02.11.2013 Aufrufe

Seite 3 Gratulation zum 40-jährigen Dienstjubiläum ... - Mandelbachtal

Seite 3 Gratulation zum 40-jährigen Dienstjubiläum ... - Mandelbachtal

Seite 3 Gratulation zum 40-jährigen Dienstjubiläum ... - Mandelbachtal

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Gratulation</strong> <strong>zum</strong> <strong>40</strong>-<strong>jährigen</strong> <strong>Dienstjubiläum</strong><br />

07.10. Herr Waldemar Müller, Ormesheim, Mozartstraße 44, feiert<br />

seinen 80. Geburtstag.<br />

13.10. Frau Herta Albrecht geb. Degro, Erfweiler-Ehlingen, Rubenheimer<br />

Straße 12, vollendet ihr 72. Lebensjahr.<br />

13.10. Herr Anton Lauer, Ommersheim, Saar-Pfalz-Straße 96, wird<br />

75 Jahre alt.<br />

Wir gratulieren den Jubilaren herzlich und wünschen ihnen einen<br />

gesegneten Lebensabend bei bester Gesundheit.<br />

Herzlichen Glückwunsch<br />

Die Gemeinde <strong>Mandelbachtal</strong> gratuliert<br />

recht herzlich:<br />

Gerda und Dieter Starck, Habkirchen, Zweibrücker<br />

Str. 10, zu ihrer goldenen Hochzeit<br />

am 05. Oktober 2010.<br />

Wir wünschen den Jubilaren alles erdenklich Gute und noch<br />

recht viele Jahre bei guter Gesundheit und bestem Wohlergehen.<br />

Viele Grüße<br />

Herbert Keßler, Bürgermeister<br />

Am 01. Oktober 2010 feierte Herr Gemeinde-Oberamtsrat Hans-<br />

Bernhard Faas sein <strong>40</strong>-jähriges <strong>Dienstjubiläum</strong>.<br />

Der aus der freien Wirtschaft kommende Herr Faas trat 1972 in den<br />

öffentlichen Dienst ein. 1976, nach Ernennung <strong>zum</strong> Gemeinde-Inspektor,<br />

wurde er Leiter der Hauptverwaltung und seit 1992 ist er<br />

Leiter der Finanzverwaltung. In all den Jahren hat sich Herr Faas<br />

engagiert für die Belange und die stetige Fortentwicklung der Gemeinde<br />

<strong>Mandelbachtal</strong> eingesetzt.<br />

Herr Bürgermeister Keßler und die Personalratsvorsitzende, Frau<br />

Edith Hoffmann, gratulierten Herrn Faas recht herzlich <strong>zum</strong> <strong>40</strong>-<strong>jährigen</strong><br />

<strong>Dienstjubiläum</strong>.<br />

Für die <strong>40</strong>-jährige Tätigkeit sprach der Bürgermeister Herrn Faas<br />

Dank und Anerkennung aus und überreichte ihm eine Dankurkunde<br />

und ein Buchgeschenk. Frau Hoffmann schloss sich den guten<br />

Wünschen an und übergab ein Präsent.<br />

Wertstoff-Zentrum in Ormesheim eingeweiht<br />

Anmeldung der Schulneulinge<br />

für das kommende Schuljahr 2011/2012<br />

Die Anmeldung der Schulneulinge, die im nächsten Jahr in die Schule<br />

aufgenommen werden, findet für die einzelnen Gemeindebezirke<br />

am Freitag, 05. November 2010, nachmittags wie folgt statt:<br />

Gemeindebezirke:<br />

Grundschule, Ort:<br />

Ormesheim und<br />

Theo-Carlen-Schule,<br />

Bliesmengen-Bolchen<br />

Ormesheim<br />

Bebelsheim, Erfweiler-Ehlingen,<br />

Habkirchen, Heckendalheim,<br />

Arnold-Rütter-Schule,<br />

Ommersheim und Wittersheim<br />

Erfweiler-Ehlingen<br />

Die Einzeltermine werden von den Grundschulen schriftlich mitgeteilt.<br />

Für alle Kinder, die bis <strong>zum</strong> 01. Juli 2011 das sechste Lebensjahr vollenden,<br />

beginnt die Schulpflicht mit Beginn des Schuljahres 2011/2012.<br />

Es müssen auch die Kinder angemeldet werden, die im vergangenen<br />

Jahr zurückgestellt wurden bzw. den Schulkindergarten besucht<br />

haben oder eine nicht für sie zuständige Schule besuchen sollen.<br />

Mitzubringen sind neben dem einschulenden Kind auch die Geburtsbzw.<br />

Abstammungsurkunde.<br />

Herbert Keßler, Bürgermeister<br />

Am vergangenen Samstag wurde auf der Deponie in Ormesheim<br />

das Wertstoff-Zentrum unter Beteiligung der Bevölkerung eingeweiht.<br />

Der Entsorgungsverband Saar richtet im Saarland flächendeckend<br />

solche Wertstoff-Zentren ein. Nach nur dreimonatiger Bauzeit<br />

konnte nun die Anlage in Betrieb gehen. Von A wie Altkleider<br />

bis Z wie Zinkblech können viele Materialien, die zu Hause als Müll<br />

anfallen, wieder verwendet werden. Was bisher oft in den Müllverbrennungsanlagen<br />

als Hausmüll anfiel, kann nun getrennt und somit<br />

dem Recyclingkreislauf zurückgeführt werden. Nahezu 30 verschiedene<br />

Fraktionen können auf der Anlage entsorgt werden und<br />

somit die Restmülltonne in Verbindung mit dem neuen Gebührensystem<br />

ab 2011 entlasten. Eine Rampe erleichtert die Anlieferung,<br />

insbesondere von Baumaterialien und Sperrmüll. Symbolisch konnte<br />

ich mit dem EVS-Geschäftsführer Heribert Gisch den ersten Sperrmüll<br />

entsorgen. Die Anlage hat täglich von 12.00 bis 17.00 Uhr und<br />

samstags von 8.00 bis 16.00 Uhr geöffnet und wird von Mitarbeitern<br />

des EVS betrieben.<br />

Herbert Keßler, Bürgermeister<br />

Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit durch Bäume<br />

Gemäß der geltenden Rechtsprechung sind Bäume entlang öffentlicher<br />

Straßen zweimal im Jahr, einmal im belaubten und einmal im<br />

unbelaubten Zustand, im Hinblick auf eine potentielle Verkehrsgefährdung<br />

genauestens zu kontrollieren.<br />

Die saarländische Straßenbauverwaltung und die Gemeinde lassen<br />

demzufolge ihren Baumbestand entlang von Straßen regelmäßig<br />

untersuchen.<br />

Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass Bäume auf Nachbargrundstücken<br />

zu öffentlichen Verkehrsflächen vom Eigentümer selbst<br />

zu kontrollieren sind, da er hierfür verantwortlich ist.<br />

Von Bäumen auf Privatgrundstücken, die an öffentliche Verkehrsflächen<br />

angrenzen, können durch herabstürzende abgestorbene oder<br />

kranke Äste Gefahren für die Allgemeinheit ausgehen. Auch können<br />

ganze Bäume umsturzgefährdet sein.<br />

Von den Bäumen ausgehende Verkehrsgefährdungen sind vom<br />

Eigentümer selbst zu beseitigen. Ihm obliegt die Verantwortung.<br />

Müssen Bäume auf Nachbargrundstücken von öffentlichen Verkehrsflächen<br />

aufgrund ihres verkehrsgefährdenden Zustandes beseitigt<br />

werden, erfolgt dies ohne Entschädigungsleistung des Straßenbaulastträgers.<br />

Verantwortlich für die Beseitigung ist der Eigentümer.<br />

Außer der Überprüfung der Verkehrssicherheit und Standfestigkeit<br />

von Bäumen muss zur Erhaltung der Verkehrssicherheit auch das<br />

Lichtraumprofil der Straße frei sein.<br />

Das Lichtraumprofil sollte bis zu einer Höhe von 4,50 m und einer<br />

Breite von 1 m von der Straßenfläche (Straßenkante) entfernt frei<br />

geschnitten sein, um einen reibungslosen Verkehr gewährleisten<br />

zu können.<br />

Dabei kann, anders als auf freier Feldflur, innerhalb der bebauten<br />

Ortslage der notwendige Rückschnitt, wenn es die Verkehrssicherheit<br />

erfordert, ganzjährig vorgenommen werden.<br />

In der freien Feldflur ist dies aus Gründen des Tierschutzes (Nistund<br />

Bruttätigkeit) nur in der Zeit vom 01. Oktober bis Ende Februar<br />

des folgenden Jahres, also in der kalten Jahreszeit, gestattet.<br />

Wir möchten Sie daher bitten, eine entsprechende Überprüfung<br />

durchzuführen und, wo notwendig, einen Rückschnitt zur Straße<br />

hin vorzunehmen.<br />

Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde <strong>Mandelbachtal</strong> Nr. <strong>40</strong>/2010 <strong>Seite</strong> 3


Folgende Möglichkeiten zur Entsorgung des Grünschnittes bestehen<br />

für <strong>Mandelbachtal</strong>er Bürgerinnen und Bürger:<br />

- auf der Deponie Ormesheim (Kompostierungsanlage) kostenfrei,<br />

unbegrenzte Anlieferungsmengen für Privatanlieferer, Öffnungszeiten:<br />

montags bis freitags von 12.00 bis 17.00 Uhr, samstags<br />

von 8.00 bis 16.00 Uhr, Tel. (06893) 94970,<br />

- auf der Hölschbergdeponie, Biesingen, pro Tag und Anlieferer bis<br />

1 m³ kostenfrei, Öffnungszeiten: montags bis samstags von 8.00<br />

bis 16.00 Uhr, Tel. (06803) 3678.<br />

Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Sachgebietsleiterin<br />

für Umwelt, Frau Astrid Wagner, Telefonnummer (06893)<br />

809-384, im Rathaus, Zimmer 2.05 (2. OG).<br />

Der Bürgermeister: Keßler<br />

Bekanntmachung<br />

Bebauungsplan für den Bereich „Unterm kleinen Brühl“ der Gemeinde<br />

<strong>Mandelbachtal</strong>, Gemeindebezirk Erfweiler-Ehlingen<br />

hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und öffentliche<br />

Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfes mit seinen Festsetzungen<br />

und seiner Begründung<br />

Der Gemeinderat <strong>Mandelbachtal</strong> hat in seiner Sitzung vom 29. September<br />

2010 den Beschluss gefasst, für den Bereich „Unterm kleinen<br />

Brühl“ im Gemeindebezirk Erfweiler-Ehlingen einen Bebauungsplan<br />

der Innenentwicklung gemäß § 13 a Baugesetzbuch<br />

(BauGB) aufzustellen. Gleichzeitig wurde der Entwurf vom 24. September<br />

2010 gebilligt. Es wird gemäß § 13 a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1<br />

BauGB darauf hingewiesen, dass der Bebauungsplan im beschleunigten<br />

Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach §<br />

2 Abs. 4 BauGB aufgestellt wird.<br />

Das Plangebiet liegt in der Gewanne „Unterm kleinen Brühl“ im<br />

Gemeindebezirk Erfweiler-Ehlingen. Es umfasst Teile der Grundstücke<br />

mit den Flurstück-Nrn. 80/8, 529, 582/3, 580/3, 579, 578, 577<br />

und 588/2 und 589/2. Auf den überbaubaren Grundstücksflächen<br />

sollen zwei Wohngebäude errichtet werden (siehe dazu beigefügter<br />

Kartenausschnitt).<br />

Der Entwurf zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Unterm kleinen<br />

Brühl“ im Gemeindebezirk Erfweiler-Ehlingen mit der dazugehörigen<br />

Begründung liegt gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung<br />

mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 in der Zeit vom 18. Oktober 2010 bis einschließlich<br />

19. November 2010 bei der Gemeindeverwaltung <strong>Mandelbachtal</strong>,<br />

Rathaus, Theo-Carlen-Platz 2, Gemeindebezirk Ormesheim, Zimmer<br />

2.02, zu jedermanns Einsicht aus.<br />

Die öffentliche Auslegung erfolgt zu den üblichen Sprechzeiten der<br />

Gemeindeverwaltung:<br />

montags bis freitags von 8.30 bis 12.00 Uhr<br />

montags und donnerstags von 13.00 bis 15.30 Uhr<br />

mittwochs von 13.00 bis 17.30 Uhr<br />

Während der Offenlegung können gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 in Verbindung<br />

mit § 3 Abs. 2 BauGB Stellungnahmen zu dem Bebauungsplanentwurf<br />

schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden.<br />

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung<br />

über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.<br />

Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist<br />

unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden,<br />

die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder<br />

verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht<br />

werden können.<br />

Der Bürgermeister: Keßler<br />

Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A<br />

Baumaßnahme: Energie-Contracting <strong>Mandelbachtal</strong>, Gemeindebezirk<br />

Ormesheim, Theo-Carlen-Platz 4, 66399 <strong>Mandelbachtal</strong>-Ormesheim<br />

Leistung: Sanierung und Neubau von Heizzentralen und Wärmelieferung<br />

a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)<br />

Name: Gemeinde <strong>Mandelbachtal</strong><br />

Straße: Theo-Carlen-Platz 2<br />

PLZ, Ort: 66399 <strong>Mandelbachtal</strong><br />

Telefon: (06893) 809-364, Fax: (06893) 809-200<br />

E-Mail: gemeinde@mandelbachtal.de<br />

Internet: www.mandelbachtal.de<br />

b) Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung, VOB/A<br />

Vergabenummer: MBT-2010-102<br />

d) Art des Auftrags:<br />

Ausführung von Bauleistungen<br />

Planung und Ausführung von Bauleistungen<br />

e) Ort der Ausführung: Gemeinde <strong>Mandelbachtal</strong> - Ormesheim<br />

f) Art und Umfang der Leistung: Energielieferung für 15 Jahre und<br />

Sanierung und Neubau von zwei Heizzentralen<br />

h) Aufteilung in Lose: nein<br />

i) Ausführungsfristen:<br />

Fertigstellung der Leistungen bis: August 2011<br />

Dauer der Leistung: 15 Jahre<br />

ggf. Beginn der Ausführung: Ostern 2011<br />

j) Nebenangebote: nicht zugelassen<br />

k) Anforderung der Vergabeunterlagen: Vergabestelle, siehe a)<br />

l) Kosten für die Übersendung der Vergabeunterlagen in Papierform<br />

Höhe der Kosten: 10,00 Euro<br />

Zahlungsweise: Banküberweisung<br />

Empfänger: Vergabestelle, siehe a)<br />

Kontonummer: 500 638 01<br />

BLZ, Geldinstitut: 594 913 00, VR Bank Saarpfalz eG<br />

o) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind: Vergabestelle, s. a)<br />

q) Angebotseröffnung am 24.11.2010 um 10.00 Uhr<br />

Ort: Vergabestelle, siehe a)<br />

Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen: Bieter<br />

und ihre Bevollmächtigten<br />

r) geforderte Sicherheiten: s. Vergabeunterlagen<br />

t) Rechtsform der Bietergemeinschaften: selbstschuldnerisch haftend<br />

mit bevollmächtigtem Vertreter<br />

v) Ablauf der Zuschlags- und Bindefrist: 15.02.2011<br />

Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A<br />

Baumaßnahme: Jahresvertrag zur Instandsetzung u. Sanierung von<br />

Straßen, Gehwegen und Feldwegen; Straßenunterhaltungsarbeiten<br />

2011 u. 2012 in der Gemeinde <strong>Mandelbachtal</strong><br />

Leistung: Instandsetzung u. Sanierung von Straßen, Gehwegen und<br />

Feldwirtschaftswegen<br />

a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)<br />

Name: Gemeinde <strong>Mandelbachtal</strong><br />

Straße: Theo-Carlen-Platz 2<br />

PLZ, Ort: 66399 <strong>Mandelbachtal</strong><br />

Telefon: (06893) 809-373, Fax: (06893) 809-200<br />

E-Mail: gemeinde@mandelbachtal.de<br />

Internet: www.mandelbachtal.de<br />

b) Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung, VOB/A<br />

Vergabenummer: MBT-2010-104<br />

d) Art des Auftrags:<br />

Ausführung von Bauleistungen<br />

e) Ort der Ausführung: Gemeinde <strong>Mandelbachtal</strong><br />

f) Art und Umfang der Leistung: Sanierung und Erneuerung von<br />

Straßen und Gehwegbelägen mit einem Jahresauftragsvolumen<br />

von rd. 250.000,00 Euro<br />

g) Erbringen von Planungsleistungen: nein<br />

Zweck der Bauleistung: Straßeninstandsetzung<br />

h) Aufteilung in Lose: nein<br />

i) Ausführungsfristen:<br />

Fertigstellung der Leistungen bis: 31.12.2012<br />

Dauer der Leistung: 2 Jahre<br />

ggf. Beginn der Ausführung: 01.03.2011<br />

j) Nebenangebote: nicht zugelassen<br />

k) Anforderung der Vergabeunterlagen: Vergabestelle, siehe a)<br />

l) Kosten für die Übersendung der Vergabeunterlagen in Papierform<br />

Höhe der Kosten: 10,00 Euro<br />

Zahlungsweise: Banküberweisung<br />

Empfänger: Vergabestelle, siehe a)<br />

Kontonummer: 500 638 01<br />

BLZ, Geldinstitut: 594 913 00, VR Bank Saarpfalz eG<br />

o) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind: Vergabestelle, s. a)<br />

q) Angebotseröffnung am 24.11.2010 um 09.00 Uhr<br />

Ort: Vergabestelle, siehe a)<br />

Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen: Bieter<br />

und ihre Bevollmächtigten<br />

r) geforderte Sicherheiten: s. Vergabeunterlagen<br />

t) Rechtsform der Bietergemeinschaften: selbstschuldnerisch haftend<br />

mit bevollmächtigtem Vertreter<br />

v) Ablauf der Zuschlags- und Bindefrist: 15.02.2011<br />

www.mandelbachtal.de<br />

<strong>Seite</strong> 4 Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde <strong>Mandelbachtal</strong> Nr. <strong>40</strong>/2010


Bevölkerungsbewegung im Monat September 2010<br />

Bebels- Bliesm.- Erfweiler- Hab- Hecken- Ommers- Ormes- Witters- Gesamtheim<br />

Bolchen Ehlingen kirchen dalheim heim heim heim gemeinde<br />

Bevölkerungsstand am<br />

Anfang des Monats 741 1.810 1.307 613 1.215 2.330 2.831 607 11.454<br />

Geburten männlich 1 1 1 0 2 2 0 0 7<br />

weiblich 0 0 0 1 0 0 0 0 1<br />

zusammen 1 1 1 1 2 2 0 0 8<br />

Sterbefälle männlich 1 0 0 2 0 1 1 0 5<br />

weiblich 0 0 0 0 0 1 2 1 4<br />

zusammen 1 0 0 2 0 2 3 1 9<br />

Zuzüge männlich 1 2 3 0 1 0 5 4 16<br />

weiblich 2 3 5 1 2 2 8 3 26<br />

zusammen 3 5 8 1 3 2 13 7 42<br />

Wegzüge männlich 0 0 5 1 2 4 4 0 16<br />

weiblich 1 6 5 2 4 7 9 0 34<br />

zusammen 1 6 10 3 6 11 13 0 50<br />

Bevölkerungsstand<br />

am Ende des Monats 743 1.810 1.306 610 1.214 2.321 2.828 613 11.445<br />

Sprechstunde der Unteren Bauaufsichtsbehörde<br />

Die für die Gemeinde <strong>Mandelbachtal</strong> zuständige Sachbearbeiterin<br />

bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde, Frau Erbel-Schnur, führt am<br />

Montag, 11.10.2010, von 10.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 15.00<br />

Uhr eine Sprechstunde im Rathaus der Gemeinde <strong>Mandelbachtal</strong><br />

durch.<br />

Bekanntmachung<br />

Der Personalausweis in seiner jetzigen Form kann nur noch bis <strong>zum</strong><br />

29. Oktober 2010 beantragt werden. Ein Umtauschzwang vor Ablauf<br />

seiner Gültigkeit besteht nicht.<br />

Ab 01. November wird bundesweit der neue Personalausweis im<br />

Scheckkartenformat eingeführt, der dem Bürger eine sichere Kommunikation<br />

mit Verwaltungen und Unternehmen im Internet garantieren<br />

soll. Daher wird der neue Ausweis mit Funktionen ausgestattet,<br />

die bereits vom neuen Reisepass bekannt sind. Hierzu zählen<br />

das biometrische Passbild und ein Chip mit den persönlichen<br />

Daten des Inhabers. Neu wird die elektronische Ausweisfunktion<br />

für Transaktionen im Internet und an Automaten (elD) mit 6-stelliger<br />

PIN-Nr. sein.<br />

Ebenfalls neu sind die freiwillige Abgabe der Fingerabdrücke und<br />

als Option die Vorbereitung für die elektronische Signatur <strong>zum</strong><br />

rechtsverbindlichen Unterzeichnen digitaler Dokumente.<br />

Diese Funktionen zu erläutern wird daher zu den künftigen Aufgaben<br />

der Mitarbeiterinnen des Bürgeramtes gehören. Der Antragsteller<br />

kann sich die einzelnen Funktionen des Ausweises individuell<br />

zusammenstellen.<br />

Dies benötigt natürlich Zeit. Unter anderem müssen fünf Unterschriften<br />

geleistet werden, z. B. eine dafür, dass er über die möglichen<br />

Funktionen beraten worden ist.<br />

Die Bearbeitungszeit für die Beantragung des Ausweises erhöht sich<br />

daher wesentlich von ca. fünf auf ca. zwanzig Minuten.<br />

Daher sind längere Wartezeiten auch beim Abholen der Ausweise<br />

nicht auszuschließen.<br />

Aufgrund der neuen Funktionen und Möglichkeiten steigen auch<br />

die Kosten für den neuen Personalausweis.<br />

Der Bundesgesetzgeber hat eine Gebühr für den Ausweis in Höhe<br />

von 28,80 Euro für Personen ab 24 Jahren festgesetzt.<br />

Bei der Gemeinde verbleibt ein Verwaltungskostenanteil von nur 6<br />

Euro.<br />

Unter www.personalausweisportal.de können Sie sich umfassend<br />

über den neuen Personalausweis informieren<br />

Der Bürgermeister: Keßler<br />

Finanzstaatssekretär Gerhard Wack:<br />

„Papier war gestern, die Zukunft ist elektronisch“ - Steuerverwaltung<br />

stellt auf elektronische Lohnsteuerkarte um - Einträge<br />

auf Lohnsteuerkarte 2010 gelten auch für 2011 - „Das jährliche<br />

Warten auf die Lohnsteuerkarte hat ein Ende; bereits ab 2011 stellt<br />

die Steuerverwaltung auf ein elektronisches Verfahren um und die<br />

nicht mehr zeitgemäße und nicht bürgerfreundliche Lohnsteuerkarte<br />

aus Papier gehört bald der Vergangenheit an“, erklärte Finanzstaatssekretär<br />

Gerhard Wack heute auf einer Informationsveranstaltung<br />

zur elektronischen Lohnsteuerkarte.<br />

Die Lohnsteuerkarte aus Papier war bislang ein unverzichtbares<br />

Arbeitsmittel, um dem Arbeitgeber die für den Lohnsteuerabzug<br />

erforderlichen personenbezogenen Daten mitzuteilen. Mit Produktion,<br />

Versand und Verwaltung der Lohnsteuerkarten war jährlich<br />

ein hoher Aufwand verbunden. „Durch den technischen Fortschritt<br />

lässt sich die Bereitstellung der notwendigen Informationen nun<br />

besser organisieren. Mit der Umstellung auf ein elektronisches Verfahren<br />

wird das Lohnsteuerabzugsverfahren zukünftig schneller,<br />

sicherer und effizienter“, so Gerhard Wack.<br />

Bisher erhielten die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer <strong>zum</strong><br />

Ende des Jahres ihre Lohnsteuerkarte von ihrer Stadt oder Gemeinde.<br />

Diese mussten sie dann an ihre Arbeitgeber weitergeben, die<br />

anhand der Angaben auf der Karte die Lohnsteuer berechneten und<br />

an das Finanzamt abführten.<br />

Ab 2011 wird dieses System umgestellt. Die Arbeitgeber erhalten<br />

Ende 2011 die für den Lohnsteuerabzug notwendigen Daten per<br />

Datenabgleich direkt vom Bundeszentralamt für Steuern. Damit<br />

einher geht, dass zukünftig die Finanzämter für alle Änderungen<br />

dieser Daten zuständig sind.<br />

Bisher hing die Zuständigkeit davon ab, was geändert werden sollte.<br />

Änderte sich der Familienstand oder die Lohnsteuerklasse, trug<br />

dies die Kommune ein, wollte sich jemand aber einen Freibetrag<br />

auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen, weil er <strong>zum</strong> Beispiel aufgrund<br />

langer Arbeitswege besonders hohe Werbungskosten hat,<br />

musste er sich an das Finanzamt wenden. „Zukünftig sind Sie beim<br />

Finanzamt immer richtig“, scherzte Wack.<br />

Für die erfolgreiche Umstellung des Verfahrens ist es notwendig,<br />

dass alle Arbeitgeber die Lohnsteuerkarten ihrer Arbeitnehmer für<br />

2010 noch aufbewahren und nicht Ende des Jahres vernichten. Solange<br />

die Umstellung noch nicht ganz erfolgt ist, gilt die Lohnsteuerkarte<br />

2010 auch in 2011 fort. Sie dient bis zur Umstellung weiterhin<br />

als Grundlage für die Berechnung der abzuführenden Lohnsteuer.<br />

Das bedeutet für den einzelnen Arbeitnehmer jedoch auch, dass er<br />

die Angaben auf der Lohnsteuerkarte 2010 weiterhin im Blick haben<br />

muss. Ändert sich für 2011 etwas an den Angaben, ist <strong>zum</strong><br />

Beispiel ein Kind geboren oder eine Ehe geschieden worden, muss<br />

er dies dem Finanzamt mitteilen. Nur so kann der Arbeitgeber den<br />

richtigen Lohnsteuerbetrag einbehalten, wodurch unerfreuliche<br />

Nachzahlungen am Ende des Jahres vermieden werden. Spätestens<br />

2012 können dann alle Pappkarten endgültig vernichtet werden.<br />

Finanzstaatssekretär Wack weist darauf hin, dass die saarländische<br />

Steuerverwaltung als zusätzlichen Service einen Flyer mit Fragen<br />

und Antworten <strong>zum</strong> Wegfall der Lohnsteuerkarte herausgegeben<br />

hat, der in den Bürgerämtern der Kommunen, allen Finanzämtern<br />

und dem Finanzministerium ausliegt und per Mail unter<br />

elstam@finanzen.saarland.de sowie unter der Telefonnummer (0681)<br />

5015010 bestellt werden kann. Ein Download von der Homepage<br />

www.finanzen.saarland.de ist natürlich auch möglich.<br />

Weitergehende Hinweise und Informationen zur Einführung der<br />

elektronischen Lohnsteuerkarte können im Internet unter<br />

www.elster.de abgerufen werden. Rückfragen können telefonisch<br />

bei der bundesweiten Hotline (01805) 235099 oder per Mail unter<br />

elstam-hotline@elster.de geklärt werden.<br />

EVS-Verbandsversammlung beschließt<br />

neues Abfall-Gebührensystem ab 01.01.2011<br />

Müllmengen sollen drastisch sinken - Gesamtvolumen der Gebühren<br />

in 2011 niedriger - Wie im Abfallwirtschaftsplan des Landes<br />

und im Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz des Bundes vorgegeben,<br />

steht die Abfallwirtschaft der Zukunft unter dem Leitziel<br />

der drastischen Senkung der Müllmengen in der Grauen Tonne.<br />

Wertstoffe sollen gezielt aus der Restmülltonne herausgehalten und<br />

beispielsweise über Wertstoff-Zentren, Biotonne, Gelben Sack und<br />

Papier-/Glascontainer einer Wiederverwertung zugänglich gemacht<br />

werden. In der Folge sollen die Entsorgungskosten bei den Verbrennungsanlagen<br />

deutlich sinken.<br />

„Das Saarland hat bislang das bundesweit höchste Pro-Kopf-Aufkommen<br />

an Hausmüll und dementsprechend eine sehr geringe Verwertungsquote<br />

für Wertstoffe“, so EVS-Geschäftsführer Karl Heinz Ecker.<br />

„Diesen unrühmlichen Rekord soll das Saarland nicht länger halten.“<br />

Der Weg <strong>zum</strong> Ziel ist in den Kommunen, in denen der Entsorgungsverband<br />

Saar die Abfallabfuhr organisiert, die Einführung eines<br />

neuen Gebührensystems mit finanziellen Anreizen.<br />

Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde <strong>Mandelbachtal</strong> Nr. <strong>40</strong>/2010 <strong>Seite</strong> 5


„Wer im neuen System eine versteckte Gebührenerhöhung wittert,<br />

hat es schlichtweg nicht verstanden“, so Eckers Amtskollege Dr.<br />

Heribert Gisch. „Die Höhe der insgesamt einzunehmenden Gebühren<br />

liegt in 2011 bereits eine halbe Millionen Euro unter dem Bedarf<br />

für 2009 und 2010. Wenn wir in den kommenden Jahren - wie<br />

mit dem Systemwechsel beabsichtigt - die Müllmengen soweit reduziert<br />

haben, dass wir nur noch unsere eigene Verbrennungsanlage<br />

in Velsen brauchen, wird der Gebührenbedarf noch weit deutlicher<br />

sinken.“<br />

Folgerichtig kommt es mit dem neuen Gebührensystem zu einer<br />

Gebühren-Umverteilung zugunsten der Bürgerinnen und Bürger, die<br />

durch konsequentes Trennen ihrer Abfälle dazu beitragen, dass<br />

Wertstoffe einer Wiederverwertung zugeführt werden können, statt<br />

sie in den Verbrennungsanlagen teuer entsorgen zu müssen.<br />

Wer dies nicht tut und damit den Gebührenhaushalt und die Umwelt<br />

mehr belastet, muss entsprechend auch mehr zahlen.<br />

Wie die Gebührenstruktur ab 2011 aussehen wird, wurde in der EVS-<br />

Verbandsversammlung am 01. Oktober festgeklopft.<br />

Die Stadt- und Gemeinderäte konnten wählen zwischen dem Leerungs-<br />

und dem Verwiegesystem.<br />

In Ihrer Kommune hat sich der Stadt- bzw. Gemeinderat für das<br />

Leerungssystem entschieden.<br />

Im Leerungssystem gibt es eine Basisgebühr, die neben den fixen<br />

Infrastrukturkosten für die Abfallentsorgung 10 Mindestleerungen<br />

enthält, um zu gewährleisten, dass „echter“ Restmüll weiterhin richtig<br />

entsorgt wird. Alle über die Mindestleerungen hinausgehenden<br />

Leerungen fließen in die Leerungsgebühr ein, über die die Bürger<br />

somit direkt Einfluss auf die individuelle Gebührenhöhe nehmen<br />

können.<br />

Die Basisgebühr für die 120-Liter-Restmülltonne beträgt beim Leerungssystem<br />

117,34 Euro, für die 2<strong>40</strong>-Liter-Tonne 197,24 Euro. Für<br />

jede über die 10 Mindestleerungen hinausgehende Leerung einer<br />

120-Liter-Tonne werden 6,74 Euro, einer 2<strong>40</strong>-Liter-Tonne 13,48 Euro<br />

gezahlt.<br />

Für die Biotonne wurden 22 Mindestleerungen festgelegt, da Bioabfälle<br />

in der Regel nicht länger als 14 Tage in der Tonne verbleiben<br />

sollten. Für diese 22 Mindestleerungen wird eine Gebühr in<br />

Höhe von 35,04 Euro erhoben. Jede weitere Leerung kostet 1,59<br />

Euro.<br />

„Wer konsequenter als bisher seine Abfälle und Wertstoffe trennt,<br />

kann sparen“, so Karl Heinz Ecker. „Wer beispielsweise bislang seine<br />

120-Liter-Tonne alle 14 Tage leeren ließ, zahlt dann weniger als<br />

bisher, wenn er lediglich bis zu 19 Leerungen in Anspruch nimmt.<br />

Im Gegenzug müssen diejenigen, die ihre Abfallmengen in der Grauen<br />

Tonne nicht reduzieren, und mehr als 19 Leerungen in Anspruch<br />

nehmen, draufzahlen.“<br />

Erfahrungen im ganzen Bundesgebiet und nicht zuletzt in mehreren<br />

saarländischen Kommunen haben gezeigt, dass solche Anreizsysteme<br />

erfolgreich sind.<br />

Einsparungen in einer Bandbreite von 25-<strong>40</strong> Prozent sind absolut<br />

realistisch.<br />

Die <strong>zum</strong> Start der neuen Gebührensystematik beim EVS <strong>zum</strong> Einsatz<br />

kommenden Gebührenmodelle wurden vom Ahlener INFA-Institut<br />

berechnet, das bundesweit bereits in zahlreichen Kommunen<br />

entsprechend tätig war.<br />

„Die hier vorgenommenen Berechnungen basieren auf Erfahrungsund<br />

Durchschnittswerten“, so Dr. Heribert Gisch. „Wir werden die<br />

Mengenentwicklung und das Trennverhalten der Bürgerinnen und<br />

Bürger aufmerksam beobachten und selbstverständlich - wo angezeigt<br />

- das System in den nächsten Jahren anpassen.“<br />

In der Zeit vom 18. bis 29. Oktober lässt der Entsorgungsverband<br />

Saar über die Deutsche Post sukzessive an alle betroffenen Haushalte<br />

eine ausführliche Informationsbroschüre <strong>zum</strong> neuen Gebührensystem<br />

verteilen. Auch unter www.evs.de stehen in Kürze umfassende<br />

Informationen bereit.<br />

<strong>Seite</strong> 6 Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde <strong>Mandelbachtal</strong> Nr. <strong>40</strong>/2010

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!