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Daten | Fakten | Perspektiven - Fondsshop-Vergleich

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32<br />

Wirkungsweise bilateraler Abkommen: FATCA Strafsteuer entfällt<br />

Non-Compliantnt NFFE<br />

Identifizierenieren<br />

und 30% QSt<br />

abführen<br />

Non-Participating<br />

Foreign Financial<br />

Institution NPFFI<br />

„widerspenstige“<br />

Kontoinhaber<br />

(Recalcitrant<br />

Accountholders)<br />

IRS<br />

Meldung<br />

Bilaterales<br />

Abkommen<br />

Bundeszentralamt<br />

für Steuern<br />

PFFI<br />

Participating<br />

Foreign Financial<br />

Institution<br />

US-Zinsen,<br />

US-Dividenden,<br />

US-Verkaufserlöse<br />

US-<br />

Zahlstelle<br />

IRS – Internal Revenue Service (US-Steuerbehörde)<br />

(N)PFFI –(non-)participating foreign financial institution<br />

QSt – Quellensteuer<br />

Identifizieren<br />

und melden<br />

US-Accounts<br />

> 10% US-Owner<br />

US-Gesellschaft<br />

MEDIENSPLITTER<br />

Positive Tendenz durch Ankündigung<br />

bilateraler Abkommen<br />

Mittlerweile ist ein Entwurf konkreter<br />

Ausführungsbestimmungen<br />

(proposedregulations)sowieeine<br />

gemeinsame Erklärung von den<br />

USA, Deutschland, Großbritannien,<br />

Frankreich, Italien und Spanien veröffentlicht<br />

worden.<br />

„Die Fondsbranche hat offensichtlich gute Lobby-Arbeit<br />

geleistet“, schreibt die Financial Times Deutschland<br />

in einem Bericht zum aktuellen Diskussionsstand bei<br />

FATCA. Investmentfonds profitierten am stärksten von<br />

den Erleichterungen, die in den Verhandlungen mit der<br />

amerikanischen Seite erreicht werden konnten. Der BVI<br />

wird mit der Aussage zitiert, dass sich die FondsanbieteranderweiterenGestaltungeinesbilateralenAbkommens<br />

zwischen den USA und einzelnen europäischen<br />

Staaten, darunter Deutschland, beteiligen werde. Auch<br />

dieBörsen-ZeitungerwähntdenBVImitderAussage,<br />

die Ankündigung eines bilateralen Abkommens mit den<br />

USA werde begrüßt. Besonders positiv sei, dass bei der<br />

künftigen Umsetzung des Gesetzes eine deutsche Behörde<br />

erster Ansprechpartner sein werde.<br />

In den Ausführungsbestimmungen<br />

istderdeemed-compliantStatusim<br />

Sinne des BVI aufgeweicht worden,<br />

wobeiweiterhindieEinstufungvon<br />

Fondsoffenist,derenAnteileteilweise<br />

als effektive Stücke außerhalb<br />

eines Bankdepots gehalten werden.<br />

Für diese Thematik setzt der BVI auf<br />

Verhandlungen mit dem BMF. Nach<br />

der gemeinsamen Erklärung der<br />

StaatensollendiedurchFATCAentgegenstehenden<br />

rechtlichen Hindernisse<br />

durch Abschluss bilateraler<br />

Abkommen überwunden werden.<br />

Geplant ist eine Vorgehensweise,<br />

nach der die Finanzinstitute im Hoheitsgebiet<br />

des jeweiligen Partnerlandes<br />

mittels nationaler Umsetzungsakteverpflichtetwerden,die<br />

erforderlichen Informationen über<br />

Konten zu erheben und an die Behörden<br />

ihres Heimatstaates weiterzugeben.<br />

Diese leiten die übermittelten<br />

Informationen automatisch<br />

andieUSAweiter.ImGegenzug<br />

müssen die betreffenden FFIs sich<br />

lediglich beim IRS registrieren. Ein<br />

Vertrag mit dem IRS wäre dann<br />

nicht mehr erforderlich. Auch würde<br />

bei Zahlungen an im jeweiligen Partnerstaat<br />

ansässige Finanzinstitute<br />

keine FATCA-Strafsteuer erhoben.<br />

Zudem würde keine Verpflichtung<br />

mehr bestehen, das Konto eines<br />

unkooperativen Kontoinhabers zu<br />

schließen und bei durchgeleiteten<br />

ZahlungenanunkooperativeKontoinhaber<br />

die Strafsteuer abzuziehen.<br />

Der größte Vorteil aber ist: nationale<br />

Besonderheiten können berücksichtigt<br />

und weitere Finanzinstitute<br />

als deemed-compliant eingestuft<br />

werden.

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