Weihnachtsmarkt
Weihnachtsmarkt
Weihnachtsmarkt
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
im verwaltungsgerichtlichen Verfahren vorgetragen, kann nicht zu einer ordnungsgemäßen<br />
Ablehnungsentscheidung führen. Zwar ist es grundsätzlich möglich, dass der Marktveranstalter<br />
auch die einheitliche Gestaltung bei einem <strong>Weihnachtsmarkt</strong> als ein sachgerechtes Auswahlkriterium<br />
zugrundelegt. Der Antragsteller hat aber glaubhaft vorgetragen, dass er gegenüber<br />
Mitarbeitern der Antragsgegnerin mehrfach darauf hingewiesen hat, dass er seinen Verkaufswagen<br />
jederzeit so umgestalten könne, dass dieser sich in das Gesamtbild des <strong>Weihnachtsmarkt</strong>es<br />
einfüge. Das Abstellen allein hierauf reicht daher im vorliegenden Fall für eine<br />
ermessensfehlerfreie Ablehnungsentscheidung ebenfalls nicht aus.<br />
Aus alledem ergibt sich, dass der Antragsteller soweit er eine erneute Teilnahme am nächsten<br />
<strong>Weihnachtsmarkt</strong> anstrebt, nur die Möglichkeit hat, im Rahmen einer Fortsetzungsfeststellungsklage<br />
die Rechtswidrigkeit klären zu lassen bzw. bei einem erneuten Antrag im nächsten<br />
Jahr zu einem früheren Zeitpunkt, bereits bevor die Entscheidung gefallen ist, das Gericht<br />
anzurufen.<br />
Die Streitwertfestsetzung beruht auf §§ 13 Abs. 1, 20 Abs. 3 GKG, wobei die Kammer das<br />
Interesse des Antragstellers an der Teilnahme am <strong>Weihnachtsmarkt</strong> auf 15.000,-- DM schätzt.<br />
Im Hinblick auf die Vorwegnahme der Hauptsache sieht die Kammer von der Reduzierung<br />
des Streitwertes im vorläufigen Rechtsschutzverfahren ab.<br />
9<br />
© Prof. Dr. Schulz - VerwR<br />
Dez. 04