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Übersicht: Verfassungsbeschwerde - Begründetheit (Freiheitsrechte ...

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PÜ Grundrechte 2<br />

SS 2009<br />

Prof. Dr. Möstl<br />

− Grundrechte mit einfachem Gesetzesvorbehalt (Eingriff muss durch oder auf<br />

Grund eines Gesetzes erfolgen. An das beschränkende Gesetz werden keine<br />

bestimmten Anforderungen gestellt.)<br />

2. Formelle Verfassungsmäßigkeit des einschränkenden Gesetzes<br />

(Zuständigkeit, Verfahren, Form)<br />

3. Materielle Verfassungsmäßigkeit des einschränkenden Gesetzes<br />

(Schranken-Schranken = Grenzen der Einschränkbarkeit des betroffenen Grundrechts<br />

beachtet)<br />

a) Besondere Anforderungen<br />

(z. B.: bei Grundrechten mit qualifiziertem Gesetzesvorbehalt:<br />

Genügt das Gesetz den Qualifikationsmerkmalen?)<br />

b) Allgemeine Anforderungen:<br />

aa) Verhältnismäßigkeit des Gesetzes<br />

(1) Legitimer Zweck<br />

(2) Geeignetheit<br />

(3) Erforderlichkeit<br />

(4) Angemessenheit<br />

bb) Zitiergebot, Art. 19 I 2 GG<br />

cc) Verbot einschränkender Einzelfallgesetze, Ar. 19 I 1 GG<br />

dd) Wesensgehaltsgarantie, Art. 19 II GG<br />

ee) Bestimmtheitsgrundsatz<br />

4. Zwischenergebnis: Das einschränkende Gesetz ist/ist nicht verfassungsgemäß.<br />

IV. Verfassungsmäßigkeit der Anwendung des einschränkenden Gesetzes im Einzelfall<br />

1. Beachtung der Voraussetzungen der Rechtsgrundlage<br />

2. Verhältnismäßigkeit der konkreten Maßnahme<br />

a) Legitimer Zweck<br />

b) Geeignetheit<br />

c) Erforderlichkeit<br />

d) Angemessenheit<br />

C. Ergebnis

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