Allgemeine Geschäftsbedingungen für Seminare ... - Siemens Mobility
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<strong>Allgemeine</strong> <strong>Geschäftsbedingungen</strong> <strong>für</strong> <strong>Seminare</strong><br />
<strong>Geschäftsbedingungen</strong> der <strong>Siemens</strong> AG <strong>für</strong> <strong>Seminare</strong> bei der<br />
<strong>Siemens</strong> Rail Automation Academy ® (im Folgenden RAA)<br />
Stand Juni 2012<br />
1. <strong>Allgemeine</strong>s<br />
1.1. Vertragsgrundlage<br />
Für die Erbringung von Seminarleistungen der RAA gelten ausschließlich diese <strong>Geschäftsbedingungen</strong>,<br />
es sei denn, es wurde ausdrücklich schriftlich etwas anderes<br />
vereinbart. Mit der Anmeldung, spätestens jedoch mit Antritt der <strong>Seminare</strong> erkennt<br />
der Auftraggeber diese <strong>Geschäftsbedingungen</strong> an.<br />
1.2. Definition intern / extern<br />
Als interne Teilnehmer gelten die Mitarbeiter aus allen Bereichen der <strong>Siemens</strong> AG in<br />
Deutschland.<br />
Als externe Teilnehmer gelten alle Mitarbeiter der <strong>Siemens</strong> AG im Ausland und Teilnehmer<br />
von anderen Firmen.<br />
1.3. Anmeldung, Zustandekommen des Vertrages<br />
Die Anmeldung kann per Post, Fax, E-Mail sowie <strong>für</strong> <strong>Siemens</strong>-Mitarbeiter online im<br />
Intranet über den „myAcademy“-Account erfolgen. Jede Anmeldung wird von der<br />
RAA schriftlich bestätigt und ist erst dann <strong>für</strong> beide Parteien verbindlich.<br />
Die Anmeldungen werden in der zeitlichen Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.<br />
Bei über die maximale Teilnehmerzahl hinaus gehenden Anmeldungen ist die<br />
RAA bemüht, einen Alternativtermin anzubieten. Weiterhin ist eine Anmeldung ohne<br />
Terminbindung auf eine Warteliste möglich.<br />
Die Anmeldung zu einem Seminar erfolgt in Eigenverantwortung des Auftraggebers.<br />
Bei der Anmeldung von Mitarbeitern der <strong>Siemens</strong> AG wird die Abstimmung mit der<br />
Führungskraft und deren Einverständnis vorausgesetzt.<br />
2. <strong>Seminare</strong><br />
Das gebuchte Seminar wird gemäß der Beschreibung im Seminarprogramm oder<br />
nach schriftlichem Angebot durchgeführt.<br />
Inhaltliche Abweichungen von den Seminarbeschreibungen, Orts- und Terminverschiebungen<br />
sowie ein Wechsel des Trainers bleiben jedoch vorbehalten. Wichtige<br />
Gründe hier<strong>für</strong> sind unter anderem höhere Gewalt, Krankheit des Trainers sowie<br />
Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl. Insbesondere kann die RAA ein Seminar<br />
ohne vorherige Ankündigung weiter entwickeln oder dem aktuellen Stand der Technik<br />
anpassen.<br />
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<strong>Allgemeine</strong> <strong>Geschäftsbedingungen</strong> <strong>für</strong> <strong>Seminare</strong><br />
Die RAA wird die Teilnehmer von solchen Änderungen unverzüglich in Kenntnis setzen,<br />
sofern die Änderungen nicht lediglich geringfügig sind.<br />
2.1. Standardseminare<br />
Alle <strong>Seminare</strong> der RAA, <strong>für</strong> die eine Anmeldung im Intra- bzw. Internet möglich ist<br />
oder die im aktuellen Seminarprogramm genannt werden, sind Standardseminare.<br />
Sofern in der Seminarbeschreibung nicht anders angegeben, führt die RAA diese<br />
<strong>Seminare</strong> in eigenen Räumen durch. Die Teilnehmerzahl jedes Seminars ist grundsätzlich<br />
beschränkt.<br />
2.2. Exklusivseminare<br />
Weiterhin bietet die RAA Exklusivseminare <strong>für</strong> geschlossene Teilnehmergruppen an.<br />
Diese werden individuell angeboten und entsprechend durchgeführt und verrechnet.<br />
Bei Überschreitung der im Angebot festgelegten Teilnehmerzahl behält sich die RAA<br />
vor, <strong>für</strong> jeden weiteren Teilnehmer 10 % des Seminarpreises zusätzlich zu verrechnen.<br />
3. Absagen und Stornierungen<br />
3.1. Terminabsagen durch die RAA<br />
Die RAA kann einen Termin bei Nichterreichen der <strong>für</strong> das jeweilige Seminar festgelegten<br />
Mindestteilnehmerzahl 14 Kalendertage vor Seminarbeginn absagen. Weiterhin<br />
können durch die RAA Termine <strong>für</strong> <strong>Seminare</strong> wegen Krankheit des Trainers oder<br />
anderen schwerwiegenden Gründen jederzeit abgesagt bzw. verschoben werden.<br />
Die RAA wird vor der Ausübung ihres Rücktrittsrechts versuchen, den Teilnehmer auf<br />
einen anderen Termin oder einen anderen Seminarort umzubuchen. Änderungen<br />
werden dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. Ist dem Teilnehmer das Erscheinen<br />
zu dem Ausweichtermin bzw. -ort nicht möglich, wird er die RAA unverzüglich<br />
darüber informieren. Der Auftraggeber hat in diesem Fall das Recht, auf einen neuen<br />
Termin umzubuchen bzw. die Anmeldung kostenfrei zu stornieren. Bereits bezahlte<br />
Seminargebühren werden in diesem Fall erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen<br />
nicht.<br />
Ergeben sich nach Vertragsabschluss Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Vertragspartners,<br />
ist die RAA berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Mangelnde Kreditwürdigkeit<br />
gilt als gegeben, wenn der Vertragspartner eine fällige Rechnung trotz Mahnung<br />
nicht bezahlt.<br />
Müssen Exklusivseminare <strong>für</strong> externe Teilnehmer (Kundenschulungen) aus o.g.<br />
Gründen abgesagt werden, wird die RAA ihren Vertragspartner im Vertrieb<br />
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<strong>Allgemeine</strong> <strong>Geschäftsbedingungen</strong> <strong>für</strong> <strong>Seminare</strong><br />
(Auftraggeber) umgehend darüber informieren und gemeinsam mit ihm/ihr einen<br />
Ausweichtermin oder eine andere Lösung suchen.<br />
Etwaige Ansprüche des Endkunden sind durch den Auftraggeber abzuwickeln.<br />
Bereits angefallene Aufwendungen <strong>für</strong> Seminarvorbereitung oder zusätzliche<br />
Aufwände der RAA werden an den Auftraggeber verrechnet. Diese sind durch die<br />
Risikoabschätzung des Auftraggebers abzudecken.<br />
3.2. Umbuchung oder Stornierung durch den Auftraggeber<br />
Der Auftraggeber ist berechtigt, jederzeit vor Seminarbeginn vom Vertrag schriftlich<br />
zurückzutreten. Maßgeblich ist hierbei der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung<br />
bei der RAA. Bei Rücktritt durch den Auftraggeber ab dem 14. Kalendertag vor<br />
Seminarbeginn (Stornofrist) werden 100 % der Seminargebühren als Stornoentgelt<br />
fällig. Davor kann das Seminar kostenfrei storniert werden.<br />
Eine Umbuchung von einem Termin auf einen späteren kann einmalig bis zu Beginn<br />
der Stornofrist unentgeltlich erfolgen. Die Benennung eines Ersatzteilnehmers ist<br />
einmalig bis Seminarbeginn möglich.<br />
3.3. Stornierung von <strong>Seminare</strong>n, die durch Dritte durchgeführt werden<br />
In Einzelfällen gelten bei <strong>Seminare</strong>n, die durch andere Trainingsanbieter in unserem<br />
Auftrag durchgeführt werden, andere Rücktrittsfristen und Stornogebühren. Die RAA<br />
wird den Auftraggeber darüber bei der Anmeldung informieren. Die RAA behält sich<br />
in diesen Fällen vor, Stornierungskosten, die über das in 3.2 genannte Stornoentgelt<br />
hinausgehen, an den absagenden Auftraggeber weiter zu verrechnen.<br />
3.4. Stornierung von Exklusivseminaren<br />
Auch bei fristgerechter Stornierung werden gegebenenfalls bereits angefallene<br />
Aufwendungen <strong>für</strong> Seminarvorbereitung ,Anpassung der Infrastruktur oder andere<br />
zusätzliche Aufwände der RAA an den Auftraggeber verrechnet.<br />
3.5. Hotelstornokosten<br />
Eventuell angefallene Hotelstornokosten werden dem Auftraggeber berechnet, wenn<br />
eine Absage nicht oder nicht rechtzeitig eintrifft. Die <strong>Allgemeine</strong>n <strong>Geschäftsbedingungen</strong><br />
der Hotels unterliegen nicht dem Einfluss der RAA.<br />
4. Preise<br />
4.1. Interne Teilnehmer<br />
Standardseminare werden je Seminarteilnehmer verrechnet. Die Verrechnung erfolgt<br />
ohne Rechnungsstellung durch die RAA nach Durchführung des Seminars. Gutschriften<br />
<strong>für</strong> nicht in Anspruch genommene Leistungen sind nicht möglich.<br />
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<strong>Allgemeine</strong> <strong>Geschäftsbedingungen</strong> <strong>für</strong> <strong>Seminare</strong><br />
4.2. Externe Teilnehmer<br />
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer.<br />
Steuern, Gebühren, Sozialversicherungsbeiträge und sonstige Abgaben (auch künftige),<br />
die vom Auftragnehmer oder dessen Personal im Ausland im Zusammenhang<br />
mit der Erbringung der Schulungsleistung erhoben werden, sind vom Auftraggeber zu<br />
tragen.<br />
4.2.1. <strong>Siemens</strong> fremde Einzelteilnehmer<br />
Der externe Auftraggeber erhält mit Auftragsbestätigung eine Rechnung. Diese ist bis<br />
zum 14. Kalendertag vor Seminarbeginn, ohne Abzug, bei uns eingehend, fällig.<br />
4.2.2. <strong>Siemens</strong> fremde im Rahmen von Kundenprojekten<br />
Bei <strong>Seminare</strong>n im Rahmen von Kundenprojekten werden die Kosten gemäß der<br />
angebotenen Leistungen nach Aufwand verrechnet. Die Preisbildung obliegt dem<br />
Auftraggeber (Vertrieb).<br />
4.2.3. 4.2.3 <strong>Siemens</strong> Ausland<br />
Die Verrechnung des Teilnehmerpreises erfolgt auf die vom Teilnehmer<br />
anzugebenden Verrechnungsdaten nach Durchführung des Seminars.<br />
4.3. Leistungen:<br />
Soweit nicht anders vereinbart, sind mit dem Seminarpreis folgende Leistungen<br />
abgegolten:<br />
Durchführung des Seminars am vereinbarten Ort<br />
ein Satz Seminarunterlagen pro Teilnehmer<br />
die Nutzung der Einrichtungen der RAA im Rahmen des Seminars<br />
Mittagessen <strong>für</strong> externe Teilnehmer an ganzen Seminartagen<br />
Sofern im Programm nicht anders vermerkt, sind Reise-, Aufenthalts-, Transfer-,<br />
Übernachtungs- und sonstige Kosten <strong>für</strong> die Teilnehmer nicht enthalten.<br />
Bei einer Durchführung von Exklusivseminaren in den Räumen der RAA oder an anderen<br />
Orten, gilt der vereinbarte Preis bezogen auf die im Angebot definierte Teilnehmerzahl.<br />
Wird diese überschritten, erhöht sich der Preis <strong>für</strong> die weiteren Teilnehmer<br />
wie unter 2.2 festgelegt.<br />
5. Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften<br />
Die Teilnehmer sind verpflichtet, die am Seminarort geltenden Sicherheits-,<br />
Ordnungs- und Unfallverhütungsvorschriften einzuhalten.<br />
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<strong>Allgemeine</strong> <strong>Geschäftsbedingungen</strong> <strong>für</strong> <strong>Seminare</strong><br />
6. Datenschutz<br />
Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass die <strong>Siemens</strong> AG und ihre verbundenen<br />
Unternehmen, die Kontaktinformationen des Auftraggebers einschließlich Namen,<br />
Telefonnummern, E-Mail-Adressen speichern dürfen. Diese Informationen können<br />
ausschließlich im Rahmen der bestehenden Geschäftsbeziehungen verarbeitet<br />
und genutzt werden.<br />
7. Urheberrechte<br />
Das überlassene Seminarmaterial ist personengebunden. Das geistige Eigentum<br />
sowie die Schutz- und Urheberrechte an allen Unterlagen, Medien, Lehrmitteln und<br />
Teilnehmerunterlagen bleiben bei der RAA, soweit diese der RAA zustanden. Zu<br />
Unterlagen in diesem Zusammenhang zählen auch alle von der RAA den Teilnehmern<br />
überlassenen oder über das Internet zugänglich gemachten elektronischen<br />
Wissensprodukte und Lernsysteme. Die RAA behält sich alle Rechte an den <strong>für</strong> das<br />
jeweilige Seminar verwendeten Unterlagen, Lehrmitteln und ggf. der Software vor.<br />
Kein Teil der Seminarunterlagen – auch nicht bei Verwendung Unterlagen Dritter -<br />
darf ohne schriftliche Genehmigung der RAA in irgendeiner Form – auch nicht <strong>für</strong><br />
Zwecke der Unterrichtsgestaltung – weder vervielfältigt, nachgedruckt, elektronisch<br />
verarbeitet, noch verbreitet oder zur internen oder externen Weitergabe benutzt werden.<br />
Die von der RAA zu Seminarzwecken zur Verfügung gestellte Software darf weder<br />
entnommen, noch ganz oder teilweise kopiert noch in sonstiger nicht genehmigter<br />
Weise nutzbar gemacht werden.<br />
8. Mitwirkungspflicht<br />
Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei der Beseitigung von eventuell auftretenden<br />
Leistungsstörungen mitzuwirken. Insbesondere ist er verpflichtet, Beanstandungen<br />
unverzüglich zu melden, damit sofortige Abhilfe geleistet werden kann. Neben der<br />
direkten Meldung bietet die RAA als Mittel dazu ein Feedbacksystem an.<br />
Der Auftraggeber beachtet bei der Beurteilung die jeweilige Beschreibung des Seminars<br />
bezüglich Zielen, Inhalten, Voraussetzungen, Vorbereitung und besonderen<br />
Stornobedingungen.<br />
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<strong>Allgemeine</strong> <strong>Geschäftsbedingungen</strong> <strong>für</strong> <strong>Seminare</strong><br />
9. Haftung<br />
Soweit gesetzlich oder vertraglich zwingend gehaftet wird, leistet die RAA Schadensersatz.<br />
Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie Verletzung des Lebens, des<br />
Körpers oder der Gesundheit haftet die RAA unbegrenzt. Der Schadensersatzanspruch<br />
<strong>für</strong> die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen,<br />
vorhersehbaren Schaden begrenzt, es sei denn, der Auftraggeber hat die<br />
RAA ausdrücklich und schriftlich auf die Gefahr eines besonders großen Schadens<br />
hingewiesen. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist mit<br />
den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.<br />
Bei Beschädigung von Datenträgermaterial umfasst die Ersatzpflicht nicht den Aufwand<br />
<strong>für</strong> die Wiederbeschaffung verlorener Daten und Informationen. Die RAA übernimmt<br />
auch keinerlei Haftung <strong>für</strong> Schäden, die durch Viren auf kopierten Dateien<br />
entstehen könnten. Von Teilnehmern mitgebrachte Datenträger dürfen grundsätzlich<br />
nicht auf den Rechnern der RAA eingesetzt werden.<br />
Werden dem Teilnehmer im Rahmen des Seminars Hard- und Softwareprodukte zur<br />
Nutzung überlassen, sind Bedienungsanleitungen und/oder mitgelieferte Anleitungen/Handbücher<br />
zu beachten.<br />
Im Übrigen sind Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Auftraggebers,<br />
gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus<br />
dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung ausgeschlossen. Auch leistet<br />
die RAA keinen Ersatz <strong>für</strong> Betriebsunterbrechung, entgangenen Gewinn, Verlust von<br />
Informationen und Daten oder Mangelfolgeschäden und immaterielle Einbußen.<br />
Für erteilten Rat oder die Verwertung erworbener Kenntnisse übernimmt die RAA<br />
keine Haftung.<br />
10. Vorbehalt (Exportkontrolle)<br />
Alle Lieferungen und Leistungen der RAA stehen unter dem Vorbehalt, dass die erforderlichen<br />
Ausfuhrgenehmigungen erteilt werden, bzw. keine sonstigen Hindernisse<br />
aufgrund der deutschen oder sonst zu beachtenden Ausfuhrvorschriften entgegenstehen.<br />
11. Gerichtsstand und anwendbares Recht<br />
Alleiniger Gerichtsstand ist, wenn der Besteller Kaufmann ist, Braunschweig. Für die<br />
vertraglichen Beziehungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter<br />
Ausschluss des internationalen Privatrechts.<br />
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<strong>Allgemeine</strong> <strong>Geschäftsbedingungen</strong> <strong>für</strong> <strong>Seminare</strong><br />
12. Sonstige Regelungen<br />
Die RAA ist berechtigt, Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf Dritte zu übertragen.<br />
Nebenabreden bedürfen der Schriftform.<br />
Sind einzelne Vertragsbestimmungen nichtig, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.<br />
Die Vertragsparteien sind verpflichtet, anstelle der unwirksamen Bestimmungen<br />
diejenige Regelung schriftlich zu treffen, die der unwirksamen Klausel unter Berücksichtigung<br />
von Treu und Glauben wirtschaftlich am nächsten kommt.<br />
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