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Produktvorstellungen<br />

Leasingmodell Dienstfahrrad<br />

Seit 2012 unterstützt eine Änderung im Steuergesetz<br />

Arbeitnehmer dabei, ihren Traum vom Pedelec oder<br />

eBike zu realisieren.<br />

Fahrradfahren ist längst nicht mehr nur etwas für das<br />

sonnige Wochenende. Mehr als drei Viertel aller Wege<br />

liegen im Entfernungsbereich bis zehn Kilometer <strong>und</strong><br />

das Fahrrad kann innerstädtisch nachweislich auf den<br />

kurzen Strecken das schnellste Verkehrsmittel sein.<br />

ment, ein modernes Mobilitätskonzept umzusetzen“,<br />

sagt Ronald Bankowsky, Geschäftsführer von Leasing<br />

eBike in Bremen. Seit 2012 ist das Dienstrad dem<br />

Dienstwagen gleichgestellt. Der Arbeitgeber tritt als<br />

Leasingnehmer auf. Die Leasingraten für den Dienstwagen<br />

sind nahezu bilanzneutral – so verhält es sich<br />

jetzt auch mit den Leasingraten für das Pedelec <strong>und</strong><br />

eBike. Für den Arbeitnehmer bietet sich die Möglichkeit,<br />

ein modernes <strong>und</strong> hochwertiges eBike oder Pedelec<br />

z.B. im Wert von 3.500,00€ zu fahren <strong>und</strong> mit nur<br />

1% des Listenpreises, also 35,00€ als geldwerten Vorteil<br />

zu versteuern. Bei einem Lohnsteuersatz von 30%<br />

entstehen Kosten um die 10,50€ im Monat.<br />

Alkohol am Lenker - Was droht<br />

Fahrradfahrern?<br />

Die Problematik von Alkohol auf <strong>Yacht</strong>en ist sicherlich<br />

schon ausführlich erörtert, doch stellt sich dies eigentlich<br />

bei Fahrrädern dar?<br />

Daher nutzen viele Arbeitnehmer heute bereits ihr<br />

Rad, um so gesünder <strong>und</strong> günstiger ihren Arbeitsplatz<br />

anzufahren. Fahrradfahren ist ein Trend – eine Lebenshaltung.<br />

Noch entspannter <strong>und</strong> gelassener wird es mit dem Pedelec<br />

oder eBike. Das eBike setzt da an, wo das herkömmliche<br />

Rad an seine Grenzen stößt. Selbst im Business-Outfit<br />

kommt man nicht so leicht ins Schwitzen<br />

<strong>und</strong> stressfrei zum K<strong>und</strong>entermin. Pedelecs <strong>und</strong> eBikes<br />

stehen für Dynamik <strong>und</strong> Lifestyle <strong>und</strong> bieten eine einfache<br />

<strong>und</strong> produktive Lösung, auch Zielgruppen zu erreichen,<br />

die bislang noch zögern.<br />

Der Nationale Radverkehrsplan 2020 des B<strong>und</strong>esministeriums<br />

für Verkehr, Bau <strong>und</strong> Stadtentwicklung sieht<br />

durch die Förderung des Radverkehrs „einen Beitrag<br />

zur Lösung verschiedener gesellschaftlicher Herausforderungen.<br />

Eine besondere Rolle spielt hier das Thema<br />

Ges<strong>und</strong>heit. (…) Darüber hinaus führen die Einsparung<br />

klimaschädlicher Emissionen sowie die Vermeidung<br />

von Lärm, Feinstaub <strong>und</strong> anderen Schadstoffen zur<br />

Entlastung von Mensch <strong>und</strong> Umwelt <strong>und</strong> schaffen ein<br />

besseres Klima in den Städten sowie auf dem Land.“<br />

„Mit den passenden Leasingangeboten unterstützen<br />

wir Unternehmen <strong>und</strong> Arbeitnehmer in ihrem Engage-<br />

Alkohol am Steuer gefährdet nicht nur Mitmenschen,<br />

sondern führt auch zu Strafen <strong>und</strong> ggf. Entzug der<br />

Fahrerlaubnis. Da ist es in jedem Fall besser, das Auto<br />

stehen zu lassen. Aber auch wer betrunken auf sein<br />

Fahrrad steigt, muss mit Konsequenzen rechnen.<br />

Wer im Verkehr ein Fahrzeug führt, obwohl er wegen<br />

Alkohol oder Drogen dazu nicht sicher in der Lage ist,<br />

kann nach § 316 Strafgesetzbuch (StGB) mit Freiheitsstrafe<br />

von bis zu einem Jahr bestraft werden. Bei Gefährdung<br />

anderer Personen oder teurer Sachen sind<br />

gem. § 315c StGB sogar bis zu fünf Jahre möglich.<br />

Zwar ist ein Fahrrad nicht motorisiert, aber dennoch<br />

ein Fahrzeug. Auch damit können Schäden angerichtet<br />

werden, wenn auch weniger gravierende. Das wird<br />

beim Strafmaß berücksichtigt. Die Regelungen aber<br />

gelten ausdrücklich nicht nur für Kraftfahrzeuge mit<br />

Motor, wie Autos <strong>und</strong> Motorräder, sondern eben auch<br />

für Fahrräder.<br />

Ab 1,6 Promille ist bei Fahrradfahrern rechtlich von<br />

einer absoluten Fahruntüchtigkeit auszugehen. Kommen<br />

Ausfallerscheinungen dazu, werden z. B. Schlangenlinien<br />

gefahren, auch schon deutlich darunter. Nur<br />

wer unter 0,3 Promille Alkohol im Blut hat, hat nach<br />

aktueller Rechtslage nichts zu befürchten.<br />

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