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Prüfungsordnung Diplom-Studiengang Online-Journalimus

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28<br />

(3) Über die Zulassung entscheidet der Prüfungsausschuss.<br />

§ 5 Praxisstellen, Verträge<br />

(l)<br />

Das berufspraktische Studiensemester wird in Zusammenarbeit der Fachhochschule<br />

mit den Praxisstellen durchgeführt. Die Studierenden sind verpflichtet, der BPS-<br />

Beauftragten/dem BPS-Beauftragten die gewählte Praxisstelle vor Antritt der<br />

Ausbildung zu benennen. Die BPS-Beauftragte/Der BPS-Beauftragte kann Fristen zur<br />

Meldung der Praxisstelle festlegen.<br />

(2) Ein Wechsel der Praxisstelle während des Praxissemesters ist nur dann zulässig,<br />

wenn dies zur Erreichung des Studienzieles unumgänglich ist. Ein beabsichtigter<br />

Wechsel bedarf der Zustimmung des Prüfungsausschusses.<br />

(3) Von den Studierenden vorgeschlagene Praxisstellen müssen den Voraussetzungen<br />

im Sinne der Rahmenvereinbarung entsprechen. Dies gilt auch für Praxisstellen im<br />

Ausland bei entsprechender Anerkennung.<br />

(4) Die Rahmenvereinbarung und die Ordnung für das berufspraktische Studiensemester<br />

regeln die Verpflichtungen der Praxisstelle und der Studierenden.<br />

1. Die Verpflichtungen der Praxisstelle sind:<br />

a) Die Studierende/Den Studierenden für die Dauer des berufspraktischen<br />

Studiensemesters unter Beachtung des Ausbildungsplanes (s. § 6) auszubilden,<br />

b) ihr/ihm die Teilnahme an den begleitenden Lehrveranstaltungen oder Prüfungen zu<br />

ermöglichen,<br />

c) einen Nachweis auszustellen über Ausbildungszeit mit Angabe der Fehlzeiten und die<br />

Inhalte der praktischen Tätigkeiten sowie Erfolg der Ausbildung,<br />

d) eine Ansprechpartnerin oder Ansprechpartner für die Betreuung der Studierenden/des<br />

Studierenden zu benennen,<br />

e) die Teilnahme der Studierenden/des Studierenden an den Gremien der<br />

Fachhochschule zu ermöglichen.<br />

2. Die Verpflichtungen der Studierenden sind:<br />

a) Die gebotene Ausbildung wahrzunehmen,<br />

b) die im Rahmen des Ausbildungsplanes übertragenen Aufgaben sorgfältig auszuführen,<br />

c) sich an die an der Praxisstelle geltenden Ordnungen zu halten, insbesondere an die<br />

Unfallverhütungsvorschriften, Arbeitszeitregelungen sowie an die Vorschriften über<br />

die Schweigepflicht,<br />

d) fristgerecht einen zeitlich gegliederten Bericht vorzulegen,

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