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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Seminare ... - Siemens Mobility

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<strong>Allgemeine</strong> <strong>Geschäftsbedingungen</strong> <strong>für</strong> <strong>Seminare</strong><br />

(Auftraggeber) umgehend darüber informieren und gemeinsam mit ihm/ihr einen<br />

Ausweichtermin oder eine andere Lösung suchen.<br />

Etwaige Ansprüche des Endkunden sind durch den Auftraggeber abzuwickeln.<br />

Bereits angefallene Aufwendungen <strong>für</strong> Seminarvorbereitung oder zusätzliche<br />

Aufwände der RAA werden an den Auftraggeber verrechnet. Diese sind durch die<br />

Risikoabschätzung des Auftraggebers abzudecken.<br />

3.2. Umbuchung oder Stornierung durch den Auftraggeber<br />

Der Auftraggeber ist berechtigt, jederzeit vor Seminarbeginn vom Vertrag schriftlich<br />

zurückzutreten. Maßgeblich ist hierbei der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung<br />

bei der RAA. Bei Rücktritt durch den Auftraggeber ab dem 14. Kalendertag vor<br />

Seminarbeginn (Stornofrist) werden 100 % der Seminargebühren als Stornoentgelt<br />

fällig. Davor kann das Seminar kostenfrei storniert werden.<br />

Eine Umbuchung von einem Termin auf einen späteren kann einmalig bis zu Beginn<br />

der Stornofrist unentgeltlich erfolgen. Die Benennung eines Ersatzteilnehmers ist<br />

einmalig bis Seminarbeginn möglich.<br />

3.3. Stornierung von <strong>Seminare</strong>n, die durch Dritte durchgeführt werden<br />

In Einzelfällen gelten bei <strong>Seminare</strong>n, die durch andere Trainingsanbieter in unserem<br />

Auftrag durchgeführt werden, andere Rücktrittsfristen und Stornogebühren. Die RAA<br />

wird den Auftraggeber darüber bei der Anmeldung informieren. Die RAA behält sich<br />

in diesen Fällen vor, Stornierungskosten, die über das in 3.2 genannte Stornoentgelt<br />

hinausgehen, an den absagenden Auftraggeber weiter zu verrechnen.<br />

3.4. Stornierung von Exklusivseminaren<br />

Auch bei fristgerechter Stornierung werden gegebenenfalls bereits angefallene<br />

Aufwendungen <strong>für</strong> Seminarvorbereitung ,Anpassung der Infrastruktur oder andere<br />

zusätzliche Aufwände der RAA an den Auftraggeber verrechnet.<br />

3.5. Hotelstornokosten<br />

Eventuell angefallene Hotelstornokosten werden dem Auftraggeber berechnet, wenn<br />

eine Absage nicht oder nicht rechtzeitig eintrifft. Die <strong>Allgemeine</strong>n <strong>Geschäftsbedingungen</strong><br />

der Hotels unterliegen nicht dem Einfluss der RAA.<br />

4. Preise<br />

4.1. Interne Teilnehmer<br />

Standardseminare werden je Seminarteilnehmer verrechnet. Die Verrechnung erfolgt<br />

ohne Rechnungsstellung durch die RAA nach Durchführung des Seminars. Gutschriften<br />

<strong>für</strong> nicht in Anspruch genommene Leistungen sind nicht möglich.<br />

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