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JAHRESBERICHT [2007] - Wirtschaftskammer Österreich

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■ Prinzipiell ist eine Versteigerung der Emissionsrechte<br />

vorgesehen, wobei Stromerzeuger (ausge-<br />

36<br />

nommen Fernwärmebereitstellung) ab 2013<br />

sämtliche Zertifikate ersteigern müssen. Für industrielle<br />

Anlagen (inklusive Wärme aus KWK) gilt eine<br />

Übergangsregelung. Dabei soll der zu ersteigernde<br />

Anteil von 20 % im Jahr 2013 linear auf 100 % im<br />

Jahr 2020 ansteigen. Ausnahmen, das heißt Gratiszertifikate,<br />

sind nur für jene Sektoren vorgesehen,<br />

bei denen ein signifikantes Risiko zur Abwanderung<br />

in Länder mit weniger strengen Klimaschutzauflagen<br />

besteht (Carbon leakage). Bis Mitte 2010<br />

sollen diese Sektoren anhand bestimmter Kriterien<br />

benannt werden, bis Mitte 2011 soll die Situation<br />

der energieintensiven Industrien untersucht werden.<br />

Die Verteilungsmethode für kostenlose Zertifikate<br />

soll durch ein Expertengremium der EU-Kommission<br />

entwickelt werden (Komitologie-Verfahren).<br />

■ Ein 10%iger Anteil der Emissionsrechte wird zugunsten<br />

von Staaten mit niedrigerem BIP/Kopf<br />

umverteilt.<br />

■ Die Verwendung von Zertifikaten aus emissionsmindernden<br />

Projekten in Drittländern wird auf 3 %<br />

eingeschränkt.<br />

■ Die Erlöse aus den Versteigerungen sollen den<br />

Staatskassen der Mitgliedsstaaten zufließen,<br />

wovon 20 % für Klimaschutzmaßnahmen verwendet<br />

werden sollen.<br />

Der Richtlinienvorschlag für die geologische Speicherung<br />

von Kohlendioxid soll einen eigenen europäischen<br />

Rechtsrahmen für diese Technologie liefern, ohne die<br />

längerfristige ambitionierte Zielsetzungen zur Treibhausgasreduktion<br />

nicht erreichbar sind. Wichtige Inhalte<br />

betreffen die Auswahlkriterien und Genehmigung<br />

geeigneter Lagerstätten, die Überwachungs-, Berichterstattungs-<br />

und Nachsorgepflichten, den Zugang zu<br />

Transportnetzen und Speicherstätten sowie Änderungserfordernisse<br />

bei anderen EU-Richtlinien.<br />

Der FVMI hat seine Positionierung zu diesen Richtlinienvorschlägen<br />

formuliert und an die Bundessparte<br />

Industrie als Input für eine umfassende Stellungnahme<br />

der <strong>Wirtschaftskammer</strong> weitergeleitet (siehe FVMI-<br />

Homepage www.oil-gas.at).<br />

Dieses nicht nur energie- und klimapolitisch, sondern<br />

auch wirtschafts- und wettbewerbspolitisch überaus<br />

bedeutende Richtlinienpaket der EU-Kommissionen<br />

hat einen intensiven Diskussions- und Verhandlungsprozess<br />

ausgelöst. Neben der Zustimmung des<br />

EU-Rates ist auch jene des Parlaments erforderlich,<br />

wobei mehrere tausend Abänderungsanträge zu<br />

behandeln sind. Eine endgültige Beschlussfassung ist<br />

für das Frühjahr 2009 geplant.<br />

Beitrag zur Klimapolitik von Ing. Wolfgang Ernst, OMV<br />

LUFTREINHALTERECHT<br />

Die OMV hat im März 2006 ein Investitionsprogramm<br />

zur Verminderung von Emissionen in einer Höhe von<br />

rund 100 Mio EUR beschlossen. Wesentlicher Teil dieses<br />

Investitionsprogramms war der Neubau einer Anlage in<br />

der Raffinerie Schwechat zur integrierten drastischen<br />

Reduktion von Schwefeldioxid (SO 2 ) und Stickoxiden<br />

(NO X ) – beides Vorläufersubstanzen für Feinstaub. Mit<br />

der neuen Anlage, die Ende Oktober <strong>2007</strong> in Betrieb<br />

genommen wurde, reduziert die OMV die Emissionen<br />

von SO 2 um 65 % und von NO X um 55 %. Die EU-Grenzwerte<br />

für SO 2 und NO X betragen jeweils 400 mg/m 3 .<br />

Durch den Einsatz modernster Technologien konnten<br />

in Schwechat jedoch die Schwefeldioxid- und Stickoxidemissionen<br />

auf jeweils 200 mg/m 3 gesenkt werden.<br />

Bei Schwefeldioxid entspricht das einer Reduktion von<br />

mehr als 2.400 t/Jahr, bei den Stickoxiden wird dadurch<br />

eine Verminderung um mehr als 1.400 t/Jahr erreicht.<br />

ANLAGENRECHT<br />

Am 21. Dezember <strong>2007</strong> ist die Begleitverordnung zum<br />

neuen EU-Schadstoffemissions- und Abfallverbringungsregister<br />

E-PRTR (European Pollutant Release and<br />

Transfer Register) in Kraft getreten. Dieses Register<br />

wurde durch die EU-Verordnung 166/2006 geschaffen<br />

und ist an die Stelle des als Begleitmaßnahme zur<br />

IPPC-Richtlinie fungierenden EPER (European Pollutant<br />

Emission Register) getreten. Die Begleitverordnung legt<br />

nun in Ergänzung der EU-Verordnung für die berichtspflichtigen<br />

Betriebe unter anderem fest, dass die<br />

Emissions- und Verbringungsdaten jährlich in einem<br />

elektronischen Register erfasst werden müssen. Nach<br />

den Vorgaben der Verordnung muss bis spätestens<br />

31. Mai 2008 über das Jahr <strong>2007</strong> berichtet werden.<br />

Auf Bemühen des FVMI konnte der 31. Mai als letztmöglicher<br />

Berichtszeitpunkt fixiert werden. Damit<br />

wurde die Frist gegenüber dem EPER um zwei Monate<br />

verlängert, was den meldepflichtigen Betrieben mehr

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