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e-Vergabe im Öffentlichen Sektor - infodienst-ausschreibungen.at

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9.1 Glossar<br />

BewerberIn: TeilnehmerIn an der ersten Stufe<br />

in einer mehrstufigen öffentlichen Ausschreibung.<br />

Bei erfolgreicher Auswahl wird der/die<br />

TeilnehmerIn dann zum/zur BieterIn.<br />

BieterIn: TeilnehmerIn an einer öffentlichen<br />

Ausschreibung; gfls. nach einer vorangehenden<br />

BewerberInnen-Auswahl.<br />

b2b: Business-to-Business bezeichnet die<br />

Geschäftsbeziehung zwischen Unternehmen.<br />

b2c: Business-to-Consumer (B2C) bezeichnet<br />

die Geschäftsbeziehung zwischen Unternehmen<br />

und KonsumentInnen; der Begriff entspricht<br />

dem deutschsprachigen Einzelhandel.<br />

ERP - Enterprise Ressource Planning:<br />

Zentrale Unternehmenssoftware, die Basisfunktionen<br />

wie das Rechnungswesen, das Personalmanagement<br />

oder auch die Angebots- und<br />

KundInnenverwaltung abdecken und die zugehörigen<br />

D<strong>at</strong>en verwalten. Der bekannteste<br />

Anbieter ist SAP<br />

30 Die Welt der e-<strong>Vergabe</strong><br />

9. Anhang<br />

Hashwert: Der Hashwert ist die Prüfziffer<br />

eines elektronischen Dokumentes, das durch diesen<br />

eindeutig identifizierbar, d.h. gegen Veränderungen<br />

be<strong>im</strong> Transport geschützt wird. Die<br />

Verfahren zur Erstellung sind äußerst komplex<br />

und Bestandteil der sicheren elektronischen<br />

Sign<strong>at</strong>ur.<br />

Intranet: Unternehmensinternes Kommunik<strong>at</strong>ions-<br />

und Inform<strong>at</strong>ionsnetzwerk.<br />

Secure Viewer: Wird für die Erstellung einer<br />

sicheren digitalen Sign<strong>at</strong>ur benötigt, um der<br />

Auflage des Sign<strong>at</strong>urgesetzes (samt zugehöriger<br />

Sign<strong>at</strong>urverordnung) zu entsprechen. Bei<br />

der Erzeugung einer sicheren digitalen Sign<strong>at</strong>ur<br />

darf nur signiert werden, was der/die Sign<strong>at</strong>orIn<br />

sieht. Diese Anzeige muss in einer gesicherten<br />

Umgebung st<strong>at</strong>tfinden.<br />

Sichere Verkettung: Im BVergG 2006 zugelassenes<br />

Verfahren zur Übermittlung nicht einzeln<br />

signierfähiger Dokumente.

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