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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Seminare ... - Siemens Mobility

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<strong>Allgemeine</strong> <strong>Geschäftsbedingungen</strong> <strong>für</strong> <strong>Seminare</strong><br />

4.2. Externe Teilnehmer<br />

Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer.<br />

Steuern, Gebühren, Sozialversicherungsbeiträge und sonstige Abgaben (auch künftige),<br />

die vom Auftragnehmer oder dessen Personal im Ausland im Zusammenhang<br />

mit der Erbringung der Schulungsleistung erhoben werden, sind vom Auftraggeber zu<br />

tragen.<br />

4.2.1. <strong>Siemens</strong> fremde Einzelteilnehmer<br />

Der externe Auftraggeber erhält mit Auftragsbestätigung eine Rechnung. Diese ist bis<br />

zum 14. Kalendertag vor Seminarbeginn, ohne Abzug, bei uns eingehend, fällig.<br />

4.2.2. <strong>Siemens</strong> fremde im Rahmen von Kundenprojekten<br />

Bei <strong>Seminare</strong>n im Rahmen von Kundenprojekten werden die Kosten gemäß der<br />

angebotenen Leistungen nach Aufwand verrechnet. Die Preisbildung obliegt dem<br />

Auftraggeber (Vertrieb).<br />

4.2.3. 4.2.3 <strong>Siemens</strong> Ausland<br />

Die Verrechnung des Teilnehmerpreises erfolgt auf die vom Teilnehmer<br />

anzugebenden Verrechnungsdaten nach Durchführung des Seminars.<br />

4.3. Leistungen:<br />

Soweit nicht anders vereinbart, sind mit dem Seminarpreis folgende Leistungen<br />

abgegolten:<br />

Durchführung des Seminars am vereinbarten Ort<br />

ein Satz Seminarunterlagen pro Teilnehmer<br />

die Nutzung der Einrichtungen der RAA im Rahmen des Seminars<br />

Mittagessen <strong>für</strong> externe Teilnehmer an ganzen Seminartagen<br />

Sofern im Programm nicht anders vermerkt, sind Reise-, Aufenthalts-, Transfer-,<br />

Übernachtungs- und sonstige Kosten <strong>für</strong> die Teilnehmer nicht enthalten.<br />

Bei einer Durchführung von Exklusivseminaren in den Räumen der RAA oder an anderen<br />

Orten, gilt der vereinbarte Preis bezogen auf die im Angebot definierte Teilnehmerzahl.<br />

Wird diese überschritten, erhöht sich der Preis <strong>für</strong> die weiteren Teilnehmer<br />

wie unter 2.2 festgelegt.<br />

5. Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften<br />

Die Teilnehmer sind verpflichtet, die am Seminarort geltenden Sicherheits-,<br />

Ordnungs- und Unfallverhütungsvorschriften einzuhalten.<br />

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