Anlage - Gemeinde Timmendorfer Strand
Anlage - Gemeinde Timmendorfer Strand
Anlage - Gemeinde Timmendorfer Strand
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
§ 6 Oberflächen<br />
1. Fassaden sind in einem einheitlichen Farbton als glatte bzw.<br />
feinstrukturierte Putzfassaden, in Sichtmauerwerk, in Holz oder als<br />
Holzfachwerkkonstruktion auszuführen.<br />
2. Glänzende oder glasierte Materialien sowie Fliesen, Kunststoffe und<br />
Materialimitate sind unzulässig.<br />
3. Die Oberflächen von Putzfassaden sind in den Farben weiß, beige oder<br />
braun zu streichen. Sichtmauerwerk ist ausschließlich in den Farben rot,<br />
beige und weiß zulässig.<br />
Putzfassade<br />
Sichtmauerwerk<br />
Holzfachwerk<br />
<strong>Timmendorfer</strong> <strong>Strand</strong> – B-Plan Nr. 19<br />
petersen pörksen partner