VERHANDLUNGSSCHRIFT - Turnau
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Marktgemeindeamt <strong>Turnau</strong> lfd Nr.: 6/2007<br />
<strong>VERHANDLUNGSSCHRIFT</strong><br />
über die Sitzung des Gemeinderates<br />
11. Oktober 2007 im Sitzungssaal des Gemeindeamtes <strong>Turnau</strong><br />
Beginn der Sitzung:<br />
17:00 Uhr<br />
Die Einladung erfolgte am 25. September 2007 durch Einladungskurrende.<br />
Der Nachweis über die ordnungsgemäße Einladung sämtlicher<br />
Mitglieder des Gemeinderates ist in der Anlage beigeschlossen.<br />
Anwesend waren:<br />
Bürgermeister Dipl-Ing. Alexander Maier<br />
Vizebürgermeister Ing. Andreas Höfler<br />
Gemeindekassier Bernd Fladischer<br />
Gemeinderat Wolfgang Birnbaumer<br />
Gemeinderat Roman Hirschegger<br />
Gemeinderätin Eva Hirschmanner<br />
Gemeinderat Gerhard Hirtner<br />
Gemeinderätin Dr. Baldegunde Illmayer<br />
Gemeinderat Alois Richter<br />
Gemeinderat Roland Schadl<br />
Gemeinderat Rudolf Smolej<br />
Gemeinderat Franz Steiner<br />
Gemeinderätin Helga Strobl<br />
Gemeinderätin Roswitha Zeman<br />
FPÖ<br />
SPÖ<br />
ÖVP<br />
ÖVP<br />
FPÖ<br />
SPÖ<br />
SPÖ<br />
ÖVP<br />
SPÖ<br />
ÖVP<br />
FPÖ (ab 18:10 Uhr)<br />
FPÖ<br />
SPÖ<br />
SPÖ<br />
Außerdem anwesend:<br />
OAR Stefan Hren<br />
GFI Franz Sommerauer<br />
VB Peter Schelch<br />
Entschuldigt war:<br />
Gemeinderat Josef Feichtenhofer<br />
ÖVP<br />
Der Gemeinderat ist beschlussfähig. Die Sitzung ist öffentlich.<br />
Vorsitzender: Bürgermeister Dipl-Ing. Alexander Maier<br />
Peter Schelch, 20071011_Verhandlungsschrift_gemeinderatssitzung.doc, 17.12.2007, Seite 1 von 36
Marktgemeindeamt <strong>Turnau</strong> lfd Nr.: 6/2007<br />
<strong>VERHANDLUNGSSCHRIFT</strong><br />
über die Sitzung des Gemeinderates<br />
Anmerkungen zu den Beschlüssen:<br />
Die Beschlussfassungen erfolgten in Form offener Abstimmungen.<br />
TAGESORDNUNG<br />
1. Begrüßung, Eröffnung und Feststellung der Beschlussfähigkeit<br />
2. Fragestunde gemäß § 54 Abs. 4 der Steiermärkischen<br />
Gemeindeordnung 1967 i.d.g.F.<br />
3. Verhandlungsschrift über die Gemeinderatssitzung vom 20. Juli<br />
2007<br />
4. Wasserleitungsordnung der Marktgemeinde <strong>Turnau</strong><br />
5. Wassergebührenordnung der Marktgemeinde <strong>Turnau</strong><br />
6. Änderung der Kanalabgabenordnung der Marktgemeinde <strong>Turnau</strong><br />
7. Abfallwirtschaft; Änderung der Abfuhrordnung der Marktgemeinde<br />
<strong>Turnau</strong><br />
8. Lustbarkeitsabgabeordnung der Marktgemeinde <strong>Turnau</strong><br />
9. Darlehensaufnahme für die Errichtung der<br />
Abwasserbeseitigungsanlage Thal-Pogusch BA 07<br />
10. Abwasserbeseitigungsanlage Thal-Pogusch, Bauabschnitt<br />
07; Vergabe der Pumpwerke<br />
11. Hochwasserschutz am Seebach in Seewiesen; Errichtung<br />
eines Wasserrückhaltebeckens<br />
12. Nachtragsvoranschlag für das Haushaltsjahr 2007<br />
13. Kleinregionsbildung im Sinne von Regionext<br />
14. Bushaltestelle in Au; Grunderwerb<br />
15. Falltierentsorgung; Kostentragung<br />
Peter Schelch, 20071011_Verhandlungsschrift_gemeinderatssitzung.doc, 17.12.2007, Seite 2 von 36
Marktgemeindeamt <strong>Turnau</strong> lfd Nr.: 6/2007<br />
<strong>VERHANDLUNGSSCHRIFT</strong><br />
über die Sitzung des Gemeinderates<br />
16. Erstellung eines Leitungskatasters<br />
17. Kreuzweg in <strong>Turnau</strong><br />
18. Projekt Fridolin (Lebenshilfe Graßnitz) Förderung durch die<br />
Marktgemeinde <strong>Turnau</strong><br />
19. Änderung des Jagdpachtvertrages (Vorpachtrecht in der KG.<br />
Göriach) zwischen der Marktgemeinde <strong>Turnau</strong> und der<br />
Pensionsversicherungsanstalt<br />
20. Tourismuswerbetafel in <strong>Turnau</strong><br />
21. Verein Romantischer Bründlweg; Ansuchen um<br />
Gemeindezuschuss<br />
22. Allfälliges<br />
23. Personalangelegenheiten – nicht öffentlich!<br />
Zu 1. der Tagesordnung:<br />
Begrüßung, Eröffnung und Feststellung<br />
der Beschlussfähigkeit<br />
Der Vorsitzende begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Sitzung.<br />
Er hält fest, dass sich Herr GR Rudolf Smolej etwas verspäten wird, die<br />
Beschlussfähigkeit jedoch gegeben ist.<br />
Zur Tagesordnung, wie sie mit der Einladung zur Sitzung bekannt<br />
gegeben wurde, wird vom Vorsitzenden folgender Dringlichkeitsantrag<br />
gestellt:<br />
Erweiterung der Tagesordnung um Besprechungsgegenstand Örtliche<br />
Raumplanung; Örtliches Entwicklungskonzept 4.0 und<br />
Flächenwidmungsplan 4.0; Änderungen und Behandlung desselben<br />
unter TOP 22.<br />
Dem Dringlichkeitsantrag wird einstimmig entsprochen, die<br />
Tagesordnung umfasst somit insgesamt 24 Punkte.<br />
Peter Schelch, 20071011_Verhandlungsschrift_gemeinderatssitzung.doc, 17.12.2007, Seite 3 von 36
Marktgemeindeamt <strong>Turnau</strong> lfd Nr.: 6/2007<br />
<strong>VERHANDLUNGSSCHRIFT</strong><br />
über die Sitzung des Gemeinderates<br />
Anmerkung: GR Rudolf Smolej ist noch nicht anwesend.<br />
Zu 2. der Tagesordnung:<br />
Fragestunde gemäß § 54 Abs. 4 der<br />
Steiermärkischen Gemeindeordnung<br />
1967 i.d.g.F<br />
Frage von GR Helga Strobl, wie die aktuellen Entwicklungen beim<br />
Projekt „Kindergartenneubau“ sind.<br />
Der Vorsitzende erklärt, dass seitens Hrn. Wagendorfer ein Architekten-<br />
Wettbewerb ausgeschrieben werden sollte, Hr. Dir. Nerweiner<br />
(Rottenmanner) hat diese Unterlagen ebenfalls bekommen, eine<br />
entsprechende Antwort ist noch ausständig. In nächster Zeit soll ein<br />
Pflichtenheft erarbeitet werden.<br />
Frage von GR Helga Strobl, wie die Zuständigkeiten der Wanderwege in<br />
der Marktgemeinde <strong>Turnau</strong> sind. Sie führt weiter aus, dass von der FA<br />
12 ein Wanderwegekonzept erstellt wurde, unter dem Passus<br />
Wanderwegebau –instandhaltung wäre die Gemeinde für diese<br />
Erhaltung zuständig.<br />
Der Vorsitzende antwortet, dass die Gemeinde sicherlich zuständig<br />
wäre. Primär gilt abzuklären, ob und wo überhaupt ein Wanderweg<br />
realisiert werden darf.<br />
Frage von GR Helga Strobl, wie die Nachfolge von Kindergartenhelferhin<br />
Frau Rust publiziert wird.<br />
Der Vorsitzende gibt gekannt, dass die Stellenausschreibung gemeindeintern<br />
(Amtstafel, Postwurfsendung usw.) erfolgt - jeder kann sich<br />
bewerben.<br />
Zu 3. der Tagesordnung:<br />
Verhandlungsschrift über die Gemeinderatssitzung<br />
vom 20. Juli 2007<br />
Zum Protokoll, auf dessen Verlesung verzichtet wird, gibt es keine<br />
zusätzlichen Anfragen, Änderungs- oder Ergänzungswünsche.<br />
Peter Schelch, 20071011_Verhandlungsschrift_gemeinderatssitzung.doc, 17.12.2007, Seite 4 von 36
Marktgemeindeamt <strong>Turnau</strong> lfd Nr.: 6/2007<br />
<strong>VERHANDLUNGSSCHRIFT</strong><br />
über die Sitzung des Gemeinderates<br />
Es wird auf Antrag des Vorsitzenden einstimmig genehmigt.<br />
Anmerkung: GR Rudolf Smolej ist noch nicht anwesend.<br />
Zu 4. der Tagesordnung:<br />
Wasserleitungsordnung der Marktgemeinde<br />
<strong>Turnau</strong><br />
Der Vorsitzende leitet ein, dass es erforderlich ist, die<br />
Wasserleitungsordnung aus dem Jahre 1955 aus verschiedenen<br />
Gründen zu ändern, weshalb sich der zuständige Fachausschuss mit<br />
dem Entwurf einer neuen Wasserleitungsordnung befasst hat. Er<br />
verweist darauf, dass der Entwurf der Verordnung jedem<br />
Gemeinderatsmitglied zugegangen ist worauf er die neue<br />
Wasserleitungsordnung zur Diskussion stellt.<br />
Vizebürgermeister Ing. Andreas Höfler nimmt bezug auf § 7, Abs 4 des<br />
Verordnungsentwurfes und begehrt eine Änderung desselben insofern,<br />
als die Kosten nicht von den Bauwerbern bzw. von den Besitzern der zu<br />
schützenden Objekte getragen sondern von der Marktgemeinde <strong>Turnau</strong><br />
übernommen werden sollen.<br />
Die Gemeinderatsmitglieder sind mit diesem Begehren einverstanden<br />
und wird auf Antrag von Vizebürgermeister Ing. Andreas Höfler<br />
einstimmig beschlossen folgende Wasserleitungsordnung zu erlassen:<br />
Anmerkung: GR Rudolf Smolej ist noch nicht anwesend!<br />
WASSERLEITUNGSORDNUNG<br />
der<br />
Marktgemeinde <strong>Turnau</strong><br />
§ 1<br />
Allgemeines<br />
(1) Die Eigentümer jener Gebäude, welche mit Wasser aus der öffentlichen<br />
Wasserleitung versorgt werden können, sind nach § 1 des Steiermärkischen<br />
Peter Schelch, 20071011_Verhandlungsschrift_gemeinderatssitzung.doc, 17.12.2007, Seite 5 von 36
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<strong>VERHANDLUNGSSCHRIFT</strong><br />
über die Sitzung des Gemeinderates<br />
Gemeindewasserleitungsgesetzes vom 16.2.1971, LGBl.Nr. 42/1971 idgF.<br />
verpflichtet, diese Gebäude an die öffentliche Wasserleitung anzuschließen, sofern<br />
sie nicht Befreiungsansprüche im Sinne des § 2 leg.cit. geltend machen können. Als<br />
Gebäude, die mit Wasser aus der öffentlichen Wasserleitung versorgt werden<br />
können, also in deren Verpflichtungsbereich liegen, sind jene zu betrachten, bei<br />
denen die kürzeste Verbindung zu einem Hauptrohrstrang der öffentlichen<br />
Wasserleitung nicht mehr als 150 m beträgt. Private Hausbrunnen innerhalb des<br />
Verpflichtungsbereiches in dicht besiedelten Ortsteilen befreien in keinem Falle von<br />
der Verpflichtung zum Anschluss an die öffentliche Wasserleitung hinsichtlich des<br />
Wasserbezuges zu menschlichem Gebrauche und Genusse. Den Eigentümern von<br />
im Verpflichtungsbereich der öffentlichen Wasserleitung gelegenen bereits<br />
bestehenden privaten Wasserversorgungsanlagen (Hausbrunnen) ist deren<br />
Weiterbenützung untersagt, wenn diese Anlagen zu menschlichem Gebrauch und<br />
Genuss gesundheitlich nicht vollkommen einwandfreies Wasser liefern.<br />
(2) Über Wasserleitungsanschlüsse von Gebäuden, die außerhalb des<br />
Verpflichtungsbereiches liegen, werden zwischen den Eigentümern derselben und<br />
der Marktgemeinde <strong>Turnau</strong> besondere Vereinbarungen getroffen.<br />
(3) Jeder Wasserabnehmer unterwirft sich den jeweils geltenden Bestimmungen der<br />
Wasserleitungsordnung.<br />
(4) Die Verpflichtung zum Anschluss an die öffentliche Wasserleitung entfällt, wenn<br />
der Anschluss aus technischen Gründen entweder gar nicht oder nur mit<br />
unverhältnismäßig hohen Kosten möglich ist.<br />
(5) Die Befreiungsansprüche im Sinne des § 2 des Steiermärkischen<br />
Gemeindewasserleitungsgesetzes vom 16.2.1971, LGBl.Nr. 42/1971 idgF., müssen<br />
binnen sechs Monaten bei der Marktgemeinde <strong>Turnau</strong> schriftlich geltend gemacht<br />
werden, widrigenfalls der Anspruch als erloschen behandelt wird. Von der<br />
Entstehung der Anschlusspflicht ist der Verpflichtete nachweislich zu verständigen.<br />
(6) Die Errichtung neuer privater Wasserleitungsanlagen für Trink- und<br />
Nutzwasserzwecke zu menschlichem Gebrauche und Genusse im<br />
Verpflichtungsbereich der öffentlichen Wasserleitung ist verboten.<br />
(7) Bei bereits bestehenden, im Verpflichtungsbereich gelegenen oder durch<br />
Neuerrichtung einer öffentlichen Wasserleitung in den Verpflichtungsbereich zu<br />
liegen kommenden Gebäuden, betrifft die Verpflichtung zum Anschluss diese dann,<br />
wenn das Wasser der für diese Gebäude schon vorhandenen privaten<br />
Wasserversorgungsanlagen (Hausbrunnen, Wasserleitungen) zu menschlichem<br />
Gebrauch und Genuss nicht vollkommen geeignet ist oder nicht in genügender<br />
Menge zur Verfügung steht. Die Anschlussverpflichtung wird in einem solchen Falle<br />
dem Eigentümer der betreffenden Gebäude durch Bescheid aufgetragen, dem der<br />
Verpflichtete innerhalb einer im Bescheid vorgeschriebenen Frist zu entsprechen hat,<br />
die sechs Monate, gerechnet von der Zustellung des Bescheides, nicht übersteigen<br />
darf. Bei Nichtentsprechung kommt die Strafbestimmung des § 8 Abs. 2 und 3 des<br />
Peter Schelch, 20071011_Verhandlungsschrift_gemeinderatssitzung.doc, 17.12.2007, Seite 6 von 36
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<strong>VERHANDLUNGSSCHRIFT</strong><br />
über die Sitzung des Gemeinderates<br />
Steiermärkischen Gemeindewasserleitungsgesetzes vom 16.2.1971, LGBl.Nr.<br />
42/1971 i.d.g.F., zur Anwendung.<br />
(8) Eine zum menschlichen Genuss und Gebrauch vollkommen genügende Menge<br />
Wassers ist dann als vorhanden anzunehmen, wenn nach Abzug der für<br />
landwirtschaftliche, industrielle oder gewerbliche Zwecke erforderlichen<br />
Wassermengen unter gewöhnlichen Verhältnissen jederzeit täglich mindestens 100<br />
Liter für jeden Hausbewohner und 30 Liter für jede zwar nicht im Hause wohnende,<br />
aber im Hause beschäftigte Person bezogen werden können.<br />
(9) Die Eigentümer der zum Anschluss an die öffentliche Wasserleitung verpflichteten<br />
Gebäude sind grundsätzlich berechtigt, das ganze für die Liegenschaft benötigte<br />
Trink- und Nutzwasser der öffentlichen Wasserleitung zu entnehmen. Die<br />
Marktgemeinde <strong>Turnau</strong> behält sich jedoch vor, eine Beschränkung des<br />
Wasserverbrauches auf bestimmte Verbrauchszwecke oder bestimmte<br />
Wassermengen anzuordnen, wenn dies durch Rücksichten des öffentlichen Wohles<br />
geboten erscheint. Bei eintretender Feuergefahr hat die Marktgemeinde <strong>Turnau</strong> das<br />
Recht, über den ganzen Wasservorrat zu verfügen und eine teilweise oder<br />
allgemeine Schließung der Hausleitungen vorzunehmen. Für Störungen und<br />
Unterbrechungen in der Wasserabgabe oder für die Veränderung in der<br />
Wasserbeschaffenheit haftet die Marktgemeine <strong>Turnau</strong> nicht.<br />
§ 2<br />
Bezugsanmeldung und Verpflichtungen des Wasserabnehmers<br />
(1) Die Anmeldung des Wasserbezuges hat unter Verwendung des bei der<br />
Marktgemeinde <strong>Turnau</strong> aufliegenden Formblattes und unter Vorlage von<br />
entsprechenden Lage- und Installationsplänen in zweifacher Ausfertigung zu<br />
erfolgen.<br />
(2) Mit der Anmeldung verpflichtet sich der Anmeldende für den Fall der<br />
Genehmigung des Anschlusses zum Bezuge von Wasser aus den Leitungsanlagen<br />
der öffentlichen Wasserleitung.<br />
(3) Mit der Genehmigung des Anschlusses durch die Marktgemeinde <strong>Turnau</strong> erwirbt<br />
der Anmeldende das Recht des Wasserbezuges.<br />
(4) Die Wasserentnahme aus der öffentlichen Wasserleitung ohne Anmeldung und<br />
Bewilligung ist verboten. Zuwiderhandlungen werden nach den Strafbestimmungen<br />
geahndet.<br />
(5) Der Wasserabnehmer anerkennt das dauernde Eigentumsrecht der<br />
Marktgemeinde <strong>Turnau</strong> an den verlegten Leitungen samt Zubehör. Es bleibt der<br />
Marktgemeinde <strong>Turnau</strong> überlassen, auch nach Aufhören des Wasserbezuges den<br />
Zeitpunkt der Abtragung ihrer Leitungen zu bestimmen.<br />
(6) Ist der Anmeldende nicht zugleich Gebäudeeigentümer, so hat er bei der<br />
Anmeldung die schriftliche Zustimmung des Gebäudeeigentümers zur Herstellung<br />
Peter Schelch, 20071011_Verhandlungsschrift_gemeinderatssitzung.doc, 17.12.2007, Seite 7 von 36
Marktgemeindeamt <strong>Turnau</strong> lfd Nr.: 6/2007<br />
<strong>VERHANDLUNGSSCHRIFT</strong><br />
über die Sitzung des Gemeinderates<br />
des Wasserleitungsanschlusses beizubringen, die auch die Annahme der in Abs. 5<br />
angeführten Bedingungen sowie die schriftliche Erklärung enthalten muss, dass der<br />
Gebäudeeigentümer zur ungeteilten Hand die Verpflichtung aus der<br />
Wasserleitungsordnung übernimmt.<br />
§ 3<br />
Anschlussleitungen und Hausleitung<br />
(1) Im Verpflichtungsbereich der öffentlichen Wasserleitung stellt die Marktgemeinde<br />
<strong>Turnau</strong> die Anschlussleitung vom Hauptrohrstrang bis zur Hausleitung gegen<br />
Einhebung der im § 5 Abs. 1 lit. C genannten Anschlussgebühr her.<br />
Die Herstellung der Anschlussleitung führt die Marktgemeinde <strong>Turnau</strong> selbst durch<br />
und sie bestimmt die Art und Weise der Durchführung (Rohrweite, Führung der<br />
Rohrleitung usw.). Unmittelbar nach dem Hauptrohrstrang ist eine Absperrvorrichtung<br />
vorzusehen, die nur von Organen der Marktgemeinde <strong>Turnau</strong> betätigt werden darf.<br />
(2) Als Hausleitung ist jene Rohrleitung anzusehen, welche nach dem Wasserzähler<br />
oder bei Fehlen eines solchen, nach dem Hausabsperrventil liegt.<br />
(3) Jede Liegenschaft soll ihre besondere Verbindung zum Hauptrohrstrang haben<br />
und nicht von einer Nachbarliegenschaft versorgt werden. Abweichungen von dieser<br />
Regel sind nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Marktgemeinde <strong>Turnau</strong><br />
zulässig.<br />
(4) Die Ausführung der Hausleitungen darf nur solchen Gewerbetreibenden<br />
übertragen werden, welche die Konzession zur Ausführung von Wasserleitungen<br />
haben.<br />
(5) Bezüglich der technischen Ausführung von Hausleitungen und<br />
Liegenschaftseinrichtungen gelten die in den ÖNORMEN H 2110 (Allgemeine<br />
Vertragsbestimmungen für Leistungen der Haustechnik, Werkvertragsnorm), B 2226<br />
(Gas-, Wasser- und Abwasserinstallationen, Werkvertragsnorm), B 2501<br />
(Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke, Bestimmungen für<br />
Planungen und Ausführung), B 2531 (Trinkwasserversorgungseinrichtungen in<br />
Grundstücken, Teil 1: Richtlinien für Planung, Bau und Betrieb, Teil 2: Bemessung<br />
der Rohrleitungen), B 2532 (Anschlussleitungen für Wasserleitungsanlagen,<br />
Richtlinien für Bau und Betrieb) und B 8133 (Trink- und<br />
Nutzwassererwärmungsanlagen, Sicherheits-, Ausführungs- und Prüfbestimmungen)<br />
festgelegten Vorschriften.<br />
(6) Die Errichtung, Erweiterung und Abänderung von Hausleitungen ist vor Beginn<br />
der Arbeiten der Marktgemeinde <strong>Turnau</strong> anzuzeigen.<br />
Diese Anzeige ist von der Marktgemeinde <strong>Turnau</strong> zur Kenntnis genommen, wenn<br />
nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen die Arbeiten untersagt oder<br />
Vorschreibungen erlassen werden.<br />
Peter Schelch, 20071011_Verhandlungsschrift_gemeinderatssitzung.doc, 17.12.2007, Seite 8 von 36
Marktgemeindeamt <strong>Turnau</strong> lfd Nr.: 6/2007<br />
<strong>VERHANDLUNGSSCHRIFT</strong><br />
über die Sitzung des Gemeinderates<br />
(7) Die Eigentümer der Gebäude sind verpflichtet, die Hausleitungen und deren<br />
Zubehör in gutem Zustand zu erhalten und jeden entstandenen Mangel unverzüglich<br />
wieder beheben zu lassen. Bei größeren Schäden ist sofort die Marktgemeinde<br />
<strong>Turnau</strong> zu verständigen. Jede Wasserverschwendung ist unstatthaft.<br />
§ 4<br />
Wasserzähler<br />
(1) Die Wasserabgabe - Hydranten ausgenommen - erfolgt teils ohne, teils über<br />
Wasserzähler. Sämtliche an das Rohrnetz angeschlossene Wasserzähler liefert,<br />
überprüft und erhält die Marktgemeinde <strong>Turnau</strong>.<br />
(2) Den Ein- und Ausbau der Wasserzähler nimmt die Marktgemeinde <strong>Turnau</strong> vor.<br />
(3) Der Wasserzähler ist von Grund- und Tagwasser, Schmutz, Frost und sonstigen<br />
Beschädigungen jeder Art geschützt zu halten; der Gebäudeeigentümer haftet für<br />
jegliche Beschädigungen des Wasserzählers und werden solche auf dessen Kosten<br />
behoben.<br />
Die Marktgemeinde <strong>Turnau</strong> stellt für jeden Gebäudeanschluss nur einen<br />
Wasserzähler bei. Für jeden weiteren in der Leitung eingebauten Wasserzähler<br />
werden die Beschaffungs-, Erhaltungs- und Eichkosten dem Besteller zusätzlich<br />
verrechnet.<br />
(4) Der Wasserzähler muss stets zugänglich sein.<br />
(5) Bestreitet ein Wasserabnehmer die Richtigkeit der Angaben des Wasserzählers,<br />
so ist der Wasserzähler von der Marktgemeinde <strong>Turnau</strong> einer Prüfung zu<br />
unterziehen. Der Antragsteller muss sich aber verpflichten, sämtliche entstandene<br />
Kosten (Eich-, Aus- und Einbaukosten, Verfrachtung usw.) für den Fall zu tragen, als<br />
der Wasserzähler um nicht mehr als fünf Prozent zu Ungunsten des Antragstellers<br />
von der Richtigkeit abweicht.<br />
(6) Jeder Wasserzähler wird von der Marktgemeinde <strong>Turnau</strong> plombiert; der<br />
Eigentümer des Gebäudes ist verpflichtet, jede wahrgenommene Beschädigung der<br />
Plomben der Marktgemeinde <strong>Turnau</strong> zu melden.<br />
§ 5<br />
Gebühren und Beiträge<br />
(1) Es werden folgende Gebühren und Beiträge eingehoben:<br />
a) Die Wasserverbrauchsgebühr nach dem durch den Wasserzähler<br />
festgestellten tatsächlichen Verbrauch (m³) oder<br />
b) die Pauschalgebühren nach dem nach gewissen äußeren Merkmalen<br />
(Bewohnerzahl, Viehstand etc.) vermuteten Wasserverbrauch;<br />
c) die Wasserzählergebühr für die Beistellung und Erhaltung der<br />
Wasserzähler, ausgenommen Beschädigungen durch Fremdeinwirkung.<br />
Peter Schelch, 20071011_Verhandlungsschrift_gemeinderatssitzung.doc, 17.12.2007, Seite 9 von 36
Marktgemeindeamt <strong>Turnau</strong> lfd Nr.: 6/2007<br />
<strong>VERHANDLUNGSSCHRIFT</strong><br />
über die Sitzung des Gemeinderates<br />
Der Tarif der Wassergebühren wird jeweils gesondert verlautbart.<br />
d) die Anschlussgebühr für die Herstellung der Anschlussleitung vom<br />
Hauptrohrstrang der öffentlichen Wasserleitung zur Hausleitung;<br />
e) der Wasserleitungsbeitrag gemäß Wasserleitungsgesetz<br />
(2) Kann infolge Beschädigung des Wasserzählers der tatsächliche Verbrauch nicht<br />
festgestellt werden, so ist der Durchschnittsverbrauch von 12 Monaten in der<br />
gleichen Zeit des Vorjahres als Grundlage für die Berechnung der<br />
Wasserverbrauchsgebühr anzunehmen, sofern nicht Umstände vorliegen, die auf<br />
einen höheren Verbrauch schließen lassen.<br />
(3) Die Berechnungsgrundlagen für die pauschalierten Wasserverbrauchsgebühren<br />
(Bewohnerzahl, Viehstand etc.) werden im Monat Oktober eines jeden Jahres für den<br />
folgenden Rechnungsabschnitt (Jahr) festgestellt. Wesentliche Veränderungen<br />
derselben sind der Marktgemeinde <strong>Turnau</strong> sofort zu melden.<br />
(4) Für die Herstellung der Anschlussleitung von der Versorgungsleitung der<br />
öffentlichen Wasserleitung zur Hausleitung erhebt die Marktgemeinde <strong>Turnau</strong> eine<br />
einmalige Abgabe in der Höhe der tatsächlichen Herstellungskosten der<br />
Anschlussleitung (Anschlussgebühr).<br />
(5) Die Wasseranschlussgebühren werden dem Anschlusswerber bescheidmäßig<br />
vorgeschrieben. Sie werden nach den für Abgaben geltenden Vorschriften<br />
eingehoben und zwangsweise eingebracht. Ein etwaiger Baukostenzuschuss für das<br />
vorgelagerte Leitungsnetz wird in Rechnung gestellt.<br />
(6) Die Wasserverbrauchsgebühren werden dem Wasserabnehmer bescheidmäßig<br />
vorgeschrieben.<br />
(7) Die von den Wasserbezugsberechtigten zu leistenden Gebühren und Beiträge<br />
(Wasserleitungsbeitrag, Wasseranschlussgebühr, Wasserverbrauchsgebühr und<br />
Wasserzählermiete) werden in der Wassergebührenordnung der Marktgemeinde<br />
<strong>Turnau</strong> geregelt.<br />
§ 6<br />
Öffentliche Auslaufbrunnen<br />
An Orten, wo öffentliche Auslaufbrunnen bestehen, ist die Wasserentnahme nur für<br />
den Hausbedarf (Trink- und Nutzwasser) gestattet. Unzulässig ist die Entnahme von<br />
Wasser für landwirtschaftliche, industrielle und gewerbliche Zwecke.<br />
§ 7<br />
Hydranten<br />
Peter Schelch, 20071011_Verhandlungsschrift_gemeinderatssitzung.doc, 17.12.2007, Seite 10 von 36
Marktgemeindeamt <strong>Turnau</strong> lfd Nr.: 6/2007<br />
<strong>VERHANDLUNGSSCHRIFT</strong><br />
über die Sitzung des Gemeinderates<br />
(1) Die an die öffentliche Wasserleitung angeschlossenen Hydranten dienen<br />
Feuerlöschzwecken. Sie dürfen nur durch die Feuerwehr bedient werden. Das diesen<br />
Hydranten für Feuerlöschzwecke entnommene Wasser wird kostenlos abgegeben.<br />
Die verbrauchte Menge ist der Marktgemeinde <strong>Turnau</strong> zu melden.<br />
(2) Private Hydranten und Feuerlöscheinrichtungen der Wasserabnehmer sind,<br />
sofern sie mit Umgehung des Wasserzählers an die öffentliche Wasserleitung<br />
angeschlossen sind, von der Marktgemeinde <strong>Turnau</strong> mit Plomben zu versehen. Die<br />
Eigentümer dieser privaten Feuerlöscheinrichtungen sind verpflichtet, jede<br />
Entfernung dieser Plomben im Brandfalle der Marktgemeinde <strong>Turnau</strong> sofort zu<br />
melden. Die eigenmächtige Entfernung dieser Plombierung oder die Entnahme von<br />
Wasser aus solchen privaten Feuerlöschanlagen bei Umgehung des Wasserzählers<br />
zu anderen Zwecken als für den Brandfall ist unzulässig.<br />
(3) Das örtliche Feuerwehrkommando und die Marktgemeinde <strong>Turnau</strong> bestimmen<br />
den Aufstellungsort und die Dimension der Hydranten.<br />
(4) Die Kosten für die Aufstellung von Hydranten, für die Leitungsverstärkung oder<br />
Leitungserrichtung trägt die Marktgemeinde <strong>Turnau</strong><br />
(5) Das für öffentliche Zwecke benötigte Wasser (Straßenbesprengung,<br />
Kanalreinigung, Anlagenpflege, öffentliche Springbrunnen) wird kostenlos<br />
abgegeben. Die verbrauchte Menge ist für statistische Erhebungen der<br />
Marktgemeinde <strong>Turnau</strong> zu melden.<br />
§ 8<br />
Beendigung der Versorgung<br />
(1) Das Versorgungsverhältnis und damit die Haftung für die Bezahlung der<br />
Wassergebühren laufen ununterbrochen bis zur vollständigen Trennung der<br />
Anschlussleitung vom Rohrstrang. Die vollständige Trennung der Anschlussleitung<br />
vom Hauptrohrstrang erfolgt erst nach Zustimmung durch die Marktgemeinde <strong>Turnau</strong><br />
über Antrag und auf Kosten des Gebäudeeigentümers.<br />
(2) Bei Veränderungen in der Person des Gebäudeeigentümers und des<br />
Wasserabnehmers haften für die allfälligen Rückstände die Rechtsnachfolger im<br />
Gebäudeeigentum.<br />
§ 9<br />
Schlussbestimmungen<br />
Eine Änderung dieser Wasserleitungsordnung und deren Nebenbestimmungen<br />
(technische und sanitäre Vorschriften) sind nur durch einen Beschluss des<br />
Gemeinderates bzw. nach einer Novellierung des Steiermärkischen<br />
Gemeindewasserleitungsgesetzes vom 16.2.1971, LGBl.Nr. 42/1971 i.d.g.F. möglich.<br />
Peter Schelch, 20071011_Verhandlungsschrift_gemeinderatssitzung.doc, 17.12.2007, Seite 11 von 36
Marktgemeindeamt <strong>Turnau</strong> lfd Nr.: 6/2007<br />
<strong>VERHANDLUNGSSCHRIFT</strong><br />
über die Sitzung des Gemeinderates<br />
§ 10<br />
Inkrafttreten<br />
(1) Diese Wasserleitungsordnung tritt am 01.01.2008 in Kraft.<br />
(2) Mit dem Inkrafttreten dieser Wasserleitungsordnung tritt die<br />
Wasserleitungsverordnung vom 15.12.1955 außer Kraft.<br />
Unter diesem Tageordnungspunkt stellt Frau GR Helga Strobl die Frage,<br />
ob in Zukunft geplant ist, die Wasserversorgung am Lanzenweg zu verbessern<br />
(Problem mit dem niedrigen Wasserdruck).<br />
Der Vorsitzende gibt zur Antwort, dass die Problemlösung durch den<br />
Einbau einer Pumpe bewerkstelligt werden könnte.<br />
GR Alois Richter stellt in den Raum, dass die Wasserleitung von Göriach<br />
bis zum Lanzenweg verlängert werden könnte.<br />
Zu 5. der Tagesordnung:<br />
Wassergebührenordnung der<br />
Marktgemeinde <strong>Turnau</strong><br />
Der Vorsitzende leitet ein, dass die Wassergebührenordnung im Entwurf<br />
vorliegt und zu beraten wäre.<br />
Ein entsprechender Beschluss der Gebührenordnung (Basis<br />
Wasserleitungsbeitragsgesetz von 1962 idgF) mit den<br />
Gebührenansätzen einschließlich eines Wasserleitungsbeitrages gemäß<br />
§ 1 des Verordnungsentwurfes sollte in der nächsten<br />
Gemeinderatssitzung gefasst werden.<br />
Der Wasserleitungsbeitrag dient zur Deckung der Kosten der Errichtung<br />
und Erweiterung der öffentlichen Wasserversorgungsanlage (in Zukunft<br />
werden beträchtliche Investitionen erforderlich sein!)<br />
Zu 6. der Tagesordnung:<br />
Änderung der Kanalabgabenordnung der<br />
Marktgemeinde <strong>Turnau</strong><br />
Der Vorsitzende hält fest, dass die vom Gemeinderat in seiner Sitzung<br />
vom 29. Juni 2007 beschlossene Kanalabgabenordnung hinsichtlich des<br />
§ 3 (Höhe des Einheitssatzes) nach Prüfung durch die Aufsichtsbehörde<br />
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<strong>VERHANDLUNGSSCHRIFT</strong><br />
über die Sitzung des Gemeinderates<br />
abzuändern ist, weil aus den dargestellten Gesamtbaukosten sowie der<br />
Länge des öffentlichen Kanals sich rechnerisch bei Heranziehung eines<br />
Prozentsatzes von 7,3 eine Höhe des Einheitssatzes für die Berechnung<br />
des Kanalisationsbeitrages von € 7,08 statt € 13,10 ergibt.<br />
Die Gemeinde ist aber ermächtigt, von dem gesetzlich vorgesehenen<br />
Kriterium der Ortsüblichkeit Gebrauch zu machen, hat aber zu erklären,<br />
in welchem Ausmaß das Kriterium der Ortsüblichkeit bei der Berechnung<br />
herangezogen wurde.<br />
Im Auftrag der Gemeinde hat sich das Büro Dipl-Ing. Masutti,<br />
Ziviltechniker GmbH. in Gleisdorf, mit der Angelegenheit befasst und in<br />
der Sache Folgendes ausgeführt:<br />
„Die zur Berechnung des Einheitssatzes herangezogenen<br />
Herstellungskosten sind auf den heutigen Herstellungswert<br />
hochzurechnen, da die Kanalisation des Ortskernes und die erste<br />
Kläranlage von ca. 40 Jahren errichtet wurden. In der Gesamtsumme<br />
scheinen diese Kosten mit der damaligen Abrechnungssumme von €<br />
800.000,- auf. Unter Abzug des Landesbeitrags von € 120.000,- verbleibt<br />
der Betrag von € 680. 000,-, welcher bei 2%iger Steigerung über 40<br />
Jahre einem heutigen Wert von € 1,501.467,- entspricht. Somit sind den<br />
Herstellungskosten € 821.467,- hinzuzurechnen (680.000,- + 821.467,- =<br />
1,501.467,-).<br />
Die in der Abgabenordnung § 3 Abs. 1 angeführten Gesamtbaukosten<br />
sind somit von € 4,713.935,- auf € 5,535.402,- zu korrigieren.<br />
Der § 3 Abs. 2 ist insofern zu korrigieren, als die gesamte Finanzierung<br />
von kommunalen Abwasseranlagen seit Jahrzehnten auf den Faktoren<br />
Anschlussbeitrag – Landesbeitrag – Darlehen erfolgt. Die ersten beiden<br />
Faktoren sind als Baukostenbeitrag zu werten, die Rückzahlung des<br />
notwendigen Darlehens erfolgt in Annuitäten entsprechend einem<br />
Tilgungsplan der Förderstelle des Bundes (früher<br />
Wasserwirtschaftsfonds, seit 1993 Kommunalkredit). Diese Annuitäten<br />
zusammen mit den Betriebskosten der Abwasseranlage einschließlich<br />
entsprechender Rücklagen sind über die laufenden Kanalgebühren zu<br />
refinanzieren. Die Bezuschussung dieser genannten Annuitäten aus dem<br />
Titel des UFG dient ausschließlich dazu, die jährliche Belastung der<br />
Bürger durch die Kanalgebühr in einem erträglichen Maß zu halten.<br />
Daher ist dieser Zuschuss bei der Berechnung des Einheitssatzes als<br />
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<strong>VERHANDLUNGSSCHRIFT</strong><br />
über die Sitzung des Gemeinderates<br />
Grundlage für den Anschlussbeitrag nicht zu berücksichtigen bzw. nicht<br />
von den Gesamtkosten abzuziehen.<br />
Die Summe aller Landesbeiträge und EU-Mittel belaufen sich nach den<br />
mir vorliegenden Unterlagen auf ca. € 700.500,-, diese sind von den<br />
Gesamtkosten zu subtrahieren. Somit verbleiben € 5,535.402 – €<br />
700.500 = € 4,834.902,- als zu berücksichtigende Gesamtkosten.<br />
Ermittlung des Einheitssatzes:<br />
4.834.902: 26.380 m Leitungslänge = € 183,28/m<br />
Davon max. 7,5 % = € 13,75/m2 als maximaler Einheitssatz<br />
Der vom Gemeinderat beschlossene Einheitssatz von € 13, 10 entspricht<br />
7,2 % des durchschnittlichen Laufmeterpreises gem.<br />
Kanalabgabengesetz.<br />
Dieser beschlossene Einheitssatz entspricht auch dem Kriterium der<br />
Ortsüblichkeit. Der Einheitssatz in der Nachbargemeinde Aflenz Land<br />
beträgt € 13,08 und in Gußwerk je nach Tarifgebiet € 11,85 und € 13,30.“<br />
Vom Vorsitzenden wird darauf der Antrag gestellt, der Argumentation<br />
des Dipl-Ing. Masutti zu folgen und die Kanalabgabenordnung<br />
hinsichtlich des § 3 zu ändern.<br />
Demnach hat der Wortlaut des § 3 der Kanalabgabenordnung wie folgt<br />
zu lauten:<br />
§ 3<br />
Höhe des Einheitssatzes<br />
(1) Die Höhe des Einheitssatzes gemäß § 4 Abs. 2 des<br />
Kanalabgabengesetzes 1955 für die Berechnung des<br />
Kanalisationsbeitrages beträgt 7,2 % der durchschnittlichen<br />
ortsüblichen Baukosten je Laufmeter der öffentlichen Kanalanlage,<br />
somit für Schmutzwasserkanäle € 13,10.<br />
(2) Dieser Festsetzung liegen Gesamtbaukosten von € 5,535.402,00<br />
vermindert um die aus Bundes- und Landesmitteln in Höhe von €<br />
700.500,00 gewährten Beiträge und Zuschüsse, somit eine<br />
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<strong>VERHANDLUNGSSCHRIFT</strong><br />
über die Sitzung des Gemeinderates<br />
Baukostensumme von € 4,834.902,00 und eine Gesamtlänge des<br />
öffentlichen Kanals von 26.380 m zugrunde.<br />
Dem Antrag wird einstimmig entsprochen.<br />
Zu 7. der Tagesordnung:<br />
Abfallwirtschaft; Änderung der<br />
Abfuhrordnung der Marktgemeinde<br />
<strong>Turnau</strong><br />
Der Vorsitzende berichtet, dass aufgrund eines Schreibens der<br />
zuständigen Fachabteilung des Amtes der Steiermärkischen<br />
Landesregierung (Oktober 2007) die vom Gemeinderat in seiner Sitzung<br />
vom 10. November 2005 beschlossene Abfuhrordnung hinsichtlich der<br />
§§ 7 und 8 wie folgt abzuändern ist.<br />
§ 7<br />
Sammelstellen<br />
(1) Für die getrennte Sammlung und Abfuhr von verwertbaren Siedlungsabfällen<br />
(Altpapier) werden in der Marktgemeinde <strong>Turnau</strong> Sammelstellen eingerichtet<br />
(Bringsystem).<br />
(2) Für die getrennte Sammlung und Abfuhr von verwertbaren Siedlungsabfällen<br />
(Altpapier) werden für Gewerbebetriebe sowie für Mehrfamilienwohnhäuser<br />
Sammelstellen in unmittelbarer Nähe zu diesen eingerichtet. (Holsystem). Die<br />
Aufstellung der Abfallsammelbehälter erfolgt durch die Marktgemeinde <strong>Turnau</strong><br />
(bzw. deren Beauftragten) und ist im Einvernehmen mit dem<br />
Liegenschaftseigentümer/der Liegenschaftseigentümerin durchzuführen.<br />
(3) In die auf den Sammelstellen bereitgestellten Abfallsammelbehälter dürfen nur<br />
die im Gemeindegebiet anfallenden verwertbaren Siedlungsabfälle (Altstoffe)<br />
eingebracht werden. Hierbei ist darauf Rücksicht zu nehmen, dass der<br />
Aufstellungsort nicht verunreinigt wird.<br />
(4) In die Abfallsammelbehälter dürfen nur solche verwertbare Siedlungsabfälle<br />
eingebracht werden, wie sie der Beschriftung bzw. der Leitfarbe des jeweiligen<br />
Abfallsammelbehälters entsprechen.<br />
(5) Problemstoffe, Bauschutt, Gras- und Strauchschnitt, Altholz, Metalle (Schrott)<br />
sowie Sperrmüll können im Altstoffsammelzentrum auf dem Gelände der<br />
Kläranlage der Marktgemeinde <strong>Turnau</strong> abgegeben werden.<br />
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<strong>VERHANDLUNGSSCHRIFT</strong><br />
über die Sitzung des Gemeinderates<br />
(6) Den Anschlusspflichtigen werden die Standorte der Sammelstellen zur<br />
Kenntnis gebracht (Gemeindezeitung, Amtstafel)<br />
§ 8<br />
Durchführung der Abfallabfuhr<br />
(1) Die Abfuhrtermine werden im Vorhinein in Form eines Abfuhrkalenders<br />
festgelegt und den Anschlusspflichtigen zur Kenntnis gebracht.<br />
(2) Die Abfuhr der gemischten Siedlungsabfälle (Restmüll), der getrennt zu<br />
sammelnden verwertbaren Siedlungsabfälle (Altpapier - § 7 Abs. 2) sowie der<br />
getrennt zu sammelnden biogenen Siedlungsabfälle (Bioabfälle) erfolgt im<br />
gesamten Abfuhrbereich durch die Abfallabfuhr.<br />
(3) Die Abfuhr der gemischten und biogenen Siedlungsabfälle wird alle 4 Wochen<br />
durchgeführt. Auf begründeten Antrag (§ 6 Abs. 9 Abfuhrordnung i. V. m. § 9 Abs.<br />
3 StAWG 2004) kann die Abfuhrfrequenz reduziert oder erhöht werden.<br />
(4) Die Abfuhr der getrennt zu sammelnden verwertbaren Siedlungsabfälle<br />
(Altpapier) wird alle 2 Wochen durchgeführt (§ 7 Abs. 2). Auf begründeten Antrag<br />
(§ 6 Abs. 9 Abfuhrordnung i. V. m. § 9 Abs. 3 StAWG 2004) kann die<br />
Abfuhrfrequenz reduziert oder erhöht werden.<br />
(5) Die Übernahme der getrennt zu sammelnden verwertbaren sonstigen<br />
Siedlungsabfälle (Altstoffe und Sperrmüll) erfolgt monatlich jeden ersten Dienstag<br />
von 07.00 Uhr bis 12.00 Uhr und jeden dritten Dienstag von 13.00 Uhr bis 17.00<br />
Uhr im Altstoffsammelzentrum <strong>Turnau</strong> sowie an den dezentralen Sammelstellen<br />
gem. § 7 Abs. 3. welche jederzeit zugänglich sind.<br />
(6) Eine allfällige Änderung der Abfuhr- sowie Übernahmetermine und –zeiten für<br />
Abfälle wird den Anschlusspflichtigen rechtzeitig zur Kenntnis gebracht.<br />
Dem Antrag des Vorsitzenden, die Abfuhrordnung hinsichtlich der §§ 7<br />
und 8 wie oben angeführt zu ändern, wird einstimmig entsprochen.<br />
Anmerkung: GR Rudolf Smolej ist noch nicht anwesend!<br />
Zu 8. der Tagesordnung:<br />
Lustbarkeitsabgabeordnung der<br />
Marktgemeinde <strong>Turnau</strong><br />
Vom Vorsitzenden wird ausgeführt, dass anlässlich der<br />
Gemeinderatssitzung vom 14. Dezember 2006 der<br />
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<strong>VERHANDLUNGSSCHRIFT</strong><br />
über die Sitzung des Gemeinderates<br />
Gemeinderatsbeschluss gefasst wurde, eine neue<br />
Lustbarkeitsabgabeordnung zu erlassen.<br />
Der zuständige Fachausschuss hat sich in seiner Sitzung vom 21.<br />
September 2007 mit der Angelegenheit befasst und den Entwurf einer<br />
neuen Lustbarkeitsabgabeordnung ausgearbeitet, der nun zur Beratung<br />
vorliegt.<br />
Im Zuge der Diskussion bringt Frau GR. Dr. Illmayer den Vorschlag ein,<br />
unter § 4 der Lustbarkeitsabgabeordnung einzufügen, dass für alle<br />
Veranstaltungen, die bis zum 31.12.2011 abgehalten werden, sich der<br />
gemäß § 4 Abs. 1 festgesetzte Prozentsatz der Entgelte um 50 v.H.<br />
ermässigen soll.<br />
Dem Antrag des Vorsitzenden, die Lustbarkeitsabgabeordnung gemäß<br />
dem abgeänderten Entwurf wie folgt zu beschließen, wird einstimmig<br />
entsprochen.<br />
Anmerkung: GR Rudolf Smolej ist noch nicht anwesend!<br />
Lustbarkeitsabgabeordnung<br />
der Marktgemeinde <strong>Turnau</strong><br />
§ 1<br />
Abgabenausschreibung, Steuergegenstand<br />
(1) Für die im Bereich der verordnungsgebenden Gemeinde abgehaltenen<br />
Veranstaltungen wird nach Maßgabe der Bestimmungen des LAG eine<br />
Lustbarkeitsabgabe eingehoben.<br />
(2) Nachstehende Veranstaltungen im Sinne des § 1 Abs. 2 und 3 LAG sind<br />
abgabepflichtig:<br />
1. Filmvorführungen;<br />
2. Konzertveranstaltungen;<br />
3. Lichtbilder-(Multimedia-)vorträge;<br />
4. Tanzveranstaltungen (Achtung Tanzlokale, Discos sind wiederkehrende<br />
Veranstaltungen);<br />
5. pratermäßige Veranstaltungen;<br />
6. Halten von Automaten:<br />
a) Unterhaltungsspielautomaten,<br />
b) Automaten, die aggressive Handlungen darstellen,<br />
c) Geldspielautomaten,<br />
7. Erotikveranstaltungen (Striptease, Peepshow, Video peepshow, tabledancing<br />
u. dgl.);<br />
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<strong>VERHANDLUNGSSCHRIFT</strong><br />
über die Sitzung des Gemeinderates<br />
8. Messen;<br />
9. Maturabälle und Schulabschlusskränzchen;<br />
10. Vorträge, Vorlesungen, Deklamationen und Rezitationen;<br />
11. die von den behördlich bewilligten Tanzschulen in deren<br />
Betriebsräumlichkeiten veranstalteten Perfektionen, Kränzchen und Bälle;<br />
12. Ausstellungen land und forstwirtschaftlicher Erzeugnisse außerhalb des<br />
Betriebsbereiches;<br />
13. Kunstlaufvorführungen auf Eis- und Rollbahnen;<br />
14. Kindermaskenbälle und Kindermaskeneislaufen;<br />
15. Zirkusveranstaltungen;<br />
16. artistische Vorführungen und Tierschauen, welche nicht im Rahmen einer<br />
Zirkusveranstaltung abgehalten werden;<br />
17. Billard- und Schachkämpfe, Schach- und Billardspiele mit Wetteinsätzen<br />
der Zuschauer;<br />
18. sportliche Veranstaltungen;<br />
19. Schau- oder Werbeausstellungen, inklusive aller sonstigen mit diesen<br />
Ausstellungen verbundenen abgabepflichtigen Veranstaltungen;<br />
20. Kartenspiele aller Art in Vereinen (Klubs) und Spielbetrieben, Kartenspiele<br />
um Preise;<br />
21. der Betrieb von Kegelbahnen;<br />
22. gewerbsmäßige Gesangs- und Musikvorträge im Umherziehen;<br />
23. museale Ausstellungen und sonstige Ausstellungen mit kulturellem Inhalt<br />
und Zielsetzungen (Malerei, Grafik, Bildhauerei u. dgl.),<br />
24. Kleinkaliberschießen;<br />
25. Fahrräder- oder Bootsverleihe jeglicher Art;<br />
26. Motorsportveranstaltungen;<br />
27. sonstige Veranstaltungen im Sinne des § 1 Abs 2 und 3 LAG, soweit nicht<br />
vorerwähnt oder ausdrücklich gemäß § 2 dieser Verordnung befreit.<br />
(3) Veranstaltungen unterliegen der Lustbarkeitsabgabe auch dann, wenn sie im<br />
Rahmen eines Gewerbes betrieben werden, wie Tischtennis, Billard,<br />
mechanische Spielapparate und Spielautomaten, Musikautomaten u. dgl.<br />
§ 2<br />
Befreiungen<br />
(1) Von der Lustbarkeitsabgabe sind befreit:<br />
1. Vereinsfestlichkeiten und sonstige Aktivitäten durch Vereine, bei denen von<br />
den Teilnehmern weder ein Eintrittsgeld oder freiwillige Spenden u. dgl.<br />
erhoben werden, noch Speisen und Getränke gegen Entgelt abgegeben<br />
werden;<br />
2. Veranstaltungen, die von einer nichtgewerblichen ausschließlich der<br />
Jugendpflege dienenden Institution hauptsächlich für Jugendliche<br />
(Minderjährige) und deren Angehörige dargeboten werden, unter der<br />
Voraussetzung, dass der Reinertrag ohne jeden Abzug der Jugendpflege<br />
zufließt und bei der Veranstaltung keine alkoholischen Getränke abgegeben<br />
werden;<br />
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<strong>VERHANDLUNGSSCHRIFT</strong><br />
über die Sitzung des Gemeinderates<br />
3. Veranstaltungen von Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts, soweit<br />
sie von deren Organen abgehalten werden und ausschließlich religiösen<br />
Zwecken dienen;<br />
4. sportliche Veranstaltungen aller Art von im Gemeindegebiet ansässigen<br />
Amateur-Sportvereinen insoweit, als daran nur deren Mitglieder sportlich<br />
mitwirken. Die sportliche Veranstaltung darf nur der Ausübung des<br />
Körpersports dienen und nicht mit der Abhaltung von Tanzbelustigungen<br />
verbunden sein.<br />
5. Sportliche Veranstaltungen aller Art von im Gemeindegebiet ansässigen<br />
Sportvereinen insoweit, als diese Vereine nachweislich Jugendpflege<br />
betreiben. Die sportliche Veranstaltung darf nur der Ausübung des<br />
Körpersports dienen und nicht mit der Abhaltung von Tanzbelustigungen<br />
verbunden sein.<br />
6. Veranstaltungen, bei denen die verordnungsgebende Gemeinde oder der<br />
Tourismusverband <strong>Turnau</strong> als Veranstalter oder Unternehmer auftritt.<br />
7. Jährlich zwei Veranstaltungen des Österreichischen Roten Kreuzes, Ortsstelle<br />
<strong>Turnau</strong>, des Österreichischen Bergrettungsdienstes, Ortsstelle <strong>Turnau</strong> sowie<br />
der Freiwilligen Feuerwehr <strong>Turnau</strong>.<br />
8. Veranstaltungen von rechtsfähigen Vereinen sowie rechtsähnlichen<br />
Organisationen mit dem Vereinssitz im Gemeindegebiet, die nach den<br />
Satzungen oder der sonstigen Rechtsgrundlage und ihrer tatsächlichen<br />
Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar die Förderung von<br />
gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken überwiegend im<br />
Bundesgebiet verfolgen.<br />
9. Jährlich eine Veranstaltung der im Gemeindegebiet ansässigen Vereine, der<br />
politischen Parteien bzw. alle Veranstaltungen, die der Brauchtumspflege<br />
dienen.<br />
10. Sonstige Veranstaltungen, die ausschließlich der Jugendpflege dienen<br />
(2) Über Ansuchen kann für Veranstaltungen, deren Ertrag ausschließlich und<br />
unmittelbar zu vorher anzugebenden mildtätigen Zwecken (§ 35 LAO) verwendet<br />
wird (unter der Voraussetzung, dass keine Tanzbelustigungen damit verbunden<br />
sind) und die Höhe des Reinertrages und seine Verwendung aufgrund einer<br />
ordnungsgemäßen Abrechnung, welche vom Zeichnungsberechtigten<br />
(Vereinsobmann, Geschäftsführer u. dgl.) zu unterfertigen ist, nachgewiesen wird,<br />
eine Abgabebefreiung erteilt werden. Diese Nachweisung ist der<br />
Abgabenbehörde längstens innerhalb der Frist eines Jahres, gerechnet von der<br />
Abhaltung der Veranstaltung an, vorzulegen.<br />
(3) Die Abgabenbehörde hat auf Ansuchen des Abgabepflichtigen / der<br />
Abgabepflichtigen mit Bescheid festzustellen, ob ein Befreiungstatbestand<br />
vorliegt.<br />
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<strong>VERHANDLUNGSSCHRIFT</strong><br />
über die Sitzung des Gemeinderates<br />
§ 3<br />
Bemessung der Abgabe<br />
(1) Die Lustbarkeitsabgabe ist für Veranstaltungen bei denen für die Teilnahme<br />
bestimmte Entgelte verlangt werden - unerheblich, ob im Gegenzug Karten<br />
ausgegeben werden - oder nicht - gemäß § 4 zu bemessen.<br />
(2) Für Veranstaltungen für die kein bestimmtes Entgelt für die Teilnahme verlangt<br />
wird (z.B. „freiwillige Spende“) oder eine Ermittlung der Abgabe aufgrund von § 4<br />
nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist, ist gemäß § 5 zu<br />
bemessen.<br />
(3) Für pratermäßige Veranstaltungen nach dem Stmk. Veranstaltungsgesetz und<br />
diesen gleichzuhaltende Veranstaltungen ist die Abgabe nach § 6 zu bemessen.<br />
(4) Für das Halten von Apparaten gemäß § 1 Abs. 2 Z 6 ist die Abgabe nach § 7 zu<br />
bemessen.<br />
(5) Im Zweifel hat die Behörde bei der Anmeldung zu verfügen nach welcher<br />
Grundlage die Bemessung der Abgabe zu erfolgen hat.<br />
§ 4<br />
Abgabe vom Entgelt<br />
(1) Für die nachstehend bezeichneten Veranstaltungen, für die für die Teilnahme<br />
bestimmte Entgelte verlangt werden, beträgt die Lustbarkeitsabgabe für<br />
1. Vorführungen von Filmen 10 %<br />
2. Theatervorstellungen, Musicals, Sketch- und Kabarettvorstellungen,<br />
Tanzvorführungen (Ballette), bunte Abende und<br />
Kleinkunstvorführungen 7 %<br />
3. Konzerte und sonstige musikalische und gesangliche Darbietungen 7 %<br />
4. Lichtbilder-(Dia-) und Multimediavorführungen (kultureller Art, Natur-,<br />
Reiseberichte u. dgl.) 10 %<br />
5. sportliche Veranstaltungen aller Art 10 %<br />
6. Ausstellungen 7 %<br />
7. Tanzbelustigungen aller Art, Masken- und Kostümfeste, Gartenfeste<br />
und Volksfeste 10 %<br />
8. Bodybuilding, showartige Sportveranstaltungen<br />
(Berufssportveranstaltungen) und sonstige showartige<br />
Veranstaltungen 10 %<br />
9. Ausspielungen aller Art unter Verwendung von Losen (Tombola,<br />
Glückshafen, Juxausspielungen) u. dgl. 10 %<br />
10. Variete-, Revue-, Stripteasevorführungen, Sexshows, Peepshows,<br />
Videopeepshows, Erotikmessen und sonstige gemischte derartige<br />
Veranstaltungen 20 %<br />
vom Entgelt.<br />
Peter Schelch, 20071011_Verhandlungsschrift_gemeinderatssitzung.doc, 17.12.2007, Seite 20 von 36
Marktgemeindeamt <strong>Turnau</strong> lfd Nr.: 6/2007<br />
<strong>VERHANDLUNGSSCHRIFT</strong><br />
über die Sitzung des Gemeinderates<br />
(2) Für alle Veranstaltungen die bis zum 31. Dezember 2011 abgehalten werden,<br />
ermäßigt sich der gemäß § 4 Abs. 1 festgesetzte Prozentsatz um 50 v.H.<br />
(3) Als Entgelt gilt die gesamte Vergütung, die für die Zulassung zur Veranstaltung<br />
gefordert wird.<br />
(4) Die im Abs. 1 nicht genannten Veranstaltungen ähnlicher Art werden der Gruppe<br />
zugerechnet, der sie nach ihrer Art am nächsten stehen. Ist eine solche<br />
Zuordnung nicht möglich, beträgt die Abgabe 10 % des Entgelts.<br />
§ 5<br />
Pauschalabgabe nach der Größe des benutzten Raumes<br />
und nach der Besucherzahl<br />
(1) Die Pauschalabgabe für Veranstaltungen im Sinne des § 3 Abs 2 dieser<br />
Verordnung beträgt je angefangene 1 m² Veranstaltungsfläche<br />
a) bei einer Teilnehmerzahl bis 200 0,25 Euro<br />
b) bei einer Teilnehmerzahl bis 500 0,50 Euro<br />
c) bei einer Teilnehmerzahl von über 500 1,00 Euro.<br />
(2) Im Freien gelegene Flächen sind mit der Hälfte ihres Ausmaßes zu<br />
berücksichtigen.<br />
(3) Bei Varieté-, Revue-, Stripteasevorführungen, Sexshows, Peepshows,<br />
Videopeepshows, Erotikmessen und sonstigen gemischten derartigen<br />
Veranstaltungen erhöhen sich die angeführten Abgabesätze um 100 %.<br />
(4) Für regelmäßige Veranstaltungen erhöhen sich die Abgabenbeträge um 20 %.<br />
Als regelmäßiges Stattfinden gilt eine Anzahl von mehr als drei Veranstaltungen<br />
je Monat, alle übrigen Veranstaltungen gelten als fallweise Veranstaltungen.<br />
(5) Die Pauschalabgabe beträgt bei regelmäßigen Veranstaltungen höchstens 440<br />
Euro monatlich, bei fallweisen Veranstaltungen höchstens 300 Euro je<br />
Veranstaltung.<br />
(6) Übersteigt die Pauschalabgabe bei fallweisen Veranstaltungen nicht den Betrag<br />
von 10 Euro entfällt die Abgabepflicht.<br />
§ 6<br />
Pauschalabgabe nach dem Vielfachen des Einzelpreises<br />
(1) Für pratermäßige Veranstaltungen im Sinne des Stmk. Veranstaltungsgesetzes<br />
wird die Lustbarkeitsabgabe nach dem Vielfachen des Einzelpreises berechnet.<br />
Peter Schelch, 20071011_Verhandlungsschrift_gemeinderatssitzung.doc, 17.12.2007, Seite 21 von 36
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<strong>VERHANDLUNGSSCHRIFT</strong><br />
über die Sitzung des Gemeinderates<br />
(2) Die Pauschalabgabe beträgt täglich für jedes Gerät (jede Einrichtung, Vorrichtung<br />
usw.) das 15-fache des Höchsteinzelpreises.<br />
(3) Die Abgabenbehörde wird ermächtigt, die Abgabe zu vermindern, wenn die<br />
Veranstaltung durch besondere Umstände, wie schlechte Witterungsverhältnisse,<br />
beeinträchtigt wurde.<br />
(4) Die Pauschalabgabe beträgt bei regelmäßigen Veranstaltungen höchstens 440<br />
Euro monatlich, bei fallweisen Veranstaltungen höchstens 300 Euro je<br />
Veranstaltung.<br />
§ 7<br />
Abgabe für Automaten<br />
(1) Für das Halten von<br />
1. Schau-, Scherz-, Spiel- und Geschicklichkeitsapparaten sowie von sonstigen<br />
mechanischen Spielapparaten und Spielautomaten wie Flipper,<br />
Schießapparaten, Kegelautomaten, TV-Spielapparaten, Billardtischen,<br />
Fußball- und Hockeyautomaten, Guckkästen mit Darbietungen beträgt der<br />
Pauschalbetrag je Apparat (Automat) und begonnenem Kalendermonat 10<br />
Euro, sofern es sich nicht um mechanische Spielapparate oder<br />
Spielautomaten im Sinne der Z. 2. bis 4. handelt. Sind mehrere Apparate oder<br />
Automaten zu kombinierten Spielapparaten (Automaten) wie etwa zu einer<br />
Schießgalerie zusammengefasst, so ist der Pauschalbetrag für jeden Apparat<br />
(Automaten) zu entrichten;<br />
2. Musikautomaten, von Fußballtischen, Fußball- und Hockeyspielapparaten<br />
ohne elektromechanische Bauteile sowie von Kinderreitapparaten und<br />
Kinderschaukelapparaten oder anderen vergleichbaren Apparaten beträgt der<br />
Pauschalbetrag je Apparat und begonnenem Kalendermonat 5 Euro;<br />
3. Spielapparaten und Spielautomaten, die optisch oder akustisch aggressive<br />
Handlungen, wie insbesondere Verletzungen oder Tötung oder<br />
Kampfhandlungen gegen Ziele darstellen, beträgt der Pauschalbetrag je<br />
Apparat (Automat) und begonnenem Kalendermonat 700 Euro;<br />
4. Geldspielapparaten gemäß § 5a Abs. 3 des Steiermärkischen<br />
Veranstaltungsgesetzes sowie dem Glücksspielgesetz unterliegenden<br />
Glücksspielautomaten beträgt der Pauschalbetrag je Geldspielapparat bzw.<br />
Glücksspielautomat und begonnenem Kalendermonat 300 Euro.<br />
(2) Wenn die Aufstellung eines Apparates nach dem 15. eines Monats erfolgt oder<br />
dessen Aufstellung vor dem 16. eines Monats beendet wird, so ist nur die Hälfte<br />
der monatlichen Abgabe zu entrichten.<br />
Peter Schelch, 20071011_Verhandlungsschrift_gemeinderatssitzung.doc, 17.12.2007, Seite 22 von 36
Marktgemeindeamt <strong>Turnau</strong> lfd Nr.: 6/2007<br />
<strong>VERHANDLUNGSSCHRIFT</strong><br />
über die Sitzung des Gemeinderates<br />
§ 8<br />
Erklärung der Lustbarkeitsabgabe<br />
(1) Für regelmäßige Veranstaltungen im Sinne der §§ 4 und 7 dieser Verordnung hat<br />
der Abgabepflichtige jeweils monatlich längstens bis zum 15. des Folgemonats<br />
eine Abgabenerklärung einzureichen.<br />
(2) Für fallweise Veranstaltungen hat der Abgabepflichtige jeweils bis längstens 3<br />
Tage nach Ende der Veranstaltung eine Abgabenerklärung einzureichen.<br />
§ 9<br />
Verweise<br />
(1) Verweise in dieser Verordnung auf Landesgesetze sind als Verweise auf die<br />
jeweils gültige Fassung zu verstehen.<br />
(2) Verweise in dieser Verordnung auf das Glückspielgesetz sind als Verweise auf<br />
das Glückspielgesetz, BGBl. Nr. 620/1989, in der Fassung BGBl. I Nr. 156/2002,<br />
zu verstehen.<br />
§ 10<br />
Geschlechtsspezifische Bezeichnungen<br />
Alle Personenbezeichnungen, die in dieser Verordnung sprachlich in männlicher<br />
Form verwendet werden, gelten sinngemäß auch in der weiblichen Form.<br />
Artikel II<br />
Diese Verordnung tritt mit 01. Januar 2008 in Kraft. Gleichzeitig tritt die<br />
Lustbarkeitsabgabeordnung vom 21. Juli 1965, in der Fassung vom 19. Dezember<br />
1986 und vom 10. März 1989 außer Kraft.<br />
Zu 9. der Tagesordnung:<br />
Darlehensaufnahme für die Errichtung<br />
der Abwasserbeseitigungsanlage Thal-<br />
Pogusch BA 07<br />
Der Vorsitzende leitet ein, dass für die Zwischenfinanzierung der<br />
Abwasserbeseitigungsanlage Tha-Pogusch die Aufnahme eines<br />
Darlehens in Höhe von € 560.000,- erforderlich ist. Für € 317.000,- reicht<br />
ein Darlehen mit einer Laufzeit bis 31.12.2009 aus, weil bis dahin<br />
Förderungen fließen werden. Für € 243.000,- ist ein Darlehen mit einer<br />
Laufzeit von 25 Jahren notwendig.<br />
Peter Schelch, 20071011_Verhandlungsschrift_gemeinderatssitzung.doc, 17.12.2007, Seite 23 von 36
Marktgemeindeamt <strong>Turnau</strong> lfd Nr.: 6/2007<br />
<strong>VERHANDLUNGSSCHRIFT</strong><br />
über die Sitzung des Gemeinderates<br />
Mit der Einholung der Darlehensangebote bei der örtlichen<br />
Raiffeisenbank, der örtlichen Steiermärkischen Bank- und Sparkassen<br />
AG, der BAWAG PSK und der Kommunalkredit Austria wurde der<br />
Unternehmensberater Ing. Höflechner beauftragt, der auch deren<br />
Bewertung vorgenommen hat.<br />
Die vorliegenden Angebote zeigen, dass die Raiffeisenbank <strong>Turnau</strong>-<br />
Aflenz-Etmissl als einzige Bank alternativ eine variable Bindung an den<br />
Indikator Sekundärmarktrendite (SMR-Bund) mit einem Aufschlag in<br />
Höhe von 0,200 % angeboten hat. Zum Zeitpunkt der Ausschreibung<br />
errechnet sich somit ein gegenüber der EURIBOR-Bindung samt<br />
Aufschlag ein deutlich günstigerer Zinssatz.<br />
Zinssatz Kreditinstitut Zinsen Aufschlag Gesamt<br />
SMR Raiffeisen 4,260 % 0,200 % 4,460 %<br />
EURIBOR Raiffeisen 4,791 % 0,100 % 4,891 %<br />
EURIBOR Kommunalkredit 4,791 % 0,048 % 4,839 %<br />
EURIBOR Stmk Sparkasse 4,791 % 0,090 % 4,881 %<br />
EURIBOR BAWAG PSK 4,791 % 0,049 % 4,840 %<br />
Lt. Einschätzung von Hrn. Höflechner ist zu erwarten, dass in den<br />
nächsten Monaten/Jahren wieder eine Normalisierung auf den Geld- und<br />
Rentenmärkten eintritt! Damit wird es wieder zu einer Zinsdifferenz zu<br />
Gunsten des EURIBOR ähnlich wie in den Jahren 1993 bis Mitte 2006<br />
kommen. Es wird angeraten eine Umstiegsmöglichkeit in den Vertrag<br />
einzubauen, um bei wieder „normalen“ Verhältnissen auf den Geld- bzw.<br />
Zinsmärkten (dh kurzfristiges Geld wird wieder günstiger als langfristiges<br />
Geld) die Zinsbindung an den EURIBOR zu ändern.<br />
Dem zufolge ist die Raiffesenbank <strong>Turnau</strong>-Aflenz-Etmissl die<br />
Bestbieterin, was auch im Vergabevorschlag von Hrn. Ing. Höflechner<br />
zum Ausdruck kommt.<br />
GR Gerhard Hirtner stellt den Antrag, dass das benötigte Darlehen in<br />
Höhe von insgesamt € 560.000,- bei der Raiffeisenbank <strong>Turnau</strong>-Aflenz-<br />
Etmißl wie folgt aufgenommen werden und im Darlehensvertrag<br />
verankert werden soll, die Zinsbindung gegebenenfalls an den EURIBOR<br />
zu ändern:<br />
Peter Schelch, 20071011_Verhandlungsschrift_gemeinderatssitzung.doc, 17.12.2007, Seite 24 von 36
Marktgemeindeamt <strong>Turnau</strong> lfd Nr.: 6/2007<br />
<strong>VERHANDLUNGSSCHRIFT</strong><br />
über die Sitzung des Gemeinderates<br />
a) Darlehen in Höhe von € 317.000,- mit einer Laufzeit bis<br />
31.12.2009<br />
b) Darlehen in Höhe von € 243.000,- mit einer Laufzeit von 25<br />
Jahren.<br />
Dem Antrag wird einstimmig entsprochen.<br />
Anmerkung: GR Rudolf Smolej ist noch nicht anwesend!<br />
Zu 10. der Tagesordnung:<br />
Abwasserbeseitigungsanlage Thal-<br />
Pogusch, Bauabschnitt 07; Vergabe der<br />
Pumpwerke<br />
Der Vorsitzende berichtet, dass die Ausschreibung der Leistungen im<br />
Verhandlungsverfahren erfolgt ist. Zur Anbotslegung wurden drei<br />
Unternehmungen eingeladen, dem Prüfbericht und dem<br />
Vergabevorschlag der Masutti GmbH folgend soll die Vergabe an die<br />
Unternehmung ITT Flygt GmbH, Wien, erfolgen.<br />
Dem Antrag von Vizebürgermeister Ing. Andreas Höfler, die Pumpwerke<br />
an Fa. ITT Flygt GmbH, Wien zu vergeben, wird einstimmig entsprochen.<br />
Anmerkung: GR Rudolf Smolej ist noch nicht anwesend!<br />
Zu 11. der Tagesordnung:<br />
Hochwasserschutz am Seebach in<br />
Seewiesen; Errichtung eines<br />
Wasserrückhaltebeckens<br />
Der Bürgermeister informiert über den aktuellen Stand: Die<br />
Planungskosten haben sich von EUR 7.400 (bereits bezahlt) auf EUR<br />
8.233 erhöht.<br />
Anteilig an den Gesamtprojektskosten in der Höhe von EUR 1,700.000<br />
soll die Marktgemeinde <strong>Turnau</strong> Kosten in der Höhe von EUR 715.000<br />
übernehmen.<br />
- Anmerkung: GR Rudolf Smolej betritt den Sitzungssaal -<br />
Peter Schelch, 20071011_Verhandlungsschrift_gemeinderatssitzung.doc, 17.12.2007, Seite 25 von 36
Marktgemeindeamt <strong>Turnau</strong> lfd Nr.: 6/2007<br />
<strong>VERHANDLUNGSSCHRIFT</strong><br />
über die Sitzung des Gemeinderates<br />
Das Projekt Ufersanierung ist noch nicht abgeschlossen, bei Beendigung<br />
der Variantenuntersuchungen steht fest, welche Variante (Ufersanierung<br />
von Seewiesen bis Thullin bzw. Hochwasserrückhaltebecken) günstiger<br />
ist. Diese wird dann realisiert.<br />
Dem Antrag des GR Franz Steiner einen Grundsatzbeschluss zu<br />
fassen, das Hochwasserrückhaltebecken – nach Darstellung der<br />
Finanzierungspläne – zu errichten, wird einstimmig entsprochen.<br />
Zu 12. der Tagesordnung:<br />
Nachtragsvoranschlag für das<br />
Haushaltsjahr 2007<br />
Einleitend verliest der Obmann des Prüfungsausschusses GR Gerhard<br />
Hirtner mehrere Stellungnahmen zum Nachtragsvoranschlag, (Auszüge<br />
über nicht öffentliche Punkte werden in einem gesonderten –<br />
vertraulichen – Protokoll wiedergeben.)<br />
Einnahmen:<br />
- Regelmäßige Zahlungen treffen von den Wohnungen (ÖWG) ein<br />
- Die Ertragsanteile erhöhen sich aufgrund der guten Wirtschaftslage<br />
für 2007 auf EUR 60.000 gegenüber dem Voranschlag.<br />
Ausgaben:<br />
- Flächenwidmungsplan: EUR 13.000 wären gegenüber<br />
Voranschlagserstellung zusätzlich zu bezahlen. Zusätzlich sind<br />
zwei Bebauungspläne zu erstellen<br />
Der Vorsitzende wird sich auf das Angebot von Fa. Edelbacher<br />
beziehen und danach entscheiden welche Zusatzleistungen von<br />
der Marktgemeinde <strong>Turnau</strong> akzeptiert werden.<br />
- Klauenpflegestand: Gemeinderatsbeschluss lautete auf EUR<br />
1.700, tatsächlich bezahlt wurden EUR 2.650 – Wieso?<br />
Grundsätzlich wurden 50 % vom vorliegenden Angebot lautend auf<br />
EUR 3.400, zum Gemeinderatsbeschluss vorgelegt. Der Beschluss<br />
lautete auf 50 % der tatsächlichen Kosten. Die tatsächlichen<br />
Kosten wurden nach der Gemeinderatssitzung nachgereicht, diese<br />
waren jedoch wesentlich höher (EUR 5.300) – dadurch waren 50<br />
% vom tatsächlichen Betrag lt. Gemeinderatsbeschluss<br />
Peter Schelch, 20071011_Verhandlungsschrift_gemeinderatssitzung.doc, 17.12.2007, Seite 26 von 36
Marktgemeindeamt <strong>Turnau</strong> lfd Nr.: 6/2007<br />
<strong>VERHANDLUNGSSCHRIFT</strong><br />
über die Sitzung des Gemeinderates<br />
auszubezahlen.<br />
Der Gemeinderat einigt sich darauf, künftig nur noch jene Kosten<br />
zu fördern, die zur Beschlussfassung begründet vorliegen.<br />
- Urnenmauer: Gesamtkosten werden zwischen EUR 30.000 und<br />
EUR 40.000 betragen. Ein Teil der Einnahmen wird der Marktgemeinde<br />
<strong>Turnau</strong> zukommen. Die Höhe steht noch nicht fest.<br />
- BA Thal Pogusch: Wie hoch ist das Honorar für Fa. Masutti?<br />
Hr. Hren erklärt dass als Basis der Vertrag von 2006 gilt, sämtliche<br />
Unterlagen liegen vor. Der Gemeindevorstand sowie der<br />
Prüfungsausschuss wünscht sich diesbezüglich eine Anhörung von<br />
Herrn Masutti zu diesem Besprechungsgegenstand, die in nächster<br />
Zeit stattfinden soll.<br />
- Grundkaufdarlehen Koller-Stiftung: Der Gemeinderat verständigt<br />
sich darauf, dass ab 01.01.2008 monatlich EUR 800 als Rücklage<br />
bis 2030 veranlagt wird<br />
Der Nachtragsvoranschlag hat folgendes Aussehen:<br />
Voranschlag bisher<br />
Nachtrag<br />
Voranschlag neu<br />
(Gesamtsummen)<br />
mehr um weniger um (Gesamtsummen)<br />
o.H. Einnahmen 2.306.700,00 133.900,00 0,00 2.440.600,00<br />
Ausgaben 2.328.400,00 118.500,00 0,00 2.446.900,00<br />
Überschuß 0,00 15.400,00 0,00 0,00<br />
Abgang 21.700,00 0,00 0,00 6.300,00<br />
a.o.H. Einnahmen 925.000,00 570.000,00 0,00 1.495.000,00<br />
Ausgaben 1.203.600,00 624.300,00 0,00 1.827.900,00<br />
Überschuß 0,00 0,00 0,00 0,00<br />
Abgang 278.600,00 54.300,00 0,00 332.900,00<br />
Dem Antrag des Vorsitzenden den Nachtragsvoranschlag in der<br />
vorliegenden Form zu beschließen, wird einstimmig entsprochen.<br />
Zu 13. der Tagesordnung:<br />
Kleinregionsbildung im Sinne von<br />
Regionext<br />
Peter Schelch, 20071011_Verhandlungsschrift_gemeinderatssitzung.doc, 17.12.2007, Seite 27 von 36
Marktgemeindeamt <strong>Turnau</strong> lfd Nr.: 6/2007<br />
<strong>VERHANDLUNGSSCHRIFT</strong><br />
über die Sitzung des Gemeinderates<br />
Der Vorsitzende gibt bekannt, dass zu diesem TOP ein Beschluss zu<br />
fassen wäre, in dem hervorgeht, dass sich die regionalen Gemeinden zu<br />
einer Kleinregion zusammenschließen.<br />
Dem Antrag des Vorsitzenden, dass sich die Marktgemeinde <strong>Turnau</strong> mit<br />
den Gemeinden Aflenz-Kurort, Aflenz-Land, Etmißl, St. Ilgen und Thörl<br />
zu einer Kleinregion im Sinne von Regionext zusammenschließt, wird<br />
einstimmig entsprochen.<br />
Zu 14. der Tagesordnung:<br />
Bushaltestelle in Au; Grunderwerb<br />
Der Vorsitzende erklärt, dass für die beiden Busbuchten in der oberen<br />
Au Fremdgrund wie folgt erforderlich ist:<br />
Eigentum Pichler 67 m², Eigentum Zapf 105 m²<br />
Dem Antrag des Vorsitzenden, dass die Marktgemeinde <strong>Turnau</strong> gemäß<br />
der Vermessungsurkunde von DI Neuper vom 18.09.2007, GZ 3307/7,<br />
Grund im Ausmass von 172 ² zu einem Preis von EUR 2,50 / m² -<br />
gesamt EUR 430, erwirbt, wird einstimmig entsprochen.<br />
Zu 15. der Tagesordnung:<br />
Falltierentsorgung, Kostentragung<br />
Der Vorsitzende leitet ein, dass aufgrund einer Novelle zur<br />
Steiermärkischen Falltierverordnung die Möglichkeit besteht, die<br />
Entsorgungskosten zu 100 Prozent an den Verursacher weiterzugeben.<br />
Eine Umfrage der Regionsgemeinden hat ergeben, dass sich die<br />
Mehrzahl der Gemeinden für eine 50 %ige Kostenweitergabe<br />
entschieden hat.<br />
Dem Antrag des GK Bernd Fladischer, die anteiligen Kosten für die<br />
Falltierentsorgung zu 50 % an die Verursacher abzuwälzen, wird<br />
einstimmig entsprochen.<br />
Zu 16. der Tagesordnung:<br />
Erstellung eines Leitungskatasters<br />
Peter Schelch, 20071011_Verhandlungsschrift_gemeinderatssitzung.doc, 17.12.2007, Seite 28 von 36
Marktgemeindeamt <strong>Turnau</strong> lfd Nr.: 6/2007<br />
<strong>VERHANDLUNGSSCHRIFT</strong><br />
über die Sitzung des Gemeinderates<br />
Der Vorsitzende berichtet eingangs, dass geplant ist, einen digitalen<br />
Leitungskataster erstellen zu lassen.<br />
Der Gemeinderat kommt in einer kurzen Diskussion überein, dass die<br />
Erstellung eines Leitungskatasters sehr viele Vorteile bringen würde.<br />
Bei mehreren regionalen Arbeitskreissitzungen der Regionsgemeinden<br />
Hochschwab-Süd wurden diverse Anbote eingeholt, als Bestbieter stellte<br />
sich Fa. GIS-Quadrat heraus.<br />
Dem Antrag von Vizebürgermeister Ing. Andreas Höfler, einen<br />
Grundsatzbeschluss zu fassen, dass ein Leitungskataster erstellt wird,<br />
weiters mit den Arbeiten Fa. GIS-Quadrat zu betrauen, wird einstimmig<br />
entsprochen.<br />
Zu 17. der Tagesordnung:<br />
Kreuzweg in <strong>Turnau</strong><br />
Der Vorsitzende leitet ein, dass die Situation der Kreuzwegstationen<br />
planlich wie folgt dargestellt ist:<br />
Es stehen noch 9 Stationen sowie eine Kapelle eines Kreuzweges, das<br />
Alter wird mit 400 Jahren geschätzt. 5 Stationen stehen nicht auf<br />
öffentlichem Grund, die Grundeigentümer wollen weder einen<br />
Durchgang gestatten, noch ist der Grund käuflich zu erwerben.<br />
Frau Kroissenbrunner, Vorsitzende des Tourismusverbandes <strong>Turnau</strong><br />
erklärt, dass eine Möglichkeit darin bestünde, den Hohlweg<br />
aufzuschütten, neue Fundamente zu errichten um die Kreuzwegmarterl<br />
zu überstellen. Vorteilhaft wäre, dass die Stationen unter Denkmalschutz<br />
gestellt und damit 20 % der Restaurationskosten vom Denkmalschutz<br />
übernommen würden. Weiters könnten Betriebe investieren und diese<br />
Investitionen von der Steuer absetzen – wiederum ein Vorteil für die<br />
Restaurierung. Seitens LEADER-Plus wäre sogar bis zu 50 %<br />
Projektförderung möglich.<br />
GK Bernd Fladischer wirft ein, dass es möglicherweise kostengünstiger<br />
käme, neue Marterl gießen zu lassen und diese neu aufzustellen.<br />
Frau Kroissenbrunner entgegnet, dass der kulturelle Wert der Kreuzwegstation<br />
nicht außer Acht zu lassen ist.<br />
Peter Schelch, 20071011_Verhandlungsschrift_gemeinderatssitzung.doc, 17.12.2007, Seite 29 von 36
Marktgemeindeamt <strong>Turnau</strong> lfd Nr.: 6/2007<br />
<strong>VERHANDLUNGSSCHRIFT</strong><br />
über die Sitzung des Gemeinderates<br />
Zu 17. der Tagesordnung:<br />
Kreuzweg in <strong>Turnau</strong><br />
Der Vorsitzende gibt zu bedenken, dass vorher geprüft werden muss, ob<br />
und welche Folgen eine Geländekorrektur für das Niederschlagsverhalten<br />
haben wird.<br />
Dem Antrag von GR Gerhard Hirtner, dass bis zur nächsten Sitzung, die<br />
besprochenen offenen Punkte abzuklären sind und danach auch ein<br />
Kostengerüst erstellt werden kann, wird einstimmig entsprochen<br />
Zu 18. der Tagesordnung:<br />
Projekt Fridolin (Lebenshilfe Graßnitz);<br />
Förderung durch die Marktgemeinde<br />
<strong>Turnau</strong><br />
Der Vorsitzende erklärt, dass in der Arbeitskreissitzung vom 11. Juni<br />
2007 der Regionsgemeinden Hochschwab-Süd der Projektleiterin, Frau<br />
Karner, in Aussicht gestellt wurde, das gegenständliche Projekt Fridolin,<br />
ein Perma-Kultur-Garten-Projekt der Lebenshilfe Graßnitz, mit EUR 0,6<br />
je Einwohner – gesamt EUR 959,40 – seitens der Marktgemeinde<br />
<strong>Turnau</strong> zu fördern.<br />
Dem Antrag von GR Gerhard Hirtner, das Projekt Fridolin mit einem<br />
finanziellen Beitrag von EUR 959,40 seitens der Marktgemeinde <strong>Turnau</strong><br />
zu fördern, wird einstimmig entsprochen.<br />
Zu 19. der Tagesordnung:<br />
Änderung des Jagdpachtvertrages<br />
(Vorpachtrecht in der KG Göriach)<br />
zwischen der Marktgemeinde <strong>Turnau</strong> und<br />
der Pensionsversicherungsanstalt<br />
Der Vorsitzende leitet ein, dass im Zusammenhang mit Punkt 10 des<br />
gegenständlichen Pachtvertrages von der Quantum Forstgut Aflenz<br />
GmbH der Wunsch geäußert wurde, der Gemeinderat möge zustimmen,<br />
dass die gegenständliche Jagd unterverpachtet oder an einen anderen<br />
abgetreten werden kann.<br />
Dem Antrag des GR Wolfgang Birnbaumer, dem Wunsch<br />
nachzukommen, wird einstimmig entsprochen.<br />
Peter Schelch, 20071011_Verhandlungsschrift_gemeinderatssitzung.doc, 17.12.2007, Seite 30 von 36
Marktgemeindeamt <strong>Turnau</strong> lfd Nr.: 6/2007<br />
<strong>VERHANDLUNGSSCHRIFT</strong><br />
über die Sitzung des Gemeinderates<br />
Zu 20. der Tagesordnung:<br />
Tourismuswerbetafel in <strong>Turnau</strong><br />
Der Vorsitzende erklärt, dass die Werbetafel mit Standort nähe<br />
Raiffeisenbank nicht mehr länger entsprochen wird. Es sollte eine<br />
zentralere Stelle als Aufstellungsort definiert werden, ebenfalls wird der<br />
Mietvertrag mit der Salzburger Firma auslaufen.<br />
Dem Antrag von GK Bernd Fladischer, dass bis zur nächsten<br />
Gemeinderatssitzung ein geeigneter Standort vorgeschlagen werden<br />
soll, wird einstimmig entsprochen.<br />
Zu 21. der Tagesordnung:<br />
Verein Romantischer Bründlweg;<br />
Ansuchen um Gemeindezuschuss<br />
Der Vorsitzende führt aus, dass die Nachbargemeinden folgende<br />
Subventionen zugesagt hat:<br />
Marktgemeinde St. Lorenzen EUR 1.500,<br />
Gemeinde Parschlug EUR 300.<br />
Dem Antrag von GR Wolfgang Birnbaumer, dass die Marktgemeinde<br />
<strong>Turnau</strong> den Verein „Romantischer Bründlweg“ mit EUR 500<br />
subventioniert, wird einstimmig entsprochen.<br />
Zu 22. der Tagesordnung:<br />
Örtliche Raumplanung; Örtliches Entwicklungskonzept<br />
4.0 und Flächenwidmungsplan<br />
4.0; Änderungen<br />
Der Vorsitzende hält fest, dass das Örtliche Entwicklungskonzept 4.0<br />
und der Flächenwidmungsplan 4.0, beschlossen vom Gemeinderat in<br />
seiner Sitzung vom 29.06.2007, Mängel aufweisen, die behoben werden<br />
müssen.<br />
Die Mängel wurden im Schreiben der Fachabteilung 13 B des Amtes der<br />
Steiermärkischen Landesregierung zu Papier gebracht. (Das<br />
gegenständliche Schreiben wird verlesen)<br />
Seinem Antrag bei der Mängelbehebung wie folgt vorzugehen, wird<br />
einstimmig entsprochen:<br />
Peter Schelch, 20071011_Verhandlungsschrift_gemeinderatssitzung.doc, 17.12.2007, Seite 31 von 36
Marktgemeindeamt <strong>Turnau</strong> lfd Nr.: 6/2007<br />
<strong>VERHANDLUNGSSCHRIFT</strong><br />
über die Sitzung des Gemeinderates<br />
a) Im Ortsbereich Seewiesen wurde das Grundstück Nr. 33/42 KG<br />
Seewiesen neu als Bauland ausgewiesen. Wegen der<br />
Lärmbelästigung, das Grundstück befindet sich im<br />
Immissionsbereich der LB 020 – Mariazellerstraße, soll diese<br />
Grundstücksfläche als Aufschließungsgebiet eingestuft werden.<br />
Der Einwendung wird stattgegeben und wird das Grundstück als<br />
Aufschließungsgebiet für Allgemeines Wohngebiet,<br />
Bebauungsdichte 0,2 – 0,4, festgelegt.<br />
Aufschließungserfordernis: Maßnahmen zur Lärmfreistellung im<br />
Anlassfall auf Basis einer Lärmerhebung<br />
b) Eingewendet wird die Bebauungsfrist mit Rechtsfolge<br />
„entschädigungslose Rückwidmung“ für die Aufschließungsgebiete<br />
mit den laufenden Nummern 1, 10 und 12.<br />
Beim Aufschließungsgebiet Nr. 1 handelt es sich um das geplante<br />
Erholungsgebiet „Wasserstattmühle“. Nach Rücksprache mit der<br />
Fachabteilung 13B ist für diese Fläche eine Rückwidmung bei<br />
Nichtkonsumierung der geplanten Nutzung durchaus sinnvoll. Die<br />
gegebene Festlegung verbleibt daher unverändert im Wortlaut.<br />
Die Aufschließungsgebiete mit den laufenden Nummern 10 und 12<br />
befinden sich innerhalb von Siedlungsschwerpunkten. Es handelt<br />
sich dabei um das Aufschließungsgebiet östlich von der Ortschaft<br />
Göriach mit der Grundstücksnummer 831/1 KG. Göriach (Eigentum<br />
Schrittwieser) und das Aufschließungsgebiet südlich der<br />
„Sonnenhofsiedlung“ mit der Grundstücksnummer 462 (Teilfläche)<br />
KG. <strong>Turnau</strong> (Eigentum Brunner).<br />
Für beide Grundstücksflächen wird dem Einwand stattgegeben.<br />
Als Rechtsfolge bei Nichtkonsumierung der Grundstücke als<br />
Bauland wird anstatt entschädigungsloser Rückwidmung die<br />
Leistung einer Investitionsabgabe festgelegt.<br />
Peter Schelch, 20071011_Verhandlungsschrift_gemeinderatssitzung.doc, 17.12.2007, Seite 32 von 36
Marktgemeindeamt <strong>Turnau</strong> lfd Nr.: 6/2007<br />
<strong>VERHANDLUNGSSCHRIFT</strong><br />
über die Sitzung des Gemeinderates<br />
c) Der Einwand gegen die Neufestlegung des<br />
Aufschließungsgebietes südlich von <strong>Turnau</strong> (im Anschluss an die<br />
„Sonnenhofsiedlung“) mit der Grundstücksnummer 462 (Teilfläche)<br />
KG. <strong>Turnau</strong> bleibt weiter aufrecht. Eine örtliche Begehung mit<br />
Vertretern der Fachabteilung 13B und der Gebietsbauleitung für<br />
Wildbach- und Lawinenverbauung hat aber ergeben, dass folgende<br />
Baulandfestlegung als möglich erachtet werden kann:<br />
Das Aufschließungsgebiet wird bis auf die Höhe der Grenze des<br />
Grundstückes Nr. .263 KG. <strong>Turnau</strong> zurückgenommen. Die restliche<br />
Fläche im Osten in einem Ausmaß von ca. 4.100 m² kann als<br />
Aufschließungsgebiet festgelegt werden. Diese Fläche befindet<br />
sich ca. zur Hälfte in der Gelben Gefahrenzone des dortigen<br />
Wildbaches.<br />
Aufschließungserfordernisse:<br />
• Hochwasserschutzmaßnahmen auf der Grundlage eines<br />
wasserbautechnischen Projektes.<br />
• Eine dem Verwendungszweck entsprechende innere<br />
Erschließung (Verkehrserschließung), Grundstücksteilung /<br />
Parzellierung.<br />
• Erstellung eines Bebauungsplanes im öffentlichen Interesse<br />
der Gemeinde unter Berücksichtigung der sichtexponierten<br />
Siedlungsrandlage.<br />
• Prüfung der Lärmbelastung und gegebenenfalls Maßnahmen<br />
zur Lärmfreistellung.<br />
Der Einwendung wird stattgegeben. Die Ausweisung des<br />
Grundstückes erfolgt wie oben angeführt.<br />
Darauf wird vom Vorsitzenden ein weiterer Antrag gestellt wie folgt:<br />
Im Sinne der vorhin behandelten Einwendungen zum ÖEK 4.0 und zum<br />
Flächenwidmungsplan 4.0 durch die Fachabteilung 13 B des Amtes der<br />
Steiermärkischen Landesregierung möge der Gemeinderat das Örtliche<br />
Entwicklungskonzept, den Entwicklungsplan sowie den<br />
Flächenwidmungsplan, jeweils in geänderter Form, beschließen.<br />
Dem Antrag wird einstimmig entsprochen<br />
Peter Schelch, 20071011_Verhandlungsschrift_gemeinderatssitzung.doc, 17.12.2007, Seite 33 von 36
Marktgemeindeamt <strong>Turnau</strong> lfd Nr.: 6/2007<br />
<strong>VERHANDLUNGSSCHRIFT</strong><br />
über die Sitzung des Gemeinderates<br />
Zu 23. der Tagesordnung:<br />
Allfälliges<br />
• GR Wolfgang Birnbaumer stellt die Frage, bis wann wird in der<br />
oberen Au die Straßenbeleuchtung fertiggestellt sein wird.<br />
Der Vorsitzende verspricht, sich mit diesem Thema zu befassen<br />
und ein Konzept zu erstellen bzw. dem Gemeinderat in einer der<br />
nächsten Sitzungen darüber zu berichten.<br />
• GR Helga Strobl berichtet über die positiven Auswirkungen der<br />
Wetterstation <strong>Turnau</strong> in den ORF-Medien und weist auf den hohen<br />
Marktanteil hin (über 1 Million Zuseher) und vergleicht die<br />
Sendezeit mit den Kosten einer Werbesekunde zur<br />
Hauptabendzeit.<br />
• Vizebürgermeister Ing. Andreas Höfler ersucht um Erweiterung der<br />
Straßenbeleuchtung in Göriach Richtung Lanzen. Die Arbeiten<br />
würden von den Bewohnern selbst durchgeführt werden, der<br />
Kandelaber wäre von der Marktgemeinde zur Verfügung zu stellen.<br />
• GR Helga Strobl:<br />
- Danksagung des Elternvereines der Volksschule <strong>Turnau</strong> für<br />
die Unterstützung beim Sicherheitstraining, sowie<br />
- Danksagung für die Unterstützung der Markgemeinde <strong>Turnau</strong><br />
bei den Orchesterprojekten der Volksschule <strong>Turnau</strong>.<br />
- Information Kindergarten – gute Referenzen bei der<br />
zuständigen Fachabteilung des Landes Steiermark –<br />
auszugsweise Verlesung der Stellungnahme<br />
- monatliche Dienstbesprechung mit der Kindergartenleitung;<br />
wann werden diese stattfinden?<br />
Der Vorsitzende stellt fest, dass diese Besprechungen in der<br />
KW 42 beginnen werden.<br />
- Ankauf mobiler Leinwand; wann ist Realisierung geplant?<br />
Der Vorsitzende hält fest, dass diese angekauft werden darf,<br />
Peter Schelch, 20071011_Verhandlungsschrift_gemeinderatssitzung.doc, 17.12.2007, Seite 34 von 36
Marktgemeindeamt <strong>Turnau</strong> lfd Nr.: 6/2007<br />
<strong>VERHANDLUNGSSCHRIFT</strong><br />
über die Sitzung des Gemeinderates<br />
wenn feststeht, wie diese aussehen soll. Entsprechende<br />
Unterlagen wurden bis dato nicht am Gemeindeamt<br />
abgegeben.<br />
• GR Franz Steiner: Notfallzufahrten während des Markttages, wie<br />
werden die erforderlichen Maßnahmen umgesetzt?<br />
GK Bernd Fladischer beantwortet, dass die Marktgemeinde <strong>Turnau</strong><br />
darauf Bedacht nimmt und die Halte- und Parkverbote rigoros<br />
überwacht und gegebenenfalls zur Anzeige bringen wird.<br />
Zu 24. der Tagesordnung:<br />
Personalangelegenheiten – nicht<br />
öffentlich!<br />
Über diesen Besprechungsgegenstand wird ein eigenes Protokoll<br />
verfasst.<br />
Ende der Sitzung: 20:10 Uhr<br />
Peter Schelch, 20071011_Verhandlungsschrift_gemeinderatssitzung.doc, 17.12.2007, Seite 35 von 36
Marktgemeindeamt <strong>Turnau</strong> lfd Nr.: 6/2007<br />
<strong>VERHANDLUNGSSCHRIFT</strong><br />
über die Sitzung des Gemeinderates<br />
Die Verhandlungsschrift besteht aus 36 Seiten.<br />
F.d.R.d.A.:<br />
Vorgelesen – genehmigt – unterschrieben<br />
<strong>Turnau</strong>, am ...............................................<br />
(Schelch)<br />
Der Schriftführer<br />
Der Vorsitzende<br />
............................................. .............................................<br />
(GR. Birnbaumer)<br />
(Bgm. Dipl-Ing. Maier)<br />
Der Schriftführer<br />
Die Schriftführerin<br />
............................................. .............................................<br />
(GR. Smolej)<br />
(GR. Strobl)<br />
Peter Schelch, 20071011_Verhandlungsschrift_gemeinderatssitzung.doc, 17.12.2007, Seite 36 von 36