Grundlagen der Gebäudetechnik - Martin Sowinski
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<strong>Grundlagen</strong> <strong>der</strong> <strong>Gebäudetechnik</strong><br />
5 Teil 1 Rauch- und Wärmefreihaltung nach DIN 18232<br />
eingeteilt. Die Höhe <strong>der</strong> Rauchschürze (hsch) sollte größer als die Höhe <strong>der</strong> Rauch-<br />
schicht sein.<br />
5.4.1 Bemessung <strong>der</strong> NRA<br />
Sind die Rahmenbedingungen erfasst kann bestimmt werden, welche Größe die<br />
Rauchabzugfläche eines Rauchabschnittes haben muss. Die Bemessung <strong>der</strong> Abzug-<br />
flächen in Dächern erfolgt in <strong>der</strong> in Tabelle 4 dargestellten Tabelle 3 <strong>der</strong> DIN 18232-<br />
2.<br />
Tabelle 3 – Tabelle 2 <strong>der</strong> DIN 18232-2, Bemessungsgruppen für NRA 19<br />
Die Tabelle 3 <strong>der</strong> DIN 18232 Teil 2 stellt in einer Art Matrix die Ausgangsbedingun-<br />
gen kombiniert dar, so dass die benötigten Rauchabzugsflächen abgelesen werden<br />
können. Hier ist zu beachten, dass diese Flächen für einen Rauchabschnitt <strong>der</strong> Grö-<br />
ße 200 – 1600m² ist.<br />
Die Tabelle zeichnet die Raumhöhen von 3,0m bis 12,0m in ½ m – Schritten aus. Bei<br />
Zwischenwerten ist <strong>der</strong> nächsthöhere Wert maßgebend. Bei Raumhöhen über 12m<br />
können die Werte für 12,0 m veranschlagt werden, wenn die angegebenen Höhen für<br />
die raucharmen Schichten aus <strong>der</strong> Tabelle berücksichtigt werden.<br />
19 [2] Tabelle 2<br />
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