VERHANDLUNGSSCHRIFT - Turnau
VERHANDLUNGSSCHRIFT - Turnau
VERHANDLUNGSSCHRIFT - Turnau
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Marktgemeindeamt <strong>Turnau</strong> lfd Nr.: 6/2007<br />
<strong>VERHANDLUNGSSCHRIFT</strong><br />
über die Sitzung des Gemeinderates<br />
§ 10<br />
Inkrafttreten<br />
(1) Diese Wasserleitungsordnung tritt am 01.01.2008 in Kraft.<br />
(2) Mit dem Inkrafttreten dieser Wasserleitungsordnung tritt die<br />
Wasserleitungsverordnung vom 15.12.1955 außer Kraft.<br />
Unter diesem Tageordnungspunkt stellt Frau GR Helga Strobl die Frage,<br />
ob in Zukunft geplant ist, die Wasserversorgung am Lanzenweg zu verbessern<br />
(Problem mit dem niedrigen Wasserdruck).<br />
Der Vorsitzende gibt zur Antwort, dass die Problemlösung durch den<br />
Einbau einer Pumpe bewerkstelligt werden könnte.<br />
GR Alois Richter stellt in den Raum, dass die Wasserleitung von Göriach<br />
bis zum Lanzenweg verlängert werden könnte.<br />
Zu 5. der Tagesordnung:<br />
Wassergebührenordnung der<br />
Marktgemeinde <strong>Turnau</strong><br />
Der Vorsitzende leitet ein, dass die Wassergebührenordnung im Entwurf<br />
vorliegt und zu beraten wäre.<br />
Ein entsprechender Beschluss der Gebührenordnung (Basis<br />
Wasserleitungsbeitragsgesetz von 1962 idgF) mit den<br />
Gebührenansätzen einschließlich eines Wasserleitungsbeitrages gemäß<br />
§ 1 des Verordnungsentwurfes sollte in der nächsten<br />
Gemeinderatssitzung gefasst werden.<br />
Der Wasserleitungsbeitrag dient zur Deckung der Kosten der Errichtung<br />
und Erweiterung der öffentlichen Wasserversorgungsanlage (in Zukunft<br />
werden beträchtliche Investitionen erforderlich sein!)<br />
Zu 6. der Tagesordnung:<br />
Änderung der Kanalabgabenordnung der<br />
Marktgemeinde <strong>Turnau</strong><br />
Der Vorsitzende hält fest, dass die vom Gemeinderat in seiner Sitzung<br />
vom 29. Juni 2007 beschlossene Kanalabgabenordnung hinsichtlich des<br />
§ 3 (Höhe des Einheitssatzes) nach Prüfung durch die Aufsichtsbehörde<br />
Peter Schelch, 20071011_Verhandlungsschrift_gemeinderatssitzung.doc, 17.12.2007, Seite 12 von 36