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PDF, 97KB - Westfälische Wilhelms-Universität Münster

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Kapitel 3: Aspekte der Schützbarkeit von Algorithmen<br />

3 Aspekte der Schützbarkeit von Algorithmen<br />

Um die Schutzbedürftigkeit von Algorithmen rechtfertigen zu können, bedarf es der<br />

Untersuchung einiger relevanter Aspekte.<br />

Dazu wird im Folgenden ein erster Brückenschlag zur Jurisdiktion vollzogen sowie eine<br />

kurze Untersuchung angestellt, inwieweit eine juristische Rechtfertigung eines<br />

Algorithmenschutzes wirtschaftsinformatorisch beurteilt werden muss. Anschließend<br />

werden eher technische Argumente angeführt, welche eine Rechtfertigung der<br />

Schützbarkeit von Algorithmen auf der Grundlage einer entsprechenden<br />

Erfindungshöhe sowie Verfeinerungsstufe begründet sehen.<br />

3.1 Urheberrecht und Patentrecht<br />

In der Frage nach der Schützbarkeit von Algorithmen erscheinen zwei Rechtskonzepte<br />

relevant, das Urheberrecht und das Patentrecht, welche unabhängig voneinander laufen<br />

und jeweils unterschiedliche Personengruppen bevorteilen.<br />

3.1.1 Algorithmen und das Patentrecht<br />

Bislang lässt sich zumindest nach dem deutschen und dem europäische Patentrecht<br />

keine Software oder gar Quellcodebeschreibung schützen. Schützbar sei ein Programm<br />

immer nur im Zusammenhang mit einer bestimmt Technik.<br />

Programme gelten nach dieser Auffassung nicht als Technik. Diese Sichtweise ist<br />

jedoch recht veraltet. Etymologisch gesehen ergibt sich die Legitimation, Programme<br />

und im Speziellen von Algorithmen als Technik aufzufassen, sofort. Technik bedeutet<br />

demnach nichts anderes als Kunst, Handwerk, Kunstfertigkeit oder Verfahren zur<br />

Lösung einer Aufgabe [Te99]. Umgangssprachlich wurde der Begriff „Technik“ bisher<br />

immer mit Einrichtungen, welche naturwissenschaftliche Erkenntnisse praktisch nutzbar<br />

machen, assoziiert (insbesondere mit Maschinen). Die Notwendigkeit, Technik auch als<br />

Verfahren zu verstehen, hat sich erst in den letzten Jahrzehnten mit der wachsenden<br />

Bedeutung der Informationsverarbeitung verstärkt herausgebildet.<br />

Würden dennoch Softwarepatente nach dem Vorbild der USA erteilt werden können ist<br />

einzuwenden, dass derartige nur etwas Patente nützen, wenn man sie angreifen und<br />

verteidigen kann. Gerade kleine und mittelgroße Unternehmen können ein steigendes<br />

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