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Grundlagen der Gebäudetechnik - Martin Sowinski

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<strong>Grundlagen</strong> <strong>der</strong> <strong>Gebäudetechnik</strong><br />

5 Teil 1 Rauch- und Wärmefreihaltung nach DIN 18232<br />

eingeteilt. Die Höhe <strong>der</strong> Rauchschürze (hsch) sollte größer als die Höhe <strong>der</strong> Rauch-<br />

schicht sein.<br />

5.4.1 Bemessung <strong>der</strong> NRA<br />

Sind die Rahmenbedingungen erfasst kann bestimmt werden, welche Größe die<br />

Rauchabzugfläche eines Rauchabschnittes haben muss. Die Bemessung <strong>der</strong> Abzug-<br />

flächen in Dächern erfolgt in <strong>der</strong> in Tabelle 4 dargestellten Tabelle 3 <strong>der</strong> DIN 18232-<br />

2.<br />

Tabelle 3 – Tabelle 2 <strong>der</strong> DIN 18232-2, Bemessungsgruppen für NRA 19<br />

Die Tabelle 3 <strong>der</strong> DIN 18232 Teil 2 stellt in einer Art Matrix die Ausgangsbedingun-<br />

gen kombiniert dar, so dass die benötigten Rauchabzugsflächen abgelesen werden<br />

können. Hier ist zu beachten, dass diese Flächen für einen Rauchabschnitt <strong>der</strong> Grö-<br />

ße 200 – 1600m² ist.<br />

Die Tabelle zeichnet die Raumhöhen von 3,0m bis 12,0m in ½ m – Schritten aus. Bei<br />

Zwischenwerten ist <strong>der</strong> nächsthöhere Wert maßgebend. Bei Raumhöhen über 12m<br />

können die Werte für 12,0 m veranschlagt werden, wenn die angegebenen Höhen für<br />

die raucharmen Schichten aus <strong>der</strong> Tabelle berücksichtigt werden.<br />

19 [2] Tabelle 2<br />

19

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