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4.7 Zusammenarbeit mit der Interdisziplinären Frühförderstelle der Stadt<br />

Göttingen<br />

Die Kindergärten des Regionalen Konzeptes arbeiten eng mit der Interdisziplinären<br />

Frühförderstelle der Stadt Göttingen zusammen. Begleitend zur pädagogischen<br />

und therapeutischen Arbeit im Kindergarten wird hier auf Elternwunsch eine<br />

interdisziplinäre Eingangs- und Verlaufsdiagnostik für Kinder mit Auffälligkeiten in<br />

der Entwicklung oder Behinderungen angeboten. Daran schließt sich ein<br />

Beratungsgespräch mit Eltern, Kindergarten und TherapeutInnen an.<br />

5 Ausblick<br />

Das Konzept für eine gemeinsame Erziehung von Kindern mit und ohne Behinderung<br />

in Kindergärten in Göttingen wird sehr erfolgreich in den beteiligten Kindergärten<br />

umgesetzt und blickt nun schon auf eine über 10jährige Erfahrung zurück.<br />

Die Eckpfeiler des Konzepts haben sich bewährt:<br />

• eine gemeinsame Erziehung von Kindern mit und ohne Behinderung<br />

• die Rahmenbedingungen durch das niedersächsische<br />

Kindertagesstättengesetz<br />

• die Kooperation von Fachkräften aus Sozialpädagogik, Heilpädagogik,<br />

Medizin, Therapie sowie den Eltern<br />

• die Tätigkeit der KoordinatorIn<br />

Zukünftige Themen auf Grund von Erfahrungen in den zurückliegenden Jahren<br />

können sein:<br />

• Lösungsmöglichkeiten für Kinder, bei denen im Laufe des Kindergartenjahres<br />

der Bedarf auf einen Integrationsplatz festgestellt wird. Wird z. B. einem<br />

Kind auf Grund einer bei der Anmeldung im Kindergarten nicht vorhandenen,<br />

nicht erkannten oder in ihren Auswirkungen falsch eingeschätzten<br />

Beeinträchtigung nach wenigen Wochen der Kindergartenplatz<br />

gekündigt, muss dieses bislang in der Regel bis zu Beginn des nächsten<br />

Kindergartenjahres auf einen Integrationsplatz warten. Das Gleiche kann<br />

einem Kind passieren, das andernorts einen Integrationsplatz im Kindergarten<br />

innehatte und während des Kindergartenjahres nach Göttingen zieht.<br />

• Kinder haben in seltenen Fällen einen höheren Förder- und Betreuungsbedarf<br />

und bräuchten zudem eine kleinere Gruppe, als dies in der Durchführungs-Verordnung<br />

zum KitaG festgeschrieben ist. Sie sollten jedoch nicht<br />

von einer gemeinsamen Erziehung ausgeschlossen werden.<br />

• Es gibt einen wachsenden Bedarf an Ganztagsplätzen für die Integrationskinder.<br />

• Das Thema „integrative Krippenplätze“ erfährt mit dem angekündigten<br />

Erziehungsgeldgesetz neue Aktualität. Es ist aber darüber hinaus ein seit<br />

langem diskutiertes, noch ungelöstes Thema.

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