Aide Mémoire 071212 "Überwachung ... - ZLG
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<strong>Aide</strong>-mémoire<br />
<strong>071212</strong>02<br />
<strong>Überwachung</strong> computergestützter Systeme Seite 8 von 56<br />
Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz<br />
bei Arzneimitteln und Medizinprodukten<br />
<strong>ZLG</strong><br />
2.2.2 Personal<br />
2. Personal - Anhang 11<br />
1 Es sollte eine enge Zusammenarbeit zwischen maßgeblichen Personen, wie z. B. Prozesseignern,<br />
Systemeignern und Sachkundigen Personen sowie der IT stattfinden. Alle Personen<br />
sollten über eine geeignete Ausbildung und Zugriffsrechte sowie festgelegte Verantwortlichkeiten<br />
zur Wahrnehmung der ihnen übertragenen Aufgaben verfügen.<br />
2.2.2 Personal<br />
Nr. Fragen und Bezug Kommentierung<br />
2.2.2.1 Das gesamte Personal soll bezüglich der Verwendung und des Umgangs mit<br />
Computersystemen innerhalb des eigenen Verantwortungsbereichs angemessen<br />
geschult sein. Insbesondere muss beim Personal (z. B. Beschäftigte in der IT<br />
bzw. Systemadministration), das für Planung, Entwicklung, Programmierung,<br />
Validierung, Installation, Betrieb, Wartung und Außerbetriebnahme von Computersystemen<br />
verantwortlich ist, ausreichend Sachkenntnis vorhanden sein. Die<br />
Sachkenntnis sollte in regelmäßigen Abständen durch Fortbildungen vertieft<br />
werden. Zwischen allen maßgeblichen Personen sollte eine enge Zusammenarbeit<br />
stattfinden.<br />
2.2.2.2 Zur Wahrnehmung der Aufgaben sollten alle Mitarbeiter/innen über festgelegte<br />
Verantwortlichkeiten und angemessene Zugriffsrechte verfügen.<br />
2.2.2.3 Zugriffsrechte sollten nur an Mitarbeiter/innen vergeben werden, die ausreichend<br />
geschult sind.<br />
2.2.2.4 Die Eingabe oder Änderung von Daten sollte nur von solchen Personen vorgenommen<br />
werden, die diesbezüglich ausreichend geschult sind.<br />
2.2.2.5 Welche Qualifikation besitzt das<br />
IT-Personal?<br />
2.2.2.6 Wie ist das Personal geschult?<br />
In welcher Art und Weise umfasst<br />
der Schulungsplan die<br />
Anforderungen an den Umgang<br />
mit computergestützten Systemen?<br />
2.2.2.7 In welchem Umfang wird das<br />
IT-Personal in GMP-Themen<br />
geschult?<br />
Der Grundsatz von GMP, dass Personal nur<br />
entsprechend seiner Kenntnisse und Fähigkeiten<br />
eingesetzt werden soll, gilt auch für IT-<br />
Personal.<br />
Das verantwortliche Personal hat sicherzustellen,<br />
dass die Bedienung der CS durch das<br />
eingesetzte Personal unter Beachtung der<br />
GMP-Regeln und der betriebsinternen Arbeitsanweisungen<br />
erfolgt. Das Personal, das<br />
an CS eingesetzt wird, muss mit den Arbeitsprozessen<br />
vertraut sein und muss bei Störungen<br />
die Grenzen zwischen Selbsthilfe und<br />
Inanspruchnahme von Hilfe aus dem Betrieb<br />
oder von außerhalb erkennen und beachten.<br />
Aus dem Schulungsplan sollte abzuleiten sein,<br />
dass die IT-spezifischen Themen auch abgedeckt<br />
werden.<br />
Das IT-Personal sollte insbesondere zur Dokumentation<br />
und zum Änderungsmanagement<br />
geschult sein.<br />
öffentlich