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Wald + Wild das Infoblatt des Steir. Jagdschutzvereins Zweigstelle ...

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Bericht <strong>des</strong> Bezirksjägermeisters<br />

...............................................................................<br />

Werte Jägerinnen und Jäger!<br />

Lt. §1 (Begriff <strong>des</strong> Jagdrechtes, Jagdausübungsrecht)<br />

Steiermärkisches Jagdgesetz<br />

2012 „kommt unter grundsätzlicher<br />

Wahrung <strong>des</strong> Lebensrechtes <strong>des</strong> <strong>Wild</strong>es<br />

den Interessen der Land- und Forstwirtschaft<br />

nach Maßgabe der Bestimmungen<br />

dieses Gesetzes im Widerstreit mit jagdlichen<br />

Interessen der Vorrang zu“.<br />

Dazu ist festzuhalten, <strong>das</strong>s von allen Beteiligten<br />

Maßnahmen zu setzen sind, damit<br />

es erst zu keinem Widerstreit, welcher<br />

meist bei Schadenssituationen<br />

entsteht, kommt. Dies gelingt uns auch<br />

in der überwiegenden Anzahl der Reviere.<br />

Und dies trotz oftmals ungünstiger<br />

Reviergegebenheiten wie Zersiedelung,<br />

Freizeitaktivitäten usw.<br />

Trotz umfassender Kenntnisse über unsere<br />

<strong>Wild</strong>arten passieren bei der Erfassung<br />

der Frühjahrsbestände auch Fehler.<br />

Diese können dann in Verbindung mit<br />

anderen Elementarereignissen - oder z.<br />

B. der Beunruhigung durch einen Wolf<br />

- ärgerliche Folgen haben. Nachdem nur<br />

ein Teil <strong>des</strong> Rotwil<strong>des</strong> an Winterfütterungen<br />

versorgt wird und daher eine exakte<br />

Zählung <strong>des</strong> Gesamtbestan<strong>des</strong> nicht<br />

oder nur sehr schwer möglich ist, kann es<br />

schon zu Abweichungen bei den <strong>Wild</strong>standsangaben,<br />

sowohl nach oben als<br />

auch nach unten, kommen. Wo es zu<br />

untragbaren <strong>Wild</strong>schäden kommt, darf<br />

nichts beschönigt werden. Wir Jäger haben<br />

dann jedenfalls Handlungsbedarf<br />

und müssen alles in unserer Macht stehende<br />

unternehmen, um die Situation<br />

zu bereinigen. Wenn andererseits aber<br />

<strong>Wald</strong>besitzer mit überzogenen „Schadensmeldungen<br />

durch <strong>Wild</strong>“ die Bezirksverwaltungsbehörde,<br />

die Bezirksbauernkammer,<br />

den Bezirksjägermeister<br />

und in weiterer Folge den Hegemeister<br />

und den Obmann einer Jagdgesellschaft<br />

beschäftigen, obwohl diese <strong>Wild</strong>schäden<br />

in dem behaupteten Umfang nicht vorhanden<br />

sind, so frage ich mich schon,<br />

welche Interessen bei dieser Vorgangsweise<br />

verfolgt werden. Eine unbegründete<br />

wildfeindliche Haltung ist schlimm,<br />

kostet allen Beteiligten Nerven und Zeit<br />

und ist entbehrlich.<br />

Kundige Personen – neue Bescheinigungen<br />

für die Fleischuntersuchung<br />

Aus aktuellem Anlass teile ich Ihnen mit,<br />

<strong>das</strong>s <strong>das</strong> Bun<strong>des</strong>ministerium für Gesundheit<br />

auf Basis von § 8 Abs. 1c der<br />

Fleischuntersuchungsverordnung 2006<br />

vorschreibt, <strong>das</strong>s ab 1. Mai 2013 zur<br />

Verhinderung der missbräuchlichen Verwendung<br />

von <strong>Wild</strong>anhängern, zur Sicherstellung<br />

einer einwandfreien Rückverfolgbarkeit<br />

der Tierkörper und zur<br />

nachweislichen Identifikation der ausstellenden<br />

kundigen Person neue Bescheinigungen<br />

für die Dokumentation<br />

der Untersuchung der <strong>Wild</strong>tierkörper<br />

verpflichtend zu verwenden sind.<br />

Diese selbst durchschreibenden, fortlaufend<br />

nummerierten Bescheinigungsblöcke<br />

liegen im Veterinärreferat der Bezirkshauptmannschaft<br />

Voitsberg auf und<br />

sind unentgeltlich von den kundigen<br />

Personen persönlich in Empfang zu<br />

nehmen.<br />

Ich ersuche Sie daher, diese neue Dokumentation<br />

der <strong>Wild</strong>fleischuntersuchung<br />

zu beachten, um einerseits den gesetzlichen<br />

Vorgaben zu entsprechen und als<br />

kompetentes Kontrollorgan beim „In-<br />

Verkehr-bringen“ eines unserer besten<br />

Produkte, dem <strong>Wild</strong>bret, positiv mitzuwirken.<br />

Nachschulung kundiger Personen<br />

Die für die so genannten „kundigen Personen“<br />

wiederkehrende Nachschulung in<br />

Zeitabständen von ca. 5 Jahren wird lt.<br />

Mitteilung <strong>des</strong> Veterinärreferates der<br />

<strong>Steir</strong>. Lan<strong>des</strong>regierung nach Ausgabe<br />

dieser Bescheinigungsblöcke und Aktualisierung<br />

der Liste der <strong>Wild</strong>fleisch-Untersuchungsorgane<br />

erfolgen.<br />

Eibe – Baum <strong>des</strong> Jahres<br />

Zum Jubiläum „20 Jahre Baum <strong>des</strong> Jahres“<br />

in Österreich wurde die Eibe, dieser<br />

immergrüne Nadelbaum, der schon seit<br />

der Steinzeit genutzt wird, ausgewählt.<br />

Mit dem Anpflanzen dieser Baumart in<br />

den Revieren <strong>des</strong> Jagdbezirkes Voitsberg<br />

wollen wir letztendlich auch auf die Leistungen<br />

<strong>des</strong> <strong>Wald</strong>es für Mensch, <strong>Wild</strong>tier<br />

und Umwelt hinweisen.<br />

Mit der Eibe hat <strong>das</strong> österreichische Kuratorium<br />

<strong>Wald</strong> einen eher selten vorkommenden<br />

und gefährdeten Baum<br />

zum „Baum <strong>des</strong> Jahres 2013“ gekürt. Die<br />

Eibe hat große Ausschlagsfähigkeit, die<br />

unseren heimischen Nadelhölzern im<br />

allgemeinen fehlt, wird daher auch<br />

strauchförmig, ist in der Regel aber ein<br />

langsam wüchsiger bis zu 15 m hoher<br />

Baum mit kegelförmiger oder unregelmäßiger<br />

Krone. Aufgrund dieser Wuchsform<br />

auf sehr kurzem und relativ starkem<br />

Stamm und dichten Nadelzweigen<br />

erweckt die Eibe einen düsteren Ein-<br />

4 WALD+WILD 81 / Juni 2013

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