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GBS Aktuell - GBS Initiative e.V.

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<strong>GBS</strong> <strong>Aktuell</strong><br />

Der Gesprächskreis hat beschlossen, künftig mit Medizinern und Therapeuten<br />

Kontakt aufzunehmen, damit diese die Gesprächskreise fachmedizinisch<br />

begleiten können. Herr Horst Lüdtke und Herr Achim Bock haben zugesagt,<br />

sich darum zu kümmern. Diesen Vorschlag haben wir dankend aufgegriffen.<br />

Zum heutigen Gesprächskreis hat eine Vertreterin der Krankengymnastik, Frau<br />

Christine Perrot, die Einladung wahrgenommen auch mit dem Hintergrund,<br />

mehr über <strong>GBS</strong> durch Betroffene zu erfahren. Sie hat viele wertvolle Hinweise<br />

mitgenommen und auch viele geben können.<br />

Der Vorsitzende gab nochmals den Hinweis, dass die Betroffenen bei ihren<br />

behandelnden Ärzten, wie Hausärzten oder Neurologen, im Bedarfsfall auf die<br />

Notwendigkeit zur Verschreibung der erforderlichen medizinischen<br />

Maßnahmen hinwirken sollten.<br />

Bei der Handhabung von Verordnungen z.B. bei <strong>GBS</strong> ist für die<br />

Krankengymnastik und die ERGO Therapie nach dem Heilmittelkatalog<br />

folgendes zu beachten:<br />

Erstverordnungen und Folgeverordnungen: Im Regelfall werden immer 10<br />

Einheiten verschrieben, und zwar 3mal hintereinander. Danach erfolgt die<br />

Verschreibung außerhalb des Regelfalles von 24 bis 36 Verordnungen, wobei<br />

darauf zu achten ist, dass zwischen den Erstverordnungen immer 12 Wochen<br />

liegen müssen.<br />

Es liegt am Arzt festzulegen, ob eine Krankengymnastik oder ERGO -<br />

Verschreibung zu Hause durchgeführt wird oder in einer ambulanten<br />

Einrichtung. Für <strong>GBS</strong> – Patienten mit Lähmungserscheinungen erfolgt anfangs<br />

immer der Hausbesuch und die Betreuung zu Hause. Später, wenn eine gewisse<br />

Selbstständigkeit und Beweglichkeit erreicht ist, kann auch auf ambulante<br />

Versorgung übergegangen werden, wenn diese mehr Erfolg verspricht.<br />

Ich habe mit der Hausbetreuung sehr gute Erfahrungen gemacht und kann diese<br />

nur empfehlen. Bei den Verordnungen ist auch auf den Diagnoseschlüssel zu<br />

achten. Bei <strong>GBS</strong> (Lähmungen etc.) ist dieser PNa, es kann aber auch ZN2a<br />

angewandt werden, wenn neben <strong>GBS</strong> noch andere Erkrankungen wie<br />

Schlaganfall etc. vorliegen.<br />

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