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Das Sozialversicherungs- verhältnis von Kommanditisten

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<strong>Das</strong> <strong>Sozialversicherungs</strong><strong>verhältnis</strong> <strong>von</strong> <strong>Kommanditisten</strong><br />

o Ein Kommanditist, der zugleich 75% (in einer weiteren Entscheidung<br />

waren es 100%) an der Komplementär-GmbH beteiligt ist und damit<br />

über die für Beschlüsse der Generalversammlung erforderliche Mehrheit<br />

allein verfügt, hat einen bestimmenden Einfluss auf die<br />

Geschäftsführung der GmbH und mittelbar auch an der GmbH & Co KG.<br />

Auch hier ist <strong>von</strong> einer Erwerbstätigkeit auszugehen.<br />

© Stefan Steiger – Mai 2011 – Seite 30

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