e-Vergabe im Öffentlichen Sektor - infodienst-ausschreibungen.at
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4.1.3 Übermittlung der Angebote<br />
16 Die Welt der e-<strong>Vergabe</strong><br />
TIPP<br />
Geben Sie ihr Angebot nicht in der<br />
letzten Minute ab. Wenn technische<br />
Probleme von Ihrer Seite stammen,<br />
z.B. eigene Verbindung oder Viren,<br />
haben Sie keine Reaktionsmöglichkeit<br />
mehr und versäumen u.U. den Abgabetermin.<br />
INFO<br />
Sind in einem <strong>Vergabe</strong>verfahren elektronische<br />
Angebote und auch herkömmliche<br />
Angebote auf Papier zugelassen,<br />
so müssen die BieterInnen sich<br />
für eine Art der Angebotsabgabe entscheiden.<br />
Die gleichzeitige Abgabe von<br />
elektronischen Angeboten und Angeboten<br />
auf Papier ist jedenfalls nicht<br />
zugelassen, wobei Angebotsbestandteile<br />
wie Nachweise parallel und fristgerecht<br />
in Papierform eingereicht werden<br />
können. Erwähnt sei aber auch, dass<br />
mittlerweile alle Dokumententypen<br />
(über entsprechende Umwandlung)<br />
signierfähig und damit elektronisch<br />
einreichbar erstellt werden können.<br />
(Die Ausführungen dieses Abschnittes gelten gleichermaßen<br />
für Teilnahmeanträge wie auch Angebotslegungen.)<br />
Mit diesem Prozessschritt wird die elektronische Abwicklung<br />
eines <strong>Vergabe</strong>verfahrens technisch anspruchsvoll, weil<br />
besondere sicherheitstechnische Anforderungen gemäß<br />
den gesetzlich verankerten Vorgaben erfüllt werden müssen.<br />
Sind die Angebotsunterlagen (dies gilt auch für den Fall<br />
eines vorangehenden Teilnahmeantrags) ausschreibungsgerecht<br />
elektronisch erstellt, müssen sie nun in der vom<br />
Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin vorgegebenen Art, d.h.<br />
fristgerecht;<br />
Hinweis: verkürzte Fristen für elektronische Verfahren,<br />
in der zugelassenen Verschlüsselung;<br />
sicher elektronisch signiert;<br />
übermittelt werden.<br />
Der/Die AuftraggeberIn h<strong>at</strong> dabei folgende Verpflichtungen<br />
zu erfüllen:<br />
Sicherstellung der Empfangsbereitschaft bis zum Ende<br />
der Frist;<br />
Verschlüsselung des D<strong>at</strong>enaustausches zur einsichtsgesicherten<br />
Verwahrung der Dokumente bis zur offiziellen<br />
Öffnung;<br />
Prüfung der sicheren Sign<strong>at</strong>ur;<br />
Abgabe einer Bestätigung über den Eingang von<br />
Unterlagen; Zeitstempel.<br />
Um diesen Anforderungen gerecht werden zu können, erfolgen<br />
elektronische Angebotsabgaben in Praxis auf so<br />
genannten <strong>Vergabe</strong>pl<strong>at</strong>tformen, die diese speziellen Sicherheitsmerkmale<br />
erfüllen müssen.<br />
Die strenge Anforderung der Verschlüsselung zum Schutz<br />
der Angebote von der Einsichtnahme bis zur Öffnung durch<br />
den/die AuftraggeberIn kann de facto derzeit ausschließlich