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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Seminare ... - Siemens Mobility

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<strong>Allgemeine</strong> <strong>Geschäftsbedingungen</strong> <strong>für</strong> <strong>Seminare</strong><br />

<strong>Geschäftsbedingungen</strong> der <strong>Siemens</strong> AG <strong>für</strong> <strong>Seminare</strong> bei der<br />

<strong>Siemens</strong> Rail Automation Academy ® (im Folgenden RAA)<br />

Stand Juni 2012<br />

1. <strong>Allgemeine</strong>s<br />

1.1. Vertragsgrundlage<br />

Für die Erbringung von Seminarleistungen der RAA gelten ausschließlich diese <strong>Geschäftsbedingungen</strong>,<br />

es sei denn, es wurde ausdrücklich schriftlich etwas anderes<br />

vereinbart. Mit der Anmeldung, spätestens jedoch mit Antritt der <strong>Seminare</strong> erkennt<br />

der Auftraggeber diese <strong>Geschäftsbedingungen</strong> an.<br />

1.2. Definition intern / extern<br />

Als interne Teilnehmer gelten die Mitarbeiter aus allen Bereichen der <strong>Siemens</strong> AG in<br />

Deutschland.<br />

Als externe Teilnehmer gelten alle Mitarbeiter der <strong>Siemens</strong> AG im Ausland und Teilnehmer<br />

von anderen Firmen.<br />

1.3. Anmeldung, Zustandekommen des Vertrages<br />

Die Anmeldung kann per Post, Fax, E-Mail sowie <strong>für</strong> <strong>Siemens</strong>-Mitarbeiter online im<br />

Intranet über den „myAcademy“-Account erfolgen. Jede Anmeldung wird von der<br />

RAA schriftlich bestätigt und ist erst dann <strong>für</strong> beide Parteien verbindlich.<br />

Die Anmeldungen werden in der zeitlichen Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.<br />

Bei über die maximale Teilnehmerzahl hinaus gehenden Anmeldungen ist die<br />

RAA bemüht, einen Alternativtermin anzubieten. Weiterhin ist eine Anmeldung ohne<br />

Terminbindung auf eine Warteliste möglich.<br />

Die Anmeldung zu einem Seminar erfolgt in Eigenverantwortung des Auftraggebers.<br />

Bei der Anmeldung von Mitarbeitern der <strong>Siemens</strong> AG wird die Abstimmung mit der<br />

Führungskraft und deren Einverständnis vorausgesetzt.<br />

2. <strong>Seminare</strong><br />

Das gebuchte Seminar wird gemäß der Beschreibung im Seminarprogramm oder<br />

nach schriftlichem Angebot durchgeführt.<br />

Inhaltliche Abweichungen von den Seminarbeschreibungen, Orts- und Terminverschiebungen<br />

sowie ein Wechsel des Trainers bleiben jedoch vorbehalten. Wichtige<br />

Gründe hier<strong>für</strong> sind unter anderem höhere Gewalt, Krankheit des Trainers sowie<br />

Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl. Insbesondere kann die RAA ein Seminar<br />

ohne vorherige Ankündigung weiter entwickeln oder dem aktuellen Stand der Technik<br />

anpassen.<br />

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<strong>Allgemeine</strong> <strong>Geschäftsbedingungen</strong> <strong>für</strong> <strong>Seminare</strong><br />

Die RAA wird die Teilnehmer von solchen Änderungen unverzüglich in Kenntnis setzen,<br />

sofern die Änderungen nicht lediglich geringfügig sind.<br />

2.1. Standardseminare<br />

Alle <strong>Seminare</strong> der RAA, <strong>für</strong> die eine Anmeldung im Intra- bzw. Internet möglich ist<br />

oder die im aktuellen Seminarprogramm genannt werden, sind Standardseminare.<br />

Sofern in der Seminarbeschreibung nicht anders angegeben, führt die RAA diese<br />

<strong>Seminare</strong> in eigenen Räumen durch. Die Teilnehmerzahl jedes Seminars ist grundsätzlich<br />

beschränkt.<br />

2.2. Exklusivseminare<br />

Weiterhin bietet die RAA Exklusivseminare <strong>für</strong> geschlossene Teilnehmergruppen an.<br />

Diese werden individuell angeboten und entsprechend durchgeführt und verrechnet.<br />

Bei Überschreitung der im Angebot festgelegten Teilnehmerzahl behält sich die RAA<br />

vor, <strong>für</strong> jeden weiteren Teilnehmer 10 % des Seminarpreises zusätzlich zu verrechnen.<br />

3. Absagen und Stornierungen<br />

3.1. Terminabsagen durch die RAA<br />

Die RAA kann einen Termin bei Nichterreichen der <strong>für</strong> das jeweilige Seminar festgelegten<br />

Mindestteilnehmerzahl 14 Kalendertage vor Seminarbeginn absagen. Weiterhin<br />

können durch die RAA Termine <strong>für</strong> <strong>Seminare</strong> wegen Krankheit des Trainers oder<br />

anderen schwerwiegenden Gründen jederzeit abgesagt bzw. verschoben werden.<br />

Die RAA wird vor der Ausübung ihres Rücktrittsrechts versuchen, den Teilnehmer auf<br />

einen anderen Termin oder einen anderen Seminarort umzubuchen. Änderungen<br />

werden dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. Ist dem Teilnehmer das Erscheinen<br />

zu dem Ausweichtermin bzw. -ort nicht möglich, wird er die RAA unverzüglich<br />

darüber informieren. Der Auftraggeber hat in diesem Fall das Recht, auf einen neuen<br />

Termin umzubuchen bzw. die Anmeldung kostenfrei zu stornieren. Bereits bezahlte<br />

Seminargebühren werden in diesem Fall erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen<br />

nicht.<br />

Ergeben sich nach Vertragsabschluss Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Vertragspartners,<br />

ist die RAA berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Mangelnde Kreditwürdigkeit<br />

gilt als gegeben, wenn der Vertragspartner eine fällige Rechnung trotz Mahnung<br />

nicht bezahlt.<br />

Müssen Exklusivseminare <strong>für</strong> externe Teilnehmer (Kundenschulungen) aus o.g.<br />

Gründen abgesagt werden, wird die RAA ihren Vertragspartner im Vertrieb<br />

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<strong>Allgemeine</strong> <strong>Geschäftsbedingungen</strong> <strong>für</strong> <strong>Seminare</strong><br />

(Auftraggeber) umgehend darüber informieren und gemeinsam mit ihm/ihr einen<br />

Ausweichtermin oder eine andere Lösung suchen.<br />

Etwaige Ansprüche des Endkunden sind durch den Auftraggeber abzuwickeln.<br />

Bereits angefallene Aufwendungen <strong>für</strong> Seminarvorbereitung oder zusätzliche<br />

Aufwände der RAA werden an den Auftraggeber verrechnet. Diese sind durch die<br />

Risikoabschätzung des Auftraggebers abzudecken.<br />

3.2. Umbuchung oder Stornierung durch den Auftraggeber<br />

Der Auftraggeber ist berechtigt, jederzeit vor Seminarbeginn vom Vertrag schriftlich<br />

zurückzutreten. Maßgeblich ist hierbei der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung<br />

bei der RAA. Bei Rücktritt durch den Auftraggeber ab dem 14. Kalendertag vor<br />

Seminarbeginn (Stornofrist) werden 100 % der Seminargebühren als Stornoentgelt<br />

fällig. Davor kann das Seminar kostenfrei storniert werden.<br />

Eine Umbuchung von einem Termin auf einen späteren kann einmalig bis zu Beginn<br />

der Stornofrist unentgeltlich erfolgen. Die Benennung eines Ersatzteilnehmers ist<br />

einmalig bis Seminarbeginn möglich.<br />

3.3. Stornierung von <strong>Seminare</strong>n, die durch Dritte durchgeführt werden<br />

In Einzelfällen gelten bei <strong>Seminare</strong>n, die durch andere Trainingsanbieter in unserem<br />

Auftrag durchgeführt werden, andere Rücktrittsfristen und Stornogebühren. Die RAA<br />

wird den Auftraggeber darüber bei der Anmeldung informieren. Die RAA behält sich<br />

in diesen Fällen vor, Stornierungskosten, die über das in 3.2 genannte Stornoentgelt<br />

hinausgehen, an den absagenden Auftraggeber weiter zu verrechnen.<br />

3.4. Stornierung von Exklusivseminaren<br />

Auch bei fristgerechter Stornierung werden gegebenenfalls bereits angefallene<br />

Aufwendungen <strong>für</strong> Seminarvorbereitung ,Anpassung der Infrastruktur oder andere<br />

zusätzliche Aufwände der RAA an den Auftraggeber verrechnet.<br />

3.5. Hotelstornokosten<br />

Eventuell angefallene Hotelstornokosten werden dem Auftraggeber berechnet, wenn<br />

eine Absage nicht oder nicht rechtzeitig eintrifft. Die <strong>Allgemeine</strong>n <strong>Geschäftsbedingungen</strong><br />

der Hotels unterliegen nicht dem Einfluss der RAA.<br />

4. Preise<br />

4.1. Interne Teilnehmer<br />

Standardseminare werden je Seminarteilnehmer verrechnet. Die Verrechnung erfolgt<br />

ohne Rechnungsstellung durch die RAA nach Durchführung des Seminars. Gutschriften<br />

<strong>für</strong> nicht in Anspruch genommene Leistungen sind nicht möglich.<br />

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<strong>Allgemeine</strong> <strong>Geschäftsbedingungen</strong> <strong>für</strong> <strong>Seminare</strong><br />

4.2. Externe Teilnehmer<br />

Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer.<br />

Steuern, Gebühren, Sozialversicherungsbeiträge und sonstige Abgaben (auch künftige),<br />

die vom Auftragnehmer oder dessen Personal im Ausland im Zusammenhang<br />

mit der Erbringung der Schulungsleistung erhoben werden, sind vom Auftraggeber zu<br />

tragen.<br />

4.2.1. <strong>Siemens</strong> fremde Einzelteilnehmer<br />

Der externe Auftraggeber erhält mit Auftragsbestätigung eine Rechnung. Diese ist bis<br />

zum 14. Kalendertag vor Seminarbeginn, ohne Abzug, bei uns eingehend, fällig.<br />

4.2.2. <strong>Siemens</strong> fremde im Rahmen von Kundenprojekten<br />

Bei <strong>Seminare</strong>n im Rahmen von Kundenprojekten werden die Kosten gemäß der<br />

angebotenen Leistungen nach Aufwand verrechnet. Die Preisbildung obliegt dem<br />

Auftraggeber (Vertrieb).<br />

4.2.3. 4.2.3 <strong>Siemens</strong> Ausland<br />

Die Verrechnung des Teilnehmerpreises erfolgt auf die vom Teilnehmer<br />

anzugebenden Verrechnungsdaten nach Durchführung des Seminars.<br />

4.3. Leistungen:<br />

Soweit nicht anders vereinbart, sind mit dem Seminarpreis folgende Leistungen<br />

abgegolten:<br />

Durchführung des Seminars am vereinbarten Ort<br />

ein Satz Seminarunterlagen pro Teilnehmer<br />

die Nutzung der Einrichtungen der RAA im Rahmen des Seminars<br />

Mittagessen <strong>für</strong> externe Teilnehmer an ganzen Seminartagen<br />

Sofern im Programm nicht anders vermerkt, sind Reise-, Aufenthalts-, Transfer-,<br />

Übernachtungs- und sonstige Kosten <strong>für</strong> die Teilnehmer nicht enthalten.<br />

Bei einer Durchführung von Exklusivseminaren in den Räumen der RAA oder an anderen<br />

Orten, gilt der vereinbarte Preis bezogen auf die im Angebot definierte Teilnehmerzahl.<br />

Wird diese überschritten, erhöht sich der Preis <strong>für</strong> die weiteren Teilnehmer<br />

wie unter 2.2 festgelegt.<br />

5. Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften<br />

Die Teilnehmer sind verpflichtet, die am Seminarort geltenden Sicherheits-,<br />

Ordnungs- und Unfallverhütungsvorschriften einzuhalten.<br />

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<strong>Allgemeine</strong> <strong>Geschäftsbedingungen</strong> <strong>für</strong> <strong>Seminare</strong><br />

6. Datenschutz<br />

Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass die <strong>Siemens</strong> AG und ihre verbundenen<br />

Unternehmen, die Kontaktinformationen des Auftraggebers einschließlich Namen,<br />

Telefonnummern, E-Mail-Adressen speichern dürfen. Diese Informationen können<br />

ausschließlich im Rahmen der bestehenden Geschäftsbeziehungen verarbeitet<br />

und genutzt werden.<br />

7. Urheberrechte<br />

Das überlassene Seminarmaterial ist personengebunden. Das geistige Eigentum<br />

sowie die Schutz- und Urheberrechte an allen Unterlagen, Medien, Lehrmitteln und<br />

Teilnehmerunterlagen bleiben bei der RAA, soweit diese der RAA zustanden. Zu<br />

Unterlagen in diesem Zusammenhang zählen auch alle von der RAA den Teilnehmern<br />

überlassenen oder über das Internet zugänglich gemachten elektronischen<br />

Wissensprodukte und Lernsysteme. Die RAA behält sich alle Rechte an den <strong>für</strong> das<br />

jeweilige Seminar verwendeten Unterlagen, Lehrmitteln und ggf. der Software vor.<br />

Kein Teil der Seminarunterlagen – auch nicht bei Verwendung Unterlagen Dritter -<br />

darf ohne schriftliche Genehmigung der RAA in irgendeiner Form – auch nicht <strong>für</strong><br />

Zwecke der Unterrichtsgestaltung – weder vervielfältigt, nachgedruckt, elektronisch<br />

verarbeitet, noch verbreitet oder zur internen oder externen Weitergabe benutzt werden.<br />

Die von der RAA zu Seminarzwecken zur Verfügung gestellte Software darf weder<br />

entnommen, noch ganz oder teilweise kopiert noch in sonstiger nicht genehmigter<br />

Weise nutzbar gemacht werden.<br />

8. Mitwirkungspflicht<br />

Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei der Beseitigung von eventuell auftretenden<br />

Leistungsstörungen mitzuwirken. Insbesondere ist er verpflichtet, Beanstandungen<br />

unverzüglich zu melden, damit sofortige Abhilfe geleistet werden kann. Neben der<br />

direkten Meldung bietet die RAA als Mittel dazu ein Feedbacksystem an.<br />

Der Auftraggeber beachtet bei der Beurteilung die jeweilige Beschreibung des Seminars<br />

bezüglich Zielen, Inhalten, Voraussetzungen, Vorbereitung und besonderen<br />

Stornobedingungen.<br />

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<strong>Allgemeine</strong> <strong>Geschäftsbedingungen</strong> <strong>für</strong> <strong>Seminare</strong><br />

9. Haftung<br />

Soweit gesetzlich oder vertraglich zwingend gehaftet wird, leistet die RAA Schadensersatz.<br />

Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie Verletzung des Lebens, des<br />

Körpers oder der Gesundheit haftet die RAA unbegrenzt. Der Schadensersatzanspruch<br />

<strong>für</strong> die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen,<br />

vorhersehbaren Schaden begrenzt, es sei denn, der Auftraggeber hat die<br />

RAA ausdrücklich und schriftlich auf die Gefahr eines besonders großen Schadens<br />

hingewiesen. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist mit<br />

den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.<br />

Bei Beschädigung von Datenträgermaterial umfasst die Ersatzpflicht nicht den Aufwand<br />

<strong>für</strong> die Wiederbeschaffung verlorener Daten und Informationen. Die RAA übernimmt<br />

auch keinerlei Haftung <strong>für</strong> Schäden, die durch Viren auf kopierten Dateien<br />

entstehen könnten. Von Teilnehmern mitgebrachte Datenträger dürfen grundsätzlich<br />

nicht auf den Rechnern der RAA eingesetzt werden.<br />

Werden dem Teilnehmer im Rahmen des Seminars Hard- und Softwareprodukte zur<br />

Nutzung überlassen, sind Bedienungsanleitungen und/oder mitgelieferte Anleitungen/Handbücher<br />

zu beachten.<br />

Im Übrigen sind Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Auftraggebers,<br />

gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus<br />

dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung ausgeschlossen. Auch leistet<br />

die RAA keinen Ersatz <strong>für</strong> Betriebsunterbrechung, entgangenen Gewinn, Verlust von<br />

Informationen und Daten oder Mangelfolgeschäden und immaterielle Einbußen.<br />

Für erteilten Rat oder die Verwertung erworbener Kenntnisse übernimmt die RAA<br />

keine Haftung.<br />

10. Vorbehalt (Exportkontrolle)<br />

Alle Lieferungen und Leistungen der RAA stehen unter dem Vorbehalt, dass die erforderlichen<br />

Ausfuhrgenehmigungen erteilt werden, bzw. keine sonstigen Hindernisse<br />

aufgrund der deutschen oder sonst zu beachtenden Ausfuhrvorschriften entgegenstehen.<br />

11. Gerichtsstand und anwendbares Recht<br />

Alleiniger Gerichtsstand ist, wenn der Besteller Kaufmann ist, Braunschweig. Für die<br />

vertraglichen Beziehungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter<br />

Ausschluss des internationalen Privatrechts.<br />

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<strong>Allgemeine</strong> <strong>Geschäftsbedingungen</strong> <strong>für</strong> <strong>Seminare</strong><br />

12. Sonstige Regelungen<br />

Die RAA ist berechtigt, Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf Dritte zu übertragen.<br />

Nebenabreden bedürfen der Schriftform.<br />

Sind einzelne Vertragsbestimmungen nichtig, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.<br />

Die Vertragsparteien sind verpflichtet, anstelle der unwirksamen Bestimmungen<br />

diejenige Regelung schriftlich zu treffen, die der unwirksamen Klausel unter Berücksichtigung<br />

von Treu und Glauben wirtschaftlich am nächsten kommt.<br />

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