als pdf File - Gewerbeverband Kanton Zug
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23<br />
Abstimmung<br />
1:12-Initiative<br />
Staatliches Lohndiktat –<br />
das schadet allen<br />
Die von den Jungsozialisten Schweiz (JUSO) eingereichte<br />
Volksinitiative «1:12 – Für gerechte Löhne» verlangt,<br />
dass niemand in einem Jahr weniger verdienen<br />
darf <strong>als</strong> der bestbezahlte Manager im gleichen Unternehmen<br />
in einem Monat. Die Folgen wären Bürokratie<br />
und ein staatliches Lohndiktat, das in seiner Auswirkung<br />
die F<strong>als</strong>chen trifft.<br />
Firmen sind nicht Allgemeingut<br />
Die Initianten gehen davon aus, dass alle Firmen,<br />
die Spitzenverdiener und deren Löhne Allgemeingut<br />
sind. Doch die Unternehmen – und insbesondere<br />
auch die KMU – gehören weder dem Staat noch dem<br />
Volk. Daher kann es auch nicht Sache des Staates sein,<br />
mit einem Lohndiktat in die bestehende und bewährte<br />
Vertragsautonomie einzugreifen. Das bisherige System<br />
hat sich über lange Jahre hin bewährt: Löhne werden<br />
in der Schweiz zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber<br />
ausgehandelt, entweder individuell oder im Rahmen<br />
von Gesamtarbeitsverträgen. Der Lohn ergibt sich<br />
aus dem Arbeitsvertrag. Dabei gilt Vertragsfreiheit.<br />
Diese Vertragsfreiheit kann durch die abgeschlossenen<br />
Gesamtarbeitsverträge der Sozialpartner eingeschränkt<br />
werden.<br />
Keine Lohnbürokratie<br />
Bei Annahme der Initiative müssten aus Gründen<br />
der Rechtssicherheit die Löhne in den über 300 000<br />
Firmen flächendeckend kontrolliert und die 1:12-Regel<br />
durch eine staatliche Lohnpolizei durchgesetzt werden.<br />
Die Nichteinhaltung müsste sanktioniert werden.<br />
Zahlreiche Probleme rechtlicher und praktischer Natur<br />
stellen sich. Definiert werden muss, was das Unternehmen<br />
bzw. die rechtliche Einheit ist, innerhalb<br />
derer die 1:12-Initiative zur Anwendung gelangt. Es<br />
stellt sich die Frage, ob die Regelung ausschliesslich<br />
für juristische Personen gilt oder auch Einheiten ohne<br />
Rechtspersönlichkeit bzw. natürliche Personen, die<br />
Personen entgeltlich beschäftigen, umfasst. Neben den<br />
gewinnorientierten Unternehmen werden auch Vereine<br />
(z. B. im Sport) und Stiftungen ohne wirtschaftlichen<br />
Zweck betroffen sein. Zu klären ist, was in<br />
einem Unternehmen, das in Dutzenden von Ländern<br />
geschäftstätig ist, gilt. All diese Punkte müssten von<br />
Staates wegen überprüft werden, was einen riesigen<br />
Kontrollaufwand mit den entsprechenden Kosten zur<br />
Folge hat.<br />
Sozialpolitischer Bumerang<br />
Bei einer Annahme der Initiative erhielten Unternehmen<br />
den Anreiz zum Outsourcen von Niedriglohnarbeitsplätzen,<br />
damit diese nicht unter das 1:12-Gebot<br />
fallen. Wenn solche Arbeiten aber ausgelagert werden,<br />
verlieren Tieflohnbezüger gleich doppelt. Erstens weil<br />
sie tendenziell schlechtere Anstellungsbedingungen erhalten<br />
dürften. Zweitens wären Automatisierung und<br />
Rationalisierung die Folge. Im schlimmsten Fall droht<br />
ein Arbeitsplatzverlust auf tieferen Qualifikationsstufen.<br />
Die Initiative könnte somit zu mehr Arbeitslosigkeit<br />
führen und wird zum sozialpolitischen Bumerang.<br />
Das will die Wirtschaft nicht, doch bei Annahme der<br />
1:12-Initiative würden viele Unternehmerinnen und<br />
Unternehmer dazu gezwungen.<br />
Die Initiative schadet den KMU<br />
Die Initiative trifft auch Familienunternehmen. Hat<br />
ein Unternehmer oder eine Unternehmerin während<br />
vieler Jahre das ganze Vermögen in die eigene Firma<br />
investiert, kann er oder sie die stark progressiven Vermögenssteuern<br />
nur dann zahlen, wenn ein entsprechend<br />
hoher Lohn auszahlt werden kann. Andernfalls<br />
müssten Teile der Firma verkauft werden, was nicht<br />
im Sinn der Mitarbeitenden sein kann.<br />
Die 1:12-Initiative ist entschieden abzulehnen,<br />
weil sie etwas F<strong>als</strong>ches verspricht und in ihrer Auswirkung<br />
die F<strong>als</strong>chen trifft.<br />
Dieter Kläy, Ressortleiter Schweizerischer<br />
<strong>Gewerbeverband</strong><br />
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