31.10.2013 Aufrufe

VERHANDLUNGSSCHRIFT - Turnau

VERHANDLUNGSSCHRIFT - Turnau

VERHANDLUNGSSCHRIFT - Turnau

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Marktgemeindeamt <strong>Turnau</strong> lfd Nr.: 6/2007<br />

<strong>VERHANDLUNGSSCHRIFT</strong><br />

über die Sitzung des Gemeinderates<br />

11. Oktober 2007 im Sitzungssaal des Gemeindeamtes <strong>Turnau</strong><br />

Beginn der Sitzung:<br />

17:00 Uhr<br />

Die Einladung erfolgte am 25. September 2007 durch Einladungskurrende.<br />

Der Nachweis über die ordnungsgemäße Einladung sämtlicher<br />

Mitglieder des Gemeinderates ist in der Anlage beigeschlossen.<br />

Anwesend waren:<br />

Bürgermeister Dipl-Ing. Alexander Maier<br />

Vizebürgermeister Ing. Andreas Höfler<br />

Gemeindekassier Bernd Fladischer<br />

Gemeinderat Wolfgang Birnbaumer<br />

Gemeinderat Roman Hirschegger<br />

Gemeinderätin Eva Hirschmanner<br />

Gemeinderat Gerhard Hirtner<br />

Gemeinderätin Dr. Baldegunde Illmayer<br />

Gemeinderat Alois Richter<br />

Gemeinderat Roland Schadl<br />

Gemeinderat Rudolf Smolej<br />

Gemeinderat Franz Steiner<br />

Gemeinderätin Helga Strobl<br />

Gemeinderätin Roswitha Zeman<br />

FPÖ<br />

SPÖ<br />

ÖVP<br />

ÖVP<br />

FPÖ<br />

SPÖ<br />

SPÖ<br />

ÖVP<br />

SPÖ<br />

ÖVP<br />

FPÖ (ab 18:10 Uhr)<br />

FPÖ<br />

SPÖ<br />

SPÖ<br />

Außerdem anwesend:<br />

OAR Stefan Hren<br />

GFI Franz Sommerauer<br />

VB Peter Schelch<br />

Entschuldigt war:<br />

Gemeinderat Josef Feichtenhofer<br />

ÖVP<br />

Der Gemeinderat ist beschlussfähig. Die Sitzung ist öffentlich.<br />

Vorsitzender: Bürgermeister Dipl-Ing. Alexander Maier<br />

Peter Schelch, 20071011_Verhandlungsschrift_gemeinderatssitzung.doc, 17.12.2007, Seite 1 von 36


Marktgemeindeamt <strong>Turnau</strong> lfd Nr.: 6/2007<br />

<strong>VERHANDLUNGSSCHRIFT</strong><br />

über die Sitzung des Gemeinderates<br />

Anmerkungen zu den Beschlüssen:<br />

Die Beschlussfassungen erfolgten in Form offener Abstimmungen.<br />

TAGESORDNUNG<br />

1. Begrüßung, Eröffnung und Feststellung der Beschlussfähigkeit<br />

2. Fragestunde gemäß § 54 Abs. 4 der Steiermärkischen<br />

Gemeindeordnung 1967 i.d.g.F.<br />

3. Verhandlungsschrift über die Gemeinderatssitzung vom 20. Juli<br />

2007<br />

4. Wasserleitungsordnung der Marktgemeinde <strong>Turnau</strong><br />

5. Wassergebührenordnung der Marktgemeinde <strong>Turnau</strong><br />

6. Änderung der Kanalabgabenordnung der Marktgemeinde <strong>Turnau</strong><br />

7. Abfallwirtschaft; Änderung der Abfuhrordnung der Marktgemeinde<br />

<strong>Turnau</strong><br />

8. Lustbarkeitsabgabeordnung der Marktgemeinde <strong>Turnau</strong><br />

9. Darlehensaufnahme für die Errichtung der<br />

Abwasserbeseitigungsanlage Thal-Pogusch BA 07<br />

10. Abwasserbeseitigungsanlage Thal-Pogusch, Bauabschnitt<br />

07; Vergabe der Pumpwerke<br />

11. Hochwasserschutz am Seebach in Seewiesen; Errichtung<br />

eines Wasserrückhaltebeckens<br />

12. Nachtragsvoranschlag für das Haushaltsjahr 2007<br />

13. Kleinregionsbildung im Sinne von Regionext<br />

14. Bushaltestelle in Au; Grunderwerb<br />

15. Falltierentsorgung; Kostentragung<br />

Peter Schelch, 20071011_Verhandlungsschrift_gemeinderatssitzung.doc, 17.12.2007, Seite 2 von 36


Marktgemeindeamt <strong>Turnau</strong> lfd Nr.: 6/2007<br />

<strong>VERHANDLUNGSSCHRIFT</strong><br />

über die Sitzung des Gemeinderates<br />

16. Erstellung eines Leitungskatasters<br />

17. Kreuzweg in <strong>Turnau</strong><br />

18. Projekt Fridolin (Lebenshilfe Graßnitz) Förderung durch die<br />

Marktgemeinde <strong>Turnau</strong><br />

19. Änderung des Jagdpachtvertrages (Vorpachtrecht in der KG.<br />

Göriach) zwischen der Marktgemeinde <strong>Turnau</strong> und der<br />

Pensionsversicherungsanstalt<br />

20. Tourismuswerbetafel in <strong>Turnau</strong><br />

21. Verein Romantischer Bründlweg; Ansuchen um<br />

Gemeindezuschuss<br />

22. Allfälliges<br />

23. Personalangelegenheiten – nicht öffentlich!<br />

Zu 1. der Tagesordnung:<br />

Begrüßung, Eröffnung und Feststellung<br />

der Beschlussfähigkeit<br />

Der Vorsitzende begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Sitzung.<br />

Er hält fest, dass sich Herr GR Rudolf Smolej etwas verspäten wird, die<br />

Beschlussfähigkeit jedoch gegeben ist.<br />

Zur Tagesordnung, wie sie mit der Einladung zur Sitzung bekannt<br />

gegeben wurde, wird vom Vorsitzenden folgender Dringlichkeitsantrag<br />

gestellt:<br />

Erweiterung der Tagesordnung um Besprechungsgegenstand Örtliche<br />

Raumplanung; Örtliches Entwicklungskonzept 4.0 und<br />

Flächenwidmungsplan 4.0; Änderungen und Behandlung desselben<br />

unter TOP 22.<br />

Dem Dringlichkeitsantrag wird einstimmig entsprochen, die<br />

Tagesordnung umfasst somit insgesamt 24 Punkte.<br />

Peter Schelch, 20071011_Verhandlungsschrift_gemeinderatssitzung.doc, 17.12.2007, Seite 3 von 36


Marktgemeindeamt <strong>Turnau</strong> lfd Nr.: 6/2007<br />

<strong>VERHANDLUNGSSCHRIFT</strong><br />

über die Sitzung des Gemeinderates<br />

Anmerkung: GR Rudolf Smolej ist noch nicht anwesend.<br />

Zu 2. der Tagesordnung:<br />

Fragestunde gemäß § 54 Abs. 4 der<br />

Steiermärkischen Gemeindeordnung<br />

1967 i.d.g.F<br />

Frage von GR Helga Strobl, wie die aktuellen Entwicklungen beim<br />

Projekt „Kindergartenneubau“ sind.<br />

Der Vorsitzende erklärt, dass seitens Hrn. Wagendorfer ein Architekten-<br />

Wettbewerb ausgeschrieben werden sollte, Hr. Dir. Nerweiner<br />

(Rottenmanner) hat diese Unterlagen ebenfalls bekommen, eine<br />

entsprechende Antwort ist noch ausständig. In nächster Zeit soll ein<br />

Pflichtenheft erarbeitet werden.<br />

Frage von GR Helga Strobl, wie die Zuständigkeiten der Wanderwege in<br />

der Marktgemeinde <strong>Turnau</strong> sind. Sie führt weiter aus, dass von der FA<br />

12 ein Wanderwegekonzept erstellt wurde, unter dem Passus<br />

Wanderwegebau –instandhaltung wäre die Gemeinde für diese<br />

Erhaltung zuständig.<br />

Der Vorsitzende antwortet, dass die Gemeinde sicherlich zuständig<br />

wäre. Primär gilt abzuklären, ob und wo überhaupt ein Wanderweg<br />

realisiert werden darf.<br />

Frage von GR Helga Strobl, wie die Nachfolge von Kindergartenhelferhin<br />

Frau Rust publiziert wird.<br />

Der Vorsitzende gibt gekannt, dass die Stellenausschreibung gemeindeintern<br />

(Amtstafel, Postwurfsendung usw.) erfolgt - jeder kann sich<br />

bewerben.<br />

Zu 3. der Tagesordnung:<br />

Verhandlungsschrift über die Gemeinderatssitzung<br />

vom 20. Juli 2007<br />

Zum Protokoll, auf dessen Verlesung verzichtet wird, gibt es keine<br />

zusätzlichen Anfragen, Änderungs- oder Ergänzungswünsche.<br />

Peter Schelch, 20071011_Verhandlungsschrift_gemeinderatssitzung.doc, 17.12.2007, Seite 4 von 36


Marktgemeindeamt <strong>Turnau</strong> lfd Nr.: 6/2007<br />

<strong>VERHANDLUNGSSCHRIFT</strong><br />

über die Sitzung des Gemeinderates<br />

Es wird auf Antrag des Vorsitzenden einstimmig genehmigt.<br />

Anmerkung: GR Rudolf Smolej ist noch nicht anwesend.<br />

Zu 4. der Tagesordnung:<br />

Wasserleitungsordnung der Marktgemeinde<br />

<strong>Turnau</strong><br />

Der Vorsitzende leitet ein, dass es erforderlich ist, die<br />

Wasserleitungsordnung aus dem Jahre 1955 aus verschiedenen<br />

Gründen zu ändern, weshalb sich der zuständige Fachausschuss mit<br />

dem Entwurf einer neuen Wasserleitungsordnung befasst hat. Er<br />

verweist darauf, dass der Entwurf der Verordnung jedem<br />

Gemeinderatsmitglied zugegangen ist worauf er die neue<br />

Wasserleitungsordnung zur Diskussion stellt.<br />

Vizebürgermeister Ing. Andreas Höfler nimmt bezug auf § 7, Abs 4 des<br />

Verordnungsentwurfes und begehrt eine Änderung desselben insofern,<br />

als die Kosten nicht von den Bauwerbern bzw. von den Besitzern der zu<br />

schützenden Objekte getragen sondern von der Marktgemeinde <strong>Turnau</strong><br />

übernommen werden sollen.<br />

Die Gemeinderatsmitglieder sind mit diesem Begehren einverstanden<br />

und wird auf Antrag von Vizebürgermeister Ing. Andreas Höfler<br />

einstimmig beschlossen folgende Wasserleitungsordnung zu erlassen:<br />

Anmerkung: GR Rudolf Smolej ist noch nicht anwesend!<br />

WASSERLEITUNGSORDNUNG<br />

der<br />

Marktgemeinde <strong>Turnau</strong><br />

§ 1<br />

Allgemeines<br />

(1) Die Eigentümer jener Gebäude, welche mit Wasser aus der öffentlichen<br />

Wasserleitung versorgt werden können, sind nach § 1 des Steiermärkischen<br />

Peter Schelch, 20071011_Verhandlungsschrift_gemeinderatssitzung.doc, 17.12.2007, Seite 5 von 36


Marktgemeindeamt <strong>Turnau</strong> lfd Nr.: 6/2007<br />

<strong>VERHANDLUNGSSCHRIFT</strong><br />

über die Sitzung des Gemeinderates<br />

Gemeindewasserleitungsgesetzes vom 16.2.1971, LGBl.Nr. 42/1971 idgF.<br />

verpflichtet, diese Gebäude an die öffentliche Wasserleitung anzuschließen, sofern<br />

sie nicht Befreiungsansprüche im Sinne des § 2 leg.cit. geltend machen können. Als<br />

Gebäude, die mit Wasser aus der öffentlichen Wasserleitung versorgt werden<br />

können, also in deren Verpflichtungsbereich liegen, sind jene zu betrachten, bei<br />

denen die kürzeste Verbindung zu einem Hauptrohrstrang der öffentlichen<br />

Wasserleitung nicht mehr als 150 m beträgt. Private Hausbrunnen innerhalb des<br />

Verpflichtungsbereiches in dicht besiedelten Ortsteilen befreien in keinem Falle von<br />

der Verpflichtung zum Anschluss an die öffentliche Wasserleitung hinsichtlich des<br />

Wasserbezuges zu menschlichem Gebrauche und Genusse. Den Eigentümern von<br />

im Verpflichtungsbereich der öffentlichen Wasserleitung gelegenen bereits<br />

bestehenden privaten Wasserversorgungsanlagen (Hausbrunnen) ist deren<br />

Weiterbenützung untersagt, wenn diese Anlagen zu menschlichem Gebrauch und<br />

Genuss gesundheitlich nicht vollkommen einwandfreies Wasser liefern.<br />

(2) Über Wasserleitungsanschlüsse von Gebäuden, die außerhalb des<br />

Verpflichtungsbereiches liegen, werden zwischen den Eigentümern derselben und<br />

der Marktgemeinde <strong>Turnau</strong> besondere Vereinbarungen getroffen.<br />

(3) Jeder Wasserabnehmer unterwirft sich den jeweils geltenden Bestimmungen der<br />

Wasserleitungsordnung.<br />

(4) Die Verpflichtung zum Anschluss an die öffentliche Wasserleitung entfällt, wenn<br />

der Anschluss aus technischen Gründen entweder gar nicht oder nur mit<br />

unverhältnismäßig hohen Kosten möglich ist.<br />

(5) Die Befreiungsansprüche im Sinne des § 2 des Steiermärkischen<br />

Gemeindewasserleitungsgesetzes vom 16.2.1971, LGBl.Nr. 42/1971 idgF., müssen<br />

binnen sechs Monaten bei der Marktgemeinde <strong>Turnau</strong> schriftlich geltend gemacht<br />

werden, widrigenfalls der Anspruch als erloschen behandelt wird. Von der<br />

Entstehung der Anschlusspflicht ist der Verpflichtete nachweislich zu verständigen.<br />

(6) Die Errichtung neuer privater Wasserleitungsanlagen für Trink- und<br />

Nutzwasserzwecke zu menschlichem Gebrauche und Genusse im<br />

Verpflichtungsbereich der öffentlichen Wasserleitung ist verboten.<br />

(7) Bei bereits bestehenden, im Verpflichtungsbereich gelegenen oder durch<br />

Neuerrichtung einer öffentlichen Wasserleitung in den Verpflichtungsbereich zu<br />

liegen kommenden Gebäuden, betrifft die Verpflichtung zum Anschluss diese dann,<br />

wenn das Wasser der für diese Gebäude schon vorhandenen privaten<br />

Wasserversorgungsanlagen (Hausbrunnen, Wasserleitungen) zu menschlichem<br />

Gebrauch und Genuss nicht vollkommen geeignet ist oder nicht in genügender<br />

Menge zur Verfügung steht. Die Anschlussverpflichtung wird in einem solchen Falle<br />

dem Eigentümer der betreffenden Gebäude durch Bescheid aufgetragen, dem der<br />

Verpflichtete innerhalb einer im Bescheid vorgeschriebenen Frist zu entsprechen hat,<br />

die sechs Monate, gerechnet von der Zustellung des Bescheides, nicht übersteigen<br />

darf. Bei Nichtentsprechung kommt die Strafbestimmung des § 8 Abs. 2 und 3 des<br />

Peter Schelch, 20071011_Verhandlungsschrift_gemeinderatssitzung.doc, 17.12.2007, Seite 6 von 36


Marktgemeindeamt <strong>Turnau</strong> lfd Nr.: 6/2007<br />

<strong>VERHANDLUNGSSCHRIFT</strong><br />

über die Sitzung des Gemeinderates<br />

Steiermärkischen Gemeindewasserleitungsgesetzes vom 16.2.1971, LGBl.Nr.<br />

42/1971 i.d.g.F., zur Anwendung.<br />

(8) Eine zum menschlichen Genuss und Gebrauch vollkommen genügende Menge<br />

Wassers ist dann als vorhanden anzunehmen, wenn nach Abzug der für<br />

landwirtschaftliche, industrielle oder gewerbliche Zwecke erforderlichen<br />

Wassermengen unter gewöhnlichen Verhältnissen jederzeit täglich mindestens 100<br />

Liter für jeden Hausbewohner und 30 Liter für jede zwar nicht im Hause wohnende,<br />

aber im Hause beschäftigte Person bezogen werden können.<br />

(9) Die Eigentümer der zum Anschluss an die öffentliche Wasserleitung verpflichteten<br />

Gebäude sind grundsätzlich berechtigt, das ganze für die Liegenschaft benötigte<br />

Trink- und Nutzwasser der öffentlichen Wasserleitung zu entnehmen. Die<br />

Marktgemeinde <strong>Turnau</strong> behält sich jedoch vor, eine Beschränkung des<br />

Wasserverbrauches auf bestimmte Verbrauchszwecke oder bestimmte<br />

Wassermengen anzuordnen, wenn dies durch Rücksichten des öffentlichen Wohles<br />

geboten erscheint. Bei eintretender Feuergefahr hat die Marktgemeinde <strong>Turnau</strong> das<br />

Recht, über den ganzen Wasservorrat zu verfügen und eine teilweise oder<br />

allgemeine Schließung der Hausleitungen vorzunehmen. Für Störungen und<br />

Unterbrechungen in der Wasserabgabe oder für die Veränderung in der<br />

Wasserbeschaffenheit haftet die Marktgemeine <strong>Turnau</strong> nicht.<br />

§ 2<br />

Bezugsanmeldung und Verpflichtungen des Wasserabnehmers<br />

(1) Die Anmeldung des Wasserbezuges hat unter Verwendung des bei der<br />

Marktgemeinde <strong>Turnau</strong> aufliegenden Formblattes und unter Vorlage von<br />

entsprechenden Lage- und Installationsplänen in zweifacher Ausfertigung zu<br />

erfolgen.<br />

(2) Mit der Anmeldung verpflichtet sich der Anmeldende für den Fall der<br />

Genehmigung des Anschlusses zum Bezuge von Wasser aus den Leitungsanlagen<br />

der öffentlichen Wasserleitung.<br />

(3) Mit der Genehmigung des Anschlusses durch die Marktgemeinde <strong>Turnau</strong> erwirbt<br />

der Anmeldende das Recht des Wasserbezuges.<br />

(4) Die Wasserentnahme aus der öffentlichen Wasserleitung ohne Anmeldung und<br />

Bewilligung ist verboten. Zuwiderhandlungen werden nach den Strafbestimmungen<br />

geahndet.<br />

(5) Der Wasserabnehmer anerkennt das dauernde Eigentumsrecht der<br />

Marktgemeinde <strong>Turnau</strong> an den verlegten Leitungen samt Zubehör. Es bleibt der<br />

Marktgemeinde <strong>Turnau</strong> überlassen, auch nach Aufhören des Wasserbezuges den<br />

Zeitpunkt der Abtragung ihrer Leitungen zu bestimmen.<br />

(6) Ist der Anmeldende nicht zugleich Gebäudeeigentümer, so hat er bei der<br />

Anmeldung die schriftliche Zustimmung des Gebäudeeigentümers zur Herstellung<br />

Peter Schelch, 20071011_Verhandlungsschrift_gemeinderatssitzung.doc, 17.12.2007, Seite 7 von 36


Marktgemeindeamt <strong>Turnau</strong> lfd Nr.: 6/2007<br />

<strong>VERHANDLUNGSSCHRIFT</strong><br />

über die Sitzung des Gemeinderates<br />

des Wasserleitungsanschlusses beizubringen, die auch die Annahme der in Abs. 5<br />

angeführten Bedingungen sowie die schriftliche Erklärung enthalten muss, dass der<br />

Gebäudeeigentümer zur ungeteilten Hand die Verpflichtung aus der<br />

Wasserleitungsordnung übernimmt.<br />

§ 3<br />

Anschlussleitungen und Hausleitung<br />

(1) Im Verpflichtungsbereich der öffentlichen Wasserleitung stellt die Marktgemeinde<br />

<strong>Turnau</strong> die Anschlussleitung vom Hauptrohrstrang bis zur Hausleitung gegen<br />

Einhebung der im § 5 Abs. 1 lit. C genannten Anschlussgebühr her.<br />

Die Herstellung der Anschlussleitung führt die Marktgemeinde <strong>Turnau</strong> selbst durch<br />

und sie bestimmt die Art und Weise der Durchführung (Rohrweite, Führung der<br />

Rohrleitung usw.). Unmittelbar nach dem Hauptrohrstrang ist eine Absperrvorrichtung<br />

vorzusehen, die nur von Organen der Marktgemeinde <strong>Turnau</strong> betätigt werden darf.<br />

(2) Als Hausleitung ist jene Rohrleitung anzusehen, welche nach dem Wasserzähler<br />

oder bei Fehlen eines solchen, nach dem Hausabsperrventil liegt.<br />

(3) Jede Liegenschaft soll ihre besondere Verbindung zum Hauptrohrstrang haben<br />

und nicht von einer Nachbarliegenschaft versorgt werden. Abweichungen von dieser<br />

Regel sind nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Marktgemeinde <strong>Turnau</strong><br />

zulässig.<br />

(4) Die Ausführung der Hausleitungen darf nur solchen Gewerbetreibenden<br />

übertragen werden, welche die Konzession zur Ausführung von Wasserleitungen<br />

haben.<br />

(5) Bezüglich der technischen Ausführung von Hausleitungen und<br />

Liegenschaftseinrichtungen gelten die in den ÖNORMEN H 2110 (Allgemeine<br />

Vertragsbestimmungen für Leistungen der Haustechnik, Werkvertragsnorm), B 2226<br />

(Gas-, Wasser- und Abwasserinstallationen, Werkvertragsnorm), B 2501<br />

(Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke, Bestimmungen für<br />

Planungen und Ausführung), B 2531 (Trinkwasserversorgungseinrichtungen in<br />

Grundstücken, Teil 1: Richtlinien für Planung, Bau und Betrieb, Teil 2: Bemessung<br />

der Rohrleitungen), B 2532 (Anschlussleitungen für Wasserleitungsanlagen,<br />

Richtlinien für Bau und Betrieb) und B 8133 (Trink- und<br />

Nutzwassererwärmungsanlagen, Sicherheits-, Ausführungs- und Prüfbestimmungen)<br />

festgelegten Vorschriften.<br />

(6) Die Errichtung, Erweiterung und Abänderung von Hausleitungen ist vor Beginn<br />

der Arbeiten der Marktgemeinde <strong>Turnau</strong> anzuzeigen.<br />

Diese Anzeige ist von der Marktgemeinde <strong>Turnau</strong> zur Kenntnis genommen, wenn<br />

nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen die Arbeiten untersagt oder<br />

Vorschreibungen erlassen werden.<br />

Peter Schelch, 20071011_Verhandlungsschrift_gemeinderatssitzung.doc, 17.12.2007, Seite 8 von 36


Marktgemeindeamt <strong>Turnau</strong> lfd Nr.: 6/2007<br />

<strong>VERHANDLUNGSSCHRIFT</strong><br />

über die Sitzung des Gemeinderates<br />

(7) Die Eigentümer der Gebäude sind verpflichtet, die Hausleitungen und deren<br />

Zubehör in gutem Zustand zu erhalten und jeden entstandenen Mangel unverzüglich<br />

wieder beheben zu lassen. Bei größeren Schäden ist sofort die Marktgemeinde<br />

<strong>Turnau</strong> zu verständigen. Jede Wasserverschwendung ist unstatthaft.<br />

§ 4<br />

Wasserzähler<br />

(1) Die Wasserabgabe - Hydranten ausgenommen - erfolgt teils ohne, teils über<br />

Wasserzähler. Sämtliche an das Rohrnetz angeschlossene Wasserzähler liefert,<br />

überprüft und erhält die Marktgemeinde <strong>Turnau</strong>.<br />

(2) Den Ein- und Ausbau der Wasserzähler nimmt die Marktgemeinde <strong>Turnau</strong> vor.<br />

(3) Der Wasserzähler ist von Grund- und Tagwasser, Schmutz, Frost und sonstigen<br />

Beschädigungen jeder Art geschützt zu halten; der Gebäudeeigentümer haftet für<br />

jegliche Beschädigungen des Wasserzählers und werden solche auf dessen Kosten<br />

behoben.<br />

Die Marktgemeinde <strong>Turnau</strong> stellt für jeden Gebäudeanschluss nur einen<br />

Wasserzähler bei. Für jeden weiteren in der Leitung eingebauten Wasserzähler<br />

werden die Beschaffungs-, Erhaltungs- und Eichkosten dem Besteller zusätzlich<br />

verrechnet.<br />

(4) Der Wasserzähler muss stets zugänglich sein.<br />

(5) Bestreitet ein Wasserabnehmer die Richtigkeit der Angaben des Wasserzählers,<br />

so ist der Wasserzähler von der Marktgemeinde <strong>Turnau</strong> einer Prüfung zu<br />

unterziehen. Der Antragsteller muss sich aber verpflichten, sämtliche entstandene<br />

Kosten (Eich-, Aus- und Einbaukosten, Verfrachtung usw.) für den Fall zu tragen, als<br />

der Wasserzähler um nicht mehr als fünf Prozent zu Ungunsten des Antragstellers<br />

von der Richtigkeit abweicht.<br />

(6) Jeder Wasserzähler wird von der Marktgemeinde <strong>Turnau</strong> plombiert; der<br />

Eigentümer des Gebäudes ist verpflichtet, jede wahrgenommene Beschädigung der<br />

Plomben der Marktgemeinde <strong>Turnau</strong> zu melden.<br />

§ 5<br />

Gebühren und Beiträge<br />

(1) Es werden folgende Gebühren und Beiträge eingehoben:<br />

a) Die Wasserverbrauchsgebühr nach dem durch den Wasserzähler<br />

festgestellten tatsächlichen Verbrauch (m³) oder<br />

b) die Pauschalgebühren nach dem nach gewissen äußeren Merkmalen<br />

(Bewohnerzahl, Viehstand etc.) vermuteten Wasserverbrauch;<br />

c) die Wasserzählergebühr für die Beistellung und Erhaltung der<br />

Wasserzähler, ausgenommen Beschädigungen durch Fremdeinwirkung.<br />

Peter Schelch, 20071011_Verhandlungsschrift_gemeinderatssitzung.doc, 17.12.2007, Seite 9 von 36


Marktgemeindeamt <strong>Turnau</strong> lfd Nr.: 6/2007<br />

<strong>VERHANDLUNGSSCHRIFT</strong><br />

über die Sitzung des Gemeinderates<br />

Der Tarif der Wassergebühren wird jeweils gesondert verlautbart.<br />

d) die Anschlussgebühr für die Herstellung der Anschlussleitung vom<br />

Hauptrohrstrang der öffentlichen Wasserleitung zur Hausleitung;<br />

e) der Wasserleitungsbeitrag gemäß Wasserleitungsgesetz<br />

(2) Kann infolge Beschädigung des Wasserzählers der tatsächliche Verbrauch nicht<br />

festgestellt werden, so ist der Durchschnittsverbrauch von 12 Monaten in der<br />

gleichen Zeit des Vorjahres als Grundlage für die Berechnung der<br />

Wasserverbrauchsgebühr anzunehmen, sofern nicht Umstände vorliegen, die auf<br />

einen höheren Verbrauch schließen lassen.<br />

(3) Die Berechnungsgrundlagen für die pauschalierten Wasserverbrauchsgebühren<br />

(Bewohnerzahl, Viehstand etc.) werden im Monat Oktober eines jeden Jahres für den<br />

folgenden Rechnungsabschnitt (Jahr) festgestellt. Wesentliche Veränderungen<br />

derselben sind der Marktgemeinde <strong>Turnau</strong> sofort zu melden.<br />

(4) Für die Herstellung der Anschlussleitung von der Versorgungsleitung der<br />

öffentlichen Wasserleitung zur Hausleitung erhebt die Marktgemeinde <strong>Turnau</strong> eine<br />

einmalige Abgabe in der Höhe der tatsächlichen Herstellungskosten der<br />

Anschlussleitung (Anschlussgebühr).<br />

(5) Die Wasseranschlussgebühren werden dem Anschlusswerber bescheidmäßig<br />

vorgeschrieben. Sie werden nach den für Abgaben geltenden Vorschriften<br />

eingehoben und zwangsweise eingebracht. Ein etwaiger Baukostenzuschuss für das<br />

vorgelagerte Leitungsnetz wird in Rechnung gestellt.<br />

(6) Die Wasserverbrauchsgebühren werden dem Wasserabnehmer bescheidmäßig<br />

vorgeschrieben.<br />

(7) Die von den Wasserbezugsberechtigten zu leistenden Gebühren und Beiträge<br />

(Wasserleitungsbeitrag, Wasseranschlussgebühr, Wasserverbrauchsgebühr und<br />

Wasserzählermiete) werden in der Wassergebührenordnung der Marktgemeinde<br />

<strong>Turnau</strong> geregelt.<br />

§ 6<br />

Öffentliche Auslaufbrunnen<br />

An Orten, wo öffentliche Auslaufbrunnen bestehen, ist die Wasserentnahme nur für<br />

den Hausbedarf (Trink- und Nutzwasser) gestattet. Unzulässig ist die Entnahme von<br />

Wasser für landwirtschaftliche, industrielle und gewerbliche Zwecke.<br />

§ 7<br />

Hydranten<br />

Peter Schelch, 20071011_Verhandlungsschrift_gemeinderatssitzung.doc, 17.12.2007, Seite 10 von 36


Marktgemeindeamt <strong>Turnau</strong> lfd Nr.: 6/2007<br />

<strong>VERHANDLUNGSSCHRIFT</strong><br />

über die Sitzung des Gemeinderates<br />

(1) Die an die öffentliche Wasserleitung angeschlossenen Hydranten dienen<br />

Feuerlöschzwecken. Sie dürfen nur durch die Feuerwehr bedient werden. Das diesen<br />

Hydranten für Feuerlöschzwecke entnommene Wasser wird kostenlos abgegeben.<br />

Die verbrauchte Menge ist der Marktgemeinde <strong>Turnau</strong> zu melden.<br />

(2) Private Hydranten und Feuerlöscheinrichtungen der Wasserabnehmer sind,<br />

sofern sie mit Umgehung des Wasserzählers an die öffentliche Wasserleitung<br />

angeschlossen sind, von der Marktgemeinde <strong>Turnau</strong> mit Plomben zu versehen. Die<br />

Eigentümer dieser privaten Feuerlöscheinrichtungen sind verpflichtet, jede<br />

Entfernung dieser Plomben im Brandfalle der Marktgemeinde <strong>Turnau</strong> sofort zu<br />

melden. Die eigenmächtige Entfernung dieser Plombierung oder die Entnahme von<br />

Wasser aus solchen privaten Feuerlöschanlagen bei Umgehung des Wasserzählers<br />

zu anderen Zwecken als für den Brandfall ist unzulässig.<br />

(3) Das örtliche Feuerwehrkommando und die Marktgemeinde <strong>Turnau</strong> bestimmen<br />

den Aufstellungsort und die Dimension der Hydranten.<br />

(4) Die Kosten für die Aufstellung von Hydranten, für die Leitungsverstärkung oder<br />

Leitungserrichtung trägt die Marktgemeinde <strong>Turnau</strong><br />

(5) Das für öffentliche Zwecke benötigte Wasser (Straßenbesprengung,<br />

Kanalreinigung, Anlagenpflege, öffentliche Springbrunnen) wird kostenlos<br />

abgegeben. Die verbrauchte Menge ist für statistische Erhebungen der<br />

Marktgemeinde <strong>Turnau</strong> zu melden.<br />

§ 8<br />

Beendigung der Versorgung<br />

(1) Das Versorgungsverhältnis und damit die Haftung für die Bezahlung der<br />

Wassergebühren laufen ununterbrochen bis zur vollständigen Trennung der<br />

Anschlussleitung vom Rohrstrang. Die vollständige Trennung der Anschlussleitung<br />

vom Hauptrohrstrang erfolgt erst nach Zustimmung durch die Marktgemeinde <strong>Turnau</strong><br />

über Antrag und auf Kosten des Gebäudeeigentümers.<br />

(2) Bei Veränderungen in der Person des Gebäudeeigentümers und des<br />

Wasserabnehmers haften für die allfälligen Rückstände die Rechtsnachfolger im<br />

Gebäudeeigentum.<br />

§ 9<br />

Schlussbestimmungen<br />

Eine Änderung dieser Wasserleitungsordnung und deren Nebenbestimmungen<br />

(technische und sanitäre Vorschriften) sind nur durch einen Beschluss des<br />

Gemeinderates bzw. nach einer Novellierung des Steiermärkischen<br />

Gemeindewasserleitungsgesetzes vom 16.2.1971, LGBl.Nr. 42/1971 i.d.g.F. möglich.<br />

Peter Schelch, 20071011_Verhandlungsschrift_gemeinderatssitzung.doc, 17.12.2007, Seite 11 von 36


Marktgemeindeamt <strong>Turnau</strong> lfd Nr.: 6/2007<br />

<strong>VERHANDLUNGSSCHRIFT</strong><br />

über die Sitzung des Gemeinderates<br />

§ 10<br />

Inkrafttreten<br />

(1) Diese Wasserleitungsordnung tritt am 01.01.2008 in Kraft.<br />

(2) Mit dem Inkrafttreten dieser Wasserleitungsordnung tritt die<br />

Wasserleitungsverordnung vom 15.12.1955 außer Kraft.<br />

Unter diesem Tageordnungspunkt stellt Frau GR Helga Strobl die Frage,<br />

ob in Zukunft geplant ist, die Wasserversorgung am Lanzenweg zu verbessern<br />

(Problem mit dem niedrigen Wasserdruck).<br />

Der Vorsitzende gibt zur Antwort, dass die Problemlösung durch den<br />

Einbau einer Pumpe bewerkstelligt werden könnte.<br />

GR Alois Richter stellt in den Raum, dass die Wasserleitung von Göriach<br />

bis zum Lanzenweg verlängert werden könnte.<br />

Zu 5. der Tagesordnung:<br />

Wassergebührenordnung der<br />

Marktgemeinde <strong>Turnau</strong><br />

Der Vorsitzende leitet ein, dass die Wassergebührenordnung im Entwurf<br />

vorliegt und zu beraten wäre.<br />

Ein entsprechender Beschluss der Gebührenordnung (Basis<br />

Wasserleitungsbeitragsgesetz von 1962 idgF) mit den<br />

Gebührenansätzen einschließlich eines Wasserleitungsbeitrages gemäß<br />

§ 1 des Verordnungsentwurfes sollte in der nächsten<br />

Gemeinderatssitzung gefasst werden.<br />

Der Wasserleitungsbeitrag dient zur Deckung der Kosten der Errichtung<br />

und Erweiterung der öffentlichen Wasserversorgungsanlage (in Zukunft<br />

werden beträchtliche Investitionen erforderlich sein!)<br />

Zu 6. der Tagesordnung:<br />

Änderung der Kanalabgabenordnung der<br />

Marktgemeinde <strong>Turnau</strong><br />

Der Vorsitzende hält fest, dass die vom Gemeinderat in seiner Sitzung<br />

vom 29. Juni 2007 beschlossene Kanalabgabenordnung hinsichtlich des<br />

§ 3 (Höhe des Einheitssatzes) nach Prüfung durch die Aufsichtsbehörde<br />

Peter Schelch, 20071011_Verhandlungsschrift_gemeinderatssitzung.doc, 17.12.2007, Seite 12 von 36


Marktgemeindeamt <strong>Turnau</strong> lfd Nr.: 6/2007<br />

<strong>VERHANDLUNGSSCHRIFT</strong><br />

über die Sitzung des Gemeinderates<br />

abzuändern ist, weil aus den dargestellten Gesamtbaukosten sowie der<br />

Länge des öffentlichen Kanals sich rechnerisch bei Heranziehung eines<br />

Prozentsatzes von 7,3 eine Höhe des Einheitssatzes für die Berechnung<br />

des Kanalisationsbeitrages von € 7,08 statt € 13,10 ergibt.<br />

Die Gemeinde ist aber ermächtigt, von dem gesetzlich vorgesehenen<br />

Kriterium der Ortsüblichkeit Gebrauch zu machen, hat aber zu erklären,<br />

in welchem Ausmaß das Kriterium der Ortsüblichkeit bei der Berechnung<br />

herangezogen wurde.<br />

Im Auftrag der Gemeinde hat sich das Büro Dipl-Ing. Masutti,<br />

Ziviltechniker GmbH. in Gleisdorf, mit der Angelegenheit befasst und in<br />

der Sache Folgendes ausgeführt:<br />

„Die zur Berechnung des Einheitssatzes herangezogenen<br />

Herstellungskosten sind auf den heutigen Herstellungswert<br />

hochzurechnen, da die Kanalisation des Ortskernes und die erste<br />

Kläranlage von ca. 40 Jahren errichtet wurden. In der Gesamtsumme<br />

scheinen diese Kosten mit der damaligen Abrechnungssumme von €<br />

800.000,- auf. Unter Abzug des Landesbeitrags von € 120.000,- verbleibt<br />

der Betrag von € 680. 000,-, welcher bei 2%iger Steigerung über 40<br />

Jahre einem heutigen Wert von € 1,501.467,- entspricht. Somit sind den<br />

Herstellungskosten € 821.467,- hinzuzurechnen (680.000,- + 821.467,- =<br />

1,501.467,-).<br />

Die in der Abgabenordnung § 3 Abs. 1 angeführten Gesamtbaukosten<br />

sind somit von € 4,713.935,- auf € 5,535.402,- zu korrigieren.<br />

Der § 3 Abs. 2 ist insofern zu korrigieren, als die gesamte Finanzierung<br />

von kommunalen Abwasseranlagen seit Jahrzehnten auf den Faktoren<br />

Anschlussbeitrag – Landesbeitrag – Darlehen erfolgt. Die ersten beiden<br />

Faktoren sind als Baukostenbeitrag zu werten, die Rückzahlung des<br />

notwendigen Darlehens erfolgt in Annuitäten entsprechend einem<br />

Tilgungsplan der Förderstelle des Bundes (früher<br />

Wasserwirtschaftsfonds, seit 1993 Kommunalkredit). Diese Annuitäten<br />

zusammen mit den Betriebskosten der Abwasseranlage einschließlich<br />

entsprechender Rücklagen sind über die laufenden Kanalgebühren zu<br />

refinanzieren. Die Bezuschussung dieser genannten Annuitäten aus dem<br />

Titel des UFG dient ausschließlich dazu, die jährliche Belastung der<br />

Bürger durch die Kanalgebühr in einem erträglichen Maß zu halten.<br />

Daher ist dieser Zuschuss bei der Berechnung des Einheitssatzes als<br />

Peter Schelch, 20071011_Verhandlungsschrift_gemeinderatssitzung.doc, 17.12.2007, Seite 13 von 36


Marktgemeindeamt <strong>Turnau</strong> lfd Nr.: 6/2007<br />

<strong>VERHANDLUNGSSCHRIFT</strong><br />

über die Sitzung des Gemeinderates<br />

Grundlage für den Anschlussbeitrag nicht zu berücksichtigen bzw. nicht<br />

von den Gesamtkosten abzuziehen.<br />

Die Summe aller Landesbeiträge und EU-Mittel belaufen sich nach den<br />

mir vorliegenden Unterlagen auf ca. € 700.500,-, diese sind von den<br />

Gesamtkosten zu subtrahieren. Somit verbleiben € 5,535.402 – €<br />

700.500 = € 4,834.902,- als zu berücksichtigende Gesamtkosten.<br />

Ermittlung des Einheitssatzes:<br />

4.834.902: 26.380 m Leitungslänge = € 183,28/m<br />

Davon max. 7,5 % = € 13,75/m2 als maximaler Einheitssatz<br />

Der vom Gemeinderat beschlossene Einheitssatz von € 13, 10 entspricht<br />

7,2 % des durchschnittlichen Laufmeterpreises gem.<br />

Kanalabgabengesetz.<br />

Dieser beschlossene Einheitssatz entspricht auch dem Kriterium der<br />

Ortsüblichkeit. Der Einheitssatz in der Nachbargemeinde Aflenz Land<br />

beträgt € 13,08 und in Gußwerk je nach Tarifgebiet € 11,85 und € 13,30.“<br />

Vom Vorsitzenden wird darauf der Antrag gestellt, der Argumentation<br />

des Dipl-Ing. Masutti zu folgen und die Kanalabgabenordnung<br />

hinsichtlich des § 3 zu ändern.<br />

Demnach hat der Wortlaut des § 3 der Kanalabgabenordnung wie folgt<br />

zu lauten:<br />

§ 3<br />

Höhe des Einheitssatzes<br />

(1) Die Höhe des Einheitssatzes gemäß § 4 Abs. 2 des<br />

Kanalabgabengesetzes 1955 für die Berechnung des<br />

Kanalisationsbeitrages beträgt 7,2 % der durchschnittlichen<br />

ortsüblichen Baukosten je Laufmeter der öffentlichen Kanalanlage,<br />

somit für Schmutzwasserkanäle € 13,10.<br />

(2) Dieser Festsetzung liegen Gesamtbaukosten von € 5,535.402,00<br />

vermindert um die aus Bundes- und Landesmitteln in Höhe von €<br />

700.500,00 gewährten Beiträge und Zuschüsse, somit eine<br />

Peter Schelch, 20071011_Verhandlungsschrift_gemeinderatssitzung.doc, 17.12.2007, Seite 14 von 36


Marktgemeindeamt <strong>Turnau</strong> lfd Nr.: 6/2007<br />

<strong>VERHANDLUNGSSCHRIFT</strong><br />

über die Sitzung des Gemeinderates<br />

Baukostensumme von € 4,834.902,00 und eine Gesamtlänge des<br />

öffentlichen Kanals von 26.380 m zugrunde.<br />

Dem Antrag wird einstimmig entsprochen.<br />

Zu 7. der Tagesordnung:<br />

Abfallwirtschaft; Änderung der<br />

Abfuhrordnung der Marktgemeinde<br />

<strong>Turnau</strong><br />

Der Vorsitzende berichtet, dass aufgrund eines Schreibens der<br />

zuständigen Fachabteilung des Amtes der Steiermärkischen<br />

Landesregierung (Oktober 2007) die vom Gemeinderat in seiner Sitzung<br />

vom 10. November 2005 beschlossene Abfuhrordnung hinsichtlich der<br />

§§ 7 und 8 wie folgt abzuändern ist.<br />

§ 7<br />

Sammelstellen<br />

(1) Für die getrennte Sammlung und Abfuhr von verwertbaren Siedlungsabfällen<br />

(Altpapier) werden in der Marktgemeinde <strong>Turnau</strong> Sammelstellen eingerichtet<br />

(Bringsystem).<br />

(2) Für die getrennte Sammlung und Abfuhr von verwertbaren Siedlungsabfällen<br />

(Altpapier) werden für Gewerbebetriebe sowie für Mehrfamilienwohnhäuser<br />

Sammelstellen in unmittelbarer Nähe zu diesen eingerichtet. (Holsystem). Die<br />

Aufstellung der Abfallsammelbehälter erfolgt durch die Marktgemeinde <strong>Turnau</strong><br />

(bzw. deren Beauftragten) und ist im Einvernehmen mit dem<br />

Liegenschaftseigentümer/der Liegenschaftseigentümerin durchzuführen.<br />

(3) In die auf den Sammelstellen bereitgestellten Abfallsammelbehälter dürfen nur<br />

die im Gemeindegebiet anfallenden verwertbaren Siedlungsabfälle (Altstoffe)<br />

eingebracht werden. Hierbei ist darauf Rücksicht zu nehmen, dass der<br />

Aufstellungsort nicht verunreinigt wird.<br />

(4) In die Abfallsammelbehälter dürfen nur solche verwertbare Siedlungsabfälle<br />

eingebracht werden, wie sie der Beschriftung bzw. der Leitfarbe des jeweiligen<br />

Abfallsammelbehälters entsprechen.<br />

(5) Problemstoffe, Bauschutt, Gras- und Strauchschnitt, Altholz, Metalle (Schrott)<br />

sowie Sperrmüll können im Altstoffsammelzentrum auf dem Gelände der<br />

Kläranlage der Marktgemeinde <strong>Turnau</strong> abgegeben werden.<br />

Peter Schelch, 20071011_Verhandlungsschrift_gemeinderatssitzung.doc, 17.12.2007, Seite 15 von 36


Marktgemeindeamt <strong>Turnau</strong> lfd Nr.: 6/2007<br />

<strong>VERHANDLUNGSSCHRIFT</strong><br />

über die Sitzung des Gemeinderates<br />

(6) Den Anschlusspflichtigen werden die Standorte der Sammelstellen zur<br />

Kenntnis gebracht (Gemeindezeitung, Amtstafel)<br />

§ 8<br />

Durchführung der Abfallabfuhr<br />

(1) Die Abfuhrtermine werden im Vorhinein in Form eines Abfuhrkalenders<br />

festgelegt und den Anschlusspflichtigen zur Kenntnis gebracht.<br />

(2) Die Abfuhr der gemischten Siedlungsabfälle (Restmüll), der getrennt zu<br />

sammelnden verwertbaren Siedlungsabfälle (Altpapier - § 7 Abs. 2) sowie der<br />

getrennt zu sammelnden biogenen Siedlungsabfälle (Bioabfälle) erfolgt im<br />

gesamten Abfuhrbereich durch die Abfallabfuhr.<br />

(3) Die Abfuhr der gemischten und biogenen Siedlungsabfälle wird alle 4 Wochen<br />

durchgeführt. Auf begründeten Antrag (§ 6 Abs. 9 Abfuhrordnung i. V. m. § 9 Abs.<br />

3 StAWG 2004) kann die Abfuhrfrequenz reduziert oder erhöht werden.<br />

(4) Die Abfuhr der getrennt zu sammelnden verwertbaren Siedlungsabfälle<br />

(Altpapier) wird alle 2 Wochen durchgeführt (§ 7 Abs. 2). Auf begründeten Antrag<br />

(§ 6 Abs. 9 Abfuhrordnung i. V. m. § 9 Abs. 3 StAWG 2004) kann die<br />

Abfuhrfrequenz reduziert oder erhöht werden.<br />

(5) Die Übernahme der getrennt zu sammelnden verwertbaren sonstigen<br />

Siedlungsabfälle (Altstoffe und Sperrmüll) erfolgt monatlich jeden ersten Dienstag<br />

von 07.00 Uhr bis 12.00 Uhr und jeden dritten Dienstag von 13.00 Uhr bis 17.00<br />

Uhr im Altstoffsammelzentrum <strong>Turnau</strong> sowie an den dezentralen Sammelstellen<br />

gem. § 7 Abs. 3. welche jederzeit zugänglich sind.<br />

(6) Eine allfällige Änderung der Abfuhr- sowie Übernahmetermine und –zeiten für<br />

Abfälle wird den Anschlusspflichtigen rechtzeitig zur Kenntnis gebracht.<br />

Dem Antrag des Vorsitzenden, die Abfuhrordnung hinsichtlich der §§ 7<br />

und 8 wie oben angeführt zu ändern, wird einstimmig entsprochen.<br />

Anmerkung: GR Rudolf Smolej ist noch nicht anwesend!<br />

Zu 8. der Tagesordnung:<br />

Lustbarkeitsabgabeordnung der<br />

Marktgemeinde <strong>Turnau</strong><br />

Vom Vorsitzenden wird ausgeführt, dass anlässlich der<br />

Gemeinderatssitzung vom 14. Dezember 2006 der<br />

Peter Schelch, 20071011_Verhandlungsschrift_gemeinderatssitzung.doc, 17.12.2007, Seite 16 von 36


Marktgemeindeamt <strong>Turnau</strong> lfd Nr.: 6/2007<br />

<strong>VERHANDLUNGSSCHRIFT</strong><br />

über die Sitzung des Gemeinderates<br />

Gemeinderatsbeschluss gefasst wurde, eine neue<br />

Lustbarkeitsabgabeordnung zu erlassen.<br />

Der zuständige Fachausschuss hat sich in seiner Sitzung vom 21.<br />

September 2007 mit der Angelegenheit befasst und den Entwurf einer<br />

neuen Lustbarkeitsabgabeordnung ausgearbeitet, der nun zur Beratung<br />

vorliegt.<br />

Im Zuge der Diskussion bringt Frau GR. Dr. Illmayer den Vorschlag ein,<br />

unter § 4 der Lustbarkeitsabgabeordnung einzufügen, dass für alle<br />

Veranstaltungen, die bis zum 31.12.2011 abgehalten werden, sich der<br />

gemäß § 4 Abs. 1 festgesetzte Prozentsatz der Entgelte um 50 v.H.<br />

ermässigen soll.<br />

Dem Antrag des Vorsitzenden, die Lustbarkeitsabgabeordnung gemäß<br />

dem abgeänderten Entwurf wie folgt zu beschließen, wird einstimmig<br />

entsprochen.<br />

Anmerkung: GR Rudolf Smolej ist noch nicht anwesend!<br />

Lustbarkeitsabgabeordnung<br />

der Marktgemeinde <strong>Turnau</strong><br />

§ 1<br />

Abgabenausschreibung, Steuergegenstand<br />

(1) Für die im Bereich der verordnungsgebenden Gemeinde abgehaltenen<br />

Veranstaltungen wird nach Maßgabe der Bestimmungen des LAG eine<br />

Lustbarkeitsabgabe eingehoben.<br />

(2) Nachstehende Veranstaltungen im Sinne des § 1 Abs. 2 und 3 LAG sind<br />

abgabepflichtig:<br />

1. Filmvorführungen;<br />

2. Konzertveranstaltungen;<br />

3. Lichtbilder-(Multimedia-)vorträge;<br />

4. Tanzveranstaltungen (Achtung Tanzlokale, Discos sind wiederkehrende<br />

Veranstaltungen);<br />

5. pratermäßige Veranstaltungen;<br />

6. Halten von Automaten:<br />

a) Unterhaltungsspielautomaten,<br />

b) Automaten, die aggressive Handlungen darstellen,<br />

c) Geldspielautomaten,<br />

7. Erotikveranstaltungen (Striptease, Peepshow, Video peepshow, tabledancing<br />

u. dgl.);<br />

Peter Schelch, 20071011_Verhandlungsschrift_gemeinderatssitzung.doc, 17.12.2007, Seite 17 von 36


Marktgemeindeamt <strong>Turnau</strong> lfd Nr.: 6/2007<br />

<strong>VERHANDLUNGSSCHRIFT</strong><br />

über die Sitzung des Gemeinderates<br />

8. Messen;<br />

9. Maturabälle und Schulabschlusskränzchen;<br />

10. Vorträge, Vorlesungen, Deklamationen und Rezitationen;<br />

11. die von den behördlich bewilligten Tanzschulen in deren<br />

Betriebsräumlichkeiten veranstalteten Perfektionen, Kränzchen und Bälle;<br />

12. Ausstellungen land und forstwirtschaftlicher Erzeugnisse außerhalb des<br />

Betriebsbereiches;<br />

13. Kunstlaufvorführungen auf Eis- und Rollbahnen;<br />

14. Kindermaskenbälle und Kindermaskeneislaufen;<br />

15. Zirkusveranstaltungen;<br />

16. artistische Vorführungen und Tierschauen, welche nicht im Rahmen einer<br />

Zirkusveranstaltung abgehalten werden;<br />

17. Billard- und Schachkämpfe, Schach- und Billardspiele mit Wetteinsätzen<br />

der Zuschauer;<br />

18. sportliche Veranstaltungen;<br />

19. Schau- oder Werbeausstellungen, inklusive aller sonstigen mit diesen<br />

Ausstellungen verbundenen abgabepflichtigen Veranstaltungen;<br />

20. Kartenspiele aller Art in Vereinen (Klubs) und Spielbetrieben, Kartenspiele<br />

um Preise;<br />

21. der Betrieb von Kegelbahnen;<br />

22. gewerbsmäßige Gesangs- und Musikvorträge im Umherziehen;<br />

23. museale Ausstellungen und sonstige Ausstellungen mit kulturellem Inhalt<br />

und Zielsetzungen (Malerei, Grafik, Bildhauerei u. dgl.),<br />

24. Kleinkaliberschießen;<br />

25. Fahrräder- oder Bootsverleihe jeglicher Art;<br />

26. Motorsportveranstaltungen;<br />

27. sonstige Veranstaltungen im Sinne des § 1 Abs 2 und 3 LAG, soweit nicht<br />

vorerwähnt oder ausdrücklich gemäß § 2 dieser Verordnung befreit.<br />

(3) Veranstaltungen unterliegen der Lustbarkeitsabgabe auch dann, wenn sie im<br />

Rahmen eines Gewerbes betrieben werden, wie Tischtennis, Billard,<br />

mechanische Spielapparate und Spielautomaten, Musikautomaten u. dgl.<br />

§ 2<br />

Befreiungen<br />

(1) Von der Lustbarkeitsabgabe sind befreit:<br />

1. Vereinsfestlichkeiten und sonstige Aktivitäten durch Vereine, bei denen von<br />

den Teilnehmern weder ein Eintrittsgeld oder freiwillige Spenden u. dgl.<br />

erhoben werden, noch Speisen und Getränke gegen Entgelt abgegeben<br />

werden;<br />

2. Veranstaltungen, die von einer nichtgewerblichen ausschließlich der<br />

Jugendpflege dienenden Institution hauptsächlich für Jugendliche<br />

(Minderjährige) und deren Angehörige dargeboten werden, unter der<br />

Voraussetzung, dass der Reinertrag ohne jeden Abzug der Jugendpflege<br />

zufließt und bei der Veranstaltung keine alkoholischen Getränke abgegeben<br />

werden;<br />

Peter Schelch, 20071011_Verhandlungsschrift_gemeinderatssitzung.doc, 17.12.2007, Seite 18 von 36


Marktgemeindeamt <strong>Turnau</strong> lfd Nr.: 6/2007<br />

<strong>VERHANDLUNGSSCHRIFT</strong><br />

über die Sitzung des Gemeinderates<br />

3. Veranstaltungen von Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts, soweit<br />

sie von deren Organen abgehalten werden und ausschließlich religiösen<br />

Zwecken dienen;<br />

4. sportliche Veranstaltungen aller Art von im Gemeindegebiet ansässigen<br />

Amateur-Sportvereinen insoweit, als daran nur deren Mitglieder sportlich<br />

mitwirken. Die sportliche Veranstaltung darf nur der Ausübung des<br />

Körpersports dienen und nicht mit der Abhaltung von Tanzbelustigungen<br />

verbunden sein.<br />

5. Sportliche Veranstaltungen aller Art von im Gemeindegebiet ansässigen<br />

Sportvereinen insoweit, als diese Vereine nachweislich Jugendpflege<br />

betreiben. Die sportliche Veranstaltung darf nur der Ausübung des<br />

Körpersports dienen und nicht mit der Abhaltung von Tanzbelustigungen<br />

verbunden sein.<br />

6. Veranstaltungen, bei denen die verordnungsgebende Gemeinde oder der<br />

Tourismusverband <strong>Turnau</strong> als Veranstalter oder Unternehmer auftritt.<br />

7. Jährlich zwei Veranstaltungen des Österreichischen Roten Kreuzes, Ortsstelle<br />

<strong>Turnau</strong>, des Österreichischen Bergrettungsdienstes, Ortsstelle <strong>Turnau</strong> sowie<br />

der Freiwilligen Feuerwehr <strong>Turnau</strong>.<br />

8. Veranstaltungen von rechtsfähigen Vereinen sowie rechtsähnlichen<br />

Organisationen mit dem Vereinssitz im Gemeindegebiet, die nach den<br />

Satzungen oder der sonstigen Rechtsgrundlage und ihrer tatsächlichen<br />

Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar die Förderung von<br />

gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken überwiegend im<br />

Bundesgebiet verfolgen.<br />

9. Jährlich eine Veranstaltung der im Gemeindegebiet ansässigen Vereine, der<br />

politischen Parteien bzw. alle Veranstaltungen, die der Brauchtumspflege<br />

dienen.<br />

10. Sonstige Veranstaltungen, die ausschließlich der Jugendpflege dienen<br />

(2) Über Ansuchen kann für Veranstaltungen, deren Ertrag ausschließlich und<br />

unmittelbar zu vorher anzugebenden mildtätigen Zwecken (§ 35 LAO) verwendet<br />

wird (unter der Voraussetzung, dass keine Tanzbelustigungen damit verbunden<br />

sind) und die Höhe des Reinertrages und seine Verwendung aufgrund einer<br />

ordnungsgemäßen Abrechnung, welche vom Zeichnungsberechtigten<br />

(Vereinsobmann, Geschäftsführer u. dgl.) zu unterfertigen ist, nachgewiesen wird,<br />

eine Abgabebefreiung erteilt werden. Diese Nachweisung ist der<br />

Abgabenbehörde längstens innerhalb der Frist eines Jahres, gerechnet von der<br />

Abhaltung der Veranstaltung an, vorzulegen.<br />

(3) Die Abgabenbehörde hat auf Ansuchen des Abgabepflichtigen / der<br />

Abgabepflichtigen mit Bescheid festzustellen, ob ein Befreiungstatbestand<br />

vorliegt.<br />

Peter Schelch, 20071011_Verhandlungsschrift_gemeinderatssitzung.doc, 17.12.2007, Seite 19 von 36


Marktgemeindeamt <strong>Turnau</strong> lfd Nr.: 6/2007<br />

<strong>VERHANDLUNGSSCHRIFT</strong><br />

über die Sitzung des Gemeinderates<br />

§ 3<br />

Bemessung der Abgabe<br />

(1) Die Lustbarkeitsabgabe ist für Veranstaltungen bei denen für die Teilnahme<br />

bestimmte Entgelte verlangt werden - unerheblich, ob im Gegenzug Karten<br />

ausgegeben werden - oder nicht - gemäß § 4 zu bemessen.<br />

(2) Für Veranstaltungen für die kein bestimmtes Entgelt für die Teilnahme verlangt<br />

wird (z.B. „freiwillige Spende“) oder eine Ermittlung der Abgabe aufgrund von § 4<br />

nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist, ist gemäß § 5 zu<br />

bemessen.<br />

(3) Für pratermäßige Veranstaltungen nach dem Stmk. Veranstaltungsgesetz und<br />

diesen gleichzuhaltende Veranstaltungen ist die Abgabe nach § 6 zu bemessen.<br />

(4) Für das Halten von Apparaten gemäß § 1 Abs. 2 Z 6 ist die Abgabe nach § 7 zu<br />

bemessen.<br />

(5) Im Zweifel hat die Behörde bei der Anmeldung zu verfügen nach welcher<br />

Grundlage die Bemessung der Abgabe zu erfolgen hat.<br />

§ 4<br />

Abgabe vom Entgelt<br />

(1) Für die nachstehend bezeichneten Veranstaltungen, für die für die Teilnahme<br />

bestimmte Entgelte verlangt werden, beträgt die Lustbarkeitsabgabe für<br />

1. Vorführungen von Filmen 10 %<br />

2. Theatervorstellungen, Musicals, Sketch- und Kabarettvorstellungen,<br />

Tanzvorführungen (Ballette), bunte Abende und<br />

Kleinkunstvorführungen 7 %<br />

3. Konzerte und sonstige musikalische und gesangliche Darbietungen 7 %<br />

4. Lichtbilder-(Dia-) und Multimediavorführungen (kultureller Art, Natur-,<br />

Reiseberichte u. dgl.) 10 %<br />

5. sportliche Veranstaltungen aller Art 10 %<br />

6. Ausstellungen 7 %<br />

7. Tanzbelustigungen aller Art, Masken- und Kostümfeste, Gartenfeste<br />

und Volksfeste 10 %<br />

8. Bodybuilding, showartige Sportveranstaltungen<br />

(Berufssportveranstaltungen) und sonstige showartige<br />

Veranstaltungen 10 %<br />

9. Ausspielungen aller Art unter Verwendung von Losen (Tombola,<br />

Glückshafen, Juxausspielungen) u. dgl. 10 %<br />

10. Variete-, Revue-, Stripteasevorführungen, Sexshows, Peepshows,<br />

Videopeepshows, Erotikmessen und sonstige gemischte derartige<br />

Veranstaltungen 20 %<br />

vom Entgelt.<br />

Peter Schelch, 20071011_Verhandlungsschrift_gemeinderatssitzung.doc, 17.12.2007, Seite 20 von 36


Marktgemeindeamt <strong>Turnau</strong> lfd Nr.: 6/2007<br />

<strong>VERHANDLUNGSSCHRIFT</strong><br />

über die Sitzung des Gemeinderates<br />

(2) Für alle Veranstaltungen die bis zum 31. Dezember 2011 abgehalten werden,<br />

ermäßigt sich der gemäß § 4 Abs. 1 festgesetzte Prozentsatz um 50 v.H.<br />

(3) Als Entgelt gilt die gesamte Vergütung, die für die Zulassung zur Veranstaltung<br />

gefordert wird.<br />

(4) Die im Abs. 1 nicht genannten Veranstaltungen ähnlicher Art werden der Gruppe<br />

zugerechnet, der sie nach ihrer Art am nächsten stehen. Ist eine solche<br />

Zuordnung nicht möglich, beträgt die Abgabe 10 % des Entgelts.<br />

§ 5<br />

Pauschalabgabe nach der Größe des benutzten Raumes<br />

und nach der Besucherzahl<br />

(1) Die Pauschalabgabe für Veranstaltungen im Sinne des § 3 Abs 2 dieser<br />

Verordnung beträgt je angefangene 1 m² Veranstaltungsfläche<br />

a) bei einer Teilnehmerzahl bis 200 0,25 Euro<br />

b) bei einer Teilnehmerzahl bis 500 0,50 Euro<br />

c) bei einer Teilnehmerzahl von über 500 1,00 Euro.<br />

(2) Im Freien gelegene Flächen sind mit der Hälfte ihres Ausmaßes zu<br />

berücksichtigen.<br />

(3) Bei Varieté-, Revue-, Stripteasevorführungen, Sexshows, Peepshows,<br />

Videopeepshows, Erotikmessen und sonstigen gemischten derartigen<br />

Veranstaltungen erhöhen sich die angeführten Abgabesätze um 100 %.<br />

(4) Für regelmäßige Veranstaltungen erhöhen sich die Abgabenbeträge um 20 %.<br />

Als regelmäßiges Stattfinden gilt eine Anzahl von mehr als drei Veranstaltungen<br />

je Monat, alle übrigen Veranstaltungen gelten als fallweise Veranstaltungen.<br />

(5) Die Pauschalabgabe beträgt bei regelmäßigen Veranstaltungen höchstens 440<br />

Euro monatlich, bei fallweisen Veranstaltungen höchstens 300 Euro je<br />

Veranstaltung.<br />

(6) Übersteigt die Pauschalabgabe bei fallweisen Veranstaltungen nicht den Betrag<br />

von 10 Euro entfällt die Abgabepflicht.<br />

§ 6<br />

Pauschalabgabe nach dem Vielfachen des Einzelpreises<br />

(1) Für pratermäßige Veranstaltungen im Sinne des Stmk. Veranstaltungsgesetzes<br />

wird die Lustbarkeitsabgabe nach dem Vielfachen des Einzelpreises berechnet.<br />

Peter Schelch, 20071011_Verhandlungsschrift_gemeinderatssitzung.doc, 17.12.2007, Seite 21 von 36


Marktgemeindeamt <strong>Turnau</strong> lfd Nr.: 6/2007<br />

<strong>VERHANDLUNGSSCHRIFT</strong><br />

über die Sitzung des Gemeinderates<br />

(2) Die Pauschalabgabe beträgt täglich für jedes Gerät (jede Einrichtung, Vorrichtung<br />

usw.) das 15-fache des Höchsteinzelpreises.<br />

(3) Die Abgabenbehörde wird ermächtigt, die Abgabe zu vermindern, wenn die<br />

Veranstaltung durch besondere Umstände, wie schlechte Witterungsverhältnisse,<br />

beeinträchtigt wurde.<br />

(4) Die Pauschalabgabe beträgt bei regelmäßigen Veranstaltungen höchstens 440<br />

Euro monatlich, bei fallweisen Veranstaltungen höchstens 300 Euro je<br />

Veranstaltung.<br />

§ 7<br />

Abgabe für Automaten<br />

(1) Für das Halten von<br />

1. Schau-, Scherz-, Spiel- und Geschicklichkeitsapparaten sowie von sonstigen<br />

mechanischen Spielapparaten und Spielautomaten wie Flipper,<br />

Schießapparaten, Kegelautomaten, TV-Spielapparaten, Billardtischen,<br />

Fußball- und Hockeyautomaten, Guckkästen mit Darbietungen beträgt der<br />

Pauschalbetrag je Apparat (Automat) und begonnenem Kalendermonat 10<br />

Euro, sofern es sich nicht um mechanische Spielapparate oder<br />

Spielautomaten im Sinne der Z. 2. bis 4. handelt. Sind mehrere Apparate oder<br />

Automaten zu kombinierten Spielapparaten (Automaten) wie etwa zu einer<br />

Schießgalerie zusammengefasst, so ist der Pauschalbetrag für jeden Apparat<br />

(Automaten) zu entrichten;<br />

2. Musikautomaten, von Fußballtischen, Fußball- und Hockeyspielapparaten<br />

ohne elektromechanische Bauteile sowie von Kinderreitapparaten und<br />

Kinderschaukelapparaten oder anderen vergleichbaren Apparaten beträgt der<br />

Pauschalbetrag je Apparat und begonnenem Kalendermonat 5 Euro;<br />

3. Spielapparaten und Spielautomaten, die optisch oder akustisch aggressive<br />

Handlungen, wie insbesondere Verletzungen oder Tötung oder<br />

Kampfhandlungen gegen Ziele darstellen, beträgt der Pauschalbetrag je<br />

Apparat (Automat) und begonnenem Kalendermonat 700 Euro;<br />

4. Geldspielapparaten gemäß § 5a Abs. 3 des Steiermärkischen<br />

Veranstaltungsgesetzes sowie dem Glücksspielgesetz unterliegenden<br />

Glücksspielautomaten beträgt der Pauschalbetrag je Geldspielapparat bzw.<br />

Glücksspielautomat und begonnenem Kalendermonat 300 Euro.<br />

(2) Wenn die Aufstellung eines Apparates nach dem 15. eines Monats erfolgt oder<br />

dessen Aufstellung vor dem 16. eines Monats beendet wird, so ist nur die Hälfte<br />

der monatlichen Abgabe zu entrichten.<br />

Peter Schelch, 20071011_Verhandlungsschrift_gemeinderatssitzung.doc, 17.12.2007, Seite 22 von 36


Marktgemeindeamt <strong>Turnau</strong> lfd Nr.: 6/2007<br />

<strong>VERHANDLUNGSSCHRIFT</strong><br />

über die Sitzung des Gemeinderates<br />

§ 8<br />

Erklärung der Lustbarkeitsabgabe<br />

(1) Für regelmäßige Veranstaltungen im Sinne der §§ 4 und 7 dieser Verordnung hat<br />

der Abgabepflichtige jeweils monatlich längstens bis zum 15. des Folgemonats<br />

eine Abgabenerklärung einzureichen.<br />

(2) Für fallweise Veranstaltungen hat der Abgabepflichtige jeweils bis längstens 3<br />

Tage nach Ende der Veranstaltung eine Abgabenerklärung einzureichen.<br />

§ 9<br />

Verweise<br />

(1) Verweise in dieser Verordnung auf Landesgesetze sind als Verweise auf die<br />

jeweils gültige Fassung zu verstehen.<br />

(2) Verweise in dieser Verordnung auf das Glückspielgesetz sind als Verweise auf<br />

das Glückspielgesetz, BGBl. Nr. 620/1989, in der Fassung BGBl. I Nr. 156/2002,<br />

zu verstehen.<br />

§ 10<br />

Geschlechtsspezifische Bezeichnungen<br />

Alle Personenbezeichnungen, die in dieser Verordnung sprachlich in männlicher<br />

Form verwendet werden, gelten sinngemäß auch in der weiblichen Form.<br />

Artikel II<br />

Diese Verordnung tritt mit 01. Januar 2008 in Kraft. Gleichzeitig tritt die<br />

Lustbarkeitsabgabeordnung vom 21. Juli 1965, in der Fassung vom 19. Dezember<br />

1986 und vom 10. März 1989 außer Kraft.<br />

Zu 9. der Tagesordnung:<br />

Darlehensaufnahme für die Errichtung<br />

der Abwasserbeseitigungsanlage Thal-<br />

Pogusch BA 07<br />

Der Vorsitzende leitet ein, dass für die Zwischenfinanzierung der<br />

Abwasserbeseitigungsanlage Tha-Pogusch die Aufnahme eines<br />

Darlehens in Höhe von € 560.000,- erforderlich ist. Für € 317.000,- reicht<br />

ein Darlehen mit einer Laufzeit bis 31.12.2009 aus, weil bis dahin<br />

Förderungen fließen werden. Für € 243.000,- ist ein Darlehen mit einer<br />

Laufzeit von 25 Jahren notwendig.<br />

Peter Schelch, 20071011_Verhandlungsschrift_gemeinderatssitzung.doc, 17.12.2007, Seite 23 von 36


Marktgemeindeamt <strong>Turnau</strong> lfd Nr.: 6/2007<br />

<strong>VERHANDLUNGSSCHRIFT</strong><br />

über die Sitzung des Gemeinderates<br />

Mit der Einholung der Darlehensangebote bei der örtlichen<br />

Raiffeisenbank, der örtlichen Steiermärkischen Bank- und Sparkassen<br />

AG, der BAWAG PSK und der Kommunalkredit Austria wurde der<br />

Unternehmensberater Ing. Höflechner beauftragt, der auch deren<br />

Bewertung vorgenommen hat.<br />

Die vorliegenden Angebote zeigen, dass die Raiffeisenbank <strong>Turnau</strong>-<br />

Aflenz-Etmissl als einzige Bank alternativ eine variable Bindung an den<br />

Indikator Sekundärmarktrendite (SMR-Bund) mit einem Aufschlag in<br />

Höhe von 0,200 % angeboten hat. Zum Zeitpunkt der Ausschreibung<br />

errechnet sich somit ein gegenüber der EURIBOR-Bindung samt<br />

Aufschlag ein deutlich günstigerer Zinssatz.<br />

Zinssatz Kreditinstitut Zinsen Aufschlag Gesamt<br />

SMR Raiffeisen 4,260 % 0,200 % 4,460 %<br />

EURIBOR Raiffeisen 4,791 % 0,100 % 4,891 %<br />

EURIBOR Kommunalkredit 4,791 % 0,048 % 4,839 %<br />

EURIBOR Stmk Sparkasse 4,791 % 0,090 % 4,881 %<br />

EURIBOR BAWAG PSK 4,791 % 0,049 % 4,840 %<br />

Lt. Einschätzung von Hrn. Höflechner ist zu erwarten, dass in den<br />

nächsten Monaten/Jahren wieder eine Normalisierung auf den Geld- und<br />

Rentenmärkten eintritt! Damit wird es wieder zu einer Zinsdifferenz zu<br />

Gunsten des EURIBOR ähnlich wie in den Jahren 1993 bis Mitte 2006<br />

kommen. Es wird angeraten eine Umstiegsmöglichkeit in den Vertrag<br />

einzubauen, um bei wieder „normalen“ Verhältnissen auf den Geld- bzw.<br />

Zinsmärkten (dh kurzfristiges Geld wird wieder günstiger als langfristiges<br />

Geld) die Zinsbindung an den EURIBOR zu ändern.<br />

Dem zufolge ist die Raiffesenbank <strong>Turnau</strong>-Aflenz-Etmissl die<br />

Bestbieterin, was auch im Vergabevorschlag von Hrn. Ing. Höflechner<br />

zum Ausdruck kommt.<br />

GR Gerhard Hirtner stellt den Antrag, dass das benötigte Darlehen in<br />

Höhe von insgesamt € 560.000,- bei der Raiffeisenbank <strong>Turnau</strong>-Aflenz-<br />

Etmißl wie folgt aufgenommen werden und im Darlehensvertrag<br />

verankert werden soll, die Zinsbindung gegebenenfalls an den EURIBOR<br />

zu ändern:<br />

Peter Schelch, 20071011_Verhandlungsschrift_gemeinderatssitzung.doc, 17.12.2007, Seite 24 von 36


Marktgemeindeamt <strong>Turnau</strong> lfd Nr.: 6/2007<br />

<strong>VERHANDLUNGSSCHRIFT</strong><br />

über die Sitzung des Gemeinderates<br />

a) Darlehen in Höhe von € 317.000,- mit einer Laufzeit bis<br />

31.12.2009<br />

b) Darlehen in Höhe von € 243.000,- mit einer Laufzeit von 25<br />

Jahren.<br />

Dem Antrag wird einstimmig entsprochen.<br />

Anmerkung: GR Rudolf Smolej ist noch nicht anwesend!<br />

Zu 10. der Tagesordnung:<br />

Abwasserbeseitigungsanlage Thal-<br />

Pogusch, Bauabschnitt 07; Vergabe der<br />

Pumpwerke<br />

Der Vorsitzende berichtet, dass die Ausschreibung der Leistungen im<br />

Verhandlungsverfahren erfolgt ist. Zur Anbotslegung wurden drei<br />

Unternehmungen eingeladen, dem Prüfbericht und dem<br />

Vergabevorschlag der Masutti GmbH folgend soll die Vergabe an die<br />

Unternehmung ITT Flygt GmbH, Wien, erfolgen.<br />

Dem Antrag von Vizebürgermeister Ing. Andreas Höfler, die Pumpwerke<br />

an Fa. ITT Flygt GmbH, Wien zu vergeben, wird einstimmig entsprochen.<br />

Anmerkung: GR Rudolf Smolej ist noch nicht anwesend!<br />

Zu 11. der Tagesordnung:<br />

Hochwasserschutz am Seebach in<br />

Seewiesen; Errichtung eines<br />

Wasserrückhaltebeckens<br />

Der Bürgermeister informiert über den aktuellen Stand: Die<br />

Planungskosten haben sich von EUR 7.400 (bereits bezahlt) auf EUR<br />

8.233 erhöht.<br />

Anteilig an den Gesamtprojektskosten in der Höhe von EUR 1,700.000<br />

soll die Marktgemeinde <strong>Turnau</strong> Kosten in der Höhe von EUR 715.000<br />

übernehmen.<br />

- Anmerkung: GR Rudolf Smolej betritt den Sitzungssaal -<br />

Peter Schelch, 20071011_Verhandlungsschrift_gemeinderatssitzung.doc, 17.12.2007, Seite 25 von 36


Marktgemeindeamt <strong>Turnau</strong> lfd Nr.: 6/2007<br />

<strong>VERHANDLUNGSSCHRIFT</strong><br />

über die Sitzung des Gemeinderates<br />

Das Projekt Ufersanierung ist noch nicht abgeschlossen, bei Beendigung<br />

der Variantenuntersuchungen steht fest, welche Variante (Ufersanierung<br />

von Seewiesen bis Thullin bzw. Hochwasserrückhaltebecken) günstiger<br />

ist. Diese wird dann realisiert.<br />

Dem Antrag des GR Franz Steiner einen Grundsatzbeschluss zu<br />

fassen, das Hochwasserrückhaltebecken – nach Darstellung der<br />

Finanzierungspläne – zu errichten, wird einstimmig entsprochen.<br />

Zu 12. der Tagesordnung:<br />

Nachtragsvoranschlag für das<br />

Haushaltsjahr 2007<br />

Einleitend verliest der Obmann des Prüfungsausschusses GR Gerhard<br />

Hirtner mehrere Stellungnahmen zum Nachtragsvoranschlag, (Auszüge<br />

über nicht öffentliche Punkte werden in einem gesonderten –<br />

vertraulichen – Protokoll wiedergeben.)<br />

Einnahmen:<br />

- Regelmäßige Zahlungen treffen von den Wohnungen (ÖWG) ein<br />

- Die Ertragsanteile erhöhen sich aufgrund der guten Wirtschaftslage<br />

für 2007 auf EUR 60.000 gegenüber dem Voranschlag.<br />

Ausgaben:<br />

- Flächenwidmungsplan: EUR 13.000 wären gegenüber<br />

Voranschlagserstellung zusätzlich zu bezahlen. Zusätzlich sind<br />

zwei Bebauungspläne zu erstellen<br />

Der Vorsitzende wird sich auf das Angebot von Fa. Edelbacher<br />

beziehen und danach entscheiden welche Zusatzleistungen von<br />

der Marktgemeinde <strong>Turnau</strong> akzeptiert werden.<br />

- Klauenpflegestand: Gemeinderatsbeschluss lautete auf EUR<br />

1.700, tatsächlich bezahlt wurden EUR 2.650 – Wieso?<br />

Grundsätzlich wurden 50 % vom vorliegenden Angebot lautend auf<br />

EUR 3.400, zum Gemeinderatsbeschluss vorgelegt. Der Beschluss<br />

lautete auf 50 % der tatsächlichen Kosten. Die tatsächlichen<br />

Kosten wurden nach der Gemeinderatssitzung nachgereicht, diese<br />

waren jedoch wesentlich höher (EUR 5.300) – dadurch waren 50<br />

% vom tatsächlichen Betrag lt. Gemeinderatsbeschluss<br />

Peter Schelch, 20071011_Verhandlungsschrift_gemeinderatssitzung.doc, 17.12.2007, Seite 26 von 36


Marktgemeindeamt <strong>Turnau</strong> lfd Nr.: 6/2007<br />

<strong>VERHANDLUNGSSCHRIFT</strong><br />

über die Sitzung des Gemeinderates<br />

auszubezahlen.<br />

Der Gemeinderat einigt sich darauf, künftig nur noch jene Kosten<br />

zu fördern, die zur Beschlussfassung begründet vorliegen.<br />

- Urnenmauer: Gesamtkosten werden zwischen EUR 30.000 und<br />

EUR 40.000 betragen. Ein Teil der Einnahmen wird der Marktgemeinde<br />

<strong>Turnau</strong> zukommen. Die Höhe steht noch nicht fest.<br />

- BA Thal Pogusch: Wie hoch ist das Honorar für Fa. Masutti?<br />

Hr. Hren erklärt dass als Basis der Vertrag von 2006 gilt, sämtliche<br />

Unterlagen liegen vor. Der Gemeindevorstand sowie der<br />

Prüfungsausschuss wünscht sich diesbezüglich eine Anhörung von<br />

Herrn Masutti zu diesem Besprechungsgegenstand, die in nächster<br />

Zeit stattfinden soll.<br />

- Grundkaufdarlehen Koller-Stiftung: Der Gemeinderat verständigt<br />

sich darauf, dass ab 01.01.2008 monatlich EUR 800 als Rücklage<br />

bis 2030 veranlagt wird<br />

Der Nachtragsvoranschlag hat folgendes Aussehen:<br />

Voranschlag bisher<br />

Nachtrag<br />

Voranschlag neu<br />

(Gesamtsummen)<br />

mehr um weniger um (Gesamtsummen)<br />

o.H. Einnahmen 2.306.700,00 133.900,00 0,00 2.440.600,00<br />

Ausgaben 2.328.400,00 118.500,00 0,00 2.446.900,00<br />

Überschuß 0,00 15.400,00 0,00 0,00<br />

Abgang 21.700,00 0,00 0,00 6.300,00<br />

a.o.H. Einnahmen 925.000,00 570.000,00 0,00 1.495.000,00<br />

Ausgaben 1.203.600,00 624.300,00 0,00 1.827.900,00<br />

Überschuß 0,00 0,00 0,00 0,00<br />

Abgang 278.600,00 54.300,00 0,00 332.900,00<br />

Dem Antrag des Vorsitzenden den Nachtragsvoranschlag in der<br />

vorliegenden Form zu beschließen, wird einstimmig entsprochen.<br />

Zu 13. der Tagesordnung:<br />

Kleinregionsbildung im Sinne von<br />

Regionext<br />

Peter Schelch, 20071011_Verhandlungsschrift_gemeinderatssitzung.doc, 17.12.2007, Seite 27 von 36


Marktgemeindeamt <strong>Turnau</strong> lfd Nr.: 6/2007<br />

<strong>VERHANDLUNGSSCHRIFT</strong><br />

über die Sitzung des Gemeinderates<br />

Der Vorsitzende gibt bekannt, dass zu diesem TOP ein Beschluss zu<br />

fassen wäre, in dem hervorgeht, dass sich die regionalen Gemeinden zu<br />

einer Kleinregion zusammenschließen.<br />

Dem Antrag des Vorsitzenden, dass sich die Marktgemeinde <strong>Turnau</strong> mit<br />

den Gemeinden Aflenz-Kurort, Aflenz-Land, Etmißl, St. Ilgen und Thörl<br />

zu einer Kleinregion im Sinne von Regionext zusammenschließt, wird<br />

einstimmig entsprochen.<br />

Zu 14. der Tagesordnung:<br />

Bushaltestelle in Au; Grunderwerb<br />

Der Vorsitzende erklärt, dass für die beiden Busbuchten in der oberen<br />

Au Fremdgrund wie folgt erforderlich ist:<br />

Eigentum Pichler 67 m², Eigentum Zapf 105 m²<br />

Dem Antrag des Vorsitzenden, dass die Marktgemeinde <strong>Turnau</strong> gemäß<br />

der Vermessungsurkunde von DI Neuper vom 18.09.2007, GZ 3307/7,<br />

Grund im Ausmass von 172 ² zu einem Preis von EUR 2,50 / m² -<br />

gesamt EUR 430, erwirbt, wird einstimmig entsprochen.<br />

Zu 15. der Tagesordnung:<br />

Falltierentsorgung, Kostentragung<br />

Der Vorsitzende leitet ein, dass aufgrund einer Novelle zur<br />

Steiermärkischen Falltierverordnung die Möglichkeit besteht, die<br />

Entsorgungskosten zu 100 Prozent an den Verursacher weiterzugeben.<br />

Eine Umfrage der Regionsgemeinden hat ergeben, dass sich die<br />

Mehrzahl der Gemeinden für eine 50 %ige Kostenweitergabe<br />

entschieden hat.<br />

Dem Antrag des GK Bernd Fladischer, die anteiligen Kosten für die<br />

Falltierentsorgung zu 50 % an die Verursacher abzuwälzen, wird<br />

einstimmig entsprochen.<br />

Zu 16. der Tagesordnung:<br />

Erstellung eines Leitungskatasters<br />

Peter Schelch, 20071011_Verhandlungsschrift_gemeinderatssitzung.doc, 17.12.2007, Seite 28 von 36


Marktgemeindeamt <strong>Turnau</strong> lfd Nr.: 6/2007<br />

<strong>VERHANDLUNGSSCHRIFT</strong><br />

über die Sitzung des Gemeinderates<br />

Der Vorsitzende berichtet eingangs, dass geplant ist, einen digitalen<br />

Leitungskataster erstellen zu lassen.<br />

Der Gemeinderat kommt in einer kurzen Diskussion überein, dass die<br />

Erstellung eines Leitungskatasters sehr viele Vorteile bringen würde.<br />

Bei mehreren regionalen Arbeitskreissitzungen der Regionsgemeinden<br />

Hochschwab-Süd wurden diverse Anbote eingeholt, als Bestbieter stellte<br />

sich Fa. GIS-Quadrat heraus.<br />

Dem Antrag von Vizebürgermeister Ing. Andreas Höfler, einen<br />

Grundsatzbeschluss zu fassen, dass ein Leitungskataster erstellt wird,<br />

weiters mit den Arbeiten Fa. GIS-Quadrat zu betrauen, wird einstimmig<br />

entsprochen.<br />

Zu 17. der Tagesordnung:<br />

Kreuzweg in <strong>Turnau</strong><br />

Der Vorsitzende leitet ein, dass die Situation der Kreuzwegstationen<br />

planlich wie folgt dargestellt ist:<br />

Es stehen noch 9 Stationen sowie eine Kapelle eines Kreuzweges, das<br />

Alter wird mit 400 Jahren geschätzt. 5 Stationen stehen nicht auf<br />

öffentlichem Grund, die Grundeigentümer wollen weder einen<br />

Durchgang gestatten, noch ist der Grund käuflich zu erwerben.<br />

Frau Kroissenbrunner, Vorsitzende des Tourismusverbandes <strong>Turnau</strong><br />

erklärt, dass eine Möglichkeit darin bestünde, den Hohlweg<br />

aufzuschütten, neue Fundamente zu errichten um die Kreuzwegmarterl<br />

zu überstellen. Vorteilhaft wäre, dass die Stationen unter Denkmalschutz<br />

gestellt und damit 20 % der Restaurationskosten vom Denkmalschutz<br />

übernommen würden. Weiters könnten Betriebe investieren und diese<br />

Investitionen von der Steuer absetzen – wiederum ein Vorteil für die<br />

Restaurierung. Seitens LEADER-Plus wäre sogar bis zu 50 %<br />

Projektförderung möglich.<br />

GK Bernd Fladischer wirft ein, dass es möglicherweise kostengünstiger<br />

käme, neue Marterl gießen zu lassen und diese neu aufzustellen.<br />

Frau Kroissenbrunner entgegnet, dass der kulturelle Wert der Kreuzwegstation<br />

nicht außer Acht zu lassen ist.<br />

Peter Schelch, 20071011_Verhandlungsschrift_gemeinderatssitzung.doc, 17.12.2007, Seite 29 von 36


Marktgemeindeamt <strong>Turnau</strong> lfd Nr.: 6/2007<br />

<strong>VERHANDLUNGSSCHRIFT</strong><br />

über die Sitzung des Gemeinderates<br />

Zu 17. der Tagesordnung:<br />

Kreuzweg in <strong>Turnau</strong><br />

Der Vorsitzende gibt zu bedenken, dass vorher geprüft werden muss, ob<br />

und welche Folgen eine Geländekorrektur für das Niederschlagsverhalten<br />

haben wird.<br />

Dem Antrag von GR Gerhard Hirtner, dass bis zur nächsten Sitzung, die<br />

besprochenen offenen Punkte abzuklären sind und danach auch ein<br />

Kostengerüst erstellt werden kann, wird einstimmig entsprochen<br />

Zu 18. der Tagesordnung:<br />

Projekt Fridolin (Lebenshilfe Graßnitz);<br />

Förderung durch die Marktgemeinde<br />

<strong>Turnau</strong><br />

Der Vorsitzende erklärt, dass in der Arbeitskreissitzung vom 11. Juni<br />

2007 der Regionsgemeinden Hochschwab-Süd der Projektleiterin, Frau<br />

Karner, in Aussicht gestellt wurde, das gegenständliche Projekt Fridolin,<br />

ein Perma-Kultur-Garten-Projekt der Lebenshilfe Graßnitz, mit EUR 0,6<br />

je Einwohner – gesamt EUR 959,40 – seitens der Marktgemeinde<br />

<strong>Turnau</strong> zu fördern.<br />

Dem Antrag von GR Gerhard Hirtner, das Projekt Fridolin mit einem<br />

finanziellen Beitrag von EUR 959,40 seitens der Marktgemeinde <strong>Turnau</strong><br />

zu fördern, wird einstimmig entsprochen.<br />

Zu 19. der Tagesordnung:<br />

Änderung des Jagdpachtvertrages<br />

(Vorpachtrecht in der KG Göriach)<br />

zwischen der Marktgemeinde <strong>Turnau</strong> und<br />

der Pensionsversicherungsanstalt<br />

Der Vorsitzende leitet ein, dass im Zusammenhang mit Punkt 10 des<br />

gegenständlichen Pachtvertrages von der Quantum Forstgut Aflenz<br />

GmbH der Wunsch geäußert wurde, der Gemeinderat möge zustimmen,<br />

dass die gegenständliche Jagd unterverpachtet oder an einen anderen<br />

abgetreten werden kann.<br />

Dem Antrag des GR Wolfgang Birnbaumer, dem Wunsch<br />

nachzukommen, wird einstimmig entsprochen.<br />

Peter Schelch, 20071011_Verhandlungsschrift_gemeinderatssitzung.doc, 17.12.2007, Seite 30 von 36


Marktgemeindeamt <strong>Turnau</strong> lfd Nr.: 6/2007<br />

<strong>VERHANDLUNGSSCHRIFT</strong><br />

über die Sitzung des Gemeinderates<br />

Zu 20. der Tagesordnung:<br />

Tourismuswerbetafel in <strong>Turnau</strong><br />

Der Vorsitzende erklärt, dass die Werbetafel mit Standort nähe<br />

Raiffeisenbank nicht mehr länger entsprochen wird. Es sollte eine<br />

zentralere Stelle als Aufstellungsort definiert werden, ebenfalls wird der<br />

Mietvertrag mit der Salzburger Firma auslaufen.<br />

Dem Antrag von GK Bernd Fladischer, dass bis zur nächsten<br />

Gemeinderatssitzung ein geeigneter Standort vorgeschlagen werden<br />

soll, wird einstimmig entsprochen.<br />

Zu 21. der Tagesordnung:<br />

Verein Romantischer Bründlweg;<br />

Ansuchen um Gemeindezuschuss<br />

Der Vorsitzende führt aus, dass die Nachbargemeinden folgende<br />

Subventionen zugesagt hat:<br />

Marktgemeinde St. Lorenzen EUR 1.500,<br />

Gemeinde Parschlug EUR 300.<br />

Dem Antrag von GR Wolfgang Birnbaumer, dass die Marktgemeinde<br />

<strong>Turnau</strong> den Verein „Romantischer Bründlweg“ mit EUR 500<br />

subventioniert, wird einstimmig entsprochen.<br />

Zu 22. der Tagesordnung:<br />

Örtliche Raumplanung; Örtliches Entwicklungskonzept<br />

4.0 und Flächenwidmungsplan<br />

4.0; Änderungen<br />

Der Vorsitzende hält fest, dass das Örtliche Entwicklungskonzept 4.0<br />

und der Flächenwidmungsplan 4.0, beschlossen vom Gemeinderat in<br />

seiner Sitzung vom 29.06.2007, Mängel aufweisen, die behoben werden<br />

müssen.<br />

Die Mängel wurden im Schreiben der Fachabteilung 13 B des Amtes der<br />

Steiermärkischen Landesregierung zu Papier gebracht. (Das<br />

gegenständliche Schreiben wird verlesen)<br />

Seinem Antrag bei der Mängelbehebung wie folgt vorzugehen, wird<br />

einstimmig entsprochen:<br />

Peter Schelch, 20071011_Verhandlungsschrift_gemeinderatssitzung.doc, 17.12.2007, Seite 31 von 36


Marktgemeindeamt <strong>Turnau</strong> lfd Nr.: 6/2007<br />

<strong>VERHANDLUNGSSCHRIFT</strong><br />

über die Sitzung des Gemeinderates<br />

a) Im Ortsbereich Seewiesen wurde das Grundstück Nr. 33/42 KG<br />

Seewiesen neu als Bauland ausgewiesen. Wegen der<br />

Lärmbelästigung, das Grundstück befindet sich im<br />

Immissionsbereich der LB 020 – Mariazellerstraße, soll diese<br />

Grundstücksfläche als Aufschließungsgebiet eingestuft werden.<br />

Der Einwendung wird stattgegeben und wird das Grundstück als<br />

Aufschließungsgebiet für Allgemeines Wohngebiet,<br />

Bebauungsdichte 0,2 – 0,4, festgelegt.<br />

Aufschließungserfordernis: Maßnahmen zur Lärmfreistellung im<br />

Anlassfall auf Basis einer Lärmerhebung<br />

b) Eingewendet wird die Bebauungsfrist mit Rechtsfolge<br />

„entschädigungslose Rückwidmung“ für die Aufschließungsgebiete<br />

mit den laufenden Nummern 1, 10 und 12.<br />

Beim Aufschließungsgebiet Nr. 1 handelt es sich um das geplante<br />

Erholungsgebiet „Wasserstattmühle“. Nach Rücksprache mit der<br />

Fachabteilung 13B ist für diese Fläche eine Rückwidmung bei<br />

Nichtkonsumierung der geplanten Nutzung durchaus sinnvoll. Die<br />

gegebene Festlegung verbleibt daher unverändert im Wortlaut.<br />

Die Aufschließungsgebiete mit den laufenden Nummern 10 und 12<br />

befinden sich innerhalb von Siedlungsschwerpunkten. Es handelt<br />

sich dabei um das Aufschließungsgebiet östlich von der Ortschaft<br />

Göriach mit der Grundstücksnummer 831/1 KG. Göriach (Eigentum<br />

Schrittwieser) und das Aufschließungsgebiet südlich der<br />

„Sonnenhofsiedlung“ mit der Grundstücksnummer 462 (Teilfläche)<br />

KG. <strong>Turnau</strong> (Eigentum Brunner).<br />

Für beide Grundstücksflächen wird dem Einwand stattgegeben.<br />

Als Rechtsfolge bei Nichtkonsumierung der Grundstücke als<br />

Bauland wird anstatt entschädigungsloser Rückwidmung die<br />

Leistung einer Investitionsabgabe festgelegt.<br />

Peter Schelch, 20071011_Verhandlungsschrift_gemeinderatssitzung.doc, 17.12.2007, Seite 32 von 36


Marktgemeindeamt <strong>Turnau</strong> lfd Nr.: 6/2007<br />

<strong>VERHANDLUNGSSCHRIFT</strong><br />

über die Sitzung des Gemeinderates<br />

c) Der Einwand gegen die Neufestlegung des<br />

Aufschließungsgebietes südlich von <strong>Turnau</strong> (im Anschluss an die<br />

„Sonnenhofsiedlung“) mit der Grundstücksnummer 462 (Teilfläche)<br />

KG. <strong>Turnau</strong> bleibt weiter aufrecht. Eine örtliche Begehung mit<br />

Vertretern der Fachabteilung 13B und der Gebietsbauleitung für<br />

Wildbach- und Lawinenverbauung hat aber ergeben, dass folgende<br />

Baulandfestlegung als möglich erachtet werden kann:<br />

Das Aufschließungsgebiet wird bis auf die Höhe der Grenze des<br />

Grundstückes Nr. .263 KG. <strong>Turnau</strong> zurückgenommen. Die restliche<br />

Fläche im Osten in einem Ausmaß von ca. 4.100 m² kann als<br />

Aufschließungsgebiet festgelegt werden. Diese Fläche befindet<br />

sich ca. zur Hälfte in der Gelben Gefahrenzone des dortigen<br />

Wildbaches.<br />

Aufschließungserfordernisse:<br />

• Hochwasserschutzmaßnahmen auf der Grundlage eines<br />

wasserbautechnischen Projektes.<br />

• Eine dem Verwendungszweck entsprechende innere<br />

Erschließung (Verkehrserschließung), Grundstücksteilung /<br />

Parzellierung.<br />

• Erstellung eines Bebauungsplanes im öffentlichen Interesse<br />

der Gemeinde unter Berücksichtigung der sichtexponierten<br />

Siedlungsrandlage.<br />

• Prüfung der Lärmbelastung und gegebenenfalls Maßnahmen<br />

zur Lärmfreistellung.<br />

Der Einwendung wird stattgegeben. Die Ausweisung des<br />

Grundstückes erfolgt wie oben angeführt.<br />

Darauf wird vom Vorsitzenden ein weiterer Antrag gestellt wie folgt:<br />

Im Sinne der vorhin behandelten Einwendungen zum ÖEK 4.0 und zum<br />

Flächenwidmungsplan 4.0 durch die Fachabteilung 13 B des Amtes der<br />

Steiermärkischen Landesregierung möge der Gemeinderat das Örtliche<br />

Entwicklungskonzept, den Entwicklungsplan sowie den<br />

Flächenwidmungsplan, jeweils in geänderter Form, beschließen.<br />

Dem Antrag wird einstimmig entsprochen<br />

Peter Schelch, 20071011_Verhandlungsschrift_gemeinderatssitzung.doc, 17.12.2007, Seite 33 von 36


Marktgemeindeamt <strong>Turnau</strong> lfd Nr.: 6/2007<br />

<strong>VERHANDLUNGSSCHRIFT</strong><br />

über die Sitzung des Gemeinderates<br />

Zu 23. der Tagesordnung:<br />

Allfälliges<br />

• GR Wolfgang Birnbaumer stellt die Frage, bis wann wird in der<br />

oberen Au die Straßenbeleuchtung fertiggestellt sein wird.<br />

Der Vorsitzende verspricht, sich mit diesem Thema zu befassen<br />

und ein Konzept zu erstellen bzw. dem Gemeinderat in einer der<br />

nächsten Sitzungen darüber zu berichten.<br />

• GR Helga Strobl berichtet über die positiven Auswirkungen der<br />

Wetterstation <strong>Turnau</strong> in den ORF-Medien und weist auf den hohen<br />

Marktanteil hin (über 1 Million Zuseher) und vergleicht die<br />

Sendezeit mit den Kosten einer Werbesekunde zur<br />

Hauptabendzeit.<br />

• Vizebürgermeister Ing. Andreas Höfler ersucht um Erweiterung der<br />

Straßenbeleuchtung in Göriach Richtung Lanzen. Die Arbeiten<br />

würden von den Bewohnern selbst durchgeführt werden, der<br />

Kandelaber wäre von der Marktgemeinde zur Verfügung zu stellen.<br />

• GR Helga Strobl:<br />

- Danksagung des Elternvereines der Volksschule <strong>Turnau</strong> für<br />

die Unterstützung beim Sicherheitstraining, sowie<br />

- Danksagung für die Unterstützung der Markgemeinde <strong>Turnau</strong><br />

bei den Orchesterprojekten der Volksschule <strong>Turnau</strong>.<br />

- Information Kindergarten – gute Referenzen bei der<br />

zuständigen Fachabteilung des Landes Steiermark –<br />

auszugsweise Verlesung der Stellungnahme<br />

- monatliche Dienstbesprechung mit der Kindergartenleitung;<br />

wann werden diese stattfinden?<br />

Der Vorsitzende stellt fest, dass diese Besprechungen in der<br />

KW 42 beginnen werden.<br />

- Ankauf mobiler Leinwand; wann ist Realisierung geplant?<br />

Der Vorsitzende hält fest, dass diese angekauft werden darf,<br />

Peter Schelch, 20071011_Verhandlungsschrift_gemeinderatssitzung.doc, 17.12.2007, Seite 34 von 36


Marktgemeindeamt <strong>Turnau</strong> lfd Nr.: 6/2007<br />

<strong>VERHANDLUNGSSCHRIFT</strong><br />

über die Sitzung des Gemeinderates<br />

wenn feststeht, wie diese aussehen soll. Entsprechende<br />

Unterlagen wurden bis dato nicht am Gemeindeamt<br />

abgegeben.<br />

• GR Franz Steiner: Notfallzufahrten während des Markttages, wie<br />

werden die erforderlichen Maßnahmen umgesetzt?<br />

GK Bernd Fladischer beantwortet, dass die Marktgemeinde <strong>Turnau</strong><br />

darauf Bedacht nimmt und die Halte- und Parkverbote rigoros<br />

überwacht und gegebenenfalls zur Anzeige bringen wird.<br />

Zu 24. der Tagesordnung:<br />

Personalangelegenheiten – nicht<br />

öffentlich!<br />

Über diesen Besprechungsgegenstand wird ein eigenes Protokoll<br />

verfasst.<br />

Ende der Sitzung: 20:10 Uhr<br />

Peter Schelch, 20071011_Verhandlungsschrift_gemeinderatssitzung.doc, 17.12.2007, Seite 35 von 36


Marktgemeindeamt <strong>Turnau</strong> lfd Nr.: 6/2007<br />

<strong>VERHANDLUNGSSCHRIFT</strong><br />

über die Sitzung des Gemeinderates<br />

Die Verhandlungsschrift besteht aus 36 Seiten.<br />

F.d.R.d.A.:<br />

Vorgelesen – genehmigt – unterschrieben<br />

<strong>Turnau</strong>, am ...............................................<br />

(Schelch)<br />

Der Schriftführer<br />

Der Vorsitzende<br />

............................................. .............................................<br />

(GR. Birnbaumer)<br />

(Bgm. Dipl-Ing. Maier)<br />

Der Schriftführer<br />

Die Schriftführerin<br />

............................................. .............................................<br />

(GR. Smolej)<br />

(GR. Strobl)<br />

Peter Schelch, 20071011_Verhandlungsschrift_gemeinderatssitzung.doc, 17.12.2007, Seite 36 von 36

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!