Weihnachtsmarkt
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Nr: MWRE109209600<br />
Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen 1. Senat , Urteil vom 14. November<br />
1995 , Az: 1 BA 13/95<br />
BImSchG § 3 Abs 1, BGB § 906 Abs 1, BGB § 907 ,BImSchV 18 ,BGB § 1006<br />
Unterlassungsanspruch gegen nächtliche Lärmstörung durch Jahrmarkt<br />
Leitsatz<br />
1. Die "Hinweise zur Beurteilung der durch Freizeitanlagen verursachten Geräusche" (sog<br />
LAI-Hinweise) stellen eine Entscheidungshilfe bei der Beurteilung von Volksfestlärm dar.<br />
Weder der Gesichtspunkt der Sozialadäquanz des Volksfestlärms noch der Umstand seiner<br />
Ortsüblichkeit rechtfertigen eine vollständige Lösung von dem Bewertungsmuster, das diese<br />
Entscheidungshilfe vorgibt.<br />
Fundstellen<br />
GewArch 1996, 390-392 (Leitsatz und Gründe)<br />
NVwZ-RR 1997, 165-167 (red. Leitsatz und Gründe)<br />
BImSchG-Rspr § 22 Nr 111 (Leitsatz und Gründe)<br />
Weitere Fundstellen<br />
ZUR 1996, 268 (Leitsatz)<br />
Verfahrensgang<br />
vorgehend VG Bremen 12. Oktober 1994 1 A 35/92<br />
Langtext<br />
Tatbestand<br />
Der Kläger wendet sich gegen nächtliche Lärmstörungen, die von auf dem A M in B durchgeführten<br />
Jahrmärkten ausgehen.<br />
Der A M, der eine Fläche von etwa 0,75 ha hat und im Bebauungsplan Nr. 987 vom<br />
03.09.1987 als "Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung" festgesetzt ist, grenzt südlich<br />
an die Z straße, westlich an die G- Straße - insoweit setzt der Bebauungsplan Nr. 987 für die<br />
gegenüberliegenden Grundstücke Mischgebiet fest -, nördlich an die Straße A M - insoweit<br />
setzt der genannte Bebauungsplan für die angrenzenden Grundstücke teils Mischgebiet, teils<br />
Allgemeines Wohngebiet fest - und östlich an die Straße P. Der Kläger ist seit 1960 Eigentümer<br />
des mit einem Wohnhaus bebauten Grundstücks. Die an den P angrenzenden Grundstücke<br />
liegen außerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 987, auch sonst sind verbindliche<br />
bauleitplanerische Festsetzungen nicht vorhanden. Das Wohnhaus des Klägers ist<br />
24<br />
© Prof. Dr. Schulz - VerwR<br />
Dez. 04