Friedhofssatzung Großsteinhausen
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11. Grabstätten vernachlässigt (§ 24),<br />
12. die Leichenhalle entgegen § 25 Absatz 1 und Absatz 4 Satz 2 betritt.<br />
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden. Das Gesetz<br />
über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) findet in der jeweils geltenden Fassung<br />
Anwendung.<br />
§ 30<br />
Gebühren<br />
Für die Benutzung der von der Ortsgemeinde verwalteten Friedhöfe und ihrer Einrichtungen<br />
sind die Gebühren nach der jeweils geltenden Friedhofsgebührensatzung mit<br />
ihren Anlagen zu entrichten.<br />
§ 31 Inkrafttreten<br />
(1) Diese Satzung tritt am 01.01.2008 in Kraft.<br />
(2) Gleichzeitig treten die Satzung vom 22.02.1996 über das Friedhofs- und<br />
Bestattungswesen in der Ortsgemeinde <strong>Großsteinhausen</strong>, zuletzt geändert durch<br />
Satzung vom 15.05.1997, 12.11.2004 und 31.05.2005, und alle übrigen<br />
entgegenstehenden ortsrechtlichen Vorschriften außer Kraft.<br />
<strong>Großsteinhausen</strong>, den 14.06.2007<br />
Schmitt Volker<br />
(Ortsbürgermeister)<br />
Siegel