Wald + Wild das Infoblatt des Steir. Jagdschutzvereins Zweigstelle ...
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Bericht <strong>des</strong> Bezirksjägermeisters<br />
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Werte Jägerinnen und Jäger!<br />
Lt. §1 (Begriff <strong>des</strong> Jagdrechtes, Jagdausübungsrecht)<br />
Steiermärkisches Jagdgesetz<br />
2012 „kommt unter grundsätzlicher<br />
Wahrung <strong>des</strong> Lebensrechtes <strong>des</strong> <strong>Wild</strong>es<br />
den Interessen der Land- und Forstwirtschaft<br />
nach Maßgabe der Bestimmungen<br />
dieses Gesetzes im Widerstreit mit jagdlichen<br />
Interessen der Vorrang zu“.<br />
Dazu ist festzuhalten, <strong>das</strong>s von allen Beteiligten<br />
Maßnahmen zu setzen sind, damit<br />
es erst zu keinem Widerstreit, welcher<br />
meist bei Schadenssituationen<br />
entsteht, kommt. Dies gelingt uns auch<br />
in der überwiegenden Anzahl der Reviere.<br />
Und dies trotz oftmals ungünstiger<br />
Reviergegebenheiten wie Zersiedelung,<br />
Freizeitaktivitäten usw.<br />
Trotz umfassender Kenntnisse über unsere<br />
<strong>Wild</strong>arten passieren bei der Erfassung<br />
der Frühjahrsbestände auch Fehler.<br />
Diese können dann in Verbindung mit<br />
anderen Elementarereignissen - oder z.<br />
B. der Beunruhigung durch einen Wolf<br />
- ärgerliche Folgen haben. Nachdem nur<br />
ein Teil <strong>des</strong> Rotwil<strong>des</strong> an Winterfütterungen<br />
versorgt wird und daher eine exakte<br />
Zählung <strong>des</strong> Gesamtbestan<strong>des</strong> nicht<br />
oder nur sehr schwer möglich ist, kann es<br />
schon zu Abweichungen bei den <strong>Wild</strong>standsangaben,<br />
sowohl nach oben als<br />
auch nach unten, kommen. Wo es zu<br />
untragbaren <strong>Wild</strong>schäden kommt, darf<br />
nichts beschönigt werden. Wir Jäger haben<br />
dann jedenfalls Handlungsbedarf<br />
und müssen alles in unserer Macht stehende<br />
unternehmen, um die Situation<br />
zu bereinigen. Wenn andererseits aber<br />
<strong>Wald</strong>besitzer mit überzogenen „Schadensmeldungen<br />
durch <strong>Wild</strong>“ die Bezirksverwaltungsbehörde,<br />
die Bezirksbauernkammer,<br />
den Bezirksjägermeister<br />
und in weiterer Folge den Hegemeister<br />
und den Obmann einer Jagdgesellschaft<br />
beschäftigen, obwohl diese <strong>Wild</strong>schäden<br />
in dem behaupteten Umfang nicht vorhanden<br />
sind, so frage ich mich schon,<br />
welche Interessen bei dieser Vorgangsweise<br />
verfolgt werden. Eine unbegründete<br />
wildfeindliche Haltung ist schlimm,<br />
kostet allen Beteiligten Nerven und Zeit<br />
und ist entbehrlich.<br />
Kundige Personen – neue Bescheinigungen<br />
für die Fleischuntersuchung<br />
Aus aktuellem Anlass teile ich Ihnen mit,<br />
<strong>das</strong>s <strong>das</strong> Bun<strong>des</strong>ministerium für Gesundheit<br />
auf Basis von § 8 Abs. 1c der<br />
Fleischuntersuchungsverordnung 2006<br />
vorschreibt, <strong>das</strong>s ab 1. Mai 2013 zur<br />
Verhinderung der missbräuchlichen Verwendung<br />
von <strong>Wild</strong>anhängern, zur Sicherstellung<br />
einer einwandfreien Rückverfolgbarkeit<br />
der Tierkörper und zur<br />
nachweislichen Identifikation der ausstellenden<br />
kundigen Person neue Bescheinigungen<br />
für die Dokumentation<br />
der Untersuchung der <strong>Wild</strong>tierkörper<br />
verpflichtend zu verwenden sind.<br />
Diese selbst durchschreibenden, fortlaufend<br />
nummerierten Bescheinigungsblöcke<br />
liegen im Veterinärreferat der Bezirkshauptmannschaft<br />
Voitsberg auf und<br />
sind unentgeltlich von den kundigen<br />
Personen persönlich in Empfang zu<br />
nehmen.<br />
Ich ersuche Sie daher, diese neue Dokumentation<br />
der <strong>Wild</strong>fleischuntersuchung<br />
zu beachten, um einerseits den gesetzlichen<br />
Vorgaben zu entsprechen und als<br />
kompetentes Kontrollorgan beim „In-<br />
Verkehr-bringen“ eines unserer besten<br />
Produkte, dem <strong>Wild</strong>bret, positiv mitzuwirken.<br />
Nachschulung kundiger Personen<br />
Die für die so genannten „kundigen Personen“<br />
wiederkehrende Nachschulung in<br />
Zeitabständen von ca. 5 Jahren wird lt.<br />
Mitteilung <strong>des</strong> Veterinärreferates der<br />
<strong>Steir</strong>. Lan<strong>des</strong>regierung nach Ausgabe<br />
dieser Bescheinigungsblöcke und Aktualisierung<br />
der Liste der <strong>Wild</strong>fleisch-Untersuchungsorgane<br />
erfolgen.<br />
Eibe – Baum <strong>des</strong> Jahres<br />
Zum Jubiläum „20 Jahre Baum <strong>des</strong> Jahres“<br />
in Österreich wurde die Eibe, dieser<br />
immergrüne Nadelbaum, der schon seit<br />
der Steinzeit genutzt wird, ausgewählt.<br />
Mit dem Anpflanzen dieser Baumart in<br />
den Revieren <strong>des</strong> Jagdbezirkes Voitsberg<br />
wollen wir letztendlich auch auf die Leistungen<br />
<strong>des</strong> <strong>Wald</strong>es für Mensch, <strong>Wild</strong>tier<br />
und Umwelt hinweisen.<br />
Mit der Eibe hat <strong>das</strong> österreichische Kuratorium<br />
<strong>Wald</strong> einen eher selten vorkommenden<br />
und gefährdeten Baum<br />
zum „Baum <strong>des</strong> Jahres 2013“ gekürt. Die<br />
Eibe hat große Ausschlagsfähigkeit, die<br />
unseren heimischen Nadelhölzern im<br />
allgemeinen fehlt, wird daher auch<br />
strauchförmig, ist in der Regel aber ein<br />
langsam wüchsiger bis zu 15 m hoher<br />
Baum mit kegelförmiger oder unregelmäßiger<br />
Krone. Aufgrund dieser Wuchsform<br />
auf sehr kurzem und relativ starkem<br />
Stamm und dichten Nadelzweigen<br />
erweckt die Eibe einen düsteren Ein-<br />
4 WALD+WILD 81 / Juni 2013