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als pdf File - Gewerbeverband Kanton Zug

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23<br />

Abstimmung<br />

1:12-Initiative<br />

Staatliches Lohndiktat –<br />

das schadet allen<br />

Die von den Jungsozialisten Schweiz (JUSO) eingereichte<br />

Volksinitiative «1:12 – Für gerechte Löhne» verlangt,<br />

dass niemand in einem Jahr weniger verdienen<br />

darf <strong>als</strong> der bestbezahlte Manager im gleichen Unternehmen<br />

in einem Monat. Die Folgen wären Bürokratie<br />

und ein staatliches Lohndiktat, das in seiner Auswirkung<br />

die F<strong>als</strong>chen trifft.<br />

Firmen sind nicht Allgemeingut<br />

Die Initianten gehen davon aus, dass alle Firmen,<br />

die Spitzenverdiener und deren Löhne Allgemeingut<br />

sind. Doch die Unternehmen – und insbesondere<br />

auch die KMU – gehören weder dem Staat noch dem<br />

Volk. Daher kann es auch nicht Sache des Staates sein,<br />

mit einem Lohndiktat in die bestehende und bewährte<br />

Vertragsautonomie einzugreifen. Das bisherige System<br />

hat sich über lange Jahre hin bewährt: Löhne werden<br />

in der Schweiz zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber<br />

ausgehandelt, entweder individuell oder im Rahmen<br />

von Gesamtarbeitsverträgen. Der Lohn ergibt sich<br />

aus dem Arbeitsvertrag. Dabei gilt Vertragsfreiheit.<br />

Diese Vertragsfreiheit kann durch die abgeschlossenen<br />

Gesamtarbeitsverträge der Sozialpartner eingeschränkt<br />

werden.<br />

Keine Lohnbürokratie<br />

Bei Annahme der Initiative müssten aus Gründen<br />

der Rechtssicherheit die Löhne in den über 300 000<br />

Firmen flächendeckend kontrolliert und die 1:12-Regel<br />

durch eine staatliche Lohnpolizei durchgesetzt werden.<br />

Die Nichteinhaltung müsste sanktioniert werden.<br />

Zahlreiche Probleme rechtlicher und praktischer Natur<br />

stellen sich. Definiert werden muss, was das Unternehmen<br />

bzw. die rechtliche Einheit ist, innerhalb<br />

derer die 1:12-Initiative zur Anwendung gelangt. Es<br />

stellt sich die Frage, ob die Regelung ausschliesslich<br />

für juristische Personen gilt oder auch Einheiten ohne<br />

Rechtspersönlichkeit bzw. natürliche Personen, die<br />

Personen entgeltlich beschäftigen, umfasst. Neben den<br />

gewinnorientierten Unternehmen werden auch Vereine<br />

(z. B. im Sport) und Stiftungen ohne wirtschaftlichen<br />

Zweck betroffen sein. Zu klären ist, was in<br />

einem Unternehmen, das in Dutzenden von Ländern<br />

geschäftstätig ist, gilt. All diese Punkte müssten von<br />

Staates wegen überprüft werden, was einen riesigen<br />

Kontrollaufwand mit den entsprechenden Kosten zur<br />

Folge hat.<br />

Sozialpolitischer Bumerang<br />

Bei einer Annahme der Initiative erhielten Unternehmen<br />

den Anreiz zum Outsourcen von Niedriglohnarbeitsplätzen,<br />

damit diese nicht unter das 1:12-Gebot<br />

fallen. Wenn solche Arbeiten aber ausgelagert werden,<br />

verlieren Tieflohnbezüger gleich doppelt. Erstens weil<br />

sie tendenziell schlechtere Anstellungsbedingungen erhalten<br />

dürften. Zweitens wären Automatisierung und<br />

Rationalisierung die Folge. Im schlimmsten Fall droht<br />

ein Arbeitsplatzverlust auf tieferen Qualifikationsstufen.<br />

Die Initiative könnte somit zu mehr Arbeitslosigkeit<br />

führen und wird zum sozialpolitischen Bumerang.<br />

Das will die Wirtschaft nicht, doch bei Annahme der<br />

1:12-Initiative würden viele Unternehmerinnen und<br />

Unternehmer dazu gezwungen.<br />

Die Initiative schadet den KMU<br />

Die Initiative trifft auch Familienunternehmen. Hat<br />

ein Unternehmer oder eine Unternehmerin während<br />

vieler Jahre das ganze Vermögen in die eigene Firma<br />

investiert, kann er oder sie die stark progressiven Vermögenssteuern<br />

nur dann zahlen, wenn ein entsprechend<br />

hoher Lohn auszahlt werden kann. Andernfalls<br />

müssten Teile der Firma verkauft werden, was nicht<br />

im Sinn der Mitarbeitenden sein kann.<br />

Die 1:12-Initiative ist entschieden abzulehnen,<br />

weil sie etwas F<strong>als</strong>ches verspricht und in ihrer Auswirkung<br />

die F<strong>als</strong>chen trifft.<br />

Dieter Kläy, Ressortleiter Schweizerischer<br />

<strong>Gewerbeverband</strong><br />

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