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Der Besuch eines wohnortnahen Kindergartens unterstützt soziale Kontakte zu<br />

anderen Kindern auch außerhalb der Betreuungszeiten sowie regelmäßige Kontakte<br />

der Eltern zu den Fachkräften und anderen Eltern im Kindergarten.<br />

Durch die Verteilung der teilnehmenden Kindergärten auf die einzelnen Stadtgebiete<br />

wird eine größtmögliche Wohnortnähe erreicht. 6<br />

4.4 Therapien und Kooperation zwischen PädagogInnen, TherapeutInnen<br />

und Eltern<br />

Krankengymnastik, Logopädie und Ergotherapie sind die von den Krankenkassen<br />

anerkannten Therapieformen. Die Therapien erfolgen auf Verordnung der behandelnden<br />

ÄrztInnen und finden in den Kindertagesstätten statt. Im Einzelfall können<br />

auch andere Therapien notwendig sein.<br />

Das therapeutische Vorgehen und die entsprechende Raumnutzung werden von<br />

den TherapeutInnen und den MitarbeiterInnen der Integrationsgruppen gemeinsam<br />

festgelegt. Therapeutische Zielsetzungen sind mit den Eltern, den anderen<br />

TherapeutInnen und dem Kindergarten abzustimmen.<br />

Die Kindergärten arbeiten mit jeweils einer/einem TherapeutIn der genannten<br />

Therapieformen zusammen, welche die Durchführung der Therapien in den Einrichtungen<br />

gewährleisten.<br />

Zwischen den Eltern eines Kindes mit Behinderung und dem/der jeweiligen TherapeutIn<br />

besteht ein Vertragsverhältnis wie in den Praxen selbst.<br />

Den TherapeutInnen werden die Fahrtkosten für die Therapien in den Kindergärten<br />

pauschal von der Stadt Göttingen vergütet.<br />

Die Eltern haben für ihr Kind freie TherapeutInnenwahl. Sollten sie eine/n andere/n<br />

als die/ den vorgesehene/n TherapeutIn wählen, muss die Therapie in deren<br />

Praxisräumen stattfinden.<br />

Eltern, TherapeutInnen, MitarbeiterInnen der Integrationsgruppen und KoordinatorIn<br />

führen mindestens 2x jährlich zu jedem Kind Kooperationsgespräche, in<br />

denen die gemeinsame Arbeit mit dem Kind reflektiert wird und die nächsten Ziele<br />

entwickelt werden.<br />

Die TherapeutInnen stellen ihre Teilnahme an Kooperationsgesprächen dem jeweiligen<br />

Kindergarten in Rechnung. Veränderungswünsche an der bestehenden<br />

Pauschale werden in gemeinsamen Gesprächen verhandelt.<br />

6 siehe Anhang A und B

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