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In einem ersten Gespräch zwischen KoordinatorIn und Eltern findet ein Austausch<br />
statt über den besonderen Förder- und Betreuungsbedarf des Kindes, den Weg<br />
der Antragstellung und die Vorauswahl eines geeigneten Kindergartens.<br />
Der Antrag auf Kostenübernahme für die Integrationsmaßnahme wird im Falle<br />
einer bestehenden oder drohenden körperlichen oder geistigen Behinderung beim<br />
Fachbereich Soziales der Stadt Göttingen gestellt. Dieser veranlasst die sozialmedizinische<br />
Stellungnahme des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes des<br />
Fachbereiches Gesundheitsamt (GA). Auf dieser fachlichen Grundlage entscheidet<br />
der Kostenträger über den Antrag auf Kostenübernahme.<br />
Im Falle einer bestehenden oder drohenden seelischen Behinderung liegt die<br />
Zuständigkeit beim örtlichen Jugendhilfeträger.<br />
Inzwischen nehmen Eltern Kontakt zu in Frage kommenden Kindergärten auf und<br />
teilen ihren Wunsch der KoordinatorIn mit.<br />
In einer Konferenz der beteiligten Kindergärten und der KoordinatorIn wird die<br />
Vergabe der freien Plätze unter Berücksichtigung des Elternwunsches und der<br />
angestrebten Wohnortnähe koordiniert.<br />
4.1.1.2 Praxisbegleitende Fachberatung, Organisation des kollegialen<br />
Austausches der Integrationseinrichtungen<br />
Integration lebt u.a. vom und durch den professionellen Austausch aller MitarbeiterInnen<br />
und deren fachlicher Weiterqualifikation.<br />
Die KoordinatorIn begleitet die Integrationsgruppen fachlich und unterstützt den<br />
Integrationsprozess durch folgende Angebote:<br />
• Fachberatung, z.B. hinsichtlich begleitender Elternarbeit, Umsetzung diagnostischer<br />
Erkenntnisse in den gruppenpädagogischen Alltag<br />
• Teilnahme an Kooperationsgesprächen<br />
• Organisation und Durchführung von Arbeitskreisen für MitarbeiterInnen und<br />
LeiterInnen von integrativen Kindertagesstätten<br />
• Hospitation und Reflektionsgespräche<br />
• Hilfe und Unterstützung bei besonderen Themen<br />
• Information über relevante Gesetze<br />
• Vermittlung von Fortbildungen, bzw. Information über externe Angebote<br />
Die Angebote richten sich an die Integrations-Teams, das Gesamtteam der Kindertagesstätte<br />
und die Leitung.