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4.7 Zusammenarbeit mit der Interdisziplinären Frühförderstelle der Stadt<br />
Göttingen<br />
Die Kindergärten des Regionalen Konzeptes arbeiten eng mit der Interdisziplinären<br />
Frühförderstelle der Stadt Göttingen zusammen. Begleitend zur pädagogischen<br />
und therapeutischen Arbeit im Kindergarten wird hier auf Elternwunsch eine<br />
interdisziplinäre Eingangs- und Verlaufsdiagnostik für Kinder mit Auffälligkeiten in<br />
der Entwicklung oder Behinderungen angeboten. Daran schließt sich ein<br />
Beratungsgespräch mit Eltern, Kindergarten und TherapeutInnen an.<br />
5 Ausblick<br />
Das Konzept für eine gemeinsame Erziehung von Kindern mit und ohne Behinderung<br />
in Kindergärten in Göttingen wird sehr erfolgreich in den beteiligten Kindergärten<br />
umgesetzt und blickt nun schon auf eine über 10jährige Erfahrung zurück.<br />
Die Eckpfeiler des Konzepts haben sich bewährt:<br />
• eine gemeinsame Erziehung von Kindern mit und ohne Behinderung<br />
• die Rahmenbedingungen durch das niedersächsische<br />
Kindertagesstättengesetz<br />
• die Kooperation von Fachkräften aus Sozialpädagogik, Heilpädagogik,<br />
Medizin, Therapie sowie den Eltern<br />
• die Tätigkeit der KoordinatorIn<br />
Zukünftige Themen auf Grund von Erfahrungen in den zurückliegenden Jahren<br />
können sein:<br />
• Lösungsmöglichkeiten für Kinder, bei denen im Laufe des Kindergartenjahres<br />
der Bedarf auf einen Integrationsplatz festgestellt wird. Wird z. B. einem<br />
Kind auf Grund einer bei der Anmeldung im Kindergarten nicht vorhandenen,<br />
nicht erkannten oder in ihren Auswirkungen falsch eingeschätzten<br />
Beeinträchtigung nach wenigen Wochen der Kindergartenplatz<br />
gekündigt, muss dieses bislang in der Regel bis zu Beginn des nächsten<br />
Kindergartenjahres auf einen Integrationsplatz warten. Das Gleiche kann<br />
einem Kind passieren, das andernorts einen Integrationsplatz im Kindergarten<br />
innehatte und während des Kindergartenjahres nach Göttingen zieht.<br />
• Kinder haben in seltenen Fällen einen höheren Förder- und Betreuungsbedarf<br />
und bräuchten zudem eine kleinere Gruppe, als dies in der Durchführungs-Verordnung<br />
zum KitaG festgeschrieben ist. Sie sollten jedoch nicht<br />
von einer gemeinsamen Erziehung ausgeschlossen werden.<br />
• Es gibt einen wachsenden Bedarf an Ganztagsplätzen für die Integrationskinder.<br />
• Das Thema „integrative Krippenplätze“ erfährt mit dem angekündigten<br />
Erziehungsgeldgesetz neue Aktualität. Es ist aber darüber hinaus ein seit<br />
langem diskutiertes, noch ungelöstes Thema.