PDF, 97KB - Westfälische Wilhelms-Universität Münster
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Kapitel 3: Aspekte der Schützbarkeit von Algorithmen<br />
3 Aspekte der Schützbarkeit von Algorithmen<br />
Um die Schutzbedürftigkeit von Algorithmen rechtfertigen zu können, bedarf es der<br />
Untersuchung einiger relevanter Aspekte.<br />
Dazu wird im Folgenden ein erster Brückenschlag zur Jurisdiktion vollzogen sowie eine<br />
kurze Untersuchung angestellt, inwieweit eine juristische Rechtfertigung eines<br />
Algorithmenschutzes wirtschaftsinformatorisch beurteilt werden muss. Anschließend<br />
werden eher technische Argumente angeführt, welche eine Rechtfertigung der<br />
Schützbarkeit von Algorithmen auf der Grundlage einer entsprechenden<br />
Erfindungshöhe sowie Verfeinerungsstufe begründet sehen.<br />
3.1 Urheberrecht und Patentrecht<br />
In der Frage nach der Schützbarkeit von Algorithmen erscheinen zwei Rechtskonzepte<br />
relevant, das Urheberrecht und das Patentrecht, welche unabhängig voneinander laufen<br />
und jeweils unterschiedliche Personengruppen bevorteilen.<br />
3.1.1 Algorithmen und das Patentrecht<br />
Bislang lässt sich zumindest nach dem deutschen und dem europäische Patentrecht<br />
keine Software oder gar Quellcodebeschreibung schützen. Schützbar sei ein Programm<br />
immer nur im Zusammenhang mit einer bestimmt Technik.<br />
Programme gelten nach dieser Auffassung nicht als Technik. Diese Sichtweise ist<br />
jedoch recht veraltet. Etymologisch gesehen ergibt sich die Legitimation, Programme<br />
und im Speziellen von Algorithmen als Technik aufzufassen, sofort. Technik bedeutet<br />
demnach nichts anderes als Kunst, Handwerk, Kunstfertigkeit oder Verfahren zur<br />
Lösung einer Aufgabe [Te99]. Umgangssprachlich wurde der Begriff „Technik“ bisher<br />
immer mit Einrichtungen, welche naturwissenschaftliche Erkenntnisse praktisch nutzbar<br />
machen, assoziiert (insbesondere mit Maschinen). Die Notwendigkeit, Technik auch als<br />
Verfahren zu verstehen, hat sich erst in den letzten Jahrzehnten mit der wachsenden<br />
Bedeutung der Informationsverarbeitung verstärkt herausgebildet.<br />
Würden dennoch Softwarepatente nach dem Vorbild der USA erteilt werden können ist<br />
einzuwenden, dass derartige nur etwas Patente nützen, wenn man sie angreifen und<br />
verteidigen kann. Gerade kleine und mittelgroße Unternehmen können ein steigendes<br />
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