GBS Aktuell - GBS Initiative e.V.
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<strong>GBS</strong> <strong>Aktuell</strong><br />
Der Gesprächskreis hat beschlossen, künftig mit Medizinern und Therapeuten<br />
Kontakt aufzunehmen, damit diese die Gesprächskreise fachmedizinisch<br />
begleiten können. Herr Horst Lüdtke und Herr Achim Bock haben zugesagt,<br />
sich darum zu kümmern. Diesen Vorschlag haben wir dankend aufgegriffen.<br />
Zum heutigen Gesprächskreis hat eine Vertreterin der Krankengymnastik, Frau<br />
Christine Perrot, die Einladung wahrgenommen auch mit dem Hintergrund,<br />
mehr über <strong>GBS</strong> durch Betroffene zu erfahren. Sie hat viele wertvolle Hinweise<br />
mitgenommen und auch viele geben können.<br />
Der Vorsitzende gab nochmals den Hinweis, dass die Betroffenen bei ihren<br />
behandelnden Ärzten, wie Hausärzten oder Neurologen, im Bedarfsfall auf die<br />
Notwendigkeit zur Verschreibung der erforderlichen medizinischen<br />
Maßnahmen hinwirken sollten.<br />
Bei der Handhabung von Verordnungen z.B. bei <strong>GBS</strong> ist für die<br />
Krankengymnastik und die ERGO Therapie nach dem Heilmittelkatalog<br />
folgendes zu beachten:<br />
Erstverordnungen und Folgeverordnungen: Im Regelfall werden immer 10<br />
Einheiten verschrieben, und zwar 3mal hintereinander. Danach erfolgt die<br />
Verschreibung außerhalb des Regelfalles von 24 bis 36 Verordnungen, wobei<br />
darauf zu achten ist, dass zwischen den Erstverordnungen immer 12 Wochen<br />
liegen müssen.<br />
Es liegt am Arzt festzulegen, ob eine Krankengymnastik oder ERGO -<br />
Verschreibung zu Hause durchgeführt wird oder in einer ambulanten<br />
Einrichtung. Für <strong>GBS</strong> – Patienten mit Lähmungserscheinungen erfolgt anfangs<br />
immer der Hausbesuch und die Betreuung zu Hause. Später, wenn eine gewisse<br />
Selbstständigkeit und Beweglichkeit erreicht ist, kann auch auf ambulante<br />
Versorgung übergegangen werden, wenn diese mehr Erfolg verspricht.<br />
Ich habe mit der Hausbetreuung sehr gute Erfahrungen gemacht und kann diese<br />
nur empfehlen. Bei den Verordnungen ist auch auf den Diagnoseschlüssel zu<br />
achten. Bei <strong>GBS</strong> (Lähmungen etc.) ist dieser PNa, es kann aber auch ZN2a<br />
angewandt werden, wenn neben <strong>GBS</strong> noch andere Erkrankungen wie<br />
Schlaganfall etc. vorliegen.<br />
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