e-Vergabe im Öffentlichen Sektor - infodienst-ausschreibungen.at
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9.1 Glossar<br />
BewerberIn: TeilnehmerIn an der ersten Stufe<br />
in einer mehrstufigen öffentlichen Ausschreibung.<br />
Bei erfolgreicher Auswahl wird der/die<br />
TeilnehmerIn dann zum/zur BieterIn.<br />
BieterIn: TeilnehmerIn an einer öffentlichen<br />
Ausschreibung; gfls. nach einer vorangehenden<br />
BewerberInnen-Auswahl.<br />
b2b: Business-to-Business bezeichnet die<br />
Geschäftsbeziehung zwischen Unternehmen.<br />
b2c: Business-to-Consumer (B2C) bezeichnet<br />
die Geschäftsbeziehung zwischen Unternehmen<br />
und KonsumentInnen; der Begriff entspricht<br />
dem deutschsprachigen Einzelhandel.<br />
ERP - Enterprise Ressource Planning:<br />
Zentrale Unternehmenssoftware, die Basisfunktionen<br />
wie das Rechnungswesen, das Personalmanagement<br />
oder auch die Angebots- und<br />
KundInnenverwaltung abdecken und die zugehörigen<br />
D<strong>at</strong>en verwalten. Der bekannteste<br />
Anbieter ist SAP<br />
30 Die Welt der e-<strong>Vergabe</strong><br />
9. Anhang<br />
Hashwert: Der Hashwert ist die Prüfziffer<br />
eines elektronischen Dokumentes, das durch diesen<br />
eindeutig identifizierbar, d.h. gegen Veränderungen<br />
be<strong>im</strong> Transport geschützt wird. Die<br />
Verfahren zur Erstellung sind äußerst komplex<br />
und Bestandteil der sicheren elektronischen<br />
Sign<strong>at</strong>ur.<br />
Intranet: Unternehmensinternes Kommunik<strong>at</strong>ions-<br />
und Inform<strong>at</strong>ionsnetzwerk.<br />
Secure Viewer: Wird für die Erstellung einer<br />
sicheren digitalen Sign<strong>at</strong>ur benötigt, um der<br />
Auflage des Sign<strong>at</strong>urgesetzes (samt zugehöriger<br />
Sign<strong>at</strong>urverordnung) zu entsprechen. Bei<br />
der Erzeugung einer sicheren digitalen Sign<strong>at</strong>ur<br />
darf nur signiert werden, was der/die Sign<strong>at</strong>orIn<br />
sieht. Diese Anzeige muss in einer gesicherten<br />
Umgebung st<strong>at</strong>tfinden.<br />
Sichere Verkettung: Im BVergG 2006 zugelassenes<br />
Verfahren zur Übermittlung nicht einzeln<br />
signierfähiger Dokumente.