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Prüfungsordnung Diplom-Studiengang Online-Journalimus

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4<br />

§ 6 Formen der Leistungsnachweise<br />

(1) Prüfungsleistungen können erbracht werden<br />

1. mündlich (§ 7)<br />

2. schriftlich durch Klausurarbeiten und sonstige schriftliche Arbeiten (§ 8)<br />

3. in Projekten (§ 6a).<br />

Schriftliche Prüfungen nach dem Multiple-choice-Verfahren sind ausgeschlossen.<br />

(2) Studienleistungen können in einer oder mehreren der nachstehenden Formen<br />

erbracht werden:<br />

1. Referat und Präsentation in Seminaren<br />

2. Fachgespräch<br />

3. Klausurarbeit<br />

4. Hausarbeit<br />

5. Entwurfsarbeit<br />

6. berufspraktische Ausarbeitung/Übung<br />

Studienleistungen können in Form von Gruppenarbeiten erbracht werden, wenn<br />

die zu bewertenden Beiträge der einzelnen Studierenden durch Angabe<br />

objektiver Kriterien eindeutig abgrenzbar und einzeln bewertbar sind und für sich<br />

genommen die Anforderungen an die Studienleistung erfüllen.<br />

(3) Die Formen der Leistungsnachweise werden, soweit sie nicht durch die<br />

<strong>Prüfungsordnung</strong> vorgegeben sind, von den Prüfenden bzw. den für die<br />

betreffende Lehrveranstaltung Verantwortlichen festgelegt und sind den<br />

Studierenden zu Beginn der Lehrveranstaltungen bekannt zu geben.<br />

(4) Macht ein Prüfling glaubhaft, dass er wegen länger andauernder oder ständiger<br />

körperlicher Behinderung nicht in der Lage ist, Prüfungsleistungen ganz oder<br />

teilweise in der vorgesehenen Form abzulegen, so wird gestattet, die<br />

Prüfungsleistungen innerhalb einer verlängerten Bearbeitungszeit oder<br />

gleichwertige Prüfungsleistungen in einer anderen Form zu erbringen. Dazu kann<br />

die Vorlage eines ärztlichen Attestes verlangt werden. Entsprechendes gilt für<br />

Studienleistungen.<br />

(5) Soweit die Studienordnung regelmäßige Teilnahme vorsieht, werden die<br />

Erfordernisse an die Teilnahme zu Beginn der Lehrveranstaltung<br />

bekanntgegeben.<br />

§ 6a Projekte<br />

(1) Projekte sind auf die Lösung eines komplexen praxisbezogenen<br />

journalistischen Problems gerichtet, das von einer oder mehreren<br />

Projektgruppen mit jeweils höchstens drei Studierenden bearbeitet wird. Die<br />

Studienprojekte finden in <strong>Online</strong>-Redaktionen statt und sind interdisziplinär<br />

angelegt. Alle Projekte umfassen neben der Multimediaproduktion weitere<br />

Fachinhalte (Anlage 3). Für die Rahmenthemen der Projekte in einzelnen<br />

Studiensemestern (Anlage 3) werden zu Beginn eines Projektes mindestens<br />

zwei alternative Themen mit möglichst aktuellen Bezügen festgelegt.<br />

(2) Die regelmäßige Teilnahme an den Projekten ist Voraussetzung für die

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