PDF, 97KB - Westfälische Wilhelms-Universität Münster
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Kapitel 3: Aspekte der Schützbarkeit von Algorithmen<br />
mechanischen Vorrichtungen, Schaltkreisen, Quellcodes oder auch in Pseudocodes<br />
manifestieren.<br />
3.4 Open – Source<br />
Die „Open-Source-Gemeinde“, welche gemeinsam Programme (und damit auch<br />
Algorithmen) entwickelt und diese offen jedermann zur Verfügung stellt, sieht sich<br />
durch Softwarepatente existenziell bedroht. Die Gemeinde befürchtet, speziell durch<br />
Patente in ihrem gestalterischem Potenzial beschnitten zu werden, da ein Schutz gerade<br />
auch bestimmter Algorithmen (siehe Rüstzeug für Programmierer) die Entwicklung von<br />
Programmen für spezifische Anwendungsgebiete (siehe z.B. Text-, Grafikverarbeitung,<br />
Programme mit MP3-Unterstützung) verhindern würde. Die Aufnahme von durch ein<br />
Patent geschützten Programmteile in den eigenen Quellcode verbietet sich schon durch<br />
die Open-Source-Lizenzen, nach denen es jedem Anwender offen steht, den Quellcode<br />
zu kopieren und zu modifizieren, ohne dass dabei Gebühren anfallen.<br />
Auch die Möglichkeit, selbst Softwarepatente anzumelden, entfällt, da die Open-<br />
Source-Gemeinschaft keine gewerbliche Organisation darstellt und somit ein<br />
wesentliches Kriterium für die Patentrechtserteilung nicht erfüllt wird.<br />
Unternehmen mit eigenen Patenten haben zudem mit Open-Source ein besonders<br />
leichtes Spiel, lässt sich doch der quelloffene Code problemlos auf etwaige<br />
Patentrechtsverletzungen überprüfen. Somit wird zugleich das Dekompilierungsverbot<br />
des Urheberrechts umgangen, weil gar nicht erst dekompiliert werden muss.<br />
Open-Source-Software scheint zu Softwarepatenten schlicht inkompatibel zu sein. Das<br />
ist vor allem aber mit der generellen Gegensätzlichkeit von Offenheit zu<br />
Schutzansprüchen zu begründen.<br />
Allerdings zeigt Open-Source (Offener Quellcode) auch eine Möglichkeit auf, wie sich<br />
Softwarepatente aushebeln lassen. Freier Code ist schädlich für ein späteres Patent. Was<br />
es schon gibt, kann nicht patentiert werden, da jeder Anmeldung eine erfinderische<br />
Höhe (Innovation) zugrunde liegen muss. Allerdings impliziert dies jedoch nicht, dass<br />
die Open-Source-Gemeinschaft Algorithmen als solche schützen lassen kann. Streitbar<br />
ist zudem erneut, wie eine erfinderische Höhe bei Software quantifiziert werden kann.<br />
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