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Aide Mémoire 071212 "Überwachung ... - ZLG

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<strong>Aide</strong>-mémoire<br />

<strong>071212</strong>02<br />

<strong>Überwachung</strong> computergestützter Systeme Seite 8 von 56<br />

Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz<br />

bei Arzneimitteln und Medizinprodukten<br />

<strong>ZLG</strong><br />

2.2.2 Personal<br />

2. Personal - Anhang 11<br />

1 Es sollte eine enge Zusammenarbeit zwischen maßgeblichen Personen, wie z. B. Prozesseignern,<br />

Systemeignern und Sachkundigen Personen sowie der IT stattfinden. Alle Personen<br />

sollten über eine geeignete Ausbildung und Zugriffsrechte sowie festgelegte Verantwortlichkeiten<br />

zur Wahrnehmung der ihnen übertragenen Aufgaben verfügen.<br />

2.2.2 Personal<br />

Nr. Fragen und Bezug Kommentierung<br />

2.2.2.1 Das gesamte Personal soll bezüglich der Verwendung und des Umgangs mit<br />

Computersystemen innerhalb des eigenen Verantwortungsbereichs angemessen<br />

geschult sein. Insbesondere muss beim Personal (z. B. Beschäftigte in der IT<br />

bzw. Systemadministration), das für Planung, Entwicklung, Programmierung,<br />

Validierung, Installation, Betrieb, Wartung und Außerbetriebnahme von Computersystemen<br />

verantwortlich ist, ausreichend Sachkenntnis vorhanden sein. Die<br />

Sachkenntnis sollte in regelmäßigen Abständen durch Fortbildungen vertieft<br />

werden. Zwischen allen maßgeblichen Personen sollte eine enge Zusammenarbeit<br />

stattfinden.<br />

2.2.2.2 Zur Wahrnehmung der Aufgaben sollten alle Mitarbeiter/innen über festgelegte<br />

Verantwortlichkeiten und angemessene Zugriffsrechte verfügen.<br />

2.2.2.3 Zugriffsrechte sollten nur an Mitarbeiter/innen vergeben werden, die ausreichend<br />

geschult sind.<br />

2.2.2.4 Die Eingabe oder Änderung von Daten sollte nur von solchen Personen vorgenommen<br />

werden, die diesbezüglich ausreichend geschult sind.<br />

2.2.2.5 Welche Qualifikation besitzt das<br />

IT-Personal?<br />

2.2.2.6 Wie ist das Personal geschult?<br />

In welcher Art und Weise umfasst<br />

der Schulungsplan die<br />

Anforderungen an den Umgang<br />

mit computergestützten Systemen?<br />

2.2.2.7 In welchem Umfang wird das<br />

IT-Personal in GMP-Themen<br />

geschult?<br />

Der Grundsatz von GMP, dass Personal nur<br />

entsprechend seiner Kenntnisse und Fähigkeiten<br />

eingesetzt werden soll, gilt auch für IT-<br />

Personal.<br />

Das verantwortliche Personal hat sicherzustellen,<br />

dass die Bedienung der CS durch das<br />

eingesetzte Personal unter Beachtung der<br />

GMP-Regeln und der betriebsinternen Arbeitsanweisungen<br />

erfolgt. Das Personal, das<br />

an CS eingesetzt wird, muss mit den Arbeitsprozessen<br />

vertraut sein und muss bei Störungen<br />

die Grenzen zwischen Selbsthilfe und<br />

Inanspruchnahme von Hilfe aus dem Betrieb<br />

oder von außerhalb erkennen und beachten.<br />

Aus dem Schulungsplan sollte abzuleiten sein,<br />

dass die IT-spezifischen Themen auch abgedeckt<br />

werden.<br />

Das IT-Personal sollte insbesondere zur Dokumentation<br />

und zum Änderungsmanagement<br />

geschult sein.<br />

öffentlich

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