VERHANDLUNGSSCHRIFT - Turnau
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Marktgemeindeamt <strong>Turnau</strong> lfd Nr.: 6/2007<br />
<strong>VERHANDLUNGSSCHRIFT</strong><br />
über die Sitzung des Gemeinderates<br />
Es wird auf Antrag des Vorsitzenden einstimmig genehmigt.<br />
Anmerkung: GR Rudolf Smolej ist noch nicht anwesend.<br />
Zu 4. der Tagesordnung:<br />
Wasserleitungsordnung der Marktgemeinde<br />
<strong>Turnau</strong><br />
Der Vorsitzende leitet ein, dass es erforderlich ist, die<br />
Wasserleitungsordnung aus dem Jahre 1955 aus verschiedenen<br />
Gründen zu ändern, weshalb sich der zuständige Fachausschuss mit<br />
dem Entwurf einer neuen Wasserleitungsordnung befasst hat. Er<br />
verweist darauf, dass der Entwurf der Verordnung jedem<br />
Gemeinderatsmitglied zugegangen ist worauf er die neue<br />
Wasserleitungsordnung zur Diskussion stellt.<br />
Vizebürgermeister Ing. Andreas Höfler nimmt bezug auf § 7, Abs 4 des<br />
Verordnungsentwurfes und begehrt eine Änderung desselben insofern,<br />
als die Kosten nicht von den Bauwerbern bzw. von den Besitzern der zu<br />
schützenden Objekte getragen sondern von der Marktgemeinde <strong>Turnau</strong><br />
übernommen werden sollen.<br />
Die Gemeinderatsmitglieder sind mit diesem Begehren einverstanden<br />
und wird auf Antrag von Vizebürgermeister Ing. Andreas Höfler<br />
einstimmig beschlossen folgende Wasserleitungsordnung zu erlassen:<br />
Anmerkung: GR Rudolf Smolej ist noch nicht anwesend!<br />
WASSERLEITUNGSORDNUNG<br />
der<br />
Marktgemeinde <strong>Turnau</strong><br />
§ 1<br />
Allgemeines<br />
(1) Die Eigentümer jener Gebäude, welche mit Wasser aus der öffentlichen<br />
Wasserleitung versorgt werden können, sind nach § 1 des Steiermärkischen<br />
Peter Schelch, 20071011_Verhandlungsschrift_gemeinderatssitzung.doc, 17.12.2007, Seite 5 von 36