29.10.2013 Aufrufe

e-Vergabe im Öffentlichen Sektor - infodienst-ausschreibungen.at

e-Vergabe im Öffentlichen Sektor - infodienst-ausschreibungen.at

e-Vergabe im Öffentlichen Sektor - infodienst-ausschreibungen.at

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

4.1.3 Übermittlung der Angebote<br />

16 Die Welt der e-<strong>Vergabe</strong><br />

TIPP<br />

Geben Sie ihr Angebot nicht in der<br />

letzten Minute ab. Wenn technische<br />

Probleme von Ihrer Seite stammen,<br />

z.B. eigene Verbindung oder Viren,<br />

haben Sie keine Reaktionsmöglichkeit<br />

mehr und versäumen u.U. den Abgabetermin.<br />

INFO<br />

Sind in einem <strong>Vergabe</strong>verfahren elektronische<br />

Angebote und auch herkömmliche<br />

Angebote auf Papier zugelassen,<br />

so müssen die BieterInnen sich<br />

für eine Art der Angebotsabgabe entscheiden.<br />

Die gleichzeitige Abgabe von<br />

elektronischen Angeboten und Angeboten<br />

auf Papier ist jedenfalls nicht<br />

zugelassen, wobei Angebotsbestandteile<br />

wie Nachweise parallel und fristgerecht<br />

in Papierform eingereicht werden<br />

können. Erwähnt sei aber auch, dass<br />

mittlerweile alle Dokumententypen<br />

(über entsprechende Umwandlung)<br />

signierfähig und damit elektronisch<br />

einreichbar erstellt werden können.<br />

(Die Ausführungen dieses Abschnittes gelten gleichermaßen<br />

für Teilnahmeanträge wie auch Angebotslegungen.)<br />

Mit diesem Prozessschritt wird die elektronische Abwicklung<br />

eines <strong>Vergabe</strong>verfahrens technisch anspruchsvoll, weil<br />

besondere sicherheitstechnische Anforderungen gemäß<br />

den gesetzlich verankerten Vorgaben erfüllt werden müssen.<br />

Sind die Angebotsunterlagen (dies gilt auch für den Fall<br />

eines vorangehenden Teilnahmeantrags) ausschreibungsgerecht<br />

elektronisch erstellt, müssen sie nun in der vom<br />

Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin vorgegebenen Art, d.h.<br />

fristgerecht;<br />

Hinweis: verkürzte Fristen für elektronische Verfahren,<br />

in der zugelassenen Verschlüsselung;<br />

sicher elektronisch signiert;<br />

übermittelt werden.<br />

Der/Die AuftraggeberIn h<strong>at</strong> dabei folgende Verpflichtungen<br />

zu erfüllen:<br />

Sicherstellung der Empfangsbereitschaft bis zum Ende<br />

der Frist;<br />

Verschlüsselung des D<strong>at</strong>enaustausches zur einsichtsgesicherten<br />

Verwahrung der Dokumente bis zur offiziellen<br />

Öffnung;<br />

Prüfung der sicheren Sign<strong>at</strong>ur;<br />

Abgabe einer Bestätigung über den Eingang von<br />

Unterlagen; Zeitstempel.<br />

Um diesen Anforderungen gerecht werden zu können, erfolgen<br />

elektronische Angebotsabgaben in Praxis auf so<br />

genannten <strong>Vergabe</strong>pl<strong>at</strong>tformen, die diese speziellen Sicherheitsmerkmale<br />

erfüllen müssen.<br />

Die strenge Anforderung der Verschlüsselung zum Schutz<br />

der Angebote von der Einsichtnahme bis zur Öffnung durch<br />

den/die AuftraggeberIn kann de facto derzeit ausschließlich

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!