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Gutachten zur Abwehr von Vögeln in der ... - Starenabwehr

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Handlungsempfehlungen Seite 92<br />

Spektrum technischer Möglichkeiten sowie diesbezüglicher Effizienzangaben. Mit den<br />

geschil<strong>der</strong>ten Erkenntnissen aus den vorangehenden Kapiteln 4.2 - 4.4 lassen sich<br />

<strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e für We<strong>in</strong>baubetriebe zielgerichtete Handlungsempfehlungen formulieren.<br />

Aus <strong>der</strong> Gruppe aller <strong>in</strong> den Kapiteln 4.2 - 4.4 besprochenen <strong>Abwehr</strong>maßnahmen s<strong>in</strong>d für<br />

Rhe<strong>in</strong>land-Pfalz optische und akustische Methoden zu empfehlen, sofern ihnen e<strong>in</strong>e<br />

wirksame und verträgliche Nutzung attestiert wurde. Daraus ergibt sich, dass<br />

Ultraschallgeräte, Beizvogele<strong>in</strong>satz, Abschuss und Vergrämung an Schlafplätzen<br />

(<strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e <strong>in</strong> Schutzgebieten) nicht empfohlen werden können. Der E<strong>in</strong>satz <strong>von</strong><br />

Kle<strong>in</strong>flugzeugen und ferngesteuerten Modellfliegern kann gegebenenfalls für Abhilfe gegen<br />

größere Starenschwärme sorgen. Wie effektiv und praktikabel ferngesteuerte<br />

Modellflugzeuge arbeiten können, ist noch nicht abschließend geklärt. Entsprechende<br />

Feldversuche s<strong>in</strong>d gegebenenfalls durchzuführen.<br />

In unmittelbarer Ortsnähe sollten ausschließlich Netze (<strong>in</strong> Seitenabspannung) und<br />

optische Verfahren wie etwa farbige Bän<strong>der</strong>, Gasballons (mit Augenmotiven) o<strong>der</strong> ähnliches<br />

zum E<strong>in</strong>satz kommen. Diese Vorgehensweise garantiert e<strong>in</strong>e wesentliche Reduzierung <strong>der</strong><br />

lärmbelästigenden Beschallungen.<br />

Die Wirksamkeit <strong>von</strong> pyro- und phonoakustisch funktionierenden Geräten verschiedener<br />

Hersteller wurde <strong>in</strong> zahlreichen nationalen und <strong>in</strong>ternationale Studien belegt. Für<br />

pyroakustische Apparate und mit E<strong>in</strong>schränkung auch für phonoakustische Anlagen, die e<strong>in</strong>e<br />

Vergrämung mit Emission <strong>von</strong> Signal- und Störgeräuschen erreichen, sollte e<strong>in</strong>e<br />

M<strong>in</strong>destlautstärke <strong>von</strong> 60 dB(A) gegeben se<strong>in</strong> (BEUTER & WEISS 1987). Bei <strong>der</strong> Anschaffung<br />

und dem Betrieb <strong>von</strong> akustischen Vogelabwehrgeräten ist das Augenmerk auf mo<strong>der</strong>ne<br />

Gerätetypen mit zufälliger Intervallschaltung, Zeitschaltuhren o<strong>der</strong> Fernbedienungen zu<br />

legen. Damit lassen sich Betriebszeiten regeln und maximale Schusszahlen und Signallaute<br />

programmieren. Die Exposition <strong>der</strong> Knallschussrohre bzw. Lautsprecher sollte<br />

ortslagenabgewandt se<strong>in</strong>.<br />

Der E<strong>in</strong>satz <strong>von</strong> Knallschussapparaten und phonoakustischen Geräten sollte möglichst<br />

zielgerichtet und nur <strong>in</strong> gefährdeten Bereichen erfolgen, da ansonsten (bei großflächigem<br />

und zeitgleichem Gebrauch) die bekannten Gewöhnungseffekte bei Tieren e<strong>in</strong>treten und die<br />

Entstehung <strong>von</strong> Schäden begünstigt wird. Die effektivste und verträglichste Methode, die<br />

genannten Anfor<strong>der</strong>ungen und Gegebenheiten zu erfüllen, ist <strong>der</strong> E<strong>in</strong>satz <strong>von</strong><br />

W<strong>in</strong>gertschützen. Daher werden die betroffenen Kommunen o<strong>der</strong> W<strong>in</strong>zerverbände<br />

angehalten, alle beteiligten We<strong>in</strong>baubetriebe <strong>zur</strong> Teilnahme an <strong>der</strong> zentral geregelten und<br />

geme<strong>in</strong>schaftlichen Starenhut auf<strong>zur</strong>ufen. Die W<strong>in</strong>gertschütze sollten für die Gesamtfläche<br />

verantwortlich und <strong>von</strong> kommunaler Seite beauftragt se<strong>in</strong>. Die F<strong>in</strong>anzierung ist <strong>von</strong> den<br />

Städten und Geme<strong>in</strong>den über Abgabenverordnungen zu regeln. Die erfor<strong>der</strong>lichen

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