LSV kompakt Dezember 2012 - Sozialversicherung für ...
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❘ ❘ ❘ ❘ ❘ ■ Aktuell<br />
Berufsgenossenschaftsbeitrag – Umlage <strong>2012</strong><br />
Neuer Abschätztarif<br />
Die Beiträge der Umlage <strong>2012</strong> werden letztmalig nach dem<br />
Beitragsrecht der LBG NRW erhoben. Änderungen in der<br />
Beitragshöhe können sich durch die Anwendung des neuen<br />
Abschätztarifes ergeben.<br />
Im Februar 2013 werden die Beitragsbescheide<br />
der Umlage <strong>2012</strong><br />
an die Landwirte versandt. Fälligkeit<br />
der Beiträge ist der 15. März 2013.<br />
Der Versand der Bescheide erfolgt<br />
von der zum 1. Januar 2013 errichteten<br />
Sozial versicherung <strong>für</strong> Landwirtschaft,<br />
Forsten und Gartenbau<br />
(SVLFG). In diesen neuen Bundesträger<br />
wird die Landwirtschaftliche<br />
Berufsgenossenschaft Nordrhein-<br />
Westfalen (LBG NRW) eingegliedert.<br />
Entsprechend den gesetzlichen Regelungen<br />
erfolgt die Beitragsberechnung<br />
der Umlage <strong>2012</strong> aber letztmalig<br />
noch nach dem Beitragsmaßstab<br />
und den Berechnungsgrundlagen der<br />
bis zum 31. <strong>Dezember</strong> <strong>2012</strong> bestehenden<br />
LBG NRW.<br />
Obwohl bei der Erhebung der Umlage<br />
<strong>2012</strong> noch der Beitragsmaßstab<br />
der LBG NRW angewendet wird, ergeben<br />
sich in der Beitragshöhe durch<br />
die Anwendung des seit dem 1. Januar<br />
<strong>2012</strong> geltenden Abschätztarifes<br />
Veränderungen. Die dem Beitragsmaßstab<br />
zugrunde liegenden Produktionsverfahren<br />
(z. B. Mähdrusch,<br />
Feldfutterbau, Milchviehhaltung)<br />
und entsprechenden Arbeitsbedarfswerte<br />
– ausgedrückt in Berechnungseinheiten<br />
– waren turnusgemäß zum<br />
1. Januar <strong>2012</strong> zu aktualisieren. <strong>LSV</strong><br />
<strong>kompakt</strong> hat hierüber in der Ausgabe<br />
<strong>Dezember</strong> 2011 berichtet. Die aktualisierten<br />
Werte finden jetzt bei der<br />
Beitragsberechnung der Umlage <strong>2012</strong><br />
Anwendung.<br />
Änderungen im<br />
neuen Abschätztarif<br />
Eine wesentliche Änderung im Abschätztarif<br />
ist der Neuzuschnitt einiger<br />
Produktionsverfahren. Die bisherigen<br />
Grünlandformen – extensive<br />
und intensive Nutzung – wurden zu<br />
einem Produktionsverfahren „Grünland“<br />
zusammengefasst. Im Gemüse-<br />
und Obstanbau wird zwischen<br />
überwiegender Handernte und mechanisierter<br />
Ernte unterschieden.<br />
Zusätzlich wird bei mechanisierter<br />
Ernte im Gemüseanbau noch zwischen<br />
unterschiedlichen Kulturarten<br />
differenziert. Allen Produktionsverfahren<br />
der Tierhaltung liegt jetzt die<br />
Anzahl der im Jahresdurchschnitt<br />
gehaltenen Tiere zugrunde. Bei der<br />
Rinderhaltung wurden die bisherigen<br />
Produktionsverfahren der Kälber-,<br />
Fresser-, Bullenmast oder -aufzucht<br />
und der Färsenaufzucht zu einem<br />
Produktionsverfahren „sonstige Rinderhaltung“<br />
zusammengefasst. Die<br />
in einigen Produktionsverfahren bisher<br />
vorgenommene Differenzierung<br />
„mit“ und „ohne“ Vermarktung ist<br />
aufgegeben worden.<br />
Arbeitsbedarfswerte aktualisiert<br />
Neben dem Neuzuschnitt einiger<br />
Produktionsverfahren wurden die<br />
Arbeitsbedarfswerte aller Produktionsverfahren<br />
aktualisiert.<br />
Dabei beinhalten jetzt die Arbeitsbedarfswerte<br />
der meisten Produktionsverfahren<br />
eine Degressionsregelung.<br />
Nur den Produktionsverfahren des<br />
Obst- und Gemüsebaus liegen aufgrund<br />
der Vielschichtigkeit der unterschiedlichen<br />
Verfahren feste Arbeitsbedarfswerte<br />
zugrunde.<br />
Die Degression trägt der Tatsache<br />
Rechnung, dass mit zunehmender<br />
Flächengröße bzw. zunehmender<br />
Tieranzahl gewisse Rationalisierungseffekte<br />
entstehen und der Arbeitsbedarf<br />
je Einheit dadurch nicht<br />
linear ansteigt. Tendenziell werden<br />
größere Einheiten daher durch die<br />
Degression begünstigt. Gleichzeitig<br />
ist die jetzt eingeführte Degression<br />
aber auch so gestaltet, dass innerhalb<br />
der einzelnen Produktionsverfahren<br />
die Solidarität hinreichend<br />
berücksichtigt wird. Sie beginnt zum<br />
Beispiel in landwirtschaftlichen Flächenproduktionsverfahren<br />
erst ab<br />
dem 15. und nicht bereits ab dem ersten<br />
Hektar. Ebenso sind die Unterschiede<br />
zwischen der höchsten und<br />
niedrigsten Berechnungseinheit eines<br />
Produktionsverfahrens im Rahmen<br />
der vom Gutachter festgestellten Größen<br />
gering gehalten, wodurch sich<br />
ein eher flacher Verlauf der Degression<br />
ergibt.<br />
Wie bisher gilt jedoch, dass es sich<br />
bei den Arbeitsbedarfswerten – auch<br />
unter Berücksichtigung der Degression<br />
– um Normwerte handelt und der<br />
tatsächliche einzelbetriebliche Arbeitsaufwand<br />
nach oben oder unten<br />
abweichen kann.<br />
Änderungen im Beitrag<br />
Nachdem in diesem Jahr die Neuerhebung<br />
der geänderten Berechnungsgrundlagen<br />
erfolgte, bestätigen sich<br />
die erwarteten und zum Teil auch<br />
deutlichen Änderungen in der Beitragshöhe.<br />
Die umfassende Anwendung der Degression<br />
führt insgesamt zu einer<br />
Verringerung der Berechnungseinheiten<br />
in den Risikogruppen. Der sich<br />
aus dem Verhältnis der Leistungsaufwendungen<br />
zu den Berechnungseinheiten<br />
der Risikogruppe ergebende<br />
Beitrag je Berechnungseinheit wird<br />
daher spürbar steigen. Einzelbetrieblich<br />
wirkt sich dies je nach Größe des<br />
Fortsetzung auf Seite 15<br />
10 <strong>LSV</strong> <strong>kompakt</strong> <strong>Dezember</strong> I 12