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Seite 3 Gratulation zum 40-jährigen Dienstjubiläum ... - Mandelbachtal

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„Wer im neuen System eine versteckte Gebührenerhöhung wittert,<br />

hat es schlichtweg nicht verstanden“, so Eckers Amtskollege Dr.<br />

Heribert Gisch. „Die Höhe der insgesamt einzunehmenden Gebühren<br />

liegt in 2011 bereits eine halbe Millionen Euro unter dem Bedarf<br />

für 2009 und 2010. Wenn wir in den kommenden Jahren - wie<br />

mit dem Systemwechsel beabsichtigt - die Müllmengen soweit reduziert<br />

haben, dass wir nur noch unsere eigene Verbrennungsanlage<br />

in Velsen brauchen, wird der Gebührenbedarf noch weit deutlicher<br />

sinken.“<br />

Folgerichtig kommt es mit dem neuen Gebührensystem zu einer<br />

Gebühren-Umverteilung zugunsten der Bürgerinnen und Bürger, die<br />

durch konsequentes Trennen ihrer Abfälle dazu beitragen, dass<br />

Wertstoffe einer Wiederverwertung zugeführt werden können, statt<br />

sie in den Verbrennungsanlagen teuer entsorgen zu müssen.<br />

Wer dies nicht tut und damit den Gebührenhaushalt und die Umwelt<br />

mehr belastet, muss entsprechend auch mehr zahlen.<br />

Wie die Gebührenstruktur ab 2011 aussehen wird, wurde in der EVS-<br />

Verbandsversammlung am 01. Oktober festgeklopft.<br />

Die Stadt- und Gemeinderäte konnten wählen zwischen dem Leerungs-<br />

und dem Verwiegesystem.<br />

In Ihrer Kommune hat sich der Stadt- bzw. Gemeinderat für das<br />

Leerungssystem entschieden.<br />

Im Leerungssystem gibt es eine Basisgebühr, die neben den fixen<br />

Infrastrukturkosten für die Abfallentsorgung 10 Mindestleerungen<br />

enthält, um zu gewährleisten, dass „echter“ Restmüll weiterhin richtig<br />

entsorgt wird. Alle über die Mindestleerungen hinausgehenden<br />

Leerungen fließen in die Leerungsgebühr ein, über die die Bürger<br />

somit direkt Einfluss auf die individuelle Gebührenhöhe nehmen<br />

können.<br />

Die Basisgebühr für die 120-Liter-Restmülltonne beträgt beim Leerungssystem<br />

117,34 Euro, für die 2<strong>40</strong>-Liter-Tonne 197,24 Euro. Für<br />

jede über die 10 Mindestleerungen hinausgehende Leerung einer<br />

120-Liter-Tonne werden 6,74 Euro, einer 2<strong>40</strong>-Liter-Tonne 13,48 Euro<br />

gezahlt.<br />

Für die Biotonne wurden 22 Mindestleerungen festgelegt, da Bioabfälle<br />

in der Regel nicht länger als 14 Tage in der Tonne verbleiben<br />

sollten. Für diese 22 Mindestleerungen wird eine Gebühr in<br />

Höhe von 35,04 Euro erhoben. Jede weitere Leerung kostet 1,59<br />

Euro.<br />

„Wer konsequenter als bisher seine Abfälle und Wertstoffe trennt,<br />

kann sparen“, so Karl Heinz Ecker. „Wer beispielsweise bislang seine<br />

120-Liter-Tonne alle 14 Tage leeren ließ, zahlt dann weniger als<br />

bisher, wenn er lediglich bis zu 19 Leerungen in Anspruch nimmt.<br />

Im Gegenzug müssen diejenigen, die ihre Abfallmengen in der Grauen<br />

Tonne nicht reduzieren, und mehr als 19 Leerungen in Anspruch<br />

nehmen, draufzahlen.“<br />

Erfahrungen im ganzen Bundesgebiet und nicht zuletzt in mehreren<br />

saarländischen Kommunen haben gezeigt, dass solche Anreizsysteme<br />

erfolgreich sind.<br />

Einsparungen in einer Bandbreite von 25-<strong>40</strong> Prozent sind absolut<br />

realistisch.<br />

Die <strong>zum</strong> Start der neuen Gebührensystematik beim EVS <strong>zum</strong> Einsatz<br />

kommenden Gebührenmodelle wurden vom Ahlener INFA-Institut<br />

berechnet, das bundesweit bereits in zahlreichen Kommunen<br />

entsprechend tätig war.<br />

„Die hier vorgenommenen Berechnungen basieren auf Erfahrungsund<br />

Durchschnittswerten“, so Dr. Heribert Gisch. „Wir werden die<br />

Mengenentwicklung und das Trennverhalten der Bürgerinnen und<br />

Bürger aufmerksam beobachten und selbstverständlich - wo angezeigt<br />

- das System in den nächsten Jahren anpassen.“<br />

In der Zeit vom 18. bis 29. Oktober lässt der Entsorgungsverband<br />

Saar über die Deutsche Post sukzessive an alle betroffenen Haushalte<br />

eine ausführliche Informationsbroschüre <strong>zum</strong> neuen Gebührensystem<br />

verteilen. Auch unter www.evs.de stehen in Kürze umfassende<br />

Informationen bereit.<br />

<strong>Seite</strong> 6 Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde <strong>Mandelbachtal</strong> Nr. <strong>40</strong>/2010

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