Protokollnotizen zum Verhandlungsergebnis vom 28 ... - Gesamtmetall
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2. Osnabrück-Emsland<br />
In der Nacht <strong>zum</strong> 29. Mai 2002 ist auch für das Tarifgebiet Osnabrück-Emsland das am<br />
15. Mai 2002 in Baden-Württemberg erzielte Tarifergebnis in seinen wesentlichen Bestandteilen<br />
übernommen worden<br />
Die rund zehnstündige Verhandlung, die in kleiner Kommission geführt wurde, wurde auf<br />
Arbeitgeberseite geleitet <strong>vom</strong> Verhandlungsführer des VME, Herrn Wickert. Die IG Metall<br />
verhandelte unter Führung von Frau Manthey.<br />
In dem als Anlage beigefügten <strong>Verhandlungsergebnis</strong> wurden neben den wesentlichen Eckpunkten<br />
des <strong>Verhandlungsergebnis</strong>ses von Baden-Württemberg folgende Punkte vereinbart:<br />
Für den Monat Mai 2002 erhalten die gewerblichen Arbeitnehmer und Angestellten mit Ausnahme<br />
der Auszubildenden einen Ausgleich in Höhe von 4 %, der in Form eines Pauschalbetrages<br />
in Höhe von 120 EUR ausgezahlt wird.<br />
Anstelle einer Erhöhung der Grundgehälter um 3,1% beziehungsweise 2,6% werden für die<br />
Angestellten die Tabellenwerte ab 1. Juni 2002 um 1,6% und mit Wirkung <strong>zum</strong> 1. Juni 2003<br />
um weitere 1,1% erhöht. Zusätzlich wird die jeweilige individuelle Leistungszulage für Angestellte<br />
ab 1. Juni 2002 um 1,5%-Punkte und ab 1. Juni 2003 um weitere 1,5%-Punkte erhöht.<br />
Somit beträgt die garantierte individuelle Leistungszulage für Angestellte ab 1. Juni 2002<br />
mindestens 1,5% und ab 1. Juni 2003 mindestens 3,0%. Die Ausbildungsvergütungen werden<br />
ab 1. Mai 2002 um 4 % erhöht; ab 1. Juni 2002 erfolgt eine weitere Erhöhung um 3,1%.<br />
Ab 1. Mai 2002<br />
1. Ausbildungsjahr 641,00 €<br />
2. Ausbildungsjahr 674,00 €<br />
3. Ausbildungsjahr 7<strong>28</strong>,00 €<br />
4. Ausbildungsjahr 783,00 €<br />
Ab 1. Juni 2002<br />
1. Ausbildungsjahr 661,00 €<br />
2. Ausbildungsjahr 695.00 €<br />
3. Ausbildungsjahr 751,00 €<br />
4. Ausbildungsjahr 807,00 €<br />
Im Hinblick auf die Einführung eines einheitlichen Entgeltrahmentarifvertrages wurden die für<br />
Baden-Württemberg getroffenen Vereinbarungen im Wesentlichen übernommen. Abweichend<br />
davon bewegt sich die Höhe des Eckentgeltes in der Hauptstufe zwischen 1950 und<br />
2000 EUR. Das einheitliche variable leistungsabhängige Entgelt und die tariflichen Leistungszulagen<br />
im Zeitentgelt betragen im Entgeltgruppendurchschnitt 10 bis 14 %.<br />
Es wurde eine Erklärungsfrist bis <strong>zum</strong> 7. Juni 2002, 14.00 Uhr vereinbart.<br />
In der Anlage übersenden wir Ihnen das <strong>Verhandlungsergebnis</strong>.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
gez. Tacke<br />
gez. Giordani