03.11.2013 Aufrufe

Anlage - Gemeinde Timmendorfer Strand

Anlage - Gemeinde Timmendorfer Strand

Anlage - Gemeinde Timmendorfer Strand

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

§ 8 Anbringungsort<br />

1. Werbeanlagen an Fassaden sind in die Fassadengestaltung einzupassen<br />

und dürfen keine architektonischen Gliederungselemente überdecken.<br />

2. Werbeanlagen als Flaggen oder mobile Werbeträger, wie z.B.<br />

Klappschilder, sind unzulässig.<br />

3. Markisen und Vordächer sind von Werbung freizuhalten.<br />

4. Freistehende Werbetafeln wie Schaukästen etc. sind aus Holz oder Metall<br />

herzustellen. Die maximale Größe von freistehenden Werbetafeln beträgt<br />

1,00 m². Pro Grundstück sind maximal zwei freistehende Werbetafeln<br />

zulässig.<br />

Werbung an Vordächern<br />

Einpassung in Fassadengestaltung<br />

Zu viele Werbetafeln<br />

<strong>Timmendorfer</strong> <strong>Strand</strong> – B-Plan Nr. 19<br />

petersen pörksen partner

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!