Grundlagen der Gebäudetechnik - Martin Sowinski
Grundlagen der Gebäudetechnik - Martin Sowinski
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FHTW–Berlin<br />
Technisches<br />
Gebäudemanagement<br />
<strong>Grundlagen</strong> <strong>der</strong> <strong>Gebäudetechnik</strong><br />
Herr Prof. Dr. Helmut Feustel<br />
Vorbeugen<strong>der</strong> baulicher Brandschutz nach<br />
DIN 4102 Teil 1 bis 6,<br />
DIN 18232 Teil 1 bis 5 und<br />
VDI 3819<br />
vorgelegt von: <strong>Martin</strong> <strong>Sowinski</strong> Matr.-Nr.: 518833<br />
Carsten Kühn Matr.-Nr.: 519999
<strong>Grundlagen</strong> <strong>der</strong> <strong>Gebäudetechnik</strong><br />
Inhaltsverzeichnis<br />
1 Inhaltsverzeichnis<br />
1 INHALTSVERZEICHNIS 3<br />
2 ABBILDUNGSVERZEICHNIS 5<br />
3 EINLEITUNG 6<br />
3.1 WARUM IST DER BRANDSCHUTZ VON SO GROßER BEDEUTUNG? 6<br />
3.2 FEUER UND BRAND 7<br />
4 DIE VDI-RICHTLINIE 3818 10<br />
5 RAUCH- UND WÄRMEFREIHALTUNG NACH DIN 18232 12<br />
5.1 EINFÜHRUNG IN DIE NORMENSITUATION DER DIN 18232 UND DER DIN EN 12101 12<br />
5.2 UMGANG MIT RAUM UND WÄRME IM BRANDFALL IM GEBÄUDE 12<br />
5.3 GRUNDLAGEN ZUR BEMESSUNG VON RWA-ANLAGEN 14<br />
5.3.1 DIE RAUMHÖHE 14<br />
5.3.2 DIE ANGESTREBTE HÖHE DER RAUCHARMEN SCHICHT 15<br />
5.3.3 DIE RAUCHABSCHNITTSFLÄCHEN 15<br />
5.3.4 DIE ZULUFTFLÄCHEN 16<br />
5.3.5 DIE BRANDENTWICKLUNGSDAUER 17<br />
5.3.6 DIE RECHNERISCHE BRANDFLÄCHE UND DIE BEMESSUNGSGRUPPEN 17<br />
5.4 NATÜRLICHE RAUCHABZUGSANLAGEN 18<br />
5.4.1 BEMESSUNG DER NRA 19<br />
5.4.2 EINBAU UND BETRIEB VON NATÜRLICHEN RAUCHABZUGSVORRICHTUNGEN 20<br />
5.5 MASCHINELLE RAUCHABZUGANLAGEN 21<br />
5.5.1 BEMESSUNG DER MRA 22<br />
5.5.2 ERRICHTUNG UND BETRIEB VON MASCHINELLEN ABZUGSEINRICHTUNGEN 24<br />
5.6 LITERATURVERZEICHNIS ZUM TEIL 1 26<br />
3
<strong>Grundlagen</strong> <strong>der</strong> <strong>Gebäudetechnik</strong><br />
Inhaltsverzeichnis<br />
6 TEIL 2 – VORBEUGENDER BAULICHER BRANDSCHUTZ<br />
NACH DIN 4102 28<br />
6.1 BAUSTOFFKLASSE A1 28<br />
6.2 BAUSTOFFKLASSE A2 29<br />
6.2.1 OFENPRÜFUNG 29<br />
6.2.2 HEIZWERTPRÜFUNG 29<br />
6.2.3 WÄRMEENTWICKLUNGSPRÜFUNG 29<br />
6.2.4 RAUCHENTWICKLUNGSPRÜFUNG 30<br />
6.3 BAUSTOFFKLASSE B 30<br />
6.3.1 BAUSTOFFKLASSE B1 30<br />
6.3.2 BAUSTOFFKLASSE B2 30<br />
6.3.3 BAUSTOFFKLASSE B3 31<br />
6.4 FEUERWIDERSTANDSKLASSEN 31<br />
6.4.1 PRÜFUNG DES FEUERDURCHGANGS 32<br />
6.4.2 FESTIGKEITSPRÜFUNG 32<br />
6.5 BRANDWÄNDE 32<br />
6.5.1 STOßBEANSPRUCHUNG 33<br />
6.5.2 NICHTTRAGENDE AUßENWÄNDE 33<br />
6.6 FEUERSCHUTZABSCHLÜSSE 34<br />
6.7 LÜFTUNGSLEITUNGEN 34<br />
6.8 ANHANG 36<br />
6.9 LITERATURVERZEICHNIS 39<br />
4
<strong>Grundlagen</strong> <strong>der</strong> <strong>Gebäudetechnik</strong><br />
Inhaltsverzeichnis<br />
2 Abbildungsverzeichnis<br />
ABBILDUNG 1 - ROSTOCKER STADTBRAND, GEMÄLDE VON AMADEUS VON<br />
FRIEDLEBEN, NÜRNBERG 1678 6<br />
ABBILDUNG 2 - ENTWICKLUNG DER RAUCHGASSCHICHT IN GESCHLOSSENEN<br />
BRANDRÄUMEN 13<br />
ABBILDUNG 3 - SCHEMATISCHE DARSTELLUNG DER ANWENDUNG DER NRWA<br />
TABELLE 1 - ÜBERSICHT ZUR GLIEDERUNG DER DIN 18232 UNTER<br />
BERÜCKSICHTIGUNG DER DIN EN 12101 12<br />
TABELLE 2 - DARSTELLUNG DES KORREKTURFAKTORS CZ IN ABHÄNGIGKEIT<br />
VON DER ART DER ZULUFTÖFFNUNG 16<br />
TABELLE 3 - BEMESSUNGSGRUPPEN FÜR NRA 19<br />
TABELLE 4 - AUSZUG AUS DER TABELLE 3 DER DIN 18232 TEIL 2 20<br />
TABELLE 5 - TAB. 1 DER DIN 18232-5, ERMITTLUNG DER BEMESSUNGSGRUPPE<br />
EINER MRA 22<br />
TABELLE 6 - TABELLE 2 DER DIN 18232-5, ABZUFÜHRENDER VOLUMENSTROM<br />
IN M³/S IN RAUCHABSCHNITTEN IN MINDESTENS 10M HOHEN RÄUMEN 23<br />
TABELLE 7 - TABELLE 12 DER DIN 18232-5, MAXIMALER VOLUMENSTROM JE<br />
ANSAUGSTELLE ODER EINZELVENTILATOR 24<br />
18<br />
5
<strong>Grundlagen</strong> <strong>der</strong> <strong>Gebäudetechnik</strong><br />
3 Einleitung<br />
3 Einleitung<br />
(<strong>Martin</strong> <strong>Sowinski</strong>)<br />
3.1 Warum ist <strong>der</strong> Brandschutz von so großer Bedeutung? 1<br />
Brände vernichten o<strong>der</strong> zumindest gefährden Leben und Gesundheit von Menschen<br />
und Tieren. Dabei ist beson<strong>der</strong>s wichtig, dass Menschen im Schlaf vom Feuer über-<br />
rascht werden können, weil sie nicht in <strong>der</strong> Lage sind, im Schlaf Feuer ausreichend<br />
früh wahrzunehmen. 2<br />
Abbildung 1 - Rostocker Stadtbrand, Gemälde von Amadeus von Friedleben, Nürnberg 1678 3<br />
Der bauliche Brandschutz war notwendig geworden, als im Mittelalter die Städte an-<br />
fingen zu wachsen und die großen Stadtbrände die Existenzen <strong>der</strong> Menschen be-<br />
drohten und vernichteten. So verlor die Hansestadt Rostock sehr an Bedeutung für<br />
die Hanse nach dem Großen Stadtbrand, da wichtige Einrichtungen, wie zum Bei-<br />
spiel Lageräume vernichtet wurden. Ein Kennzeichen für den Bedeutungsverlust ist<br />
das Schwinden <strong>der</strong> Bevölkerungszahl. Die Anzahl <strong>der</strong> Stadtbewohner sank von<br />
15.000 vor dem Brand auf 5.000 nach dem Brand. Es dauerte fast 100 Jahre bis die<br />
vom Brand gerissenen Baulücken wie<strong>der</strong> geschlossen waren. 4<br />
Beispiele [13]:<br />
1 [9]<br />
2 [14]<br />
3 [12]<br />
4 [12]<br />
Hamburger Brand 4.5. – 5.5.1842<br />
Rostocker Stadtbrand 11.08. – 12.08.1677<br />
6
<strong>Grundlagen</strong> <strong>der</strong> <strong>Gebäudetechnik</strong><br />
3 Einleitung<br />
Londoner Brand 02.09. - 05.09.1666<br />
Berliner Stadtbrände 1348, 1376 und 1380<br />
Betrachtet man die Ursachen <strong>der</strong> Brände, so fällt auf, dass, abgesehen von den Ber-<br />
liner Bränden, diese hauptsächlich an Orten entstanden, an denen mit dem Feuer<br />
umgegangen werden mussten, also in Bäckereien o<strong>der</strong> in Schmieden o<strong>der</strong> Scheu-<br />
nen. Die damalige Bauweise und vor allen Dingen die dichte Bebauung <strong>der</strong> Flächen<br />
trug zur schnellen Verbreitung des Brandes bei.<br />
Die Städte bestanden hauptsächlich aus Fachwerk- o<strong>der</strong> Holzhäusern, die eine wei-<br />
che Dachdeckung besaßen. Außerdem standen die Gebäude sehr eng beieinan<strong>der</strong><br />
ohne spezielle Sicherheitsvorkehrungen.<br />
Obwohl es schon früh in <strong>der</strong> Entwicklung <strong>der</strong> Menschen Brandschutzvorschriften<br />
gab, hatten diese Großbrände für die heute geltenden Regeln und Vorschriften gro-<br />
ßen Einfluss. Zum Beispiel waren Sie auch ausschlaggebend für die Einrichtung von<br />
Feuerwehren.<br />
Heute können solche Großflächenbrände innerhalb von Siedlungsgebieten in<br />
Deutschland vermieden werden, da bestimmte Regeln zur Bebauung von Grundstü-<br />
cken eingeführt und durchgesetzt wurden, die die Verhin<strong>der</strong>ung von Brandüber-<br />
schlag auf benachbarte Gebäude berücksichtigen.<br />
3.2 Feuer und Brand 5<br />
Betrachten wir den Begriff Feuer, so unterscheiden wir in kontrollierte und unkontrol-<br />
lierte Feuer. Dabei sind Brände die unkontrollierte Form des Feuers.<br />
Das Feuer ist ein chemisch-physikalischer Prozess, wobei als Ausgangsstoffe ein<br />
Brennmittel und Sauerstoff stehen. Das Brennmittel muss die Zündtemperatur errei-<br />
chen und Sauerstoff muss im richtigen Verhältnis (Sauerstoffüberschuss) zur Verfü-<br />
gung stehen um das Brennmittel zu zünden. Früher wurde <strong>der</strong> Brennstoff durch Rei-<br />
bung auf Temperatur gebracht. Dabei verwendete man Zun<strong>der</strong>, das ist ein Brennmit-<br />
tel mit einer geringeren Zündtemperatur, um eine Ausgangsbasis für das Feuer zu<br />
haben.<br />
5 [11]<br />
7
<strong>Grundlagen</strong> <strong>der</strong> <strong>Gebäudetechnik</strong><br />
3 Einleitung<br />
Heute haben wir mo<strong>der</strong>ne Hilfsmittel, wie Streichhölzer und Feuerzeuge, die es er-<br />
möglichen sehr schnell Feuer zu machen. Interessant ist dabei, dass weiterhin die<br />
Reibung, sowohl beim Streichholz als auch beim Feuerzeug notwendig ist.<br />
Betrachten wir doch zunächst den Brennprozess aus zwei verschiedenen Sichtwei-<br />
sen, <strong>der</strong> chemischen und <strong>der</strong> physikalischen.<br />
Aus chemischer Sicht handelt es sich beim Feuer um eine Redoxreaktion. Diese ist<br />
genauer beschrieben eine Reduktions-Oxidations-Reaktion. Bei einer solchen Art<br />
von Reaktion wird ein Elektron als Reduktionsmittel abgegeben und vom Oxidati-<br />
onsmittel aufgenommen.<br />
Die im Brennstoff vorhandenen Kohlenwasserstoffe werden mit Hilfe des Sauerstoff-<br />
überschusses während des Brennprozesses in Kohlendioxid und Wasser umgewan-<br />
delt. Zusätzlich treten je nach Zusammensetzung des Brennmittels weitere Gase und<br />
Feststoffe in Form von Rauch hervor. Hier eröffnet sich schon <strong>der</strong> erste wichtige As-<br />
pekt für diese Arbeit. Ein Produkt von Brand ist Wasser, in Form von Wasserdampf<br />
und, je nach Art des Brennmittels, Rauch.<br />
Nun wenden wir uns <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Sichtweise zu. Wir betrachten das Feuer aus <strong>der</strong><br />
physikalischen Sicht. Hier spielt die Betrachtung des Energiepotentials <strong>der</strong> Gasteil-<br />
chen eine große Rolle. Physikalisch gesehen ist Feuer eine exotherme Reaktion.<br />
Das heißt, es wird mehr Energie durch das Feuer abgegeben, als zum Zünden benö-<br />
tigt wurde. Daraus folgt, das Brennmittel während des Verbrennens höhere Tempera-<br />
turen erreichen, als ihre tatsächliche Zündtemperatur. Darauf werden wir im zweiten<br />
Teil unserer Arbeit speziell eingehen. Beim Brennprozess entweichen nun heiße<br />
Gasteilchen aus dem Brenngut. Diese haben kurzzeitig ein höheres als ihrem norma-<br />
len Energieniveau. Entstanden ist dieser Zustand, weil Elektronen während <strong>der</strong> Re-<br />
aktion auf eine höhere Bahn gebracht wurden. Diesen instabilen Zustand stabilisiert<br />
das Teilchen in dem das Elektron unter Abgabe von Energie wie<strong>der</strong> auf die Ur-<br />
sprungsschale zurückkehrt. Die Min<strong>der</strong>ung des Energieniveaus erfolgt durch Abgabe<br />
von Licht o<strong>der</strong> Wärme. Wobei die Wärme in Form von infrarotem Licht ausgesendet<br />
wird.<br />
Zusammenfassend ist hier festzustellen, dass im Brennprozess drei wichtige Fakto-<br />
ren enthalten sind, die die Rettung von Mensch, Tier und Sachwerten erheblich be-<br />
einflussen. Das sind<br />
8
<strong>Grundlagen</strong> <strong>der</strong> <strong>Gebäudetechnik</strong><br />
3 Einleitung<br />
1. Rauchgasentwicklung und verschiedenartige Zusammensetzung des Gas-<br />
gemisches je nach Rahmenbedingungen des Brandes<br />
2. Entwicklung von Wärme<br />
3. Exotherme Eigenschaften des Brandes<br />
Weitergehend ist zu beachten, dass die Entwicklung von Wärme nicht nur die Ret-<br />
tungsvorgänge erschwert, son<strong>der</strong>n gleichzeitig dafür sorgt, dass weitere brennbare<br />
Stoffe ihre Zündtemperatur erreichen.<br />
9
<strong>Grundlagen</strong> <strong>der</strong> <strong>Gebäudetechnik</strong><br />
4 Die VDI-Richtlinie 3819<br />
4 Die VDI-Richtlinie 3819 6<br />
(<strong>Martin</strong> <strong>Sowinski</strong>)<br />
Die VDI-Richtlinie 3819 dient <strong>der</strong> Übersicht über die Normen und Gesetze zum<br />
Brandschutz in <strong>der</strong> <strong>Gebäudetechnik</strong>. Sie ist in vier Teile geglie<strong>der</strong>t. Auf die Gesetz-<br />
gebung und Normung wird im dritten und vierten Teil eingegangen. Die Gesetzge-<br />
bung ist in einer hierarchischen Form aufgeführt. Sie fokussiert dabei vom Allgemei-<br />
nen ins spezielle. So werden hier im dritten Teil zuerst die Verordnungen und Geset-<br />
ze auf europäischer, dann auf bundesdeutscher Ebene angegeben. Anschließend<br />
werden die entsprechenden Texte aufgeführt, die auf Län<strong>der</strong>ebene Anwendung fin-<br />
den.<br />
Im vierten Teil <strong>der</strong> Richtlinie wird direkt auf die einzelnen Anlagen in <strong>der</strong> Technischen<br />
Gebäudeausrüstung eingegangen. Eine Glie<strong>der</strong>ung wurde an dieser Stelle nach <strong>der</strong><br />
DIN 276 – Kostengruppen im Hochbau vorgenommen. Auf die folgenden Anlagen<br />
wird hier speziell eingegangen:<br />
Abwasser-, Wasser-, Lösch- und Gasanlagen<br />
Wärmeversorgungsanlagen<br />
Lufttechnische Anlagen<br />
Starkstromanlagen<br />
Informationstechnische Anlagen<br />
För<strong>der</strong>anlagen<br />
Gebäudeautomation<br />
Bei <strong>der</strong> Bearbeitung <strong>der</strong> vorliegenden Arbeit wurde <strong>der</strong> Fokus auf die DIN 18232 und<br />
DIN 4102 gelegt. Beim Abgleich mit <strong>der</strong> VDI 3819 sind für diese Anlagen auch fol-<br />
gende Normen interessant:<br />
6 [10]<br />
DIN EN 1366 Teil 4 und 8 – Feuerwi<strong>der</strong>standsprüfungen für Installationen und<br />
an Installationen in Gebäuden<br />
DIN EN 12101 – Anlagen zur Kontrollen von Rauch- und Wärmeströmungen<br />
10
<strong>Grundlagen</strong> <strong>der</strong> <strong>Gebäudetechnik</strong><br />
4 Die VDI-Richtlinie 3819<br />
DIBt – Bauaufsichtliche Richtlinie über die brandschutztechnische Anforde-<br />
rungen an Lüftungsanlagen (Musterentwurf)<br />
DIBt – Bau- und Prüfgrundsätze für Absperrvorrichtungen gegen Feuer und<br />
Rauch in Lüftungsleitungen; (Brandschutzklappen) zum Einbau in feuerwi<strong>der</strong>-<br />
standsfähige Unterdecken<br />
DIBt – Zulassungsrichtlinien für Absperrvorrichtungen gegen Brandübertra-<br />
gung in Lüftungsleitungen (Brandschutzklappen) Deutsches Institut für Bau-<br />
technik, Berlin<br />
DIBt – Allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen für Absperrvorrichtungen ge-<br />
gen Brandübertragung (Brandschutzklappen)<br />
VdS 2098 – Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, Richtlinien für die Planung<br />
VdS2032 – Kühlhäuser, Empfehlungen für den Brandschutz<br />
VdS 2106 – Richtlinien für die Funkenerkennungen; Funkenausscheidungs-<br />
und Funkenlöschanlagen<br />
VdS 2298 – Brandschutz in Lüftungsanlagen; Merkblatt für den Brandschutz<br />
11
<strong>Grundlagen</strong> <strong>der</strong> <strong>Gebäudetechnik</strong><br />
5 Teil 1 Rauch- und Wärmefreihaltung nach DIN 18232<br />
5 Teil 1 – Rauch- und Wärmefreihaltung nach DIN 18232<br />
(<strong>Martin</strong> <strong>Sowinski</strong>)<br />
5.1 Einführung in die Normensituation <strong>der</strong> DIN 18232 und <strong>der</strong> DIN EN 12101<br />
In den Normen DIN 18232 und DIN EN 12101 werden Verfahren beschrieben, die es<br />
ermöglichen sollen, dass aus Gebäuden im Falle eines Brandes Brandgase, Rauch<br />
und Wärme abgeführt werden, um die Rettung von Mensch, Tier und Sachwerten zu<br />
ermöglichen.<br />
Es muss auch berücksichtigt werden, dass die europäische Norm 12101 Teil 2 auch<br />
Än<strong>der</strong>ungen für den Teil 2 <strong>der</strong> DIN 18232 beinhaltet. Bisher ist die DIN 18232 in<br />
sechs Teile geglie<strong>der</strong>t. Für diese Arbeit wurden nur <strong>der</strong> 1. bis 5. Teil <strong>der</strong> DIN 18232<br />
verwendet.<br />
Die Normen Glie<strong>der</strong>n sich folgen<strong>der</strong>maßen auf:<br />
Tabelle 1 - Übersicht zur Glie<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> DIN 18232 unter Berücksichtigung <strong>der</strong> DIN EN 12101<br />
Teil 1 Begriffe, Aufgabenstellung<br />
DIN 18232<br />
Teil 2 Natürliche Rauchabzugsanlagen (NRA); Bemessung, Anfor<strong>der</strong>ung und Einbau<br />
Teil 3<br />
Prüfung von Rauchabzügen, Wurde ersetzt durch DIN EN 12101-2 und hatte<br />
bisher nur den Stand einer Vornorm. DIN EN 12101-2 Festlegung für natürliche<br />
Rauch- und Wärmeabzugsgeräte<br />
Teil 4 Wärmeabzüge(WA); Prüfverfahren<br />
Teil 5 Maschinelle Rauchabzugsanlagen (MRA); Anfor<strong>der</strong>ungen und Bemessung<br />
Teil 6<br />
Maschinelle Rauchabzugsanlagen (MRA); Anfor<strong>der</strong>ungen an die Einzelbauteile<br />
und Eignungsnachweise; Bisher nicht veröffentlichte Vornorm, die durch eine<br />
europäische Norm ersetzt werden soll.<br />
5.2 Umgang mit Raum und Wärme im Brandfall im Gebäude<br />
Wie eingangs schon beschrieben sind Rauch und Wärme die Produkte eines Bran-<br />
des, die die Flucht und die Rettung vor Ort erheblich beeinflussen. Dabei wirken<br />
Rauch und Wärme auf Grund <strong>der</strong> thermodynamischen Gesetze folgen<strong>der</strong>maßen.<br />
12
<strong>Grundlagen</strong> <strong>der</strong> <strong>Gebäudetechnik</strong><br />
5 Teil 1 Rauch- und Wärmefreihaltung nach DIN 18232<br />
Der Rauch bildet mit den die Flammen unschließenden Luftschichten ein Strö-<br />
mungsgemisch. Auf Grund des Temperaturunterschiedes zur Umgebungstemperatur<br />
steigt das Gemisch nach oben bis es eine Umgrenzung findet, anschließend breitet<br />
sich das Gemisch aus Rauch und Wärme horizontal bis zu den seitlichen Grenzen<br />
aus. Die obere Grenze bildet hier entwe<strong>der</strong> die Zimmerdecke o<strong>der</strong> das Dach, die<br />
seitlichen Grenzen bilden die Umschließungswände des Brandraumes. 7<br />
Abbildung 2 - Entwicklung <strong>der</strong> Rauchgasschicht in geschlossenen Brandräumen<br />
An dieser Oberfläche bildet sich nun eine Schicht aus Rauch und Wärme die nach<br />
unten in den Raum wächst und sich mit <strong>der</strong> Zimmerluft durchmischt. Die Konzentrati-<br />
on <strong>der</strong> Durchmischung nimmt von den oberen zu den unteren Schichten ab. Wir ha-<br />
ben deshalb in den oberen Schichten die höchste Konzentration an Rauch und<br />
Wärme.<br />
Um den Rettungsprozess nun zu unterstützen muss verhin<strong>der</strong>t werden, dass die<br />
Rauchschicht so weit nach unten hin anwächst, dass die Atmung und die Sicht <strong>der</strong><br />
fliehenden o<strong>der</strong> rettenden Personen nicht gefährdet werden.<br />
Es gibt nun verschiedene Verfahren, die sich die thermodynamischen Gesetze zu<br />
Nutze machen und die Rauch- und Wärmeableitung unterstützen. Dabei werden im<br />
oberen Bereich <strong>der</strong> Räume Öffnungen angeordnet, die im Brandfalle dafür sorgen,<br />
dass das Rauchgas-Wärmegemisch abgeleitet werden kann. So kann verhin<strong>der</strong>t<br />
werden, dass die Rauchschicht weiter nach unten in den Brandraum wächst.<br />
7 [7] und [8]<br />
13
<strong>Grundlagen</strong> <strong>der</strong> <strong>Gebäudetechnik</strong><br />
5 Teil 1 Rauch- und Wärmefreihaltung nach DIN 18232<br />
Zusätzlich ist zu berücksichtigen, dass durch Öffnungen in den den Brandraum um-<br />
schließenden Grenzen Rauch und Wärme in die benachbarten Räume dringen kann.<br />
Wir werden nun nachfolgend auf die verschiedenen Einrichtungen eingehen,<br />
die die Rauch und Wärmeableitung unterstützen. Dabei glie<strong>der</strong>n wir entsprechend<br />
<strong>der</strong> Vorgabe <strong>der</strong> Norm in 8 :<br />
Allgemeine Informationen zu Rauch- und Wärmeabzugsanlagen<br />
natürliche Rauch- und Wärmeabzugsanlagen<br />
maschinelle Rauch und Wärmeabzugsanlagen<br />
5.3 <strong>Grundlagen</strong> zur Bemessung von RWA-Anlagen<br />
Die Bestimmung <strong>der</strong> Rahmenbedingungen und <strong>der</strong> Ausgangssituationen ähnelt sich<br />
bei natürlichen und maschinellen RWA-Anlagen. Auf die speziellen Abweichungen<br />
werde ich in den entsprechenden Abschnitten eingehen.<br />
Für die Bemessung des Rauch- und Wärmeabzuges ist die Beachtung bestimmter<br />
Rahmenbedingung notwendig. So haben die Raumhöhe, die angestrebte Höhe <strong>der</strong><br />
raucharmen Schicht, die Größe <strong>der</strong> Rauchabschnittsflächen, die Größe und Anord-<br />
nung <strong>der</strong> Zuluftflächen, die Brandentwicklungsdauer und die rechnerische Brandflä-<br />
che einen Einfluss auf Rauch- und Wärmeableitung und müssen berücksichtigt wer-<br />
den.<br />
5.3.1 Die Raumhöhe 9<br />
Bei <strong>der</strong> zu berücksichtigenden Raumhöhe handelt es sich um die lichte Höhe des<br />
Raumes. Es ist <strong>der</strong> Abstand zwischen <strong>der</strong> Oberkante Fußboden und <strong>der</strong> Unterkante<br />
Decke zu bestimmen.<br />
Bei geneigten Decken wird <strong>der</strong> Mittelwert für die Höhe berücksichtigt.<br />
In vielen Gebäude, vor allen Dingen bei gewerblicher Nutzung, sind Zwischendecken<br />
in die Räume eingezogen. Hier gibt es Unterscheidungen in solche, die den Rauch<br />
nicht durchlassen und in rauchoffene Decken. Rauchoffene Decken werden bei <strong>der</strong><br />
Höhenbestimmung übermessen.<br />
8 [1], [2] und [4]<br />
9 [2] und [4]<br />
14
<strong>Grundlagen</strong> <strong>der</strong> <strong>Gebäudetechnik</strong><br />
5 Teil 1 Rauch- und Wärmefreihaltung nach DIN 18232<br />
5.3.2 Die angestrebte Höhe <strong>der</strong> raucharmen Schicht 10<br />
Die Höhe <strong>der</strong> raucharmen Schicht, ist die Höhe, die sich zwischen dem Fußboden<br />
und <strong>der</strong> Unterseite <strong>der</strong> rauchgasführenden Schicht ergibt. Sie hat während des<br />
Brandes verschiedene Funktionen zu erfüllen.<br />
An erster Stelle soll sie die Flucht und Rettung <strong>der</strong> im Raum befindlichen Personen<br />
und Tiere ermöglichen. Weiter soll sie die Brandbekämpfung ermöglichen und unter-<br />
stützen und die Brandfolgeschäden minimieren, die in Folge <strong>der</strong> Brandgase und<br />
thermischen Zersetzungsprozesse entstehen.<br />
Die Mindesthöhe dieser Schicht beträgt 2,5m. 11 Unter bestimmten Voraussetzun-<br />
gen ist es sinnvoll die Höhe <strong>der</strong> Schicht auszuweiten und Sicherheitsabstände zum<br />
Beispiel zu rauchempfindlichen Gütern und Einrichtungen zu wahren. So empfiehlt<br />
die Norm einen zusätzlichen Abstand zu lagernden rauchempfindlichen Produkten<br />
von 0,5m einzuhalten.<br />
5.3.3 Die Rauchabschnittsflächen 12<br />
Rauchabschnittflächen dürfen höchstens 1600m² groß sein. Bei Räumen mit größe-<br />
rer Grundfläche wird die Gesamtflächen in Rauchabschnitte mit Hilfe von Rauch-<br />
schürzen geglie<strong>der</strong>t. Dabei soll <strong>der</strong> Abstand zwischen den Wänden und den Installa-<br />
tionslinien <strong>der</strong> Rauchschürzen und dieser untereinan<strong>der</strong> nicht größer als 60m sein.<br />
Die Rauchschürzenhöhe richtet sich nach <strong>der</strong> Dicke <strong>der</strong> raucharmen Schicht.<br />
Ist diese kleiner 4m, muss die Rauchschürze 0,5m in die raucharme Schicht hinein-<br />
ragen. Bei einer Dicke von über 4 Metern muss die Rauchschürze mindestens <strong>der</strong><br />
Dicke <strong>der</strong> rauchführenden Schicht entsprechen. Sie sollte aber mindestens eine Hö-<br />
he von 1m aufweisen.<br />
10 [2] und [4]<br />
11 [2]<br />
12 [2] und [4]<br />
15
<strong>Grundlagen</strong> <strong>der</strong> <strong>Gebäudetechnik</strong><br />
5 Teil 1 Rauch- und Wärmefreihaltung nach DIN 18232<br />
5.3.4 Die Zuluftflächen 13<br />
Die Zuluftflächen sind in <strong>der</strong> Gestalt, wie hier beschrieben, nur für die natürlichen<br />
Rauch- und Wärmeabzugsanlagen notwendig. Sie ermöglichen das Nachströmen<br />
von unverrauchter Luft in den Brandraum.<br />
Die Öffnungen sind bodennah und an mindestens zwei Gebäudeseiten gleichmäßig<br />
verteilt vorzusehen.<br />
Nach <strong>der</strong> Norm sind eigenständige Zuluftvorrichtungen, sowie Türen, Tore und Fens-<br />
ter als Zuluftöffnungen anzusehen. Für letztgenannte gelten jedoch bestimmte Ein-<br />
schränkungen. Sie müssen von innen und außen entsprechend gekennzeichnet und<br />
zerstörungsfrei von außen zu öffnen sein.<br />
Tabelle 2 - Darstellung des Korrekturfaktors Cz in Abhängigkeit von <strong>der</strong> Art <strong>der</strong> Zuluftöffnung 14<br />
Die Zuluftflächen müssen <strong>der</strong> 1 ½ fachen Fläche <strong>der</strong> notwendigen aerodynamisch<br />
wirksamen Gesamtöffnungsfläche entsprechen. Wenn die Öffnungsflächen für alle im<br />
Raum befindlichen Rauchabschnitte um 50% erhöht werden, ist es ausreichend,<br />
wenn die Zuluftfläche <strong>der</strong> ursprünglich notwendigen aerodynamisch wirksamen Ge-<br />
samtöffnungsfläche entspricht.<br />
Wie oben schon beschrieben, sind die Zuluftflächen bodennah anzuordnen, dabei ist<br />
darauf zu achten, dass <strong>der</strong> Abstand zwischen <strong>der</strong> Oberkante <strong>der</strong> Zuluftöffnung und<br />
13 [2]<br />
14 [2]<br />
16
<strong>Grundlagen</strong> <strong>der</strong> <strong>Gebäudetechnik</strong><br />
5 Teil 1 Rauch- und Wärmefreihaltung nach DIN 18232<br />
<strong>der</strong> Unterkante <strong>der</strong> Rauchgasschicht mindestens 2m betragen, wenn die Zuluftöff-<br />
nungen auf Grund <strong>der</strong> Flächenmehrung bei den Öffnungsflächen reduziert wurden.<br />
Bei Realisierung <strong>der</strong> nicht reduzierten Zuluftfläche ist ein Abstand von 1m ausrei-<br />
chend.<br />
5.3.5 Die Brandentwicklungsdauer 15<br />
Die Brandentwicklungsdauer kennzeichnet die Zeitspanne zwischen <strong>der</strong> Brandent-<br />
stehung und dem Beginn <strong>der</strong> Brandbekämpfung.<br />
Die Angabe <strong>der</strong> einzelnen Zeitspannen wird unter Berücksichtigung <strong>der</strong> örtlichen<br />
Gegebenheit differenziert. Allgemeinverbindlich ist von 10 Minuten auszugehen. Bei<br />
<strong>der</strong> Installation von automatischen Brandmel<strong>der</strong>n und Auslösung <strong>der</strong> RWA über die-<br />
se, sowie bei an<strong>der</strong>en günstigen örtlichen Gegebenheiten, z.B. Werkfeuerwehr, kann<br />
die Zeitspanne auf 5 min herabgesetzt werden.<br />
Bei ungünstigen örtlichen Gegebenheiten wird die Zeitpanne auf 15 Minuten erhöht.<br />
Und bei außergewöhnlichen ungünstigen Gegebenheiten werden 20 Minuten und<br />
mehr veranschlagt.<br />
5.3.6 Die rechnerische Brandfläche und die Bemessungsgruppen 16<br />
Zur Bestimmung <strong>der</strong> rechnerischen Brandfläche werden die Brandausbreitungsge-<br />
schwindigkeit und die Brandentwicklungsdauer ausgewertet. Es ist maßgebend wie<br />
viel Fläche während <strong>der</strong> Brandentwicklungsdauer in Brand geraten kann.<br />
Es wird dabei in folgende Brandausbreitungsgeschwindigkeiten unterschieden:<br />
beson<strong>der</strong>s gering – z.B. brennbare Stoffe in nichtbrennbarer Verpackung<br />
mittel<br />
beson<strong>der</strong>s groß – z.B. leicht entflammbare Stoffe in brennbarer Verpackung<br />
15 [2] und [4]<br />
16 [2] und [4]<br />
17
<strong>Grundlagen</strong> <strong>der</strong> <strong>Gebäudetechnik</strong><br />
5 Teil 1 Rauch- und Wärmefreihaltung nach DIN 18232<br />
5.4 Natürliche Rauchabzugsanlagen 17<br />
Die natürlichen Rauch- und Wärmeabzugsanlagen sind nur in eingeschossigen Ge-<br />
bäuden o<strong>der</strong> im obersten Stockwerk mehrgeschossiger Gebäude einsetzbar. Die<br />
Ableitung des Rauchgases erfolgt über die Dachflächen o<strong>der</strong> über die Außenwände.<br />
Für die Ableitung über die Außenwände gibt die Norm lediglich Empfehlungen, da<br />
noch nicht ausreichend Erfahrungen mit diesem Verfahren <strong>der</strong> Ableitung gesammelt<br />
wurden.<br />
Abbildung 3 - Schematische Darstellung <strong>der</strong> Anwendung <strong>der</strong> NRWA 18<br />
Wie in Abbildung 3 zu sehen ist, wird im Modell zur Entrauchung mit Hilfe von NRWA<br />
davon ausgegangen, dass über <strong>der</strong> Brandstelle eine Plume (2) aufsteigt. Die Plume,<br />
als aufsteigende Rauchsäule nährt dann die unter <strong>der</strong> Decke stauende Rauchgas-<br />
schicht (3). Diese wächst nach unten in den Raum, wenn keine Entlüftung stattfinden<br />
würde. Die Entlüftung wird über die natürlichen Rauchabzugsanlagen (AW) sicherge-<br />
stellt. Damit das Rauchgas nach erfolgter Abkühlung nicht wie<strong>der</strong> in den Raum zu-<br />
rückfällt, muss für Zuluft (Azu) gesorgt werden. Bei Räumen, die größer als 1600m²<br />
sind, wird die Gesamtfläche mit Hilfe von Rauchschürzen in Rauchabschnittsflächen<br />
17 [2]<br />
18 [2]<br />
18
<strong>Grundlagen</strong> <strong>der</strong> <strong>Gebäudetechnik</strong><br />
5 Teil 1 Rauch- und Wärmefreihaltung nach DIN 18232<br />
eingeteilt. Die Höhe <strong>der</strong> Rauchschürze (hsch) sollte größer als die Höhe <strong>der</strong> Rauch-<br />
schicht sein.<br />
5.4.1 Bemessung <strong>der</strong> NRA<br />
Sind die Rahmenbedingungen erfasst kann bestimmt werden, welche Größe die<br />
Rauchabzugfläche eines Rauchabschnittes haben muss. Die Bemessung <strong>der</strong> Abzug-<br />
flächen in Dächern erfolgt in <strong>der</strong> in Tabelle 4 dargestellten Tabelle 3 <strong>der</strong> DIN 18232-<br />
2.<br />
Tabelle 3 – Tabelle 2 <strong>der</strong> DIN 18232-2, Bemessungsgruppen für NRA 19<br />
Die Tabelle 3 <strong>der</strong> DIN 18232 Teil 2 stellt in einer Art Matrix die Ausgangsbedingun-<br />
gen kombiniert dar, so dass die benötigten Rauchabzugsflächen abgelesen werden<br />
können. Hier ist zu beachten, dass diese Flächen für einen Rauchabschnitt <strong>der</strong> Grö-<br />
ße 200 – 1600m² ist.<br />
Die Tabelle zeichnet die Raumhöhen von 3,0m bis 12,0m in ½ m – Schritten aus. Bei<br />
Zwischenwerten ist <strong>der</strong> nächsthöhere Wert maßgebend. Bei Raumhöhen über 12m<br />
können die Werte für 12,0 m veranschlagt werden, wenn die angegebenen Höhen für<br />
die raucharmen Schichten aus <strong>der</strong> Tabelle berücksichtigt werden.<br />
19 [2] Tabelle 2<br />
19
<strong>Grundlagen</strong> <strong>der</strong> <strong>Gebäudetechnik</strong><br />
5 Teil 1 Rauch- und Wärmefreihaltung nach DIN 18232<br />
Des Weiteren sind bei beson<strong>der</strong>er Nutzung <strong>der</strong> Räume sogenannte Sicherheiten<br />
einzuplanen. Beson<strong>der</strong>e Richtlinien für Sicherheitsbeiwerte gibt es in dieser Norm<br />
jedoch nicht.<br />
Es sind aber auch Erleichterungen möglich, wenn z.B. die aerodynamisch wirksame<br />
Rauchabzugsfläche um 10 % erhöht wird, kann <strong>der</strong> Rauchabschnitt auf bis zu<br />
2600m² ausgeweitet werden. Der Flächenzuschlag von 10% gilt dabei nur für jede<br />
angefangenen 100m².<br />
Tabelle 4 - Auszug aus <strong>der</strong> Tabelle 3 <strong>der</strong> DIN 18232 Teil 2<br />
5.4.2 Einbau und Betrieb von natürlichen Rauchabzugsvorrichtungen 20<br />
Natürliche RWA- Anlagen dürfen nur in Dächer mit einer maximalen Dachneigung<br />
von 25° eingebaut werden. Beson<strong>der</strong>e Berücksichtigun g sollten die stattfindenden<br />
20 [2] und [8]<br />
20
<strong>Grundlagen</strong> <strong>der</strong> <strong>Gebäudetechnik</strong><br />
5 Teil 1 Rauch- und Wärmefreihaltung nach DIN 18232<br />
Luftströmungen um das Gebäude finden. Es kann bei falsch eingebauten RWA pas-<br />
sieren, dass äußere Strömungen den Rauch wie<strong>der</strong> in das Gebäude drücken und so<br />
einen Rauchabzug verhin<strong>der</strong>n.<br />
Die RWA sollte die Dachfläche um ca. 25cm überragen und <strong>der</strong> Öffnungsprozess<br />
darf nicht durch an<strong>der</strong>e Dachaufbauten gestört werden.<br />
Die Auslösung <strong>der</strong> Rauchabzüge sollte in <strong>der</strong> Regel automatisch erfolgen. Zusätzlich<br />
ist jedoch immer eine manuelle Betätigung zu ermöglichen. Sinnvoll ist es im Brand-<br />
fall alle Rauchabzüge des Brandraumes zu öffnen. Als Höchstgrenze für die Auslöse-<br />
temperatur sind 72°C angegeben. Im Zusammenspiel mi t an<strong>der</strong>en Brandschutzein-<br />
richtungen müssen die Auslösetemperaturen auf die einzelnen Anlagen abgestimmt<br />
werden. Eine Erweiterung <strong>der</strong> Brandsicherheitstechnik ist in vielen Fällen wegen <strong>der</strong><br />
sich ergänzenden Eigenschaften <strong>der</strong> verschiedenen Anlagen höchst sinnvoll, jedoch<br />
werden durch die verschiedenen Anlagen die Randbedingungen eines Brand verän-<br />
<strong>der</strong>t. Der Einsatz einer Löschanlage kann zum Beispiel die Brandtemperaturen be-<br />
einflussen. Auf diese Nebenerscheinungen müssen die Anlagen abgestimmt werden.<br />
Die Prüfung, Wartung und Instandhaltung von Brandsicherheitstechnik sollte<br />
unbedingt von Fachpersonal durchgeführt werden. Vor Inbetriebnahme nach <strong>der</strong> Fer-<br />
tigstellung o<strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Anlage sollte diese auf Funktion und auf richtige,<br />
normgerechte Ausführung geprüft werden.<br />
Der Sicherheitstechnik allgemein sollte im täglichen Betrieb große Aufmerksamkeit<br />
geschenkt werden, damit sie im Ernstfall auch das entsprechende Ergebnis liefert.<br />
Den Wartungsintervall legt <strong>der</strong> Hersteller fest. In <strong>der</strong> Regel ist das 1 Mal jährlich. Zu-<br />
sätzlich sollte <strong>der</strong> Betreiber in wesentlich kürzeren Abständen die Anlagen prüfen.<br />
Sämtliche Prüfungen und Wartungen, sowie Instandhaltungen sind in einem Prüf-<br />
buch festzuhalten und zu dokumentieren.<br />
5.5 Maschinelle Rauchabzuganlagen 21<br />
Maschinelle Rauchabzugsanlagen sorgen auch für die Entstehung einer rauchfreien<br />
Schicht, aber sie erzeugen dabei mit Hilfe von maschineller Lüftungstechnik einen<br />
21 [4]<br />
21
<strong>Grundlagen</strong> <strong>der</strong> <strong>Gebäudetechnik</strong><br />
5 Teil 1 Rauch- und Wärmefreihaltung nach DIN 18232<br />
Volumenstrom und führen so das Rauchgas aus dem Brandraum. Für die Erstellung<br />
<strong>der</strong> maschinellen Rauchabzugsanlagen ist die DIN 18232 Teil 5 zu nutzen.<br />
Die Rauchgase werden hier über ein Kanalsystem aus dem Gebäude gebracht. Die<br />
Auslassöffnungen können sowohl in den umschließenden Wänden, als auch im Dach<br />
angebracht sein. Maschinelle RWA sind in jedem Teil des Gebäudes einsetzbar. Die<br />
Erzeugung des Volumenstromes erfolgt über Ventilatoren. Dabei wird unterschieden,<br />
ob es sich um eine RWA mit Zentralventilatoren o<strong>der</strong> mit Einzelventilatoren handelt.<br />
Bei den Einzelventilatoren wird zusätzlich unterschieden nach dem Montageort Dach<br />
und Seitenwand.<br />
5.5.1 Bemessung <strong>der</strong> MRA 22<br />
Bei <strong>der</strong> Bemessung <strong>der</strong> MRA muss zuerst die Bemessungsgruppe ermittelt werden.<br />
Diese kann man mit Hilfe <strong>der</strong> Tabelle 1 <strong>der</strong> DIN 18232 Teil 5 bestimmen. Auch bei<br />
den maschinellen RWA bildet sie eine Kombination aus <strong>der</strong> anzusetzenden Brand-<br />
entwicklungsdauer und <strong>der</strong> Brandausbreitungsgeschwindigkeit. In Tabelle 5 ist diese<br />
Tabelle dargestellt. Der hervorgehobene Wert in Spalte 3 und Zeile 2 stellt einen<br />
Normalwert dar, <strong>der</strong> zu nutzen ist, wenn keine beson<strong>der</strong>en Rahmenbedingungen zu<br />
berücksichtigen sind.<br />
22 [4]<br />
Tabelle 5 - Tab. 1 <strong>der</strong> DIN 18232-5, Ermittlung <strong>der</strong> Bemessungsgruppe einer MRA<br />
22
<strong>Grundlagen</strong> <strong>der</strong> <strong>Gebäudetechnik</strong><br />
5 Teil 1 Rauch- und Wärmefreihaltung nach DIN 18232<br />
Tabelle 6 - Tabelle 2 <strong>der</strong> DIN 18232-5, Abzuführen<strong>der</strong> Volumenstrom in m³/s in Rauchabschnit-<br />
ten in mindestens 10m hohen Räumen<br />
Ist die Bemessungsgruppe ermittelt, kann <strong>der</strong> Volumenstrom bestimmt werden, <strong>der</strong><br />
notwendig ist, um die Rauchgasschicht zu limitieren. Bei den Entrauchungsgeräten<br />
ist zusätzlich noch die Temperatur <strong>der</strong> abzuführenden Rauchgasschicht zu berück-<br />
sichtigen. Die Geräte werden <strong>der</strong> anzunehmenden Temperatur entsprechend aus-<br />
gewählt. Dabei liegt die Scheidetemperatur bei 300°C. In den Tabellen 2-6 werden<br />
die verschiedenen Raumhöhen abgehandelt. Bei Werten innerhalb des grau unter-<br />
legten Bereich muss berücksichtigt werden, dass die Rauchgastemperatur oberhalb<br />
<strong>der</strong> 300°C liegen.<br />
Auf Grund <strong>der</strong> Unterscheidung nach Temperaturmustern ist es notwendig die Geräte,<br />
die für die Erstellung <strong>der</strong> MRA notwendig sind, in verschiedene Temperaturkatego-<br />
rien zu unterteilen. Die Kategorisierung <strong>der</strong> einzelnen Bauteile wird in den Tabellen 7<br />
bis 11 vorgenommen. Entscheidend sind dabei die Raumhöhe, die Dicke <strong>der</strong> rauch-<br />
armen Schicht und die Bemessungsgruppe.<br />
23
<strong>Grundlagen</strong> <strong>der</strong> <strong>Gebäudetechnik</strong><br />
5 Teil 1 Rauch- und Wärmefreihaltung nach DIN 18232<br />
5.5.2 Errichtung und Betrieb von maschinellen Abzugseinrichtungen 23<br />
Nachdem im Rahmen <strong>der</strong> Bemessung <strong>der</strong> notwendige Volumenstrom ermittelt wur-<br />
de, muss nun die Anzahl <strong>der</strong> Absaugvorrichtungen o<strong>der</strong> Einzelventilatoren ermittelt<br />
werden. Dafür wird die Tabelle 12 <strong>der</strong> DIN 18232 Teil 5 verwendet. Um keine Verwir-<br />
belung beim Rauchabzug zu erzeugen und zu verhin<strong>der</strong>n, dass zu viel nicht ver-<br />
Tabelle 7 - Tabelle 12 <strong>der</strong> DIN 18232-5, Maximaler Volumenstrom je Ansaugstelle o<strong>der</strong> Einzel-<br />
ventilator<br />
rauchte Luft abgesaugt wird, muss <strong>der</strong> Volumenstrom je Absaugstelle begrenzt wer-<br />
den. In <strong>der</strong> oben gezeigten Tabelle 7 kann man den pro Absaugstelle zulässigen Vo-<br />
lumenstrom ablesen. Teilt man nun den bei <strong>der</strong> Bemessung ermittelten Volumen-<br />
strom durch diesen erhält man die Anzahl <strong>der</strong> zu installierenden Absaugvorrichtun-<br />
gen pro Rauchabschnitt.<br />
Auch für die maschinellen Entrauchungsanlagen ist eine automatische Auslösung<br />
sinnvoll. Ist dieser Umstand nicht gegeben muss die Auslösung über eine ständig<br />
besetzte Stelle erfolgen. Zusätzlich muss auch hier ein manueller Betrieb ermöglicht<br />
werden. Die Auslösestellen müssen beson<strong>der</strong>s gekennzeichnet sein und auf die Si-<br />
cherheitstechnik hinweisen. Die Kennzeichnung sollte auch eine Betriebszustands-<br />
anzeige und eine Information zum zu entrauchenden Bereich vorweisen können.<br />
23 [4]<br />
24
<strong>Grundlagen</strong> <strong>der</strong> <strong>Gebäudetechnik</strong><br />
5 Teil 1 Rauch- und Wärmefreihaltung nach DIN 18232<br />
Ein weitere wichtiger Punkt ist die zu gewährleistende Energieversorgung dieser An-<br />
lagen. Die Versorgungseinrichtungen müssen <strong>der</strong>art verlegt werden, dass die Ent-<br />
rauchung auch im Brandfalle ausfallsicher betrieben werden kann.<br />
Bei <strong>der</strong> Prüfung, Wartung und Instandsetzung ist ähnlich zu Verfahren, wie bei den<br />
natürlichen Rauchabzügen. Zusätzlich sind technische Protokolle anzufertigen, die<br />
die technischen Daten <strong>der</strong> Anlage, wie z.B. den Volumenstrom, enthalten.<br />
Auch hier gilt im Betrieb eine sehr große Sorgfalt im Umgang mit diesen Maschinen<br />
und Anlagen walten zu lassen, da sie im Ernstfall Leben retten sollen. Die entspre-<br />
chenden Arbeiten sollten nur von Fachfirmen o<strong>der</strong> Fachpersonal ausgeführt werden.<br />
25
<strong>Grundlagen</strong> <strong>der</strong> <strong>Gebäudetechnik</strong><br />
5 Teil 1 Rauch- und Wärmefreihaltung nach DIN 18232<br />
5.6 Literaturverzeichnis zum Teil 1<br />
[1] DIN 18232-1<br />
Stand Februar 2002<br />
[2] DIN 18232-2<br />
Stand November 2007<br />
[3] DIN 18232-4<br />
Stand April 2003<br />
[4] DIN 18232-5<br />
Stand April 2003<br />
[5] DIN 12101-2<br />
Stand September 2003<br />
[6] Klingsohr, Messerer<br />
Vorbeugen<strong>der</strong> baulicher Brandschutz<br />
7. Auflage, Verlag W. Kohlhammer 2005<br />
[7] Schnei<strong>der</strong>, Lebeda<br />
Baulicher Brandschutz<br />
1. Auflage, Kohlhammer 2000<br />
[8] Schnei<strong>der</strong><br />
Ingenieurmethoden im Baulichen Brandschutz<br />
3. Auflage, expert verlag2004<br />
[9] Schwenk,<br />
Berlinische Monatsschrift 1/1998, „... in Asche versank Deine Schönheit“<br />
26
<strong>Grundlagen</strong> <strong>der</strong> <strong>Gebäudetechnik</strong><br />
5 Teil 1 Rauch- und Wärmefreihaltung nach DIN 18232<br />
[10] VDI<br />
VDI-Richtlinie 3819, Brandschutz in <strong>der</strong> <strong>Gebäudetechnik</strong> – Gesetze, Verordnungen,<br />
Technische Regeln; Stand Januar 2002<br />
[11] Warnatz, Maas, Dibble<br />
Combustion – Pysical and Chemical Fundamentals, Modeling and Simulation, Ex-<br />
periments, Pollutant Formation<br />
4. Auflage, Springer 2006<br />
[12] http://de.wikipedia.org/wiki/Rostocker_Stadtbrand_von_1677, 2007-12-02<br />
[13] http://de.wikipedia.org/wiki/Hamburger_Brand, 2007-12-02<br />
[14] http://www.sh-landtag.de/infothek/wahl15/aussch/iur/nie<strong>der</strong>schrift/2004/15-<br />
116_09-04.html, 2007-12-02<br />
27
<strong>Grundlagen</strong> <strong>der</strong> <strong>Gebäudetechnik</strong><br />
6 Teil 2 Vorbeugen<strong>der</strong> baulicher Brandschutz nach DIN 4102<br />
6 Teil 2 – Vorbeugen<strong>der</strong> baulicher Brandschutz nach DIN<br />
4102<br />
(Carsten Kühn)<br />
6.1 Baustoffklasse A1<br />
Stoffe <strong>der</strong> Baustoffklasse A1 müssen eine unbedenkliche Wärmeabgabe besitzen,<br />
sowie keinerlei entzündliche Gase freisetzen.<br />
Alle Stoffe <strong>der</strong> Baustoffklasse A1 müssen neben allen Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Baustoff-<br />
klasse A2 auch zwingend die Ofenprüfung bestehen. Dazu ist es notwendig, dass<br />
keinerlei Entflammung an einer Probe auftritt und keine <strong>der</strong> Proben soviel Wärme<br />
abgibt, dass die Temperatur über 50°C über dem Ausg angswert im Ofen ansteigt.<br />
Ofenprüfung<br />
Die Ofenprüfung wird als Prüfmaßnahme für die Einteilung von Stoffen in die Bau-<br />
stoffklassen verwendet.<br />
Dabei werden 5 Proben von je 40mm x 40mm x 50mm geprüft. Sollte <strong>der</strong> zu prüfen-<br />
de Stoff zusammendrückbar sein, wird er unter 0,1 kN/m² geprüft. Die Prüfung wird<br />
immer mit den ungünstigsten Bedingungen ausgeführt, das bedeutet, wenn ein Stoff<br />
unterschiedliche Mengen an brennbaren Materialien enthält, wird <strong>der</strong> Stoff mit dem<br />
größtmöglichen Anteil getestet. Auch die Geometrie wird so ungünstig wie möglich<br />
gewählt.<br />
Zur Vorbereitung des Versuches werden die Proben 6 Stunden lang bei 105°C ge-<br />
trocknet und anschließend in einem Exsikkator über Kristallwasserfreiem CaCl2 o<strong>der</strong><br />
Kieselgel aufbewahrt. Dies soll die Proben von Flüssigkeit befreien. CaCl2 o<strong>der</strong> auch<br />
Kieselgel sind stark hygroskop (Wasser anziehend) und damit sehr gut zur Trock-<br />
nung geeignet. Der Exsikkator ist ein Laborgerät das speziell für die Anfor<strong>der</strong>ungen<br />
des trocknens von Stoffen konzipiert ist.<br />
Um auch Zerfalls gefährdete o<strong>der</strong> lose Proben testen zu können, kann ein Maschen-<br />
draht von 1 x 0,5 mm verwendet werden. Für Flüssigkeiten wird eine Nickelschale mit<br />
d = 0,2 mm verwendet.<br />
28
<strong>Grundlagen</strong> <strong>der</strong> <strong>Gebäudetechnik</strong><br />
6 Teil 2 Vorbeugen<strong>der</strong> baulicher Brandschutz nach DIN 4102<br />
Bei <strong>der</strong> Ofenprüfung werden die Proben 15min lang 750°C ausgesetzt und geprüft,<br />
ob eine Entflammung auftritt. Eine Entflammung tritt dann auf, wenn sichtbare Flam-<br />
men im Ofen zu beobachten sind, die Probe glimmt, die Zündflamme über 45mm<br />
Höhe erreicht o<strong>der</strong> die Zündflamme die Ofenöffnung ausfüllt. (Abb.1)<br />
6.2 Baustoffklasse A2<br />
Baustoffe <strong>der</strong> Klasse A2 müssen neben <strong>der</strong>, bereits beschriebenen, Ofenprüfung die<br />
Brandschachtprüfung nach DIN 4102-16 und 4102-15 bestehen. Zusätzlich ist die<br />
Rauchentwicklung zu prüfen. Als Ersatz für die Ofenprüfung kann auch die Heizwert-<br />
und Wärmeentwicklungsprüfung durchgeführt werden.<br />
Bei Verbundstoffen mit >20% Masse o<strong>der</strong> Volumen von Brennbaren Stoffen kann die<br />
Baustoffklasse A2 nicht vergeben werden, ebenso verhält es sich mit Stoffen, die<br />
toxische Gase freisetzen können.<br />
6.2.1 Ofenprüfung<br />
Die Ofenprüfung wird nach den bereits beschriebenen Maßgaben durchgeführt und<br />
gilt, an<strong>der</strong>s als bei <strong>der</strong> Klasse A1, trotz Entflammung <strong>der</strong> Proben bestanden wenn:<br />
Die Gesamtdauer <strong>der</strong> Entflammungen unter 20s bleibt, die Zündflamme die Höhe<br />
von 100mm nicht überschreitet und Flammen an den Proben nicht aus dem Ofen<br />
herausschlagen.<br />
6.2.2 Heizwertprüfung<br />
Die alternative Klassifizierungsmethode <strong>der</strong> Heizwertprüfung wird nach DIN 51900-2<br />
o<strong>der</strong> DIN 51900-3 durchgeführt. Die Heizwertprüfung gilt als bestanden, wenn <strong>der</strong><br />
Heizwert unter bleibt.<br />
6.2.3 Wärmeentwicklungsprüfung<br />
Bei <strong>der</strong> Wärmeentwicklungsprüfung sind mindestens 2 Proben mit den Maßen 500 x<br />
500 mm in einem Kleinstprüfstand nach DIN 4102-8 zu prüfen. Dabei wird die Probe<br />
auf einer Seite 30min beflammt und anschließend ein etwa 100cm² großes Stuck aus<br />
29
<strong>Grundlagen</strong> <strong>der</strong> <strong>Gebäudetechnik</strong><br />
6 Teil 2 Vorbeugen<strong>der</strong> baulicher Brandschutz nach DIN 4102<br />
<strong>der</strong> Mitte <strong>der</strong> Fläche herausgeschnitten und untersucht. Ist die Wärmemenge des<br />
Stückes unter 16800 kW s/m² gilt die Prüfung als bestanden.<br />
6.2.4 Rauchentwicklungsprüfung<br />
Die Rauchentwicklungsprüfung dient zur Ermittlung <strong>der</strong> Rauchentwicklung bei Ver-<br />
schwelung o<strong>der</strong> Verbrennung des zu prüfenden Stoffes. Dazu wird <strong>der</strong> zu prüfende<br />
Stoff verschwelt bzw. verbrannt und die Rauchdichte mithilfe einer Lichtmeßstrecke<br />
gemessen. Beträgt die Lichtabsorbtion unter 30% bei <strong>der</strong> Verschwelung bzw. unter<br />
15% bei <strong>der</strong> Verbrennung, gilt die Rauchentwicklungsprüfung als bestanden.<br />
6.3 Baustoffklasse B<br />
6.3.1 Baustoffklasse B1<br />
Baustoffe <strong>der</strong> Klasse B1 erfüllen alle Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Baustoffklasse B2 sowie die<br />
Brandschachtprüfung. Die Durchführung <strong>der</strong> Brandschachtprüfung ist in DIN-4102<br />
14-16 festgehalten und daher hier nicht weiter erläutert.<br />
6.3.2 Baustoffklasse B2<br />
Die Baustoffklasse B2 beschreibt Normalentflammbare Baustoffe. Um als solche<br />
klassifiziert zu werden ist es notwendig, eine Kantenbeflammung und, falls notwen-<br />
dig, eine Flächenbeflammung durchzuführen.(Abb.2 & 3) Bei keiner von fünf Proben<br />
darf die Flammenspitze die Messmarke vor Ende <strong>der</strong> 20. Sekunde erreichen. Dazu<br />
werden die Proben zunächst 15s lang an einer Kante beflammt, dann wird <strong>der</strong> Bren-<br />
ner zurückgeschoben und die Zeit bis zum erreichen <strong>der</strong> Messmarke genommen. Die<br />
Flächenbeflammung geht ähnlich von statten, nur das statt <strong>der</strong> Kante die Fläche be-<br />
flammt wird.<br />
Zusätzlich kann festgestellt werden, ob ein Stoff brennend abfallend ist. Wird ein Fil-<br />
terpapier, dass sich unter <strong>der</strong> Probe befindet innerhalb von 20s zur Entflammung ge-<br />
bracht, o<strong>der</strong> brennt ein abgefallener Teil <strong>der</strong> Probe länger als 2s auf dem Filterpapier,<br />
gilt <strong>der</strong> Stoff als brennend abfallend.<br />
30
<strong>Grundlagen</strong> <strong>der</strong> <strong>Gebäudetechnik</strong><br />
6 Teil 2 Vorbeugen<strong>der</strong> baulicher Brandschutz nach DIN 4102<br />
6.3.3 Baustoffklasse B3<br />
Als Baustoffklasse B3 sind leichtentflammbare definiert. Für sie findet keine seperate<br />
Prüfung statt, je<strong>der</strong> Stoff <strong>der</strong> nicht in die übrigen Klassen einzuordnen ist, gilt als<br />
Baustoff <strong>der</strong> Baustoffklasse B3.<br />
6.4 Feuerwi<strong>der</strong>standsklassen<br />
Feuerwi<strong>der</strong>standsklasse Feuerwi<strong>der</strong>standsdauer<br />
in Minuten<br />
F30 >=30<br />
F60 >=60<br />
F90 >=90<br />
F120 >=120<br />
F180 >=180<br />
Die Feuerwi<strong>der</strong>standsdauer bestimmt das Brandverhalten von Stoffen und Bauteilen.<br />
Sie gibt an wie viele Minuten ein Bauteil bei Feuereinwirkung den gestellten Anforde-<br />
rungen genügt.<br />
Raumabschließende Bauteile müssen den Durchgang des Feuers verhin<strong>der</strong>n. Sie<br />
dürfen sich auf <strong>der</strong> Feuerabgekehrten Seite nicht mehr als 180K über die Ausgangs-<br />
temperatur erwärmen, sowie im Mittel maximal 140K über <strong>der</strong> Ausgangstemperatur<br />
erwärmt sein. Zusätzlich müssen sie eine Festigkeitsprüfung bestehen.<br />
Zusätzlich müssen alle Bauteile unter ihrer rechnerisch zulässigen Gebrauchslast<br />
bzw. ihrer Eigenlast geprüft werden. Sollte <strong>der</strong> Stoff wasserabgebend sein, wie z.B.<br />
Beton, dann darf <strong>der</strong> Baustoff erst nach Ende dieser Wasserabgabe geprüft werden.<br />
Leichtbeton darf daher frühestens 200 Tage nach Herstellung, Normalbeton frühes-<br />
tens 100 Tage nach Herstellung geprüft werden.<br />
Wie auch schon bei den Baustoffklassen, muss die Prüfung unter den ungünstigsten<br />
Möglichen Bedingungen erfolgen. Alle Prüfungen erfolgen nach <strong>der</strong> Einheitstempera-<br />
turzeitkurve (ETK).(Abb.4)<br />
31
<strong>Grundlagen</strong> <strong>der</strong> <strong>Gebäudetechnik</strong><br />
6 Teil 2 Vorbeugen<strong>der</strong> baulicher Brandschutz nach DIN 4102<br />
Ab <strong>der</strong> Feuerwi<strong>der</strong>standsklasse F90 müssen Stützen, zusätzlich zu den übrigen An-<br />
for<strong>der</strong>ungen, den Löschwasserversuch bestehen. Dabei wird Wasser 1 Minute lang<br />
mit 2bar aus 3m Entfernung möglichst rechtwinklig auf Stütze gegeben.<br />
6.4.1 Prüfung des Feuerdurchgangs<br />
Um zu prüfen, ob das Feuer erfolgreich am Durchgang gehin<strong>der</strong>t wird, wird mithilfe<br />
eines Wattebausches getestet. Dazu wird ein ca. 100 x100x20 mm großer, 3-4g<br />
schwerer Wattebausch nach DIN 61640-A in 20-22mm Entfernung an <strong>der</strong> ungüns-<br />
tigsten Feuer abgewandten Seite für 30s positioniert. Die Prüfung gilt als bestanden,<br />
wenn sich <strong>der</strong> Wattebausch nicht entflammt, wobei ein glimmen als Entflammung gilt.<br />
6.4.2 Festigkeitsprüfung<br />
Bei <strong>der</strong> Festigkeitsprüfung werden ,3min vor Ende <strong>der</strong> Prüfzeit, drei, an einem Stahl-<br />
seil hängende, Stahlkörper mit einer Stoßkraft von 20 Nm gegen drei, möglichst<br />
gleichmäßig verteilte, Punkte <strong>der</strong> unbeflammten Seite gestoßen. Wenn trotz dieser<br />
Belastung die Übrigen Anfor<strong>der</strong>ungen erfüllt sind, gilt die Festigkeitsprüfung als be-<br />
standen.<br />
6.5 Brandwände<br />
Brandwände sind Wände zur Trennung o<strong>der</strong> Abgrenzung von Brandabschnitten. Sie<br />
sind dazu bestimmt, die Ausbreitung von Feuer auf an<strong>der</strong>e Gebäude o<strong>der</strong> Gebäude-<br />
abschnitte zu verhin<strong>der</strong>n.<br />
Es werden einige bestimmte Anfor<strong>der</strong>ungen an Brandwände gestellt. Um als Brand-<br />
wand klassifiziert zu werden, muss die Wand aus Baustoffen <strong>der</strong> Brandklasse A be-<br />
stehen und mindestens den Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Feuerwi<strong>der</strong>standsklasse F90 genü-<br />
gen. Dabei muss die Wand diese Anfor<strong>der</strong>ungen ohne, möglicherweise feuerhem-<br />
mende, Bekleidungen bestehen. Zudem muss sie einer definierten Stoßbeanspru-<br />
chung stand halten, die nun näher erläutert wird.<br />
32
<strong>Grundlagen</strong> <strong>der</strong> <strong>Gebäudetechnik</strong><br />
6 Teil 2 Vorbeugen<strong>der</strong> baulicher Brandschutz nach DIN 4102<br />
6.5.1 Stoßbeanspruchung<br />
Bei <strong>der</strong> Stoßbeanspruchung wird 5 Minuten vor dem Ende des Prüfverfahrens, ein<br />
200kg schwerer Bleischrotsack, mittels eines Pendels, mittig auf die Wand gestoßen.<br />
Dabei wird eine Kraft von ca. 3000 Nm auf einer Fläche von 400 cm² erzeugt. Diese<br />
Stoßbeanspruchung wird 3 mal hintereinan<strong>der</strong> ausgeführt.<br />
Die Brandwand muss nun, bei den ersten beiden Beanspruchungen unter <strong>der</strong> Auß-<br />
mittigen Belastung, bei dem dritten Versuch unter <strong>der</strong> Eigenlast, standsicher bleiben.<br />
Die Außmittige Belastung ist dabei so definiert, dass die Randspannung gleich <strong>der</strong><br />
zulässigen Spannung ist.<br />
Zusätzlich zur Standsicherheit muss die Brandwand nach dem Stoß den Raumab-<br />
schluss sicher stellen, sowie auf <strong>der</strong> unbeflammten Seite die Maximaltemperatur /<br />
Durchschnittstemperatur von 180K/140K über Anfangstemperatur nicht überschrei-<br />
ten. (vgl. Feuerwi<strong>der</strong>standsklassen)<br />
6.5.2 Nichttragende Außenwände<br />
Nichttragende Außenwände sind Außenwände, Brüstungen, Schürzen, Ausfachun-<br />
gen usw. die auch im Brandfall nur durch ihr Eigegengewicht beansprucht werden<br />
und auch nicht zur Aussteifung an<strong>der</strong>er Bauteile dient. Für diese Bauteile gibt es eine<br />
eigene Feuerwi<strong>der</strong>standskennung, da die Anfor<strong>der</strong>ungen von <strong>der</strong> F-Kennung leicht<br />
abweichen.<br />
Feuerwi<strong>der</strong>standsklasse Feuerwi<strong>der</strong>standsdauer<br />
in Minuten<br />
W30 >=30<br />
W60 >=60<br />
W90 >=90<br />
W120 >=120<br />
W180 >=180<br />
33
<strong>Grundlagen</strong> <strong>der</strong> <strong>Gebäudetechnik</strong><br />
6 Teil 2 Vorbeugen<strong>der</strong> baulicher Brandschutz nach DIN 4102<br />
Die Abweichung stellt sich so dar, dass Außenwände bei einer Beflammung von au-<br />
ßen nicht <strong>der</strong> Einheitstemperaturzeitkurve (ETK) son<strong>der</strong>n <strong>der</strong> abgemin<strong>der</strong>ten Ein-<br />
heitstemperaturzeitkurve standhalten müssen.(Abb.5)<br />
6.6 Feuerschutzabschlüsse<br />
Feuerschutzabschlüsse sind selbst schließende Türen o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>e Abschlüsse (To-<br />
re, Klappen etc.) die den Durchtritt des Feuers durch eine Öffnung verhin<strong>der</strong>n sollen.<br />
Wie auch bei den nichttragenden Außenwänden gibt es eine eigene Feuerwi<strong>der</strong>-<br />
standskennung, hier mit dem Großbuchstaben T versehen.<br />
Feuerwi<strong>der</strong>standsklasse Feuerwi<strong>der</strong>standsdauer<br />
in Minuten<br />
T30 >=30<br />
T60 >=60<br />
T90 >=90<br />
T120 >=120<br />
T180 >=180<br />
Der Unterschied zur Feuerwi<strong>der</strong>standsklasse F liegt hier in dem Zugeständnis, in<br />
einem maximal 100mm breiten Streifen um die beweglichen Teile des Abschlusses<br />
herum, ein glimmen zu akzeptieren, sowie diesen Bereich nicht in die Temperatur-<br />
überprüfung ein zu beziehen.<br />
Neben diesen Anfor<strong>der</strong>ungen muss ein Feuerschutzabschluss selbst schließend sein<br />
und mindestens 5000 Schließvorgänge ohne äußerliche Schäden überstehen.<br />
6.7 Lüftungsleitungen<br />
Lüftungsleitungen besitzen wie auch die Feuerschutzabschlüsse eine eigene Feuer-<br />
wi<strong>der</strong>standskennung, hier mit L und K<br />
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<strong>Grundlagen</strong> <strong>der</strong> <strong>Gebäudetechnik</strong><br />
6 Teil 2 Vorbeugen<strong>der</strong> baulicher Brandschutz nach DIN 4102<br />
Feuerwi<strong>der</strong>stands-<br />
klasse<br />
Feuerwi<strong>der</strong>standsklasse<br />
<strong>der</strong> Abschlussvorrich-<br />
tungen (Brandklappen)<br />
Feuerwi<strong>der</strong>standsdauer<br />
in Minuten<br />
L30 K30 >=30<br />
L60 K60 >=60<br />
L90 K90 >=90<br />
L120 - >=120<br />
Um diesen Klassen gerecht zu werden müssen Lüftungsleitungen folgende Anforde-<br />
rungen erfüllen.<br />
Sie müssen innerhalb und außerhalb des Brandraumes standsicher bleiben, wobei<br />
mehrschalige Lüftungsleitungen als standsicher gelten, wenn eine Schale standsi-<br />
cher ist.<br />
Wie auch bei den übrigen Feuerwi<strong>der</strong>standsklassen dürfen sie sich an keiner Stelle<br />
um mehr als 180K erwärmen, bzw. im Mittel nicht mehr als 140K über Anfangstem-<br />
peratur liegen. Zusätzlich dürfen sich die Außenseiten von Zungen im Mittel nicht<br />
über 300K erwärmen.<br />
Zwischen dem Brandraum und den Beobachtungsräumen darf kein Feuerdurchgang<br />
o<strong>der</strong> Rauchdurchgang zu verzeichnen sein. (Abb.6) Bei Planmäßigen Öffnungen dür-<br />
fen die austretenden Gase nicht mehr als 180K über <strong>der</strong> Normaltemperatur liegen.<br />
35
<strong>Grundlagen</strong> <strong>der</strong> <strong>Gebäudetechnik</strong><br />
6 Teil 2 Vorbeugen<strong>der</strong> baulicher Brandschutz nach DIN 4102<br />
6.8 Anhang<br />
Bil<strong>der</strong>:<br />
Abbildung 1: Beispiele für die Beurteilung <strong>der</strong> Zündflammenvergrößerung infolge <strong>der</strong><br />
Entwicklung von Zersetzungsprodukten [1]<br />
Abbildung 2: Schematische Darstellung <strong>der</strong> Kantenbeflammung [2]<br />
36
<strong>Grundlagen</strong> <strong>der</strong> <strong>Gebäudetechnik</strong><br />
6 Teil 2 Vorbeugen<strong>der</strong> baulicher Brandschutz nach DIN 4102<br />
Abbildung 3: Schematische Darstellung <strong>der</strong> Flächenbeflammung [3]<br />
Abbildung 4: Einheitstemperaturzeitkurve (ETK) [4]<br />
37
<strong>Grundlagen</strong> <strong>der</strong> <strong>Gebäudetechnik</strong><br />
6 Teil 2 Vorbeugen<strong>der</strong> baulicher Brandschutz nach DIN 4102<br />
Abbildung 5: abgemin<strong>der</strong>te Einheitstemperaturzeitkurve (ETK) [5]<br />
Abbildung 6: Brand- und Beobachtungsräume bei Prüfung von Lüftungsleitungen [6]<br />
38
<strong>Grundlagen</strong> <strong>der</strong> <strong>Gebäudetechnik</strong><br />
6 Teil 2 Vorbeugen<strong>der</strong> baulicher Brandschutz nach DIN 4102<br />
6.9 Literaturverzeichnis<br />
DIN 4102 1-6; Beuth Verlag; diverse Autoren<br />
Quellen:<br />
[1] DIN 4102-1 : 1998-05, Seite 6, Bild 3 ; Beuth Verlag<br />
[2] DIN 4102-1 : 1998-05, Seite 14, Bild 6 ; Beuth Verlag<br />
[3] DIN 4102-1 : 1998-05, Seite 14, Bild 7 ; Beuth Verlag<br />
[4] DIN 4102-2 : 1977-09, Seite 5, Bild 3 ; Beuth Verlag<br />
[5] DIN 4102-3 : 1977-09, Seite 4, Bild 1 ; Beuth Verlag<br />
[6] DIN 4102-6 : 1977-09, Seite 3, Bild 1 & 2 ; Beuth Verlag<br />
39
<strong>Grundlagen</strong> <strong>der</strong> <strong>Gebäudetechnik</strong><br />
Anlage 1 – Präsentation zum Teil 1<br />
Anlage 1<br />
Präsentation zum Teil 1<br />
Die VDI-Richtlinie 3819<br />
Rauch- und Wärmefreihaltung nach<br />
DIN 18232
<strong>Grundlagen</strong> <strong>der</strong> <strong>Gebäudetechnik</strong><br />
Anlage 2 – Präsentation zum Teil 2<br />
Anlage 2<br />
Präsentation zum Teil 2<br />
Vorbeugen<strong>der</strong> baulicher Brandschutz<br />
nach DIN 4102