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Elterngeld und Elternzeit - Mittelstand und Familie

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Seite 66 Kapitel IV<br />

Wie kann <strong>Elternzeit</strong> vorzeitig beendet oder<br />

verlängert werden?<br />

Die vorzeitige Beendigung oder Verlängerung der Eltern-<br />

zeit ist gr<strong>und</strong>sätzlich nur mit Zustimmung der Arbeit-<br />

geberseite möglich.<br />

Wird eine vorzeitige Beendigung der <strong>Elternzeit</strong> wegen der<br />

Geburt eines weiteren Kindes oder wegen eines besonderen<br />

Härtefalls erforderlich (z.B. schwere Krankheit, Schwerbehin-<br />

derung oder Tod eines Elternteils oder eines Kindes oder bei<br />

erheblich gefährdeter wirtschaftlicher Existenz der Eltern nach<br />

Antragstellung), kann der Arbeitgeber dies nur innerhalb von<br />

vier Wochen aus dringenden betrieblichen Gründen schrift-<br />

lich ablehnen.<br />

Haben sich die Eltern die <strong>Elternzeit</strong> aufgeteilt <strong>und</strong> kann der<br />

geplante Wechsel aus wichtigem Gr<strong>und</strong> nicht erfolgen, hat<br />

die Arbeitgeberseite der Verlängerung zuzustimmen. Die<br />

verlängerte <strong>Elternzeit</strong> zählt nur als ein Zeitabschnitt.<br />

Erklärt sich der Arbeitgeber mit der vorzeitigen Beendi-<br />

gung einverstanden, ist auch in diesem Fall ein Anteil von<br />

bis zu zwölf Monaten der verbleibenden <strong>Elternzeit</strong> mit<br />

Zustimmung übertragbar.<br />

Kann man nach der <strong>Elternzeit</strong> an seinen alten<br />

Arbeitsplatz zurückkehren?<br />

In der Regel wird man dies können. Ob es tatsächlich der<br />

Fall ist, hängt vom Inhalt des Arbeitsvertrags <strong>und</strong> der dort<br />

festgelegten Tätigkeit ab. Falls eine Umsetzung zulässig<br />

ist, darf sie nur auf einen gleichwertigen Arbeitsplatz

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