e-Vergabe im Öffentlichen Sektor - infodienst-ausschreibungen.at
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3.1 Vorgaben und rechtlicher Rahmen<br />
Die österreichischen Initi<strong>at</strong>iven zum e-tendering spiegeln die EU Lissabon-Ziele (2000) samt dem<br />
Aktionsplan eEurope, der auch das öffentliche Beschaffungswesen behandelt, wider. Ein wichtiges Ziel<br />
der Planungen war es, dass “… die Mitgliedssta<strong>at</strong>en einen bedeutenden Teil aller öffentlichen<br />
Beschaffungsmaßnahmen elektronisch durchführen sollten.” (Quelle: Mitteilung der Kommission<br />
“eEurope 2005: Eine Inform<strong>at</strong>ionsgesellschaft für alle”; KOM (2002) 263 vom 28.5.2002)<br />
Es folgten, darauf aufbauend, die EU-R<strong>at</strong>sbeschlüsse zu den europäischen <strong>Vergabe</strong>richtlinien<br />
(2004/17 + 18/EG), die mit 01.02.2006 von den Mitgliedssta<strong>at</strong>en in n<strong>at</strong>ionales Recht umzusetzen<br />
waren. In Österreich wurden die EU-Vorgaben in folgenden vier Gesetzen/Regelungen umgesetzt und<br />
mittlerweile bereits weiterentwickelt:<br />
Bundesvergabegesetz 2006 (BVergG 2006) Das BVergG umfasst jene Regeln nach denen die <strong>Vergabe</strong><br />
öffentlicher Aufträge in Österreich zu erfolgen h<strong>at</strong>.<br />
Sign<strong>at</strong>urgesetz (SigG 1999 i.d.F 1995) Das SigG bildet die Grundlage für die Anerkennung<br />
elektronischer Sign<strong>at</strong>uren <strong>im</strong> österreichischen Recht.<br />
Sign<strong>at</strong>ur-Verordnung (SigV 2003) Die Sign<strong>at</strong>urverordnung konkretisiert das Sign<strong>at</strong>urgesetz<br />
in technischen Fragen.<br />
E-Governmentgesetz (E-GovG 2004) Mit dem E-Government Gesetz wurden die geeigneten<br />
rechtlichen Rahmenbedingungen für die Umsetzung<br />
eines nachhaltigen E-Governments geschaffen.<br />
8 Die Welt der e-<strong>Vergabe</strong><br />
3. Umfeld des<br />
e-tendering