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LSV kompakt Dezember 2012 - Sozialversicherung für ...

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❘ ❘ ❘ ❘ ❘ ■ Aktuell<br />

Berufsgenossenschaftsbeitrag – Umlage <strong>2012</strong><br />

Neuer Abschätztarif<br />

Die Beiträge der Umlage <strong>2012</strong> werden letztmalig nach dem<br />

Beitragsrecht der LBG NRW erhoben. Änderungen in der<br />

Beitragshöhe können sich durch die Anwendung des neuen<br />

Abschätztarifes ergeben.<br />

Im Februar 2013 werden die Beitragsbescheide<br />

der Umlage <strong>2012</strong><br />

an die Landwirte versandt. Fälligkeit<br />

der Beiträge ist der 15. März 2013.<br />

Der Versand der Bescheide erfolgt<br />

von der zum 1. Januar 2013 errichteten<br />

Sozial versicherung <strong>für</strong> Landwirtschaft,<br />

Forsten und Gartenbau<br />

(SVLFG). In diesen neuen Bundesträger<br />

wird die Landwirtschaftliche<br />

Berufsgenossenschaft Nordrhein-<br />

Westfalen (LBG NRW) eingegliedert.<br />

Entsprechend den gesetzlichen Regelungen<br />

erfolgt die Beitragsberechnung<br />

der Umlage <strong>2012</strong> aber letztmalig<br />

noch nach dem Beitragsmaßstab<br />

und den Berechnungsgrundlagen der<br />

bis zum 31. <strong>Dezember</strong> <strong>2012</strong> bestehenden<br />

LBG NRW.<br />

Obwohl bei der Erhebung der Umlage<br />

<strong>2012</strong> noch der Beitragsmaßstab<br />

der LBG NRW angewendet wird, ergeben<br />

sich in der Beitragshöhe durch<br />

die Anwendung des seit dem 1. Januar<br />

<strong>2012</strong> geltenden Abschätztarifes<br />

Veränderungen. Die dem Beitragsmaßstab<br />

zugrunde liegenden Produktionsverfahren<br />

(z. B. Mähdrusch,<br />

Feldfutterbau, Milchviehhaltung)<br />

und entsprechenden Arbeitsbedarfswerte<br />

– ausgedrückt in Berechnungseinheiten<br />

– waren turnusgemäß zum<br />

1. Januar <strong>2012</strong> zu aktualisieren. <strong>LSV</strong><br />

<strong>kompakt</strong> hat hierüber in der Ausgabe<br />

<strong>Dezember</strong> 2011 berichtet. Die aktualisierten<br />

Werte finden jetzt bei der<br />

Beitragsberechnung der Umlage <strong>2012</strong><br />

Anwendung.<br />

Änderungen im<br />

neuen Abschätztarif<br />

Eine wesentliche Änderung im Abschätztarif<br />

ist der Neuzuschnitt einiger<br />

Produktionsverfahren. Die bisherigen<br />

Grünlandformen – extensive<br />

und intensive Nutzung – wurden zu<br />

einem Produktionsverfahren „Grünland“<br />

zusammengefasst. Im Gemüse-<br />

und Obstanbau wird zwischen<br />

überwiegender Handernte und mechanisierter<br />

Ernte unterschieden.<br />

Zusätzlich wird bei mechanisierter<br />

Ernte im Gemüseanbau noch zwischen<br />

unterschiedlichen Kulturarten<br />

differenziert. Allen Produktionsverfahren<br />

der Tierhaltung liegt jetzt die<br />

Anzahl der im Jahresdurchschnitt<br />

gehaltenen Tiere zugrunde. Bei der<br />

Rinderhaltung wurden die bisherigen<br />

Produktionsverfahren der Kälber-,<br />

Fresser-, Bullenmast oder -aufzucht<br />

und der Färsenaufzucht zu einem<br />

Produktionsverfahren „sonstige Rinderhaltung“<br />

zusammengefasst. Die<br />

in einigen Produktionsverfahren bisher<br />

vorgenommene Differenzierung<br />

„mit“ und „ohne“ Vermarktung ist<br />

aufgegeben worden.<br />

Arbeitsbedarfswerte aktualisiert<br />

Neben dem Neuzuschnitt einiger<br />

Produktionsverfahren wurden die<br />

Arbeitsbedarfswerte aller Produktionsverfahren<br />

aktualisiert.<br />

Dabei beinhalten jetzt die Arbeitsbedarfswerte<br />

der meisten Produktionsverfahren<br />

eine Degressionsregelung.<br />

Nur den Produktionsverfahren des<br />

Obst- und Gemüsebaus liegen aufgrund<br />

der Vielschichtigkeit der unterschiedlichen<br />

Verfahren feste Arbeitsbedarfswerte<br />

zugrunde.<br />

Die Degression trägt der Tatsache<br />

Rechnung, dass mit zunehmender<br />

Flächengröße bzw. zunehmender<br />

Tieranzahl gewisse Rationalisierungseffekte<br />

entstehen und der Arbeitsbedarf<br />

je Einheit dadurch nicht<br />

linear ansteigt. Tendenziell werden<br />

größere Einheiten daher durch die<br />

Degression begünstigt. Gleichzeitig<br />

ist die jetzt eingeführte Degression<br />

aber auch so gestaltet, dass innerhalb<br />

der einzelnen Produktionsverfahren<br />

die Solidarität hinreichend<br />

berücksichtigt wird. Sie beginnt zum<br />

Beispiel in landwirtschaftlichen Flächenproduktionsverfahren<br />

erst ab<br />

dem 15. und nicht bereits ab dem ersten<br />

Hektar. Ebenso sind die Unterschiede<br />

zwischen der höchsten und<br />

niedrigsten Berechnungseinheit eines<br />

Produktionsverfahrens im Rahmen<br />

der vom Gutachter festgestellten Größen<br />

gering gehalten, wodurch sich<br />

ein eher flacher Verlauf der Degression<br />

ergibt.<br />

Wie bisher gilt jedoch, dass es sich<br />

bei den Arbeitsbedarfswerten – auch<br />

unter Berücksichtigung der Degression<br />

– um Normwerte handelt und der<br />

tatsächliche einzelbetriebliche Arbeitsaufwand<br />

nach oben oder unten<br />

abweichen kann.<br />

Änderungen im Beitrag<br />

Nachdem in diesem Jahr die Neuerhebung<br />

der geänderten Berechnungsgrundlagen<br />

erfolgte, bestätigen sich<br />

die erwarteten und zum Teil auch<br />

deutlichen Änderungen in der Beitragshöhe.<br />

Die umfassende Anwendung der Degression<br />

führt insgesamt zu einer<br />

Verringerung der Berechnungseinheiten<br />

in den Risikogruppen. Der sich<br />

aus dem Verhältnis der Leistungsaufwendungen<br />

zu den Berechnungseinheiten<br />

der Risikogruppe ergebende<br />

Beitrag je Berechnungseinheit wird<br />

daher spürbar steigen. Einzelbetrieblich<br />

wirkt sich dies je nach Größe des<br />

Fortsetzung auf Seite 15<br />

10 <strong>LSV</strong> <strong>kompakt</strong> <strong>Dezember</strong> I 12

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