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LSV kompakt Dezember 2012 - Sozialversicherung für ...

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❘ ❘ ❘ ❘ ❘ ■ Aktuell<br />

SVLFG<br />

Bundeseinheitliche<br />

Beitragsmaßstäbe<br />

Zum 1. Januar 2013 wird<br />

die <strong>Sozialversicherung</strong> <strong>für</strong><br />

Landwirtschaft, Forsten und<br />

Gartenbau errichtet. Unter<br />

einem Dach bleiben die landwirtschaftliche<br />

Unfall-, Kranken-<br />

und Pflegeversicherung<br />

sowie die Alterssicherung <strong>für</strong><br />

Landwirte vereint. Ein gemeinsames<br />

Ehrenamt, eine gemeinsame<br />

Geschäftsführung und<br />

eine gemeinsame Verwaltung<br />

sind Gewähr <strong>für</strong> umfassende<br />

Leistungen zu günstigen Konditionen.<br />

Im zurückliegenden Jahr waren<br />

vom Ehrenamt und der Verwaltung<br />

viele Arbeiten zu erledigen und<br />

Beschlüsse zu fassen. Unmittelbar vor<br />

der Errichtung der SVLFG lässt sich<br />

feststellen: Die kompetente Beratung<br />

aller Versicherten ist auch künftig sichergestellt.<br />

Leistungsansprüche werden<br />

weiterhin in gewohnt angemessener<br />

Zeit bearbeitet. Fest steht aber<br />

auch: Einiges bleibt noch zu tun.<br />

Zu den noch nicht abgeschlossenen<br />

Arbeiten gehört die inhaltliche Festlegung<br />

einheitlicher Beitragsmaßstäbe<br />

in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung<br />

und in der landwirtschaftlichen<br />

Krankenversicherung. Die Einführung<br />

einheitlicher Beitragsmaßstäbe<br />

mit der Folge, dass identische<br />

Betriebe in Deutschland gleich hohe<br />

Beiträge zahlen, ist ein wesentliches<br />

Ziel des Bundesträgers. Sie zu gestalten,<br />

bedarf jedoch einer sorgfältigen<br />

Prüfung und Vorlaufzeit. Das Gesetz<br />

zur Neuordnung der landwirtschaftlichen<br />

<strong>Sozialversicherung</strong> (<strong>LSV</strong>-NOG)<br />

sieht deshalb zum 1. Januar 2013 noch<br />

keine einheitlichen Beitragsmaßstäbe<br />

vor. Vielmehr wird es diese erst<br />

ab 2014 geben. Zudem ist eine Übergangszeit<br />

bis 2018 gesetzlich vorgesehen,<br />

in der das neue Beitragsniveau in<br />

Stufen umgesetzt wird.<br />

Foto: f1 online<br />

Da es 2013 noch keine einheitlichen<br />

Beitragsmaßstäbe geben wird, werden<br />

im nächsten Jahr die bisherigen regionalen<br />

Beitragsmaßstäbe letztmalig<br />

angewendet. Etwaige Beitragsänderungen<br />

Anfang 2013 sind daher<br />

ausschließlich auf das bisherige regionale<br />

Beitragsrecht zurückzuführen.<br />

Bei der Berufsgenossenschaft ist<br />

auch die angekündigte Senkung der<br />

Bundesmittel auf 150 Millionen Euro<br />

umzusetzen.<br />

Die neuen Beitragsmaßstäbe werden<br />

formell im kommenden Jahr von der<br />

Vertreterversammlung der SVLFG<br />

zu beschließen sein. Die Vorbereitung<br />

der entsprechenden Beschlüsse<br />

zeigt bereits, welche Probleme bei der<br />

Gestaltung der neuen Beitragsmaßstäbe<br />

zu bewältigen sind.<br />

Landwirtschaftliche<br />

Berufsgenossenschaft<br />

Die Beiträge zur landwirtschaftlichen<br />

Berufsgenossenschaft sollen ab 2014<br />

grundsätzlich <strong>für</strong> alle Boden bewirtschaftenden<br />

Unternehmen sowie <strong>für</strong><br />

die Unternehmen der reinen Tierhaltung<br />

einheitlich nach dem „geschätzten<br />

Arbeitsbedarf“ berechnet werden.<br />

Hierbei handelt es sich um einen Beitragsmaßstab,<br />

der nicht nur sozialgerichtlich<br />

wiederholt bestätigt wurde.<br />

Er hat sich auch bei den landwirtschaftlichen<br />

Berufsgenossenschaften<br />

in der Praxis bewährt.<br />

Zur Gestaltung dieses Beitragsmaßstabes<br />

sind in einem ersten Schritt<br />

unter Mitwirkung eines Gutachters<br />

die verschiedenen Produktionsverfahren<br />

(Nutzungsarten und Formen<br />

der Tierhaltung) zu bestimmen. Im<br />

zweiten Schritt sind diesen Produktionsverfahren<br />

durchschnittliche Arbeitsbedarfswerte<br />

zuzuordnen.<br />

Für Unternehmen des Erwerbsgartenbaus<br />

steht eine abschließende Bewertung<br />

durch den von der Selbst-<br />

8 <strong>LSV</strong> <strong>kompakt</strong> <strong>Dezember</strong> I 12

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