JAHRESBERICHT [2007] - Wirtschaftskammer Österreich
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■ Prinzipiell ist eine Versteigerung der Emissionsrechte<br />
vorgesehen, wobei Stromerzeuger (ausge-<br />
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nommen Fernwärmebereitstellung) ab 2013<br />
sämtliche Zertifikate ersteigern müssen. Für industrielle<br />
Anlagen (inklusive Wärme aus KWK) gilt eine<br />
Übergangsregelung. Dabei soll der zu ersteigernde<br />
Anteil von 20 % im Jahr 2013 linear auf 100 % im<br />
Jahr 2020 ansteigen. Ausnahmen, das heißt Gratiszertifikate,<br />
sind nur für jene Sektoren vorgesehen,<br />
bei denen ein signifikantes Risiko zur Abwanderung<br />
in Länder mit weniger strengen Klimaschutzauflagen<br />
besteht (Carbon leakage). Bis Mitte 2010<br />
sollen diese Sektoren anhand bestimmter Kriterien<br />
benannt werden, bis Mitte 2011 soll die Situation<br />
der energieintensiven Industrien untersucht werden.<br />
Die Verteilungsmethode für kostenlose Zertifikate<br />
soll durch ein Expertengremium der EU-Kommission<br />
entwickelt werden (Komitologie-Verfahren).<br />
■ Ein 10%iger Anteil der Emissionsrechte wird zugunsten<br />
von Staaten mit niedrigerem BIP/Kopf<br />
umverteilt.<br />
■ Die Verwendung von Zertifikaten aus emissionsmindernden<br />
Projekten in Drittländern wird auf 3 %<br />
eingeschränkt.<br />
■ Die Erlöse aus den Versteigerungen sollen den<br />
Staatskassen der Mitgliedsstaaten zufließen,<br />
wovon 20 % für Klimaschutzmaßnahmen verwendet<br />
werden sollen.<br />
Der Richtlinienvorschlag für die geologische Speicherung<br />
von Kohlendioxid soll einen eigenen europäischen<br />
Rechtsrahmen für diese Technologie liefern, ohne die<br />
längerfristige ambitionierte Zielsetzungen zur Treibhausgasreduktion<br />
nicht erreichbar sind. Wichtige Inhalte<br />
betreffen die Auswahlkriterien und Genehmigung<br />
geeigneter Lagerstätten, die Überwachungs-, Berichterstattungs-<br />
und Nachsorgepflichten, den Zugang zu<br />
Transportnetzen und Speicherstätten sowie Änderungserfordernisse<br />
bei anderen EU-Richtlinien.<br />
Der FVMI hat seine Positionierung zu diesen Richtlinienvorschlägen<br />
formuliert und an die Bundessparte<br />
Industrie als Input für eine umfassende Stellungnahme<br />
der <strong>Wirtschaftskammer</strong> weitergeleitet (siehe FVMI-<br />
Homepage www.oil-gas.at).<br />
Dieses nicht nur energie- und klimapolitisch, sondern<br />
auch wirtschafts- und wettbewerbspolitisch überaus<br />
bedeutende Richtlinienpaket der EU-Kommissionen<br />
hat einen intensiven Diskussions- und Verhandlungsprozess<br />
ausgelöst. Neben der Zustimmung des<br />
EU-Rates ist auch jene des Parlaments erforderlich,<br />
wobei mehrere tausend Abänderungsanträge zu<br />
behandeln sind. Eine endgültige Beschlussfassung ist<br />
für das Frühjahr 2009 geplant.<br />
Beitrag zur Klimapolitik von Ing. Wolfgang Ernst, OMV<br />
LUFTREINHALTERECHT<br />
Die OMV hat im März 2006 ein Investitionsprogramm<br />
zur Verminderung von Emissionen in einer Höhe von<br />
rund 100 Mio EUR beschlossen. Wesentlicher Teil dieses<br />
Investitionsprogramms war der Neubau einer Anlage in<br />
der Raffinerie Schwechat zur integrierten drastischen<br />
Reduktion von Schwefeldioxid (SO 2 ) und Stickoxiden<br />
(NO X ) – beides Vorläufersubstanzen für Feinstaub. Mit<br />
der neuen Anlage, die Ende Oktober <strong>2007</strong> in Betrieb<br />
genommen wurde, reduziert die OMV die Emissionen<br />
von SO 2 um 65 % und von NO X um 55 %. Die EU-Grenzwerte<br />
für SO 2 und NO X betragen jeweils 400 mg/m 3 .<br />
Durch den Einsatz modernster Technologien konnten<br />
in Schwechat jedoch die Schwefeldioxid- und Stickoxidemissionen<br />
auf jeweils 200 mg/m 3 gesenkt werden.<br />
Bei Schwefeldioxid entspricht das einer Reduktion von<br />
mehr als 2.400 t/Jahr, bei den Stickoxiden wird dadurch<br />
eine Verminderung um mehr als 1.400 t/Jahr erreicht.<br />
ANLAGENRECHT<br />
Am 21. Dezember <strong>2007</strong> ist die Begleitverordnung zum<br />
neuen EU-Schadstoffemissions- und Abfallverbringungsregister<br />
E-PRTR (European Pollutant Release and<br />
Transfer Register) in Kraft getreten. Dieses Register<br />
wurde durch die EU-Verordnung 166/2006 geschaffen<br />
und ist an die Stelle des als Begleitmaßnahme zur<br />
IPPC-Richtlinie fungierenden EPER (European Pollutant<br />
Emission Register) getreten. Die Begleitverordnung legt<br />
nun in Ergänzung der EU-Verordnung für die berichtspflichtigen<br />
Betriebe unter anderem fest, dass die<br />
Emissions- und Verbringungsdaten jährlich in einem<br />
elektronischen Register erfasst werden müssen. Nach<br />
den Vorgaben der Verordnung muss bis spätestens<br />
31. Mai 2008 über das Jahr <strong>2007</strong> berichtet werden.<br />
Auf Bemühen des FVMI konnte der 31. Mai als letztmöglicher<br />
Berichtszeitpunkt fixiert werden. Damit<br />
wurde die Frist gegenüber dem EPER um zwei Monate<br />
verlängert, was den meldepflichtigen Betrieben mehr