Seite 3 Gratulation zum 40-jährigen Dienstjubiläum ... - Mandelbachtal
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„Wer im neuen System eine versteckte Gebührenerhöhung wittert,<br />
hat es schlichtweg nicht verstanden“, so Eckers Amtskollege Dr.<br />
Heribert Gisch. „Die Höhe der insgesamt einzunehmenden Gebühren<br />
liegt in 2011 bereits eine halbe Millionen Euro unter dem Bedarf<br />
für 2009 und 2010. Wenn wir in den kommenden Jahren - wie<br />
mit dem Systemwechsel beabsichtigt - die Müllmengen soweit reduziert<br />
haben, dass wir nur noch unsere eigene Verbrennungsanlage<br />
in Velsen brauchen, wird der Gebührenbedarf noch weit deutlicher<br />
sinken.“<br />
Folgerichtig kommt es mit dem neuen Gebührensystem zu einer<br />
Gebühren-Umverteilung zugunsten der Bürgerinnen und Bürger, die<br />
durch konsequentes Trennen ihrer Abfälle dazu beitragen, dass<br />
Wertstoffe einer Wiederverwertung zugeführt werden können, statt<br />
sie in den Verbrennungsanlagen teuer entsorgen zu müssen.<br />
Wer dies nicht tut und damit den Gebührenhaushalt und die Umwelt<br />
mehr belastet, muss entsprechend auch mehr zahlen.<br />
Wie die Gebührenstruktur ab 2011 aussehen wird, wurde in der EVS-<br />
Verbandsversammlung am 01. Oktober festgeklopft.<br />
Die Stadt- und Gemeinderäte konnten wählen zwischen dem Leerungs-<br />
und dem Verwiegesystem.<br />
In Ihrer Kommune hat sich der Stadt- bzw. Gemeinderat für das<br />
Leerungssystem entschieden.<br />
Im Leerungssystem gibt es eine Basisgebühr, die neben den fixen<br />
Infrastrukturkosten für die Abfallentsorgung 10 Mindestleerungen<br />
enthält, um zu gewährleisten, dass „echter“ Restmüll weiterhin richtig<br />
entsorgt wird. Alle über die Mindestleerungen hinausgehenden<br />
Leerungen fließen in die Leerungsgebühr ein, über die die Bürger<br />
somit direkt Einfluss auf die individuelle Gebührenhöhe nehmen<br />
können.<br />
Die Basisgebühr für die 120-Liter-Restmülltonne beträgt beim Leerungssystem<br />
117,34 Euro, für die 2<strong>40</strong>-Liter-Tonne 197,24 Euro. Für<br />
jede über die 10 Mindestleerungen hinausgehende Leerung einer<br />
120-Liter-Tonne werden 6,74 Euro, einer 2<strong>40</strong>-Liter-Tonne 13,48 Euro<br />
gezahlt.<br />
Für die Biotonne wurden 22 Mindestleerungen festgelegt, da Bioabfälle<br />
in der Regel nicht länger als 14 Tage in der Tonne verbleiben<br />
sollten. Für diese 22 Mindestleerungen wird eine Gebühr in<br />
Höhe von 35,04 Euro erhoben. Jede weitere Leerung kostet 1,59<br />
Euro.<br />
„Wer konsequenter als bisher seine Abfälle und Wertstoffe trennt,<br />
kann sparen“, so Karl Heinz Ecker. „Wer beispielsweise bislang seine<br />
120-Liter-Tonne alle 14 Tage leeren ließ, zahlt dann weniger als<br />
bisher, wenn er lediglich bis zu 19 Leerungen in Anspruch nimmt.<br />
Im Gegenzug müssen diejenigen, die ihre Abfallmengen in der Grauen<br />
Tonne nicht reduzieren, und mehr als 19 Leerungen in Anspruch<br />
nehmen, draufzahlen.“<br />
Erfahrungen im ganzen Bundesgebiet und nicht zuletzt in mehreren<br />
saarländischen Kommunen haben gezeigt, dass solche Anreizsysteme<br />
erfolgreich sind.<br />
Einsparungen in einer Bandbreite von 25-<strong>40</strong> Prozent sind absolut<br />
realistisch.<br />
Die <strong>zum</strong> Start der neuen Gebührensystematik beim EVS <strong>zum</strong> Einsatz<br />
kommenden Gebührenmodelle wurden vom Ahlener INFA-Institut<br />
berechnet, das bundesweit bereits in zahlreichen Kommunen<br />
entsprechend tätig war.<br />
„Die hier vorgenommenen Berechnungen basieren auf Erfahrungsund<br />
Durchschnittswerten“, so Dr. Heribert Gisch. „Wir werden die<br />
Mengenentwicklung und das Trennverhalten der Bürgerinnen und<br />
Bürger aufmerksam beobachten und selbstverständlich - wo angezeigt<br />
- das System in den nächsten Jahren anpassen.“<br />
In der Zeit vom 18. bis 29. Oktober lässt der Entsorgungsverband<br />
Saar über die Deutsche Post sukzessive an alle betroffenen Haushalte<br />
eine ausführliche Informationsbroschüre <strong>zum</strong> neuen Gebührensystem<br />
verteilen. Auch unter www.evs.de stehen in Kürze umfassende<br />
Informationen bereit.<br />
<strong>Seite</strong> 6 Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde <strong>Mandelbachtal</strong> Nr. <strong>40</strong>/2010