Karfreitag bis einschl. Ostermontag ab 11.00 Uhr ... - Rheinkiesel
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Rüstige Steuerzahler<br />
Rente gut, alles gut? Die Zeiten, in denen sich Rentner zurücklehnen<br />
konnten, weil der lästige Papierkram mit dem Arbeitsleben ein Ende<br />
hatte, sind vorbei: Immer mehr Senioren müssen sich mit beunruhigenden<br />
Nachfragen „ihres“ Finanzamtes beschäftigen.<br />
Waren es früher vor allem nur ehemalige<br />
Beamte und Selbständige,<br />
trifft es heute auch die Empfänger<br />
gesetzlicher Renten, Rürup-Ren -<br />
ten oder Renten aus Ver sor gungs -<br />
werken für Freiberufler: Sie müssen<br />
sich mit dem Gedanken vertraut<br />
machen, weiterhin Ein kom -<br />
mens teuererklärungen <strong>ab</strong>zugeben<br />
und möglicherweise sogar Steuern<br />
zu zahlen.<br />
Dafür verantwortlich ist das Prin -<br />
zip der sogenannten nachgelagerten<br />
Besteuerung. Es gilt seit dem<br />
Jahr 2005 und besagt, daß ein ge -<br />
wisser Anteil der Beiträge zur Al -<br />
ters versorgung steuerfrei bleibt.<br />
Bis 2040 wächst dieser um jährlich<br />
ein <strong>bis</strong> zwei Prozent. Im Ge -<br />
gen zug steigt jedoch in gleicher<br />
Höhe der Anteil, der vom Fi nanz -<br />
amt besteuert wird. Waren es<br />
2005 noch 50 Prozent, wird die<br />
Rente eines Betroffenen, der im<br />
Jahr 2012 das Rentenalter er -<br />
reicht, bereits zu 64 Prozent<br />
steuer pflichtig. Wer im Jahr 2022<br />
seine Rente antritt, muß 82<br />
Prozent seiner Rente versteuern,<br />
<strong>ab</strong> 2040 sind es sogar 100 Prozent.<br />
Zu versteuern ist d<strong>ab</strong>ei der Brutto -<br />
betrag ohne Zuschuß des Renten -<br />
trägers zur Kranken- und Pflege -<br />
versicherung. Der entsprechende<br />
Eigenanteil des Rentners wird erst<br />
anschließend <strong>ab</strong>gezogen. D<strong>ab</strong>ei<br />
gilt, daß sich der steuerfreie Ren -<br />
tenanteil grundsätzlich <strong>ab</strong> dem<br />
zweiten Jahr des Rentenbezuges<br />
nicht mehr ändert.<br />
Eine Frage des<br />
Freibetrags<br />
Konkret bedeutet dies: Wer <strong>ab</strong><br />
dem Jahr 2012 Anspruch auf eine<br />
Altersrente von 1.500 Euro pro<br />
Monat hat, erhält einen Renten -<br />
frei betrag von 48 Prozent (12 x<br />
1.500 Euro) = 18.000 Euro zuzüglich<br />
der möglichen Erhöhung <strong>ab</strong><br />
dem 1. Juli 2013. Da der so er -<br />
(K)ein Platz an der Sonne: Auch Rentner müssen Steuern zahlen<br />
rechnete Freibetrag gleich bleibt,<br />
werden mögliche Rentener höh -<br />
ungen in den Folgejahren in voller<br />
Höhe besteuert, sofern es sich um<br />
die Rentenanpassungen handelt.<br />
Der Rentenfreibetrag kann sich je -<br />
doch ändern, wenn beispielsweise<br />
die Rentenart wechselt, etwa bei<br />
dem Übergang von der Erwerbs -<br />
minderungsrente auf die Alters -<br />
rente. Dies gilt auch, wenn die<br />
Rente wegen anderer Einkünfte<br />
gekürzt wird.<br />
Solche Kürzungen drohen jedoch<br />
nur Rentnern unter 65 Jahren.<br />
Ältere Bezieher können unbegrenzt<br />
hinzuverdienen – d<strong>ab</strong>ei gelten<br />
diese Verdienste jedoch als zu<br />
versteuernde Einkünfte und werden<br />
zu den zu versteuernden Ren -<br />
ten hinzu addiert. Deshalb sollten<br />
vor allem Altersrentner unter 65<br />
Jahren darauf achten, nicht mehr<br />
als 400 Euro brutto monatlich hinzuzuverdienen.<br />
Andern falls lau fen<br />
sie Gefahr, in die vergleichsweise<br />
hohen Rentenkür zun gen zu geraten<br />
und nur noch eine Teilrente zu<br />
erhalten. Wer trotz dem nebenbei<br />
jobben möchte, sollte sich daher<br />
unbedingt beraten lassen, um böse<br />
Überraschungen zu vermeiden.<br />
Unübersichtliche<br />
Einzelfälle<br />
Anders liegt der Fall bei Ren ten -<br />
zahlungen aus Lebens- oder privaten<br />
Unfallversicherungen, sogenannte<br />
Leibrenten. Sie heißen so,<br />
weil der Bezug an das Leben des<br />
Be rechtigten gebunden ist. Leib -<br />
renten werden ebenfalls nicht in<br />
voller Höhe steuerpflichtig, son-<br />
Ihr Geld<br />
dern nur hinsichtlich des sogenan -<br />
nten Ertragsanteils. Dieser Er -<br />
trags anteil bleibt, wie der Renten -<br />
freibetrag, grundsätzlich über die<br />
Dauer des Bezuges hinweg gleich.<br />
Der Anteil liegt zwischen mindestens<br />
einem und höchstens 59<br />
Prozent und ist <strong>ab</strong>hängig von dem<br />
Alter des Berechtigten bei Beginn<br />
der Rente: Je jünger der Em pfän -<br />
ger, desto höher liegt der Prozent -<br />
satz. Andere Ertragsanteile ergeben<br />
sich wenn es sich nicht um eine<br />
lebenslange, sondern um eine <strong>ab</strong> -<br />
gekürzte oder verlängerte Leib -<br />
rente handelt. Darunter versteht<br />
man Renten, die für eine be stim -<br />
mte Anzahl von Jahren gezahlt<br />
werden. Die Frage, wie Riester-,<br />
Betriebs- und Zusatzversorgungs -<br />
renten zu versteuern sind, ist je -<br />
weils im Einzelfall zu beurteilen.<br />
Als steuermindernden Abzugs -<br />
posten können Rentner zumindest<br />
einen Pauschbetrag für Wer -<br />
bungs kosten in Höhe von 102<br />
Euro pro Jahr jährlich geltend<br />
machen. Übersteigen die Aus -<br />
g<strong>ab</strong>en diesen Betrag, etwa weil je -<br />
mand wegen seiner Rentenein -<br />
künfte Rechtsberatung einholen<br />
mußte oder gar einen Steuer be -<br />
rater benötigte, muß er die Kosten<br />
dafür im Einzelnen in der Steuer -<br />
erklärung aufführen. •<br />
Rechtsanwalt Christof Ankele<br />
sunda-rechtsanwaeltebad-honnef.de<br />
April 2012 13