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"DGservice" Nr.1/2010 - Dienstgeber - OÖGKK

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Die Bürgerkarte Ihr persönlicher Ausweis im Internet<br />

Voraussetzung für eine sichere<br />

Kommunikation via Internet<br />

zwischen Geschäftspartnern und<br />

Behörden ist u. a. ein gesicherter<br />

Nachweis der Identität der handelnden<br />

Personen sowie die Fälschungssicherheit<br />

von elektronisch<br />

übermittelten Dokumenten. Dies<br />

gewährleistet die Bürgerkarte.<br />

Was genau ist eine Bürgerkarte?<br />

Die Bürgerkartenfunktion wird<br />

üblicherweise auf Kartenchips ab-<br />

gebildet. Daher auch ihr Name.<br />

Nach erfolgter Zertifizierung kann<br />

der Bürgerkarteninhaber eindeutig<br />

von anderen Personen unterschieden<br />

werden. Sie ist ein „elektronischer<br />

Ausweis“, der alle Eigenschaften<br />

eines herkömmlichen<br />

Ausweises (Name, Geburtsdatum,<br />

elektronische Unterschrift) enthält.<br />

Mit der Bürgerkarte ist es daher<br />

auch möglich, Schriftstücke elektronisch<br />

zu unterschreiben.<br />

Von der e-card zur Bürgerkarte<br />

Am einfachsten ist es, die Bürgerkarte<br />

auf der e-card zu lösen. Sie<br />

erfüllt alle technischen Voraussetzungen<br />

und ist somit als Trägermedium<br />

der Bürgerkartenfunktion<br />

geeignet. Die Bürgerkartenfunktion<br />

kann bei Registrierungsstellen (z. B.<br />

in vielen Geschäftsstellen der Sozialversicherungsträger)<br />

durch Vorlage<br />

eines amtlichen Lichtbildausweises<br />

und der e-card freigeschalten<br />

werden. Auf der Homepage<br />

www.a-trust.at können Sie Ihre<br />

Bürgerkarte mittels dem dort anforderbaren<br />

Aktivierungscode auch<br />

selbst freischalten. Die Ausstellung<br />

ist selbstverständlich kostenlos.<br />

DGservice März <strong>2010</strong><br />

Zur Nutzung der Bürgerkarte<br />

wird ein Kartenlesegerät und jene<br />

Software, die die Kommunikation<br />

zwischen Webbrowser und Karte<br />

abwickelt (= Bürgerkartenumgebung),<br />

benötigt. Diese steht gratis<br />

zum Download zur Verfügung.<br />

www.a-trust.at<br />

www.buergerkarte.at<br />

auf diesen Homepages können sie Ihre<br />

e-card als Bürgerkarte registrieren und die<br />

„Bürgerkartenumgebung“ downloaden.<br />

Serviceleistungen mit Bürgerkarte<br />

Der Bürgerkarteninhaber kann via<br />

Internet jederzeit elektronische<br />

Serviceleistungen in Anspruch<br />

nehmen. So ist es rund um die Uhr<br />

möglich, Einsicht in das Pensionskonto<br />

zu nehmen, in Anspruch<br />

genommene Leistungen aus der<br />

Krankenversicherung (LIVE) und<br />

Versicherungszeiten abzufragen.<br />

Anträge auf Pension und Kinderbetreuungsgeld<br />

können ebenfalls<br />

elektronisch eingebracht werden.<br />

Auch außerhalb der Sozialversicherung<br />

bestehen bereits eine Vielzahl<br />

von elektronischen Serviceleistungen<br />

(Meldebestätigung, Strafregisterauszug,<br />

Bewerbungen bei<br />

öffentlichen Ausschreibungen etc.).<br />

Die Dienste von FinanzOnline<br />

können ebenfalls bequem mittels<br />

Bürgerkarte genutzt werden.<br />

Bürgerkarte für Unternehmen<br />

<strong>Dienstgeber</strong> können die Bürgerkarte<br />

verwenden, um via WEBEKU<br />

auf ihr Beitragskonto zuzugreifen.<br />

Geplant sind weiters eine elektronischeUnbedenklichkeitsbe-<br />

Wussten sIe scHOn?<br />

scheinigung, die Abwicklung des<br />

Geldverkehrs sowie die elektronische<br />

Zustellung von Schriftstücken.<br />

Weitere Informationen<br />

zu WEBEKU finden Sie auf den<br />

Homepages der Krankenversicherungsträger.<br />

Über die Online-Krankenstandsbescheinigung<br />

(KSB) können künftig<br />

(nach Abschluss der noch erforderlichen<br />

Sicherheitstests) Krankenstandsmeldungen<br />

der beschäftigten<br />

Dienstnehmer – natürlich<br />

ohne Diagnose – abgefragt werden.<br />

Zum einen entfällt dadurch die<br />

Einforderung der Krankenstandsbestätigung<br />

nach Wiederantritt des<br />

Dienstes. Zum anderen dient die<br />

KSB als Grundlage für die Ermittlung<br />

der jeweiligen Entgeltfortzahlungsansprüche.<br />

www.elda.at<br />

www.ooegkk.at/dienstgeber<br />

Hier finden sie ausführliche Informationen<br />

zur ksB-OnlIne und zu WeBeku.<br />

Um diese Leistungen nutzen zu<br />

können, bedarf es einer einmaligen<br />

„Freischaltung“ dieser Services.<br />

Derartige Anträge können von den<br />

zur Vertretung des Unternehmens<br />

berufene Personen (Geschäftsführer,<br />

Prokurist etc.) gestellt werden.<br />

Die Zugriffsrechte können dann<br />

betriebsintern problemlos an Mitarbeiter<br />

(z. B. Lohnverrechner)<br />

weitergeben bzw. wieder entzogen<br />

werden. Die Verwaltung der Rechte<br />

erfolgt mittels Bürgerkarte. <br />

Christian schuller<br />

050124 3314 DW 9<br />

esv.cc@hvb.sozvers.at<br />

E-Government ist der Einsatz von Informationstechnologien, um die Angebote der Behörden für die BürgerInnen und Unternehmen einfach und rasch zugänglich zu machen. Ein sicherer<br />

Zugang und der Schutz der personenbezogene Daten sowie die Sicherheit der elektronischen Kommunikation haben dabei absoluten Vorrang.<br />

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