigkeit kann er<br />

die Frist zur Abgabe der Stimmen auf zehn Tage ab Versendung<br />

der Beschlussfassungsunterlagen verkürzen. Kann eine Entscheidung<br />

durch Gesellschafterbeschluss nicht rechtzeitig erreicht<br />

werden, entscheidet der geschäftsführende Gesellschafter nach<br />

pflichtgemäßem Ermessen im Interesse der Fondsgesellschaft.<br />

Hierüber informiert er die Gesellschafter. Die Versendung der<br />

Beschlussfassungsunterlagen ist ordnungsgemäß erfolgt, wenn<br />

sie an die gegenüber der Fondsgesellschaft zuletzt schriftlich<br />

genannte Adresse des Gesellschafters gerichtet wurde. Ist der<br />

Aufenthalt eines Gesellschafters unbekannt oder können ihm aus<br />

anderen Gründen die Beschlussfassungsunterlagen nicht zugestellt<br />

werden, so ruht sein Stimmrecht bis zur Beseitigung dieses<br />

Zustandes. Die Aufforderung zur Beschlussfassung hat sämtliche<br />

Abstimmungspunkte, die Mitteilung des genauen Verfahrens, die<br />

Angabe des letzten Abstimmungstages und die Zahl der Stimmen<br />

des Gesellschafters aufzuführen. Die Beschlussfähigkeit im Umlaufverfahren<br />

ist gegeben, wenn die vorstehend beschriebenen<br />

Formalien gewahrt worden sind.<br />

143


Beschlüsse im Umlaufverfahren sind mit Eingang der erforder -<br />

lichen Stimmen bei der Fondsgesellschaft mit Ablauf des letzten<br />

Abstimmungstages wirksam gefasst. Für die Wahrung der Frist ist<br />

der Zugang maßgebend. Den Gesellschaftern wird das Ergebnis<br />

der Beschlussfassung von der Fondsgesellschaft schriftlich mit -<br />

geteilt.<br />

Für die Fassung von Gesellschafterbeschlüssen ist es ausreichend,<br />

wenn die Beschlussfassungsunterlagen bzw. die Einladung zur<br />

Gesellschafterversammlung lediglich an die Gesellschafter versandt<br />

werden bzw. wird, die zum Zeitpunkt des Versands bereits<br />

Gesellschafter der Fondsgesellschaft sind. Die später der Fondsgesellschaft<br />

beitretenden Gesellschafter sind von der Teilnahme an<br />

der Beschlussfassung bzw. von der Teilnahme an der Gesellschafterversammlung<br />

nicht ausgeschlossen, wenn<br />

(a) im Falle der Beschlussfassung im Umlaufverfahren diese<br />

Gesellschafter bis spätestens sieben Tage vor Ablauf des Abgabetermins<br />

die Beschlussfassungsunterlagen selbst bei der<br />

Fondsgesellschaft angefordert und bis zum Abgabetermin an<br />

die Fondsgesellschaft zurückgesandt haben bzw.<br />

(b) im Falle der Beschlussfassung im Rahmen einer Gesellschafterversammlung<br />

diese Gesellschafter bis spätestens sieben<br />

Tage vor dem Termin der Gesellschafterversammlung bei der<br />

Fondsgesellschaft ihre Teilnahme schriftlich angemeldet<br />

haben.<br />

4. Gesellschafter können bei Vorliegen eines wichtigen Grundes<br />

unter Benennung dieses Grundes und des Abstimmungspunktes<br />

schriftlich eine außerordentliche Beschlussfassung von der Fondsgesellschaft<br />

verlangen, sofern sie mindestens 10 % des Kommanditkapitals<br />

auf sich vereinigen. Die Fondsgesellschaft führt die<br />

außerordentliche Beschlussfassung im Umlaufverfahren durch.<br />

Bei Eilbedürftigkeit kann sie die Frist zur Abgabe der Stimmen auf<br />

zehn Tage ab Versendung der Beschlussfassungsunterlagen verkürzen.<br />

5. Der geschäftsführende Gesellschafter kann vom Umlaufverfahren<br />

absehen, wenn hierfür ein wichtiger Grund vorliegt. In diesem<br />

Fall hat er eine Gesellschafterversammlung an einem von ihm zu<br />

bestimmenden Ort einzuberufen. Die Einberufung erfolgt unter<br />

Mitteilung der Tagesordnung mit einer Frist von mindestens vier<br />

Wochen; maßgeblich für den Fristbeginn ist das Datum des Poststempels.<br />

Bei Eilbedürftigkeit kann die Frist auf zehn Tage verkürzt<br />

werden. Die Einberufung ist ordnungsgemäß, wenn sie an<br />

die gegenüber der Fondsgesellschaft zuletzt schriftlich genannte<br />

Adresse gesandt wurde. Ist der Aufenthalt eines Gesellschafters<br />

unbekannt, oder kann er aus anderen Gründen zur Teilnahme an<br />

einer Gesellschafterversammlung nicht geladen werden, so ruht<br />

144 I Gesellschaftsvertrag<br />

sein Stimmrecht bis zur Beseitigung dieses Zustandes, es sei<br />

denn, dass ein Vertreter vorhanden und dieser der Fondsgesellschaft<br />

schriftlich bekannt gegeben worden ist.<br />

Der geschäftsführende Gesellschafter oder ein von diesem mit<br />

der Vertretung beauftragter und bevollmächtigter Dritter leitet<br />

die Gesellschafterversammlung (Versammlungsleiter) und<br />

benennt einen Protokollführer. Das Protokoll über die Beschlussfassung<br />

wird vom Protokollführer und vom Versammlungsleiter<br />

unterschrieben und den Gesellschaftern in Kopie zugesandt.<br />

Die Gesellschafterversammlung ist beschlussfähig, wenn alle<br />

Gesellschafter ordnungsgemäß geladen sind und der geschäftsführende<br />

Gesellschafter sowie der Treuhandkommanditist anwesend<br />

bzw. vertreten sind.<br />

Jeder Gesellschafter kann sich bei der Gesellschafterversammlung<br />

nur durch einen anderen Gesellschafter, seinen Ehegatten,<br />

einen Elternteil, ein volljähriges Kind, einen Testamentsvollstrecker<br />

oder durch einen Generalbevollmächtigten vertreten lassen.<br />

Die Vertretung durch andere Personen als die genannten bedarf<br />

der Zustimmung des geschäftsführenden Gesellschafters, die nur<br />

aus wichtigem Grund verweigert werden darf. Eine entsprechende<br />

Vollmacht bedarf der Schriftform und ist zu Beginn der Gesellschafterversammlung<br />

dem Versammlungsleiter auszuhändigen.<br />

Jeder Treugeber hat bei Beschlussfassungen zudem die Möglichkeit,<br />

den Treuhandkommanditisten zu bevollmächtigen, sein<br />

Stimmrecht wahrzunehmen, und kann ihm für die Abstimmungspunkte<br />

schriftlich Weisungen erteilen, auch die generelle<br />

Weisung, für ihn nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden.<br />

Einer auf unterschiedlichen Weisungen der Treugeber beruhenden<br />

geteilten Ausübung der Stimmrechte durch den Treuhandkommanditisten<br />

stimmen die Gesellschafter hiermit ausdrücklich<br />

zu.<br />

Die Kosten für die Teilnahme an einer Gesellschafterversammlung<br />

und für eine eventuelle Vertretung trägt jeder Gesellschafter<br />

selbst.<br />

6. Je volle EUR 1.000 der Kapitaleinlage der Gesellschafter gewähren<br />

eine Stimme. Zusätzlich verfügt der geschäftsführende Gesellschafter<br />

über 50 Stimmen. Die Treugeber haben gemäß ihrer<br />

Kapitaleinlage ein eigenes Stimmrecht. Der Treuhandkomman -<br />

ditist hat kein eigenes Stimmrecht, auch nicht bei außergewöhnlichen<br />

Angelegenheiten.<br />

7. Der Beschlussfassung durch die Gesellschafter unterliegen insbesondere<br />

folgende Angelegenheiten:


(a) Genehmigung und Feststellung des Jahresabschlusses; wird<br />

hierüber kein Beschluss gefasst, gilt der von dem geschäftsführenden<br />

Gesellschafter erstellte Jahresabschluss als genehmigt<br />

und festgestellt;<br />

(b) Entlastung der Geschäftsführung;<br />

(c) Bestimmung des Abschlussprüfers, soweit in diesem Vertrag<br />

nichts anderes geregelt ist;<br />

(d) Änderungen des Gesellschaftsvertrages der Fondsgesellschaft;<br />

(e) Auflösung der Fondsgesellschaft;<br />

(f) Ermächtigung des geschäftsführenden Gesellschafters zur Veräußerung<br />

des unter § 12 Ziffer 3 (b) genannten Luftfahrzeuges.<br />

8. Beschlüsse im Umlaufverfahren und in der Gesellschafterversammlung<br />

werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen<br />

Stimmen gefasst, soweit in diesem Vertrag oder aufgrund zwingender<br />

Gesetzesvorschriften nichts anderes bestimmt ist. Bei<br />

mehr als zwei Entscheidungsalternativen ist diejenige beschlossen,<br />

die die meisten Stimmen erhalten hat. Enthaltungen, nicht<br />

und verspätet abgegebene sowie sonst ungültige Stimmen gelten<br />

als nicht abgegeben.<br />

9. Für Beschlüsse gemäß Ziffern 7 (d) und 7 (e) und sowie sonstige<br />

Grundlagengeschäfte können, soweit aufgrund zwingender<br />

Gesetzesvorschriften nichts anderes bestimmt ist, nur mit 3/4-<br />

Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen und mit Zustimmung<br />

des geschäftsführenden Gesellschafters, die nur aus wichtigem<br />

Grund versagt werden darf, beschlossen werden. Auch der<br />

Ausschluss des geschäftsführenden Gesellschafters und /oder der<br />

Entzug der Vertretungsmacht und /oder der Entzug der<br />

Geschäftsführungsbefugnis können ohne Vorliegen eines wichtigen<br />

Grundes nur mit 3/4-Mehrheit der abgegebenen gültigen<br />

Stimmen beschlossen werden.<br />

10. Änderungen des Gesellschaftsvertrags, die nicht alle Gesellschafter<br />

formell und materiell gleich behandeln, den Gesellschaftern<br />

zusätzliche Pflichten auferlegen oder die Rechtsstellung<br />

des geschäftsführenden Gesellschafters zu dessen Nachteil<br />

verändern, bedürfen der Zustimmung aller Gesellschafter.<br />

11. Die im Umlaufverfahren oder in der Gesellschafterversammlung<br />

gefassten Beschlüsse können nur binnen einer Ausschlussfrist<br />

von einem Monat seit Absendung des Ergebnisses der<br />

Beschlussfassung bzw. des Versammlungsprotokolls gerichtlich<br />

angefochten werden. Nach Ablauf der Frist gilt ein etwaiger<br />

Mangel als geheilt.<br />

§ 14<br />

Jahresabschluss, Verteilung des Jahresergebnisses,<br />

Ausschüttung / Entnahme von Liquidität<br />

1. Der Jahresabschluss für das jeweils vergangene Geschäftsjahr ist<br />

innerhalb der gesetzlichen Fristen durch den geschäftsführenden<br />

Gesellschafter zu erstellen. Er ist durch Beschlussfassung der<br />

Gesellschafter im Umlaufverfahren festzustellen. Für die Aufstellung<br />

des Jahresabschlusses gelten die gesetzlichen Bestimmungen<br />

und die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung. Der Jahresabschluss<br />

ist von dem geschäftsführenden Gesellschafter zu<br />

unterzeichnen. Der Jahresabschluss ist von einem von den Gesellschaftern<br />

durch Beschlussfassung bestimmten Wirtschaftsprüfer<br />

oder einer in gleicher Weise bestimmten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

zu prüfen. Danach ist eine Kopie des Jahresabschlusses<br />

oder alternativ eine Kurzfassung allen Gesellschaftern spätestens<br />

mit Übersendung der Abstimmungsunterlagen zu der jährlichen<br />

Beschlussfassung zuzuleiten. Der Wirtschaftsprüfer für das<br />

Geschäftsjahr 2011 wird von dem geschäftsführenden Gesellschafter<br />

bestimmt.<br />

2. Der geschäftsführende Gesellschafter erhält ab dem 01.01.2011<br />

für seine Aufwendungen einschließlich seiner Rechtsformkosten<br />

und als Entgelt für seine persönliche Haftung sowie für die Übernahme<br />

der Geschäftsführung eine Pauschalvergütung in Höhe<br />

von EUR 5.000 jährlich zuzüglich einer eventuellen gesetzlichen<br />

Umsatzsteuer. Der geschäftsführende Gesellschafter erhält diese<br />

Vergütung auch im Falle eines Verlustes. Die Vergütung ist jährlich<br />

nachschüssig zum 30.12. eines jeden Jahres fällig, erstmals<br />

zum 30.12.2011 für alle bis dahin angefallenen Ansprüche. Die<br />

Vergütung erhöht sich ab dem 01.01.2012 um jeweils 3 % p. a.<br />

gegenüber der jeweiligen Vorjahresvergütung.<br />

3. Das Ergebnis der Fondsgesellschaft wird den Gesellschaftern wie<br />

folgt zugewiesen:<br />

(a) Die Gesellschafter sind – vorbehaltlich nachstehender abweichender<br />

Regelungen – entsprechend dem Verhältnis ihrer<br />

Kapitaleinlagen gemäß den Kapitalkonten I am Gewinn und<br />

Verlust der Fondsgesellschaft beteiligt.<br />

(b) Vor Verteilung des Ergebnisses auf alle Gesellschafter werden<br />

sämtliche gemäß § 7 Ziffern 4 und 6 sowie § 11 zu erstattenden<br />

Abgaben und Kosten dem jeweiligen Gesellschafter vorab<br />

als negatives Ergebnis zugewiesen. Der jewei lige Gesellschafter<br />

hat eine Einlage in gleicher Höhe in sein Kapitalkonto III zu<br />

leisten.<br />

145


(c) Bis zum Zeitpunkt der Gleichstellung der Gesellschafter in<br />

Bezug auf die jeweilige Summe der Kapitalkonten III und IV im<br />

Verhältnis zu ihrer Kapitaleinlage gemäß Kapitalkonto I ist die<br />

Gewinn- oder Verlustzuweisung so vorzunehmen, dass alle<br />

Gesellschafter im Verhältnis zu ihrer Kapitaleinlage, unabhängig<br />

vom Zeitpunkt ihres Beitritts, hinsichtlich der Summe ihrer<br />

Kapitalkonten III und IV soweit wie steuerrechtlich möglich<br />

gleichgestellt werden. Aus diesem Grund werden in diesem<br />

Zeitraum positive Ergebnisse der Fondsgesellschaft zunächst<br />

den Gesellschaftern mit der relativ niedrigsten Summe der<br />

Kapitalkonten III und IV im Verhältnis zu ihren Kapitaleinlagen<br />

und negative Ergebnisse der Fondsgesellschaft zunächst den<br />

Gesellschaftern mit der relativ höchsten Summe der Kapitalkonten<br />

III und IV im Verhältnis zu ihren Kapitaleinlagen zugewiesen.<br />

4. Der geschäftsführende Gesellschafter ist berechtigt und verpflichtet,<br />

die erwirtschafteten Liquiditätsüberschüsse der Fondsgesellschaft<br />

an die Gesellschafter auszuschütten, sofern keine abweichende<br />

Beschlussfassung der Gesellschafter getroffen wird. Über<br />

die jeweils ausschüttungsfähigen Beträge entscheidet der<br />

geschäftsführende Gesellschafter, der zur Bestreitung zukünftiger<br />

Kosten und Verpflichtungen der Fondsgesellschaft eine angemessene<br />

Liquiditätsreserve vorhalten wird. Die Ausschüttungen/Entnahmen<br />

erfolgen voraussichtlich am 30.06. und 30.12. eines jeden<br />

Kalenderjahres, erstmals voraussichtlich am 30.12.2011.<br />

Die Ausschüttungen / Entnahmen erfolgen unabhängig davon, ob<br />

in dem betreffenden Geschäftsjahr ein Bilanzgewinn ausgewiesen<br />

werden kann.<br />

5. Alle Ausschüttungen / Entnahmen erfolgen grundsätzlich in Euro.<br />

Der geschäftsführende Gesellschafter kann jedoch Ausschüttungen<br />

/ Entnahmen auch in US-Dollar vorsehen. Sämtliche im<br />

Zusammenhang mit den Ausschüttungen / Entnahmen und<br />

einem etwaigen Umtausch entstehenden Kosten sind von dem<br />

jeweiligen Gesellschafter zu tragen und werden mit dem Ausschüttungsbetrag<br />

verrechnet.<br />

6. Sonderbetriebsausgaben, Sonderbetriebseinnahmen und evtl.<br />

Rückerstattungen auf die Kapitaleinlagen seitens Dritter muss<br />

jeder Gesellschafter spätestens zum 28.02. des auf ein Geschäftsjahr<br />

folgenden Jahres der Fondsgesellschaft bekannt geben. Bei<br />

Nachmeldungen nach diesem Zeitpunkt ist die Gesellschaft<br />

berechtigt, ihr entstehende zusätzliche Verwaltungskosten an die<br />

verursachenden Gesellschafter weiterzubelasten.<br />

Die Gesellschafter erhalten bis zum Ablauf der Zeichnungsfrist<br />

unabhängig vom Ergebnis der Fondsgesellschaft eine Ausschüttung<br />

/ Entnahme vorbehaltlich der Bildung einer von dem<br />

146 I Gesellschaftsvertrag<br />

geschäftsführenden Gesellschafter als angemessen erachteten<br />

Liquiditätsreserve. Die Ausschüttungs- / Entnahmeberechtigung<br />

der Gesellschafter besteht entsprechend der Höhe der von ihnen<br />

geleisteten Einlagen und der Dauer ihrer Beteiligung an der<br />

Fondsgesellschaft im Platzierungszeitraum. Die Berechnung<br />

erfolgt monatlich.<br />

§ 15<br />

Nachschusspflicht, Wettbewerbsverbot, Verschwiegenheitspflicht,<br />

Kontrollrechte<br />

1. Eine über § 7 Ziffern 4 und 6 sowie § 11 hinausgehende Nachschusspflicht<br />

kann nur mit den Stimmen aller Gesellschafter<br />

beschlossen werden. Von Vorstehendem unberührt bleibt die<br />

Haftung der Kommanditisten gegenüber den Gesellschaftsgläubigern<br />

gemäß §§ 171 ff. HGB.<br />

2. Ein Wettbewerbsverbot besteht für die Gesellschafter und den<br />

geschäftsführenden Gesellschafter nicht.<br />

3. Die Gesellschafter sind zur Verschwiegenheit gegenüber unbeteiligten<br />

Dritten zu allen Angelegenheiten der Fondsgesellschaft<br />

verpflichtet. Die Pflicht zur Verschwiegenheit gilt auch nach Ausscheiden<br />

des Gesellschafters aus der Fondsgesellschaft und über<br />

die Dauer der Fondsgesellschaft hinaus.<br />

4. Die Gesellschafter haben die gesetzlichen Kontrollrechte der Kommanditisten<br />

nach § 166 HGB mit der Maßgabe, dass die<br />

Unterlagen bezüglich der Beteiligung an der Fondsgesellschaft nur<br />

durch einen standesrechtlich zur Verschwiegenheit verpflichteten<br />

Angehörigen eines rechts-, steuerberatenden oder wirtschaftsprüfenden<br />

Berufes eingesehen werden dürfen. Die hiermit verbundenen<br />

Kosten trägt der die Einsicht verlangende Gesellschafter.<br />

§ 16<br />

Auflösung, Liquidation<br />

1. Die Liquidation erfolgt durch den geschäftsführenden Gesellschafter<br />

oder durch den/die von ihm zu bestellenden Liquidator /<br />

-en. Dem geschäftsführenden Gesellschafter steht es frei, hierzu<br />

geeignete natürliche oder juristische Personen zu benennen.<br />

Der /die Liquidator / -en kann / können von den Beschränkungen<br />

des § 181 BGB befreit werden.<br />

2. Der Erlös aus der Liquidation wird dazu verwendet, zunächst die<br />

Verbindlichkeiten der Fondsgesellschaft gegenüber Drittgläubigern<br />

und danach solche gegenüber den Gesellschaftern auszugleichen.<br />

Ein danach verbleibender Erlös wird unter Einbeziehung<br />

der Kapitalkonten an die Gesellschafter im Verhältnis ihrer Betei-


ligung am Gesellschaftsvermögen ausgezahlt. Eine Haftung des<br />

geschäftsführenden Gesellschafters für die Erfüllung der<br />

Gesellschafterforderungen ist in diesem Fall ausgeschlossen. Es<br />

entstehen keine Ausgleichsverpflichtungen bzw. Ausgleichsansprüche<br />

zwischen den Gesellschaftern, soweit nach vollständiger<br />

Rückzahlung des Kommanditkapitals und nach Auszahlung des<br />

verbleibenden Verwertungserlöses die Summen der Kapitalkonten<br />

der jeweiligen Gesellschafter voneinander abweichen.<br />

3. Ausschüttungen / Entnahmen von Liquidität während der Liquidation<br />

sind vorläufig und können bei etwaigem Liquiditätsbedarf<br />

der Fondsgesellschaft von dem Liquidator nach Maßgabe des<br />

§ 155 Absatz 2 in Verbindung mit § 161 Absatz 2 HGB jederzeit<br />

zurückgefordert werden.<br />

4. § 11 gilt entsprechend.<br />

§ 17<br />

Kosten des Vertrages<br />

Die Kosten für die Gründung der Fondsgesellschaft, für diesen Vertrag<br />

und dessen Durchführung einschließlich etwa anfallender<br />

Steuern aller Art trägt die Fondsgesellschaft, ausgenommen sind die<br />

Kosten der Beglaubigung der Handelsregistervollmachten sowie die<br />

Kosten von Handelsregisteränderungen, die durch Abtretung oder<br />

teilweise Abtretung von Gesellschaftsanteilen sowie sonstige Verfügung<br />

über Gesellschaftsanteile begründet werden. Diese Kosten<br />

trägt jeder Gesellschafter, der die Änderungen veranlasst, soweit in<br />

diesem Vertrag nicht etwas anderes bestimmt ist. Dies gilt auch bei<br />

Handelsregisteränderungen im Todesfall.<br />

§ 18<br />

Datenschutz, Informationspflichten<br />

1. Mit Annahme der Beteiligungserklärung wird der Treuhandkommanditist<br />

die vom Gesellschafter in seinem Zeichnungsschein<br />

getätigten Angaben mit eventuellen sonstigen Angaben im<br />

unmittelbaren Zusammenhang mit der Beteiligung speichern.<br />

2. Der Gesellschafter erklärt sich durch schriftliche Einwilligung in<br />

seinem Zeichnungsschein mit der Verarbeitung, Nutzung und<br />

Speicherung seiner im Zeichnungsschein angegebenen personenbezogenen<br />

Daten sowie eventueller sonstiger Angaben im unmittelbaren<br />

Zusammenhang mit der Beteiligung durch den Treuhandkommanditisten,<br />

die Fondsgesellschaft sowie die mit der Durchführung<br />

und Verwaltung der Beteiligung Beauftragten (dies sind<br />

insbesondere der Initiator des Beteiligungsangebotes sowie dessen<br />

Gesellschafter, die Platzierungsgaranten, die Vertriebspartner,<br />

Steuerberater, Wirtschaftsprüfer sowie in- und ausländische Steu-<br />

erbehörden) einverstanden. Die Daten werden bis zur Beendigung<br />

der Beteiligung im Rahmen der zur Durchführung der Beteiligung<br />

notwendigen Maßnahmen verarbeitet, genutzt und gespeichert.<br />

3. Der Gesellschafter ist verpflichtet, etwaige Änderungen seiner in<br />

den Zeichnungsunterlagen getätigten Angaben dem Treuhandkommanditisten<br />

bzw. der Fondsgesellschaft unverzüglich mitzuteilen<br />

und die Informations- und Mitwirkungspflichten nach dem<br />

Geldwäschegesetz einzuhalten.<br />

§ 19<br />

Schlichtungsverfahren<br />

1. Die Fondsgesellschaft schließt sich dem Schlichtungsverfahren<br />

der Ombudsstelle Geschlossene Fonds an und unterwirft sich<br />

damit der gültigen Verfahrensordnung sowie den Schlichtungssprüchen<br />

der Ombudsperson, die im Rahmen dieser Verfahrensordnung<br />

ergehen. Der geschäftsführende Gesellschafter ist<br />

beauftragt, die dazu erforderlichen Erklärungen abzugeben.<br />

2. Die Gesellschafter sind berechtigt, bei Streitigkeiten im Sinne<br />

dieser Verfahrensordnung, die aus oder im Zusammenhang mit<br />

dem Gesellschaftsvertrag und dem damit begründeten Gesellschafterverhältnis<br />

stehen und die Ansprüche gegen die Fondsgesellschaft<br />

betreffen, die Ombudsstelle Geschlossene Fonds e.V.<br />

anzurufen und gegen die Fondsgesellschaft ein Schlichtungsverfahren<br />

einzuleiten.<br />

§ 20<br />

Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen, Sonstiges<br />

1. Soweit eine Bestimmung dieses Vertrages nichtig oder unwirksam<br />

ist oder werden sollte, behalten die übrigen Bestimmungen<br />

des Vertrages ihre Gültigkeit. Die nichtige oder unwirksame<br />

Bestimmung ist durch eine dem Gesetz und dem wirtschaftlichen<br />

Zweck der nichtigen oder unwirksamen Bestimmung entsprechende<br />

Regelung zu ersetzen. Im Fall von Lücken soll die Regelung<br />

gelten, die vereinbart worden wäre, hätte man die Angelegenheit<br />

von vornherein bedacht.<br />

2. Nebenabreden sowie Änderungen und Ergänzungen zu diesem<br />

Vertrag einschließlich dieser Bestimmung bedürfen der Schriftform,<br />

soweit sie nicht durch einen Gesellschafterbeschluss nach<br />

den Bestimmungen dieses Gesellschaftsvertrages erfolgen. Auf<br />

eine feste Verbindung dieses Gesellschaftsvertrages mit Änderungsbeschlüssen<br />

/ -vereinbarungen oder mit anderen Verträgen<br />

und Erklärungen – insbesondere auch mit solchen, auf die hier<br />

Bezug genommen wird – wird verzichtet.<br />

147


3. Sämtliche von der Fondsgesellschaft an Gesellschafter zu leistende<br />

Beträge sind Nettobeträge. Eine darauf gegebenenfalls anfallende<br />

gesetzliche Umsatzsteuer trägt die Fondsgesellschaft.<br />

4. Soweit in diesem Vertrag auf Indizes bzw. Referenzzinssätze<br />

Bezug genommen wird und diese nicht mehr geführt oder veröffentlicht<br />

werden, so gilt der gesetzlich vorgesehene Ersatzindex<br />

bzw. -referenzzinssatz oder, falls ein solcher nicht vorgesehen ist,<br />

ein von dem geschäftsführenden Gesellschafter nach Treu und<br />

Glauben zu bestimmender Ersatzindex bzw. -referenzzinssatz.<br />

5. Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht, Gerichtsstand ist, soweit<br />

dies gesetzlich zulässig vereinbart werden kann, München.<br />

6. Dieser Vertrag tritt an die Stelle des bisher gültigen Gesellschaftsvertrages.<br />

Grünwald, den 05.08.2011<br />

GOAL German Operating Aircraft Leasing Projekt Nr. 23 <strong>GmbH</strong><br />

gez. Radunz gez. Schloemann<br />

Geschäftsführer Geschäftsführer<br />

Grünwald, den 05.08.2011<br />

URGO Verwaltungsgesellschaft mbH<br />

gez. Dr. Wolf gez. Ziegler<br />

Geschäftsführer Geschäftsführer<br />

Grünwald, den 05.08.2011<br />

TERTIA ZWEITE Beteiligungstreuhand <strong>GmbH</strong><br />

gez. Graser gez. Koch<br />

Geschäftsführer Geschäftsführer<br />

148 I Gesellschaftsvertrag


In den folgenden Bestimmungen wird von den gesetzlichen<br />

Regelungen zur Kommanditgesellschaft abgewichen:<br />

§ 3 Gesellschafter, Kapitaleinlagen, Beitritt<br />

§ 4 Einzahlung der Kapitaleinlagen<br />

§ 5 Rechtsstellung der treuhänderisch beteiligten Gesellschafter<br />

(Treugeber), Treuhandvergütung<br />

§ 6 Dauer der Fondsgesellschaft, Geschäftsjahr<br />

§ 7 Übertragung und Belastung von Gesellschaftsanteilen<br />

§ 8 Kündigung, Ausschluss, Ausscheiden<br />

§ 9 Tod eines Gesellschafters<br />

§ 10 Auseinandersetzung mit ausscheidenden Gesellschaftern<br />

/Abfindung<br />

§ 11 Abgaben- und Kostenbelastung der Gesellschaft<br />

§ 12 Geschäftsführung, Vertretung<br />

§ 13 Gesellschafterbeschlüsse<br />

§ 14 Jahresabschluss, Verteilung des Jahresergebnisses,<br />

Ausschüttung / Entnahme von Liquidität<br />

§ 15 Nachschusspflicht, Wettbewerbsverbot, Verschwiegenheitspflicht,<br />

Kontrollrechte<br />

§ 16 Auflösung, Liquidation<br />

§ 17 Kosten des Vertrages<br />

§ 18 Datenschutz, Informationspflichten<br />

§ 19 Schlichtungsverfahren<br />

§ 20 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen, Sonstiges<br />

149


Treuhandvertrag<br />

Treuhandvertrag<br />

Zwischen<br />

dem in dem jeweiligen Zeichnungsschein zur Beteiligung an der<br />

GOAL Verwaltungsgesellschaft mbH & Co. Projekt Nr. 47 KG, Grünwald,<br />

genannten Investor<br />

– im Folgenden „Treugeber“ oder „Investor“ –<br />

und<br />

der TERTIA ZWEITE Beteiligungstreuhand <strong>GmbH</strong>, Grünwald<br />

– im Folgenden „Treuhandkommanditist“ –<br />

wird der nachfolgende Treuhandvertrag abgeschlossen:<br />

§ 1<br />

Abschluss und Gegenstand des Treuhandvertrages,<br />

Person des Treugebers, Aufgaben des Treuhandkommanditisten<br />

1. Dieser Treuhandvertrag kommt am Tag der Annahme der Beteiligungserklärung<br />

des Investors durch den Treuhandkommanditisten<br />

zustande. Die Annahme erfolgt durch Erstellung der Zeichnungsbestätigung<br />

des Treuhandkommanditisten. Die Zeichnungsbestätigung<br />

wird nicht versandt; der Treugeber verzichtet<br />

insoweit auf den Zugang der Annahmeerklärung. Der Treugeber<br />

erhält von der Fondsgesellschaft GOAL Verwaltungsgesellschaft<br />

mbH & Co. Projekt Nr. 47 KG (im Folgenden „Fondsgesellschaft“)<br />

im Namen des Treuhandkommanditisten unverzüglich eine Bestätigung<br />

der Annahme seiner Beteiligungserklärung in Textform.<br />

2. Der Treuhandkommanditist tritt im Auftrag des Treugebers der<br />

Fondsgesellschaft nach Maßgabe der im Zeichnungsschein vereinbarten<br />

Voraussetzungen (aufschiebende Bedingungen) und<br />

des Gesellschaftsvertrages bei und hält treuhänderisch im eigenen<br />

Namen, aber im Umfang der gezeichneten Beteiligung für<br />

Rechnung des Treugebers, diesen Kommanditanteil als Treuhandkommanditist<br />

an der Fondsgesellschaft.<br />

3. Die Höhe des Anteils am Kommanditanteil des Treuhandkommanditisten<br />

ergibt sich aus der in dem jeweiligen Zeichnungsschein<br />

des Treugebers genannten Kapitaleinlage.<br />

4. Für das Verhältnis zwischen dem Treuhandkommanditisten und<br />

dem Treugeber gelten die Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages<br />

der Fondsgesellschaft in seiner jeweils gültigen Fassung entsprechend,<br />

sofern nicht in diesem Treuhandvertrag abweichende<br />

Regelungen enthalten sind.<br />

150 I Treuhandvertrag<br />

5. Im Außenverhältnis hält der Treuhandkommanditist seine Kommanditbeteiligung<br />

für alle Treugeber gemeinsam als einheit -<br />

lichen Kommanditanteil. Er tritt gegenüber Dritten im eigenen<br />

Namen auf. Dies gilt auch im Verhältnis zur Fondsgesellschaft.<br />

6. Er übt insoweit die ihm als Treuhandkommanditist zustehenden<br />

Gesellschafterrechte im eigenen Namen gemäß der Weisung der<br />

Treugeber aus, sofern die Gesellschafterrechte nicht den Treugebern<br />

abgetreten oder zur Ausübung überlassen sind. Sind keine<br />

Weisungen erteilt, übt der Treuhandkommanditist seine Gesellschafterrechte,<br />

insbesondere die Stimmrechte, nicht aus.<br />

7. Im Innenverhältnis handelt der Treuhandkommanditist ausschließlich<br />

im Auftrag und für Rechnung des Treugebers. Der Treugeber<br />

wird wirtschaftlich so behandelt, als sei er unmittelbar<br />

Kommanditist der Fondsgesellschaft. Der vom Treugeber gezeichnete<br />

Beteiligungsanteil wird vom Treuhandkommanditisten im<br />

Innenverhältnis als Teil seines Kommanditanteils behandelt und<br />

gehalten. Der Treugeber stellt den Treuhandkommanditisten von<br />

allen Verbindlichkeiten frei, die im Zusammenhang mit dem<br />

Erwerb oder dem Halten der treuhänderisch gehaltenen Kommanditbeteiligung<br />

stehen. Der Treugeber haftet nicht für die<br />

Erfüllung der Verbindlichkeiten anderer Treugeber.<br />

8. Der Gegenstand des Treuhandvertrages ist auf das treuhänderische<br />

Halten des Kommanditanteils beschränkt. Darüber hinausgehende<br />

Tätigkeiten werden vom Treuhandkommanditisten vorbehaltlich<br />

abweichender Vereinbarung nicht übernommen, insbesondere<br />

hat er das Beteiligungsangebot weder inhaltlich noch<br />

formell geprüft. Das Treuhandverhältnis mit der Folge der Nichteintragung<br />

des Investors als Kommanditist im Handelsregister<br />

dient ausschließlich der Verwaltungsvereinfachung im Interesse<br />

der Fondsgesellschaft und der Treugeber sowie dem Vertraulichkeitsinteresse<br />

der Investoren. Hinsichtlich der Haftung des Treuhandkommanditisten<br />

wird ausdrücklich auf § 11 verwiesen.<br />

§ 2<br />

Abtretungen aus der Kommanditbeteiligung,<br />

Ausübung von Kontrollrechten<br />

1. Der Treuhandkommanditist tritt hiermit sämtliche Ansprüche aus<br />

der treuhänderisch für den Treugeber gehaltenen Kommanditbeteiligung<br />

anteilig entsprechend der Höhe des Anteils des Treugebers<br />

auf den jeweils festzustellenden Jahresgewinn, die von der Fondsgesellschaft<br />

zu beschließenden Ausschüttungen/Entnahmen, den<br />

Liquidationserlös sowie auf ein etwaiges Auseinandersetzungsguthaben<br />

im Falle des Ausscheidens aus der Fondsgesellschaft an den<br />

Treugeber ab. Der Treugeber nimmt diese Abtretung an.


2. Der Treugeber ist berechtigt, die dem Treuhandkommanditisten<br />

nach § 166 HGB zustehenden Kontrollrechte selbst auszuüben.<br />

Der Treuhandkommanditist wird den Treugeber auf Verlangen<br />

entsprechend bevollmächtigen.<br />

§ 3<br />

Einzahlung der vom Treugeber gezeichneten Kapitaleinlage<br />

1. Der Treugeber ist verpflichtet, seine im Zeichnungsschein genannte<br />

Kapitaleinlage zuzüglich 5 % Agio zu dem im Zeichnungsschein<br />

genannten Termin zu leisten. Im Übrigen findet § 4 Ziffer 1 bis 3<br />

des Gesellschaftsvertrages der Fondsgesellschaft entsprechende<br />

Anwendung.<br />

2. Bei ganz oder teilweise verspäteter Bereitstellung / Einzahlung<br />

bzw. Nichteinzahlung der Kapitaleinlage und des Agios können<br />

die in § 4 Ziffer 4 Gesellschaftsvertrag und im Zeichnungsschein<br />

dargestellten Verzugsfolgen eintreten. Der Treuhandkommanditist<br />

ist in diesen Fällen zudem zu einer außerordentlichen Kündigung<br />

des Treuhandvertrages berechtigt.<br />

§ 4<br />

Gesellschafterbeschlüsse der Fondsgesellschaft<br />

1. Der Treugeber stimmt bei Beschlüssen der Fondsgesellschaft im<br />

Umlaufverfahren und in einer Gesellschafterversammlung selbst<br />

ab. Die Beschlussfassungsunterlagen, die Einberufung zu einer<br />

Gesellschafterversammlung der Fondsgesellschaft und das Ergebnis<br />

der Beschlussfassung erhält der Treugeber vom geschäftsführenden<br />

Gesellschafter der Fondsgesellschaft.<br />

2. Jeder Treugeber kann sich bei einer Gesellschafterversammlung<br />

nur durch einen anderen Gesellschafter der Fondsgesellschaft,<br />

seinen Ehegatten, einen Elternteil, ein volljähriges Kind, einen Testamentsvollstrecker<br />

oder seinen Generalbevollmächtigten<br />

vertreten lassen. Die Vertretung durch andere Personen als die<br />

genannten bedarf der Zustimmung des geschäftsführenden Gesellschafters<br />

der Fondsgesellschaft, die nur aus wichtigem Grund<br />

verweigert werden kann. Eine entsprechende Vollmacht bedarf<br />

der Schriftform und ist zu Beginn der Gesellschafterversammlung<br />

dem Versammlungsleiter (geschäftsführender Gesellschafter der<br />

Fondsgesellschaft oder ein von ihm mit der Vertretung beauftragter<br />

und bevollmächtigter Dritter) auszuhändigen.<br />

3. Die Kosten für die Teilnahme an einer Gesellschafterversammlung<br />

und für eine eventuelle Vertretung trägt jeder Treugeber selbst.<br />

4. Sofern ein Treugeber auf der Gesellschafterversammlung der<br />

Fondsgesellschaft nicht anwesend und nicht durch Dritte vertreten<br />

ist, hat er die Möglichkeit, dem Treuhandkommanditisten für<br />

die Abstimmung Stimmrechtsvollmacht zu erteilen. Dabei hat er<br />

dem Treuhandkommanditisten konkrete Weisungen für die einzelnen<br />

Abstimmungspunkte zu erteilen. Einer auf unterschiedlichen<br />

Weisungen der Treugeber beruhenden geteilten Ausübung<br />

von Stimmrechten haben die Gesellschafter der Fondsgesellschaft<br />

ausdrücklich zugestimmt.<br />

5. Im Übrigen gilt § 13 des Gesellschaftsvertrages der Fondsgesellschaft.<br />

§ 5<br />

Treuhandverwaltung<br />

Der Treuhandkommanditist hält das Treuhandvermögen getrennt<br />

von seinem sonstigen Vermögen. Alles, was er in Ausführung des<br />

Treuhandvertrages erlangt hat und ihm nicht selbst zusteht, wird er<br />

entsprechend diesem Treuhandvertrag an den Treugeber oder dessen<br />

Abtretungsempfänger herausgeben. Insbesondere wird er alle<br />

Ausschüttungen / Entnahmen und Zuflüsse aus der Fondsgesellschaft<br />

umgehend an den Treugeber oder dessen Rechtsnachfolger<br />

entsprechend seinem treuhänderisch gehaltenen Beteiligungsanteil<br />

weiterleiten.<br />

§ 6<br />

Übertragung und Belastung der Beteiligung<br />

1. Der Treugeber kann die Rechte und Pflichten aus dem Treuhandvertrag<br />

grundsätzlich nur mit Wirkung zum 01.01. eines jeden<br />

Jahres ganz oder teilweise an einen Dritten übertragen, belasten<br />

oder in sonstiger Weise darüber verfügen.<br />

§ 3 Ziffer 5 des Gesellschaftsvertrages der Fondsgesellschaft gilt<br />

für die Person des Dritten entsprechend. Eine Übertragung oder<br />

sonstige Verfügung kann nur dergestalt erfolgen, dass der Dritte<br />

auch die zum Zeitpunkt der Verfügung bereits entstandenen<br />

Pflichten des Treugebers übernimmt. Jede Übertragung, teilweise<br />

Übertragung oder sonstige Verfügung über Rechte aus dem Treuhandverhältnis<br />

bedarf zu ihrer Wirksamkeit der vorherigen<br />

schriftlichen Zustimmung des geschäftsführenden Gesellschafters<br />

der Fondsgesellschaft. Die Zustimmung kann nur aus wichtigem<br />

Grund (z. B. bei Verstoß gegen § 18 Ziffer 3 des Gesellschaftsvertrages)<br />

versagt werden. Hinsichtlich der Abgaben- und Kostenbelastung<br />

im Zusammenhang mit der Übertragung und Belastung<br />

der Beteiligung wird auf § 7 Ziffer 4 und 6 sowie § 11 des<br />

151


Gesellschaftsvertrages der Fondsgesellschaft hingewiesen. Eine<br />

teilweise Übertragung ist ausgeschlossen, soweit durch eine teilweise<br />

Übertragung ein Treuhandverhältnis über eine Kommanditbeteiligung<br />

im Nennwert von unter EUR 10.000 oder im Nennwert<br />

eines nicht auf ein ganzes Vielfaches von EUR 1.000 lautenden<br />

Betrag entstehen sollten. Durch die teilweise Übertragung<br />

oder sonstige Verfügung kommt zwischen dem Treuhandkommanditisten<br />

und dem Erwerber ein selbständiges Treuhandverhältnis<br />

über den betreffenden Teilkommanditanteil zustande.<br />

2. Der Treugeber hat die Übertragung, teilweise Übertragung oder<br />

sonstige Verfügung über seine Beteiligung schriftlich dem Treuhandkommanditisten<br />

mitzuteilen und dabei den Namen sowie<br />

die Anschrift etwaiger Rechtsnachfolger bekannt zu geben. Unbeschadet<br />

der Übertragung oder sonstigen Verfügung sind die<br />

Fondsgesellschaft und der Treuhandkommanditist berechtigt, alle<br />

Ausschüttungen / Entnahmen mit schuldbefreiender Wirkung<br />

gegenüber dem Rechtsnachfolger an den ihnen bekannten<br />

Rechtsinhaber vorzunehmen, solange ihnen die Übertragung<br />

nicht schriftlich mit einer Frist von einem Monat angezeigt wurde.<br />

3. Auf die Übertragung, teilweise Übertragung, Verpfändung oder<br />

sonstige Verfügung über Rechte aus dem Treuhandverhältnis findet<br />

im Übrigen § 7 des Gesellschaftsvertrages der Fondsgesellschaft<br />

entsprechende Anwendung.<br />

§ 7<br />

Beendigung des Treuhandvertrages<br />

1. Durch Erklärung im Zeichnungsschein sowie innerhalb einer Frist<br />

von 20 Tagen nach Bestätigung der Annahme der Beteiligungserklärung<br />

durch den Treuhandkommanditisten kann der Treugeber<br />

die Umwandlung seiner treuhänderischen Beteiligung in eine<br />

gesellschaftsrechtliche Beteiligung an der Fondsgesellschaft als<br />

Kommanditist verlangen. Das Umwandlungsverlangen wird wirksam,<br />

sobald der Fondsgesellschaft eine notariell beglaubigte<br />

Handelsregister-Vollmacht durch den Treugeber zur Verfügung<br />

gestellt wird. Ziffer 3 gilt entsprechend.<br />

2. Im Übrigen ist der Treugeber berechtigt, durch schriftliche Erklärung<br />

mit einer Frist von drei Monaten jeweils zum Ablauf des<br />

31.12. eines Jahres die Umwandlung seiner treuhänderischen<br />

Beteiligung in eine gesellschaftsrechtliche Beteiligung an der<br />

Fondsgesellschaft als Kommanditist zu verlangen. Das Umwandlungsverlangen<br />

ist dem Treuhandkommanditisten gegenüber<br />

schriftlich zu erklären. Für die Umwandlung gelten Ziffer 1 Satz 2<br />

und Ziffer 3 entsprechend.<br />

3. Für den Fall, dass der Treugeber die Umwandlung seiner Beteiligung<br />

verlangt, bietet der Treuhandkommanditist bereits hiermit<br />

152 I Treuhandvertrag<br />

die Übertragung der treuhänderisch für den Treugeber gehaltenen<br />

Beteiligung an der Fondsgesellschaft unmittelbar auf den<br />

Treugeber an. Der Treugeber nimmt dieses bedingte Angebot<br />

durch die Übermittlung des Umwandlungsverlangens an. Die<br />

Wirksamkeit der Übertragung ist im Außenverhältnis aufschiebend<br />

bedingt durch die Eintragung des Treugebers als Kommanditist<br />

der Fondsgesellschaft in das Handelsregister. Mit dem Eintritt<br />

dieser Bedingung erlischt der Treuhandvertrag. Die durch die<br />

Beendigung des Treuhandverhältnisses verursachten Kosten, Auslagen<br />

und Gebühren (einschließlich Notar- und Gerichtsgebühren)<br />

mit Ausnahme der Gerichtsgebühren im Falle der Beendigung<br />

des Treuhandverhältnisses infolge eines Umwandlungsverlangens<br />

gemäß Ziffer 1 trägt der Treugeber.<br />

4. § 8 Ziffern 2 bis 4 und § 10 Ziffern 2 bis 6 des Gesellschaftsvertrages<br />

der Fondsgesellschaft finden entsprechende Anwendung mit<br />

der Maßgabe, dass der Treuhandkommanditist statt einer Ausschließungserklärung<br />

eine außerordentliche Kündigung des Treuhandvertrages<br />

ausspricht. Das Recht des Treuhandkommanditisten<br />

zur außerordentlichen Kündigung gemäß § 3 Ziffer 2 des Treuhandvertrages<br />

bleibt hiervon unberührt.<br />

5. Der Treuhandvertrag endet, wenn ein Treugeber seine im Zeichnungsschein<br />

abgegebenen Willenserklärungen zulässig und<br />

rechtswirksam innerhalb der im Zeichnungsschein genannten<br />

Widerrufsfrist widerrufen hat. Abfindungsansprüche stehen dem<br />

Treugeber in diesem Fall über die Rückzahlung der geleisteten Einlage<br />

(zuzüglich Agio) hinaus nicht zu.<br />

6. Im Übrigen endet der Treuhandvertrag, wenn der Treugeber seine<br />

Beteiligung gemäß § 8 Ziffer 1 des Gesellschaftsvertrages der<br />

Fondsgesellschaft wirksam gekündigt hat, zum Zeitpunkt des<br />

Wirksamwerdens der Kündigung, und ansonsten, wenn die Liquidation<br />

der Fondsgesellschaft vollständig abgewickelt ist.<br />

§ 8<br />

Ausscheiden des Treuhandkommanditisten<br />

Beabsichtigt der Treuhandkommanditist als Kommanditist aus der<br />

Fondsgesellschaft auszuscheiden, so können die Treugeber einen<br />

neuen Treuhandkommanditisten bestellen und den alten Treuhandkommanditisten<br />

verpflichten, seinen Gesellschaftsanteil und die<br />

Rechte und Pflichten aus den Treuhandverhältnissen mit den Treugebern<br />

auf den neuen Treuhandkommanditisten zu übertragen. Der<br />

hierfür erforderliche Beschluss der Treugeber wird mit einfacher<br />

Mehrheit gefasst. Die Abstimmung führt der ausscheidende Treuhandkommanditist<br />

durch. Das Treuhandverhältnis wird sodann mit<br />

dem neu gewählten Treuhandkommanditisten fortgesetzt. Der<br />

Beschluss gilt für alle Treugeber, auch für die, die an der Abstimmung<br />

nicht teilgenommen oder dagegen gestimmt haben.


§ 9<br />

Erbfall<br />

Beim Tod des Treugebers wird die Treuhandschaft mit dessen Erben<br />

als Erbengemeinschaft fortgesetzt. Die Erben sind verpflichtet, hinsichtlich<br />

der Treuhandschaft eine alsbaldige Auseinandersetzung<br />

herbeizuführen. Im Übrigen findet § 9 des Gesellschaftsvertrages<br />

der Fondsgesellschaft entsprechende Anwendung.<br />

Übertragungen zur Erfüllung von Vermächtnissen und Teilungsanordnungen<br />

sowie zur Auseinandersetzung erfolgen nach § 6 Ziffer 1<br />

dieses Vertrages und § 7 des Gesellschaftsvertrages der Fondsgesellschaft;<br />

abweichend kann der Übergang der Treuhandschaft mit<br />

Wirkung zum Zeitpunkt der Erfüllung der letztwilligen Verfügung<br />

bzw. des Erbfalls und ohne Zustimmung des geschäftsführenden<br />

Gesellschafters erfolgen. Die Mindestbeteiligung soll dabei nicht<br />

unterschritten werden.<br />

Der Treuhandkommanditist ist berechtigt, diesen Treuhandvertrag<br />

gegenüber den Erben zu beenden. In diesem Fall ist er berechtigt<br />

und auf Verlangen der Erben verpflichtet, ihnen eine entsprechende<br />

Beteiligung an der Fondsgesellschaft als Kommanditisten anzubieten.<br />

§ 7 Ziffer 3 findet entsprechende Anwendung.<br />

§ 10<br />

Befreiung vom Selbstkontrahierungsverbot (§ 181 BGB)<br />

Soweit der Treuhandkommanditist aufgrund dieses Vertrages oder<br />

des Gesellschaftsvertrages der Fondsgesellschaft handelt, kann er<br />

im Namen eines Vertretenen mit sich im eigenen Namen oder als<br />

Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte oder Rechtshandlungen vornehmen<br />

bzw. rechtserhebliche Erklärungen abgeben (Befreiung von<br />

den Beschränkungen des § 181 BGB).<br />

§ 11<br />

Haftung des Treuhandkommanditisten<br />

1. Der Treuhandkommanditist haftet dem Treugeber nur bei grob<br />

fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung der ihm obliegenden<br />

Verpflichtungen.<br />

2. Die Haftung des Treuhandkommanditisten ist mit Ausnahme von<br />

vorsätzlichen und grob fahrlässigen Pflichtverletzungen auf den<br />

typischen und vorhersehbaren Schaden sowie der Höhe nach auf<br />

die Kapitaleinlage des Treugebers begrenzt.<br />

3. Der Anspruch des Treugebers auf Schadenersatz – gleich aus welchem<br />

Rechtsgrunde, auch aus der Verletzung von Pflichten bei<br />

den Vertragsverhandlungen – verjährt im Falle grober Fahrlässigkeit<br />

ein Jahr nach Kenntniserlangung von den den Anspruch<br />

begründenden Umständen, spätestens jedoch in drei Jahren von<br />

dem Zeitpunkt an, in dem der Anspruch entstanden ist, soweit er<br />

nicht kraft Gesetzes einer kürzeren Verjährung unterliegt.<br />

4. Der Treugeber stellt den Treuhandkommanditisten sowie dessen<br />

Angestellte, Geschäftsführer und Beauftragte (im Folgenden<br />

„Freistellungsberechtigte“) vorbehaltlich zwingender gesetzlicher<br />

Bestimmungen von jeglicher Haftung im Zusammenhang mit<br />

Tätigkeiten frei, die dieser bzw. diese aufgrund einer Anweisung<br />

des Treugebers ausführt bzw. ausführen, es sei denn, es liegt beim<br />

jeweiligen Freistellungsberechtigten Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit<br />

vor.<br />

5. Der Gegenstand des Treuhandvertrages ist auf die in § 1 genannten<br />

Tätigkeiten, insbesondere das Halten der Kommanditbeteiligung,<br />

beschränkt. Der Treuhandkommanditist übernimmt im<br />

Zusammenhang mit der Zeichnung der Beteiligung an der Fondsgesellschaft<br />

durch den Investor keine Beratungsleistungen und<br />

stellt dem Investor keine Informationen zur Verfügung. Der Treuhandkommanditist<br />

hatte keinen Einfluss auf die Ausgestaltung<br />

des Beteiligungsangebotes und hat dieses nicht auf inhaltliche<br />

Richtigkeit überprüft. Er haftet nicht für die Richtigkeit und Vollständigkeit<br />

des Beteiligungsangebotes.<br />

6. Der Treuhandkommanditist übernimmt keine Haftung für den<br />

Eintritt der vom Treugeber mit dem Abschluss des Treuhandvertrages<br />

und der Beteiligung an der Fondsgesellschaft angestrebten<br />

wirtschaftlichen Ziele. Die Vertragsparteien sind sich insbesondere<br />

einig, dass der Treuhandkommanditist keine Haftung für den<br />

Eintritt der im Beteiligungsangebot prognostizierten Ergebnisse<br />

und Rückflüsse aus der Beteiligung übernimmt. Des Weiteren<br />

übernimmt der Treuhänder keine Haftung für den Eintritt der<br />

angestrebten steuerlichen Folgen. Diese stehen unter dem Vorbehalt<br />

der Anerkennung durch die Finanzverwaltung und die<br />

Finanzgerichtsbarkeit.<br />

§ 12<br />

Vergütung des Treuhandkommanditisten<br />

Der Treuhandkommanditist erhält für die Bereitschaft zur Übernahme<br />

der Treuhandschaft und der damit verbundenen Tätigkeiten und<br />

für die tatsächliche Übernahme der Treuhandschaft eine Vergütung<br />

gemäß § 5 Ziffer 3 des Gesellschaftsvertrages der Fondsgesellschaft.<br />

§ 13<br />

Beteiligungsregister, Datenschutz<br />

1. Mit Annahme der Beteiligungserklärung wird der Treugeber vom<br />

Treuhandkommanditisten in ein von diesem geführtes Register<br />

eingetragen. Dieses Register enthält Namen und Anschrift des<br />

153


Treugebers, die Höhe seiner Beteiligung sowie eventuelle sonstige<br />

Angaben im unmittelbaren Zusammenhang mit der Beteiligung.<br />

Die Eintragung in das Register wird dem Treugeber bestätigt. Der<br />

Treugeber hat keinen Anspruch auf Einsicht in das Register oder<br />

auf Angaben über die übrigen Treugeber.<br />

2. Der Treugeber erklärt sich durch schriftliche Einwilligung in seinem<br />

Zeichnungsschein mit der Verarbeitung, Nutzung und Speicherung<br />

seiner im Zeichnungsschein angegebenen personenbezogenen<br />

Daten sowie eventueller sonstiger Angaben im unmittelbaren<br />

Zusammenhang mit der Beteiligung durch den Treuhandkommanditisten,<br />

die Fondsgesellschaft sowie die mit der Durchführung<br />

und Verwaltung der Beteiligung Beauftragten (dies sind<br />

insbesondere der Initiator des Beteiligungsangebotes sowie dessen<br />

Gesellschafter, die Platzierungsgaranten, die Vertriebspartner,<br />

Steuerberater, Wirtschaftsprüfer sowie in- und ausländische Steuerbehörden)<br />

einverstanden. Die Daten werden bis zur Beendigung<br />

der Beteiligung im Rahmen der zur Durchführung der Beteiligung<br />

notwendigen Maßnahmen verarbeitet, genutzt und gespeichert.<br />

3. Der Treugeber ist verpflichtet, etwaige Änderungen seiner in der<br />

Beitrittserklärung getätigten Angaben dem Treuhandkommanditisten<br />

bzw. der Fondsgesellschaft unverzüglich mitzuteilen und<br />

die Informations- und Mitwirkungspflichten nach dem Geldwäschegesetz<br />

in der jeweils gültigen Fassung einzuhalten.<br />

§ 14<br />

Schlichtungsverfahren<br />

1. Der Treuhandkommanditist schließt sich dem Schlichtungsverfahren<br />

der Ombudsstelle Geschlossene Fonds an und unterwirft<br />

sich damit der gültigen Verfahrensordnung sowie den Schlichtungssprüchen<br />

der Ombudsperson, die im Rahmen dieser Verfahrensordnung<br />

ergehen.<br />

2. Die Treugeber sind berechtigt, bei Streitigkeiten im Sinne dieser<br />

Verfahrensordnung, die aus oder im Zusammenhang mit dem<br />

Treuhandvertrag stehen und die Ansprüche gegen den Treuhandkommanditisten<br />

betreffen, die Ombudsstelle Geschlossene Fonds<br />

anzurufen und gegen den Treuhandkommanditisten ein Schlichtungsverfahren<br />

einzuleiten.<br />

154 I Treuhandvertrag<br />

§ 15<br />

Schlussbestimmungen<br />

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird<br />

dadurch der Vertrag mit seinem übrigen Inhalt nicht berührt. Die<br />

unwirksame Bestimmung gilt vielmehr als durch eine solche Vorschrift<br />

ersetzt oder ausgefüllt, die der von den Parteien beabsichtigten<br />

Regelung in gesetzlich zulässiger Weise am nächsten kommt.<br />

Dasselbe gilt, soweit der Vertrag Lücken enthält.<br />

Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht. Als ausschließlicher<br />

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten über vertragliche oder deliktische<br />

vermögensrechtliche Ansprüche aus oder im Zusammenhang<br />

mit diesem Vertrag wird München vereinbart, wenn beide Vertragsparteien<br />

Kaufleute sind, wenn mindestens eine der Vertragsparteien<br />

keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder wenn<br />

die im Klageweg in Anspruch zu nehmende Partei nach Vertragsschluss<br />

ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus<br />

Deutschland verlegt oder ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt<br />

im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Dies gilt<br />

nicht, wenn für solche Ansprüche ein anderer ausschließlicher<br />

Gerichtsstand begründet ist.<br />

gez. (Investor)<br />

(durch Unterzeichnung des Zeichnungsscheins)<br />

TERTIA ZWEITE Beteiligungstreuhand <strong>GmbH</strong><br />

gez. Koch gez. Graser<br />

Geschäftsführer Geschäftsführer<br />

(durch Annahme der Beteiligungserklärung des Investors)


Muster der Handelsregister-Vollmacht<br />

Ich, der /die Unterzeichnende<br />

Name Vorname Geburtsdatum<br />

Straße PLZ, Ort<br />

erteile hiermit der<br />

GOAL German Operating Aircraft Leasing Projekt Nr. 23 <strong>GmbH</strong>, Grünwald,<br />

VOLLMACHT<br />

1. die Übernahme eines Kommanditanteils an der<br />

GOAL Verwaltungsgesellschaft mbH & Co. Projekt Nr. 47 KG, Grünwald,<br />

durch mich in Höhe einer Haftsumme von<br />

EUR ,– in Worten: Euro<br />

(1 % der Kapitaleinlage)<br />

zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden;<br />

2. für mich alle sonstigen gesetzlich vorgesehenen Anmeldungen<br />

zum Handelsregister hinsichtlich der Gesellschaft vorzunehmen<br />

sowie gegebenenfalls mein Ausscheiden aus dieser Gesellschaft zum<br />

Handelsregister anzumelden;<br />

M U S T E R<br />

3. Untervollmacht, gegebenenfalls unter Befreiung von den<br />

Beschränkungen des § 181 BGB, zu erteilen.<br />

Diese Vollmacht erlischt nicht durch meinen Tod und ist für die Dauer<br />

meiner Zugehörigkeit zur obigen Gesellschaft unwiderruflich.<br />

Der Bevollmächtigte ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.<br />

(Ort, Datum)<br />

(Unterschriftsbeglaubigung durch den Notar)<br />

(Unterschrift des Investors)<br />

Muster der Handelsregister-Vollmacht I 155


Jahresabschluss und Lagebericht der Fondsgesellschaft<br />

zum 31.12.2010<br />

Für das Geschäftsjahr 2010 wurde für die Fondsgesellschaft<br />

zum Stichtag 31.12.2010 ein Jahresabschluss mit Lagebericht<br />

aufgestellt und von der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,<br />

Ganghoferstraße 29, 80339 München,<br />

geprüft und bestätigt. Bis zum Zeitpunkt der <strong>Prospekt</strong>aufstellung<br />

ist keine Zwischenübersicht veröffentlicht worden.<br />

Wesentliche Änderungen der Angaben<br />

im Jahres abschluss und bisherige Geschäfts -<br />

entwicklung im Jahr 2011<br />

Wesentliche Änderungen der Angaben im Jahresabschluss<br />

nach dem Stichtag 31.12.2010 sind der Wechsel des Komplementärs,<br />

der Verkauf des Kommanditanteils und die Präzisierung<br />

des Unternehmensgegenstandes (siehe hierzu im Lagebericht<br />

Seite 160). Die Geschäfte der Fondsgesellschaft<br />

entwickelten sich im Jahr 2011 bislang wie folgt: Die Fondsgesellschaft<br />

hat ein Flugzeug vom Typ Embraer 195 erworben<br />

und vermietet. Zudem wurden weitere Verträge abgeschlossen,<br />

insbesondere Verträge über Gewährleistungsansprüche,<br />

Darlehensverträge, eine Nebenabrede zum Pfandrecht, ein<br />

Konzeptionsvertrag, ein Verwaltungsvertrag, ein Vertrag über<br />

die technische Betreuung und Vermarktung, Verträge über die<br />

Vermittlung von Eigen- und Fremdkapital sowie eine Einzahlungs-<br />

und Platzierungsgarantie. Zur Erläuterung siehe das Kapitel<br />

„Vertragliche Grundlagen“ ab Seite 112 sowie den Lage -<br />

bericht ab Seite 160.<br />

156 I Jahresabschluss und Lagebericht der Fondsgesellschaft zum 31.12.2010<br />

Geschäftsaussichten für das Jahr 2011<br />

Die Fondsgesellschaft plant, auf Basis eines geschlossenen<br />

Fonds Eigenkapital in Form von Kommanditeinlagen in Höhe<br />

von bis zu EUR 8,48 Mio. einzuwerben. Die Platzierung soll bis<br />

zum 30.06.2012 abgeschlossen sein. Die Fondsgesellschaft<br />

rechnet für das Geschäftsjahr 2011 mit Einnahmen aus<br />

Leasingraten in Höhe von rund EUR 1,68 Mio. (auf Basis eines<br />

unterstellten Wechselkurses von 1 EUR = 1,421 USD). Zu<br />

weiteren Details der Geschäftsaussichten für das Jahr 2011<br />

siehe auch die Kapitel „Investitions- und Finanzierungsplan“<br />

ab Seite 72 und „Prognoserechnung“ ab Seite 76.


GOAL Verwaltungsgesellschaft mbH & Co. Projekt Nr. 47 KG, Grünwald<br />

BILANZ zum 31.12.2010<br />

AKTIVA Vorjahr<br />

EUR TEUR<br />

A. Umlaufvermögen<br />

Kassenbestand, Guthaben<br />

bei Kreditinstituten<br />

535,30 1<br />

B. Nicht durch Vermögenseinlagen 2.464,70 0<br />

gedeckte Verlustanteile<br />

des Kommanditisten<br />

3.000,00 1<br />

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01.01.2010 – 31.12.2010<br />

der GOAL Verwaltungsgesellschaft mbH & Co. Projekt Nr. 47 KG, Grünwald<br />

PASSIVA Vorjahr<br />

EUR EUR TEUR<br />

A. Eigenkapital<br />

I. Kapitalanteile des<br />

Kommanditisten<br />

1. Festkapital 10.000,00 10<br />

Noch nicht eingeforderte<br />

ausstehende Einlagen<br />

- 5.000,00 - 6<br />

Eingefordertes Kapital 5.000,00 3<br />

2. Verlustanteile - 7.464,70 - 3<br />

3. Nicht durch Vermögenseinlagen<br />

gedeckte<br />

Verlustanteile<br />

B. Rückstellungen<br />

2.464,70<br />

0,00<br />

0<br />

Sonstige Rückstellungen 3.000,00 0<br />

C. Verbindlichkeiten<br />

Sonstige Verbindlichkeiten<br />

davon aus Steuern<br />

EUR 0,00 (Vj. TEUR 0)<br />

davon mit einer Restlaufzeit<br />

bis zu einem Jahr<br />

EUR 0,00 (Vj. TEUR 0)<br />

0,00 0<br />

3.000,00 1<br />

Vorjahr<br />

EUR TEUR<br />

1. Sonstige betriebliche Aufwendungen - 4.635,35 - 2<br />

2. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit /Jahresfehlbetrag - 4.635,53 - 2<br />

157


Anhang für das Geschäftsjahr 2010<br />

der GOAL Verwaltungsgesellschaft<br />

mbH & Co. Projekt Nr. 47 KG, Grünwald<br />

I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss<br />

Der Jahresabschluss der GOAL Verwaltungsgesellschaft<br />

mbH & Co. Projekt Nr. 47 KG, Grünwald, ist nach den Vorschriften<br />

des deutschen Handelsrechts aufgestellt. Die<br />

Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung wird entsprechend<br />

der Vorschriften der §§ 266 sowie 264 c und 275 Abs.<br />

2 HGB aufgegliedert und im Anhang erläutert.<br />

Die Gesellschaft ist i.S.d. § 264 a HGB i.V.m. § 267 Abs. 1<br />

HGB eine kleine Personenhandelsgesellschaft.<br />

Das im Handelsregister eingetragene Haftkapital beträgt<br />

EUR 10.000,00.<br />

Die GOAL Verwaltungsgesellschaft mbH & Co. Projekt Nr. 47<br />

KG, Grünwald, nimmt die Erleichterungsvorschriften nach<br />

§ 288 Abs. 1 HGB in Anspruch.<br />

Bei den Vorjahreszahlen können sich aufgrund der kaufmännischen<br />

Rundung der einzelnen Bilanzposten, der Bilanzsumme<br />

und des Jahresergebnisses geringe Abweichungen<br />

zwischen der Summe der Einzelposten und der Bilanzsumme<br />

bzw. dem Jahresergebnis ergeben.<br />

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie<br />

ergänzende Erläuterungen zum Jahresabschluss<br />

Der Jahresabschluss wird unter Beachtung der generellen<br />

Ansatz- und Bewertungsvorschriften der §§ 246 bis 256a<br />

HGB sowie der aufgrund des § 264 a Abs. 1 HGB für die<br />

Gesellschaft anzuwendenden speziellen Vorschriften der<br />

§§ 268, 270 bis 272, 274 sowie 277 HGB aufgestellt.<br />

158 I Jahresabschluss und Lagebericht der Fondsgesellschaft zum 31.12.2010<br />

Gegenüber dem Vorjahr hat sich folgende Veränderung ergeben:<br />

Die ausstehenden Einlagen i.H.v. EUR 5.000,00 werden<br />

ab dem lfd. Geschäftsjahr gem. § 272 Abs. 1 HGB mit<br />

dem Festkapital verrechnet. Die Vorjahreswerte (TEUR 6)<br />

wurden entsprechend angepasst.<br />

Umlaufvermögen<br />

Flüssige Mittel werden zu Nennwerten angesetzt.<br />

Rückstellungen<br />

Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken<br />

sowie ungewissen Verbindlichkeiten und sind in Höhe<br />

des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen<br />

Erfüllungsbetrages angesetzt.<br />

Nicht geleistete Hafteinlagen<br />

Im Umfang der ausstehenden Einlagen in Höhe von EUR<br />

5.000,00 haftet der Kommanditist den Gläubigern der Gesellschaft<br />

gemäß § 171 Abs. 1 HGB gegenüber unmittelbar.<br />

Bilanzielle Überschuldung<br />

Die Gesellschaft weist in der Bilanz zum 31.12.2010 nicht<br />

durch Vermögenseinlagen gedeckte Verlustanteile des Kommanditisten<br />

in Höhe von EUR 2.464,70 aus. Nach Beginn<br />

ihrer Geschäftstätigkeit hat die Gesellschaft ein Flugzeug<br />

erworben und dieses mit Vertrag vom 20.07.2011 langfristig<br />

vermietet. Aufgrund zukünftiger Ertragsüberschüsse aus<br />

der Vermietung sowie des prognostizierten Verkaufserlöses<br />

wird das negative Eigenkapital wieder ausgeglichen. Die<br />

Gesellschaft verfügt zum Aufstellungszeitpunkt über ausreichende<br />

Zahlungsmittel aus der in 2011 abgeschlossenen<br />

Eigenkapitalzwischenfinanzierung, um die bestehenden und<br />

künftigen Zahlungsverpflichtungen bedienen zu können.


Haftungsverhältnisse und sonstige<br />

finanzielle Verpflichtungen<br />

Bei der Gesellschaft bestehen weder Haftungsverhältnisse<br />

noch sonstige finanzielle Verpflichtungen.<br />

III. Erläuterungen zur Gewinn- und<br />

Verlustrechnung<br />

Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt<br />

nach dem Gesamtkostenverfahren.<br />

Sonstige betriebliche Aufwendungen<br />

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten<br />

hauptsächlich Kosten für Wirtschaftsprüfung sowie Haftungsvergütung.<br />

IV. Sonstige Angaben<br />

Persönlich haftende Gesellschafterin<br />

Bis zum 30.05.2011 war die persönlich haftende Gesellschafterin<br />

die GOAL German Operating Aircraft Leasing<br />

<strong>GmbH</strong>, München. Ihr Stammkapital per 31.12.2010 beträgt<br />

EUR 51.129,19.<br />

Ab dem 31.05.2011 ist die GOAL German Operating Aircraft<br />

Leasing Projekt Nr. 23 <strong>GmbH</strong>, Grünwald, persönlich haftende<br />

Gesellschafterin.<br />

Geschäftsführung<br />

Die Geschäftsführung oblag bis zum 30.05.2011 der GOAL<br />

German Operating Aircraft Leasing <strong>GmbH</strong>, München, als<br />

persönlich haftende Gesellschafterin.<br />

Geschäftsführer der geschäftsführenden Gesellschafterin sind:<br />

Radunz, Michael, Geschäftsführer Leasinggesellschaft<br />

Schloemann, Christian, Angestellter Fondshaus<br />

Ab dem 31.05.2011 obliegt die Geschäftsführung der GOAL<br />

German Operating Aircraft Leasing Projekt Nr. 23 <strong>GmbH</strong>,<br />

Grünwald, als persönlich haftende Gesellschafterin.<br />

Geschäftsführer der geschäftsführenden Gesellschafterin sind:<br />

Radunz, Michael, Geschäftsführer Leasinggesellschaft<br />

Schloemann, Christian, Angestellter Fondshaus<br />

Die Geschäftsführung erhielt im Geschäftsjahr keine Vergütung.<br />

Grünwald, den 27.07.2011<br />

Die geschäftsführende Gesellschafterin<br />

GOAL German Operating Aircraft Leasing Projekt Nr. 23<br />

<strong>GmbH</strong><br />

(Radunz) (Schloemann)<br />

159


Lagebericht für das Geschäftsjahr<br />

2010 der GOAL Verwaltungsgesell -<br />

schaft mbH & Co. Projekt Nr. 47 KG,<br />

Grünwald<br />

I. Unternehmensgegenstand und Umfang<br />

der Geschäftstätigkeit<br />

Unternehmensgegenstand der GOAL Verwaltungsgesellschaft<br />

mbH & Co. Projekt Nr. 47 KG, Grünwald (im Folgenden<br />

„Gesellschaft“), ist insbesondere der An- und Verkauf<br />

von Luftfahrzeugen sowie deren Verwaltung, Nutzung,<br />

Vermietung, Leasing und Verwertung. In den Jahren 2008<br />

bis 2010 hat die Gesellschaft Vorbereitungstätigkeiten zur<br />

Ingangsetzung des Geschäftsbetriebs unternommen.<br />

II. Geschäftsverlauf und Lage der Gesellschaft<br />

Der Jahresfehlbetrag des Geschäftsjahres 2010 beläuft sich<br />

auf EUR 4.635,53 (Vorjahr TEUR 2). Dieser resultiert wie im<br />

Vorjahr aus den planmäßigen Aufwendungen für Verwaltungstätigkeiten.<br />

Der Jahresfehlbetrag wurde in das Kapitalkonto des Gründungskommanditisten,<br />

der GOAL German Operating Aircraft<br />

Leasing <strong>GmbH</strong> & Co. KG, Grünwald (im Folgenden „GOAL<br />

KG“), eingestellt. Von der Einlage des Gründungskomman -<br />

ditisten von EUR 10.000,00 waren zum 31.12.2010 EUR<br />

5.000,00 eingezahlt. Im Verlauf des Geschäftsjahres 2010 ist<br />

die Gesellschaft jederzeit ihren Zahlungsverpflichtungen<br />

nachgekommen.<br />

Die Gesellschaft weist in der Bilanz zum 31.12.2010 nicht<br />

durch Vermögenseinlagen gedeckte Verlustanteile des<br />

Kommanditisten von EUR 2.464,70 aus. Aufgrund zukünftiger<br />

Ertragsüberschüsse aus der Vermietung des im Juli<br />

2011 erworbenen Flugzeugs (siehe hierzu unter III.) sowie<br />

unter Berücksichtigung des prognostizierten Verkaufserlö-<br />

160 I Jahresabschluss und Lagebericht der Fondsgesellschaft zum 31.12.2010<br />

ses wird das negative Eigenkapital konzeptionsgemäß wieder<br />

aus geglichen. Die Gesellschaft verfügt zum Aufstellungszeitpunkt<br />

über ausreichende Zahlungsmittel aus der<br />

in 2011 abgeschlossenen Eigenkapitalzwischenfinanzierung,<br />

um die bestehenden und künftigen Zahlungsverpflichtungen<br />

bedienen zu können.<br />

III. Wesentliche Vorgänge nach dem Bilanzstichtag<br />

Mit Wirkung zum 02.05.2011 (Vertrag vom 02.05.2011) hat<br />

die AL Konzept Gesellschaft für Leasingfinanzierungen mbH,<br />

Grünwald (im Folgenden „AL Konzept“), den Verwaltungsvertrag<br />

vom 25.06.2008 zwischen der Gesellschaft und der<br />

<strong>KGAL</strong> <strong>GmbH</strong> & Co. KG, Grünwald (im Folgenden „<strong>KGAL</strong>“),<br />

schuldbefreiend für die <strong>KGAL</strong> übernommen.<br />

Mit Wirkung zum 30.05.2011 (Vertrag vom 30.05.2011)<br />

wurde der Kommanditanteil an der Gesellschaft von der<br />

GOAL KG an die URGO Verwaltungsgesellschaft mbH, Grünwald,<br />

verkauft.<br />

Mit Wirkung zum 31.05.2011 erfolgte ein Wechsel der Komplementärin<br />

der Gesellschaft von der GOAL German Operating<br />

Aircraft Leasing <strong>GmbH</strong>, München, auf die GOAL German<br />

Operating Aircraft Leasing Projekt Nr. 23 <strong>GmbH</strong>,<br />

Grünwald (Vertrag vom 31.05.2011). Darüber hinaus wurde<br />

mit Gesellschafterbeschluss vom 01.06.2011 der Gesellschaftszweck<br />

auf den An- und Verkauf von Luftfahrzeugen<br />

sowie deren Verwaltung, Nutzung, Vermietung, Leasing und<br />

Verwertung präzisiert.<br />

Die Gesellschaft hat zudem mit Vertrag vom 20.07.2011 am<br />

21.07.2011 im Sinne des Unternehmensgegenstandes ein<br />

Flugzeug vom Typ Embraer 195 (im Folgenden „Flugzeug“)<br />

von der Globalia Lease Finance Three Ltd., Dublin, Irland,<br />

erworben und dieses im Rahmen eines langfristigen<br />

Leasingvertrages mit Datum vom 20.07.2011 vermietet. Die


Anschaffungskosten betrugen umgerechnet rund EUR 20,4<br />

Mio. auf Basis des USD / EUR-Kurses von 1,421. Die Finanzierung<br />

der Anschaffungskosten erfolgte mit Vertrag vom<br />

20.07.2011 über ein bei der Norddeutsche Landesbank Girozentrale,<br />

Hannover, aufgenommenes USD-Darlehen und<br />

über ein Eigenkapitalzwischenfinanzierungsdarlehen in EUR<br />

der Bayerische Landesbank, München, zusammen mit der<br />

Hamburger Sparkasse AG, Hamburg, mit Vertrag vom<br />

07.07.2011. Der Gesamtbetrag des USD-Darlehens in EUR<br />

beträgt TEUR 13.582, wobei das USD-Darlehen auf Basis des<br />

USD / EUR-Kurses von 1,421 umgerechnet wurde. Das USD-<br />

Darlehen hat eine Laufzeit von zehn Jahren ab Auszahlung.<br />

Die Laufzeit des Eigenkapitalzwischenfinanzierungsdarlehens<br />

von TEUR 7.700 – von dem TEUR 7.245 in Anspruch<br />

genommen wurden – ist befristet bis zum 31.12.2011. Die<br />

Gesellschaft beabsichtigt, das Eigenkapitalzwischenfinanzierungsdarlehen<br />

durch einzuwerbende Einlagen von Investoren<br />

abzulösen.<br />

Für die Vermittlung von Fremdkapital und die Übernahme<br />

einer Einzahlungs- und Platzierungsgarantie hat die Gesellschaft<br />

am 30.06.2011 entsprechende Verträge mit der <strong>KGAL</strong><br />

abgeschlossen. Als Honorar für die Vermittlung der Fremdkapitalfinanzierung<br />

wurden TEUR 180 vereinbart, für die<br />

Einzahlungs- und Platzierungsgarantie TEUR 170 (2 % des<br />

Kommanditkapitals).<br />

Für die technische Betreuung und Vermarktung des Flugzeuges<br />

hat die Gesellschaft mit Datum vom 30.06.2011<br />

einen Betreuungs- und Vermarktungsvertrag mit der GOAL<br />

KG abgeschlossen. Die GOAL KG erhält monatlich eine Vergütung<br />

i.H.v. TEUR 3.<br />

Weitere wesentliche Vorgänge nach dem Bilanzstichtag liegen<br />

derzeit nicht vor.<br />

IV. Voraussichtliche Entwicklung und<br />

Risikomanagement<br />

Es ist vorgesehen, dass die Gesellschaft im zweiten Halbjahr<br />

2011 damit beginnt, auf Basis eines geschlossenen Fonds<br />

Eigenkapital von TEUR 8.480 einzuwerben. Die Platzierung<br />

soll bis zum 30.06.2012 abgeschlossen sein.<br />

Die Gesellschaft plant, für das Einwerben von Eigenkapital<br />

einen entsprechenden Vertrag mit der ALCAS <strong>GmbH</strong>, Grünwald<br />

abzuschließen. Darüber hinaus soll mit der <strong>KGAL</strong> ein<br />

Konzeptionsvertrag über die Erstellung des Fondskonzeptes<br />

geschlossen sowie der Verwaltungsvertrag mit der AL<br />

Konzept über die Verwaltung der Fondsgesellschaft präzisiert<br />

werden. Als Honorar für die Konzeptionsleistung sowie<br />

die Zusicherung der <strong>KGAL</strong>, Kosten einer etwaigen Nachbe -<br />

sicherung im Zusammenhang mit dem zu bestellenden spanischen<br />

Registerpfandrecht am Flugzeug von bis zu TEUR<br />

124 zu übernehmen, wurden TEUR 285 vereinbart.<br />

Die Geschäftsführung erwartet für das Jahr 2011 und in den<br />

Folgejahren bei planmäßigem Verlauf Jahresfehlbeträge.<br />

Diese resultieren insbesondere aus Abschreibungen und<br />

Zinsaufwendungen. Nach Ablauf des Leasingvertrages im<br />

Jahr 2021 erzielt die Gesellschaft mit Veräußerung des Flugzeugs<br />

prognosegemäß einen Jahresüberschuss, der die Jahresfehlbeträge<br />

der Vorjahre prognosegemäß übersteigt.<br />

Die Gesellschaft und ihre Investoren werden mit den üblichen<br />

Risiken eines operativen geschlossenen Fonds konfrontiert<br />

sein. Neben rechtlichen und steuerlichen Risiken unterliegt<br />

die Gesellschaft den branchentypischen Bonitäts-,<br />

Markt- und Liquiditätsrisiken sowie den allgemeinen operativen<br />

Unternehmensrisiken. Die wirtschaftliche Entwicklung<br />

der Gesellschaft wird maßgeblich durch den Erwerb des<br />

Flugzeugs, dessen langfristige Vermietung und die spätere<br />

161


Vermarktung bestimmt. Wesentliche Rahmenbedingung ist<br />

dabei die Entwicklung des Luftfahrzeugmarktes und in<br />

diesem Zusammenhang die Entwicklung des Luftverkehrs<br />

allgemein.<br />

Die Gesellschaft ist in das Risikomanagement der <strong>KGAL</strong><br />

eingebunden. Zudem wird versucht, die potenziellen Risiken<br />

im Rahmen der derzeitigen Konzeption des Fonds durch die<br />

Gestaltung der Verträge sowie die Auswahl der Geschäftspartner<br />

zu begrenzen.<br />

Hinweise auf Geschäftsrisiken, die einen konzeptionsgemäßen<br />

Verlauf konkret gefährden können, liegen derzeit nicht<br />

vor.<br />

Grünwald, 27.07.2011<br />

Der persönlich haftende und geschäftsführende<br />

Gesellschafter<br />

GOAL German Operating Aircraft Leasing Projekt Nr. 23 <strong>GmbH</strong><br />

(Radunz) (Schloemann)<br />

162 I Jahresabschluss und Lagebericht der Fondsgesellschaft zum 31.12.2010


Bestätigungsvermerk<br />

des Abschlussprüfers<br />

An die GOAL Verwaltungsgesellschaft mbH & Co. Projekt<br />

Nr. 47 KG, Grünwald<br />

Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz,<br />

Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang – unter Einbeziehung<br />

der Buchführung und den Lagebericht der GOAL Verwaltungsgesellschaft<br />

mbH & Co. Projekt Nr. 47 KG, Grünwald,<br />

für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2010<br />

geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss<br />

und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen<br />

Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des<br />

Gesellschaftsvertrags liegen in der Verantwortung der Geschäftsführung<br />

der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf<br />

der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung<br />

über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der<br />

Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.<br />

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB<br />

unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer<br />

(IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmä -<br />

ßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung<br />

so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten<br />

und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss<br />

unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger<br />

Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten<br />

Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich<br />

auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei<br />

der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse<br />

über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche<br />

und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen<br />

über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der<br />

Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen<br />

internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die<br />

Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht<br />

überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prü-<br />

fung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze<br />

und der wesentlichen Einschätzungen der<br />

Geschäftsführung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung<br />

des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind<br />

der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere<br />

Grundlage für unsere Beurteilung bildet.<br />

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.<br />

Nach unserer Beurteilung auf Grund der bei der Prüfung<br />

gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss<br />

den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen<br />

des Gesellschaftsvertrags und vermittelt unter<br />

Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung<br />

ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild<br />

der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der GOAL Verwaltungsgesellschaft<br />

mbH & Co. Projekt Nr. 47 KG, Grünwald.<br />

Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss,<br />

vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der<br />

Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen<br />

Entwicklung zutreffend dar.<br />

München, den 16. August 2011<br />

KPMG AG<br />

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

Techet Sunkel<br />

Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüferin<br />

163


Verbraucherinformationen für den Fernabsatz<br />

Gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2<br />

des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch<br />

(EGBGB) sind bei Vorliegen eines Fernabsatzvertrages über<br />

Finanzdienstleistungen den Investoren folgende Informationen<br />

zur Verfügung zu stellen:<br />

1. Informationen zur Identität der Unternehmer<br />

und des <strong>Prospekt</strong>verantwortlichen / Initiators<br />

a. Fondsgesellschaft<br />

GOAL Verwaltungsgesellschaft mbH & Co. Projekt Nr. 47 KG<br />

Tölzer Straße 15, 82031 Grünwald<br />

Tel.: 089 64143-427, Fax: 089 64143-230<br />

Handelsregister: Amtsgericht München HRA 92536<br />

b. Persönlich haftender und geschäftsführender<br />

Gesellschafter der Fondsgesellschaft<br />

GOAL German Operating Aircraft Leasing<br />

Projekt Nr. 23 <strong>GmbH</strong><br />

Tölzer Straße 15, 82031 Grünwald<br />

Tel.: 089 64143-427, Fax: 089 64143-230<br />

Handelsregister: Amtsgericht München HRB 181837<br />

Geschäftsführer: Michael Radunz, Christian Schloemann<br />

c. Treuhandkommanditist<br />

TERTIA ZWEITE Beteiligungstreuhand <strong>GmbH</strong><br />

Tölzer Straße 15, 82031 Grünwald<br />

Tel.: 089 64143-277, Fax: 089 64143-230<br />

Handelsregister: Amtsgericht München HRB 149878<br />

Geschäftsführer: Martin Graser, Franziska Koch<br />

164 I Verbraucherinformationen für den Fernabsatz<br />

d. <strong>Prospekt</strong>verantwortlicher / Initiator<br />

<strong>KGAL</strong> <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />

Tölzer Straße 15, 82031 Grünwald<br />

Tel.: 089 64143-427, Fax: 089 64143-230<br />

Internet: www.kgal.de<br />

Handelsregister: Amtsgericht München HRA 61588<br />

Geschäftsführer: Carsten Eckert, Steffen Kurt Holderer, Gert<br />

Waltenbauer, Dieter Weiß, Dr. Klaus Wolf, Stefan Ziegler<br />

e. Vermittler der Fondsbeteiligung<br />

Informationen zum Vermittler ergeben sich aus dem Zeichnungsschein.<br />

2. Hauptgeschäftstätigkeit der Gesellschaften<br />

sowie zuständige Aufsichtsbehörde für die<br />

Zulassung der Gesellschaften<br />

Die Hauptgeschäftstätigkeit der unter Ziffer 1 a. bis d.<br />

genannten Gesellschaften entspricht dem jeweiligen<br />

Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaften. Der<br />

Gegenstand des Unternehmens der unter Ziffer 1 a. bis c.<br />

genannten Gesellschafter ist jeweils im Kapitel „Gesellschaftsrechtliche<br />

Struktur“ dargestellt. Der Gegenstand des<br />

Unternehmens der unter Ziffer 1 d. genannten Gesellschaft<br />

ist im Kapitel „Initiator <strong>KGAL</strong> <strong>GmbH</strong> & Co. KG“ dargestellt.<br />

Für die Tätigkeit der unter Ziffer 1 a. bis c. genannten Gesellschaften<br />

ist keine Zulassung erforderlich.<br />

Im Namen der <strong>KGAL</strong> <strong>GmbH</strong> & Co. KG (<strong>KGAL</strong>) dürfen diverse<br />

Vermittlungs-, Nachweis- und Beratungstätigkeiten aus geübt<br />

werden, die gemäß §34c der Gewerbeordnung der Erlaubnis<br />

bedürfen. Die Erlaubnis wurde dem persönlich haftenden<br />

Gesellschafter <strong>KGAL</strong> Verwaltungs-<strong>GmbH</strong> als zuständigem<br />

Erlaubnisträger erteilt. Das Landratsamt München ist die für<br />

die <strong>KGAL</strong> bzw. die <strong>KGAL</strong> Verwaltungs-<strong>GmbH</strong> für die Zulassung<br />

der Vermittlungs-, Nachweis- und Beratungstätigkeiten nach<br />

§34c der Gewerbeordnung zuständige Aufsichtsbehörde.


3. Wesentliche Merkmale der Dienstleistung<br />

und Zustandekommen des Vertrages<br />

Das Beteiligungsangebot ermöglicht dem Investor, sich<br />

mittelbar an einem Regionalflugzeug zu beteiligen. Die<br />

wesentlichen Merkmale der Beteiligung sind in diesem<br />

Verkaufsprospekt, insbesondere im Kapitel „Beteiligungsangebot<br />

im Überblick“, beschrieben.<br />

Der Treuhandvertrag zwischen dem Investor und dem Treuhandkommanditisten<br />

kommt mit Annahme der Beteiligungserklärung<br />

des Investors durch den Treuhandkommanditisten<br />

zustande. Die Annahme erfolgt durch Erstellung<br />

einer Zeichnungsbestätigung. Das mit diesem Treuhandvertrag<br />

vereinbarte Treuhandverhältnis, d. h. der Beitritt des<br />

Treuhandkommanditisten zur Fondsgesellschaft im Auftrag<br />

des Treugebers, entsteht mit Erfüllung aller im Zeichnungsschein<br />

genannten Voraussetzungen.<br />

Die weiteren Einzelheiten sind in diesem Verkaufsprospekt,<br />

insbesondere im Kapitel „Beteiligung“, sowie im Zeichnungsschein<br />

beschrieben.<br />

4. Spezielle Risiken der Beteiligung<br />

Die Beteiligung an der Fondsgesellschaft ist wegen ihrer<br />

spezifischen Merkmale und besonderen Gegebenheiten mit<br />

speziellen Risiken behaftet, auf welche die Fondsgesellschaft<br />

bzw. der Initiator keinen Einfluss hat. In der Vergangenheit<br />

erwirtschaftete Erträge sind kein Indikator für künftige<br />

Erträge. Die wesentlichen Risiken sind in diesem<br />

Verkaufsprospekt im Kapitel „Risiken der Vermögensanlage“<br />

(Seiten 12 bis 23) dargestellt.<br />

5. Mindestlaufzeit des Vertrages, vertragliche<br />

Kündigungsbedingungen<br />

Die Beteiligung der Investoren an der Fondsgesellschaft<br />

erfolgt unbefristet. Sie kann mit einer Frist von drei Monaten<br />

zum Ende eines jeden Geschäftsjahres, erstmals zum<br />

Ablauf des 31.12.2024, durch eingeschriebenen Brief<br />

ordentlich gekündigt werden. Die Kündigung ist an die<br />

Fondsgesellschaft zu richten. Das Recht zur außerordent -<br />

lichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.<br />

Die weiteren Einzelheiten, insbesondere die Rechtsfolgen<br />

der Kündigung, ergeben sich aus §§ 8 und 10 des Gesellschaftsvertrages.<br />

6. Leistungsvorbehalte<br />

Nach Annahme der Beteiligungserklärung durch den Treuhandkommanditisten<br />

und Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen<br />

des Investors bestehen keine Leistungsvorbehalte.<br />

7. Weitere Vertragsbedingungen<br />

Die konkreten weiteren Vertragsbedingungen ergeben sich<br />

aus dem Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft und<br />

dem Treuhandvertrag (beide in diesem Verkaufsprospekt<br />

abgedruckt) sowie aus dem Zeichnungsschein.<br />

8. Gesamtpreis der Dienstleistung<br />

und abgeführte Steuern<br />

Der vom Investor zu zahlende Gesamtpreis entspricht der<br />

von ihm gezeichneten Kapitaleinlage zuzüglich 5 % Agio.<br />

Der Gesamtpreis wird im Zeichnungsschein in der Zeile<br />

„Gesamter Einzahlungsbetrag“ ausgewiesen.<br />

Über die Fondsgesellschaft werden im Zuge des Beitritts des<br />

Investors keine Steuern abgeführt.<br />

165


9. Zusätzlich anfallende Liefer- und<br />

Versandkosten, weitere Steuern oder Kosten<br />

Zusätzliche Liefer- und Versandkosten fallen nicht an. Der<br />

Investor hat alle Bankgebühren im Zusammenhang mit der<br />

Erbringung seiner Kapitaleinlage zuzüglich Agio zu tragen.<br />

Der Investor, der sich als Kommanditist beteiligt, hat des<br />

Weiteren die Kosten für die notarielle Beglaubigung der<br />

Handelsregister-Vollmacht zu tragen. Die Höhe der Kosten<br />

bestimmt sich nach der Höhe der Beteiligung des Investors.<br />

Eigene Kosten für Telefon, Internet, Porti etc. hat der Investor<br />

selbst zu tragen.<br />

Zu den rechtlichen und steuerlichen Auswirkungen der<br />

Beteiligung wird auf die Erläuterungen in diesem <strong>Prospekt</strong>,<br />

insbesondere in den Kapiteln „Gesellschaftsrechtliche Struktur“,<br />

„Vertragliche Grundlagen“, „Verflechtungen und weitere<br />

rechtliche Grund lagen“ und „Steuerliche Grundlagen“,<br />

verwiesen.<br />

10. Einzelheiten hinsichtlich Zahlung<br />

und Erfüllung<br />

Einzelheiten hinsichtlich Zahlung, Gesamtpreis und Beitritt<br />

des Treuhandkommanditisten im Auftrag des Investors<br />

ergeben sich aus dem Zeichnungsschein sowie den Ausführungen<br />

in diesem <strong>Prospekt</strong>, insbesondere im Kapitel „Beteiligung“<br />

sowie aus dem Gesellschaftsvertrag und Treuhandvertrag.<br />

Hinsichtlich der Einzelheiten zur Beteiligung am Ergebnis und<br />

am Vermögen der Fondsgesellschaft sowie den Ausschüttungen/Entnahmen<br />

wird auf den Abschnitt „Beteiligung am<br />

Jahresergebnis, Ausschüttungen/Entnahmen“ im Kapitel<br />

„Gesellschaftsrechtliche Struktur“ verwiesen.<br />

166 I Verbraucherinformationen für den Fernabsatz<br />

11. Widerrufsbelehrung<br />

Dem Investor steht ein Widerrufsrecht zu. Voraussetzungen<br />

und Folgen des Widerrufs sind im Zeichnungsschein unter<br />

„Widerrufsbelehrung“ gesondert ausgewiesen.<br />

12. Anwendbares Recht, Gerichtsstand,<br />

Vertragssprache<br />

Der Aufnahme von Beziehungen zum Investor vor Annahme<br />

der Beteiligungserklärung durch den Treuhandkomman -<br />

ditisten, dem Beitritt des Treuhandkommanditisten im<br />

Auftrag des Investors sowie den Rechtsbeziehungen des<br />

Investors aus dem Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft<br />

sowie dem Treuhandvertrag mit dem Treuhandkommanditisten<br />

wird das Recht der Bundesrepublik Deutschland<br />

zugrunde gelegt.<br />

Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle vertraglichen und<br />

deliktischen vermögensrechtlichen Ansprüche aus oder im<br />

Zusammenhang mit dem Treuhandvertrag und dem Beitritt<br />

ist München vereinbart, wenn beide Vertragsparteien Kaufleute<br />

sind, wenn mindestens eine der Vertragsparteien keinen<br />

allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder<br />

wenn die im Klageweg in Anspruch zu nehmende Partei<br />

nach Vertragsschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen<br />

Aufenthaltsort aus Deutschland verlegt oder ihr Wohnsitz<br />

oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung<br />

nicht bekannt ist. Dies gilt nicht, wenn für solche<br />

Ansprüche ein anderer ausschließlicher Gerichtsstand<br />

begründet ist. Ansonsten gelten für den Gerichtsstand die<br />

gesetzlichen Regelungen.<br />

Dieses Beteiligungsangebot wird nur in deutscher Sprache<br />

herausgegeben; Initiator, Fondsgesellschaft und Treuhandkommanditist<br />

werden die Kommunikation mit dem Investor<br />

während der Laufzeit der Beteiligung in deutscher Sprache<br />

führen.


13. Außergerichtliche Beschwerdeund<br />

Rechtsbehelfsverfahren<br />

Investoren können (unbeschadet ihres Rechtes, die Gerichte<br />

anzurufen) die bei der Deutschen Bundesbank eingerichtete<br />

Schlichtungsstelle anrufen. Sie dient der außergericht lichen<br />

Streitbeilegung von Beschwerden im Zusammenhang mit<br />

Zahlungsdiensten (§§ 675 c bis 676 c BGB) und dem Fern -<br />

absatz von Finanzdienstleistungen. Die Voraussetzungen für<br />

den Zugang zu der Schlichtungsstelle regelt die Schlichtungsstellenverfahrensverordnung.<br />

Ein Merkblatt sowie die<br />

Schlichtungsstellenverfahrensverordnung sind bei der<br />

Schlichtungsstelle erhältlich. Die Adresse lautet:<br />

Deutsche Bundesbank<br />

– Schlichtungsstelle –<br />

Postfach 11 12 32<br />

60047 Frankfurt am Main<br />

Tel: 069 / 2388-1907<br />

Fax: 069 / 2388-1919<br />

schlichtung@bundesbank.de<br />

www.bundesbank.de<br />

Bei Streitigkeiten, die das Rechtsverhältnis des Investors zur<br />

<strong>KGAL</strong>, zur Fondsgesellschaft und/oder zum Treuhandkommanditisten<br />

betreffen, steht dem Investor zudem ein weiteres<br />

außergerichtliches Schlichtungsverfahren, eingerichtet<br />

bei der Ombudsstelle Geschlossene Fonds (im Folgenden<br />

„Ombudsstelle“), zur Verfügung. Die weiteren Voraussetzungen<br />

für den Zugang zur Ombudsstelle regelt deren Verfahrensordnung,<br />

die ebenso wie eine Informationsbroschüre bei<br />

der Ombudsstelle erhältlich ist. Die Adresse lautet:<br />

Ombudsstelle Geschlossene Fonds e.V.<br />

Postfach 64 02 22<br />

10048 Berlin<br />

Tel: 030 / 257 616 90<br />

Fax: 030 / 257 616 91<br />

info@ombudsstelle-gfonds.de<br />

www.ombudsstelle-gfonds.de<br />

Die an die Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank<br />

oder an die Ombudsstelle gerichteten Beschwerden sind<br />

schriftlich unter kurzer Schilderung des Sachverhalts und<br />

Beifügung von Kopien der zum Verständnis der Beschwerde<br />

notwendigen Unterlagen bei der zuständigen Stelle einzureichen.<br />

Die Beschwerde kann auch per E-Mail oder per Fax<br />

eingereicht werden; eventuell erforderliche Unterlagen sind<br />

dann per Post nachzureichen. Der Investor hat zudem zu<br />

versichern, dass er in der Streitigkeit noch kein Gericht,<br />

keine Streitschlichtungsstelle und keine Gütestelle, die<br />

Streitbeilegung betreibt, angerufen und auch keinen außergerichtlichen<br />

Vergleich abgeschlossen hat. Im Gegensatz zur<br />

Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank stellt die<br />

Ombudsstelle noch keine offiziell vom Bundesministerium<br />

der Justiz zugelassene Streitschlichtungsstelle im vorgenannten<br />

Sinne dar, so dass nach der Durchführung des<br />

Verfahrens bei der Ombudsstelle der Zugang zur Schlichtungsstelle<br />

der Deutschen Bundesbank noch eröffnet ist;<br />

umgekehrt ist dies jedoch nicht der Fall. Der Investor kann<br />

sich im jeweiligen Verfahren vertreten lassen.<br />

14. Einlagensicherung<br />

Ein Garantiefonds oder eine andere Entschädigungsregelung<br />

besteht nicht.<br />

167


Zusatzinformationen Vermögensanlagen-<br />

Verkaufsprospektverordnung<br />

Der vorliegende Verkaufsprospekt unterliegt dem Wertpapier-Verkaufsprospektgesetz<br />

(VerkProspG) sowie der Verordnung<br />

über Vermögensanlagen-Verkaufsprospekte (Verm-<br />

VerkProspV). Danach hat der Anbieter eine Reihe von<br />

Pflichtangaben (gesetzlich geforderte Mindestangaben) zu<br />

machen, die bereits größtenteils in den vorangehenden<br />

Kapiteln enthalten sind.<br />

In diesem Kapitel werden ergänzende Pflichtangaben<br />

gemacht. Darüber hinaus enthält dieses Kapitel Negativ -<br />

erklärungen zu Informations-Anforderungen der Verordnung<br />

über Vermögensanlagen-Verkaufsprospekte, die für das hier<br />

vorliegende Beteiligungsangebot nicht einschlägig sind.<br />

Bei dem vorliegenden Beteiligungsangebot stellt das Regionalflugzeug<br />

vom Typ Embraer 195 das Anlageobjekt im<br />

Sinne der Verordnung über Vermögensanlagen-Verkaufsprospekte<br />

dar.<br />

§ 8 Angaben über die Geschäftstätigkeit<br />

des Emittenten<br />

Es sind keine Gerichts- oder Schiedsverfahren anhängig, die<br />

einen wesentlichen Einfluss auf die wirtschaftliche Lage der<br />

Fondsgesellschaft haben können; ebenso ist die Tätigkeit<br />

der Fondsgesellschaft nicht durch außergewöhnliche Ereignisse<br />

beeinflusst worden (§ 8 Absatz 1 Nr. 3 und Absatz 2<br />

VermVerkProspV).<br />

Es bestehen keine laufenden Investitionen der Fondsgesellschaft<br />

(§ 8 Absatz 1 Nr. 4 VermVerkProspV).<br />

§ 9 Angaben über die Anlageziele und<br />

Anlagepolitik der Vermögensanlagen<br />

Anlageziel und Anlagepolitik der Fondsgesellschaft ist der<br />

Erwerb, die Vermietung sowie die spätere Verwertung eines<br />

Regionalflugzeuges.<br />

168 I Zusatzinformationen Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung<br />

Nettoeinnahmen aus dem Angebot im Sinne der Vermögensanlagen-<br />

Verkaufsprospektverordnung sind die nach<br />

Abzug der sogenannten Weichkosten verbleibenden Kapitaleinlagen<br />

der Investoren. Diese Nettoeinnahmen der Fondsgesellschaft<br />

werden entsprechend den Ausführungen des<br />

Verkaufs prospektes für die Ablösung der zum anteiligen<br />

Erwerb des Regionalflugzeuges aufgenommenen Eigenkapital-Zwischenfinanzierung<br />

verwendet und für keine sonstigen<br />

Zwecke genutzt. Die Nettoeinnahmen alleine sind für<br />

die Realisierung der Anlageziele nicht ausreichend. Zusätzlich<br />

wird Fremd kapital aufgenommen (siehe hierzu den<br />

Investitions- und Finanzierungsplan auf Seite 72). Für die<br />

Eigenkapital-Zwischenfinanzierung des Regionalflugzeuges<br />

wurde ein entsprechender Finanzierungsvertrag abgeschlossen.<br />

Darüber hinaus sind aus derzeitiger Sicht keine weiteren<br />

Finanzierungen für die Realisierung der Anlageziele erforderlich<br />

(§ 9 Absatz 1 VermVerkProspV).<br />

Dem Anbieter (<strong>Prospekt</strong>verantwortlicher), den Gründungsgesellschaftern,<br />

den Mitgliedern der Geschäftsführung der<br />

Fondsgesellschaft sowie dem Treuhandkommanditisten<br />

steht oder stand weder das Eigentum am Anlageobjekt oder<br />

wesentlichen Teilen desselben zu noch steht diesen Personen<br />

aus anderen Gründen eine dingliche Berechtigung am<br />

Anlageobjekt zu (§ 9 Absatz 2 Nr. 2 VermVerkProspV).<br />

Über die ab der Seite 113 dargestellte Belastung des Flugzeuges<br />

durch ein Pfandrecht hinaus bestehen keine nicht<br />

nur unerhebliche dingliche Belastungen des Anlageobjektes<br />

(§ 9 Absatz 2 Nr. 3 VermVerkProspV).<br />

Mit Ausnahme der Rechte der finanzierenden Bank (Pfandrecht<br />

am Flugzeug, branchenübliche Mitsprache- und Entscheidungsrechte,<br />

siehe die Seiten 113 bis 115) bestehen<br />

weder rechtliche noch tatsächliche Beschränkungen der Verwendungsmöglichkeiten<br />

des Anlageobjektes, insbesondere<br />

im Hinblick auf das Anlageziel (§ 9 Absatz 2 Nr. 4 VermVerk-<br />

ProspV).


Im Hinblick auf die Anlageziele und die Anlagepolitik der<br />

Vermögensanlage sind nach derzeitigem Kenntnisstand keine<br />

behördlichen Genehmigungen erforderlich. In Bezug auf<br />

das Anlageobjekt ist der Leasingnehmer dafür verantwortlich,<br />

dass das Flugzeug ordnungsgemäß und in Übereinstimmung<br />

mit allen anwendbaren rechtlichen Vorschriften<br />

und Vorgaben der nationalen und internationalen Luftfahrtbehörden<br />

betrieben wird (§ 9 Absatz 2 Nr. 5 VermVerk-<br />

ProspV).<br />

§ 10 Angaben über die Vermögens-,<br />

Finanz- und Ertragslage des Emittenten<br />

Die Fondsgesellschaft ist nicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses<br />

verpflichtet (§ 10 Absatz 2 Satz 1 Halbsatz<br />

1 VermVerkProspV).<br />

§ 12 Angaben über Mitglieder der Geschäfts -<br />

führung oder des Vorstands, Aufsichtgremien<br />

und Beiräte des Emittenten, den Treuhänder<br />

und sonstige Personen<br />

Für die Fondsgesellschaft bestehen derzeit weder Aufsichtsgremien<br />

noch Beiräte, somit ist keine Aussage zu deren Mitgliedern<br />

möglich (§ 12 Absatz 1 Nr. 1 VermVerkProspV).<br />

Bei den Mitgliedern der Geschäftsführung der Fondsgesellschaft,<br />

Herrn Michael Radunz und Herrn Christian Schloemann,<br />

liegt keine Funktionstrennung vor (§ 12 Absatz 1 Nr. 1<br />

VermVerkProspV).<br />

Für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr wurden den<br />

Mitgliedern der Geschäftsführung der Fondsgesellschaft<br />

keine Gesamtbezüge im Sinne von § 12 Absatz 1 Nr. 2 Verm-<br />

VerkProspV gewährt, insbesondere keine Gehälter, Gewinnbeteiligungen,<br />

Aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgelte,<br />

Provisionen und Nebenleistungen jeder Art (§ 12<br />

Absatz 1 Nr. 2 VermVerkProspV).<br />

Das Mitglied der Geschäftsführung der Fondsgesellschaft<br />

Herr Christian Schloemann ist zugleich Mitarbeiter der<br />

<strong>KGAL</strong>, die gegebenenfalls als Darlehensgeber für die Eigen -<br />

kapital-Zwischenfinanzierung agieren wird (siehe hierzu die<br />

Angaben auf Seite 113 und auf Seite 118). Darüber hinaus<br />

sind die Mitglieder der Geschäftsführung der Fondsgesellschaft<br />

nicht tätig für<br />

Unternehmen, die mit dem Vertrieb der angebotenen<br />

Vermögensanlage betraut sind,<br />

Unternehmen, die der Fondsgesellschaft Fremdkapital<br />

geben, sowie<br />

Unternehmen, die im Zusammenhang mit der Herstellung<br />

des Anlageobjektes nicht nur geringfügige Lieferungen<br />

oder Leistungen erbringen<br />

(§ 12 Absatz 2 Nr. 1, 2 und 3 VermVerkProspV).<br />

Es gibt keine Personen, die nicht in den Kreis der nach der Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnungangabepflichtigen<br />

Personen fallen, die die Herausgabe oder den Inhalt des<br />

Verkaufsprospektes oder die Abgabe oder den Inhalt des<br />

Angebots der Vermögensanlage aber wesentlich beeinflusst<br />

haben (§ 12 Absatz 4 in Verbindung mit § 12 Absätze 1 und 2<br />

VermVerkProspV).<br />

§ 14 Gewährleistete Vermögensanlagen<br />

Für die Verzinsung oder Rückzahlung der angebotenen Vermögensanlage<br />

wurde von keiner juristischen Person oder<br />

Gesellschaft eine Gewährleistung übernommen (§ 14 Verm-<br />

VerkProspV).<br />

169


Angabenvorbehalt / Impressum<br />

Angabenvorbehalt<br />

Die Angaben und Zahlenbeispiele in diesem Beteiligungsprospekt<br />

wurden vom Initiator unter Zugrundelegung der<br />

angegebenen Annahmen zusammengestellt. Sie beruhen<br />

auf den derzeitigen gesetzlichen und steuerlichen Vorschriften,<br />

Erlassen sowie Entscheidungen.<br />

Eine Haftung für den Eintritt der angegebenen Annahmen<br />

und das Erreichen der prognostizierten wirtschaftlichen und<br />

steuerlichen Ergebnisse wird ausgeschlossen, soweit dies<br />

gesetzlich zulässig ist. Organigramme und Illustrationen<br />

sind unverbindlich.<br />

Auf vom Inhalt dieses Beteiligungsprospektes abweichende<br />

Angaben kann sich der Investor nur dann und insoweit berufen,<br />

als ihm diese durch den Initiator vor seiner Beteiligung<br />

an der Fondsgesellschaft schriftlich bestätigt worden<br />

sind.<br />

Der Beteiligungsprospekt wurde nach dem Standard IDW S4<br />

des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. vom<br />

18.05.2006 erstellt.<br />

170 I Angabenvorbehalt / Impressum<br />

Impressum<br />

Initiator / <strong>Prospekt</strong>herausgeber /Anbieter:<br />

<strong>KGAL</strong> <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />

Tölzer Straße 15, 82031 Grünwald<br />

Gestaltung und Gesamtherstellung:<br />

Mediahaus Biering <strong>GmbH</strong><br />

Freisinger Landstraße 21, 80939 München<br />

Bildnachweis:<br />

Embraer<br />

Peter von Felbert<br />

Thomas L. Fischer<br />

Redaktionsstand / Zeitpunkt der <strong>Prospekt</strong>aufstellung ist der<br />

17.08.2011<br />

Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung des<br />

oben genannten <strong>Prospekt</strong>herausgebers.<br />

Hergestellt in der Bundesrepublik Deutschland<br />

© <strong>KGAL</strong> 2011


<strong>KGAL</strong> <strong>GmbH</strong> & Co. KG · Tölzer Straße 15 · 82031 Grünwald<br />

Telefon 089 64143-427 · Telefax 089 64143-230 · www.kgal.de

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