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JAHRESBERICHT [2007] - Wirtschaftskammer Österreich

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NEUE WEGE IN DER KRISENBEVORRATUNG<br />

31<br />

Die Entwicklung des inländischen Mineralölmarktes<br />

war in den letzten Jahren von mehreren Faktoren geprägt,<br />

deren Auswirkungen auf die Krisenbevorratung<br />

von Erdöl und Erdölprodukten eine teilweise Neuausrichtung<br />

des bestehenden inländischen Bevorratungssystems<br />

erforderten. Als dominante Faktoren sind<br />

der Tanktourismus, die Substitution von Fahrbenzinen<br />

durch Dieselkraftstoff sowie der verpflichtende Anteil<br />

von Biokraftstoffen, gemessen am gesamten jährlichen<br />

Verbrauch an fossilen Kraftstoffen, hervorzuheben.<br />

Deren Effekte auf die Krisenbevorratung zu bewältigen<br />

war die Herausforderung der letzten Jahre, wobei zwei<br />

Aspekte im Vordergrund standen. Einerseits war den<br />

Anforderungen aufgrund der völker- bzw. europarechtlichen<br />

Verpflichtungen <strong>Österreich</strong>s aus dem Internationalen<br />

Energieprogramm (IEP) bzw. der EU-Bevorratungsrichtlinie<br />

(EU-RL) Rechnung zu tragen, andererseits<br />

stand auch der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit im<br />

Fokus. Beiden Forderungen zu entsprechen ist durch<br />

die Novellen 2006 und 2008 zum Erdöl-Bevorratungsund<br />

Meldegesetz (EBMG) eindrucksvoll gelungen.<br />

Von den erwähnten Faktoren kommt dem Tanktourismus<br />

nach <strong>Österreich</strong> eine besondere Rolle zu. Allein<br />

daraus resultiert nach Einschätzung der Erdöllager<br />

Gesellschaft (ELG) eine Vorratspflicht von 350.000 t.<br />

Als weiterer Faktor ist der verpflichtende Anteil an<br />

Biokraftstoffen hervorzuheben, zumal es durch die hohe<br />

Importabhängigkeit bei den Rohstoffen zur direkten<br />

Erzeugung von Biokraftstoffen zur Erfüllung der EU-RL<br />

erforderlich war, die Importe an Rohstoffen und Biokraftstoffen<br />

ebenfalls der Vorratspflicht zu unterziehen.<br />

Einen starken Effekt auf die Krisenbevorratung hatte<br />

aber auch der ständig gestiegene Verbrauch an Dieselkraftstoff.<br />

Dies verlangte eine Neuausrichtung der gehaltenen<br />

Pflichtnotstandsreserven (PNR).<br />

einer Krise werden weiterhin nur fossile Kohlenwasserstoffe<br />

gehalten. Eine Ausnahme bilden lediglich jene<br />

Krisenbestände an Biokraftstoffen, die gemeinsam mit<br />

operativen Beständen gehalten werden und bei denen<br />

ein permanenter Lagerumschlag gewährleistet ist.<br />

Diesem Umstand wird zukünftig Rechnung getragen<br />

und die Lagerung von Biokraftstoffen, ob in geblendetem<br />

oder reinem Zustand, vermieden, wo neben dem<br />

Verfehlen des Bevorratungsziels auch ein wirtschaftlicher<br />

Schaden droht. Den entsprechenden Freiraum<br />

hiezu bieten das EBMG durch seine Substitutionsbestimmungen<br />

als auch das Energielenkungsgesetz.<br />

Hohe Anforderungen an das nationale Bevorratungssystem<br />

stellt auch die Substitution von Fahrbenzinen<br />

durch Dieselkraftstoff. Die daraus resultierende Konsequenz<br />

zeigt sich in einer Änderung in der Zusammensetzung<br />

der PNR und verlangt eine Neuausrichtung<br />

der Vorratsbestände. ELG ist im besonderen Maße<br />

davon betroffen und gefordert, im Sinne einer verbrauchsorientierten<br />

PNR-Haltung den Anteil der Mitteldestillate<br />

an den gesamten PNR weiter zu erhöhen.<br />

Ein zukunftsorientierter Schritt zur Optimierung von<br />

Risiken im Bevorratungsgeschäft ist die im ersten<br />

Halbjahr 2008 in Kraft getretene Novelle des EBMG.<br />

So gewährleistet die nunmehr ermöglichte Haltung von<br />

Pflichtnotstandsreserven im Ölhafen Triest die nachhaltige<br />

Deckung der an einen mit Bundeshaftung ausgestatteten<br />

Lagerhalter – ein solcher ist ELG – übertragenen<br />

Vorratspflichten. Die Bestimmungen sichern<br />

den raschen Zugriff auf die in Triest gelagerten Rohölbestände<br />

und zeichnen sich durch eine hohe Flexibilität<br />

aus, da kurzfristig auf Schwankungen des Mineralölverbrauchs<br />

und der Vorratspflicht reagiert werden kann.<br />

<strong>JAHRESBERICHT</strong> [<strong>2007</strong>]<br />

So sind nunmehr seit 1. April <strong>2007</strong> auch die Importe<br />

von Rohstoffen zur direkten Erzeugung von Biokraftstoffen<br />

und von reinen Biokraftstoffen der Vorratspflicht<br />

zu unterziehen. Hiezu ist anzumerken, dass die Bedarfsdeckung<br />

bei den Biobenzinen durch die Inlandsproduktion<br />

gewährleistet ist, nicht jedoch bei Biodiesel.<br />

Zu lösen waren ferner auch die bei einer langfristigen<br />

Lagerung von Biokraftstoffen oder fossilem Diesel mit<br />

Biokraftstoffanteilen anfallenden Qualitätsprobleme. Zur<br />

Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit im Falle<br />

Besonderes Augenmerk ist im Hinblick auf mögliche<br />

volkswirtschaftliche Auswirkungen auf die im Frühjahr<br />

2008 seitens der EU in Überlegung stehende Änderung<br />

der Bevorratungsrichtlinie zu legen, die bei Umsetzung<br />

des vorliegenden Positionspapiers zu einer<br />

dramatischen Erhöhung der Bevorratungskosten führen<br />

würde. Die ELG hat in Abstimmung mit den betroffenen<br />

Wirtschaftskreisen, dem FVMI und dem BMWA<br />

die vorhandenen Bedenken dargelegt.<br />

Gastbeitrag von Mag. Peter Annawitt/ELG

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