LSV kompakt Dezember 2012 - Sozialversicherung für ...
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❘ ❘ ❘ ❘ ❘ ■ Aktuell<br />
SVLFG<br />
Bundeseinheitliche<br />
Beitragsmaßstäbe<br />
Zum 1. Januar 2013 wird<br />
die <strong>Sozialversicherung</strong> <strong>für</strong><br />
Landwirtschaft, Forsten und<br />
Gartenbau errichtet. Unter<br />
einem Dach bleiben die landwirtschaftliche<br />
Unfall-, Kranken-<br />
und Pflegeversicherung<br />
sowie die Alterssicherung <strong>für</strong><br />
Landwirte vereint. Ein gemeinsames<br />
Ehrenamt, eine gemeinsame<br />
Geschäftsführung und<br />
eine gemeinsame Verwaltung<br />
sind Gewähr <strong>für</strong> umfassende<br />
Leistungen zu günstigen Konditionen.<br />
Im zurückliegenden Jahr waren<br />
vom Ehrenamt und der Verwaltung<br />
viele Arbeiten zu erledigen und<br />
Beschlüsse zu fassen. Unmittelbar vor<br />
der Errichtung der SVLFG lässt sich<br />
feststellen: Die kompetente Beratung<br />
aller Versicherten ist auch künftig sichergestellt.<br />
Leistungsansprüche werden<br />
weiterhin in gewohnt angemessener<br />
Zeit bearbeitet. Fest steht aber<br />
auch: Einiges bleibt noch zu tun.<br />
Zu den noch nicht abgeschlossenen<br />
Arbeiten gehört die inhaltliche Festlegung<br />
einheitlicher Beitragsmaßstäbe<br />
in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung<br />
und in der landwirtschaftlichen<br />
Krankenversicherung. Die Einführung<br />
einheitlicher Beitragsmaßstäbe<br />
mit der Folge, dass identische<br />
Betriebe in Deutschland gleich hohe<br />
Beiträge zahlen, ist ein wesentliches<br />
Ziel des Bundesträgers. Sie zu gestalten,<br />
bedarf jedoch einer sorgfältigen<br />
Prüfung und Vorlaufzeit. Das Gesetz<br />
zur Neuordnung der landwirtschaftlichen<br />
<strong>Sozialversicherung</strong> (<strong>LSV</strong>-NOG)<br />
sieht deshalb zum 1. Januar 2013 noch<br />
keine einheitlichen Beitragsmaßstäbe<br />
vor. Vielmehr wird es diese erst<br />
ab 2014 geben. Zudem ist eine Übergangszeit<br />
bis 2018 gesetzlich vorgesehen,<br />
in der das neue Beitragsniveau in<br />
Stufen umgesetzt wird.<br />
Foto: f1 online<br />
Da es 2013 noch keine einheitlichen<br />
Beitragsmaßstäbe geben wird, werden<br />
im nächsten Jahr die bisherigen regionalen<br />
Beitragsmaßstäbe letztmalig<br />
angewendet. Etwaige Beitragsänderungen<br />
Anfang 2013 sind daher<br />
ausschließlich auf das bisherige regionale<br />
Beitragsrecht zurückzuführen.<br />
Bei der Berufsgenossenschaft ist<br />
auch die angekündigte Senkung der<br />
Bundesmittel auf 150 Millionen Euro<br />
umzusetzen.<br />
Die neuen Beitragsmaßstäbe werden<br />
formell im kommenden Jahr von der<br />
Vertreterversammlung der SVLFG<br />
zu beschließen sein. Die Vorbereitung<br />
der entsprechenden Beschlüsse<br />
zeigt bereits, welche Probleme bei der<br />
Gestaltung der neuen Beitragsmaßstäbe<br />
zu bewältigen sind.<br />
Landwirtschaftliche<br />
Berufsgenossenschaft<br />
Die Beiträge zur landwirtschaftlichen<br />
Berufsgenossenschaft sollen ab 2014<br />
grundsätzlich <strong>für</strong> alle Boden bewirtschaftenden<br />
Unternehmen sowie <strong>für</strong><br />
die Unternehmen der reinen Tierhaltung<br />
einheitlich nach dem „geschätzten<br />
Arbeitsbedarf“ berechnet werden.<br />
Hierbei handelt es sich um einen Beitragsmaßstab,<br />
der nicht nur sozialgerichtlich<br />
wiederholt bestätigt wurde.<br />
Er hat sich auch bei den landwirtschaftlichen<br />
Berufsgenossenschaften<br />
in der Praxis bewährt.<br />
Zur Gestaltung dieses Beitragsmaßstabes<br />
sind in einem ersten Schritt<br />
unter Mitwirkung eines Gutachters<br />
die verschiedenen Produktionsverfahren<br />
(Nutzungsarten und Formen<br />
der Tierhaltung) zu bestimmen. Im<br />
zweiten Schritt sind diesen Produktionsverfahren<br />
durchschnittliche Arbeitsbedarfswerte<br />
zuzuordnen.<br />
Für Unternehmen des Erwerbsgartenbaus<br />
steht eine abschließende Bewertung<br />
durch den von der Selbst-<br />
8 <strong>LSV</strong> <strong>kompakt</strong> <strong>Dezember</strong> I 12