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Karfreitag bis einschl. Ostermontag ab 11.00 Uhr ... - Rheinkiesel

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Rüstige Steuerzahler<br />

Rente gut, alles gut? Die Zeiten, in denen sich Rentner zurücklehnen<br />

konnten, weil der lästige Papierkram mit dem Arbeitsleben ein Ende<br />

hatte, sind vorbei: Immer mehr Senioren müssen sich mit beunruhigenden<br />

Nachfragen „ihres“ Finanzamtes beschäftigen.<br />

Waren es früher vor allem nur ehemalige<br />

Beamte und Selbständige,<br />

trifft es heute auch die Empfänger<br />

gesetzlicher Renten, Rürup-Ren -<br />

ten oder Renten aus Ver sor gungs -<br />

werken für Freiberufler: Sie müssen<br />

sich mit dem Gedanken vertraut<br />

machen, weiterhin Ein kom -<br />

mens teuererklärungen <strong>ab</strong>zugeben<br />

und möglicherweise sogar Steuern<br />

zu zahlen.<br />

Dafür verantwortlich ist das Prin -<br />

zip der sogenannten nachgelagerten<br />

Besteuerung. Es gilt seit dem<br />

Jahr 2005 und besagt, daß ein ge -<br />

wisser Anteil der Beiträge zur Al -<br />

ters versorgung steuerfrei bleibt.<br />

Bis 2040 wächst dieser um jährlich<br />

ein <strong>bis</strong> zwei Prozent. Im Ge -<br />

gen zug steigt jedoch in gleicher<br />

Höhe der Anteil, der vom Fi nanz -<br />

amt besteuert wird. Waren es<br />

2005 noch 50 Prozent, wird die<br />

Rente eines Betroffenen, der im<br />

Jahr 2012 das Rentenalter er -<br />

reicht, bereits zu 64 Prozent<br />

steuer pflichtig. Wer im Jahr 2022<br />

seine Rente antritt, muß 82<br />

Prozent seiner Rente versteuern,<br />

<strong>ab</strong> 2040 sind es sogar 100 Prozent.<br />

Zu versteuern ist d<strong>ab</strong>ei der Brutto -<br />

betrag ohne Zuschuß des Renten -<br />

trägers zur Kranken- und Pflege -<br />

versicherung. Der entsprechende<br />

Eigenanteil des Rentners wird erst<br />

anschließend <strong>ab</strong>gezogen. D<strong>ab</strong>ei<br />

gilt, daß sich der steuerfreie Ren -<br />

tenanteil grundsätzlich <strong>ab</strong> dem<br />

zweiten Jahr des Rentenbezuges<br />

nicht mehr ändert.<br />

Eine Frage des<br />

Freibetrags<br />

Konkret bedeutet dies: Wer <strong>ab</strong><br />

dem Jahr 2012 Anspruch auf eine<br />

Altersrente von 1.500 Euro pro<br />

Monat hat, erhält einen Renten -<br />

frei betrag von 48 Prozent (12 x<br />

1.500 Euro) = 18.000 Euro zuzüglich<br />

der möglichen Erhöhung <strong>ab</strong><br />

dem 1. Juli 2013. Da der so er -<br />

(K)ein Platz an der Sonne: Auch Rentner müssen Steuern zahlen<br />

rechnete Freibetrag gleich bleibt,<br />

werden mögliche Rentener höh -<br />

ungen in den Folgejahren in voller<br />

Höhe besteuert, sofern es sich um<br />

die Rentenanpassungen handelt.<br />

Der Rentenfreibetrag kann sich je -<br />

doch ändern, wenn beispielsweise<br />

die Rentenart wechselt, etwa bei<br />

dem Übergang von der Erwerbs -<br />

minderungsrente auf die Alters -<br />

rente. Dies gilt auch, wenn die<br />

Rente wegen anderer Einkünfte<br />

gekürzt wird.<br />

Solche Kürzungen drohen jedoch<br />

nur Rentnern unter 65 Jahren.<br />

Ältere Bezieher können unbegrenzt<br />

hinzuverdienen – d<strong>ab</strong>ei gelten<br />

diese Verdienste jedoch als zu<br />

versteuernde Einkünfte und werden<br />

zu den zu versteuernden Ren -<br />

ten hinzu addiert. Deshalb sollten<br />

vor allem Altersrentner unter 65<br />

Jahren darauf achten, nicht mehr<br />

als 400 Euro brutto monatlich hinzuzuverdienen.<br />

Andern falls lau fen<br />

sie Gefahr, in die vergleichsweise<br />

hohen Rentenkür zun gen zu geraten<br />

und nur noch eine Teilrente zu<br />

erhalten. Wer trotz dem nebenbei<br />

jobben möchte, sollte sich daher<br />

unbedingt beraten lassen, um böse<br />

Überraschungen zu vermeiden.<br />

Unübersichtliche<br />

Einzelfälle<br />

Anders liegt der Fall bei Ren ten -<br />

zahlungen aus Lebens- oder privaten<br />

Unfallversicherungen, sogenannte<br />

Leibrenten. Sie heißen so,<br />

weil der Bezug an das Leben des<br />

Be rechtigten gebunden ist. Leib -<br />

renten werden ebenfalls nicht in<br />

voller Höhe steuerpflichtig, son-<br />

Ihr Geld<br />

dern nur hinsichtlich des sogenan -<br />

nten Ertragsanteils. Dieser Er -<br />

trags anteil bleibt, wie der Renten -<br />

freibetrag, grundsätzlich über die<br />

Dauer des Bezuges hinweg gleich.<br />

Der Anteil liegt zwischen mindestens<br />

einem und höchstens 59<br />

Prozent und ist <strong>ab</strong>hängig von dem<br />

Alter des Berechtigten bei Beginn<br />

der Rente: Je jünger der Em pfän -<br />

ger, desto höher liegt der Prozent -<br />

satz. Andere Ertragsanteile ergeben<br />

sich wenn es sich nicht um eine<br />

lebenslange, sondern um eine <strong>ab</strong> -<br />

gekürzte oder verlängerte Leib -<br />

rente handelt. Darunter versteht<br />

man Renten, die für eine be stim -<br />

mte Anzahl von Jahren gezahlt<br />

werden. Die Frage, wie Riester-,<br />

Betriebs- und Zusatzversorgungs -<br />

renten zu versteuern sind, ist je -<br />

weils im Einzelfall zu beurteilen.<br />

Als steuermindernden Abzugs -<br />

posten können Rentner zumindest<br />

einen Pauschbetrag für Wer -<br />

bungs kosten in Höhe von 102<br />

Euro pro Jahr jährlich geltend<br />

machen. Übersteigen die Aus -<br />

g<strong>ab</strong>en diesen Betrag, etwa weil je -<br />

mand wegen seiner Rentenein -<br />

künfte Rechtsberatung einholen<br />

mußte oder gar einen Steuer be -<br />

rater benötigte, muß er die Kosten<br />

dafür im Einzelnen in der Steuer -<br />

erklärung aufführen. •<br />

Rechtsanwalt Christof Ankele<br />

sunda-rechtsanwaeltebad-honnef.de<br />

April 2012 13

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