Elterngeld und Elternzeit - Mittelstand und Familie
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Seite 66 Kapitel IV<br />
Wie kann <strong>Elternzeit</strong> vorzeitig beendet oder<br />
verlängert werden?<br />
Die vorzeitige Beendigung oder Verlängerung der Eltern-<br />
zeit ist gr<strong>und</strong>sätzlich nur mit Zustimmung der Arbeit-<br />
geberseite möglich.<br />
Wird eine vorzeitige Beendigung der <strong>Elternzeit</strong> wegen der<br />
Geburt eines weiteren Kindes oder wegen eines besonderen<br />
Härtefalls erforderlich (z.B. schwere Krankheit, Schwerbehin-<br />
derung oder Tod eines Elternteils oder eines Kindes oder bei<br />
erheblich gefährdeter wirtschaftlicher Existenz der Eltern nach<br />
Antragstellung), kann der Arbeitgeber dies nur innerhalb von<br />
vier Wochen aus dringenden betrieblichen Gründen schrift-<br />
lich ablehnen.<br />
Haben sich die Eltern die <strong>Elternzeit</strong> aufgeteilt <strong>und</strong> kann der<br />
geplante Wechsel aus wichtigem Gr<strong>und</strong> nicht erfolgen, hat<br />
die Arbeitgeberseite der Verlängerung zuzustimmen. Die<br />
verlängerte <strong>Elternzeit</strong> zählt nur als ein Zeitabschnitt.<br />
Erklärt sich der Arbeitgeber mit der vorzeitigen Beendi-<br />
gung einverstanden, ist auch in diesem Fall ein Anteil von<br />
bis zu zwölf Monaten der verbleibenden <strong>Elternzeit</strong> mit<br />
Zustimmung übertragbar.<br />
Kann man nach der <strong>Elternzeit</strong> an seinen alten<br />
Arbeitsplatz zurückkehren?<br />
In der Regel wird man dies können. Ob es tatsächlich der<br />
Fall ist, hängt vom Inhalt des Arbeitsvertrags <strong>und</strong> der dort<br />
festgelegten Tätigkeit ab. Falls eine Umsetzung zulässig<br />
ist, darf sie nur auf einen gleichwertigen Arbeitsplatz