Daten | Fakten | Perspektiven - Fondsshop-Vergleich
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MiFIDII–<br />
neueAnforderungenandenFinanzvertrieb<br />
DieEU-RichtlinieüberMärktefürFinanzinstrumente,kurzMiFID,hatbeiihrem<br />
InkrafttretenvorfünfJahrenneueMaßstäbefürdasWertpapiergeschäftgesetzt.<br />
Sieistdas„Grundgesetz“fürdenWertpapierhandelinnerhalbderEUundschafft<br />
anspruchsvolle einheitliche Standards für den Anlegerschutz.<br />
von Dr. Magdalena<br />
Kuper, Abteilungsdirektorin<br />
im BVI<br />
von Ulrike Kohl,<br />
Leiterin des<br />
Brüsseler BVI-Büros<br />
MitdemaktuellenVorhabenzur<br />
MiFID-Reform möchte die EU-Kommission<br />
diese Qualitätsstandards<br />
noch weiter anheben. Vor dem Hintergrund<br />
der jüngsten Finanzkrise<br />
zielen ihre Vorschläge darauf ab, die<br />
Finanzmärkte effizienter, robuster<br />
und transparenter zu machen, die<br />
Eingriffsbefugnisse der Aufsichtsbehörden<br />
auszuweiten und alle<br />
Handelstätigkeiten klaren Verfahrensregeln<br />
zu unterwerfen. Einen<br />
Schwerpunkt der Reform bildet die<br />
Stärkung des Anlegerschutzes. Die<br />
künftige MiFID wird insbesondere<br />
strengere Anforderungen an den<br />
Finanzvertrieb bringen. Für Privatanlegerwirdsichdadurcheiniges<br />
ändern.<br />
Unabhängige vs.<br />
nicht-unabhängige Beratung<br />
Anlageberater sollen künftig ihren<br />
Kunden gegenüber vorab offenlegen,<br />
ob sie unabhängig beraten<br />
oder nicht. Wer sich auf Unabhängigkeit<br />
beruft, muss seiner Beratung<br />
eine gewisse Bandbreite von Anbie-<br />
tern und Produktarten zugrunde<br />
legen. Darüber hinaus wäre eine<br />
Bezahlung des Beraters durch den<br />
Produktanbieter tabu. Damit möchte<br />
die EU-Kommission Interessenkonflikte<br />
in der unabhängigen Beratung<br />
vermeiden.<br />
Bei der nicht unabhängigen Beratung<br />
sind bisher keine Veränderungen<br />
geplant. Die Kommission setzt<br />
also auf Wettbewerb zwischen unterschiedlichen<br />
Beratungsmodellen,<br />
indem sie den Anlageberatern die<br />
Entscheidung darüber überlässt,<br />
ob sie als unabhängig auftreten<br />
oder nicht. Diese Anreize setzende<br />
Regulierung ist zu begrüßen, da sie<br />
Verwerfungen im Vertriebsumfeld<br />
vermeidet und breiten Schichten<br />
derBevölkerungdenZugangzu<br />
finanzierbaren Beratungsleistungen<br />
sichert.<br />
Fondskauf ohne Beratung<br />
Bisher gelten Wertpapier-Publikumsfonds,<br />
im EU-Jargon „Organismen<br />
fürgemeinsameAnlageninWertpapieren“(OGAW)genannt,stetsals<br />
„nicht komplexe Finanzinstrumente“<br />
im Sinne der MiFID. Folglich können<br />
sie–wieAktien,AnleihenundGeldmarktinstrumente<br />
– ohne Beratung<br />
undohneeineAngemessenheitsprüfung<br />
durch einen Vermittler beispielsweise<br />
über Direktbanken gekauft<br />
werden.<br />
KünftigsollenOGAW,diebestimmte<br />
alternative Anlagestrategien<br />
verfolgen und als „strukturierte“<br />
OGAW gelten, ihren Status als nichtkomplexe<br />
Finanzinstrumente verlieren.<br />
Damit wären sie für diesen<br />
vereinfachten Vertriebsweg nicht<br />
mehr geeignet. Dies würde paradoxerweise<br />
Garantiefonds und<br />
kapitalbesicherte Fonds betreffen,<br />
die dann von Direktbanken und<br />
Fondsplattformen nur unter erschwerten<br />
Bedingungen angeboten<br />
werden könnten. Auch wenn eine<br />
derartige Differenzierung in der<br />
Praxisrechteindeutighandhabbar<br />
wäre – das Ergebnis kann nicht<br />
überzeugen.