03.11.2013 Aufrufe

Weihnachtsmarkt

Weihnachtsmarkt

Weihnachtsmarkt

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Nr: MWRE109209600<br />

Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen 1. Senat , Urteil vom 14. November<br />

1995 , Az: 1 BA 13/95<br />

BImSchG § 3 Abs 1, BGB § 906 Abs 1, BGB § 907 ,BImSchV 18 ,BGB § 1006<br />

Unterlassungsanspruch gegen nächtliche Lärmstörung durch Jahrmarkt<br />

Leitsatz<br />

1. Die "Hinweise zur Beurteilung der durch Freizeitanlagen verursachten Geräusche" (sog<br />

LAI-Hinweise) stellen eine Entscheidungshilfe bei der Beurteilung von Volksfestlärm dar.<br />

Weder der Gesichtspunkt der Sozialadäquanz des Volksfestlärms noch der Umstand seiner<br />

Ortsüblichkeit rechtfertigen eine vollständige Lösung von dem Bewertungsmuster, das diese<br />

Entscheidungshilfe vorgibt.<br />

Fundstellen<br />

GewArch 1996, 390-392 (Leitsatz und Gründe)<br />

NVwZ-RR 1997, 165-167 (red. Leitsatz und Gründe)<br />

BImSchG-Rspr § 22 Nr 111 (Leitsatz und Gründe)<br />

Weitere Fundstellen<br />

ZUR 1996, 268 (Leitsatz)<br />

Verfahrensgang<br />

vorgehend VG Bremen 12. Oktober 1994 1 A 35/92<br />

Langtext<br />

Tatbestand<br />

Der Kläger wendet sich gegen nächtliche Lärmstörungen, die von auf dem A M in B durchgeführten<br />

Jahrmärkten ausgehen.<br />

Der A M, der eine Fläche von etwa 0,75 ha hat und im Bebauungsplan Nr. 987 vom<br />

03.09.1987 als "Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung" festgesetzt ist, grenzt südlich<br />

an die Z straße, westlich an die G- Straße - insoweit setzt der Bebauungsplan Nr. 987 für die<br />

gegenüberliegenden Grundstücke Mischgebiet fest -, nördlich an die Straße A M - insoweit<br />

setzt der genannte Bebauungsplan für die angrenzenden Grundstücke teils Mischgebiet, teils<br />

Allgemeines Wohngebiet fest - und östlich an die Straße P. Der Kläger ist seit 1960 Eigentümer<br />

des mit einem Wohnhaus bebauten Grundstücks. Die an den P angrenzenden Grundstücke<br />

liegen außerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 987, auch sonst sind verbindliche<br />

bauleitplanerische Festsetzungen nicht vorhanden. Das Wohnhaus des Klägers ist<br />

24<br />

© Prof. Dr. Schulz - VerwR<br />

Dez. 04

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!