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Daten | Fakten | Perspektiven - Fondsshop-Vergleich

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24<br />

MiFIDII–<br />

neueAnforderungenandenFinanzvertrieb<br />

DieEU-RichtlinieüberMärktefürFinanzinstrumente,kurzMiFID,hatbeiihrem<br />

InkrafttretenvorfünfJahrenneueMaßstäbefürdasWertpapiergeschäftgesetzt.<br />

Sieistdas„Grundgesetz“fürdenWertpapierhandelinnerhalbderEUundschafft<br />

anspruchsvolle einheitliche Standards für den Anlegerschutz.<br />

von Dr. Magdalena<br />

Kuper, Abteilungsdirektorin<br />

im BVI<br />

von Ulrike Kohl,<br />

Leiterin des<br />

Brüsseler BVI-Büros<br />

MitdemaktuellenVorhabenzur<br />

MiFID-Reform möchte die EU-Kommission<br />

diese Qualitätsstandards<br />

noch weiter anheben. Vor dem Hintergrund<br />

der jüngsten Finanzkrise<br />

zielen ihre Vorschläge darauf ab, die<br />

Finanzmärkte effizienter, robuster<br />

und transparenter zu machen, die<br />

Eingriffsbefugnisse der Aufsichtsbehörden<br />

auszuweiten und alle<br />

Handelstätigkeiten klaren Verfahrensregeln<br />

zu unterwerfen. Einen<br />

Schwerpunkt der Reform bildet die<br />

Stärkung des Anlegerschutzes. Die<br />

künftige MiFID wird insbesondere<br />

strengere Anforderungen an den<br />

Finanzvertrieb bringen. Für Privatanlegerwirdsichdadurcheiniges<br />

ändern.<br />

Unabhängige vs.<br />

nicht-unabhängige Beratung<br />

Anlageberater sollen künftig ihren<br />

Kunden gegenüber vorab offenlegen,<br />

ob sie unabhängig beraten<br />

oder nicht. Wer sich auf Unabhängigkeit<br />

beruft, muss seiner Beratung<br />

eine gewisse Bandbreite von Anbie-<br />

tern und Produktarten zugrunde<br />

legen. Darüber hinaus wäre eine<br />

Bezahlung des Beraters durch den<br />

Produktanbieter tabu. Damit möchte<br />

die EU-Kommission Interessenkonflikte<br />

in der unabhängigen Beratung<br />

vermeiden.<br />

Bei der nicht unabhängigen Beratung<br />

sind bisher keine Veränderungen<br />

geplant. Die Kommission setzt<br />

also auf Wettbewerb zwischen unterschiedlichen<br />

Beratungsmodellen,<br />

indem sie den Anlageberatern die<br />

Entscheidung darüber überlässt,<br />

ob sie als unabhängig auftreten<br />

oder nicht. Diese Anreize setzende<br />

Regulierung ist zu begrüßen, da sie<br />

Verwerfungen im Vertriebsumfeld<br />

vermeidet und breiten Schichten<br />

derBevölkerungdenZugangzu<br />

finanzierbaren Beratungsleistungen<br />

sichert.<br />

Fondskauf ohne Beratung<br />

Bisher gelten Wertpapier-Publikumsfonds,<br />

im EU-Jargon „Organismen<br />

fürgemeinsameAnlageninWertpapieren“(OGAW)genannt,stetsals<br />

„nicht komplexe Finanzinstrumente“<br />

im Sinne der MiFID. Folglich können<br />

sie–wieAktien,AnleihenundGeldmarktinstrumente<br />

– ohne Beratung<br />

undohneeineAngemessenheitsprüfung<br />

durch einen Vermittler beispielsweise<br />

über Direktbanken gekauft<br />

werden.<br />

KünftigsollenOGAW,diebestimmte<br />

alternative Anlagestrategien<br />

verfolgen und als „strukturierte“<br />

OGAW gelten, ihren Status als nichtkomplexe<br />

Finanzinstrumente verlieren.<br />

Damit wären sie für diesen<br />

vereinfachten Vertriebsweg nicht<br />

mehr geeignet. Dies würde paradoxerweise<br />

Garantiefonds und<br />

kapitalbesicherte Fonds betreffen,<br />

die dann von Direktbanken und<br />

Fondsplattformen nur unter erschwerten<br />

Bedingungen angeboten<br />

werden könnten. Auch wenn eine<br />

derartige Differenzierung in der<br />

Praxisrechteindeutighandhabbar<br />

wäre – das Ergebnis kann nicht<br />

überzeugen.

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