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Der Besuch eines wohnortnahen Kindergartens unterstützt soziale Kontakte zu<br />
anderen Kindern auch außerhalb der Betreuungszeiten sowie regelmäßige Kontakte<br />
der Eltern zu den Fachkräften und anderen Eltern im Kindergarten.<br />
Durch die Verteilung der teilnehmenden Kindergärten auf die einzelnen Stadtgebiete<br />
wird eine größtmögliche Wohnortnähe erreicht. 6<br />
4.4 Therapien und Kooperation zwischen PädagogInnen, TherapeutInnen<br />
und Eltern<br />
Krankengymnastik, Logopädie und Ergotherapie sind die von den Krankenkassen<br />
anerkannten Therapieformen. Die Therapien erfolgen auf Verordnung der behandelnden<br />
ÄrztInnen und finden in den Kindertagesstätten statt. Im Einzelfall können<br />
auch andere Therapien notwendig sein.<br />
Das therapeutische Vorgehen und die entsprechende Raumnutzung werden von<br />
den TherapeutInnen und den MitarbeiterInnen der Integrationsgruppen gemeinsam<br />
festgelegt. Therapeutische Zielsetzungen sind mit den Eltern, den anderen<br />
TherapeutInnen und dem Kindergarten abzustimmen.<br />
Die Kindergärten arbeiten mit jeweils einer/einem TherapeutIn der genannten<br />
Therapieformen zusammen, welche die Durchführung der Therapien in den Einrichtungen<br />
gewährleisten.<br />
Zwischen den Eltern eines Kindes mit Behinderung und dem/der jeweiligen TherapeutIn<br />
besteht ein Vertragsverhältnis wie in den Praxen selbst.<br />
Den TherapeutInnen werden die Fahrtkosten für die Therapien in den Kindergärten<br />
pauschal von der Stadt Göttingen vergütet.<br />
Die Eltern haben für ihr Kind freie TherapeutInnenwahl. Sollten sie eine/n andere/n<br />
als die/ den vorgesehene/n TherapeutIn wählen, muss die Therapie in deren<br />
Praxisräumen stattfinden.<br />
Eltern, TherapeutInnen, MitarbeiterInnen der Integrationsgruppen und KoordinatorIn<br />
führen mindestens 2x jährlich zu jedem Kind Kooperationsgespräche, in<br />
denen die gemeinsame Arbeit mit dem Kind reflektiert wird und die nächsten Ziele<br />
entwickelt werden.<br />
Die TherapeutInnen stellen ihre Teilnahme an Kooperationsgesprächen dem jeweiligen<br />
Kindergarten in Rechnung. Veränderungswünsche an der bestehenden<br />
Pauschale werden in gemeinsamen Gesprächen verhandelt.<br />
6 siehe Anhang A und B