April Mai 2010 - Evangelische Kirchengemeinde Freisenbruch-Horst ...
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Was tut ihr eigentlich im Presbyterium?<br />
Foto: Christiane Sander<br />
Dieses Interview entstand als Reaktion auf den Hinweis, dass die Gemeinde über die Aufgaben<br />
des Presbyteriums nur unzureichend unterrichtet ist. Die Fragen stellt unser Redaktionsmitglied<br />
Andreas Müller. Es antwortet Henning Kröger, stellvertretender Vorsitzender des<br />
Presbyteriums. Als Quellen werden die Kirchenordnung der <strong>Evangelische</strong>n Kirche im Rheinland<br />
und das Handbuch „Gemeinde und Presbyterium“ (Herausgeber: Medienverband der Ev.<br />
Kirche im Rheinland) benutzt.<br />
Das Presbyterium leitet die Gemeinde.<br />
Was bedeutet das genau?<br />
Manchmal hat man den Eindruck, es geht<br />
um Geld, und nur um Geld. Wir haben uns<br />
angewöhnt, alles unter dem Gesichtspunkt<br />
zu sehen: können wir uns das leisten? Z.B.<br />
professionelle bezahlte Kinder- und Jugendarbeit.<br />
Die große Verführung unseres<br />
Denkens, alles auf Bezahlbarkeit zurückzuführen,<br />
macht auch vor der Gemeindeleitung<br />
nicht Halt.<br />
Gemeindeleitung<br />
bedeutet<br />
aber etwas anderes.<br />
Menschen Vielfältige<br />
sind uns anvertraut,<br />
für die das Aufgaben<br />
Presbyterium an<br />
Jesus Christus<br />
gebundene Ver- sind zu<br />
antwortung zu<br />
übernehmen hat. bearbeiten<br />
Nach der Kirchenordnung<br />
hat<br />
es die Mitglieder<br />
der Gemeinde für ein christliches Leben zu<br />
stärken. Es soll sie ermutigen, ihre unterschiedlichen<br />
Gaben einzubringen. Es soll das<br />
Zusammenleben der verschiedenen Gruppierungen<br />
fördern.<br />
In der Verantwortung des Presbyteriums<br />
liegt es, für die erforderlichen organisatori-<br />
thema<br />
schen, personellen und sachlichen Vorausset-<br />
2<br />
Andreas Müller (rechts) und Henning Kröger im Gespräch<br />
zungen zur Erfüllung der Aufgaben und eine<br />
ordnungsgemäße Verwaltung der <strong>Kirchengemeinde</strong><br />
zu sorgen. Es vertritt die Gemeinde<br />
in juristischen Dingen. Es wirkt an der Leitung<br />
des Kirchenkreises und der Landeskirche<br />
durch Entsendung von Mitgliedern mit.<br />
Nach der Kirchenordnung entscheidet das<br />
Presbyterium über folgende Angelegenheiten<br />
(Auszug aus Artikel 16 der Kirchenordnung):<br />
Gesamtkonzeption gemeindlicher<br />
Aufgaben;<br />
Ordnung, Zeit und Zahl der<br />
Gottesdienste;<br />
Ausstattung der gottesdienstlichen Räume;<br />
Kollektenzwecke;<br />
Zulassung zur Konfirmation;<br />
Zuerkennung und Ruhen von<br />
Mitgliedschaftsrechten;<br />
Pfarrstellenbesetzung;<br />
Errichtung von Stellen für Mitarbeitende;