Allgemeine Geschäftsbedingungen für Seminare ... - Siemens Mobility
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Seminare ... - Siemens Mobility
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Seminare ... - Siemens Mobility
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
<strong>Allgemeine</strong> <strong>Geschäftsbedingungen</strong> <strong>für</strong> <strong>Seminare</strong><br />
(Auftraggeber) umgehend darüber informieren und gemeinsam mit ihm/ihr einen<br />
Ausweichtermin oder eine andere Lösung suchen.<br />
Etwaige Ansprüche des Endkunden sind durch den Auftraggeber abzuwickeln.<br />
Bereits angefallene Aufwendungen <strong>für</strong> Seminarvorbereitung oder zusätzliche<br />
Aufwände der RAA werden an den Auftraggeber verrechnet. Diese sind durch die<br />
Risikoabschätzung des Auftraggebers abzudecken.<br />
3.2. Umbuchung oder Stornierung durch den Auftraggeber<br />
Der Auftraggeber ist berechtigt, jederzeit vor Seminarbeginn vom Vertrag schriftlich<br />
zurückzutreten. Maßgeblich ist hierbei der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung<br />
bei der RAA. Bei Rücktritt durch den Auftraggeber ab dem 14. Kalendertag vor<br />
Seminarbeginn (Stornofrist) werden 100 % der Seminargebühren als Stornoentgelt<br />
fällig. Davor kann das Seminar kostenfrei storniert werden.<br />
Eine Umbuchung von einem Termin auf einen späteren kann einmalig bis zu Beginn<br />
der Stornofrist unentgeltlich erfolgen. Die Benennung eines Ersatzteilnehmers ist<br />
einmalig bis Seminarbeginn möglich.<br />
3.3. Stornierung von <strong>Seminare</strong>n, die durch Dritte durchgeführt werden<br />
In Einzelfällen gelten bei <strong>Seminare</strong>n, die durch andere Trainingsanbieter in unserem<br />
Auftrag durchgeführt werden, andere Rücktrittsfristen und Stornogebühren. Die RAA<br />
wird den Auftraggeber darüber bei der Anmeldung informieren. Die RAA behält sich<br />
in diesen Fällen vor, Stornierungskosten, die über das in 3.2 genannte Stornoentgelt<br />
hinausgehen, an den absagenden Auftraggeber weiter zu verrechnen.<br />
3.4. Stornierung von Exklusivseminaren<br />
Auch bei fristgerechter Stornierung werden gegebenenfalls bereits angefallene<br />
Aufwendungen <strong>für</strong> Seminarvorbereitung ,Anpassung der Infrastruktur oder andere<br />
zusätzliche Aufwände der RAA an den Auftraggeber verrechnet.<br />
3.5. Hotelstornokosten<br />
Eventuell angefallene Hotelstornokosten werden dem Auftraggeber berechnet, wenn<br />
eine Absage nicht oder nicht rechtzeitig eintrifft. Die <strong>Allgemeine</strong>n <strong>Geschäftsbedingungen</strong><br />
der Hotels unterliegen nicht dem Einfluss der RAA.<br />
4. Preise<br />
4.1. Interne Teilnehmer<br />
Standardseminare werden je Seminarteilnehmer verrechnet. Die Verrechnung erfolgt<br />
ohne Rechnungsstellung durch die RAA nach Durchführung des Seminars. Gutschriften<br />
<strong>für</strong> nicht in Anspruch genommene Leistungen sind nicht möglich.<br />
3