Seite 3 Gratulation zum 40-jährigen Dienstjubiläum ... - Mandelbachtal
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<strong>Gratulation</strong> <strong>zum</strong> <strong>40</strong>-<strong>jährigen</strong> <strong>Dienstjubiläum</strong><br />
07.10. Herr Waldemar Müller, Ormesheim, Mozartstraße 44, feiert<br />
seinen 80. Geburtstag.<br />
13.10. Frau Herta Albrecht geb. Degro, Erfweiler-Ehlingen, Rubenheimer<br />
Straße 12, vollendet ihr 72. Lebensjahr.<br />
13.10. Herr Anton Lauer, Ommersheim, Saar-Pfalz-Straße 96, wird<br />
75 Jahre alt.<br />
Wir gratulieren den Jubilaren herzlich und wünschen ihnen einen<br />
gesegneten Lebensabend bei bester Gesundheit.<br />
Herzlichen Glückwunsch<br />
Die Gemeinde <strong>Mandelbachtal</strong> gratuliert<br />
recht herzlich:<br />
Gerda und Dieter Starck, Habkirchen, Zweibrücker<br />
Str. 10, zu ihrer goldenen Hochzeit<br />
am 05. Oktober 2010.<br />
Wir wünschen den Jubilaren alles erdenklich Gute und noch<br />
recht viele Jahre bei guter Gesundheit und bestem Wohlergehen.<br />
Viele Grüße<br />
Herbert Keßler, Bürgermeister<br />
Am 01. Oktober 2010 feierte Herr Gemeinde-Oberamtsrat Hans-<br />
Bernhard Faas sein <strong>40</strong>-jähriges <strong>Dienstjubiläum</strong>.<br />
Der aus der freien Wirtschaft kommende Herr Faas trat 1972 in den<br />
öffentlichen Dienst ein. 1976, nach Ernennung <strong>zum</strong> Gemeinde-Inspektor,<br />
wurde er Leiter der Hauptverwaltung und seit 1992 ist er<br />
Leiter der Finanzverwaltung. In all den Jahren hat sich Herr Faas<br />
engagiert für die Belange und die stetige Fortentwicklung der Gemeinde<br />
<strong>Mandelbachtal</strong> eingesetzt.<br />
Herr Bürgermeister Keßler und die Personalratsvorsitzende, Frau<br />
Edith Hoffmann, gratulierten Herrn Faas recht herzlich <strong>zum</strong> <strong>40</strong>-<strong>jährigen</strong><br />
<strong>Dienstjubiläum</strong>.<br />
Für die <strong>40</strong>-jährige Tätigkeit sprach der Bürgermeister Herrn Faas<br />
Dank und Anerkennung aus und überreichte ihm eine Dankurkunde<br />
und ein Buchgeschenk. Frau Hoffmann schloss sich den guten<br />
Wünschen an und übergab ein Präsent.<br />
Wertstoff-Zentrum in Ormesheim eingeweiht<br />
Anmeldung der Schulneulinge<br />
für das kommende Schuljahr 2011/2012<br />
Die Anmeldung der Schulneulinge, die im nächsten Jahr in die Schule<br />
aufgenommen werden, findet für die einzelnen Gemeindebezirke<br />
am Freitag, 05. November 2010, nachmittags wie folgt statt:<br />
Gemeindebezirke:<br />
Grundschule, Ort:<br />
Ormesheim und<br />
Theo-Carlen-Schule,<br />
Bliesmengen-Bolchen<br />
Ormesheim<br />
Bebelsheim, Erfweiler-Ehlingen,<br />
Habkirchen, Heckendalheim,<br />
Arnold-Rütter-Schule,<br />
Ommersheim und Wittersheim<br />
Erfweiler-Ehlingen<br />
Die Einzeltermine werden von den Grundschulen schriftlich mitgeteilt.<br />
Für alle Kinder, die bis <strong>zum</strong> 01. Juli 2011 das sechste Lebensjahr vollenden,<br />
beginnt die Schulpflicht mit Beginn des Schuljahres 2011/2012.<br />
Es müssen auch die Kinder angemeldet werden, die im vergangenen<br />
Jahr zurückgestellt wurden bzw. den Schulkindergarten besucht<br />
haben oder eine nicht für sie zuständige Schule besuchen sollen.<br />
Mitzubringen sind neben dem einschulenden Kind auch die Geburtsbzw.<br />
Abstammungsurkunde.<br />
Herbert Keßler, Bürgermeister<br />
Am vergangenen Samstag wurde auf der Deponie in Ormesheim<br />
das Wertstoff-Zentrum unter Beteiligung der Bevölkerung eingeweiht.<br />
Der Entsorgungsverband Saar richtet im Saarland flächendeckend<br />
solche Wertstoff-Zentren ein. Nach nur dreimonatiger Bauzeit<br />
konnte nun die Anlage in Betrieb gehen. Von A wie Altkleider<br />
bis Z wie Zinkblech können viele Materialien, die zu Hause als Müll<br />
anfallen, wieder verwendet werden. Was bisher oft in den Müllverbrennungsanlagen<br />
als Hausmüll anfiel, kann nun getrennt und somit<br />
dem Recyclingkreislauf zurückgeführt werden. Nahezu 30 verschiedene<br />
Fraktionen können auf der Anlage entsorgt werden und<br />
somit die Restmülltonne in Verbindung mit dem neuen Gebührensystem<br />
ab 2011 entlasten. Eine Rampe erleichtert die Anlieferung,<br />
insbesondere von Baumaterialien und Sperrmüll. Symbolisch konnte<br />
ich mit dem EVS-Geschäftsführer Heribert Gisch den ersten Sperrmüll<br />
entsorgen. Die Anlage hat täglich von 12.00 bis 17.00 Uhr und<br />
samstags von 8.00 bis 16.00 Uhr geöffnet und wird von Mitarbeitern<br />
des EVS betrieben.<br />
Herbert Keßler, Bürgermeister<br />
Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit durch Bäume<br />
Gemäß der geltenden Rechtsprechung sind Bäume entlang öffentlicher<br />
Straßen zweimal im Jahr, einmal im belaubten und einmal im<br />
unbelaubten Zustand, im Hinblick auf eine potentielle Verkehrsgefährdung<br />
genauestens zu kontrollieren.<br />
Die saarländische Straßenbauverwaltung und die Gemeinde lassen<br />
demzufolge ihren Baumbestand entlang von Straßen regelmäßig<br />
untersuchen.<br />
Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass Bäume auf Nachbargrundstücken<br />
zu öffentlichen Verkehrsflächen vom Eigentümer selbst<br />
zu kontrollieren sind, da er hierfür verantwortlich ist.<br />
Von Bäumen auf Privatgrundstücken, die an öffentliche Verkehrsflächen<br />
angrenzen, können durch herabstürzende abgestorbene oder<br />
kranke Äste Gefahren für die Allgemeinheit ausgehen. Auch können<br />
ganze Bäume umsturzgefährdet sein.<br />
Von den Bäumen ausgehende Verkehrsgefährdungen sind vom<br />
Eigentümer selbst zu beseitigen. Ihm obliegt die Verantwortung.<br />
Müssen Bäume auf Nachbargrundstücken von öffentlichen Verkehrsflächen<br />
aufgrund ihres verkehrsgefährdenden Zustandes beseitigt<br />
werden, erfolgt dies ohne Entschädigungsleistung des Straßenbaulastträgers.<br />
Verantwortlich für die Beseitigung ist der Eigentümer.<br />
Außer der Überprüfung der Verkehrssicherheit und Standfestigkeit<br />
von Bäumen muss zur Erhaltung der Verkehrssicherheit auch das<br />
Lichtraumprofil der Straße frei sein.<br />
Das Lichtraumprofil sollte bis zu einer Höhe von 4,50 m und einer<br />
Breite von 1 m von der Straßenfläche (Straßenkante) entfernt frei<br />
geschnitten sein, um einen reibungslosen Verkehr gewährleisten<br />
zu können.<br />
Dabei kann, anders als auf freier Feldflur, innerhalb der bebauten<br />
Ortslage der notwendige Rückschnitt, wenn es die Verkehrssicherheit<br />
erfordert, ganzjährig vorgenommen werden.<br />
In der freien Feldflur ist dies aus Gründen des Tierschutzes (Nistund<br />
Bruttätigkeit) nur in der Zeit vom 01. Oktober bis Ende Februar<br />
des folgenden Jahres, also in der kalten Jahreszeit, gestattet.<br />
Wir möchten Sie daher bitten, eine entsprechende Überprüfung<br />
durchzuführen und, wo notwendig, einen Rückschnitt zur Straße<br />
hin vorzunehmen.<br />
Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde <strong>Mandelbachtal</strong> Nr. <strong>40</strong>/2010 <strong>Seite</strong> 3
Folgende Möglichkeiten zur Entsorgung des Grünschnittes bestehen<br />
für <strong>Mandelbachtal</strong>er Bürgerinnen und Bürger:<br />
- auf der Deponie Ormesheim (Kompostierungsanlage) kostenfrei,<br />
unbegrenzte Anlieferungsmengen für Privatanlieferer, Öffnungszeiten:<br />
montags bis freitags von 12.00 bis 17.00 Uhr, samstags<br />
von 8.00 bis 16.00 Uhr, Tel. (06893) 94970,<br />
- auf der Hölschbergdeponie, Biesingen, pro Tag und Anlieferer bis<br />
1 m³ kostenfrei, Öffnungszeiten: montags bis samstags von 8.00<br />
bis 16.00 Uhr, Tel. (06803) 3678.<br />
Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Sachgebietsleiterin<br />
für Umwelt, Frau Astrid Wagner, Telefonnummer (06893)<br />
809-384, im Rathaus, Zimmer 2.05 (2. OG).<br />
Der Bürgermeister: Keßler<br />
Bekanntmachung<br />
Bebauungsplan für den Bereich „Unterm kleinen Brühl“ der Gemeinde<br />
<strong>Mandelbachtal</strong>, Gemeindebezirk Erfweiler-Ehlingen<br />
hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und öffentliche<br />
Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfes mit seinen Festsetzungen<br />
und seiner Begründung<br />
Der Gemeinderat <strong>Mandelbachtal</strong> hat in seiner Sitzung vom 29. September<br />
2010 den Beschluss gefasst, für den Bereich „Unterm kleinen<br />
Brühl“ im Gemeindebezirk Erfweiler-Ehlingen einen Bebauungsplan<br />
der Innenentwicklung gemäß § 13 a Baugesetzbuch<br />
(BauGB) aufzustellen. Gleichzeitig wurde der Entwurf vom 24. September<br />
2010 gebilligt. Es wird gemäß § 13 a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1<br />
BauGB darauf hingewiesen, dass der Bebauungsplan im beschleunigten<br />
Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach §<br />
2 Abs. 4 BauGB aufgestellt wird.<br />
Das Plangebiet liegt in der Gewanne „Unterm kleinen Brühl“ im<br />
Gemeindebezirk Erfweiler-Ehlingen. Es umfasst Teile der Grundstücke<br />
mit den Flurstück-Nrn. 80/8, 529, 582/3, 580/3, 579, 578, 577<br />
und 588/2 und 589/2. Auf den überbaubaren Grundstücksflächen<br />
sollen zwei Wohngebäude errichtet werden (siehe dazu beigefügter<br />
Kartenausschnitt).<br />
Der Entwurf zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Unterm kleinen<br />
Brühl“ im Gemeindebezirk Erfweiler-Ehlingen mit der dazugehörigen<br />
Begründung liegt gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung<br />
mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 in der Zeit vom 18. Oktober 2010 bis einschließlich<br />
19. November 2010 bei der Gemeindeverwaltung <strong>Mandelbachtal</strong>,<br />
Rathaus, Theo-Carlen-Platz 2, Gemeindebezirk Ormesheim, Zimmer<br />
2.02, zu jedermanns Einsicht aus.<br />
Die öffentliche Auslegung erfolgt zu den üblichen Sprechzeiten der<br />
Gemeindeverwaltung:<br />
montags bis freitags von 8.30 bis 12.00 Uhr<br />
montags und donnerstags von 13.00 bis 15.30 Uhr<br />
mittwochs von 13.00 bis 17.30 Uhr<br />
Während der Offenlegung können gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 in Verbindung<br />
mit § 3 Abs. 2 BauGB Stellungnahmen zu dem Bebauungsplanentwurf<br />
schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden.<br />
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung<br />
über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.<br />
Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist<br />
unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden,<br />
die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder<br />
verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht<br />
werden können.<br />
Der Bürgermeister: Keßler<br />
Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A<br />
Baumaßnahme: Energie-Contracting <strong>Mandelbachtal</strong>, Gemeindebezirk<br />
Ormesheim, Theo-Carlen-Platz 4, 66399 <strong>Mandelbachtal</strong>-Ormesheim<br />
Leistung: Sanierung und Neubau von Heizzentralen und Wärmelieferung<br />
a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)<br />
Name: Gemeinde <strong>Mandelbachtal</strong><br />
Straße: Theo-Carlen-Platz 2<br />
PLZ, Ort: 66399 <strong>Mandelbachtal</strong><br />
Telefon: (06893) 809-364, Fax: (06893) 809-200<br />
E-Mail: gemeinde@mandelbachtal.de<br />
Internet: www.mandelbachtal.de<br />
b) Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung, VOB/A<br />
Vergabenummer: MBT-2010-102<br />
d) Art des Auftrags:<br />
Ausführung von Bauleistungen<br />
Planung und Ausführung von Bauleistungen<br />
e) Ort der Ausführung: Gemeinde <strong>Mandelbachtal</strong> - Ormesheim<br />
f) Art und Umfang der Leistung: Energielieferung für 15 Jahre und<br />
Sanierung und Neubau von zwei Heizzentralen<br />
h) Aufteilung in Lose: nein<br />
i) Ausführungsfristen:<br />
Fertigstellung der Leistungen bis: August 2011<br />
Dauer der Leistung: 15 Jahre<br />
ggf. Beginn der Ausführung: Ostern 2011<br />
j) Nebenangebote: nicht zugelassen<br />
k) Anforderung der Vergabeunterlagen: Vergabestelle, siehe a)<br />
l) Kosten für die Übersendung der Vergabeunterlagen in Papierform<br />
Höhe der Kosten: 10,00 Euro<br />
Zahlungsweise: Banküberweisung<br />
Empfänger: Vergabestelle, siehe a)<br />
Kontonummer: 500 638 01<br />
BLZ, Geldinstitut: 594 913 00, VR Bank Saarpfalz eG<br />
o) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind: Vergabestelle, s. a)<br />
q) Angebotseröffnung am 24.11.2010 um 10.00 Uhr<br />
Ort: Vergabestelle, siehe a)<br />
Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen: Bieter<br />
und ihre Bevollmächtigten<br />
r) geforderte Sicherheiten: s. Vergabeunterlagen<br />
t) Rechtsform der Bietergemeinschaften: selbstschuldnerisch haftend<br />
mit bevollmächtigtem Vertreter<br />
v) Ablauf der Zuschlags- und Bindefrist: 15.02.2011<br />
Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A<br />
Baumaßnahme: Jahresvertrag zur Instandsetzung u. Sanierung von<br />
Straßen, Gehwegen und Feldwegen; Straßenunterhaltungsarbeiten<br />
2011 u. 2012 in der Gemeinde <strong>Mandelbachtal</strong><br />
Leistung: Instandsetzung u. Sanierung von Straßen, Gehwegen und<br />
Feldwirtschaftswegen<br />
a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)<br />
Name: Gemeinde <strong>Mandelbachtal</strong><br />
Straße: Theo-Carlen-Platz 2<br />
PLZ, Ort: 66399 <strong>Mandelbachtal</strong><br />
Telefon: (06893) 809-373, Fax: (06893) 809-200<br />
E-Mail: gemeinde@mandelbachtal.de<br />
Internet: www.mandelbachtal.de<br />
b) Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung, VOB/A<br />
Vergabenummer: MBT-2010-104<br />
d) Art des Auftrags:<br />
Ausführung von Bauleistungen<br />
e) Ort der Ausführung: Gemeinde <strong>Mandelbachtal</strong><br />
f) Art und Umfang der Leistung: Sanierung und Erneuerung von<br />
Straßen und Gehwegbelägen mit einem Jahresauftragsvolumen<br />
von rd. 250.000,00 Euro<br />
g) Erbringen von Planungsleistungen: nein<br />
Zweck der Bauleistung: Straßeninstandsetzung<br />
h) Aufteilung in Lose: nein<br />
i) Ausführungsfristen:<br />
Fertigstellung der Leistungen bis: 31.12.2012<br />
Dauer der Leistung: 2 Jahre<br />
ggf. Beginn der Ausführung: 01.03.2011<br />
j) Nebenangebote: nicht zugelassen<br />
k) Anforderung der Vergabeunterlagen: Vergabestelle, siehe a)<br />
l) Kosten für die Übersendung der Vergabeunterlagen in Papierform<br />
Höhe der Kosten: 10,00 Euro<br />
Zahlungsweise: Banküberweisung<br />
Empfänger: Vergabestelle, siehe a)<br />
Kontonummer: 500 638 01<br />
BLZ, Geldinstitut: 594 913 00, VR Bank Saarpfalz eG<br />
o) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind: Vergabestelle, s. a)<br />
q) Angebotseröffnung am 24.11.2010 um 09.00 Uhr<br />
Ort: Vergabestelle, siehe a)<br />
Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen: Bieter<br />
und ihre Bevollmächtigten<br />
r) geforderte Sicherheiten: s. Vergabeunterlagen<br />
t) Rechtsform der Bietergemeinschaften: selbstschuldnerisch haftend<br />
mit bevollmächtigtem Vertreter<br />
v) Ablauf der Zuschlags- und Bindefrist: 15.02.2011<br />
www.mandelbachtal.de<br />
<strong>Seite</strong> 4 Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde <strong>Mandelbachtal</strong> Nr. <strong>40</strong>/2010
Bevölkerungsbewegung im Monat September 2010<br />
Bebels- Bliesm.- Erfweiler- Hab- Hecken- Ommers- Ormes- Witters- Gesamtheim<br />
Bolchen Ehlingen kirchen dalheim heim heim heim gemeinde<br />
Bevölkerungsstand am<br />
Anfang des Monats 741 1.810 1.307 613 1.215 2.330 2.831 607 11.454<br />
Geburten männlich 1 1 1 0 2 2 0 0 7<br />
weiblich 0 0 0 1 0 0 0 0 1<br />
zusammen 1 1 1 1 2 2 0 0 8<br />
Sterbefälle männlich 1 0 0 2 0 1 1 0 5<br />
weiblich 0 0 0 0 0 1 2 1 4<br />
zusammen 1 0 0 2 0 2 3 1 9<br />
Zuzüge männlich 1 2 3 0 1 0 5 4 16<br />
weiblich 2 3 5 1 2 2 8 3 26<br />
zusammen 3 5 8 1 3 2 13 7 42<br />
Wegzüge männlich 0 0 5 1 2 4 4 0 16<br />
weiblich 1 6 5 2 4 7 9 0 34<br />
zusammen 1 6 10 3 6 11 13 0 50<br />
Bevölkerungsstand<br />
am Ende des Monats 743 1.810 1.306 610 1.214 2.321 2.828 613 11.445<br />
Sprechstunde der Unteren Bauaufsichtsbehörde<br />
Die für die Gemeinde <strong>Mandelbachtal</strong> zuständige Sachbearbeiterin<br />
bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde, Frau Erbel-Schnur, führt am<br />
Montag, 11.10.2010, von 10.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 15.00<br />
Uhr eine Sprechstunde im Rathaus der Gemeinde <strong>Mandelbachtal</strong><br />
durch.<br />
Bekanntmachung<br />
Der Personalausweis in seiner jetzigen Form kann nur noch bis <strong>zum</strong><br />
29. Oktober 2010 beantragt werden. Ein Umtauschzwang vor Ablauf<br />
seiner Gültigkeit besteht nicht.<br />
Ab 01. November wird bundesweit der neue Personalausweis im<br />
Scheckkartenformat eingeführt, der dem Bürger eine sichere Kommunikation<br />
mit Verwaltungen und Unternehmen im Internet garantieren<br />
soll. Daher wird der neue Ausweis mit Funktionen ausgestattet,<br />
die bereits vom neuen Reisepass bekannt sind. Hierzu zählen<br />
das biometrische Passbild und ein Chip mit den persönlichen<br />
Daten des Inhabers. Neu wird die elektronische Ausweisfunktion<br />
für Transaktionen im Internet und an Automaten (elD) mit 6-stelliger<br />
PIN-Nr. sein.<br />
Ebenfalls neu sind die freiwillige Abgabe der Fingerabdrücke und<br />
als Option die Vorbereitung für die elektronische Signatur <strong>zum</strong><br />
rechtsverbindlichen Unterzeichnen digitaler Dokumente.<br />
Diese Funktionen zu erläutern wird daher zu den künftigen Aufgaben<br />
der Mitarbeiterinnen des Bürgeramtes gehören. Der Antragsteller<br />
kann sich die einzelnen Funktionen des Ausweises individuell<br />
zusammenstellen.<br />
Dies benötigt natürlich Zeit. Unter anderem müssen fünf Unterschriften<br />
geleistet werden, z. B. eine dafür, dass er über die möglichen<br />
Funktionen beraten worden ist.<br />
Die Bearbeitungszeit für die Beantragung des Ausweises erhöht sich<br />
daher wesentlich von ca. fünf auf ca. zwanzig Minuten.<br />
Daher sind längere Wartezeiten auch beim Abholen der Ausweise<br />
nicht auszuschließen.<br />
Aufgrund der neuen Funktionen und Möglichkeiten steigen auch<br />
die Kosten für den neuen Personalausweis.<br />
Der Bundesgesetzgeber hat eine Gebühr für den Ausweis in Höhe<br />
von 28,80 Euro für Personen ab 24 Jahren festgesetzt.<br />
Bei der Gemeinde verbleibt ein Verwaltungskostenanteil von nur 6<br />
Euro.<br />
Unter www.personalausweisportal.de können Sie sich umfassend<br />
über den neuen Personalausweis informieren<br />
Der Bürgermeister: Keßler<br />
Finanzstaatssekretär Gerhard Wack:<br />
„Papier war gestern, die Zukunft ist elektronisch“ - Steuerverwaltung<br />
stellt auf elektronische Lohnsteuerkarte um - Einträge<br />
auf Lohnsteuerkarte 2010 gelten auch für 2011 - „Das jährliche<br />
Warten auf die Lohnsteuerkarte hat ein Ende; bereits ab 2011 stellt<br />
die Steuerverwaltung auf ein elektronisches Verfahren um und die<br />
nicht mehr zeitgemäße und nicht bürgerfreundliche Lohnsteuerkarte<br />
aus Papier gehört bald der Vergangenheit an“, erklärte Finanzstaatssekretär<br />
Gerhard Wack heute auf einer Informationsveranstaltung<br />
zur elektronischen Lohnsteuerkarte.<br />
Die Lohnsteuerkarte aus Papier war bislang ein unverzichtbares<br />
Arbeitsmittel, um dem Arbeitgeber die für den Lohnsteuerabzug<br />
erforderlichen personenbezogenen Daten mitzuteilen. Mit Produktion,<br />
Versand und Verwaltung der Lohnsteuerkarten war jährlich<br />
ein hoher Aufwand verbunden. „Durch den technischen Fortschritt<br />
lässt sich die Bereitstellung der notwendigen Informationen nun<br />
besser organisieren. Mit der Umstellung auf ein elektronisches Verfahren<br />
wird das Lohnsteuerabzugsverfahren zukünftig schneller,<br />
sicherer und effizienter“, so Gerhard Wack.<br />
Bisher erhielten die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer <strong>zum</strong><br />
Ende des Jahres ihre Lohnsteuerkarte von ihrer Stadt oder Gemeinde.<br />
Diese mussten sie dann an ihre Arbeitgeber weitergeben, die<br />
anhand der Angaben auf der Karte die Lohnsteuer berechneten und<br />
an das Finanzamt abführten.<br />
Ab 2011 wird dieses System umgestellt. Die Arbeitgeber erhalten<br />
Ende 2011 die für den Lohnsteuerabzug notwendigen Daten per<br />
Datenabgleich direkt vom Bundeszentralamt für Steuern. Damit<br />
einher geht, dass zukünftig die Finanzämter für alle Änderungen<br />
dieser Daten zuständig sind.<br />
Bisher hing die Zuständigkeit davon ab, was geändert werden sollte.<br />
Änderte sich der Familienstand oder die Lohnsteuerklasse, trug<br />
dies die Kommune ein, wollte sich jemand aber einen Freibetrag<br />
auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen, weil er <strong>zum</strong> Beispiel aufgrund<br />
langer Arbeitswege besonders hohe Werbungskosten hat,<br />
musste er sich an das Finanzamt wenden. „Zukünftig sind Sie beim<br />
Finanzamt immer richtig“, scherzte Wack.<br />
Für die erfolgreiche Umstellung des Verfahrens ist es notwendig,<br />
dass alle Arbeitgeber die Lohnsteuerkarten ihrer Arbeitnehmer für<br />
2010 noch aufbewahren und nicht Ende des Jahres vernichten. Solange<br />
die Umstellung noch nicht ganz erfolgt ist, gilt die Lohnsteuerkarte<br />
2010 auch in 2011 fort. Sie dient bis zur Umstellung weiterhin<br />
als Grundlage für die Berechnung der abzuführenden Lohnsteuer.<br />
Das bedeutet für den einzelnen Arbeitnehmer jedoch auch, dass er<br />
die Angaben auf der Lohnsteuerkarte 2010 weiterhin im Blick haben<br />
muss. Ändert sich für 2011 etwas an den Angaben, ist <strong>zum</strong><br />
Beispiel ein Kind geboren oder eine Ehe geschieden worden, muss<br />
er dies dem Finanzamt mitteilen. Nur so kann der Arbeitgeber den<br />
richtigen Lohnsteuerbetrag einbehalten, wodurch unerfreuliche<br />
Nachzahlungen am Ende des Jahres vermieden werden. Spätestens<br />
2012 können dann alle Pappkarten endgültig vernichtet werden.<br />
Finanzstaatssekretär Wack weist darauf hin, dass die saarländische<br />
Steuerverwaltung als zusätzlichen Service einen Flyer mit Fragen<br />
und Antworten <strong>zum</strong> Wegfall der Lohnsteuerkarte herausgegeben<br />
hat, der in den Bürgerämtern der Kommunen, allen Finanzämtern<br />
und dem Finanzministerium ausliegt und per Mail unter<br />
elstam@finanzen.saarland.de sowie unter der Telefonnummer (0681)<br />
5015010 bestellt werden kann. Ein Download von der Homepage<br />
www.finanzen.saarland.de ist natürlich auch möglich.<br />
Weitergehende Hinweise und Informationen zur Einführung der<br />
elektronischen Lohnsteuerkarte können im Internet unter<br />
www.elster.de abgerufen werden. Rückfragen können telefonisch<br />
bei der bundesweiten Hotline (01805) 235099 oder per Mail unter<br />
elstam-hotline@elster.de geklärt werden.<br />
EVS-Verbandsversammlung beschließt<br />
neues Abfall-Gebührensystem ab 01.01.2011<br />
Müllmengen sollen drastisch sinken - Gesamtvolumen der Gebühren<br />
in 2011 niedriger - Wie im Abfallwirtschaftsplan des Landes<br />
und im Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz des Bundes vorgegeben,<br />
steht die Abfallwirtschaft der Zukunft unter dem Leitziel<br />
der drastischen Senkung der Müllmengen in der Grauen Tonne.<br />
Wertstoffe sollen gezielt aus der Restmülltonne herausgehalten und<br />
beispielsweise über Wertstoff-Zentren, Biotonne, Gelben Sack und<br />
Papier-/Glascontainer einer Wiederverwertung zugänglich gemacht<br />
werden. In der Folge sollen die Entsorgungskosten bei den Verbrennungsanlagen<br />
deutlich sinken.<br />
„Das Saarland hat bislang das bundesweit höchste Pro-Kopf-Aufkommen<br />
an Hausmüll und dementsprechend eine sehr geringe Verwertungsquote<br />
für Wertstoffe“, so EVS-Geschäftsführer Karl Heinz Ecker.<br />
„Diesen unrühmlichen Rekord soll das Saarland nicht länger halten.“<br />
Der Weg <strong>zum</strong> Ziel ist in den Kommunen, in denen der Entsorgungsverband<br />
Saar die Abfallabfuhr organisiert, die Einführung eines<br />
neuen Gebührensystems mit finanziellen Anreizen.<br />
Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde <strong>Mandelbachtal</strong> Nr. <strong>40</strong>/2010 <strong>Seite</strong> 5
„Wer im neuen System eine versteckte Gebührenerhöhung wittert,<br />
hat es schlichtweg nicht verstanden“, so Eckers Amtskollege Dr.<br />
Heribert Gisch. „Die Höhe der insgesamt einzunehmenden Gebühren<br />
liegt in 2011 bereits eine halbe Millionen Euro unter dem Bedarf<br />
für 2009 und 2010. Wenn wir in den kommenden Jahren - wie<br />
mit dem Systemwechsel beabsichtigt - die Müllmengen soweit reduziert<br />
haben, dass wir nur noch unsere eigene Verbrennungsanlage<br />
in Velsen brauchen, wird der Gebührenbedarf noch weit deutlicher<br />
sinken.“<br />
Folgerichtig kommt es mit dem neuen Gebührensystem zu einer<br />
Gebühren-Umverteilung zugunsten der Bürgerinnen und Bürger, die<br />
durch konsequentes Trennen ihrer Abfälle dazu beitragen, dass<br />
Wertstoffe einer Wiederverwertung zugeführt werden können, statt<br />
sie in den Verbrennungsanlagen teuer entsorgen zu müssen.<br />
Wer dies nicht tut und damit den Gebührenhaushalt und die Umwelt<br />
mehr belastet, muss entsprechend auch mehr zahlen.<br />
Wie die Gebührenstruktur ab 2011 aussehen wird, wurde in der EVS-<br />
Verbandsversammlung am 01. Oktober festgeklopft.<br />
Die Stadt- und Gemeinderäte konnten wählen zwischen dem Leerungs-<br />
und dem Verwiegesystem.<br />
In Ihrer Kommune hat sich der Stadt- bzw. Gemeinderat für das<br />
Leerungssystem entschieden.<br />
Im Leerungssystem gibt es eine Basisgebühr, die neben den fixen<br />
Infrastrukturkosten für die Abfallentsorgung 10 Mindestleerungen<br />
enthält, um zu gewährleisten, dass „echter“ Restmüll weiterhin richtig<br />
entsorgt wird. Alle über die Mindestleerungen hinausgehenden<br />
Leerungen fließen in die Leerungsgebühr ein, über die die Bürger<br />
somit direkt Einfluss auf die individuelle Gebührenhöhe nehmen<br />
können.<br />
Die Basisgebühr für die 120-Liter-Restmülltonne beträgt beim Leerungssystem<br />
117,34 Euro, für die 2<strong>40</strong>-Liter-Tonne 197,24 Euro. Für<br />
jede über die 10 Mindestleerungen hinausgehende Leerung einer<br />
120-Liter-Tonne werden 6,74 Euro, einer 2<strong>40</strong>-Liter-Tonne 13,48 Euro<br />
gezahlt.<br />
Für die Biotonne wurden 22 Mindestleerungen festgelegt, da Bioabfälle<br />
in der Regel nicht länger als 14 Tage in der Tonne verbleiben<br />
sollten. Für diese 22 Mindestleerungen wird eine Gebühr in<br />
Höhe von 35,04 Euro erhoben. Jede weitere Leerung kostet 1,59<br />
Euro.<br />
„Wer konsequenter als bisher seine Abfälle und Wertstoffe trennt,<br />
kann sparen“, so Karl Heinz Ecker. „Wer beispielsweise bislang seine<br />
120-Liter-Tonne alle 14 Tage leeren ließ, zahlt dann weniger als<br />
bisher, wenn er lediglich bis zu 19 Leerungen in Anspruch nimmt.<br />
Im Gegenzug müssen diejenigen, die ihre Abfallmengen in der Grauen<br />
Tonne nicht reduzieren, und mehr als 19 Leerungen in Anspruch<br />
nehmen, draufzahlen.“<br />
Erfahrungen im ganzen Bundesgebiet und nicht zuletzt in mehreren<br />
saarländischen Kommunen haben gezeigt, dass solche Anreizsysteme<br />
erfolgreich sind.<br />
Einsparungen in einer Bandbreite von 25-<strong>40</strong> Prozent sind absolut<br />
realistisch.<br />
Die <strong>zum</strong> Start der neuen Gebührensystematik beim EVS <strong>zum</strong> Einsatz<br />
kommenden Gebührenmodelle wurden vom Ahlener INFA-Institut<br />
berechnet, das bundesweit bereits in zahlreichen Kommunen<br />
entsprechend tätig war.<br />
„Die hier vorgenommenen Berechnungen basieren auf Erfahrungsund<br />
Durchschnittswerten“, so Dr. Heribert Gisch. „Wir werden die<br />
Mengenentwicklung und das Trennverhalten der Bürgerinnen und<br />
Bürger aufmerksam beobachten und selbstverständlich - wo angezeigt<br />
- das System in den nächsten Jahren anpassen.“<br />
In der Zeit vom 18. bis 29. Oktober lässt der Entsorgungsverband<br />
Saar über die Deutsche Post sukzessive an alle betroffenen Haushalte<br />
eine ausführliche Informationsbroschüre <strong>zum</strong> neuen Gebührensystem<br />
verteilen. Auch unter www.evs.de stehen in Kürze umfassende<br />
Informationen bereit.<br />
<strong>Seite</strong> 6 Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde <strong>Mandelbachtal</strong> Nr. <strong>40</strong>/2010