Prüfungsordnung Diplom-Studiengang Online-Journalimus
Prüfungsordnung Diplom-Studiengang Online-Journalimus
Prüfungsordnung Diplom-Studiengang Online-Journalimus
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
28<br />
(3) Über die Zulassung entscheidet der Prüfungsausschuss.<br />
§ 5 Praxisstellen, Verträge<br />
(l)<br />
Das berufspraktische Studiensemester wird in Zusammenarbeit der Fachhochschule<br />
mit den Praxisstellen durchgeführt. Die Studierenden sind verpflichtet, der BPS-<br />
Beauftragten/dem BPS-Beauftragten die gewählte Praxisstelle vor Antritt der<br />
Ausbildung zu benennen. Die BPS-Beauftragte/Der BPS-Beauftragte kann Fristen zur<br />
Meldung der Praxisstelle festlegen.<br />
(2) Ein Wechsel der Praxisstelle während des Praxissemesters ist nur dann zulässig,<br />
wenn dies zur Erreichung des Studienzieles unumgänglich ist. Ein beabsichtigter<br />
Wechsel bedarf der Zustimmung des Prüfungsausschusses.<br />
(3) Von den Studierenden vorgeschlagene Praxisstellen müssen den Voraussetzungen<br />
im Sinne der Rahmenvereinbarung entsprechen. Dies gilt auch für Praxisstellen im<br />
Ausland bei entsprechender Anerkennung.<br />
(4) Die Rahmenvereinbarung und die Ordnung für das berufspraktische Studiensemester<br />
regeln die Verpflichtungen der Praxisstelle und der Studierenden.<br />
1. Die Verpflichtungen der Praxisstelle sind:<br />
a) Die Studierende/Den Studierenden für die Dauer des berufspraktischen<br />
Studiensemesters unter Beachtung des Ausbildungsplanes (s. § 6) auszubilden,<br />
b) ihr/ihm die Teilnahme an den begleitenden Lehrveranstaltungen oder Prüfungen zu<br />
ermöglichen,<br />
c) einen Nachweis auszustellen über Ausbildungszeit mit Angabe der Fehlzeiten und die<br />
Inhalte der praktischen Tätigkeiten sowie Erfolg der Ausbildung,<br />
d) eine Ansprechpartnerin oder Ansprechpartner für die Betreuung der Studierenden/des<br />
Studierenden zu benennen,<br />
e) die Teilnahme der Studierenden/des Studierenden an den Gremien der<br />
Fachhochschule zu ermöglichen.<br />
2. Die Verpflichtungen der Studierenden sind:<br />
a) Die gebotene Ausbildung wahrzunehmen,<br />
b) die im Rahmen des Ausbildungsplanes übertragenen Aufgaben sorgfältig auszuführen,<br />
c) sich an die an der Praxisstelle geltenden Ordnungen zu halten, insbesondere an die<br />
Unfallverhütungsvorschriften, Arbeitszeitregelungen sowie an die Vorschriften über<br />
die Schweigepflicht,<br />
d) fristgerecht einen zeitlich gegliederten Bericht vorzulegen,