03.11.2013 Aufrufe

Anlage - Gemeinde Timmendorfer Strand

Anlage - Gemeinde Timmendorfer Strand

Anlage - Gemeinde Timmendorfer Strand

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

§ 6 Oberflächen<br />

1. Fassaden sind in einem einheitlichen Farbton als glatte bzw.<br />

feinstrukturierte Putzfassaden, in Sichtmauerwerk, in Holz oder als<br />

Holzfachwerkkonstruktion auszuführen.<br />

2. Glänzende oder glasierte Materialien sowie Fliesen, Kunststoffe und<br />

Materialimitate sind unzulässig.<br />

3. Die Oberflächen von Putzfassaden sind in den Farben weiß, beige oder<br />

braun zu streichen. Sichtmauerwerk ist ausschließlich in den Farben rot,<br />

beige und weiß zulässig.<br />

Putzfassade<br />

Sichtmauerwerk<br />

Holzfachwerk<br />

<strong>Timmendorfer</strong> <strong>Strand</strong> – B-Plan Nr. 19<br />

petersen pörksen partner

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!