Das Sozialversicherungs- verhältnis von Kommanditisten
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<strong>Das</strong> <strong>Sozialversicherungs</strong><strong>verhältnis</strong> <strong>von</strong> <strong>Kommanditisten</strong><br />
o Ein Kommanditist, der zugleich 75% (in einer weiteren Entscheidung<br />
waren es 100%) an der Komplementär-GmbH beteiligt ist und damit<br />
über die für Beschlüsse der Generalversammlung erforderliche Mehrheit<br />
allein verfügt, hat einen bestimmenden Einfluss auf die<br />
Geschäftsführung der GmbH und mittelbar auch an der GmbH & Co KG.<br />
Auch hier ist <strong>von</strong> einer Erwerbstätigkeit auszugehen.<br />
© Stefan Steiger – Mai 2011 – Seite 30