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Geschäftsbericht LOTTO Niedersachsen GmbH 2012

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Vertrieb<br />

Sperrsystem<br />

Zusammenarbeit mit BZgA und NLS<br />

Der wichtigste Vertriebsweg für <strong>LOTTO</strong> <strong>Niedersachsen</strong><br />

sind nach wie vor die Annahmestellen. Sie stehen für<br />

verantwortungsvolle persönliche Betreuung, sichere und<br />

zügige Spielabwicklung und kompetente Beratung in<br />

allen Fragen rund um Lotterien und Sportwetten.<br />

Dieses terrestrische Vertriebsnetz besteht insgesamt<br />

aus 2.215 Annahmestellen überwiegend in<br />

Einzelhandelsgeschäften, Verbrauchermärkten<br />

und Dienstleistungsunternehmen. 304 von diesen<br />

Annahmestellen verfügen nur über ein begrenztes<br />

Spielangebot. Hintergrund ist die Niedersächsische<br />

Glücksspielverordnung (NGlüSpVO), die in § 1 die<br />

Anzahl der Annahmestellen regelt. In dieser Vorschrift<br />

ist festgelegt, dass ab 1. Januar 2011 die Anzahl der<br />

Annahmestellen auf maximal 1.950 begrenzt ist, die<br />

Produkte mit besonderem Gefährdungspotenzial (KENO,<br />

TOTO,ODDSET, plus 5) vermitteln dürfen.<br />

Mit dem vorhandenen Annahmestellennetz wurde in<br />

ganz <strong>Niedersachsen</strong> die Voraussetzung geschaffen,<br />

dass <strong>LOTTO</strong> <strong>Niedersachsen</strong> für Spielinteressierte mit<br />

den Produkten und Serviceangeboten erreichbar<br />

sein muss, um ein Ausweichen in den illegalen oder<br />

kriminellen Bereich möglichst zu verhindern. Dem<br />

Auftrag der Kanalisierung der Spielwünsche folgend,<br />

sind die Annahmestellen präsent, aber nicht dominant.<br />

Sie werden von <strong>LOTTO</strong> <strong>Niedersachsen</strong> regelmäßig<br />

kontrolliert, geschult und optimiert. Ziel ist dabei, den<br />

Jugend- und Spielerschutz sowie die Transparenz,<br />

Sicherheit und Seriosität der Produkte und Abläufe<br />

jederzeit zu gewährleisten.<br />

Das Vertriebsnetz im Land war im Berichtszeitraum in<br />

13 Bezirke aufgeteilt, davon wurden sechs von <strong>LOTTO</strong>-<br />

Mitarbeiterinnen oder -Mitarbeitern und sieben von<br />

Handelsvertretern geführt. Die Hauptaufgabe der<br />

Bezirksleitungen ist die Betreuung und Beratung der<br />

Annahmestellen ihres Gebietes ganz besonders im<br />

Bereich der Einhaltung des Jugendschutzes und des<br />

Spielerschutzes. Die Bezirksleitungen sorgen für die<br />

Sicherstellung einer reibungslosen Logistik zwischen<br />

Zentrale, Bezirksstelle und Annahmestelle.<br />

Internet<br />

Seit Inkrafttreten des geänderten<br />

Glücksspielstaatsvertrages am 01.07.<strong>2012</strong> bleibt<br />

ein Vertrieb über das Internet zwar grundsätzlich<br />

verboten, kann aber bei Vorliegen der entsprechenden<br />

Voraussetzungen erlaubt werden. Auf dieser Basis<br />

konnte <strong>LOTTO</strong> <strong>Niedersachsen</strong> zum 06.08.<strong>2012</strong> mit dem<br />

regionalen Internetangebot »lotto-niedersachsen.de«<br />

starten. Seit Anfang Oktober können Spielwünsche der<br />

Kunden bundesweit auch über die Serviceplattform<br />

»lotto.de«, bei der <strong>LOTTO</strong> <strong>Niedersachsen</strong> als technischer<br />

Dienstleister für die anderen Gesellschaften des DLTB<br />

tätig ist, an die Regionalportale weitergeleitet werden.<br />

Damit die Abwicklung des Spielgeschäftes sicher, seriös<br />

und vertrauensvoll erfolgt und die Kunden vor den im<br />

Glücksspiel liegenden Gefahren geschützt werden, hat<br />

<strong>LOTTO</strong> <strong>Niedersachsen</strong> zahlreiche Maßnahmen ergriffen.<br />

Bereits seit Anfang 2008 können die Lotterien und<br />

Wetten mit einem erhöhten Spielsuchtpotential<br />

(ODDSET, TOTO, KENO, plus 5) ausschließlich mit<br />

einer persönlichen Kundenkarte gespielt werden.<br />

Sie dient zur Identifikation, so dass Minderjährige<br />

und gesperrte Kunden von einer Spielteilnahme<br />

ausgeschlossen werden. Aus diesem Grund existiert<br />

seit dem 1. Januar 2008 eine gemeinsame bundesweite<br />

Sperrdatei aller <strong>LOTTO</strong>-Gesellschaften und Spielbanken.<br />

Suchtgefährdete Spieler können auf eigenes<br />

Verlangen, aber auch durch Dritte – zum Beispiel auf<br />

Antrag eines betroffenen Angehörigen – gesperrt<br />

werden. Im Jahr <strong>2012</strong> beantragten acht Personen eine<br />

Selbstsperre. Insgesamt gab es bis zum 31.12.<strong>2012</strong><br />

bei <strong>LOTTO</strong> <strong>Niedersachsen</strong> 18 Selbstsperren und drei<br />

Fremdsperren. Das Instrument des Sperrsystems hat sich<br />

als wirkungsvoll erwiesen, seine technische Sicherheit<br />

wurde durch ein externes Gutachten bestätigt.<br />

Testkäufe<br />

Die Einhaltung des Jugendschutzes hat für <strong>LOTTO</strong><br />

<strong>Niedersachsen</strong> oberste Priorität. <strong>LOTTO</strong> <strong>Niedersachsen</strong><br />

hat deshalb im Jahr <strong>2012</strong> jede Annahmestelle<br />

mindestens einem Testkauf unterzogen. Insgesamt<br />

wurden in dem Zeitraum 2.376 Testkäufe durchgeführt.<br />

Verstöße wurden mit Abmahnungen bis hin zur<br />

Kündigung des Annahmestellenvertrages sanktioniert.<br />

Im Jahr <strong>2012</strong> wurden zehn Kündigungen ausgesprochen.<br />

<strong>LOTTO</strong> <strong>Niedersachsen</strong> hat zum Ziel, die ergriffenen<br />

Maßnahmen zum Spieler- und Jugendschutz weiter zu<br />

optimieren.<br />

Seit März 2010 erscheint auf dem Display des<br />

Annahmestellen-Terminals zur besseren Alterskontrolle<br />

das spätestmögliche Geburtsdatum, das ein Kunde<br />

jeweils aufweisen muss, um zu einer Spielteilnahme<br />

berechtigt zu sein.<br />

Auch im Jahr <strong>2012</strong> setzte sich die Zusammenarbeit<br />

des Deutschen Lotto- und Totoblocks mit der<br />

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung fort. Die<br />

zentralen Botschaften der Präventionskampagne wurden<br />

durch schriftliche Informationsmaterialien und durch<br />

Anzeigenmotive umgesetzt. Die Anzeigenmotive kamen<br />

im Jahr <strong>2012</strong> in der Kundenzeitung »<strong>LOTTO</strong> aktuell«<br />

achtmal zum Einsatz. Zusätzlich enthielt die »<strong>LOTTO</strong><br />

aktuell« in diesem Zeitraum zehn redaktionelle Beiträge,<br />

die die Spielsuchtprävention und den Jugendschutz zum<br />

Thema hatten. Die von der BZgA entwickelten Flyer<br />

zur Spielsuchtprävention wurden auch weiterhin nach<br />

Bedarf an alle Annahmestellen verteilt.<br />

Seit dem Jahr 2007 hat die in Zusammenarbeit mit<br />

der BZgA eingerichtete kostenlose Telefon-Hotline mit<br />

einem Informations- und Beratungsangebot sowie<br />

die gemeinsame Internetseite www.spielen-mitverantwortung.de<br />

Bestand. Hier finden Interessierte<br />

unter anderem einen Selbsttest, dessen Ergebnisse<br />

Aufschluss darüber geben, ob das eigene Spielverhalten<br />

problematisch ist. Bei weiterem Beratungsbedarf<br />

verweist die Seite auf geeignete regionale<br />

Beratungsstellen.<br />

Mit der Niedersächsischen Landesstelle für<br />

Suchtfragen, mit der <strong>LOTTO</strong> <strong>Niedersachsen</strong> seit 2007<br />

kooperiert, erfolgte ein Austausch über die Inhalte<br />

des Wissensqualifizierungswettbewerbes »<strong>LOTTO</strong> Fit«,<br />

in dem das Wissen über den verantwortungsvollen<br />

Umgang mit dem Glücksspiel und über die<br />

Spielsuchtprävention bei den Annahmestellenleitern und<br />

deren Personal regelmäßig aufgefrischt wird. Darüber<br />

hinaus erfolgte ein regelmäßiger Austausch über alle<br />

Themen des verantwortungsvollen Glücksspiels.

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