Masterarbeit - Daniel Höpker
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Wegfall der GemKVO - örtliche Regelungen<br />
stimme voll zu<br />
4,41%<br />
k.A. 4,41%<br />
stimme überhaupt<br />
nicht zu 5,88%<br />
stimme etw as zu<br />
20,59%<br />
stimme w eniger zu<br />
22,06%<br />
neutral 42,65%<br />
Diagramm<br />
17 - Zustimmung zur Aussage: „bessere Abdeckung örtlicher Bedürfnisse ohne GemKVO 49<br />
Das Ergebnis dieser Einschätzung ist Diagramm 17 zu entnehmen. Demnach verteilen sich<br />
Zustimmung und Ablehnung nahezu gleich. Sowohl Zustimmung als auch Ablehnung liegen in<br />
etwa bei 25%. Dabei liegt die ablehnende Haltung ca. 3 Prozentpunkte höher. Die meisten<br />
Antworten entfielen auf die neutrale Position. Interessant wäre es nun, zu erfahren, worin die<br />
Ablehnung begründet ist. Es wäre zunächst denkbar, dass die Größe der Kommune, gemessen an<br />
der Einwohnerzahl in Zusammenhang zur Zustimmung zu der Aussage steht. Hierzu wurde<br />
wiederum der Rangkorrelationskoeffizient nach Spearman berechnet, da das Skalenniveau für die<br />
Zustimmung nicht metrisch ist. Dabei wurden die Werte, die unter die Kategorie „keine Angabe /<br />
weiß nicht“ fallen vorher heraus gerechnet. Alles in allem ergibt sich hier ein<br />
Rangkorrelationskoeffizient von ungefähr 0,06. Es besteht also kein Zusammenhang zwischen der<br />
Einwohnerzahl der Gemeinde und der Einschätzung, der Wegfall der GemKVO sei vorteilhaft, da<br />
die besonderen Bedürfnisse besser abgedeckt werden können. Allerdings findet sich ein solcher,<br />
wenn auch mäßiger Zusammenhang mit der Einschätzung des Nutzen des NKF bezüglich der<br />
Zahlungsabwicklung (Kapitel 3.2.3).<br />
49 “<br />
49<br />
k.A. = „keine Angabe / weiß nicht“. Die Abkürzung gilt für die folgenden Diagramme gleichermaßen.<br />
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