Prüfungsordnung Diplom-Studiengang Online-Journalimus
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§ 6 Formen der Leistungsnachweise<br />
(1) Prüfungsleistungen können erbracht werden<br />
1. mündlich (§ 7)<br />
2. schriftlich durch Klausurarbeiten und sonstige schriftliche Arbeiten (§ 8)<br />
3. in Projekten (§ 6a).<br />
Schriftliche Prüfungen nach dem Multiple-choice-Verfahren sind ausgeschlossen.<br />
(2) Studienleistungen können in einer oder mehreren der nachstehenden Formen<br />
erbracht werden:<br />
1. Referat und Präsentation in Seminaren<br />
2. Fachgespräch<br />
3. Klausurarbeit<br />
4. Hausarbeit<br />
5. Entwurfsarbeit<br />
6. berufspraktische Ausarbeitung/Übung<br />
Studienleistungen können in Form von Gruppenarbeiten erbracht werden, wenn<br />
die zu bewertenden Beiträge der einzelnen Studierenden durch Angabe<br />
objektiver Kriterien eindeutig abgrenzbar und einzeln bewertbar sind und für sich<br />
genommen die Anforderungen an die Studienleistung erfüllen.<br />
(3) Die Formen der Leistungsnachweise werden, soweit sie nicht durch die<br />
<strong>Prüfungsordnung</strong> vorgegeben sind, von den Prüfenden bzw. den für die<br />
betreffende Lehrveranstaltung Verantwortlichen festgelegt und sind den<br />
Studierenden zu Beginn der Lehrveranstaltungen bekannt zu geben.<br />
(4) Macht ein Prüfling glaubhaft, dass er wegen länger andauernder oder ständiger<br />
körperlicher Behinderung nicht in der Lage ist, Prüfungsleistungen ganz oder<br />
teilweise in der vorgesehenen Form abzulegen, so wird gestattet, die<br />
Prüfungsleistungen innerhalb einer verlängerten Bearbeitungszeit oder<br />
gleichwertige Prüfungsleistungen in einer anderen Form zu erbringen. Dazu kann<br />
die Vorlage eines ärztlichen Attestes verlangt werden. Entsprechendes gilt für<br />
Studienleistungen.<br />
(5) Soweit die Studienordnung regelmäßige Teilnahme vorsieht, werden die<br />
Erfordernisse an die Teilnahme zu Beginn der Lehrveranstaltung<br />
bekanntgegeben.<br />
§ 6a Projekte<br />
(1) Projekte sind auf die Lösung eines komplexen praxisbezogenen<br />
journalistischen Problems gerichtet, das von einer oder mehreren<br />
Projektgruppen mit jeweils höchstens drei Studierenden bearbeitet wird. Die<br />
Studienprojekte finden in <strong>Online</strong>-Redaktionen statt und sind interdisziplinär<br />
angelegt. Alle Projekte umfassen neben der Multimediaproduktion weitere<br />
Fachinhalte (Anlage 3). Für die Rahmenthemen der Projekte in einzelnen<br />
Studiensemestern (Anlage 3) werden zu Beginn eines Projektes mindestens<br />
zwei alternative Themen mit möglichst aktuellen Bezügen festgelegt.<br />
(2) Die regelmäßige Teilnahme an den Projekten ist Voraussetzung für die